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[e-Vergabe-Nr.: 13-26-00188] – [IT-TeTraoBe2026]
Teil B Leistungsbeschreibung
(wird bei Zuschlagserteilung Vertragsbestandteil)
IT-Technologie - und Transformations-Beratung 2026
IT-TeTraoBe 2026
Anlagen:
Anlage 1 Hausordnung der BA Anlage 2 Organisation der BA Anlage 2.1 Informationen zum Bestellsystem PeP Anlage 2.2 Informationen zum elektronischen Bestellsystem Anlage 2.3 Informationen zum Bestellsystem TEBIT FNT Anlage 3 Muster-Qualifikationsprofil Anlage 4 Skillprofile Anlage 5 Informationen zur e-Rechnung
Zur besseren Lesbarkeit wird in dieser Leistungsbeschreibung das generische Maskulinum verwendet. Die in dieser Beschreibung verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter.
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Inhaltsverzeichnis
1 GEGENSTAND UND ZIEL DER AUSSCHREIBUNG ...................................... 4
1.1 Technologisches Umfeld ......................................................................................................... 4 1.1.1 Einleitung .............................................................................................................................. 4 1.1.2 Softwarearchitektur ............................................................................................................. 4 1.1.3 Referenzarchitekturen ......................................................................................................... 4 1.1.4 Sicherheit .............................................................................................................................. 5 1.1.5 Online Angebote .................................................................................................................. 5 1.1.6 Zukunftsthemen ................................................................................................................... 5
2 AUSSCHREIBUNGSGEGENSTAND .............................................................. 5
Umfang und Dauer der Leistung ............................................................................................. 7
Ort und Zeiten der Leistungserbringung / Servicezeit ......................................................... 7 2.2.1 Anforderungen an die vom AN eingesetzten Erfüllungsgehilfen ........................................... 7
3 VERTRAGSABWICKLUNG ............................................................................. 8
Allgemeines .............................................................................................................................. 8
Vorgehen bei Abrufen .............................................................................................................. 8 3.2.1 Abruf von Dienstleistungen .................................................................................................... 8 3.2.2 Abruf von Dienstleistungen zu einem Festpreis / Werkleistungen ......................................... 9 3.2.2.1 Klassische Umsetzung ...................................................................................................... 9 3.2.2.2 Agile Umsetzung .............................................................................................................. 10 3.2.2.3 Agiler Festpreis ................................................................................................................ 10 3.2.2.4 Abrechnungs- und Zahlungsmodalitäten ......................................................................... 11
Public Electronic Procurement – PeP .................................................................................. 12
Nicht inventarisierungspflichtige Güter und Dienstleistungen ......................................... 12
E-Rechnung ............................................................................................................................ 12
4 DATENSCHUTZ / AUFTRAGSVERARBEITUNG ......................................... 12
5 SCHRIFTLICHE AUFGABENSTELLUNG ..................................................... 12
Fachaufgabe 1 – Automatisierung in der Bundesagentur für Arbeit ................................ 13
Fachaufgabe 2 – Human Friendly Automation in der Bundesagentur für Arbeit ............ 13
Fachaufgabe 3 – Befähigung der Organisation zu Automatisierungsthemen ................. 14
Fachaufgabe 4 – Die IT der BA in der Hybriden Multicloud ............................................... 14
Fachaufgabe 5 – Umorganisation - intern............................................................................ 15
Fachaufgabe 6 – Agile Zusammenarbeit mit externen Auftragnehmern .......................... 15
Fachaufgabe 7 – Human Resources – Standardisierung und Automatisierung im Personalbereich ...................................................................................................................... 16
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6 BIETERPRÄSENTATION .............................................................................. 16
7 UNETHISCHES VERHALTEN ....................................................................... 17
8 ABKÜRZUNGEN / GLOSSAR ....................................................................... 19
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1 Gegenstand und Ziel der Ausschreibung
1.1 Technologisches Umfeld 1.1.1 Einleitung Die Weiterentwicklung der IT-Landschaft der Bundesagentur für Arbeit (BA) folgt den fachlichen Anforderungen nach mehr Flexibilität und kürzeren Entwicklungszyklen, weshalb sie grundlegend auf agile Methoden und Praktiken setzt. Dabei gilt es, die gemeinsame Ausrichtung der BA-IT mit der Entscheidungsautonomie der einzelnen Produktbereiche in Einklang zu bringen. Neben agilen Methodiken bilden Architekturprinzipien und Architekturmuster den Rahmen für die Gestaltung der IT-Landschaft. Architekturprinzipien legen Grundsätze fest, die bei Architekturentscheidungen berücksichtigt werden müssen (z.B. Automatisierung, Cloud- Technologien). Architekturmuster unterstützen Entscheidungen durch Lösungsansätze, die sich bei der Implementierung von IT-Systemen als erfolgreich bewährt haben. Der bisherige Softwareentwicklungsprozess (SWEP) wurde zu dem disziplinübergreifenden Softwareentwicklungsrahmenprozess (SERA) weiterentwickelt. SERA orientiert sich an agilen Werten und Prinzipien. SERA ist der verbindliche Rahmen für die Softwareentwicklung in der IT der BA. Das Architekturoffice (Z91) als eine zentrale Einheit (Z Einheiten) unterstützt die Produktbereiche und deren BA-Fachverfahren (die aus IT-Systemen bestehen) bei der Umsetzung von Architekturprinzipien und der Implementierung von Architekturmustern. Desweiteren unterstützt es bei der Transformation von BA-Fachverfahren, deren Kapselung bestehender Fachlogik, sowie der Integration in die IT-Landschaft.
1.1.2 Softwarearchitektur Zur Entwicklung von BA-Fachverfahren wird eine mehrschichtige Softwarearchitektur eingesetzt. Generell ist das Ziel des IT-Systemhauses eine Verringerung der Anzahl von Technologien und Architekturausprägungen. Das kommt neben der Betreibbarkeit von IT- Systemen vor allem der Flexibilität bei Änderungen zugute. Für die Architektur wird überwiegend ein Microservices oder Self-Contained-Systems Ansatz verfolgt. Mit der vorrangigen Nutzung von Java basierten Technologien und einer CaaS Plattform stehen hierzu belastbare Technologien zur Verfügung. Die Implementierung von serverseitigen Komponenten bzw. Services erfolgt durch JEE- Technologien und leichtgewichtigen Java Frameworks wie Quarkus oder Spring Boot. Als klassischer Applikationsserver für bestehende IT-Systeme wird Payara Enterprise verwendet. Clients für Anwender sind mit wenigen Ausnahmen web-basiert (SPA) und werden mit gängigen Standards implementiert, hierzu zählen Web-Components und Frameworks wie Angular und React. Als BA-interne Infrastrukturplattform wird eine CaaS Umgebung auf Basis von Kubernetes/Rancher und Istio bereitgestellt. Services werden auf dieser Plattform als Container betrieben und überwacht (PLTG Stack, ELK-Stack). Darüber hinaus ist die Nutzung einer Public-Cloud möglich. IT-Verfahren bzw. Services kommunizieren primär asynchron über Messaging (Kafka) oder über RESTful APIs. Im Intranet werden für die Persistenz Oracle bzw. SQL-Server Datenbanksysteme und ein S3 Storage verwendet. Im Online Bereich wird zusätzlich Maria-DB eingesetzt.
