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Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG
Diese Erklärung bezieht sich nur auf Leistungen zur Auftragsausführung, welche innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.
Hiermit verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, bei der Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Bau- oder Dienstleistungen
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meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), in der jeweils geltenden Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vor- gaben des Mindestlohngesetzes zu zahlen und
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meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus:
(cid:1) den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG)
(cid:1) den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)
(cid:1) den auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie
(cid:1) aus einem auf der Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von § 4 Absatz 1 Num- mer 1 sowie §§ 5 und 6 Absatz 2 des AEntG.
Eine eigenhändige Namensunterschrift ist nicht erforderlich.
Diese wird bei einem elektronisch in Textform übermittelten Angebot über eine Vergabeplattform durch Ihre Zugangsdaten (Nutzerkennung und Passwort), sowie der Nennung des Namens der Person, die die Erklärung abgibt, geleistet (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch).
Hinweis zum Einsatz von Nachunternehmen oder Verleihunternehmen
Soweit Nachunternehmen oder Verleihunternehmen eingesetzt werden sollen, müs- sen auch diese die obenstehende Erklärung gesondert vorlegen.