Organisatorische Strukturen der Bundesagentur für Arbeit
Nähere Informationen s. hier: https://www.arbeitsagentur.de/
Zur Organisation: https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist größter Dienstleister am Arbeitsmarkt. Als Körperschaft des Öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung führt sie ihre Aufgaben, im Rahmen des für sie geltenden Rechts, eigenverantwortlich durch.
Die BA gliedert sich in
- die Zentrale in Nürnberg,
- 10 Regionaldirektionen,
- 150 Agenturen für Arbeit und ca. 600 Dependancen,
- 300 Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen, gE), die von den Agenturen für Arbeit vor Ort mit kreisfreien Städten bzw. Landkreisen gebildet worden sind.
Hinzu kommen die besonderen Dienststellen:
- Familienkasse Direktion,
- Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) in Bonn,
- Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg,
- Führungsakademie der BA (FBA) in Lauf a. d. Pegnitz,
- Hochschule der BA in Mannheim und Schwerin,
- IT-Systemhaus - Informationstechnik der BA,
- BA-Service-Haus (BA-SH) - Servicedienstleister der BA.
- Hauptstadtvertretung der BA mit Sitz in Berlin,
- Europavertretung der BA mit Sitz in Brüssel.
Die Zentrale der BA legt die Strategie fest, gestaltet den konzeptionellen und inhaltlichen Rahmen und führt die Regionaldirektionen.
Auf mittlerer Ebene sind die Regionaldirektionen der BA für den Erfolg der regionalen Arbeitsmarktpolitik verantwortlich. Sie setzen die Strategie der BA um. Zur Abstimmung ihrer Aufgaben mit der Arbeitsmarkt-, Struktur- und Wirtschaftspolitik der Länder arbeiten sie eng mit den Landesregierungen zusammen. Die Regionaldirektionen führen die Agenturen für Arbeit.
Auf örtlicher Ebene setzen die Agenturen für Arbeit die Aufgaben der Arbeitslosenversicherung um. Sie gestalten die arbeitsmarktlichen Partnerschaften und die Netzwerkarbeit auf der lokalen Ebene.
In den Jobcentern (gE) werden die Aufgaben der beiden Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende - Agenturen für Arbeit einerseits und kreisfreie Städte und Landkreise andererseits - wahrgenommen.
Selbstverwaltungsorgane der BA sind der Verwaltungsrat und die Verwaltungsausschüsse bei den Agenturen für Arbeit. Sie überwachen die Arbeit des Vorstandes beziehungsweise der Geschäftsführung der Agenturen für Arbeit und beraten diese in allen Fragen des Arbeitsmarktes. Bei der Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende wird die BA ohne Selbstverwaltung tätig.
Die BA erfüllt für die Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen und Institutionen umfassende Dienstleistungsaufgaben für den Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Zur Erfüllung dieser Dienstleistungsaufgaben steht bundesweit ein flächendeckendes Netz von Agenturen für Arbeit und Jobcentern (gE) zur Verfügung.
Wesentliche Aufgaben der BA sind:
- Förderung der Beschäftigungs- und Erwerbsfähigkeit,
- Vermittlung in Ausbildungs- und Arbeitsstellen,
- Berufsberatung,
- Arbeitgeberberatung,
- Förderung der Berufsausbildung,
- Förderung der beruflichen Weiterbildung,
- Förderung der beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung,
- Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen,
- Entgeltersatzleistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld oder Insolvenzgeld.
Die BA ist außerdem Trägerin der Grundsicherung für Arbeitsuchende und erbringt als solche in den gemeinsamen Einrichtungen Leistungen zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit, insbesondere durch Eingliederung in Arbeit, und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes.
Außerdem unternimmt die BA Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Arbeitsmarktbeobachtung und -berichterstattung und führt Arbeitsmarktstatistiken. Ferner zahlt sie - als Familienkasse - das Kindergeld. Ihr sind auch Ordnungsaufgaben zur Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs übertragen.
Die BA-Informationstechnik setzt sich aus der IT der Zentrale der BA und dem IT-Systemhaus zusammen.
Die IT der Zentrale der BA hat geschäftspolitische Führungsaufgaben in den Bereichen
- IT-Governance,
- Informations-Sicherheitsmanagement,
- IT-D1 – Digitalisierung Kundenkernprozesse
- IT-D2 – Digitalisierung für Management- und Supportprozesse
Das IT-Systemhaus ist der operative IT-Dienstleister der BA. Organisatorisch sind das IT-Systemhaus und die IT der Zentrale der BA getrennt.
