B03_A1037800100_LB_VA_A_B_.pdf

Objektplanung für die Sanierung der A4 zwischen Dresden-Neustadt und Dresden-Nord

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 08:43 (Europe/Berlin)

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Leistungen und Bewertung

für

Objektplanung Verkehrsanlagen

Inhaltsverzeichnis Seite

A. Beschreibung der Planungsaufgabe .................................................................... 2

  1. Allgemeines ................................................................................................................. 2
  2. Beschreibung der Verkehrsanlage ............................................................................... 2
  3. Randbedingungen und Zwangspunkte, Leistungen des Auftraggebers ........................ 2
  4. Anforderungen an die zu übergebenden Daten und Dokumente .................................. 6

B. Beschreibung der Grundleistungen ..................................................................... 8

Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung ............................................................................... 8 Leistungsphase 2: Vorplanung ............................................................................................... 8 Leistungsphase 3: Entwurfsplanung ....................................................................................... 9 Leistungsphase 5: Ausführungsplanung ............................................................................... 11 Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe....................................................................... 12

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A. Beschreibung der Planungsaufgabe

  1. Allgemeines

Bei der vorliegenden Planung handelt es sich um die Sanierungsmaßnahme der Fahrbahn an der BAB 4, Abschnitt AS Dresden-Neustadt bis AD Dresden-Nord, FR Aachen im Bereich der Autobahnmeisterei Dres- den-Hellerau.

Bei der Erstellung der Unterlagen ist die RE Erhaltung in der jeweils aktuellen Fassung anzuwenden.

  1. Beschreibung der Verkehrsanlage

Bezeichnung: A4, FBE AS Dresden-Neustadt bis AD Dresden-Nord, FR Aachen Regelquerschnitt: RQ 37,5 Anschlussstellen: AS Dresden-Neustadt, AS Dresden-Wilder Mann, AS Dresden-Hellerau, AS Dresden-Flughafen Fahrbahnbreite: einschließlich Standstreifen 15,25 m Netzknoten: Anfang: VNK 4948007O NNK 4848024O Station 0+416 Ende: VNK 4848097O NNK 4848033O Station 2+039 Betriebskilometer: von km 6,3 – 0,2 Baulänge: 6,1 km geschätzte Baukosten: ca. 21,4 Mio. € (brutto) geplante Bauzeit: 2028 vorbereitende Maßnahmen (sofern erforderlich) 2029 Hauptbaumaßnahme geplante Bauform: in Abstimmung AG nach Prüfung Verkehrskonzept

  1. Randbedingungen und Zwangspunkte, Leistungen des Auftraggebers

Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die erforderlichen Abstimmungs- und Arbeitsgespräche.

Straßenbau Es ist vorgesehen die vorhandene Betonfahrbahn entsprechend dem Ergebnis der Variantenuntersuchung in voller Stärke zu erneuern. Im Zuge dessen sind u. a. auch Defizite gegenüber dem aktuellen Regelwerk zu untersuchen und zu beheben (z. B. Quer-/Längsneigung, Sichtweiten, entwässerungsschwache Zonen) und ggf. die Gradiente zu optimieren. Die Bankette am Fahrbahnrand und im Mittelstreifen sind komplett zu erneuern. Der vorhandene Bewuchs im Mittelstreifen ist zu entfernen. Die vorhandenen Notrufsäulen sind zurückzubauen und können ersatzlos entfallen.

Bei ca. Betr.-km 0,8 ist eine Aufstellfläche von ca. 100 m Länge für die Autobahnmeisterei zu schaffen.

Die Rampen der Anschlussstellen Dresden-Wilder Mann, Dresden-Hellerau und Dresden-Flughafen sind ge- mäß dem Ergebnis der Substanzuntersuchungen im Zuge der Fahrbahnerneuerung ebenfalls zu erneuern.

Die Dimensionierung des Oberbaus erfolgt nach dem aktuell gültigen Regelwerk. Im Rahmen der Zustand- serfassung der bestehenden Anlage wurden durch den AG Substanzuntersuchungen an den gebundenen und ungebundenen Schichten des bestehenden Oberbaus durchgeführt.

Im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ist zu untersuchen, mit welchem Oberbau die neue Fahr- bahn herzustellen ist. Hierbei ist insbesondere der geplante 8-streifige Ausbau durch die DEGES zu berück- sichtigen. Es sind mehrere Varianten der Sanierung des Abschnittes gegenüberzustellen. In Abstimmung mit dem AG ist die jeweilige Vorzugsvariante in die Planung zu integrieren.

In Zusammenspiel mit dem baulichen Eingriff (Technologie) ist die verkehrliche Machbarkeit (Verkehrsfüh- rung) zu untersuchen. Hierfür ist ein Verkehrskonzept mit unterschiedlichen, umsetzbaren Varianten aufzu- stellen. Aufgrund der exponierten Lage der Fahrbahnerneuerung im Bereich der Stadt Dresden sind inten- sive und mehrfache Abstimmungen mit dem AG, der Straßenverkehrs- und der Straßenbaubehörde zu füh- ren.

