VOLLMACHT
Hiermit wird
bevollmächtigt, die Auftraggeberin bei der Wahrnehmung der im Vertrag übertragenen Aufgaben der Objektüberwachung (HOAI Leistungsphase 8) im Bauvorhaben
zu vertreten. Die Vollmacht umfasst insbesondere auch folgende rechtgeschäftliche Handlungen:
- die Beauftragung von Stundenlohnarbeiten und Nachträgen (Ausführung geänderter oder zusätzlicher Leistungen) bis zu einem Auftragswert von EUR 1.500,00 netto je Einzelauftrag; die Beauftragung der Stundenlohnarbeiten und Nachträgen darf zur Unterschreitung des Auftragswerts von EUR 1.500,00 netto je Einzelauftrag nicht künstlich oder absichtlich gesplittet werden.
- die Entgegennahme von Bedenkenanmeldungen, Behinderungsanzeigen, Mehrkostenanzeigen und Nachtragsforderungen des Auftragnehmers.
- die Abgabe von Stellungnahmen zu Bedenkenanmeldungen, Behinderungsanzeigen, Mehrkostenanzeigen und Nachtragsforderungen des Auftragnehmers
- die Entgegennahme des Abnahmeverlangens des Auftragnehmers, Vorbehaltserklärungen des Auftragnehmers gegen die Schlussrechnung.
- die Abgabe von Mängelrügen, Fristsetzungen sowie für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs von Kündigungsandrohungen, Mahnungen und Inverzugsetzungen
- Leistungsabruf in Bezug auf beauftragte Leistungen
- Mitteilung des genauen Ausführungsbeginns (Gesamtausführungsbeginn) gemäß den Besonderen Vertragsbedingungen der Münchner Wohnen, Ziffer 1, Variante 2, Nr. 1.1
- die technische Abnahme
Explizit nicht von dieser Vollmacht umfasst ist die Abgabe folgender Erklärungen:
- Kündigungen / Teilkündigungen
- Freigabe von Nachträgen / Beauftragung von Nachträgen über EUR 1.500,00 netto je Einzelauftrag (Ausführung geänderter oder zusätzlicher Leistungen)
- rechtsgeschäftliche Abnahmeerklärung
- Vereinbarung und Inanspruchnahme von Vertragsstrafen
- rechtsgeschäftliches Anerkenntnis von Rechnungen
- rechtsgeschäftliches Anerkenntnis von Stundenlohnzetteln
- Beauftragung von Stundenlohnarbeiten über EUR 1.500,00 netto je Einzelauftrag
- Beauftragung von Nachträgen über EUR 1.500,00 netto je Einzelauftrag
- Änderung von Vertragsfristen
- Vereinbarung von Abschlagszahlungen
- Anordnung von Beschleunigungsmaßnahmen
Diese Vollmacht ist nur gültig, solange und soweit der Auftragnehmer mit der Ausführung der Leistungsphase 8 beauftragt ist.
Der Bevollmächtigte wird ermächtigt, den von der Auftraggeberin zugestimmten und vom Bevollmächtigten zur Erbringung der von der Auftraggeberin übertragenen Aufgaben eingesetzten Nachunternehmern eine Untervollmacht zu erteilen, die den Umfang dieser Vollmacht jedoch nicht übersteigen darf.
München, den ______________
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