Das IT-Systemhaus
- entwickelt Softwarelösungen mit innovativen Technologien und Architekturen auf Basis offener Standards,
- arbeitet zunehmend agil nach DevSecOps-Prinzipien,
- betreibt über 100 eigene IT-Systeme in redundanten, hochverfügbaren Rechenzentren als Private Cloud,
- erbringt seine Leistungen effizient und zuverlässig.
Der Geschäftsführungsbereich Anwender (GfB A) im IT-Systemhaus plant und realisiert die Neuentwicklung, Weiterentwicklung und Instandhaltung sowie den Betrieb von IT-Services und -Systemen für die Bereiche ERP Personal/Finanzen/Logistik und Business Intelligence/Künstliche Intelligenz. Er stellt digitale Kommunikations- und Arbeitsplatzlösungen bereit und betreibt diese.
Der Geschäftsführungsbereich Kunden (GfB K) im IT-Systemhaus plant und realisiert die Neuentwicklung, Weiterentwicklung und Instandhaltung sowie den Betrieb von IT-Services und -Systemen für die Bereiche Online-Portal, Vermittlung und Beratung, Geldleistungen, Unterstützende Dienste, Infrastruktur und Plattformen. Er stellt Serversysteme, Infrastruktur und Plattformen bereit und betreibt diese.
Die zentralen Bereiche und Einheiten (Z) erbringen zentrale und übergreifende Dienstleistungen für das gesamte IT-Systemhaus.
Die 18 Standorte des Regionalen Infrastrukturmanagements (RIM) übernehmen bundesweit die Betreuung der zehn Regionaldirektionen, 150 Agenturen für Arbeit sowie der besonderen Dienststellen in den Bereichen Arbeitsplatzservice, Immobilienservice und IT-Service. Die fachliche Aufsicht über die Aufgabenerledigung erfolgt durch das BA-Service-Haus, um BA-weit einen einheitlichen Betrieb und eine einheitliche Dienstleistungsqualität zu gewährleisten. Für Anwender mit speziellen Anforderungen, wie z.B. Service-Center, wird ein individuelles Dienstleistungsportfolio inklusive Sonder-SLAs (Service Level Agreements) entwickelt.
Unethisches Verhalten
Die BA ist als eine der größten Sozialbehörden Europas lebendiger Teil der freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Alle Mitglieder und Angehörigen der BA bekennen sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Dieses Bekenntnis setzt sich in allen Phasen der Beschaffung von Leistungen gegenüber sämtlichen Teilnehmern am Wirtschaftsleben fort. Zu diesem Bekenntnis gehört insbesondere auch, dass die BA von ihren Leistungserbringern (Auftragnehmern) ebenfalls das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung erwartet. Die BA duldet insbesondere weder eine verfassungsfeindliche noch eine antisemitische Geisteshaltung.
Darüber hinaus setzt die BA bei dem Auftragnehmer und den von ihm eingesetzten Mitarbeitern zusätzlich ein für die Leistungserbringung erforderliches Maß an sozialer Kompetenz voraus, das sich in den folgenden Anforderungen an ein ethisches Verhalten während sämtlicher Tätigkeiten bei der Leistungserbringung realisiert. Dies kommt auch in den Anforderungen der „Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)“ bzw. der Vorschriften, mit denen die Kernarbeitsnormen der ILO in nationales Recht umgesetzt worden sind, zum Ausdruck.
Der Auftragnehmer und die von ihm eingesetzten Mitarbeiter haben jegliche verfassungsfeindliche Verhaltensweise zu unterlassen. Mitarbeiter ist dabei jede natürliche Person, die als Auftragnehmer oder aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung zu dem Auftragnehmer, zu einem Subunternehmer oder zu einem weiteren Subunternehmer Leistungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag schuldet. Verfassungsfeindlich sind namentlich Verhaltensweisen, die ein Eintreten gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland, das Eintreten, das Unterstützen oder das geistige Teilen verfassungsfeindlicher Ziele sowie das Befürworten eines absoluten Alleinanspruchs einer Religion oder Weltanschauung oder eine antisemitische Geisteshaltung erkennen lassen. In gleichem Umfang unterlassen der Auftragnehmer und die von ihm eingesetzten Mitarbeiter ähnliche Verhaltensweisen. Ähnliche Verhaltensweisen sind namentlich Verhaltensweisen, die sich gegen die soziale und rechtliche Gleichheit nach dem Grundgesetz, namentlich dessen Art. 3, richten oder antipluralistische Ziele oder eine homogene und identitäre Sozialordnung befürworten.
