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VgV - Teilnahmewettbewerb Aufgabenbeschreibung Vergabe Nr. 19-0953-26
Grundschule Auf dem Loh, Hannover Gesamtsanierung und Erweiterung
Gesamtansicht Altbau von der Kreuzung Haltenhoffstraße/ Auf dem Loh, Südfassade
Ausgangslage
Die Grundschule Auf dem Loh in Hannover ist eine 4-zügige Schule, bestehend aus einem denkmalgeschützten Altbau von 1899 und einem zweigeschossigen Sporthallenanbau aus dem Jahr 1977. Ziel des Projekts ist der Ausbau zu einer inklusiven und barrierefreien Ganztagsschule. Hierfür sind umfassende Umbau- und Sanierungsmaßnahmen im Bestandsgebäude sowie die Schaffung zusätzlicher Flächen erforderlich. Die Unterbringung der für den Ganztagsbetrieb erforderlichen Flächen, einschließlich der Mensa, ist im Rahmen der Planung zu entwickeln. Ob diese innerhalb des Bestands realisiert oder durch ergänzende Neubauten geschaffen werden, ist Bestandteil der Planungsaufgabe. Ebenso wird untersucht, ob die bestehende Sporthalle saniert, erweitert oder durch einen Neubau ersetzt wird.
Grundstück und Lage
Das Schulgrundstück befindet sich zwischen den Gleisanlagen des S-Bahnhofs „Nordstadt“ im Norden und der Haltenhoffstraße im Süden. Im Westen grenzt es an eine Gewerbefläche, im Osten an die Straße „Auf dem Loh“ mit angrenzendem Wohngebiet. Die Gesamtfläche beträgt 7.757 m², von denen derzeit etwa 2.500 m² bebaut sind.
Raumprogramm und Flächenbedarf
Grundlage der Planung bildet das Standardraumprogramm der Landeshauptstadt Hannover. Durch den Ausbau zur Ganztagsschule sowie die Anforderungen an Inklusion und Barrierefreiheit ergibt sich ein zusätzlicher Flächenbedarf in den Bereichen Unterricht, Ganztag, Verwaltung und ergänzende Nutzungen. Nach dem aktuellen Raumprogramm besteht derzeit eine Fehlfläche von rund 700 m².
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Ziel der Planung ist es, den Flächenbedarf unter Berücksichtigung funktionaler, wirtschaftlicher und denkmalpflegerischer Aspekte nachzuweisen. Hierfür sind sowohl Umstrukturierungen und Flächenpotenziale innerhalb des denkmalgeschützten Bestands als auch ergänzende Neubauten zu untersuchen.
Im Rahmen der Vorabstimmung mit der Denkmalpflege wurde bestätigt, dass eine Nutzung der ersten Dachgeschossebene grundsätzlich möglich ist. Die Potenziale des Dachgeschosses sind daher in die Planung einzubeziehen und hinsichtlich ihrer Eignung zur Unterbringung des Raumprogramms zu prüfen. Dabei sind die denkmalpflegerischen Vorgaben zum Dachausbau und zur Belichtung zu berücksichtigen.
Anbindung und pädagogisches Konzept
Die Planung soll die vorhandenen Qualitäten des denkmalgeschützten Bestands mit den Anforderungen an eine moderne Ganztagsschule verbinden. Räumliche Zusammenhänge, Erschließung und Funktionsabläufe sind zu einem schlüssigen Gesamtkonzept weiterzuentwickeln. Dabei sind zeitgemäße pädagogische Konzepte, wie Clusterstrukturen und flexible Lernbereiche, angemessen zu berücksichtigen.
Barrierefreiheit
Die Schule ist derzeit nicht barrierefrei. Daher müssen die Hauptzugänge, die internen Wegebeziehungen sowie die vertikale Erschließung neu konzipiert werden. Vorgesehen ist unter anderem der Einbau eines Aufzugs. Barrierefreies Bauen wird dabei nicht nur als Mindestanforderung nach DIN 18040 verstanden, sondern soll in vorbildlicher Weise umgesetzt werden. Menschen mit unterschiedlichen Mobilitäts- und Sinneseinschränkungen sollen sämtliche Bereiche der Schule gleichberechtigt nutzen können.
Denkmalgerechte Planung
Der Altbau steht als Einzeldenkmal unter Denkmalschutz. Sämtliche Planungsmaßnahmen sind unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Belange zu entwickeln und mit dem Ziel eines möglichst schonenden Umgangs mit der historischen Bausubstanz zu konzipieren.
