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Vergabeunterlagen zum Verhandlungsverfahren
des AOK-Bundesverbandes
„Software zur Datenbewirtschaftung“
Anlage B0 – Hinweise zur Angebotserstellung
(nicht vom Bieter einzureichen)
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Vergabeunterlagen zum Verhandlungsverfahren des AOK-Bundesverbandes „Software zur Datenbewirtschaftung“ Anlage B0: Hinweise zur Angebotserstellung
Inhalt
-
Einleitung ........................................................................................................ 3
-
Hinweise zur Angebotserstellung ............................................................... 4
-
Elektronische Angebotsabgabe .................................................................. 5
-
Weitere Hinweise zur Erstellung der Angebote ....................................... 7
-
Prüfung der initialen Erstangebote ............................................................ 8
-
Verhandlungsrunde inkl. Präsentation der Angebote ............................. 8
-
Weiteres Vorgehen nach Verhandlung .................................................... 10
-
Drittunternehmen / Unterauftragnehmer / Bietergemeinschaft ........ 11
-
Hinweise zur Öffnung der indikativen Erstangebote,
Öffnung der finalen, bindenden Angebote .............................................. 11
-
Prüfung der finalen, bindenden Angebote .............................................. 12
-
Kommunikation nach Angebotsabgabe .................................................. 13
-
Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot ........................................ 13
-
Anforderung eines Auszugs aus dem Wettbewerbsregister ................ 13
-
Informations- und Wartepflicht ............................................................... 14
-
Vergabekammer/Nachprüfungsverfahren .............................................. 14
-
Bekanntmachung über die Auftragserteilung ........................................ 15
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Vergabeunterlagen zum Verhandlungsverfahren des AOK-Bundesverbandes „Software zur Datenbewirtschaftung“ Anlage B0: Hinweise zur Angebotserstellung
- Einleitung
Auftraggeber ist die
- AOK-Bundesverband eGbR – Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften öf-
fentlichen Rechts, Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin
(im Folgenden auch AOK-Bundesverband)
Das Vergabeverfahren wird von der Zentralen Vergabestelle des AOK-Bundes-
verbandes durchgeführt.
Soweit im Rahmen der Vergabeunterlagen personenbezogene Bezeichnungen im
Maskulinum erfolgen, wird diese Form der besseren Lesbarkeit halber verallge-
meinernd und wertungsfrei verwendet und bezieht sich auf beide Geschlechter
(Generisches Maskulinum). Darüber hinaus wird der vereinfachten Lesbarkeit
halber bei Erklärungen des Bieters davon ausgegangen, dass in der Form einer
Personenmehrheit („Wir bieten…“) auch Einzelunternehmer erfasst werden.
Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung der Angebote und ggf. zur Er-
füllung des Auftrages verwendet werden. Jede Nutzung für andere Zwecke ist
untersagt. Jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist nur mit ausdrücklicher
schriftlicher Genehmigung der Auftraggeberinnen zulässig. Wird kein Angebot
abgegeben, so sind die Vergabeunterlagen in eigener Zuständigkeit zu vernich-
ten.
Die Bereitstellung bzw. Übersendung der Vergabeunterlagen ist kostenfrei.
Wahl des Verhandlungsverfahrens: Die Vergabe erfolgt gemäß den Vorschriften
des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der
Vergabeverordnung (VgV). Die Leistungen werden im Wege des Verhandlungs-
verfahrens mit Teilnahmewettbewerb nach §§ 14 Abs. 3 Nr. 2 und 3 VgV verge-
ben. Es sind die zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Bestimmungen
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Vergabeunterlagen zum Verhandlungsverfahren des AOK-Bundesverbandes „Software zur Datenbewirtschaftung“ Anlage B0: Hinweise zur Angebotserstellung
maßgeblich, auch wenn diese sich während des Verfahrens ändern sollten (vgl.
§ 186 Abs. 2 GWB).
