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HVA F-StB Vertragsbedingungen
Bezeichnung der Leistung:
| A-10378-00 | A4, AS Dresden-Neustadt - AD Dresden-Nord, FR Aachen |
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| A1037800100 | A4, AS Dresden-Neustadt - AD Dresden-Nord, FR Aachen - Objektplanung Lph. 1-6 |
Vertragsbedingungen
I. Besondere Vertragsbedingungen
I.1 Termine und Fristen 1.1 Beginn der Ausführung: Spätestens Werktage nach Zuschlagserteilung × Frühestens am 20.11.2026 (Datum) Spätestens am (Datum)
1.2 Vollendung der Ausführung in Werktagen nach Aufforderung, Zuschlagserteilung, etc.: Spätestens Werktage nach Einzelfristen für 1.2.1 = spätestens 35 Werktage nach 1.2.2 = spätestens 35 Werktage nach 1.2.3 = spätestens 84 Werktage nach 1.2.4 = spätestens Werktage nach 1.2.5 = spätestens Werktage nach 1.2.6 = spätestens Werktage nach 1.2.7 = spätestens Werktage nach 1.2.8 = spätestens Werktage nach 1.2.9 = spätestens Werktage nach 1.2.10 = spätestens Werktage nach sonstiges:
1.3 Vollendung der Ausführung nach Datum: × Spätestens 31.12.2029 (Datum) × Einzelfristen für 1.3.1 Vorlage Verkehrskonzept = spätestens 01.04.2027 (Datum) 1.3.2 Vorlage Erhaltungsentwurf = spätestens 30.09.2027 (Datum) 1.3.3 Endfassung Lph. 5 u. 6 vorbereitende Maßnahmen = spätestens 01.02.2028 (Datum) 1.3.4 Endfassung Lph. 5 u. 6 = spätestens 01.07.2028 (Datum) 1.3.5 = spätestens (Datum) 1.3.6 = spätestens (Datum) 1.3.7 = spätestens (Datum) 1.3.8 = spätestens (Datum) 1.3.9 = spätestens (Datum) 1.3.10 = spätestens (Datum) sonstiges:
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I.2 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung nach § 16 AVB F-StB betragen mindestens:
| a) für Personenschäden | 3.000.000,00 EUR |
|---|---|
| b) für sonstige Schäden (Vermögens- und Sachschäden) | 3.000.000,00 EUR |
| Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz sind von der Berufshaftpflicht einzuschließen. |
I.3 Ergänzende Vereinbarungen 1 Der Auftraggeber benennt als verantwortlichen Ansprechpartner für diesen Vertrag: Florian Rau
2 Die Leistungen dieses Vertrags wird der Auftragnehmer ausschließlich mit dem dem AG vorgestellten bzw. benannten Personal, insbesondere dem benannten Projektleiter und Stellvertreter, durchführen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vertraglichen Leistungen über die gesamte Laufzeit des Ver-trags mit dem in der Liste der Projektverantwortlichen benannten Personal durchzuführen, soweit dem nicht unabwendbare Ereignisse entgegenstehen. Personelle Änderungen sind nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers möglich. Der Auftraggeber kann die Zustimmung aus sachlichem Grund verweigern, insbesondere wenn das Personal nicht über eine mindestens gleichwertige Qualifikation, Erfahrung oder Zuverlässigkeit verfügt, wie das benannte Personal oder die personelle Änderung nicht ohne zusätzlichen Einarbeitungsaufwand möglich ist. Die Zustimmung erfolgt schriftlich oder per E-Mail durch den verantwortlichen Ansprechpartner des Auftraggebers für diesen Vertrag.
3 Die Leistungen, für die in I.1 dieses Vertrags keine Termine festgelegt wurden, sind entsprechend den Erfordernissen des Planungsablaufs zu erbringen. Insoweit erforderliche Zwischen- und Endtermine werden die Parteien einvernehmlich festlegen. Kommt keine einvernehmliche Festlegung mit dem Auftragnehmer zustande, erfolgt die Festlegung durch den Auftraggeber.
4 Etwaige Vorverträge, in Ziffer 5 des Vordrucks Angebotsschreiben nicht aufgeführte Unterlagen, Protokolle oder sonstige Korrespondenz im Zusammenhang mit dem Abschluss dieses Vertrags, insbesondere Liefer-, Vertrags-, Zahlungs- und Fristenbedingungen (z. B. Bedingungen hinsichtlich der Binde-, der Ausführungs- und der Zahlungsfristen) des Auftragnehmers sind nicht Vertragsbestandteil.