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Der Umfang und die Notwendigkeit von vorbereitenden Maßnahmen ist aus den Ergebnissen der Wirtschaft- lichkeitsuntersuchung sowie den Abstimmungen mit der Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörde zu erör- tern und zu planen. Sofern vorbereitende Maßnahmen erforderlich werden sind hierfür gesonderte Aus- schreibungsunterlagen zu erstellen.

Entwässerungsanlagen

Die vorhandenen Entwässerungsanlagen sind zu sichern. Die vorhandenen Bordstrecken, die Entwässe- rungsrinnen sowie die Straßenabläufe sind zu erneuern. Dem AN wird nach Zuschlagserteilung ein Sanierungskonzept (Aussage zu jeder Haltung: Neubau erforder- lich, Sanierung sofort erforderlich, Sanierung mittel/langfristig erforderlich) übergeben. Dieses Konzept ist durchzuarbeiten, die Umsetzbarkeit der Sanierungen im Rahmen der Fahrbahnerneuerung zu ermitteln und anschließend die auszuführenden Leistungen der Kanalsanierung in die Planung zu integrieren. Die Kosten hierfür sind bereits in den anrechenbaren Kosten der Verkehrsanlage enthalten.

Markierung/Beschilderung Die wegweisende Überkopfbeschilderung ist teilweise zu erneuern. Eine Übersicht über die zu erneuernden wegweisende Beschilderung ist in der Tabelle der aufgelisteten Bauwerke im Streckenbereich zu entneh- men. Dazu müssen die vorhandenen Verkehrszeichenbrücken nachgerechnet werden. Die Anpassung der Beschilderung erfolgt an die statisch zulässige Größe. Sofern die Nachrechnung negativ ausfällt, sind er- neute Nachrechnungen und Nachweisführungen durchzuführen. Die Abrechnung der statischen Nachweise erfolgt über den Titel 5.16.

Es wird davon ausgegangen, dass nicht alle VZB nachgewiesen werden können. Dann ist nach gesonderter Aufforderung durch den AG ein Neubau zu planen. Die Leistungen für den Neubau der VZB sind in Unterla- gen „B05_A1037800100_LB_IngBW_Neubau VZB_Plg“ und „B06_A1037800100_LB_Tragwerksplg_Neu- bau VZB“ beschrieben.

Alle weiteren Verkehrszeichen sind inklusive Aufstellvorrichtung (außer VZ 333 Dresden-Hellerau) zu erneu- ern. In den Anschlussstellen ist die Kleinbeschilderung zu erneuern.

Für den Endzustand sind Markierungs- und Beschilderungspläne zu erstellen. Hierzu sind während der Pla- nung zwingende Abstimmungen mit dem AG und der Straßenverkehrsbehörde zu führen. Mit Übergabe des Erhaltungsentwurfes sind die Markierungs- und Beschilderungspläne als Entwurf vorzulegen. Auf die Markie- rungs- und Beschilderungspläne ist eine verkehrsrechtliche Anordnung einzuholen. Diese muss vor Aus- schreibung der Lose Markierung und Beschilderung vorliegen.

Fahrzeugrückhaltesysteme Strecke Grundlegend sind die Fahrzeugrückhaltesysteme im Mittelstreifen bereits erneuert und können erhalten blei- ben. Lediglich die noch vorhandenen SR Eco und SR Eco MÜF sind durch Super-Rail zu ersetzen.

Die Fahrzeugrückhaltesysteme am Fahrbahnrand sind gemäß RPS 2009 zu planen. Die vorhandenen Be- tonschutzwände sind auszuwechseln und durch eingespannte Betonschutzwandfertigteile zu ersetzen. Aus- genommen hiervon ist das BW 9 (Unionbrücke) und der Bereich der Hauptfahrbahn an der AS Dresden- Neustadt.

Im Bereich von km 4,1 und 4,6 sind Öffnungen in den Fahrzeugrückhaltesystemen (bspw. für Mähgeräte) vorzusehen.

Fahrzeugrückhaltesysteme auf Bauwerken

Im Bereich der Fahrbahnerneuerung ist der Austausch der Fahrzeugrückhaltesysteme am Fahrbahnrand und im Mittelstreifen nach den Anforderungen der RPS 2009 zu planen. Auf Bauwerken am Fahrbahnrand ist mindestens ein H2-System zu errichten. Für die im Planungsabschnitt enthaltenen A-Bauwerke sind jeweils die Lasten aus den neuen Schutzeinrich- tungen in die vorhandenen Kappen bzw. über die Anschlussbewehrung in die Kragarme statisch-konstruktiv nachzuweisen. Dabei ist ergebnisoffen zu klären, ob die Einwirkungen resultierend aus den Eigenlasten der nach Technischer Übersichtsliste der BASt in Frage kommenden passiven Schutzeinrichtungen und den an- zusetzenden Anprallasten durch die, an die Kappen, angrenzenden Bauwerkskonstruktion aufgenommen werden können. Die Nachrechnungsrichtlinie 05/2011 ist hierbei nicht anzuwenden, weil der Gültigkeitsbe-