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Ausschreibung in vergabe-
rechtskonformer Weise aufzuheben; er unterliegt keinem Kontrahierungszwang.
- Hinweise zur Angebotserstellung
2.1 Ausschließliche Ansprechpartnerin im Vergabeverfahren ist:
Vergabestelle des AOK-Bundesverbandes Frau Silke Renner Rosenthaler Straße 31 10178 Berlin Fax 030-34646-2777 vergabestelle@bv.aok.de
2.2 Die interessierten Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich zu
prüfen. Bestehen nach Auffassung eines Unternehmens Widersprüche oder Un-
klarheiten in den Unterlagen, sind derartige Hinweise sowie alle sonstigen Fra-
gen der Zentralen Vergabestelle ausschließlich über den Kommunikationsbe-
reich der E-Vergabelösung unverzüglich mitzuteilen. Hierzu ist die kostenlose
Registrierung des Unternehmens auf www.dtvp.de erforderlich. Bieterfragen
sind so rechtzeitig zu stellen, dass der Auftraggeber sie bis spätestens 6 Tage
vor Ablauf der Angebotsfrist beantworten kann (vgl. § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
Die Identität des Fragestellers wird dabei nicht offenbart. Soweit die Fragen
auf die Identität oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Fragestellers,
die dieser in der Frage zu kennzeichnen hat, schließen lassen, werden die Fragen
entsprechend anonymisiert.
2.3 Auf der Internetseite www.dtvp.de (zur elektronischen Angebotsabgabe s. u.
Ziffer 3) werden im Kommunikationsbereich unter der jeweiligen Ausschreibung
zeitnah Antwortlisten erstellt, die der Bieter ohne Registrierung einsehen kann
und die er dort selbstständig herunterladen muss. Wir weisen darauf hin, dass
der Bieter insoweit verpflichtet ist, sich regelmäßig zu informieren und die ent-
sprechenden Informationen abzurufen.
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Vergabeunterlagen zum Verhandlungsverfahren des AOK-Bundesverbandes „Software zur Datenbewirtschaftung“ Anlage B0: Hinweise zur Angebotserstellung
Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen einen Verstoß gegen Verga-
bevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat es dies gegenüber der
unter 2.1 genannten Ansprechpartnerin innerhalb einer Frist von 10 Kalender-
tagen zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschrif-
ten, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber
der Vergabestelle gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabe-
vorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls inner-
halb dieser Frist bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstößt ein Bieter gegen
diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1
Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig.
2.4 Teilt die Vergabestelle auf die Rüge eines interessierten Bieters mit, dieser nicht
abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprü-
fung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Die für den Auftraggeber zu-
ständige Vergabekammer ist unter 15. benannt. Ein Nachprüfungsantrag ist un-
zulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.
3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
- Elektronische Angebotsabgabe
3.1 Die Angebote sind ausschließlich elektronisch unter Berücksichtigung der für das Verfahren geltenden Fristen über die elektronische Vergabeplattform www.dtvp.de einzureichen. Dazu werden die einschlägigen Datenverarbei- tungswerkzeuge benötigt: Computer, Internetverbindung, aktueller Internet- browser, ggf. Drucker & Scanner. Bitte verwenden Sie für die Angebotsabgabe das Modul „Angebote“ in dem für dieses Verfahren angelegten Projektraum mit der Verfahrens-ID: CXP4YDKM8TE. Werden Angebote über das Modul „Kommu- nikation“ eingereicht, entsprechen diese nicht den Anforderungen des § 10 Abs. 1 VgV.