1.1.3 Referenzarchitekturen Angesichts der unterschiedlichen Anforderungen, Capabilities und Rahmenbedingungen von IT-Verfahren ist es unmöglich feste Referenzarchitekturen zu definieren. Vielmehr existiert ein allgemeingültiger Rahmen in dem sich die Fortentwicklung und Neuerstellung eines IT- Verfahrens bewegt.
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Dieser Rahmen setzt grundlegend auf einheitliche Architekturprinzipien, ein dazu passendes (Architektur-)Leitbild sowie übergreifende Architekturentscheidungen. Ausgehend von dieser Grundlage erfolgt pro Produktbereich eine Konkretisierung abhängig von den dort existierenden spezifischen Rahmenbedingungen. Innerhalb dieses Kanons an Rahmenbedingungen erfolgt die Festlegung der konkreten Architektur. Unabhängig davon existieren einheitlich verwendete Architekturmuster (z.B. Microservice, Self-Contained-System) sowie eine Klassifikation der IT-Systeme. Beides ergibt sich aus den fachlichen Anforderungen für ein konkretes IT-System. Hinterlegt sind diese in dem EAM (Enterprise Architecture Management) der BA. Das EAM ist die zentrale Stelle für die Erlangung von Transparenz über die IT-Landschaft.
1.1.4 Sicherheit Das tägliche Handeln der Informationssicherheit in der BA ist auf Prävention, Reaktion, Nachhaltung und Sensibilisierung zum Schutz der der BA anvertrauten Sozial- und personenbezogenen Daten ausgerichtet. In diesem Rahmen werden die gesetzlichen Vorschriften und rechtlichen Auflagen erfüllt.
1.1.5 Online Angebote Attraktive Online-Angebote bieten Kunden - neben den Arbeitsagenturen vor Ort – einen virtuellen Zugang zum Dienstleistungsportfolio der BA, sieben Tage die Woche, 24 Stunden am Tag. Diese stehen ortsunabhängig zur Verfügung. Administrative, wenig beratungsintensive Prozesse werden online durchgeführt, während sich Mitarbeiter in den Agenturen auf die Beratung ihrer Kunden konzentrieren können und so die Qualität der Integration und Vermittlung in den Arbeitsmarkt steigern. Die BA-IT gestaltet und entwickelt gemeinsam mit dem Bedarfsträger vielfältige Online- Angebote und trägt den besonderen Herausforderungen durch Online-Anwendungen Rechnung. Zu diesen Herausforderungen gehören u.a. die Realisierung eines schnelleren Releasezyklus, höhere Anforderungen an Usability und User Experience, Unterstützung verschiedenster Browser und Bildschirmgrößen und somit auch ein abweichender Technologie-Stack, der die Erfüllungen der besonderen Anforderungen dieses Kanals erlaubt. Produktreife und Marktdurchdringung zählen hier zu den wichtigsten Kriterien für die Auswahl der geeigneten Technologien.
1.1.6 Zukunftsthemen Das BA-IT-Systemhaus untersucht innovative Konzepte und setzt diese bei entsprechendem Nutzen um. Aktuelle Themen sind derzeit der Einsatz von Künstlicher Intelligenz bzw. Selbstlernenden Systemen, Prozess- und Entscheidungsautomatisierung, verschiedene Advanced Analytics-Einsatzmöglichkeiten oder RPA (Robotic Process Automation). In technischen Voruntersuchungen werden solche Ideen auf Umsetzbarkeit und Nutzen geprüft und bei einem positiven Ergebnis zu einem Produktiveinsatz weiterentwickelt.
2 Ausschreibungsgegenstand
Beschaffungsgegenstand ist ein Kontingent an Beratungsunterstützung, ohne Abnahmeverpflichtung, im Rahmen für Projekte und Linientätigkeiten mit IT Bezug.
Die zu erbringenden operativen Beratungsleistungen sollen dabei unterstützen, schnell und effektiv auf kurzfristige Anforderungen mit IT-Bezug reagieren zu können, die durch neue oder veränderte Geschäftsprozesse entstehen. Strategische Beratungsleistungen sind nicht im
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Rahmen dieses Vertrags zu erbringen. Strategische Beratungsleistungen können jedoch die Grundlage für die hier zu erbringenden operativen Beratungsleistungen sein.
Der Auftragsgegenstand umfasst dabei insbesondere Beratung, Bewertung, Untersuchung und Unterstützung bei der Konzeption zu nachfolgenden Themenblöcken:
- Automatisierung in der Bundesagentur für Arbeit
- Human Friendly Automation in der Bundesagentur für Arbeit
- Befähigung der Organisation zu Automatisierungsthemen
- Die IT der BA in der Hybriden Multicloud
- Umorganisation
- Agile Zusammenarbeit
- HR Digitalisierung und Transformation von HR-IT-Systemen und Prozessen
Die Beratungsleistung wird in die Themenbereiche HR Transformation, Automatisierung und Cloud unterteilt. Dabei ist der HR-Transformationsberater vornehmlich für die Themenblöcke 5, 6 und 7, der Automatisierungsberater vornehmlich für die Themenblöcke 1, 2 und 3 und der Cloudberater vornehmlich für den Themenblock 4 zuständig.
