2026-08-24_Maßnahmenbeschreibung.pdf

Objektplanung Gebäude und Innenräume für Schulneubau und Sanierung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 21:56 (Europe/Berlin)

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Staatliches Bauamt

Traunstein

Maßnahmenbeschreibung

Neubau + Sanierung der Laborgebäude

Gymnasium Landschulheim Marquartstein

Neues Schloss 1, 83250 Marquartstein

Flurnr. 81 | Gemarkung Marquartstein

Grundstücksgröße: 41.205m²

Bauherr: Freistaat Bayern vertreten durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Kapitel: 0519 / 711 34

Projektnummer: B16H.E050020004

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Luftbild

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Lageplan

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Inhaltsverzeichnis

  1. Allgemein ................................................................................................................................... 6

  2. Lage ............................................................................................................................................ 6

  3. Öffentlich-rechtliche Bestimmungen ...................................................................................... 6

  4. Baugrund/Altlasten ................................................................................................................... 7

  5. Schadstoffe Neues Laborgebäude.......................................................................................... 7

  6. Ver- und Entsorgung ................................................................................................................ 8

  7. Vorhandene bauliche Anlagen ................................................................................................ 8

  8. Planungsrandbedingungen ................................................................................................... 10

(1)Neues Laborgebäude (2)Zwischenbau Neues Schloss

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(1) Neues Laborgebäude

(2) Zwischenbau

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(3) Altes Laborgebäude

Trafohaus / Sporthalle

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01. Allgemein

Aufgrund der drängenden Mangel an Fachräumen, welches sich durch die Wiedereinführung des neun- jährigen Gymnasiums verstärkt und aufgrund erheblicher funktionaler, technischer, bautechnischer, ökologischer und pädagogischer Anspruchsdefizite des „Neuen Laborhauses“ aus den 1960- Jahren, ist aus Nutzersicht ein Rückbau des „Neuen Laborhauses“ und ein vergrößerter Neubau unumgänglich.

Dass aus den 1960er Jahren stammende „Neue Laborgebäude“ soll abgebaut, separiert, wo sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar recycelt und durch einen Neubau ersetzt werden. Der Flächenmehrbedarf wird durch die Verlängerung des Gebäudes bis hin zur westlichen Baukante der neuen Sporthalle, sowie durch 4 anstatt bisher 3 Geschosse erreicht.

Der vordere Teil des Zwischenbaus (1990er) wird im Rahmen des Gesamtvorhabens durch die Überar- beitung des bestehenden Daches baulich an die Projektanforderungen angepasst und die Bestandsan- bindung an das denkmalgeschützte Schloss neu ausformuliert.

Das bestehende Alte Laborgebäude (1925) wird umfassend saniert.

02. Lage

Das Areal des Staatlichen Landschulheims (LHS) befindet sich in der Gemeinde Marquartstein am südli- chen Ortsrand im Tal der Tiroler Achen am Fuße des Hochgern. Die gesamte Liegenschaft dehnt sich über mehrere Flurstücke mit insgesamt 67.279 m² aus. Alter Baumbewuchs und Wald trennen das Schulgelände von benachbarten Grundstücken ab. Der schützenswerte Mischbaumbestand verteilt sich zwischen insgesamt 21 Gebäuden und trägt zum parkartigen Charakter des Areals bei.

03. Öffentlich-rechtliche Bestimmungen

Der Flächennutzungsplan weist das Baugrundstück als Sondergebiet Schule aus. Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und kann nach erfolgter Vorabstimmung mit dem Landratsamt Traunstein als Zulassung im Einzelfall §35 (2) BauGB gesetzlich eingeordnet werden. Eine verbindliche Bauleitplanung besteht nicht.

Aufgrund der örtlichen Bauvorschrift sind grundsätzlich Satteldächer vorgesehen. Die geplante Flach- dachausführung ist aufgrund der Schulnutzung sowie der Denkmalnähe und der erforderlichen Höhen- begrenzung des Neubaus zulässig und wurde mit den zuständigen Behörden abgestimmt.