Sollten Sie Hilfe in Bezug auf die elektronische Vergabeplattform „DTVP“ be-
nötigen, steht Ihnen das Team des Service & Support Centers der cosinex
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GmbH per E-Mail unter support@cosinex.de oder telefonisch unter der Ruf-
nummer 0900-3-243837 (1,49 € pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Mo-
bilfunkkosten können abweichen) zur Verfügung. Informationen zu den Ser-
vicezeiten oder auch Video-Tutorials zum Vergabemarktplatz (Überblick über
die Nutzung des Vergabeportals für Unternehmen, die als Bieter an Ausschrei-
bungen teilnehmen möchten) erhalten Sie unter: https://support.cosi-
nex.de/unternehmen/
Wir weisen in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass die Zentrale
Vergabestelle für jede einzelne Verhandlungsphase auf DTVP einen separa-
ten Projektraum anlegen muss. Um den Projektraum betreten zu können, müs-
sen die Bieter eine Einladung von DTVP annehmen. Verzögerungen bei der An-
nahme der Einladung für die jeweiligen Verhandlungsphasen gehen zu Lasten
des Bieters.
3.2 Die Abgabe elektronischer Angebote erfolgt über die Installationen des Verga-
bemarktplatzes mit dem so genannten Bietertool. Um dieses ausführen zu kön-
nen, benötigen interessierte Unternehmen das Programm: „Java SE Runtime En-
vironment“ in der aktuellen Version. Auf der Webseite https://support.cosi-
nex.de/unternehmen/pages/viewpage.action?pageId=28115002 besteht die
Möglichkeit, kostenlos das erforderliche Java-Programm zu downloaden. Auch
erhalten interessierte Unternehmen unter dem genannten Link weitere Informa-
tionen zum Vergabemarktplatz, einschließlich Informationen zur Angebotsab-
gabe per fortgeschrittener elektronischer Signatur und zur Angebotsabgabe per
qualifizierter elektronischer Signatur.
3.3 Das elektronische Angebot ist in Textform abzugeben. Alle Angebotsbestand-
teile müssen der Textform gemäß § 126b BGB entsprechen. Sind Anlagen mit
Unterschrift und Firmenstempel zu versehen, gilt: Die jeweiligen Anlagen sind
auszufüllen, auszudrucken, händisch zu unterschreiben und wieder eingescannt
mit den weiteren Angebotsunterlagen einzureichen.
Bitte beachten Sie: Vergabeunterlagen, welche den interessierten Unterneh-
men als PDF und/oder Word- und/oder Excel-Dokumente zur Verfügung gestellt
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werden, sind auch in diesem Dateiformat wieder hochzuladen sind. Alternativ
besteht auch die Möglichkeit, alle Angebotsunterlagen als PDF-Dokumente
hochzuladen. Alle Angebotsbestandteile sind so einzureichen, dass sie mit allen
Microsoft Office Produkten und/oder dem Acrobat Reader zu öffnen und zu lesen
sind.
Dateinamen sowie Unterordner sollten sich am Original(inhalt) orientieren,
dürfen keine Umlaute oder Sonderzeichen enthalten und sind auf 31 Zeichen
(inklusive Dateiendung) zu beschränken.
Der Bieter kann sein elektronisches Angebot nur bis zum Ablauf der Angebots-
frist und im Rahmen der E-Vergabe-Lösung zurückziehen oder austauschen.
- Weitere Hinweise zur Erstellung der Angebote
4.1 Die Angebote müssen elektronisch über das E-Vergabeportal „DTVP“ innerhalb
der dort angegebenen Angebotsfrist eingehen (vgl. auch Ziff. 3.1).
4.2 Eine Übersicht aller durch den Bieter einzureichenden Unterlagen befindet sich
im Angebotsblatt. Das Angebotsblatt und die dort aufgeführten Bestandteile
des Angebots sind zwingend auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
4.3 Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen.
4.4 Im Angebotsblatt ist anzugeben, ob für den Gegenstand des Angebots gewerb-
liche Schutzrechte bestehen, beantragt sind oder erwogen werden (§ 53 Abs. 8
VgV).