Darüber hinaus sollen die unten aufgeführten Schlagworte Berücksichtigung bei den oben genannten Themen finden: • Automatisierungstechnologien, Generative AI, Künstliche Intelligenz, Augmented Workforces • Cybersecurity, Resilienz und Zero Trust Architecture • Digitale Identitäten und eID • Cloud-Migration, Multi-Cloud- und souveräne Cloudstrategien • Nachhaltigkeitsmanagement (Sustainability) IT, Green IT • Future Architecture Themen, Quantum Computing, • Modularisierung, APIs und Microservices • Modern workplaces, Collaboration, Digital Employee Experience (DEX) • Ausfallsicherheit (Daten Redundance & Stromversorgung Rechenzentren) • IT product origin (country of manufacture, European countries) – Digitale Datensouveränität • Beratung zu Konzeption und Unterstützung des Changemanagements insbesondere bei Transformationsprojekten • Aufnahme, Analyse und Optimierung von Geschäftsprozessen (End-to-End Optimierung) • Methodik und Konzepte zur Steuerung und zum Management von internen und externen Geschäftsprozessen (z.B.: operative Verfahrensabläufe Lieferantenbeziehungen) • Unterstützung bei der Zusammenarbeit in einer prozessorientierten Organisation • Mitwirkung bei der Einführung und Weiterentwicklung von Steuerungsinstrumenten (z. B. Controlling, Kosten-Leistungsrechnung)
Für alle Beratungsleistungen kann eine Junior Rolle als Unterstützung für den jeweiligen Berater abgerufen werden. Ein alleiniger Abruf von Junior Beratern ist nicht vorgesehen.
Die drei Bieter mit dem besten Leistungs-/Preisverhältnis erhalten den Zuschlag.
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Umfang und Dauer der Leistung
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung. Der Leistungszeitraum beginnt ebenfalls mit Zuschlagserteilung, frühestens jedoch zum 08.12.2026, und endet nach Ablauf von 36 Kalendermonaten, gleichzeitig mit der Vertragslaufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die geschätzte Abrufmenge über den gesamten Leistungszeitraum hinweg beläuft sich auf ca. 39.000 Personenstunden (PS) das sind 3.900 (Personentage- PT). Ein PT entspricht dabei 10 PS. Die Leistungen werden über die gesamte Laufzeit des Leistungszeitraums hinweg benötigt und bei Bedarf durch die BA sukzessive abgerufen. Die geschätzte Abrufmenge kann, abhängig von den fachlichen Notwendigkeiten und den haushaltsmäßigen Gegebenheiten, über- oder unterschritten werden und im Jahresverlauf schwanken. Eine Abrufverpflichtung seitens der BA besteht nicht. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.
Leistungen, welche innerhalb der Vertragslaufzeit abgerufen werden, sind auch nach Vertragsende zu erbringen.
Die Höchstmenge für diese Beschaffung beläuft sich auf 4680 PT. Dieser Wert stellt die vergaberechtliche Obergrenze zur Nutzung der Rahmenvereinbarung dar und hat keinen Zusammenhang mit von der BA zugrunde gelegten Schätzmengen oder von der BA vorgesehenen Haushaltsmitteln.
Ort und Zeiten der Leistungserbringung / Servicezeit
Der Einsatzort bei Vor-Ort Tätigkeiten wird im jeweiligen Abruf festgelegt, grundsätzlich findet die Leistungserbringung in Nürnberg/Fürth statt.
Die Beratungsleistungen werden grundsätzlich innerhalb der folgenden Servicezeit erbracht: Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr, ausgenommen Feiertage.
Im Rahmen der Leistungserbringung wird durch die BA grundsätzlich keine Arbeitsplatz- ausstattung zur Verfügung gestellt.
Bei der Preiskalkulation ist davon auszugehen, dass ca. 30 % der zu erbringenden Leistungen in den Räumen der BA in Nürnberg bzw. Fürth und ca. 70 % in den Räumen des Auftragnehmers erbracht werden. Dabei handelt es sich lediglich um eine Schätzung zum Zweck der Bildung einer Kalkulationsgrundlage. Der Anteil an der Leistungserbringung beim Auftragnehmer kann je nach Situation auch über- oder unterschritten werden.
2.2.1 Anforderungen an die vom AN eingesetzten Erfüllungsgehilfen
Die BA behält sich vor, für die zum Einsatz kommenden externen Dienstleister eine Sicherheitsüberprüfung und eine Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz durchzuführen.
Alle eingesetzten Dienstleister müssen die deutsche Sprache (Sprachniveau B2) beherrschen. Das bedeutet, sie müssen über die Fähigkeit verfügen, komplexe Sachverhalte, Verfahren und Prozesse gut strukturiert, klar und nachvollziehbar zu präsentieren und schriftlich in deutscher Sprache darzustellen.
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3 Vertragsabwicklung
Allgemeines
Für die Auftragsabwicklung muss der BA ein dauerhafter Ansprechpartner des AN, sowie ein entscheidungsbefugter Stellvertreter zur Verfügung stehen. Dieser muss Montag bis Freitag (ausgenommen an Feiertagen) mit einem der gängigen Kommunikationsmittel (E-Mail, Telefon (keine kostenpflichtigen Sonderrufnummern)) zu den unter Punkt 2.2 genannten Servicezeiten für die BA erreichbar sein.
Dieser Mitarbeiter des AN hat die Aufgabe, ständiger Ansprechpartner für die BA zur Abwicklung des Vertrages zu sein. Alle Fragen, Abstimmungen, Vorgespräche und Weisungen etc. im Rahmen der Vertragsabwicklung erfolgen über diesen Mitarbeiter. Er muss diesbezüglich formal und inhaltlich entscheidungsbefugt sein. Des Weiteren muss die namentliche Benennung des Ansprechpartners sowie des entscheidungsbefugten Stellvertreters direkt nach Zuschlagserteilung erfolgen.
Vorgehen bei Abrufen 3.2.1 Abruf von Dienstleistungen
Alle AN werden bei Abrufen zum Angebot aufgefordert. Die im Rahmen des Abrufs zu erbringenden Leistungen werden ggf. in Arbeitspaketen beschrieben. Hierzu erfolgt eine Anfrage an die AN.
Die Angebotsaufforderung enthält die wichtigsten Informationen wie z. B. Aufgaben- beschreibung, Abrufzeitraum und Abrufvolumen. Es werden nur Angebote von Auftragnehmern berücksichtigt, die alle in der jeweiligen Angebotsaufforderung geforderten Anforderungen mit dem angeforderten Abrufvolumen beinhalten.
Zur Einschätzung der vertraglich zugesicherten Qualifikationen erhält die BA die pseudonymisierten Qualifikationsprofile der angebotenen Skillprofile (Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung). Bei der Erstellung der Qualifikationsprofile soll der AN sich an dem beigefügten Muster-Qualifikationsprofil (Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung) orientieren.
Der Auftragnehmer hat für jeden Dienstleister, der bei der BA tätig werden soll, im Rahmen des Angebots einschlägige Referenzprojekte aus den letzten 3 Jahren mind. 2 Referenzprojekte zu benennen und zu beschreiben, an denen die einzusetzenden Dienstleister maßgebend beteiligt waren. Für jede Referenz ist jeweils ein Ansprechpartner mit Kontaktdetails zu benennen. Die BA hat das Recht, diese Referenzprojekte zu überprüfen.
