Objektplanung für Umbau und energetische Sanierung der Sportanlage Garath

Status
Vergeben
Angebotsfrist
10.07.2026, 10:15 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
11.06.2026
CPV-Codes
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  • Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
  • Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (71240000)
  • Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
Bekanntmachungsnummer
401763-2026
Verfahrensnummer
2990ed32-1c98-4c27-a0f0-15396177ca99

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Landeshauptstadt Düsseldorf vergibt Objektplanungsleistungen für den teilweisen Umbau der Bezirkssportanlage Garath. Das Projekt umfasst die Modernisierung und energetische Sanierung der beiden bestehenden Umkleidegebäude an der Koblenzer Straße 133 in Düsseldorf-Garath. Angaben zu Auftragswert und Leistungszeitraum sind nicht enthalten.

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Leistungsbeschreibung

Vergabeverfahren für Planungsleistungen Objektplanung Koblenzerstr.133

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Planungsleistungen Objektplanung Garath Koblenzerstraße (EFRE)

    Das Projekt "(Teil-)Umbau der Bezirkssportanlage Garath" umfasst die Modernisierung und energetische Sanierung der beiden bestehenden Umkleidegebäude der Sportanlage. Die Bezirkssportanlage Garath, Koblenzer Straße 133, ist eine öffentlich zugängliche Sporteinrichtung, die langfristig den Bedarf an Außensportflächen im Stadtteil decken soll. Ein zentrales Ziel der Anlage ist die Förderung des Breitensports im Stadtteil. Es sollen neue Sportangebote in den Bereichen Fußball, Flag Football und American Football etabliert und gleichzeitig multifunktionale Nutzungsmöglichkeiten geschaffen werden. Das Projekt ist Bestandteil eines Förderprogramms. Im Rahmen der Förderung werden die Sanierungsmaßnahmen für beide Gebäude separat ausgeschrieben. Die Gewerke werden jeweils für Gebäude 01 und Gebäude 02 getrennt vergeben. Aufgrund der Förderungmüssen die Planungsleistungen der beiden Gebäude separat dargestellt werden. Die Gebäudeinfrastruktur der Anlage umfasst zwei Umkleidegebäude. Gebäude 01 beinhaltet eine Hausmeisterwohnung, vier Umkleidekabinen mit zugehörigen Sanitärbereichen sowie öffentliche Damen- und Herren-WCs und ist unterkellert. Gebäude 02 verfügt über zwei Umkleidekabinen mit eigenen Sanitäranlagen und ist nicht unterkellert. Die bestehende Außenwandkonstruktion einschließlich Dämmung wird vollständig zurück gebaut. Im rückwärtigen Bereich wird ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS), im vorderen Bereich eine hinterlüftete Fassadenkonstruktion ausgeführt. Sämtliche Eingänge werden barrierefrei umgestaltet; in beiden Gebäuden wird jeweils eine barrierefreie WC-Anlage hergestellt. Die technische Gebäudeausrüstung wird vollständig erneuert. Die bestehenden Fernwärmestationen werden durch energieeffiziente Anlagen ersetzt. Beide Gebäude erhalten eine Fußbodenheizung für Umkleide-, Duschund WC-Bereiche sowie eine mechanische Zu- und Abluftanlage. Auf den Dachflächen beider Gebäude werden Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von ca. 65 kWp installiert. Die Elektroinstallation wird erneuert und die Beleuchtung auf energieeffiziente LEDTechnik umgestellt. Sämtliche Sanitärobjekte werden erneuert. Die Planung der Maßnahme liegt derzeit bis einschließlich Leistungsphase 3 vor. Die Kostenberechnung der Sanierung (inklusive Baupreissteigerung) liegt bei 3.373.164 EUR brutto. Die Maßnahme wird im laufenden Betrieb durchgeführt. Die im Gebäude 1 befindliche Hausmeisterwohnung bleibt während der Arbeiten weiterhin bewohnt. Zudem werden die umliegenden Flächen, u.A. von Kindern, weiterhin genutzt. Die Planung und Durchführung der Maßnahme hat diesen Umstand entsprechend zu berücksichtigen.

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 124 Abs. 1 Nr. 2, 3. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 1. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 6. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 1. und 2. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG) Die Auftraggeberin fordert die Bewerber und Bieter auf, fehlende und unvollständige unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, soweit § 56 Abs. 3 VgV der Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen nicht entgegensteht. Eine inhaltliche Korrektur fehlerhaft eingereichter (auch unternehmensbezogener) Unterlagen im Wege der Nachforderung ist ausgeschlossen; die Möglichkeit der Aufklärung widersprüchlicher Inhalte bleibt unberührt.

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Qualifikation und Erfahrung des Personals
40 %
Herangehensweise an die Projektabwicklung
15 %
Kosten und Termine
10 %
Kapazitätenplanung
10 %
bepreistes LV maßgeblich
25 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

§ 124 Abs. 1 Nr. 2, 3. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 1. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 6. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 1. und 2. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG) Die Auftraggeberin fordert die Bewerber und Bieter auf, fehlende und unvollständige unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, soweit § 56 Abs. 3 VgV der Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen nicht entgegensteht. Eine inhaltliche Korrektur fehlerhaft eingereichter (auch unternehmensbezogener) Unterlagen im Wege der Nachforderung ist ausgeschlossen; die Möglichkeit der Aufklärung widersprüchlicher Inhalte bleibt unberührt.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 20.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 724076-2026

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