Im Rahmen einer Vorabstimmung mit der Denkmalpflege wurde bestätigt, dass eine Nutzung der ersten Dachgeschossebene grundsätzlich möglich ist. Die Potenziale des Dachgeschosses sind daher im Rahmen der Planung zu untersuchen. Dabei sind die denkmalpflegerischen Vorgaben zum Dachausbau und zur Belichtung zu berücksichtigen. Insbesondere sind Ausbauten oberhalb der Kehlbalkenlage zu vermeiden. Zur Belichtung kommen vorrangig die Wiederherstellung historischer Fledermausgauben an der Straßenseite sowie ergänzende, denkmalverträgliche Lösungen auf der Hofseite in Betracht.
Auslagerung des Schulbetriebs
Für die Dauer der Baumaßnahme ist eine vollständige Auslagerung des Schulbetriebs vorgesehen. Hierfür steht ein Auslagerungsstandort zur Verfügung.
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Zustand des Bestandsgebäudes
Das denkmalgeschützte Hauptgebäude wurde 1899 als massiver, verputzter Ziegelbau mit rund 75 cm starken Außenwänden errichtet. Die Geschossdecken sind als Hohlsteindecken ausgebildet, die zwischen Stahlbetonträgern gespannt sind. Das Dach ist als Walmdach mit einer Hohlziegeldeckung ausgeführt.
Das Gebäude verfügt über zwei Hauptgeschosse mit Raumhöhen von bis zu 4,15 Metern. Das Dachgeschoss (3. Obergeschoss) und der Keller werden teilweise für Unterrichtszwecke genutzt. In den Unterrichtsräumen des 3. Obergeschosses sind Holzbalkendecken vorhanden. Zwei große Dachräume sowie das gesamte darüberliegende Dachgeschoss sind bisher unausgebaut. Der Zugang zur Schule erfolgt über Treppenanlagen in das Erdgeschoss, das als Hochparterre rund 1,2 Meter über Geländeniveau liegt.
Sanierungsbedarfe bestehen vor allem an den Kelleraußenwänden sowie an den Unterdecken aller Geschosse. Die technische Gebäudeausrüstung ist stark veraltet und muss vollständig erneuert werden, was umfangreiche bauliche Begleitmaßnahmen, wie etwa Putzarbeiten, nach sich zieht. Die Planung erfolgt durch Fachplaner der Landeshauptstadt Hannover sowie externe Ingenieurbüros.
In den Treppenhäusern müssen Geländer und Brüstungen überprüft werden. Sie entsprechen derzeit nicht in allen Bereichen den Anforderungen der Schulbaurichtlinie hinsichtlich Absturzhöhen und Stababständen. Falls erforderlich, sind sie unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Aspekte zu ertüchtigen oder zu ergänzen.
Eine Besonderheit stellt der Bereich der heutigen Aula und Bibliothek dar. Diese wurden in den 1970er Jahren in die ehemalige eingeschossige Turnhalle des Hauptgebäudes eingebaut. Die alte Turnhalle liegt rund 1,2 Meter tiefer als die Erdgeschossebene und befindet sich damit auf dem Niveau des Außengeländes. Beim Umbau entstanden zusätzliche kleinteilige Ebenen, die nur über mehrere Treppen erreichbar sind. Aus Sicht des Denkmalschutzes und insbesondere im Hinblick auf die Barrierefreiheit ist dieser Gebäudeteil neu zu planen.
Zustand der Sporthalle
Der Sporthallenanbau wurde 1977 in Stahlbetonskelettbauweise errichtet. Er besteht aus zwei übereinanderliegenden Sporthallen sowie einem dreigeschossigen Nebenraumtrakt. Die Hallen sind über das Untergeschoss sowie das erste Obergeschoss erschlossen und über eine Treppenanlage mit dem Altbau verbunden.
Im Rahmen der Bestandsuntersuchungen wurden erhebliche bauliche Mängel festgestellt. Insbesondere bestehen Feuchtigkeitsschäden infolge einer defekten Ringdrainage, einer schadhaften Bauwerksabdichtung sowie fehlender Horizontalsperren. Darüber hinaus wurden Schäden an der Fassadenkonstruktion durch korrodierende Bewehrungen und Ankerplatten festgestellt. Im Gebäude sind zudem schadstoffbelastete Baustoffe vorhanden.