Das Angebot muss grundsätzlich innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Angebotsaufforderung bei der BA vorliegen, es sei denn, in der Angebotsaufforderung wird eine andere Frist genannt.
Die Auswahl der entsprechenden Preisgruppe wird durch die BA getroffen: Zuschlagskriterium ist der günstigste Preis, sofern die (Mindest-)Anforderungen erfüllt werden. Bei Teamabrufen gilt das Vorgenannte analog und bezogen auf das gesamte angeforderte Team.
Erweiterungen der Mindestanforderungen an die jeweiligen Profile können mit der Angebotsaufforderung gestellt werden. Diese haben einen direkten Bezug zur konkreten gewünschten Tätigkeit bzw. zum Aufgabenpaket:
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Beispiele (Aufzählung nicht abschließend): • Kenntnisse in Robotic Process Automation (RPA) • Kenntnisse in Procurement 4.0 • Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern • Erfahrung bei der Erstellung von Dokumentationen • Erfahrung bei der Einführung bestimmter Verfahrensarten (z.B. HR-Tools).
Dem Einsatz einer vom Auftragnehmer für die Vertragserfüllung vorgesehenen Person in einem Dienstleistungsabruf kann ein Gespräch durch die BA zum Abgleich des Skillprofils und gegebenenfalls zur Festlegung der Einarbeitung vorausgehen. Die Gespräche können in virtueller Form oder Vor-Ort stattfinden. Die Entscheidung über die Notwendigkeit eines Gespräches trifft die BA. Diese Leistung wird nicht gesondert vergütet.
Die BA wird den vorgeschlagenen externen Dienstleister ablehnen, wenn dieser nicht die geforderten Mindestqualifikationen erfüllt oder andere Gründe in der Person und/oder des Unterauftragnehmers vorliegen, die einem Einsatz entgegenstehen (z.B. Interessenkollision durch Einsatz in der BA, früheres Fehlverhalten bei Einsatz in der BA).
Sofern die ausgewiesenen Dienstleister des AN nicht die Anforderungen der Ausschreibung erfüllen, wird das Angebot vom jeweiligen Abruf ausgeschlossen.
Nach Prüfung durch die BA wird der zu beauftragende Auftragnehmer auf elektronischem Weg (per E-Mail) über die Beauftragung informiert, ebenso die anderen Auftragnehmer darüber, dass ihre Angebote nicht berücksichtigt werden konnten.
Spätestens zehn Arbeitstage nach der Einzelbeauftragung stehen die externen Dienstleister zum Einsatz bei der BA zur Verfügung, es sei denn, in der Angebotsaufforderung ist eine andere Frist genannt.
Der AN gewährt pro Dienstleister bei Erstabruf eine kostenneutrale Einarbeitungszeit von im Regelfall 10 % des Abrufvolumens, um die Anforderungen und Prozesse der BA kennen zu lernen.
3.2.2 Abruf von Dienstleistungen zu einem Festpreis / Werkleistungen 3.2.2.1 Klassische Umsetzung Die BA behält sich vor, Werkleistungen / Dienstleistungen zu einem Festpreis im Rahmen eines Miniwettbewerbs zu vergeben.
Die Bekanntgabe und die Durchführung des Miniwettbewerbs erfolgen über das e-Vergabe Tool der BA. Die Auftragnehmer erhalten von der BA ein Anforderungsdokument mit folgenden Angaben:
• Beginn der Leistungserbringung • detaillierte Beschreibung der benötigten Leistung • Zeitvorgaben und Meilensteine inkl. Zieltermin für die Umsetzung • Darstellung der Beistellleistungen der BA • Abnahmekriterien und Abnahmemodalitäten (nur bei Werkleistungen) • Zuschlagskriterien • Zahlungsmodalitäten
Der Termin für die Abgabe wird im e-Vergabe Tool nach Art und Umfang des Auftrags festgelegt.
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Auf Basis des Anforderungsdokuments erstellt der AN ein verbindliches Realisierungsangebot. Das Angebot hat grundsätzlich folgende Inhalte aufzuweisen:
• Beschreibung des Werks / der Dienstleistung • ggf. Ausführungen zu einem grundsätzlichen Lösungsweg (Konzept, Mittel und Methoden der Umsetzung) • ggf. Übermittlung der Qualifikationsprofile der seitens des AN für die Leistungserbringung vorgesehenen Dienstleister • Festlegung und Bestätigung der Zeitschiene • Bestätigung der Abnahmekriterien und Abnahmemodalitäten (nur bei Werkleistungen) • Preis • Im Anforderungsdokument kann festgelegt werden, dass das Angebot noch weitere Inhalte beinhalten muss bzw. noch weitere Nachweise beizufügen sind
Das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag. Die Zuschlagskriterien sind dem jeweiligen Anforderungsdokument zu entnehmen.
Die Terminschiene und Rahmenbedingungen für die Auftragserteilung werden im Rahmen des Miniwettbewerbs über das e-Vergabe Tool bekanntgegeben.
3.2.2.2 Agile Umsetzung Auf Anforderung der BA sind Werkleistungen / Dienstleistungen zum Festpreis in einer agilen Vorgehensweise zu erbringen. Die Zusammenarbeit zwischen BA und Auftragnehmer erfolgt nach den im Folgenden näher definierten Grundsätzen (abgeleitet aus der Scrum- Vorgehensmodell).
Der Auftragnehmer trägt unabhängig vom Vertragscharakter die Verantwortung für sämtliche Leistungen; dies gilt auch für die gemeinsame Lauf- und Funktionsfähigkeit aller Sprintergebnisse, auch wenn diese in unterschiedlichen Sprints bzw. Abschnitten realisiert wurden. Weiterhin trägt der Auftragnehmer die Verantwortung dafür, dass diese der Erreichung der mit dem Vertrag verfolgten Ziele dienen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor der Leistungserbringung ausdrücklich und in Textform darauf hinzuweisen, wenn dies aus seiner Sicht nicht der Fall ist. Im Falle einer Werkleistung hat der Auftragnehmer zusätzlich den Erfolg der Leistungen sicherzustellen.