4.5 Alle Angebotspreise und -beträge sind in der durch das Preisblatt geforderten
Form in Euro netto (exkl. der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen USt.) anzuge-
ben und kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen zu runden. Nichtdeutsche
Bieter haben in einem gesonderten Dokument auf die für sie geltenden umsatz-
steuerrechtlichen Regelungen hinzuweisen.
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Vergabeunterlagen zum Verhandlungsverfahren des AOK-Bundesverbandes „Software zur Datenbewirtschaftung“ Anlage B0: Hinweise zur Angebotserstellung
4.6 Nebenangebote sind nicht zugelassen.
4.7 Für die Erstangebote gilt: Hat ein Bieter Verhandlungsbedarf zum Vertrag, der
Leistungsbeschreibung oder zum Preisblatt ist dieser mittels der Anlage „Ver-
handlungsthemen“ (Anlage B7 der Vergabeunterlagen) im Erstangebot auszu-
weisen.
- Prüfung der initialen Erstangebote
5.1 Bei den Erstangeboten handelt es sich um indikative Angebote. Sie dienen der Vorbereitung und Strukturierung der Verhandlungen.
5.2 Initiale Angebote, die nach Ablauf der Angebotsfrist für die initialen Erstange- bote eingehen, werden ausgeschlossen, es sei denn, der verspätete Eingang ist durch Umstände verursacht worden, die nicht vom Bieter zu vertreten sind (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV).
- Verhandlungsrunde inkl. Präsentation der Angebote und Live-Demo des ange-
botenen Datenbewirtschaftungstools (Bieterpräsentation)
Mit seinem Angebot muss der Bieter u.a. den von ihm ausgefüllten Anforde-
rungskatalog (Anhang 1 zur Leistungsbeschreibung) einreichen. Hierzu hat er
die Tabellenblätter „Teil 1 Muss-Kriterien“ und „Teil 2 Kann-Kriterien“ voll-
ständig auszufüllen und einzureichen. Das Excelblatt „Teil 1 Musskriterien“ bil-
det die Muss-Kriterien ab. Im Excelblatt „Teil 2 Kann Kriterien“ werden die Kri-
terien zum Zwecke der qualitativen Differenzierung zwischen den Angeboten
mit entsprechenden Punkten bewertet.
Hinweis: Die Nichterfüllung eines oder mehrerer Muss-Kriterien führt zum
Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren dar. Hierbei ist bei der Ser-
verkomponente die Option „Muss falls Containerlösung“ bzw. „Muss falls
Linux“ entsprechend optional zu betrachten. Sie greift jeweils nur, wenn die
Softwarelösung als Containersoftware bzw. unter Linux angeboten wird, an-
sonsten ist dieser Punkt obsolet und es ist „entfällt“ anzugeben.
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Vergabeunterlagen zum Verhandlungsverfahren des AOK-Bundesverbandes „Software zur Datenbewirtschaftung“ Anlage B0: Hinweise zur Angebotserstellung
Die Einzelanforderungen werden in die nachfolgenden Anforderungskategorien
unterschieden:
Grundsätzliche Anforderungen
Anforderungen an die Entwicklungsumgebung
Anforderungen an Operatoren
Anforderungen an die Serverkomponente
Anforderungen an maschinelles Lernen und Analysemöglichkeiten
Nach vorläufiger Prüfung und Wertung der Erstangebote auf Basis der im
Anforderungskatalog bekanntgegebenen Wertungskriterien wird der Auf-
traggeber die drei Bieter, deren Angebote die höchste Punktzahl erzielt ha-
ben, auffordern, die Lösung der in Anlage B4 beschriebenen „Use-Cases“ zur
Funktionsweise seines Datenbewirtschaftungstools im Rahmen eines Ver-
handlungstermins in Form einer Live-Demo zu präsentieren. Die Lösung der
Use-Cases wird anhand der im Tabellenblatt „Teil 3 Bieterpräsentation“ des
Anforderungskatalogs (Anhang 1 zur Leistungsbeschreibung) beschriebenen
Kriterien und Wertungsaspekte überprüft und bewertet. Für die Bieterpräsen-
tation wurden Szenarien entwickelt, die mit der jeweiligen Software umzuset-
zen sind. Sollte sich im Rahmen der Bieterpräsentation ergeben, dass einzelne
Angaben des Bieters zu den Wertungskriterien nicht zutreffen, wird der Auf-
traggeber erneut in die Angebotsprüfung und -wertung eintreten und diese
ggf. korrigieren.