Gemäß Stellplatzsatzung der Gemeinde Marquartstein wird die bestehende Anzahl an Kfz-Stellplätzen auch künftig als ausreichend angesehen und ist zu erhalten.

Der Neubau befindet sich in unmittelbarer Denkmalnähe des „Neuen Schlosses“. Für Änderungen am und im Umfeld des denkmalgeschützten Bestands ist eine Erlaubnis der unteren Denkmalschutzbehörde erforderlich. Eine Vorabstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege ist erfolgt. Dabei wurde ab- gestimmt, dass der Neubau nicht näher an das „Neue Schloss“ heranrückt als der bisherige Bestand und sich gestalterisch von diesem abzuheben hat.

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04. Baugrund/Altlasten

Topographisch steigt das Schulgelände von der Straße kommend Richtung Osten stark an. Der Höhen-

unterschied zwischen Straßenniveau und östlicher Grundstücksgrenze beträgt ca. 50m.

Vorab wurde eine Baugrund- und Grundwassererkundung durchgeführt. Daraus ging hervor, dass der

Untergrund aus Bergsturzablagerungen (Hangschutt) besteht, die von Auenlehm und Auffüllungen

überdeckt werden. Aus der Baugrubenerstellung der neuen Sporthalle ist bekannt, dass sich im

Hangschutt in nicht vorhersehbarer Lage Felsblöcke (> 1 m³) befinden können. Es ist im Bereich der

Erweiterung mit Meißel- bzw. Felsfräsarbeiten zu rechnen. Die Gründung hat lt. Baugrundgutachten den

Auenlehm und die Auffüllung zu durchstoßen und im Hangschutt zu erfolgen. Das Baugrundgutachten

empfiehlt eine Gründung auf Trägerrost und Brunnen mit mindestens 0,5 m Einbindung in den

Hangschutt.

Im Hangschutt wurde ein Geruch nach chemischen Lösungsmitteln festgestellt und Bodenproben un-

tersucht. Die Auffüllung ist gemäß Analyse der Klasse Z 0 zuzuordnen, wobei der KW-Index nahe dem

Grenzwert zu Z 1.1 liegt. Der Hangschutt ist der Klasse Z 1.2 zuzuordnen. Laut Baugrundgutachten die-

nen die Ergebnisse lediglich der Orientierung und sind nicht für die Entsorgung maßgeblich. Bei Aushub-

arbeiten sind die Bodenschichten getrennt auszubauen, zwischenzulagern und nach LAGA PN 98 zu be-

proben, um eine fachgerechte und möglichst wirtschaftliche Entsorgung zu ermöglichen.

05. Schadstoffe Neues Laborgebäude

Im Zuge der Voruntersuchungen wurde ein Schadstoffgutachten erstellt. Dabei wurden Asbest (Estrich-

Trennpapiere, Fliesenkleber sowie vermutete Flanschdichtungen), alte Mineralwolle (Rohrisolierun-

gen), teerhaltige Produkte (Teerkork), schwermetallhaltige Farben und Anstriche sowie schadstoffbe-

lastete Konstruktionshölzer im Dachstuhl festgestellt. Die erforderlichen Schadstoffsanierungs- und Ent-

sorgungsmaßnahmen sind entsprechend den geltenden technischen Regeln und gesetzlichen Vorgaben

im Zuge der Baumaßnahme durchzuführen.

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06. Ver- und Entsorgung

Das Grundstück ist aktuell voll erschlossen (Trinkwasser, Abwasser, Fernwärme, Strom, LWL).

Wasserversorgung

Die bestehenden Zuleitungen für die Trinkwasserversorgung sind zum derzeitigen Stand als ausreichend anzusehen. Besondere Maßnehmen am Trinkwassernetz sind nicht erforderlich.