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reich der Richtlinie nach Abschnitt 1 (2) nicht für „die Nachrechnung geringfügiger und örtlich begrenzter Än- derungs-, Ergänzungs- und/oder Verstärkungsmaßnahmen im Rahmen von Erhaltungsmaßnahmen, die le- diglich dem Erhalt der bisherigen Tragsicherheit dienen" gilt. Die Ergänzung von passiven Schutzeinrichtun- gen, die den Anforderungen der RPS 2009 genügen stellt eine geringfügig und örtlich begrenzte Änderungs- , Ergänzungs- und Verstärkungsmaßnahme im Rahmen einer Erhaltungsmaßnahme dar. Ergebnis der Prü- fung ist eine prüffähige statische Berechnung in der Detailtiefe der Genehmigungsstatik. Der Auftraggeber behält sich bei Erfordernis vor, die Nachweise bautechnisch durch einen anerkannten Prüfingenieur überprüfen zu lassen.

Bei erfolgreicher Nachweisführung ist die Erneuerung der passiven Schutzeinrichtungen einschließlich der Leistungen der dafür erforderlichen Verkehrssicherungsmaßnahmen zu planen.

Können die Nachweise nicht erfolgreich geführt werden, ist zu überprüfen, ob eine lokale Ertüchtigung der Tragfähigkeit der Bauwerksteile zum einen technisch möglich und zum anderen wirtschaftlich sinnvoll ist. Hierfür sind Ertüchtigungsmaßnahmen vorzuschlagen, mit dem Auftraggeber abzustimmen und die dafür entstehenden Kosten grob zu schätzen. Diese Leistungen sind Bestandteil der Besonderen Leistungen bei der Planung der Fahrzeugrückhaltesysteme auf Bauwerken.

Wenn die Nachweisführung nicht erfolgreich ist, aber die Möglichkeit einer wirtschaftlich vertretbaren Ertüch- tigung von Tragfähigkeitsdefiziten besteht, ist die Erneuerung der passiven Schutzeinrichtung mit den erfor- derlichen Ertüchtigungsmaßnahmen einschließlich der Leistungen der dafür erforderlichen Verkehrssiche- rungsmaßnahmen zu planen. Die Planung der Ertüchtigungsmaßnahmen des Bauwerks wird über einen Nachtrag vergütet.

Die Leistungen werden als Besondere Leistungen über einzelne Pauschalen vergütet. Zu diesem Teil der Planungsaufgabe lassen sich keine anrechenbaren Kosten ermitteln.

Bauwerke Nachfolgend wird zur Orientierung eine Übersicht aller Bauwerke einschl. der erforderlichen Instandset- zungs-/Modernisierungsbedarfe aufgeführt:

BW-NameASB-Num-Betr.-kmBaujahrLänge [m]Instandsetzungs-/Modernisierungsbedarf
mer
A-BW
BW 14848 5310,23199728,60Geländerinstandsetzung Krallentausch und Dichtprofil erneuern Fug 6 sanieren
BW 1a4848 5320,3919973,35-
BW 34848 5331,86200011,96-
BW 44848 7532,27200025,28Beton- und Rissinstandsetzung Krallentausch und Dichtprofil erneuern Austausch Entwässerungsleitung
BW 54848 5343,2419999,83Sanierung Fugen Pflasterung Neubau Fundamentbalken FRS
BW 64848 7553,89200019,48Beton- und Rissinstandsetzung Geländerinstandsetzung Krallentausch und Dichtprofil erneuern
BW 84948 5535,0120008,35Geländerinstandsetzung Fug 6 sanieren
BW 94948 5545,422000256,68Beton- und Rissinstandsetzung Geländerinstandsetzung Üko tauschen D240 Lagertausch Festlager Pfeiler
BW 104948 5555,86199916,00Beton- und Rissinstandsetzung Austausch LS-Elemente in Alu
Ü-BW
BW 2Ü14848 7511,02200046,86Vorsatzschale erneuern Beton- und Rissinstandsetzung Reinigung WL und Pfeilerköpfe
LSWTBW
BW 2L24848 5750,862001AAlu Abdeckung
BAlu Abdeckung Sicherung Elemente Pfosten

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CAlu Abdeckung Fangseile nachrüsten Verkeilung erneuern
DAlu Abdeckung
E-
FAlu Abdeckung Verkeilung erneuern
BW 9L24948 5925,891999AAlu Abdeckung Sicherung Wandelemente mit Ankern Betoninstandsetzung Sockel
BDichtband erneuern
CAlu Abdeckung Austausch Glaselemente
DAlu Abdeckung Betoninstandsetzung Sockel
EDichtband erneuern
VZB
BW 1VK1 r4848 5390,252 (A4o)1998Erneuerung Beschilderung
BW 1VBA1 r4848 6030,624 (A4w)2001Rückbau Überkopf LED-Beschilderung Verstärkung Gelenk
BW 3VK1 r4848 5581,1742000Erneuerung Beschilderung
BW 3VB2 r4848 5591,7102000-
BW 3VK3 r4848 5402,1802000Erneuerung Beschilderung
BW 4VK1 r4848 5802,3502000Erneuerung Beschilderung
BW 4VB2 r4848 5603,0812000-
BW 4VBA1 r4848 6043,2012001Rückbau Überkopf LED-Beschilderung Verstärkung Gelenk
BW 5VK1 r4848 5613,5942000-
BW 6VBA1 r4848 7584,3012005Rückbau Überkopf LED-Beschilderung Verstärkung Gelenk
BW 6VK1 r4948 5764,8872000Erneuerung Beschilderung
BW 8VB1 r4948 5775,2661999-
BW 10VK1 r4948 5695,9261999-