Der Verhandlungstermin mit der Bieterpräsentation findet voraussichtlich in
der Zeit vom
- bis 14. Januar 2027
statt.
Die Verhandlungen werden beim AOK-Bundesverband, Rosenthaler Straße 31,
10178 Berlin durchgeführt.
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Vergabeunterlagen zum Verhandlungsverfahren des AOK-Bundesverbandes „Software zur Datenbewirtschaftung“ Anlage B0: Hinweise zur Angebotserstellung
Im Verhandlungstermin erhalten die Bieter Gelegenheit, die angebotene Leis-
tung mit dem Auftraggeber zu diskutieren. Sofern Verhandlungsbedarf besteht
(welcher in Anlage B7 „Verhandlungsthemen“ aufzuführen und mit dem Erstan-
gebot einzureichen ist), wird dieser in der Verhandlungsrunde erörtert.
Ihren Verhandlungstermin sowie nähere Angaben zum Ablauf des Verhand-
lungstermins erhalten die Bieter mit der Aufforderung zur Abgabe eines Erstan-
gebotes und der damit verbundenen Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung
der Teilnahmeanträge.
Sofern Bieter Verhandlungsbedarf zum Vertrag anmelden, müssen sie auch
hierzu sprechfähig sein.
- Weiteres Vorgehen nach Verhandlung
Die folgende Aufstellung gibt einen groben Überblick über den derzeit geplanten weiteren Verfahrensablauf.
Der Auftraggeber beabsichtigt, nach der ersten Verhandlungsrunde zur Abgabe finaler und bindender Angebote aufzurufen. Weitere Verhandlungsrunden über den ersten Verhandlungstermin hinaus bleiben jedoch vorbehalten. Sollte sich etwa herausstellen, dass eine weitere Verhandlungsrunde erforderlich ist, ver- schieben sich die nachfolgend mitgeteilten Daten. Die Bieter erhalten in diesem Fall rechtzeitige Benachrichtigungen über den weiteren zeitlichen Fahrplan der Verhandlungen und des weiteren Verfahrens.
Der folgende Zeitplan ist nicht verbindlich. Der Auftraggeber behält sich vor, diesen Zeitplan im Verlauf des Verfahrens abzuändern, soweit es sich für einen ordnungsgemäßen und zweckentsprechenden Verfahrensablauf als notwendig erweist:
Aufforderung zur Abgabe bindender, finaler Angebote: 02.02.2027
Fristende Einreichung bindende, finale Angebote: 23.02.2027
Späteste Versendung der Vorabinformationen gem. § 134 Abs. 1 GWB: voraus- sichtlich 12.03.2027
Späteste Zuschlagserteilung: voraussichtlich 23.03.2027
Bindefrist für das finale Angebot: 31.03.2027
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- Drittunternehmer / Unterauftragnehmer / Bietergemeinschaft
Eine Änderung an den im Teilnahmeantrag getroffenen Aussagen und Festle-
gungen zu Bietergemeinschaften und Drittunternehmer bzw. Unterauftragneh-
mern (Subunternehmern, Nachunternehmern) durch den Bieter kommt nur aus
wichtigem Grund und in den engen Grenzen, die die Rechtsprechung hierfür an-
erkannt hat, in Betracht. Unabhängig davon ist jede beabsichtigte Änderung
unverzüglich der Ansprechpartnerin der Zentralen Vergabestelle mitzuteilen
und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Ist eine
solche Änderung im Angebot beabsichtigt, so sind die entsprechenden Form-
blätter bzw. Teile von Formblättern mit dem Angebot einzureichen.