5 Der Gerichtsstand richtet sich nach dem Sitz der im Vertrag benannten zuständigen Niederlassung der Autobahn GmbH des Bundes.
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- Für alle Rechnungen gilt:
Akzeptiert werden Rechnungen im X-Rechnungsformat, als PDF-Rechnung oder Papierrechnungen. Der jeweiligen Rechnung sind alle rechnungsbegründenden Unterlagen der in Rechnung gestellten Leistungen hinzuzufügen.
Der Auftragnehmer hat auf der Rechnung zwingend Folgendes einzutragen:
- SAP Bestellnummer: wird mit Zuschlag mitgeteilt
- Vertragsnummer: A1037800100
Die Rechnungsanschrift für Verträge im Namen der Autobahn GmbH lautet:
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Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Ost Magdeburger Straße 51 06112 Halle (Saale)
Papierrechnungen sind an die o.g. Adressen zu adressieren.
Rechnungen per E-Mail senden Sie bitte im PDF an: rechnungen-nl-o@autobahn.de
Ein PDF-Dokument darf nur aus einer Rechnung bestehen (1 zu 1-Beziehung). In einer E-Mail darf nur eine PDF angehängt sein (1 zu 1-Beziehung). Dateien dürfen nicht verschlüsselt und nicht in Zip-Dateien verpackt werden. Übermittelte Rechnungen werden nur bei Verwendung dieser E-Mail-Adressen anerkannt.
Die Rechnung darf Daten nach dem ZUGFeRD Standard enthalten. Sind dennoch weitere Informationen und Texte enthalten, werden diese vom Leistungsempfänger überlesen und gelten als nicht empfangen. Für die Übermittlung von E-Invoicing-Daten werden generell keine Empfangs- oder Lesebestätigungen versendet. Mahnungen senden sie an das Postfach: mahnungen-nl-o@autobahn.de
XRechnungen müssen auf das OZG-RE-Portal hochgeladen oder dort erzeugt werden.
Das OZG-RE-Portal ist erreichbar unter https://xrechnung-bdr.de/portal#/Welcome
Bitte verwenden Sie dabei folgende Angaben:
Leitweg-ID: 992-00133-64; Buchungskreis 1000 – Bei Verträgen im Namen von: Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost
Die rechtliche Grundlage dafür bildet die Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (E-Rechnungs-Verordnung – E-Rech-VO).
Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ) zum Thema XRechnung finden Sie unter https://www.e- rechnung-bund.de/faq/xrechnung/
Rechnungsmuster der Autobahn GmbH des Bundes stehen unter folgender URL zur Verfügung: https:// www.autobahn.de/vergabeplattform Soweit Rechnungen digital eingehen, bitten wir auf den zusätzlichen Versand von Papierrechnungen zu verzichten.
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I.4 Datenschutz siehe Anlage "Datenschutzinformationen für die Erhebung personenbezogener Daten beim Vergabeverfahren"
II. Technische Vertragsbedingungen
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| II.1 | Technische Vertragsbedingungen Landschaftsplanerische Leistungen, Ausgabe 2021 (TVB- Landschaft) | |
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| II.2 | × | Technische Vertragsbedingungen Objektplanung Ingenieurbauwerke, Ausgabe 2019 (TVB- Ingenieurbauwerke) |
| II.3 | × | Technische Vertragsbedingungen Objektplanung Verkehrsanlagen, Ausgabe 2021 (TVB- Verkehrsanlagen) |
| II.4 | × | Technische Vertragsbedingungen Fachplanung Tragwerksplanung, Ausgabe 2019 (TVB- Tragwerksplanung) |
| II.5 | Technische Vertragsbedingungen Fachplanung Technische Ausrüstung, Ausgabe 2014 (TVB- Technische Ausrüstung) | |
| II.6 | Technische Vertragsbedingungen für Planungs- und Entwurfsleistungen für Geotechnik, Ausgabe 2014 (TVB-Geotechnik) | |
| II.7 | Technische Vertragsbedingungen Ingenieurvermessung, Ausgabe 2022 (TVB- Ingenieurvermessung) | |
| II.8 | Technische Vertragsbedingungen für Prüfingenieurleistungen, Ausgabe 2019 (TVB-Prüf) | |
| II.9 | Technische Vertragsbedingungen für Verkehrsuntersuchungen, Ausgabe 2019(TVB- Verkehrsuntersuchung) | |
| II.10 | × | Technische Vertragsbedingungen für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gem. Baustellenverordnung, Ausgabe 2021 (TVB-SiGeKo) |