Den Ausschreibungsunterlagen sind die Übersichtsblätter der einzelnen Bauwerke in der Unterlage B18 bei- gefügt.

Die anrechenbaren Kosten für die Instandsetzungsarbeiten an den Ingenieurbauwerken summieren sich auf ca. 1.660.000,00 € (netto). Die Abrechnung erfolgt über Titel 5.14.

Die anrechenbaren Kosten für die Instandsetzungsarbeiten an den Lärmschutzwänden summieren sich auf ca. 245.000,00 € (netto). Die Abrechnung erfolgt über Titel 5.15.

Instandsetzungen an Brückenbauwerken: Für die im Planungsbereich vorhandenen Bauwerke sind Instandsetzungsmaßnahmen zu planen. Diese um- fassen hauptsächlich Beton- und Rissinstandsetzungen, Geländerinstandsetzungen, sowie Lageraustausch.

Fahrbahnbelag: Auf allen im Sanierungsabschnitt enthaltenen A-Brückenbauwerken ist der Fahrbahnbelag zu erneuern.

Fahrbahnübergänge: Die Fahrbahnübergangskonstruktionen sind zu warten und ggf. instand zu setzen. Fugenschäden an allen A-BW sind zu sanieren.

Entwässerungseinrichtungen: Die Entwässerungsleitungen (soweit zutreffend) sind instand zu setzen.

LSW: An den Lärmschutzwänden sind Sockelelemente instand zu setzen, Alu Abdeckungen zu erneuern, Fang- seile nachzurüsten, Verkeilungen und Dichtbänder zu erneuern und Elemente zu sichern bzw. auszutau- schen.

VBA:

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Die Überkopf LED-Beschilderung ist zurückzubauen und die gelenkige Lagerung zu verstärken. Der AG übergibt hierfür eine statische Nachrechnung.

Zusammenfassung

Es sind u.a. folgende Leistungen zu erbringen: • bauliche Untersuchung hinsichtlich Straßenaufbau, möglichen Querschnittsdefiziten und Verbreite- rung • Analyse der vorhandenen Mittelstreifenüberfahrten (Lage, Neigung, Länge) hinsichtlich einer mögli- chen Nutzung im Zuge der Erstellung des Verkehrsführungskonzeptes. Ggf. Planung neuer Mittel- streifenüberfahrten. • Bestandsaufnahme der FRS und örtlicher Einbauten sowie Erfassung des erforderlichen Rückbaus der FRS. • Erstellung eines Verkehrskonzepts im Ergebnis der Variantenuntersuchung, unter Berücksichtigung der Verkehrsbelegung • Erstellen eines Erhaltungsentwurfes gemäß RE Erhaltung inkl. Variantenuntersuchungen und Wirt- schaftlichkeitsbetrachtungen. • Erstellung der Ausschreibungsunterlagen mit folgenden Gewerken:

  • Einrichtung, Vorhaltung und Rückbau der Verkehrsführungen unter Berücksichtigung der ASR A5.2 auf Grundlage des bestätigten Verkehrsführungskonzepts
  • teilweise Rück- und Neubau von FRS gemäß gültiger RPS für Strecke und Bereiche der A- Bauwerke.
  • Rückbau Beton- und Asphaltfahrbahn einschl. Bankette im Mittelstreifen und an Fahrbahn- rändern
  • Profilierung Tragschicht ohne Bindemittel
  • Neubau Fahrbahndecke
  • Herstellung Fugen, Bankette, Komplettierung
  • Herstellung dauerhafte Markierung
  • Rück- und Neubau Beschilderungen
  • ggf. Sanierungen an Entwässerungseinrichtungen
  • Instandsetzungsmaßnahmen an Bauwerken • Technische Prüfung einschl. Empfehlung und Freigabe der FRS des Bau-Auftragnehmers auf Grundlage der in der Ausführungsplanung erstellten Ausschreibungsunterlagen.

Es sind Ausschreibungsunterlagen voraussichtlich zu folgenden Fachlosen zu verfassen:

Sofern vorbereitende Maßnahmen erforderlich werden, kann von folgender Losaufteilung ausgegangen wer- den:

  • Los 1 Verkehrssicherung
  • Los 2 Erd- und Oberbau

Loseinteilung je Hauptbaumaßnahme

  • Los 1 Verkehrssicherung
  • Los 2 Erd- und Oberbau
  • Los 3 Markierung
  • Los 4 Fahrzeugrückhaltesysteme
  • Los 5 Beschilderung

Vorarbeiten

Für die Fahrbahnerneuerung wurden Substanzuntersuchungen durchgeführt. Die Ergebnisse werden dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Vom Auftraggeber werden nach Zuschlagserteilung digitale Bestandsunterlagen (ohne Bestand Fahrzeug- rückhaltesysteme) und die Werte der Verkehrszählstellen zur Verfügung gestellt. Weiterhin werden Be- standsvermessungen durchgeführt.