- Hinweise zur Öffnung der indikativen Erstangebote; Öffnung der finalen, bin-
denden Angebote
Die Öffnung der Erstangebote und der finalen, bindenden Angebote findet je-
weils unmittelbar nach Ablauf der jeweiligen Angebotsfrist beim
AOK-Bundesverband, Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin-Mitte
statt.
Zur Angebotsöffnung sind Bieter nicht zugelassen. Namen der Bieter und End-
beträge der Angebote werden – mit Ausnahme der Regelungen in Ziffer 16 -
nicht bekannt gegeben. Der Auftraggeber behandelt die eingehenden Ange-
botsunterlagen und die dazugehörigen Unterlagen vertraulich und verwahrt sie
sorgfältig.
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- Prüfung der finalen, bindenden Angebote
10.1 Die Prüfung der Angebote erfolgt gemäß §§ 56 ff. VgV.
10.2 Angebote, für deren Wertung wesentliche Preisangaben fehlen, werden ausge- schlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 5 VgV).
10.3 Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei und alle Eintragungen dokumentenecht sein. Andernfalls muss das Angebot gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 3 VgV ausgeschlossen werden.
10.4 Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen sind unzulässig und führen zwingend zum Angebotsausschluss (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV). Soweit der Bieter Erläuterungen seines Angebots für erforderlich hält, hat er diese auf ei- genen besonderen Anlagen beizufügen. Es ist zweifelsfrei kenntlich zu machen, dass diese Bestandteile des Angebotes sind.
10.5 Der Auftraggeber akzeptiert „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ des Bieters nicht. Diese werden im Zuschlagsfall nicht Vertragsinhalt. Der Auftraggeber be- hält sich Aufklärungen hierzu vor. Gibt ein Bieter ein Angebot mit eigenen AGB ab und macht deren Geltung explizit zur Bedingung für die Geltung des Ange- bots (oder ergibt eine Aufklärung seitens des Auftraggebers, dass der Bieter sein Angebot so verstanden wissen will, dass er sich nur bei Geltung seiner AGB daran gebunden sieht), wäre dies als unzulässige Änderung an den Vertragsun- terlagen zu behandeln und führte zwingend zum Angebotsausschluss (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV). Unberührt von dieser Regelung bleibt selbstverständlich die oben aufgezeigte Möglichkeit der Bieter, mit dem initialen Angebot Verhandlungsbe- darfe geltend zu machen.
10.6 Auch auf die weiteren Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV wird verwiesen.
10.7 Erscheinen der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zu der zu er- bringenden Leistung ungewöhnlich niedrig, verlangt der Auftraggeber vom Bie- ter Aufklärung beispielsweise durch die Vorlage der Urkalkulation, mit deren Hilfe die Kostenermittlung nachvollziehbar sein muss, § 60 VgV. Kann die öf-
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fentliche Auftraggeberin im Rahmen der Aufklärung die geringe Höhe des Ange- bots oder der angebotenen Kosten nicht zufriedenstellend aufklären, darf sie den Zuschlag auf dieses Angebot ablehnen, § 60 Abs. 3 Satz 1 VgV.
10.8 Fehlen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe geforderte Angaben, Erklärungen und Nachweise, so kann der Auftraggeber gemäß § 56 Abs. 2 VgV den Bieter/die Bietergemeinschaft auffordern, die entsprechenden Angaben, Erklärungen und Nachweise innerhalb einer von dem Auftraggeber gesetzten Frist nachzu- reichen.
- Kommunikation nach Angebotsabgabe
Die gesamte Kommunikation erfolgt elektronisch über den Kommunikationsbe-
reich der E-Vergabe-Lösung.
Dies betrifft u. a. die Kommunikation bzgl.