Vor dem Hintergrund des baulichen Zustands, der erforderlichen Schadstoffsanierung, der energetischen Anforderungen sowie der notwendigen Umsetzung von Barrierefreiheit und des zusätzlichen Flächenbedarfs ist im Rahmen der Planung zu untersuchen, ob eine Sanierung, Erweiterung oder ein Ersatzneubau die wirtschaftlich und funktional sinnvollste Lösung darstellt.
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Sanierungsmaßnahmen der letzten Jahre
In den vergangenen Jahren wurden bereits mehrere bauliche Maßnahmen am Altbau umgesetzt, die teilweise auf den ursprünglichen Zustand Bezug nehmen. So wurden im Jahr 2007 Fenster, Dach und Fassade umfassend überarbeitet. An der Fassade fanden Maler- und Natursteinarbeiten statt, die Nord- und Südfassade erhielten neue Fenster, und das Dach wurde vollständig neu eingedeckt. Der Eingangsbereich konnte durch den Wiedereinbau der historischen Schultür in seiner bauzeitlichen Gestalt aufgewertet werden.
Im Jahr 2012 wurden im Zuge von Brandschutzmaßnahmen Rauchschutztüren in den Treppenhäusern und Fluren eingebaut. 2017 erfolgte die Ertüchtigung der Holzbalkendecken in zwei Unterrichtsräumen des dritten Obergeschosses, nachdem Schäden im Rahmen eines Deckenuntersuchungsprogramms festgestellt worden waren. Gleichzeitig wurden die abgehängten Decken erneuert.
Im Jahr 2025 wurden zudem die Fenster an der Nordfassade erneuert.
Diese Maßnahmen haben dazu beigetragen, die Bausubstanz des Altbaus zu sichern und einzelne sicherheitsrelevante Anforderungen zu erfüllen, ändern jedoch nichts am insgesamt hohen Sanierungsbedarf des Gebäudes.
Aktuelle Nutzung
Die Grundschule Auf dem Loh wird derzeit in beiden Gebäudeteilen genutzt, wobei die Raumfunktionen unterschiedlich verteilt sind.
Hauptgebäude (1899, denkmalgeschützt):
- Kellergeschoss: Technikräume, Lagerflächen, Betreuung und Werkräume
- Erdgeschoss: Eingangsbereich mit Eingangshalle, SHM, Betreuung, AUR, Aula und Bibliothek
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- Obergeschoss: AUR, Verwaltung und Lehrerzimmer
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- Obergeschoss: AUR und Betreuung
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- Obergeschoss: Bewegungsraum und Musikraum, zusätzlich unausgebaute Dachräume
- Dachgeschoss: vollständig unausgebaut
Sporthallenanbau (1977):
- Untergeschoss: Sporthalle 1 mit Umkleiden und Duschen
- Erdgeschoss: Technikräume und Sanitäranlagen
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- Obergeschoss: Sporthalle 2 mit Umkleiden und Duschen
Außenanlagen
Die Schulhoffläche zwischen Schulgebäude und Bahngelände umfasst derzeit rund 3.600 m² und soll im Zuge der Gesamtmaßnahme barrierefrei und funktional neugestaltet werden. Ziel ist es, den Außenbereich den Anforderungen einer modernen Ganztagsschule anzupassen und eine hohe Aufenthalts- und Nutzungsqualität zu schaffen.
Bei der Entwicklung des Gesamtkonzepts ist den begrenzten Freiflächen besondere Bedeutung beizumessen. Der vorhandene, prägende Baumbestand sowie die
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straßenraumwirksame Baumkulisse sind nach Möglichkeit zu erhalten und in die Planung zu integrieren. Die Auswirkungen möglicher baulicher Ergänzungen auf die Freiflächen sind im Rahmen der Planung zu berücksichtigen und auf das notwendige Maß zu begrenzen.
Die Planung der Außenanlagen erfolgt durch die Landeshauptstadt Hannover in Zusammenarbeit mit einem Fachplanungsbüro.
Schallschutz
Für die Nutzung der Klassenräume wird die DIN 18041, Raumgruppe A4, zugrunde gelegt. Bei Bedarf kann zusätzlich eine akustische Stellungnahme durch ein Fachbüro eingeholt werden, um die Raumakustik weiter zu optimieren.