  1. Anforderungen an die zu übergebenden Daten und Dokumente

4.1. Die Planunterlagen, Beschreibungen, Berechnungen und Präsentationen sind dem Auftraggeber in digi- taler Form (Planunterlagen im CARD/1-, DXF-Format sowie im PDF/A-2a-Format; Beschreibungen und

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Berechnungen als Word- bzw. Excel-Datei im DOCX- bzw. XLSX-Format; Präsentationen als Power- Point-Datei im PPTX-Format), LV im Format GAEB 90 und PDF/A-2a und zusätzlich in analoger Form als kopierfähiger Farbausdruck (2-fach) zu übergeben. 4.2. Für die zu erstellenden Ausschreibungsunterlagen ist der Datenstandard der Autobahn GmbH und die jeweils gültige Musterbaubeschreibung zu verwenden. 4.3. Digitale Bestands- und Objektdaten sind im CARD/1-, OKSTRA-, IFC- bzw. SHAPE-Format zu überge- ben. 4.4. Der Auftragnehmer hat die von ihm zu übergebenden Unterlagen im nötigen Umfang zu bearbeiten, u. a. normengerecht farbig und mit Planzeichen und Legende anzulegen sowie DIN-gerecht zu falten. Das Schriftfeld des Auftraggebers ist zu übernehmen. 4.5. Der Auftragnehmer hat die von ihm angefertigten Unterlagen als „Verfasser" zu unterzeichnen. 4.6. Die Unterlage B14_Anforderung an die Übergabe von Digitalen Daten (allgemein) ist zu beachten. 4.7. Die Unterlage B15_Anforderung an die Übergabe von Digitalen Daten (A2) ist zu beachten. 4.8. Die Unterlage B16_Anforderung an die Übergabe von Digitalen Daten (A6) ist zu beachten.

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B. Beschreibung der Grundleistungen

[wird bei angekreuzten Grundleistungen keine Bewertung eingetragen, gilt die jeweilige Bewertung der Grundleistung]

Grund-HOAI – Text gemäß LeistungsbildBewertungEintrag Be-
leistungmit konkretisierter Leistungsbeschreibung (kursiv)[%]wertung [%]

Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung

0,2 0,2

aKlären der Aufgabenstellung aufgrund der Vorgaben oder der Be-
darfsplanung des Auftraggebers.

unter Berücksichtigung der „Beschreibung der Planungsaufgabe“ (s. Teil A)

0,5 0,2

bErmitteln der Planungsrandbedingungen sowie Beraten zum ge-
samten Leistungsbedarf.

Aufzeigen des Leistungsumfangs und der erforderlichen Vorarbeiten. Entfall: Zusammenstellen Planungsabsichten

0,3 0,0

0,5 0,5

cFormulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an
der Planung fachlich Beteiligter.
dOrtsbesichtigung

Durchführen von Ortsbesichtigungen zum Abschätzen der erforderlichen Leistung. Über das Auswerten der beschafften Unterlagen hinaus sind alle dort nicht erfassten, für die Bearbeitung des Projekts bedeutsamen Gegeben- heiten in der Örtlichkeit zu erkunden. e Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse 0,5 0,0

Summe Leistungsphase 1 2,0 0,9

Leistungsphase 2: Vorplanung

a Beschaffen und Auswerten amtlicher Karten. 0,5 0,3 Beschaffen und Auswerten der zur Lösung der Aufgabenstellung notwen- digen Unterlagen nach Abstimmung mit dem Auftraggeber, sowie Durch- führen ergänzender örtlicher Erkundungen (Abgleich mit der Örtlichkeit). Die Bestandspläne des Autobahnabschnitts werden durch den Auftrag- geber als CARD/1-Projekt in jeweils aktueller Version oder als DXF-Da- teien zur Verfügung gestellt. Das evtl. erforderliche Aufbereiten ist Sache des Auftragnehmers. Auswerten der Bestandspläne über: • Verkehrsanlagen einschl. Ingenieurbauwerke, • wassertechnische Anlagen, • verkehrstechnische Anlagen. Auswerten von vorliegenden Verkehrsdaten für die Abschätzung der Verkehrsführung während der Bauzeit: • Verkehrsmengen (Verkehrszusammensetzung, zeitliche Verteilung im Tages- und Wochenverlauf), • Unfälle, • bekannte Störungen im Verkehrsablauf, • Geschwindigkeiten. Beschaffen Aussagen über: • Kampfmittelbelastung Entfall: Beschaffen und Auswerten Katasterdaten und Bauleitpläne. Aus- werten Planungen Dritter b Analysieren der Grundlagen. 0,5 0,5 Durchführen von zur Lösung der Aufgabenstellung erforderlichen Erkun- dungen. Erfassen und Dokumentieren (einschließlich Ortsbezug) von Substanzmängeln durch eine Bilddokumentation und Mängelanalyse.