-
Aufklärung gem. § 15 Abs. 5 Satz 1 VgV,
-
Nachforderung von Angaben, Erklärungen und Nachweisen
-
Vorabinformation gem. § 134 GWB
-
Zuschlagserteilung gem. § 58 VgV.
- Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dieses bestimmt
sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis, § 127 GWB. Die Qualität der
angebotenen Leistung fließt mit 60% in die Angebotswertung ein. Der Preis (An-
gebotspreis insgesamt) fließt mit 40% in die Angebotswertung ein.
Die Einzelheiten zur Bewertung der Angebote sind dem Anhang 1 zur Leistungs-
beschreibung: Anforderungskatalog und Bewertungskriterien zu entnehmen.
- Anforderung eines Auszugs aus dem Wettbewerbsregister
Die Vergabestelle fordert aufgrund der geltenden Bestimmungen des Mindest-
lohngesetzes, des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, des Arbeitnehmer-
Entsendegesetzes und des Wettbewerbsregistergesetzes einen Auszug aus
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dem Wettbewerbsregister für den Bieter/die Bieter/die Mitglieder der Bieterge-
meinschaft an, der/die für den Zuschlag vorgesehen ist/sind. Eintragungen im
Wettbewerbsregister können zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren füh-
ren.
- Informations- und Wartepflicht
Die Zentrale Vergabestelle des AOK-Bundesverbandes informiert die Bieter, de-
ren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, unverzüglich nach Abschluss
der Bewertung der Angebote schriftlich gem. § 134 Abs. 1 GWB.
Die Mitteilung erfolgt spätestens 15 Kalendertage vor der beabsichtigten Zu-
schlagserteilung. Die Frist beginnt am Tage nach der Absendung der Informa-
tion durch die Zentrale Vergabestelle. Auf den Tag des Zugangs der Information
beim betroffenen Bieter oder Bewerber kommt es nicht an. Wird die Information
per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die oben ge-
nannte Frist auf 10 Kalendertage, § 134 Abs. 2 GWB.
- Vergabekammer/Nachprüfungsverfahren
Die Anerkennung der Zulässigkeit eines vergaberechtlichen Nachprüfungsver-
fahrens nach Maßgabe der §§ 155 ff. GWB ist mit Beachtung der formellen An-
forderungen des Vergaberechts für EU-weite Verfahren nicht verbunden. Die
Vergabekammer prüft ihre Zuständigkeit und die Zulässigkeit des Nachprü-
fungsverfahrens von Amts wegen. Örtlich zuständig sind die:
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt Kaiser-Friedrich-Straße 16 53113 Bonn Fax: +49 (0) 228-9499-163 E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Für Amtshandlungen der Vergabekammern werden Kosten (Gebühren und Aus-
lagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 182 GWB).
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Vergabeunterlagen zum Verhandlungsverfahren des AOK-Bundesverbandes „Software zur Datenbewirtschaftung“ Anlage B0: Hinweise zur Angebotserstellung
Die Auftraggeberinnen sind bei Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ver-
pflichtet, die Vergabeakten sofort der Vergabekammer zur Verfügung zu stellen
(§ 163 Abs. 2 Satz 4 GWB). Bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens
nach §§ 160 ff. GWB haben alle Verfahrensbeteiligten grundsätzlich ein Akten-
einsichtsrecht nach § 165 Abs. 1 GWB. Daher hat jeder Bieter mit der konkreten
Möglichkeit zu rechnen, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandtei-
len, soweit es sich in den Vergabeakten der Auftraggeberinnen befindet, von
den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt so-
mit im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinem Angebot auf wich-
tige Gründe, die nach § 165 Abs. 3 GWB die Vergabekammer veranlassen, die
Einsicht in die Akten zu versagen, insbesondere auf Betriebs- und Geschäftsge-
heimnisse hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen kenntlich zu ma-
chen. Auch nach Beendigung der Angebotsphase haben alle Empfänger der
Vergabeunterlagen über die bekannt gewordenen projektbezogenen Informati-
onen Verschwiegenheit zu bewahren. Sie haben hierzu auch die bei der Erstel-
lung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter/innen zu verpflichten.
