Öffentliche Nahverkehrsleistungen für drei Linienbündel in der Region Rheingau-Taunus

Status
Offen
Angebotsfrist
07.12.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
3
Erfüllungsregion
Hessen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
27.10.2026
CPV-Codes
Öffentlicher Verkehr (Straße) (60112000)
Bekanntmachung
subreport.de
Bekanntmachungsnummer
742840-2026
Verfahrensnummer
b3816230-56d4-4310-bd4a-8d50378635ff

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Rheingau-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH schreibt öffentliche Nahverkehrsleistungen für die Linienbündel Bad Schwalbach/Aar, Rheingau-Ost und Taunusstein aus. Die Leistungen umfassen Busverbindungen im Rheingau-Taunus-Kreis und teilweise in der Stadt Wiesbaden; Angaben zu Leistungsmenge und Vertragslaufzeit sind nicht enthalten. Angebote müssen bis zum 7. Dezember 2026 eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Öffentliche Nahverkehrsleistungen auf dem Gebiet des Rheingau-Taunus-Kreises und der Stadt Wiesbaden.

Leistungen nach Losen (3)

  • LOT-0001 · Linienbündel "Bad Schwalbach/ Aar"

    Die Leistungen werden als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) vergeben und umfassen öffentliche Nahverkehrsleistungen auf dem Gebiet des Rheingau-Taunus-Kreises. Linie 201: Nastätten – Algenroth – Niedermeilingen – Obermeilingen – Zorn – Nastätten – Algenroth – Niedermeilingen – Obermeilingen – Zorn – Langschied – Mappershain – Kemel – Bad Schwalbach Langschied – Mappershain – Kemel – Bad Schwalbach Linie 202: Schulverkehr: Dickschied – Hilgenroth – Nauroth – Langschied – Kemel/ Bad Schwalbach Linie 204: Schulverkehr: Algenroth – Niedermeilingen – Obermeilingen – Zorn / Martenroth – Grebenroth – Egenroth – Laufenselden/Kemel Linie 205: Schulverkehr: Espenschied – Geroldstein – Springen – Wisper – Watzelhain – Kemel/Bad Schwalbach Linie 207: Kettenbach – Michelbach – Holzhausen/Aar – Breithardt – Born – Bad Schwalbach Linie 208: Schulverkehr: Adolfseck – Lindschied/Heimbach – Bad Schwalbach Linie 211: Schulverkehr: Niedergladbach – Obergladbach – Bärstadt – Wambach – Bad Schwalbach Linie 212: Schulverkehr: Langenseifen – Fischbach – Ramschied – Bad Schwalbach Die Leistungen können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 20 Fahrzeugen (Standard-Solobusse Kategorie Bn) im Kalenderjahr 2026 mit gerundeten 641.048 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 19.094 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden. Die eingesetzten Fahrzeuge dürfen nur mit synthetischen und paraffinhaltigen Kraftstoffen im Sinne des Artikels 2 Nummer 1, 4. Spiegelstrich der Richtlinie 2014/94/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 bzw. entsprechenden Umsetzungen in nationales Recht, betrieben werden, so dass die Fahrzeuge als „sauber“ im Sinne des § 2 Satz 1 Nr. 5 Saubere-Fahrzeug-Beschaffungsgesetz (SaubFahr-zeugBeschG) gelten.

    Frist: 07.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Linienbündel "Rheingau-Ost"

    Die Leistungen werden als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) vergeben und umfassen öffentliche Nahverkehrsleistungen auf dem Gebiet des Rheingau-Taunus-Kreises und der Stadt Wiesbaden. Linie 170: Rauenthal – Martinsthal – Oberwalluf – Niederwalluf – WI-Schierstein – Wiesbaden Linie 172: Kloster Eberbach – Eichberg – Kiedrich – Eltville Linie 173: Bärstadt – Schlangenbad – Rauenthal – Martinsthal – Eltville Linie 175: Schulverkehr: Niedergladbach – Obergladbach – Hausen v.d.H. – Bärstadt / Georgenborn – Schlangenbad – Bärstadt Die Leistungen können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 14 Fahrzeugen (9 Standard-Solobusse Kategorie Bn, 5 Standard-Gelenkbusse Kategorie GBn) im Kalenderjahr 2026 mit gerundeten 485.013 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 19.801 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden. Die eingesetzten Fahrzeuge dürfen nur mit synthetischen und paraffinhaltigen Kraftstoffen im Sinne des Artikels 2 Nummer 1, 4. Spiegelstrich der Richtlinie 2014/94/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 bzw. entsprechenden Umsetzungen in nationales Recht, betrieben werden, so dass die Fahrzeuge als „sauber“ im Sinne des § 2 Satz 1 Nr. 5 Saubere-Fahrzeug-Beschaffungsgesetz (SaubFahrzeugBeschG) gelten.