Die Besorgnis eines Zuwiderhandelns oder das tatsächliche Zuwiderhandeln gegen das oben beschriebene Unterlassen kann zur Abmahnung des Auftragnehmers oder zum Austausch des betroffenen Mitarbeiters des Auftragnehmers führen. Bei dem Vorliegen erheblicher oder gravierender Gründe in Bezug auf einen Verstoß gegen die Anforderungen an ein ethisches Verhalten können dem Auftragnehmer und den von ihm eingesetzten Mitarbeitern weitere Rechtsfolgen drohen. Ein Grund ist dann erheblich, wenn er den Verdacht einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat begründet. Ein Grund ist auch erheblich, wenn nach einer bereits abgemahnten Verhaltensweise ein anderer Mitarbeiter des Auftragnehmers erstmalig die vorgenannte Besorgnis begründet. Ein Grund ist insbesondere gravierend, wenn er den Verdacht einer – auch nur versuchten – Straftat gegen die öffentliche Ordnung, insbesondere gemäß §§ 84 ff., 130, 130a StGB, gegen Leib und Leben oder gegen die körperliche Unversehrtheit begründet.
Sowohl der Auftragnehmer als auch die BA streben regelmäßig zunächst eine einvernehmliche Lösung im Rahmen von Abwicklungsmeetings, Lieferantengesprächen oder anderen Gesprächen auf Projekt- bzw. Fachebene an, sobald auch nur die Besorgnis der Zuwiderhandlung gegen die oben beschriebenen Maßstäbe an ein ethisches Verhalten aufkommt. Die Sanktionierung im Rahmen vertraglicher und gesetzlicher Bestimmungen bleibt jedoch in jedem Fall unbenommen.
Lieferantenmanagement
Die BA betreibt seit Juli 2016 ein strategisches, systemunterstütztes Lieferantenmanagement IT / Infrastruktur im Einkauf.
Wesentliche Bausteine des Lieferantenmanagements IT / Infrastruktur sind:
- die Produktklassifizierung
- die Lieferantenklassifizierung
- die Lieferantenbewertung
- das Aktivitäten-Management (Lieferantenentwicklung)
Ziel ist die Identifizierung der strategisch und /oder geschäftspolitisch wichtigen Lieferanten durch eine Klassifizierung anhand festgelegter Kriterien. Die BA erhält einen besseren Überblick über das Lieferantenportfolio sowie eine höhere Vergleichbarkeit der Lieferanten in Bezug auf ihre Schwachstellen und Defizite, aber auch ihre Stärken.
Sowohl der Einkauf der BA als auch die Lieferanten erfahren eine höhere Transparenz und Sicherheit in der Kommunikation, da sämtliche Aktivitäten im System nachvollziehbar dokumentiert werden und Entscheidungen eindeutig belegt werden können.
Die Klassifizierung der Lieferanten erfolgt nach einer A, B, C-Logik und richtet sich nach einer Kombination der strategischen Bedeutung ihrer vertraglich geschuldeten Produkte und Dienstleistungen mit dem über alle laufenden Verträge des jeweiligen Lieferanten mit der BA hinweg errechneten Auftragswert.
Die BA führt bei den Bedarfsträgern regelmäßige und anlassbezogene Bewertungen ihrer Lieferanten durch und nutzt diese im Rahmen des Vertrags- und Vergabemanagements sowie ihrer Lieferantenkommunikation. Die Bewertungen haben daher Einfluss auf die Zusammenarbeit zwischen BA und Lieferant. A-Lieferanten werden zweimal jährlich, B-Lieferanten einmal jährlich bewertet. Bei C-Lieferanten erfolgt lediglich eine anlassbezogene Bewertung.
Das Bewertungsergebnis sowie die aktuelle Lieferantenklassifizierung werden den Lieferanten in den regelmäßig stattfindenden Lieferantengesprächen mitgeteilt, können aber auch beim Einkauf erfragt werden.