Im Falle der Beteiligung von Nach- oder Drittunternehmern gelten diese Best-
immungen entsprechend.
- Bekanntmachung über die Auftragserteilung
Mit der Abgabe seines Angebots erklärt sich der Bieter damit einverstanden,
dass im Falle der Zuschlagserteilung auf sein Angebot und unter den Voraus-
setzungen des § 39 VgV die Auftraggeberinnen dem Amt für Veröffentlichungen
der Europäischen Union Mitteilung über die Auftragsvergabe machen. Sofern
Gründe geltend gemacht werden, die gegen eine Bekanntmachung sprechen,
entscheiden die Auftraggeberinnen hierüber nach pflichtgemäßem Ermessen.
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Vergabeunterlagen zum Verhandlungsverfahren des AOK-Bundesverbandes „Software zur Datenbewirtschaftung“ Anlage B0: Hinweise zur Angebotserstellung
Anlagenliste
I.) EU-Bekanntmachung
II.) Anlagen und Formulare für den Teilnahmewettbewerb (Phase 1):
Anlage A1 Teilnahmebedingungen
Anlage A2 Formblatt zur Abgabe des Teilnahmeantrags
Anlage A3 Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. §§ 123 / 124 GWB
Anlage A4 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktio- nen
Anlage A5 Erklärung zur Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft
Anlage A6 Verzeichnis der Drittunternehmer und Unterauftragneh- mer
Anlage A7 Verpflichtungserklärung für Drittunternehmer/Unterauf- tragnehmer bzw. Eignungsverleiher gegenüber dem Be- werber/Bieter
Anlage A8 Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungs- fähigkeit
Anlage A9 Angaben zur personellen Ausstattung des Unternehmens
Anlage A10 Referenzen
Anlage Datenschutzerklärung Auftraggeber/Zentrale Vergabe- stelle
III.) Anlagen für die Angebotsphase (Phase 2):
Anlage B0 Hinweise zur Angebotserstellung
Anlage B1.0 EVB-IT Überlassungsvertrag Typ A (Langfassung mit Pflege)
Vertrag über die Überlassung von Standardsoftware* auf Dauer inklusive Vertrag über Pflegeleistungen für Stan- dardsoftware
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Vergabeunterlagen zum Verhandlungsverfahren des AOK-Bundesverbandes „Software zur Datenbewirtschaftung“ Anlage B0: Hinweise zur Angebotserstellung
Anlage B1.1 Ergänzende Vertragsbedingungen für die Überlassung von Standardsoftware* auf Dauer (EVB-IT Überlassung- AGB Typ A)
Anlage B1.2 Ergänzende Vertragsbedingungen für die Pflege von Stan- dardsoftware* (EVB-IT Pflege S-AGB)
Anlage B2.0 Vertrag über die zeitlich befristete Überlassung von Stan- dardsoftware (EVB-IT Überlassung-AGB Typ B)
Anlage B2.1 Ergänzende Vertragsbedingungen für die zeitlich befris- tete Überlassung von Standardsoftware (EVB-IT Überlas- sung-AGB Typ B)
Anlage B3 Leistungsbeschreibung
Anhang 1: Anforderungskatalog und Bewertungskriterien
Anhang 2: SLA
Anlage B4 Use Cases für die Bieterpräsentation
Anlage B5 Preisblatt
Anlage B6 Angebotsblatt
Anlage B7 Verhandlungsthemen
Anlage B8 Zusätzliche Angaben des Bieters
Hinweis an die interessierten Unternehmen im Teilnahmewettbewerb: Mit
- versehene Anhänge werden den Bietern erst nach Abschluss des Teilnah- mewettbewerbs und Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung ge- stellt.
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