Abwasser und Regenentwässerung

Die gesamte Dachfläche wird sich durch die Baumaßnahme um nur ca. 100 m² erhöhen. Die anfallenden Dachwässer sind über das bestehende und zum derzeitigen Stand ausreichend dimensionierte Abwas- sernetz abzuleiten. Zudem wirkt sich die Zwischenspeicherung des Regenwassers aufgrund der nun ex- tensiv begrünten Flachdachflächen positiv auf die Abflussspitzen im bestehenden Entwässerungssystem aus.

Besondere Maßnahmen zur Regenentwässerung sind aus derzeitiger Sicht nicht zu ergreifen. Eine de- taillierte Abstimmung mit dem LRA erfolgt im weiteren Planungsverlauf.

Fernwärmeversorgung durch liegenschaftseigene Hackschnitzelheizung

Das alte Laborgebäude, sowie das neue Laborgebäude, sind durch die liegenschaftseigene Hackschnit- zelheizung erschlossen. Bis auf die Errichtung eines neuen Übergabepunkts für die Fernwärme sind keine besonderen Maßnahmen in Bezug auf die Wärmeversorgung zu ergreifen.

Stromversorgung

Die Verteilung des gesamten Schulareas erfolgt über die Trafostation westlich des Neuen Laborgebäu- des. Der Leistungsbedarf ist in der Projektplanung zu prüfen.

Fernmeldetechnik, Glasfasernetz

Auf der Liegenschaft ist ein LWL-Leitungsnetz vorhanden. Der derzeitige Computerraum im „Neuen La- borhaus“ wird sich auch im Neubau wieder in ähnlicher Größe finden.

07. Vorhandene bauliche Anlagen

Den Mittelpunkt des „Schul- und Internatsareals“ bildet das denkmalgeschützte „Neue Schloss“. Dort befinden sich vor allem das Sekretariat, die Schulleitung, Besprechungsräume sowie Lehrerzimmer.

Westlich des Schlosses schließt der „Zwischenbau“ (Gebäude 2) aus dem Jahr 1990 an, der das „Neue Laborhaus“ (Gebäude 1) aus den 1960er Jahren mit dem Schloss verbindet, welcher als Aula dient und nach Nordosten den Klassentrakt erschließt. Gemeinsam mit der neuen Sporthalle aus dem Jahr 2020 im Südwesten bilden die Gebäude den Schulhof und definieren die Eingangssituation des Schulgebäu- dekomplexes.

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In Verlängerung des „Zwischenbaus" und Klassentrakts, nördlich des „Neuen Schlosses“, steht das stark sanierungsbedürftige „Alte Laborgebäude“ (Gebäude 3) aus dem Jahre 1925. Hier sind die Töpferwerk- statt und ein Musikproberaum untergebracht.

Dahinter befinden sich weitere Gebäude, die Großteiles dem Internat angehören.

Vorhandene Bauwerke, Leitungen (im Baugrund „Neues Laborgebäude“)

Der Neubau wird im Wesentlichen auf der Grundfläche des bestehenden „Neuen Laborgebäudes“ er- stellt. Daher ist hier mit keinen Leitungen zu rechnen.

Lt. den vorliegenden Spartenplänen ist westlich des bestehenden „Neuen Laborgebäudes“ mit einem starken Aufkommen von verschiedenen Sparten zu rechnen.

