B16_Anforderungen Übergabe Digitale Daten (A6).pdf

Objektplanung für die Sanierung der A4 zwischen Dresden-Neustadt und Dresden-Nord

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 08:43 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.autobahn.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

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Autobahn GmbH / Niederlassung Ost – GeschäftsbereichA–Planung Anlagexxz4um VertragAxxx 8

Anforderungen an die Übergabe von digitalen Daten

Fachbezogene Anforderungen

A6–Ingenieurbauwerke

  1. Datenübergabeformate

CAD-Zeichnungen sind als PDF (Standardformat) und als DWG (Standardformat) zu übergeben. Bei der Übergabe istdie unterstützte AutoCAD-Version der Schnittstelle des Senders zu benennen. Sofern das AutoCAD- DWG-Standardformat von Fremdprogrammen systembedingt nicht erzeugt werden kann, ist die Zeichnung im DXF-Format zu übergeben.

  1. Anforderungen an digitale Daten Der Modellbereich beinhaltet grundsätzlich den gesamten Zeichnungsinhalt, ausgenommen davon sind ggf. Stempelfelder und Rahmen. Der Papierbereich (Layout) dient ausschließlich zur Zusammenstellung des Zeichnungsplots.

Zeichnungseinheit ist 1 ZE = 1 Meter.

Im Modellbereich muss der Grundriss im vereinbarten Koordinatensystem lagegerechtim Maßstab1:1 dargestellt sein.

Der Inhalt im Papierbereich (Layout) in der DWG muss identisch mit dem Inhalt des übergebenen Papierexemplares bzw. der übergebenen PDF sein. Planausschnitte (Planfenster), Schriften und Planköpfe müssen maßstäblich dargestellt sein. Rahmen um Planausschnitte (Planfenster) müssen für den Druck ausgeblendet werden können. Die Anforderungen gelten für Bauwerkspläne, Ausführungspläne sowie Bestandspläne.

Direkt im Anschluss an die Auftragserteilung ist ein Test des Datentausches anhand von Probedateien durchzuführen undzu dokumentieren, die alle wesentlichen Objekte und ihreDefinition (Linientypen, Bemaßungen,Planstempel, Layerdefinition, Schriftgrößen, grafische Objekte,Layout usw.) enthalten. Die Prüfung der Standards erfolgt durch dieAutobahn GmbH.

  1. Layer

Es ist eine Layer-Einteilung vorzunehmen, um Inhalte unterscheiden bzw. ein- und ausblenden zu können. Die zu verwendenden Mindest-Layer sowie deren Bezeichnung sind in der Anlage 1.1 angeben.

Weitere Layer-Belegungen sind möglich, diese sind jedoch eindeutig zu bezeichnen. Beispiele für zusätzliche Layer sind in der Anlage 1.2 angeben.Für Leitungen sind einzelne Layernach dem Schema in Anlage 1.2mit Angabe des Versorgungsträgers anzulegen.

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  1. Definitionen

Für die Zeichnungsinhalte sind möglichst standardisierte Elemente zu verwenden. Für Linien sollten zum Beispiel nur Linientypen nach DIN EN ISO 128-20 verwendet werden. Sollte hiervon abgewichen werden, ist dafür Sorge zu tragen, dass die Definitionsdateien mitgeliefert werden und die Weiterverarbeitung auf dem Zielsystem ohne Nacharbeitung möglich ist.

Es sind Standard ISO-Schraffuren zu verwenden.

Objekte erhalten standardmäßig die Farbe schwarz. Abweichende Objektfarben (Bestand, Abbruch, Leitungen, u.a.) sind nach den gültigen Regelwerken darzustellen. Notwendige Änderungen/ Anpassungen sind mit der Autobahn GmbH abzustimmen. Eine Zeichenerklärung ist bei Bedarf einzufügen.

Sofern mit „von Layer“ gearbeitet wird, sind die entsprechenden Definitionen mitzuliefern.

  1. Blöcke und Verknüpfungen

Blöcke dürfen nicht verschachtelt sein.

Externe Referenzen (Verknüpfungen) sind vor der Übergabe in der aktuellen Zeichnungsdatei zu binden. Sammeldokumente sind nicht zugelassen.

Zeichnungsdateien dürfen keine ActiveX bzw. OLE-Verknüpfungen enthalten.

Die Verwendung von Verknüpfungen (Hyperlinks) in CAD-Zeichnungen sind nicht zugelassen.

  1. Sonstiges Zur Übergabe der Dateien sind diese von allen nicht benötigten Inhalten und Definitionen zu bereinigen.Unendlich-Strahlen sind zu entfernen.

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