    Frist: 07.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Linienbündel "Taunusstein"

    Die Leistungen werden als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) vergeben und umfassen öffentliche Nahverkehrsleistungen auf dem Gebiet des Rheingau-Taunus-Kreises und der Stadt Wiesbaden. Linie 242: Schulverkehr: Watzhahn – Born – Seitzenhahn – Bleidenstadt/Hahn Linie 243: Schulverkehr: Hünstetten – Niederlibbach – Hambach – Orlen – Neuhof – Wehen – Hahn/Bleidenstadt Linie 270: Idstein – Oberauroff – Niederauroff – Görsroth – Kesselbach – Oberlib-bach – Niederlibbach – Hambach – Orlen – Wehen – Wiesbaden Die Leistungen können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 19 Fahrzeugen (15 Stan-dard-Solobusse Kategorie Bn, 3 Standardgelenkbus Kat. GBn, 1 Kleinbus Kat. NBn) im Kalenderjahr 2026 mit gerundeten 624.799 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 21.430 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden. Die eingesetzten Fahrzeuge dürfen nur mit synthetischen und paraffinhaltigen Kraftstoffen im Sinne des Artikels 2 Nummer 1, 4. Spiegelstrich der Richtlinie 2014/94/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 bzw. entsprechenden Umsetzungen in nationales Recht, betrieben werden, so dass die Fahrzeuge als „sauber“ im Sinne des § 2 Satz 1 Nr. 5 Saubere-Fahrzeug-Beschaffungsgesetz (SaubFahrzeugBeschG) gelten.

    Frist: 07.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Angebote, die zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 GWB oder § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden ausgeschlossen. Angebote, die fakultative Ausschlussgründe gem. § 124 GWB erfüllen, können ausgeschlossen werden; auf ergänzende Regelungen zum Ausschluss in den Vergabeunterlagen wird verwiesen. Die Vergabestelle kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 VgV). Eine Verpflichtung der Vergabestelle besteht hierzu nicht.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Linienbündel "Bad Schwalbach/ Aar"

Preis
100 %

LOT-0002 · Linienbündel "Rheingau-Ost"

Preis
100 %

LOT-0003 · Linienbündel "Taunusstein"

Preis
100 %

Vergabeunterlagen

31 Dateien laut Portal · Stand 27.10.2026
_Anlagenverzeichnis_zum_Verkehrsvertrag.pdfVertragsbedingungen116 KB
Anlage_01_Leistungsbeschreibung.pdfLVLeistungsverzeichnis186 KB
Anlage_02.1_Verkehrslinienpläne_LB_BadSchwalbach.zipSonstiges46,7 MB
Anlage_02.2_Verkehrslinienpläne_LB_RheingauOst.zipSonstiges25,4 MB
Anlage_02.3_Verkehrslinienpläne_LB_Taunusstein.zipSonstiges21,1 MB
Anlage_03.1_Fahrpläne_LB_BadSchwalbach.pdfSonstiges110 KB
Anlage_03.2_Fahrpläne_LB_RheingauOst.pdfSonstiges100 KB
Anlage_03.3_Fahrpläne_LB_Taunusstein.pdfSonstiges86 KB
Anlage_04.1_Betriebsleistungsstatistik_LB_BadSchwalbach.pdfSonstiges303 KB
Anlage_04.2_Betriebsleistungsstatistik_LB_RheingauOst.pdfSonstiges345 KB
Anlage_04.3_Betriebsleistungsstatistik_LB_Taunusstein.pdfSonstiges248 KB
Anlage_05_Mindestanforderungen_Fahrzeuge.pdfSonstiges133 KB
Anlage_08_Muster_Berechnung_Ausgleichsbetrag.pdfSonstiges62 KB
Anlage_09_Vertrieb.pdfSonstiges1,5 MB
Anlage_10_Streitschlichtung.pdfSonstiges70 KB
Anlage_11.1_RMV-Tarifdaten.pdfSonstiges2 MB
Anlage_11.2_RMV-Datenhandbuch.zipSonstiges35,4 MB
Anlage_12_Einverstaendniserklaerung.pdfFormular15 KB
Anlage_13_Produktplan_Verkabelungsplan_Drucker_TP200.pdfSonstiges3,3 MB
Anlage_14_E-Ticketing.zipSonstiges20,6 MB
Anlage_15_Fahrzeugbestandsliste.pdfSonstiges139 KB
Anlage_16_Muster_Kapazitaets-Betriebsleistungsstatistik.pdfSonstiges1 MB
Anlage_17.1_Aussenkennzeichunng_Fahrzeuge_RMV-Design.pdfSonstiges1,4 MB
Anlage_17.2_Aussenkennzeichunng_Fahrzeuge_RTV-Design.pdfSonstiges3,4 MB
Anlage_18_Verpflichtungserklaerung_Mindestlohngesetz.pdfFormular13 KB
01_Aufforderung_zur_Angebotsabgabe.pdfAnschreiben -
02.1_20261022_Preisblatt_B1.xlsxSonstiges14 KB
02.2_20261022_Preisblatt_B2.xlsxSonstiges -
02.3_20261022_Preisblatt_B3.xlsxSonstiges14 KB
02_Angebotsschreiben_nebst_Anlagen.pdfAnschreiben321 KB
03_Muster_Verkehrsvertrag.pdfVertragsbedingungen161 KB

Anforderungen

Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Angebote, die zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 GWB oder § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden ausgeschlossen. Angebote, die fakultative Ausschlussgründe gem. § 124 GWB erfüllen, können ausgeschlossen werden; auf ergänzende Regelungen zum Ausschluss in den Vergabeunterlagen wird verwiesen. Die Vergabestelle kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 VgV). Eine Verpflichtung der Vergabestelle besteht hierzu nicht.

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