| II.11 | × | Anforderungen an die Übergabe von Digitalen Daten (Allgemeine Anforderungen) |
| II.12 | × | Anforderungen an die Übergabe von Digitalen Daten (Fachbezogene Anforderungen A2) |
| II.13 | × | Anforderungen an die Übergabe von Digitalen Daten (Fachbezogene Anforderungen A6) |
III. Allgemeine Vertragsbedingungen Allgemeine Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen im Straßen- und Brückenbau, Ausgabe 2022 (AVB F-StB)
IV. Besondere Vertragsbedingungen für die Umsetzung der Planung mit der BIM- Methodik IV.1 Grundlagen der Projektabwicklung 1.1 Diese „Besonderen Vertragsbedingungen für die Umsetzung der Planung mit der BIM-Methodik“ enthalten in Ergänzung der „Allgemeinen Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen im Straßen- und Brückenbau“ spezielle Vertragsbedingungen für Projektbeteiligte in Projekten, in denen das modellbasierte Arbeiten vertraglich vereinbart ist. BIM-Modelle in diesem Sinne sind dreidimensionale Datenmodelle eines Bauwerks oder Verkehrsweges, welche mit weiteren Daten verknüpft werden können. 1.2 Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander in vorrangiger Regelung zu § 2 AVB: 1 Die HVA F-StB Vertragsbedingungen 2 Die Leistungsbeschreibung 3 Die Technischen Vertragsbedingungen (TVB) 4 Die Auftraggeber-Informations-Anforderungen (AIA) 5 Die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB F-StB; hier abgekürzt: AVB) 6 Der BIM-Abwicklungsplan (BAP) in der letztgültigen Fassung 1.3 Alle Bestandteile des Vertrages sind als sinnvolles Ganzes auszulegen. Bei Abweichungen bzw. Widersprüchen zwischen einzelnen Vertragsgrundlagen und für eventuelle Vertragsauslegungen gilt die vorgenannte Reihenfolge. Bei Widersprüchen zwischen gleichrangigen Vertragsgrundlagen oder
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innerhalb einer Vertragsgrundlage ist im Zweifel die spezieller beschriebene, bei Fehlen einer spezielleren Beschreibung die höherwertige Ausführung maßgebend. IV.2 Haftung 2.1 Der Auftragnehmer ist für die Vollständigkeit und Vertragsgemäßheit der von ihm erstellten Modelle und sonstigen Daten verantwortlich, auch für die von ihm eingesetzte Software und Hardware, soweit diese nicht durch den Auftraggeber vorgegeben wurde. Verwendet der Auftragnehmer von Dritten bereitgestellte BIM- Objekte, Fachmodelle, Datenbanken oder Herstellerdaten, so ist er für diese verantwortlich, wie für selbst erstellte Informationen. 2.2 Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer auch während und nach der baulichen Ausführung innerhalb des Gewährleistungszeitraums die Nachbesserung mangelhaft erstellter BIM-Modelle und Daten verlangen. Darüberhinausgehende Ansprüche wegen eingetretener baulicher Mängel bleiben unberührt. IV.3 Behinderung Anpassungen und Korrekturen von BIM-Modellen oder mit BIM-Modellen verknüpften Daten im Rahmen oder infolge von Koordinationsleistungen, Kollisionskontrollen, Modellprüfungen und Regelprüfungen, sind keine Behinderungen, es sei denn, es ergeben sich für den Auftragnehmer im Einzelfall von ihm nicht zu vertretene, unzumutbare Verzögerungen. IV.3 Urheberrechte Die Regelungen nach diesem Vertrag zur Einräumung und Übertragung urheberrechtlicher und weiterer Nutzungsrechte schließen auch vom Auftragnehmer erzeugte BIM-Modelle in offenen und nativen Dateiformaten, sowie sonstige Daten mit ein. Der Auftraggeber ist insbesondere befugt, die vom Auftragnehmer erzeugten Daten auch ohne dessen Mitwirkung für die weitere Planung und Ausführung des Bauvorhabens sowie für dessen Betrieb, Umbau und Rückbau zu verwenden. Zu diesen Zwecken dürfen die Daten auch fortgeschrieben oder in sonstiger Weise bearbeitet werden. Der Auftraggeber kann diese Rechte auf Dritte übertragen. Ausgenommen bleiben grobe Entstellungen.
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