Insbesondere befinden sich hier folgende Leitungen und Bauwerke:

  • 1x Regenwasser-Bestand

  • 1x Trinkwasser-Bestand (PVC 80)

  • 3x Schmutzwasser-Bestand (DN 350)

  • Trafohaus

  • 1x MS-Kabel (bayernwerk)

  • 1x NS-Kabel (bayernwerk)

  • 2x TK-Leerrohr (DN 110)

  • 2x ELT-Leerrohr (DN 110)

  • 1x ELT Kabelschacht

  • Telekomtrasse (Notwendigkeit der Verlegung zu prüfen)

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08. Planungsrandbedingungen

In der Machbarkeitsstudie vom 23.05.2024 wurden verschiedene Varianten zur Unterbringung des zu- sätzlichen Raumbedarfs untersucht, wobei insbesondere die Nähe zum bestehenden Unterrichtszent- rum berücksichtigt wurde. Als geeignete Lösung wurde der Abbruch des „Neuen Laborgebäudes“ und dessen Ersatz durch einen verlängerten Neubau weiterverfolgt. Durch die weitgehende Nutzung der bestehenden Grundfläche wird nur in geringem Umfang neuer Baugrund in Anspruch genommen. Die notwendige Interimslösung kann in direkter Nähe zu den Unterrichtsräumen auf der westseitigen Park- fläche angeordnet werden.

Sanierung „Altes Laborgebäude“ (3)

Überarbeitung Dachstuhl Zwischenbau (2)

Rück- und Neubau „Neues Laborgebäude“ (1)

Standort Auszug Machbarkeitsstudie Variante V3b Interimslösung Hrycyk Architekten

Besondere Rahmenbedingungen für die Durchführung Die Baumaßnahme erfolgt bei laufendem Schulbetrieb. Der Schulbetrieb ist während der gesamten Bau- zeit aufrechtzuerhalten; Beeinträchtigungen sind auf das notwendige Maß zu beschränken und die Baustellenlogistik entsprechend abzustimmen.

Die Lage des Grundstücks sowie die Zufahrtssituation erfordern eine sorgfältige Planung der Baustel- lenerschließung und der Bauabläufe.

Bauabwicklung In dem ersten Bauabschnitt (BA 1) sind vorgezogene, flankierende Maßnahmen vorgesehen. Diese um- fassen die Errichtung des Interimsbaus, den Abbruch einschließlich der Schadstoffsanierung, die Her- stellung der Baugrube für den Neubau, sowie die Verlegung der Sparten und gegebenenfalls die Verset- zung des Trafohauses. Im Anschluss erfolgt der zweite Bauabschnitt (BA 2) mit der Errichtung des „Neuen Laborgebäudes“, dem Umbau des „Zwischenbaus“ sowie der Sanierung des „Alten Laborgebäudes“.

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Rahmenterminplan

HU-Bau 30.06.2028 Baubeginn BA 1 07.09.2029 Baubeginn BA 2 15.10.2030 Übergabe Nutzer 01.08.2033

Kostenobergrenze Kostengruppe 200 bis 600 nach DIN 276 29.660.000 € brutto

Weitere Planungsgrundlagen

Holzbauweise Soll im Planungsprozess auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit untersucht werden.

Begrünte Gebäudehülle: Eine Dachbegrünung soll soweit möglich umgesetzt werden. Eine Fassadenbegrünung soll geprüft werden.

Photovoltaik: Soweit möglich sollen die geeigneten Dachflächen für Photovoltaikanlagen genutzt werden.

Energetischer Standard: Neubau Neues Laborgebäude: Mindeststandard ist EGB40. Art und Umfang einer möglichen Ausführung im Passivhausstandard sol- len im Planungsverlauf untersucht werden.

Überarbeitung Dach Zwischenbau: Einhaltung der Anforderungen des GEG sowie Berücksichtigung des Ministerratsbeschlusses vom 18. April 2023.

Sanierung Altes Laborgebäude: EGB 55

Eine Zertifizierung ist nicht vorgesehen.

Einfache Bauweise Eine möglichst einfache Bauweise mit möglichst reduzierter Technischer Gebäudeausstattung ist aus wirtschaftlichen Gründen anzustreben.

Recycling Der Einsatz von Recyclingbaustoffen soll im Planungsverlauf geprüft werden.

BIM (Building Information Modeling, Bauwerksdatenmodellierung)

Das Projekt wird in der BIM-Planungsmethodik umgesetzt (CDE Catenda).

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