1,0 0,0

cAbstimmen der Zielvorstellungen auf die öffentlich-rechtlichen
Randbedingungen sowie Planungen Dritter

Seite 8 10556 Stand: 03-22

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Grund-HOAI – Text gemäß LeistungsbildBewertungEintrag Be-
leistungmit konkretisierter Leistungsbeschreibung (kursiv)[%]wertung [%]

1,0 1,0

dUntersuchungen von Lösungsmöglichkeiten mit ihren Einflüssen
auf bauliche und konstruktive Gestaltung, Zweckmäßigkeit, Wirt-
schaftlichkeit unter Beachtung der Umweltverträglichkeit.

Entwicklung ausführbarer und wirtschaftlicher Lösungen (mindestens 3) zur nachhaltigen Erhaltungsplanung unter folgenden Randbedingungen: zukünftige Ausbauvorhaben, Erhaltung des hochbelasteten BAB-Ab- schnitts im Bestand unter Aufrechterhaltung des Verkehrs, die unter Be- rücksichtigung der geeigneten Bauweisen, der saisonalen Bauzeit und der gewählten Art der Verkehrsführung ausführbar sind und Verkehrsbe- einträchtigungen minimieren.

8,0 4,0

eErarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung
von bis zu 3 Varianten nach gleichen Anforderungen mit zeichneri-
scher Darstellung und Bewertung unter Einarbeitung der Beiträge
anderer an der Planung fachlich Beteiligter.

Untersuchen der unter 3d gefundenen Lösungsmöglichkeiten. Erläutern der wesentlichen Vor- und Nachteile in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit und die Baudurchführung einschließlich 3 verschiedener Verkehrsführun- gen, Bauzeit und Kosten. Entfall: Vorplanung Streckenneubau einschl. Knotenpunkte

1,0 0,0

1,0 0,0

1,0 0,0

2,0 0,0

1,0 0,0

2,0 0,0

1,0 0,0

Überschlägige verkehrstechnische Bemessung der Verkehrsan-
lage.
fKlären und Erläutern der wesentlichen fachspezifischen Zusam-
menhänge, Vorgänge und Bedingungen
gVorabstimmen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich
Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit, gegebenenfalls Mit-
wirken bei Verhandlungen über die Bezuschussung und Kosten-
beteiligung
hMitwirken beim Erläutern des Planungskonzepts gegenüber Drit-
ten an bis zu 2 Terminen
iÜberarbeiten des Planungskonzepts nach Bedenken und Anre-
gungen
jBereitstellen von Unterlagen als Auszüge aus der Voruntersu-
chung (Vorplanung) zur Verwendung für ein Raumordnungsver-
fahren.
kKostenschätzung, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedin-
gungen
lZusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren

Summe Leistungsphase 2 20,0 5,8

Leistungsphase 3: Entwurfsplanung

10,0 8,0

aErarbeiten des Entwurfs auf Grundlage der Vorplanung durch
zeichnerische Darstellung im erforderlichen Umfang und Detaillie-
rungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforde-
rungen
Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen
an der Planung fachlich Beteiligten, sowie Integration und Koordi-
nation der Fachplanungen.

Erarbeiten der Fahrbahnerneuerung in zeichnerischer und rechnerischer Form unter Berücksichtigung der RE Erhaltung 2019 (u. a. auch Beheben Defizite gegenüber dem aktuellen Regelwerk (z. B. Quer-/Längsneigung, Sichtweiten, entwässerungsschwache Zonen), Optimieren Gradienten) und aller fachspezifischen Anforderungen: Erstellen des Übersichtslageplans im Maßstab 1:25.000,

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Grund-HOAI – Text gemäß LeistungsbildBewertungEintrag Be-
leistungmit konkretisierter Leistungsbeschreibung (kursiv)[%]wertung [%]

Ausarbeiten der maßgebenden Querschnitte im Maßstab 1:50 und des Lageplans der Fahrbahnerneuerung im Maßstab 1:1.000 einschl. der Anschlussstellen, Ausarbeiten der Querprofile im Maßstab 1:50 alle 25 m bzw. an Zwangspunkten, mit Verdichtung im Bauwerksbereich Berücksichtigen der vorhandenen Straßenentwässerung. Erarbeiten einer kompletten Übersicht Bestand gegenüber dem aktuel- len Regelwerk (Defizitliste), z. B. Quer-/Längsneigung, Sichtweiten, entwässerungsschwache Zonen, Optimieren Gradienten, einschließ- lich Unfallauswertungen. Bewerten und Planen der möglichen Defizit- behebungen im Rahmen der vorliegenden Erhaltungsmaßnahme. Entfall: Ausarbeiten Höhenpläne, Entwerfen Straßenentwässerung

2,0 2,0

bErläuterungsbericht unter Verwendung der Beiträge anderer an
der Planung fachlich Beteiligter

mit Gliederung und Inhalt nach RE Erhaltung 2019.