Brandschutz
Der Brandschutz ist im Zusammenhang des gesamten Gebäudekomplexes zu betrachten. Auch abweichende Bestandskonstruktionen, etwa Stahl-Stein-Decken, sind auf ihre brandschutztechnische Eignung zu überprüfen. Auf Grundlage dieser Bewertungen werden die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen festgelegt.
Wärmeschutz und Energieeffizienz
Die Stadt Hannover stellt hohe Anforderungen an die energetische Sanierung. Grundlage bildet der geltende Energiestandard der Landeshauptstadt. Ziel ist ein energieeffizienter und nachhaltiger Betrieb der Schule, der den heutigen Anforderungen an Klimaschutz und Ressourcenschonung entspricht.
Immissionsschutz
Das Schulgrundstück ist durch seine Lage zwischen Bahnstrecke und Haltenhoffstraße von Lärmemissionen betroffen. Um die Einwirkungen von Bahn- und Straßenverkehr auf die Schule beurteilen zu können, hat die Stadt Hannover ein Immissionsgutachten beauftragt. Die Ergebnisse sind bei der Planung, insbesondere bei der Auswahl der Bauteilqualitäten, verbindlich zu berücksichtigen.
Störfallschutz
Die Grundschule Auf dem Loh befindet sich in einem Abstand von etwa 250 Metern zur Vereinigte Schmirgel- und Maschinen-Fabriken AG (VSM AG) an der Siegmundstraße 17 im Stadtteil Hainholz. Das Unternehmen unterliegt aufgrund der dort gelagerten, verarbeiteten und produzierten Stoffe der Zwölften Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Störfallverordnung).
Um die Auswirkungen möglicher Störfälle auf die Umgebung beurteilen zu können, hat die Landeshauptstadt Hannover ein Gutachten zur Ermittlung des angemessenen Sicherheitsabstandes beauftragt. Das im Dezember 2017 vorgelegte Gutachten empfiehlt einen Sicherheitsabstand von 90 Metern.
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Die zuständige Fachbehörde, das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hannover, hat diesen Abstand geprüft und bestätigt. Die Landeshauptstadt Hannover schließt sich dieser Einschätzung an. Da das Grundstück der Grundschule deutlich außerhalb dieses Bereichs liegt, sind keine Auswirkungen auf die Schule zu erwarten. Zusätzliche Schutzmaßnahmen sind daher nicht erforderlich.
Kampfmittel
Für das Schulgrundstück liegt eine aktuelle Luftbildauswertung vor. Demnach besteht für einen Teilbereich des Grundstücks ein begründeter Verdacht auf das Vorhandensein von Kampfmitteln infolge von Kriegseinwirkungen. Vor bodeneingreifenden Maßnahmen ist daher eine Kampfmittelsondierung durchzuführen. Aufgrund der festgestellten bombardierten Fläche kann im Bereich ehemaliger Bombentrichter eine Erkundung bis in größere Tiefen erforderlich werden.
Die Ergebnisse der Luftbildauswertung sind bei der Planung und Vorbereitung der Baumaßnahme zu berücksichtigen.
Schadstoffe
Umfassende Gutachten haben Schadstoffbelastungen in Alt- und Neubau nachgewiesen, darunter Asbest, KMF, PCB und Schwermetalle. Diese müssen im Rahmen der Sanierungs- und Rückbaumaßnahmen fachgerecht entfernt werden.
Farb- und Restaurierungskonzept
Im Jahr 2017 wurde eine Farbbefunduntersuchung durchgeführt. In Abstimmung mit dem Denkmalschutz soll eine Neufassung der ursprünglichen Farbgestaltung erfolgen. Für die Flure und Treppenanlagen sind warme Naturfarben vorgesehen, die dem historischen Charakter entsprechen und gleichzeitig eine freundliche Atmosphäre schaffen.
Baurechtliche Rahmenbedingungen
Stadtplanung
Die Grundschule Auf dem Loh liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans und fällt daher unter § 34 BauGB („Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile“). Für den Neubau bedeutet dies, dass die Planung in enger Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Hannover erfolgen muss und sich in angemessener Weise auf den Bestand und die städtebauliche Umgebung beziehen soll. Das Gebäude ist der Gebäudeklasse 3 zugeordnet und gilt als Sonderbau Schule.