3.2.2.3 Agiler Festpreis Die BA behält sich vor, Werkleistungen mit agilem Festpreis zu vergeben.
Bei dem agilen Festpreis handelt es sich um einen Pauschalfestpreis, bei dem der auf die vereinbarten Aufwände für die Werkleistung entfallende Anteil in bestimmtem Umfang variabel vergütet wird. Reisezeiten, Reisekosten, Materialkosten, und Nebenkosten sind im agilen Pauschalfestpreis enthalten. Der agile Festpreis kann ohne Leistungsänderung überschritten werden, soweit der Auftragnehmer einen höheren Aufwand im Zuge der Leistungserbringung für die Werkleistung nachweist. Auf die Überschreitung hat der Auftragnehmer in Textform hinzuweisen. Im jeweiligen Anforderungsdokument kann eine Obergrenze der zusätzlichen Vergütung von 1 bis 30 % des agilen Festpreises vereinbart werden. Darüber hinaus trägt der Auftragnehmer die zusätzlichen erforderlichen Kosten.
Die BA behält sich vor, die Werkleistungen vorzeitig zu beenden, wenn sie den erwarteten Nutzen durch die bereits erfolgten Leistungen als erfüllt ansieht. Dies ist möglich ab dem
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Erreichen von mind. 80% des vereinbarten agilen Festpreises. In diesem Fall erhält der Vertragspartner nach Rücksprache mit der BA einen prozentualen Ausgleich i. H. v. max. 30 % des Differenzbetrags zum agilen gesamten Festpreis, der sich aus dem bezuschlagten Angebot ergibt (vgl. auch Kapitel 3.2.2.4 zum Miniwettbewerb). Dieser prozentuale Ausgleich wird im Rahmen des jeweiligen Anforderungsdokuments festgelegt.
3.2.2.4 Abrechnungs- und Zahlungsmodalitäten Je nach Beauftragung sind grundsätzlich die nachstehend beschriebenen Abrechnungs- und Zahlungsmodalitäten möglich (siehe hierzu auch Kapitel 3.3 und die Anlagen 2.1 bis 2.3 und Anlage 5)
Eine Konkretisierung der Abrechnungs- und Zahlungsmodalitäten erfolgt im jeweiligen Anforderungsdokument.
Dienstleistungen: Nachweis erfolgt über monatliche Leistungsnachweise.
Zahlung erfolgt monatlich auf Basis freigegebener Leistungsnachweise.
Dienstleistungen zum Festpreis: Festpreis zum Ende der Leistungserbringung im jeweiligen Abruf,
alternativ:
Vereinbarung von Meilensteinen und Teilzahlungen, Abschlusszahlung.
Werkleistungen zum Festpreis: Festpreis nach erfolgreicher Abnahme
alternativ:
Vereinbarung von Meilensteinen und deren Teilabnahme, Abschlagszahlungen unter Vorbehalt der späteren Gesamtabnahme und Abschlusszahlung
Agiler Festpreis: Festpreis nach erfolgreicher Gesamtabnahme,
alternativ:
Freigabe der Sprintergebnisse und Abschlagszahlung der innerhalb der Sprints beauftragten Aufwände oder Meilensteine unter Vorbehalt der späteren Gesamtabnahme und Abschlusszahlung nach erfolgreicher Gesamtabnahme,
Teilabnahme und Zahlung von Teilprodukten nach erfolgreicher Integration und Produktivsetzung,
s. hierzu auch Kap. 3.2.2.3 (Höhere Aufwände und vorzeitige Beendigung).
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Public Electronic Procurement – PeP Bei der BA wird grundsätzlich zwischen zwei verschiedenen Bestellvarianten unterschieden. Zum einen für inventarisierungspflichtige Güter und Leistungen (z.B.: Server, Monitore, Drucker, SW-Lizenzen, Wartung, Support, …) und zum anderen für nicht inventarisierungspflichtige Güter (z.B.: Toner, Kabel, …) einschließlich Dienstleistungen (z.B.: Anfahrts- und Abwicklungspauschalen, Stundensätze, …).
Weitere Einzelheiten werden ggf. im Rahmen des jeweiligen Einzelabrufs aus dem Rahmenvertrag festgelegt.
Nicht inventarisierungspflichtige Güter und Dienstleistungen Die BA wickelt Bestellungen von diesen Gütern und Dienstleistungen über ein elektronisches Bestellsystem "Katalogbestellungen" ab (siehe auch Anlage 2.2).
Wichtiger Hinweis: Die Artikel / Leistungen müssen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Aufforderung der BA durch den Auftragnehmer in den Online-Katalog aufgenommen werden. Artikel, die während der Vertragslaufzeit zusätzlich in den Vertrag aufgenommen werden, müssen innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftragnehmer in den Online-Katalog aufgenommen werden. E-Rechnung Die öffentlichen Institutionen – damit auch die BA/der Auftraggeber – sind gemäß EU-Richtlinie 2014/55/EU dazu verpflichtet, Rechnungen zu Aufträgen elektronisch anzunehmen und medienbruchfrei verarbeiten zu können. In Deutschland sind gemäß der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (E- Rechnungsverordnung - ERechV) alle Rechnungen betroffen, die nach Erfüllung öffentlicher Aufträge ausgestellt wurden und darüber hinaus gesetzliche Anforderungen erfüllen. Die von dem Auftragnehmer zwingend zu beachtenden und einzuhaltenden Einzelheiten zu den Voraussetzungen und dem Ablauf entnehmen Sie bitte der Anlage 5 zur Leistungsbeschreibung.
4 Datenschutz / Auftragsverarbeitung
Bei diesem Auftrag ist es ausgeschlossen, dass der Auftragnehmer Kenntnis von personenbezogenen Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 1 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), Sozialdaten im Sinne von § 67 Abs. 2 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X), Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen i.S.d. § 35 Abs. 4 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) sowie besonderen Kategorien personenbezogener Daten i.S.d. Art. 9 DSGVO erlangt.
5 Schriftliche Aufgabenstellung
Die Leistung der Bieter wird im Rahmen von schriftlichen Aufgabenstellungen bewertet. Berücksichtigt werden dabei nur diejenigen Bieter, die die entsprechenden Eignungsvoraussetzungen erfüllt haben. Die schriftliche Ausarbeitung ist dem Angebot beizufügen. Sie soll von den für den Einsatz vorgesehenen Personen erarbeitet werden.
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Genereller Hinweis: Pro Fachaufgabe ist der Umfang von 5 DinA4 Seiten (Schrift: Calibri, 11 Pkt, Zeilenabstand 1,5) nicht zu überschreiten. Für die schriftliche Ausarbeitung wird keine Vergütung gewährt.
Fachaufgabe 1 – Automatisierung in der Bundesagentur für Arbeit Ausgangssituation Die Bundesagentur für Arbeit (BA) verfolgt das strategische Ziel, ihre internen Prozesse durch den verstärkten Einsatz von Automatisierungstechnologien effizienter und zukunftssicherer zu gestalten. Dabei rücken insbesondere Low-Code-Plattformen, Robotic Process Automation (RPA), Künstliche Intelligenz (KI) und das Konzept der Hyperautomatisierung in den Fokus. Die Implementierung dieser Technologien stellt die BA vor vielfältige technologische, organisatorische und personelle Herausforderungen.