1,0 0,0

0,5 0,0

1,5 0,0

1,0 0,0

2,0 1,5

cFachspezifische Berechnungen, ausgenommen Berechnungen
aus anderen Leistungsbildern
dErmitteln der zuwendungsfähigen Kosten, Mitwirken beim Aufstel-
len des Finanzierungsplans sowie Vorbereiten der Anträge auf Fi-
nanzierung
eMitwirken beim Erläutern des vorläufigen Entwurfs gegenüber Drit-
ten an bis zu 3 Terminen, Überarbeiten des vorläufigen Entwurfs
auf Grund von Bedenken und Anregungen
fVorabstimmen der Genehmigungsfähigkeit mit Behörden und an-
deren an der Planung fachlich Beteiligten
gKostenberechnung einschließlich zugehöriger Mengenermittlung,
Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung

Detailliertes Ermitteln der Mengen als Grundlage für die Kostenberech- nung. Berechnen der Kosten: Erkunden von Einheitspreisen, Gliedern der Kostenberechnung nach AKVS. Entfall: Kostenkontrolle (Vergleich mit Lph 2)

0,5 0,0

0,5 0,0

3,0 1,5

hÜberschlägige Festlegung der Abmessungen von Ingenieurbau-
werken
iErmitteln der Schallimmissionen von der Verkehrsanlage nach Ta-
bellenwerten; Festlegen der erforderlichen Schallschutzmaßnah-
men an der Verkehrsanlage, gegebenenfalls unter Einarbeitung
der Ergebnisse detaillierter schalltechnischer Untersuchungen und
Feststellen der Notwendigkeit von Schallschutzmaßnahmen an
betroffenen Gebäuden.
jRechnerische Festlegung des Objekts

Berechnen der Achshauptpunkte und -kleinpunkte für die Achsen der durchgehenden Strecke in Vorbereitung des Deckenbuchs. Ermitteln der Sichtverhältnisse für die durchgehende Strecke in Bezug auf die zu erneuernden Fahrzeugrückhaltesysteme. Entfall: Achsen für kreuzende und begleitende Strecken, Lagemäßige Abhängigkeiten zweier Achsen

0,5 0,0 0,5 0,0 1,0 1,0

kDarlegen der Auswirkungen auf Zwangspunkte
lNachweis der Lichtraumprofile
mErmitteln der wesentlichen Bauphasen unter Berücksichtigung der
Verkehrslenkung und der Aufrechterhaltung des Betriebs während
der Bauzeit

Überschlägiges Untersuchen und Darstellen des geplanten Bauablaufs unter Berücksichtigung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Be- teiligter im Hinblick auf die Übergänge vom Projekt auf den Bestand, die Umfahrungen von örtlichen Arbeitsstellen, die Verkehrsführung für das Projekt während der Bauzeit.

Seite 10 10556 Stand: 03-22

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Grund-HOAI – Text gemäß LeistungsbildBewertungEintrag Be-
leistungmit konkretisierter Leistungsbeschreibung (kursiv)[%]wertung [%]

Abstimmen der geplanten Verkehrsführung, ggf. auch mehrfach, mit dem Auftraggeber und den Verkehrsbehörden. Der Bauablauf ist unter Berücksichtigung der verkehrstechnischen Erfor- dernisse, z. B. Verkehrsganglinien im Tages- bzw. Wochenverlauf, ar- beitsschutzrechtliche Regelungen und mit besonderem Schwerpunkt auf dem Auf-, Um- und Rückbau der Verkehrssicherungseinrichtungen, fest- zulegen. Die Verkehrsführung ist im Ist-Zustand, während der Bauphasen und im Endzustand mit Vermaßung der Fahrstreifen darzustellen. n Bauzeiten- und Kostenplan 0,5 0,3 Überschlägiges Ermitteln der Bauzeit und Erstellen eines Bauzeiten- plans. Der Bauablauf ist unter Berücksichtigung umweltschutzfachlicher und arbeitsschutzrechtlicher Regelungen festzulegen. Entfall: Kostenplan und Aufteilung auf Kostenträger o Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse 0,5 0,5 Zusammenstellen des Erhaltungsentwurfs.

Summe Leistungsphase 3 25,0 14,8

Leistungsphase 5: Ausführungsplanung

4,0 3,5

aErarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse
der Leistungsphasen 3 und 4 unter Berücksichtigung aller fach-
spezifischen Anforderungen und Verwendung der Beiträge ande-
rer an der Planung fachlich Beteiligter bis zur ausführungsreifen
Lösung

Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphase 3 (stufenweises Erar- beiten und Darstellen der Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspe- zifischen Anforderungen bis zur ausführungsreifen Lösung. Hierzu gehört auch das Zusammenstellen, Auswerten und Berücksichtigen der umwelt- relevanten Vorgaben, die sich aus dem allgemeinen Umweltrecht erge- ben. Entfall: Auswerten Planfeststellung und Vereinbarungen mit Dritten

