Zuschlagskriterien_Objektplanung_Ebertsheim_260730.pdf

Objektplanung Neubau Kindertagesstätte Ebertsheim

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 14:08 (Europe/Berlin)

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Anlage 2 zum Projektexposé

Z U S C H L A G S K R I T E R I E N

Das wirtschaftlichste Angebot wird gemäß den nachfolgend benannten und gewichteten (Unter-) Kriterien ermittelt:

Kriterium / UnterkriteriumGewichtungmax. erreichbare Punkte
A.Preis30 %max. 300 Punkte
B.Projektplanung30 %max. 300 Punkte
Planungs- und Genehmigungsablauf10 %max. 100 Punkte
Herangehensweise an die Aufgabenstellung20 %max. 200 Punkte
C.Projektdurchführung40 %max. 400 Punkte
Personaleinsatzplan des Projektteams10 %max. 100 Punkte
Maßnahmen zur Terminsicherheit15 %max. 150 Punkte
Maßnahmen zur Kostensicherheit15 %max. 150 Punkte
Summe A bis C100 %max. 1.000 Punkte

Erläuterung zur Angebotswertung:

A. Preis

Maßgeblich für die Bewertung des Preises ist das „Gesamthonorar Bearbeitungsstufen I und II inkl. Nebenkosten“ gemäß Honorarangebotsblatt. Dabei erhält der Bieter mit dem günstigsten Gesamthonorar die volle Punktezahl, die anderen Bieter Punkte linear im umgekehrt proportionalen Verhältnis. Beispielsweise erhält der Bieter, dessen Angebot das für die Stadt günstigste Gesamthonorar bietet, insoweit die volle Punktzahl, während ein um 10 % schlechteres Angebot 90 % der gemäß Bewertungsmatrix insoweit erreichbaren Punkte erhält.

B. Projektplanung

• Die Bieter müssen ein Konzept zum Planungs- und Genehmigungsablauf vorlegen, das Aussagen zumindest zu folgenden Aspekten beinhaltet:

(i) Darstellung der vorgesehenen Schritte und Abläufe im Planungsprozess, insbesondere auch im Hinblick auf die Abstimmung mit der Auftraggeberin und etwaigen Nachunternehmern sowie weiteren Fachplanern.

(ii) Darstellung der vorgesehenen Schritte und Abläufe im Genehmigungsprozess, insb. auch im Hinblick auf die Abstimmung mit der Auftraggeberin und den zuständigen Behörden.

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Anlage 2 zum Projektexposé

(iii) Darstellung von Qualitätssicherungsmechanismen, z.B. durch Zertifizierungen, Checklisten oder sonstiger Maßnahmen zur Sicherstellung des Informationsflusses zwischen allen Beteiligten.

• Die Bieter müssen die Herangehensweise an die Aufgabenstellung anhand eines vom Bieter bereits abgewickelten Projektes vorlegen, dass zumindest Aussagen zu folgenden Aspekten beinhaltet:

(i) Darstellung des Erfassens der Schwierigkeiten der vorliegenden Aufgabenstellung.

(ii) Darstellung wie den Schwierigkeiten Rechnung getragen wird.

• Bewertet wird bei beiden Konzepten, inwieweit das jeweilige Konzept realistisch und praxisnah ist und somit zu erwarten ist, dass es zu einem reibungslosen Ablauf beiträgt. Wird ein Konzept insoweit als sehr gut geeignet bewertet, erhält der Bieter 5 Punkte, bei der Bewertung als gut geeignet 4 Punkte, bei der Bewertung als befriedigend 3 Punkte, bei der Bewertung als ausreichend 2 Punkte, bei der Bewertung als mangelhaft 1 Punkt, bei der Bewertung als ungenügend 0 Punkte. Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 20 bzw. 40 multipliziert, so dass maximal 100 bzw. 200 Punkte erreicht werden können (Gewichtung vgl. S. 1).

C. Projektdurchführung

• Die Bieter müssen ein Konzept zur personellen Organisation vorlegen, das Aussagen zumindest zu folgenden Aspekten beinhaltet:

(i) Darstellung eines Organigramms mit Nennung der für das Projekt vorgesehenen Personen und deren Zuständigkeiten.

(ii) Darstellung der Koordinierungsmechanismen im Team einschließlich der Vertretungsregelungen bei Personalausfällen (auch bei Krankheit oder Urlaub).

• Die Bieter müssen ein Konzept mit Maßnahmen zur Terminsicherheit vorlegen, das Aussagen zumindest zu folgenden Aspekten beinhaltet:

(i) Darstellung von Maßnahmen zur Überwachung des aufzustellenden Terminplans, z.B. durch Vor- Ort-Präsenz und Kurzfristigkeit von Reaktionszeiten bei Anfragen der Auftraggeberin.

(ii) Darstellung von Maßnahmen zur Beschleunigung, um drohende oder eingetretene Überschreitungen des Terminplans begegnen.

(iii) Darstellung von Maßnahmen zur Sicherstellung einer zugleich vertragskonformen Ausführung durch alle Beteiligten.

• Die Bieter müssen ein Konzept mit Maßnahmen zur Kostensicherheit vorlegen, das Aussagen zumindest zu folgenden Aspekten beinhaltet:

(i) Darstellung von Maßnahmen zur Überwachung des Budgets.

(ii) Darstellung von Maßnahmen bei drohenden oder eingetretenen Budgetüberschreitungen.

• Die Bewertung der Konzepte erfolgt entsprechend den Erläuterungen oben unter B. Projektplanung, dritter Bulletpoint. Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 20 bzw. 30 multipliziert, so dass maximal 100 bzw. 150 Punkte erreicht werden können.

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Anlage 2 zum Projektexposé

Summe A bis C

Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt.


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