Fragestellungen
- Erläutern Sie die Begriffe Low-Code, RPA, Künstliche Intelligenz (KI) und Hyperautomatisierung im Kontext der Prozessautomatisierung. Beschreiben Sie, wie diese Technologien die Effizienz und Qualität der Dienstleistungen der BA steigern können.
- Diskutieren Sie die spezifischen Herausforderungen bei der Integration von Low-Code-, RPA- und KI-Lösungen in die bestehende IT-Landschaft der BA. Welche Strategien können verfolgt werden, um eine reibungslose Implementierung und Skalierung zu gewährleisten?
- Beleuchten Sie die Bedeutung der Datensicherheit und des Datenschutzes bei der Implementierung von Automatisierungslösungen, insbesondere im Hinblick auf den Einsatz von KI. Welche Maßnahmen sind unerlässlich, um Compliance und Vertrauen zu sichern?
- Identifizieren Sie drei zentrale Erfolgsfaktoren für die Einführung und den Betrieb von Hyperautomatisierung in einer komplexen Organisation wie der BA. Erläutern Sie, warum diese Faktoren entscheidend sind und welche Risiken bei deren Vernachlässigung entstehen können.
Fachaufgabe 2 – Human Friendly Automation in der Bundesagentur für Arbeit Ausgangssituation Die Einführung von Automatisierungslösungen in der Bundesagentur für Arbeit birgt nicht nur Potenziale zur Effizienzsteigerung, sondern auch Herausforderungen im Hinblick auf die Akzeptanz und Integration der Mitarbeiter. Das Konzept der "Human Friendly Automation" stellt den Menschen in den Mittelpunkt der Automatisierungsstrategie, um sicherzustellen, dass Technologie die Arbeitsweise der Mitarbeiter positiv unterstützt und nicht als Bedrohung wahrgenommen wird.
Fragestellungen
- Definieren Sie den Begriff der "Human Friendly Automation" und erläutern Sie dessen Relevanz für die Bundesagentur für Arbeit. Welche übergeordneten Ziele werden mit diesem Ansatz verfolgt?
- Beschreiben Sie konkrete Maßnahmen und Strategien, wie die Mitarbeiterbeteiligung und -akzeptanz bei der Einführung von Automatisierungslösungen aktiv gefördert werden kann. Welche Rolle spielen hierbei Schulungen und Weiterbildungen?
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- Erläutern Sie, wie Automatisierungstechnologien repetitive und monotone Aufgaben reduzieren können, um den Mitarbeitern der BA mehr Zeit für komplexere, wertschöpfende und interaktive Tätigkeiten zu ermöglichen. Nennen Sie hierzu konkrete Anwendungsbeispiele.
- Welche Rolle spielt die transparente Kommunikation im Kontext der Human Friendly Automation? Wie kann die BA sicherstellen, dass Ängste vor Arbeitsplatzverlust abgebaut und die Vorteile der Automatisierung für die Mitarbeiter klar vermittelt werden?
Fachaufgabe 3 – Befähigung der Organisation zu Automatisierungsthemen Ausgangssituation Die erfolgreiche Implementierung und Skalierung von Automatisierungslösungen in der Bundesagentur für Arbeit erfordert nicht nur die Bereitstellung entsprechender Technologien, sondern vor allem die Befähigung der gesamten Organisation. Dies umfasst den Aufbau von Kompetenzen, die Schaffung notwendiger Strukturen und die Etablierung einer Kultur, die Innovation und kontinuierliche Verbesserung fördert.
Fragestellungen
- Beschreiben Sie die notwendigen organisatorischen Strukturen und Rollen, die in der Bundesagentur für Arbeit etabliert werden müssen, um eine effektive und nachhaltige Automatisierungsstrategie umzusetzen.
- Identifizieren Sie die Schlüsselkompetenzen, die auf verschiedenen Ebenen der Organisation (Führungskräfte, Fachexperten, IT-Mitarbeiter) aufgebaut werden müssen, um die Potenziale der Automatisierung voll auszuschöpfen. Wie können diese Kompetenzen gezielt gefördert werden?
- Diskutieren Sie die Bedeutung eines "Center of Excellence (CoE)" für Automatisierung innerhalb der BA. Welche Aufgaben und Verantwortlichkeiten sollte ein solches CoE übernehmen, um die Automatisierungsinitiativen zentral zu steuern und zu unterstützen?
- Erläutern Sie, wie eine "Automatisierungskultur" innerhalb der BA etabliert werden kann, die Experimentierfreudigkeit, Wissenstransfer und die Bereitschaft zur kontinuierlichen Anpassung fördert. Welche Anreize können gesetzt werden?
Fachaufgabe 4 – Die IT der BA in der Hybriden Multicloud Ausgangssituation Die BA befindet sich am Beginn ihrer hybriden Multicloud Reise. Neben den, in den eigenen Rechenzentren der BA, betriebenen privaten Cloud bietet eine Multicloud Broker Vertrag die vertragliche Möglichkeit auf externen Cloud Provider zuzugreifen. Derzeit sind erste Anwendungsfälle bei externen Cloud Providern in der Umsetzung.
Fragestellungen
- Führen Sie den Begriff der hybriden Multicloud aus und beschreiben Sie die Herausforderungen einer derartigen Architektur.
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- Definieren Sie den Begriff digitaler Souveränität und diskutieren sie die Relevanz insbesondere für die öffentliche Verwaltung. Welche Möglichkeiten der Umsetzung eine Souveränitätsstrategie können grundsätzlich unterschieden werden.
- Nennen Sie die fünf wichtigsten Aufgabenfelder, die von Beginn an auf einer Cloud-Reise beachtet werden müssen. Ergänzen Sie Ihre Ausführungen durch eine Auflistung wichtiger Teilaufgaben in dem jeweiligen Aufgabenfeld. Führen Sie weiterhin negative Folgen für den späteren Cloud-Betrieb auf, sollten die Aufgabenfelder nicht oder nicht im ausreichenden Maß bearbeitet werden.
Fachaufgabe 5 – Umorganisation - intern
Ausgangssituation Im Zuge von Umorganisationen der IT wird aktuell ein Schwerpunkt daraufgelegt, agile Teams aufzubauen, die ihre Arbeitsergebnisse vollständig selbst verantworten.