8,0 7,0

bZeichnerische Darstellung, Erläuterungen und zur Objektplanung
gehörige Berechnungen mit allen für die Ausführung notwendigen
Einzelangaben einschließlich Detailzeichnungen in den erforderli-
chen Maßstäben

Berechnungen: Berechnen des Deckenbuchs und des Planumsbuchs für die durchge- hende Strecke im Intervall 5 m und an Zwangspunkten (z. B. Fahr- bahnübergangskonstruktionen, Anschlussstellen) Nachvollziehbares Ermitteln der Mengen für die geplante Bauleistung anhand vorliegender Bestands- und Ausführungsunterlagen ein- schließlich Massenbilanz für die Kostenfortschreibung. Entwurfsunterlagen: Aufbereiten der Entwurfsunterlagen für die Ausführung ggf. getrennt für alle Lose (Verkehrssicherung, Erd-/Oberbau, Schutz- und Leitein- richtungen, Markierungen, Beschilderungen): • Übersichtskarte, M 1:50.000 • Übersichtslageplan, M 1:25.000, • Regelquerschnitte, M 1:50, • Lagepläne, M 1:1.000 und 1:5.000, • Aufbereiten der Querprofile für die Ausschreibung • Verkehrsführungspläne für alle Bauphasen • Schutz- und Leiteinrichtungen • Markierungs- und Beschilderungspläne. Entfall: kreuzende Strecken, Aufbereiten Höhenpläne

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LB Verkehrsanlagen HVA F-StB

2,0 0,0

1,0 1,0

cBereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen
an der Planung fachlich Beteiligten und Integrieren ihrer Beiträge
bis zur ausführungsreifen Lösung
dVervollständigen der Ausführungsplanung während der Objektaus-
führung

einschließlich des Verkehrsführungskonzepts.

Summe Leistungsphase 5 15,0 11,5

Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe

5,0 5,0

aErmitteln von Mengen nach Einzelpositionen unter Verwendung
der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter

Genaue und nachvollziehbare Mengenermittlung für die geplante Bau- leistung einschließlich Massenbilanz und Zuordnung entsprechend der Gliederung der Leistungsverzeichnisse sowie nach Einzelpositionen als Grundlage für das Aufstellen der Leistungsbeschreibungen.

2,0 1,8

bAufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere Anfertigen der
Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen sowie der
Besonderen Vertragsbedingungen

Aufstellen der Vergabeunterlagen auf der Grundlage der Ergebnisse der vorausgehenden Leistungsphasen sowie unter Berücksichtigung der Auf- lagen aus der Abstimmung mit den Verkehrsbehörden. Aufstellen der Leistungsbeschreibungen mit Baubeschreibungen und Leistungsverzeichnissen. Für die zur Ausschreibung erforderlichen Vordrucke des Auftraggebers sind die notwendigen vertraglichen Angaben zu liefern. Entfall: Erstellen des Vergabevermerks, Die für die Ausschreibung erfor- derlichen Vordrucke sind zu ergänzen und sämtliche Vergabeunterlagen nach HVA B-StB zusammenzustellen.

0,5 0,0

0,5 0,5

cAbstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungs-
beschreibungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten
dFestlegen der wesentlichen Ausführungsphasen

Festlegen der grundsätzlichen Gliederung der Vergabeunterlagen in Ab- schnitte (Teil- und Fachlose) und der wesentlichen Ausführungsphasen in Abstimmung mit dem Auftraggeber.

1,0 1,0

eErmitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer (Entwurfsver-
fasser) bepreisten Leistungsverzeichnisse

Bepreisen der erstellten Leistungsverzeichnisse anhand von ortsüblichen Preisen. Die zu bepreisenden Leistungsverzeichnisse sind als GAEB-Da- teien in DA 82 zu übergeben.

0,5 0,5

fKostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer (Entwurfsverfas-
ser) bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung

In der Kostenkontrolle festgestellte Abweichungen sind zu dokumentieren und zu begründen. Die Kosten sind ggf. fortzuschreiben. g Zusammenstellen der Vergabeunterlagen 0,5 0,5 Aufstellen der übrigen Unterlagen für die Vergabe von Bauleistungen. Zusammenstellen der Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche. Für das Bereitstellen der Vergabeunterlagen im Internet ist es notwendig, alle Ausschreibungsteile in PDF-Formate umzuwandeln. Insbesondere ist sicherzustellen, dass: GAEB-Dateien als DA 83 den STLK/AVA-Richtlinien entsprechen die PDF-Konvertierung direkt aus den verwendeten Programmen er- folgt (Scannen nur in Ausnahmefällen nach Abstimmung mit dem Auf- traggeber), die Formatierungen beim Export in PDF-Format entsprechend Vorga- ben des Auftraggebers vorgenommen wird und die Größe jeder Datei ca. 15 MB nicht überschreitet, Plandarstellungen und Unterschriftsfelder zuvor mit dem Auftraggeber abzustimmen sind.

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HVA F-StB LB Verkehrsanlagen

9,3
Summe Leistungsphase 610,0
42,3
Summe Leistungsphasen72,0

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