Denkmalschutz
Das Schulgebäude ist gemäß § 3 Absatz 2 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes als Einzeldenkmal im Denkmalverzeichnis eingetragen. Damit unterliegt es den besonderen denkmalrechtlichen Vorgaben: Alle Veränderungen, Instandsetzungen und baulichen Maßnahmen am oder im Umfeld des Gebäudes sind genehmigungspflichtig.
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Ziel der Denkmalpflege ist es, den Wert des Gebäudes sowie sein städtebauliches Erscheinungsbild durch Sanierungen, Modernisierungen und Erweiterungen nicht zu beeinträchtigen. Alle Sanierungsarbeiten sind denkmalgerecht zu planen und auszuführen. Neubauten und Erweiterungen müssen sich in gestalterischer Qualität am hochwertigen Bestand orientieren, dabei jedoch als zeitgenössische Ergänzungen klar ablesbar bleiben.
Besondere Aufmerksamkeit gilt der Fassadengestaltung sowohl zur Straße als auch zum Bahngelände sowie der architektonischen Anbindung eines Neubaus an den Bestand. Auch die in den 1970er Jahren in die alte Turnhalle eingebauten Bereiche von Aula und Bibliothek sowie die hofseitigen Laubengänge sind bei der Planung eines neuen Hauptzugangs zu berücksichtigen. Erfahrungen im Umgang mit denkmalgeschützter Bausubstanz sind für alle beteiligten Planer und ausführenden Unternehmen zwingende Voraussetzung.
Nachbargrundstück Deutsche Bahn
Da das Grundstück unmittelbar an den Gleisbereich der Deutschen Bahn grenzt, ist im Bauantragsverfahren die DB Immobilien Region Nord, Eigentümervertretung, Hammerbrookstraße 44 in 20097 Hamburg, als direkter Nachbar einzubeziehen.
Zielsetzung
An ein Ganztagsschulgebäude werden höchste Ansprüche an funktionale, soziale und ästhetische Qualitäten gestellt. Kinder und Lehrkräfte verbringen einen Großteil ihres Tages in der Schule, weshalb sowohl die räumliche als auch die atmosphärische Gestaltung entscheidend für das Wohlbefinden ist.
Die Landeshauptstadt Hannover erwartet eine wirtschaftliche und nachhaltige Lösung, die sich an pädagogischen Erfordernissen orientiert und zugleich den energetischen und barrierefreien Standards der Stadt entspricht. Neben der Funktionalität und Nachhaltigkeit ist auch eine angemessene architektonische Gestaltung gefordert, die den historischen Bestand respektiert und sich harmonisch in das Ensemble einfügt.
Beauftragung
Für die Umsetzung des Projekts ist die umfassende Planung gemäß § 34 HOAI 2013 in den Leistungsphasen 1 bis 9 vorgesehen. Die Beauftragung erfolgt vorbehaltlich einer stufenweisen Vergabe im Rahmen der haushaltsrechtlichen Vorschriften.
Leistungsphasen, die nicht unmittelbar mit Vertragsabschluss vergeben werden, stehen unter aufschiebender Bedingung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsphasen oder auf einzelne Bauabschnitte zu beschränken. Bei Fortsetzung der Planung und Ausführung sollen weitere Leistungen – einzeln oder im Ganzen – abgerufen werden.
Ein Anspruch auf die Vergabe zusätzlicher Leistungsphasen besteht nicht. Die Entscheidung über deren Beauftragung hängt in der Regel von politischen Beschlüssen und der Genehmigung der Bauunterlage (HU-Bau) ab. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die weiteren Leistungsphasen zu erbringen, wenn der Auftraggeber diese überträgt. Aus der stufenweisen Vergabe kann der Auftragnehmer jedoch keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
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Geplanter Projektablauf:
Voraussichtliche Auftragserteilung: 1. Quartal 2027 Geplante Fertigstellung HU-Bau: 2. Quartal 2028 Voraussichtlicher Baubeginn: 3. Quartal 2029 Geplante Fertigstellung: 4. Quartal 2032
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Liegenschaftskarte
Auszug Liegenschaftskarte o. M.
Fotos
Luftbild
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Nordfassade und Schulhof Südfassade Haupteingang
Nordfassade Altbau und Sporthallen-Anbau Nordfassade Aula/ Bibliothek
Ostfassade zur Straße „Auf dem Loh“ Südfassade Nebeneingang
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Südfassade zur Haltenhoffstraße Südf. Sporth.-Anbau/ Altbau
Südfassade Eingang Sporthalle
Westfassade Sporthalle (Nebenräume)
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