Fragestellung
- Wie soll sichergestellt werden, dass die einzelnen agilen Teams im Einklang mit den übergeordneten Unternehmenszielen und der IT-Strategie agieren? Wie wird die Abstimmung zwischen den Teams bei Abhängigkeiten organisiert? Gehen Sie hierbei auf das Thema Kommunikation und den Austausch zwischen Teams einer großen Organisation ein.
- Welche gemeinsamen Schnittstellen, Kommunikationswege und verbindliche Abstimmungsformate sollte eine Organisation definieren, um trotz Autonomie einen reibungslosen und wertschöpfenden Informationsfluss sowie die Abstimmung von Abhängigkeiten zwischen den IT-Bereichen sicher zu stellen?
Fachaufgabe 6 – Agile Zusammenarbeit mit externen Auftragnehmern Ausgangssituation Das IT-Systemhaus befindet sich nach wie vor in einem Übergang von „Wasserfall“ getriebener Softwareentwicklung hin zu einer agilen Umsetzung. Hierzu setzen wir zukünftig verstärkt in der Zusammenarbeit mit externen Vertragspartnern auf Werkverträge mit agilem Festpreis.
Fragestellung
- Welche wesentlichen Aspekte müssen hier bei der Aufgabendefinition für einen externen Dienstleister beachtet werden, um passgenau Ergebnisse zu erhalten.
- Welche Mitwirkungsleistungen empfehlen Sie durch den Auftraggeber?
- Welche Aspekte sollte die BA als Auftraggeber in Bezug auf den Zuschnitt von Dienstleistungspaketen beachten?
- Technologien ändern sich künftig immer schneller – völlig neue Technologien kommen auf den Markt (z.B. KAFKA, KI-Modell, LowCode). Erläutern sie ihr Qualifikationskonzept zur Sicherung der fachlichen Expertise ihrer angebotenen Berater.
- Wie sollten die Mitarbeitenden der BA auf das neue Zusammenarbeitsmodel vorbereitet und geschult werden? Welche neuen Kompetenzen sind für eine erfolgreiche Zusammenarbeit erforderlich?
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Fachaufgabe 7 – Human Resources – Standardisierung und Automatisierung im Personalbereich Ausgangssituation Der HR-Bereich der BA steht am Anfang einer Transformation der gesamten Organisation in den verschiedenen Dimensionen. Es wird das Ziel der Digitalisierung durch Standardisierung und Automatisierung in allen Dimensionen verfolgt. Die Standardisierung soll sowohl auf Organisatorischer wie auch digitaler Ebene verfolgt werden. Die Organisation befindet sich auf dem Weg hin zu einer Prozessgetriebenen Organisation. In diesem Rahmen steht der Fachbereich vor der Herausforderung, rechtlich Rahmenbedingungen zu berücksichtigen und gleichzeitig Bürokratie abzubauen, um effiziente Prozesse in einem digitalen Mindset gestalten zu können. In diesem Kontext möchte die BA auf den Einsatz von Standard Cloud-Software setzen.
Fragestellung
- Beschreiben Sie wie der Fachbereich HR gemeinsam mit der IT-Organisation der BA einen effizienten Betrieb einer Cloud-Software gestalten kann. Gehen Sie hierbei insbesondere auf die verschiedenen Dimensionen Aufgaben, Rollen, Entscheidungen und Prozesse ein. Nehmen Sie hierbei Bezug auf die Verortung der klassischen IT- Service-Management Prozesse.
- Welche Unterschiede ergeben sich in diesen Kontext im Vergleich zum on-premise Betrieb von Software?
- Beschreiben Sie die Herausforderungen, welche im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Fachbereich und IT im Kontext des Einsatzes von Cloud-Software auftreten können.
- Erläutern Sie in diesem Zusammenhang wie ein idealtypischer Anforderungs-/Demand Prozess gestaltet werden sollte.
- Beschreiben Sie im Kontext der Digitalisierung der Prozesse, wie ein idealtypisches Vorgehen zu Identifikation der zu digitalisierenden Prozesse aussehen könnte unter der Annahme, dass im Rahmen der Transformation ein Soll-Geschäftsprozessmodell vorliegt.
- Anhand welcher Kriterien würde Sie die Prozesse priorisieren, erläutern Sie den Mechanismus und begründen Sie die Auswahl der Kriterien.
- Welche Rolle spielt KI im Rahmen der Digitalisierung, und welche Vorrausetzungen müssen für einen Einsatz von KI in diesem Kontext gegeben sein?
- Bewerten Sie die Risiken und Herausforderungen, die mit der Digitalisierung der Prozesse verbunden sind – gehen Sie hierbei insbesondere auf die Rolle der Mitarbeitenden ein.
6 Bieterpräsentation
Die BA wird ausgewählte Fachthemen – insbesondere aus den Bereichen Automatisierung und HR-Transformation im Rahmen einer wertenden Präsentation von den Bietern – welche die erforderliche Mindestpunktzahl der Eignungs-, sowie der Leistungsmatrix (im Bezug auf die Schriftliche Aufgabenstellen, Kap. 5 der LB) erreicht haben - vorstellen lassen.
Im Fokus der Präsentation stehen Fragestellungen zu den aufgeführten Themenfeldern in Bezug auf die Umsetzung innerhalb der BA.
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Die Präsentation wird anhand der Beantwortungen der Fragestellungen bewertet, welche den Auftragnehmern eine Stunde vor Präsentationstermin ausgehändigt werden. Das Ergebnis der Bewertung ist Bestandteil der Wertungsentscheidung (Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes anhand der einfachen Richtwertmethode. Die Erwartungshaltung der BA ist dem Dokument E.5 Bewertungsmatrix Leistung zu entnehmen.)
Es findet eine Bewertung der Präsentation statt.
Die Bewertung richtet sich maßgeblich danach, inwieweit ein Bieter die themenspezifischen Fragestellungen verständliche und schlüssig beantwortet.
Die Präsentation wird gesondert zu den schriftlichen Aufgabenstellungen bewertet.
Bitte beachten Sie: Der Fokus wird innerhalb der Präsentation auf den Fragestellungen zu den oben genannten Themen liegen.
Um die Vergleichbarkeit zwischen Bietern sicherzustellen, werden folgende Rahmenbedingungen für die bewertende Präsentation vorgegeben:
-
Zeitrahmen: 90 Min. (davon ca. 10 Min. Einleitung / Firmenpräsentation; ca. 30 Min. Lösungspräsentation; ca. 50 Min. Beantwortung von Fragen)
-
Es wird eine PowerPoint-Präsentation mit Schaubildern erwartet
-
Fachkundiges Personal zu den oben aufgeführten Themenfeldern wird erwartet
-
Die technische Ausstattung (Beamer etc.) stellt die BA zur Verfügung.
