4.1 Bewertung Raumbedarf - RLBau_Muster 13 Anlage 2_.pdf

Objektplanung für die Grundinstandsetzung des Landesamts für Denkmalpflege in Hannover

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 15:19 (Europe/Berlin)

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Muster 13 ( Anlage 2 )

Höchstflächen für Geschäftszimmer der Landesbehörden

(die angegebenen Flächen begründen keinen Anspruch der Stelleninhaberinnen und Stelleninhaber auf diese Raumgrößen)

1 Einzelfläche für Schreibkräfte bei gemeinsamer Unterbringung von mehreren Personen in einem Raum 6 m² Bei zwei Personen *) 15 m²

2 Einzelflächen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Hilfskräfte), Beschäftigte im Registraturdienst und in gleichzubewertender Tätigkeit**) 9 m² Bei gemeinsamer Unterbringung mehrerer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Raum je Person 6 m² , bei zwei Personen 15 m²

3 a) Einzelzimmer für Sachbearbeiterinnen, Sachbearbeiter und andere Beschäftigte mit entsprechend zu bewertenden Aufgaben **) 11 m² b) Bei gemeinsamer Unterbringung von zwei Personen ( z.B. Sachbearbeiterin oder ein Sachbearbeiter und eine Mitarbeiterin) können 17 m², für jede weitere Person jeweils 6 m² angesetzt werden **)

4 Einzelzimmer a) Referentinnen und Referenten in Ministerien b) Referentinnen und Referenten in Ober- und Mittelbehörden c) Sachgebietsleiterinnen und Sachgebietsleiter in Ortsbehörden **) 14 m²

5 Einzelzimmer für a) Referatsleiterinnen und Referatsleiter in Ministerien b) Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter in Ober- und Mittelbehörden c) Amtsvorsteherinnen und Amtsvorsteher 17 m²

6 Einzelzimmer für a) Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter in Ministerien b) Leiterinnen, Leiter, Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter von Ober- und Mittelbehörden 22 m²

7 Einzelzimmer für Staatssekretärinnen und Staatssekretäre 28 m²

8 Einzelzimmer für Ministerinnen und Minister 34 m²

*) Vorzimmer können einen Zuschlag von 6 m² erhalten **) Bei im Einzelfall nachzuweisenden zusätzlichen Raumbedarf (z.B. für Arbeitskräfte des technischen Dienstes oder Arbeitsgebiet mit Aktenablage) können Zuschläge genehmigt werden.

Bemerkungen : 1 Es besteht kein Rechtsanspruch auf die o.a. Raumgrößen. Grundsätzlich sind Schreibkräfte zu dritt, Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter, Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter zu zweit in einem Dienstzimmer unterzubringen. Abweichungen – wie die Unterbringung im Einzelzimmer– sind zu begründen.

2 Im Rahmen des für eine Behörde zuständigen Gesamtflächenraumes sind Abweichungen von den oben festgesetzten Zimmergrößen nach Maßgabe des Gebäudegrundrisses oder besonderer Umstände des Einzelfalles gestattet . 3 Für Gebäude, die vorwiegend Betriebszwecken dienen, sind die Bestimmungen nur soweit bindend, als es der Grundriss im Hinblick auf die Abmessung der Betriebsräume gestattet.

4 Folgende Ausstattung für Teeküchen ist ausreichend und angemessen : Kochendwassergerät, 5 Liter Doppelspüle mit Abtropfblech und Unterbau, in größeren Teeküchen Geschirrspüler einfacher Art Kühlschrank (ohne Tiefkühlfach) Abfallbehälter In besonders zu begründenden Fällen, z.B. wenn die Behörde über keine Kantine verfügt, in der nicht die Möglichkeit besteht Mittagessen auszugeben kann eine, Elektrokochplatte oder Mikrowelle (zum Aufwärmen von Speisen) vorgesehen werden. 5 Die o.a. Höchstflächen für Geschäftszimmer der Landesbehörden sind auch unter Einbeziehung von Bildschirmarbeitsplätzen nicht zu verändern.

11.Aust.Lfg. (2019) 1.1

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