-
Sonstige Ausstattung zur Präsentation ist vom Bieter mitzubringen (Laptop etc.).
-
Die Präsentation findet in den Räumlichkeiten der BA in Nürnberg (der genaue Ort / Gebäude / Raum) wird noch mitgeteilt) oder ggf. per Teams statt.
-
Präsentationstermine: voraussichtlich in KW 43 bis 45 (Ort und genauer Termin werden den Bietern ca. eine Woche im Voraus schriftlich mitgeteilt)
-
Für die Präsentation wird seitens der BA weder eine Vergütung, noch eine Aufwandsentschädigung entrichtet
7 Unethisches Verhalten
Die BA ist als eine der größten Sozialbehörden Europas lebendiger Teil der freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Alle Mitglieder und Angehörigen der BA bekennen sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Dieses Bekenntnis setzt sich in allen Phasen der Beschaffung von Leistungen gegenüber sämtlichen Teilnehmern am Wirtschaftsleben fort. Zu diesem Bekenntnis gehört insbesondere auch, dass die BA von ihren Leistungserbringern (AN) ebenfalls das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung erwartet. Die BA duldet insbesondere weder eine verfassungsfeindliche noch eine antisemitische Geisteshaltung.
Darüber hinaus setzt die BA bei dem AN und den von ihm eingesetzten Mitarbeitern zusätzlich ein für die Leistungserbringung erforderliches Maß an sozialer Kompetenz voraus, das sich in
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den folgenden Anforderungen an ein ethisches Verhalten während sämtlicher Tätigkeiten bei der Leistungserbringung realisiert. Dies kommt auch in den Anforderungen der „Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)“ bzw. der Vorschriften, mit denen die Kernarbeitsnormen der ILO in nationales Recht umgesetzt worden sind, zum Ausdruck.
Der AN und die von ihm eingesetzten Mitarbeitenden haben jegliche verfassungsfeindliche Verhaltensweise zu unterlassen. Mitarbeiter/in ist dabei jede natürliche Person, die als AN oder aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung zu dem AN, zu einem Subunternehmer oder zu einem weiteren Subunternehmer Leistungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag schuldet. Verfassungsfeindlich sind namentlich Verhaltensweisen, die ein Eintreten gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland, das Eintreten, das Unterstützen oder das geistige Teilen verfassungsfeindlicher Ziele sowie das Befürworten eines absoluten Alleinanspruchs einer Religion oder Weltanschauung oder eine antisemitische Geisteshaltung erkennen lassen. In gleichem Umfang unterlassen der AN und die von ihm eingesetzten Mitarbeiter ähnliche Verhaltensweisen. Ähnliche Verhaltensweisen sind namentlich Verhaltensweisen, die sich gegen die soziale und rechtliche Gleichheit nach dem Grundgesetz, namentlich dessen Art. 3, richten oder antipluralistische Ziele oder eine homogene und identitäre Sozialordnung befürworten.
Die Besorgnis eines Zuwiderhandelns oder das tatsächliche Zuwiderhandeln gegen das oben beschriebene Unterlassen kann zur Abmahnung des AN oder zum Austausch des betroffenen Mitarbeiters des AN führen. Bei dem Vorliegen erheblicher oder gravierender Gründe in Bezug auf einen Verstoß gegen die Anforderungen an ein ethisches Verhalten können dem AN und den von ihm eingesetzten Mitarbeitern weitere Rechtsfolgen drohen. Ein Grund ist dann erheblich, wenn er den Verdacht einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat begründet. Ein Grund ist auch erheblich, wenn nach einer bereits abgemahnten Verhaltensweise ein anderer Mitarbeiter des AN erstmalig die vorgenannte Besorgnis begründet. Ein Grund ist insbesondere gravierend, wenn er den Verdacht einer – auch nur versuchten – Straftat gegen die öffentliche Ordnung, insbesondere gemäß §§ 84 ff., 130, 130a StGB, gegen Leib und Leben oder gegen die körperliche Unversehrtheit begründet.
Sowohl der AN als auch die BA streben regelmäßig zunächst eine einvernehmliche Lösung im Rahmen von Abwicklungsmeetings, Lieferantengesprächen oder anderen Gesprächen auf Projekt- bzw. Fachebene an, sobald auch nur die Besorgnis der Zuwiderhandlung gegen die oben beschriebenen Maßstäbe an ein ethisches Verhalten aufkommt. Die Sanktionierung im Rahmen vertraglicher und gesetzlicher Bestimmungen bleibt jedoch in jedem Fall unbenommen.
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8 Abkürzungen / Glossar
| Begriff | Bemerkung | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| AN | Auftragnehmer | ||||
| Arbeitstag | Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage | ||||
| BA | Bundesagentur für Arbeit | ||||
| BA-SH | BA-Service-Haus | ||||
| Barrierefreiheit | Gesetzliche Vorgaben gemäß →BITV 2.0 | ||||
| BITV 2.0 | Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung | ||||
| DevOPS | Prozessverbesserungsansatz aus den Bereichen der | ||||
| Softwareentwicklung und Systemadministration | |||||
| Dienststelle | Sammelbegriff für alle Lokationen der BA u.a. Arbeitsagenturen und Geschäftsstellen. | ||||
| DSGVO | Datenschutzgrundverordnung | ||||
| ESB | Enterprise Service Bus | ||||
| ERM | Enterprise Ressource Management | ||||
| Feiertage | Als Feiertage gelten bundeseinheitliche Feiertage und Feiertage des Bundeslandes Bayern, sowie der 24. Dezember und der 31. Dezember. | ||||
| GfB | Geschäftsführungsbereich | ||||
| PeP | Public Electronic Procurement | ||||
| RD | Regionaldirektion bzw. Regionaldirektionsbezirk | ||||
| (Zuständigkeitsbereich einer RD). | |||||
| RIM | Regionalen Infrastrukturmanagements | ||||
| RPA | Robotic Process Automation | ||||
| SCRUM | Scrum (englisch für „Gedränge“) ist ein Vorgehensmodell des Projekt- und Produktmanagements, insbesondere zur agilen Softwareentwicklung. | ||||
| Servicezeiten | Zeiten, innerhalb derer die BA Anspruch auf vertraglich | ||||
| geschuldete Leistungen durch den Auftragnehmer hat. Diese | |||||
| sind Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr; ausgenommen sind | |||||
| Feiertage. | |||||
| SERA | Softwareentwicklungsrahmenprozess | ||||
| SGB | Sozialgesetzbuch | ||||
| SWEP | Softwareentwicklungsprozess |
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