Honorarangebot_HOAI_Objektplanung.xlsx

Objektplanung für die Erweiterung des Max-Planck-Gymnasiums und eine Zweifachsporthalle

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 16:57 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

Honorar gemäß HOA

Unnamed: 0Unnamed: 1Unnamed: 2Unnamed: 3Unnamed: 4Unnamed: 5Unnamed: 6
Honorarangebot zum VertragErweiterung des Max-Planck-Gymasiums
ObjektplanungWeinbergerstr. 29   BauR H-40169-2026
§1, Ziff. 2.1Erweiterung Schulgebäude, Mensa, 2-fach Sporth.
§1, Ziff. 2.2
§1, Ziff. 2.3
Bieter (Name, Anschrift):
Ich/Wir biete(n) die Ausführung der beschriebenen Leistungen wie folgt an:
1.0Honorar gemäß der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI in der zum Zeitpunkt des Zuschlags gültigen Fassung)
§7, Ziff. 7:EUR
Die anrechenbaren Kosten für §1, Ziff. 2.1 betragen voraussichtlich:56185200
Die anrechenbaren Kosten für §1, Ziff. 2.2 betragen voraussichtlich:
Die anrechenbaren Kosten für §1, Ziff. 2.3 betragen voraussichtlich:
Die anrechenbaren Kosten beinhalten jeweils auch die mitzuverarbeitende Bausubstanz.
Die Summe der anrechenbaren Kosten entspricht der Obergrenze nach §12 des Vertrages.
2.0Honorarzuschläge
§7, Ziff. 1.5: Für Umbauten und Modernisierungen wird das Honorar aller Leistungsstufen wie folgt erhöht:
v.H.-Satz
Zu §1, Ziff. 2.1
Zu §1, Ziff. 2.2
Zu §1, Ziff. 2.3
§7, Ziff. 1.6: Für Instandhaltungen/Instandsetzungen wird das Honorar für die Leistungsphase 8 (Objektüberwachung oder Bauoberleitung) gemäß § 12 Abs. 2 HOAI wie folgt erhöht:
v.H.-Satz
Zu §1, Ziff. 2.1
Zu §1, Ziff. 2.2
Zu §1, Ziff. 2.3
3.0Zu- oder Abschläge
§7, Ziff. 1.9: Auf das Gesamthonorar der Grundleistungen gem. den Nummern 1.1 mit 1.8 wird ein Zu- oder Abschlag vereinbart:
v.H.-Satz
Zu §1, Ziff. 2.1zuzüglich (+) / abzüglich (-)
Zu §1, Ziff. 2.2zuzüglich (+) / abzüglich (-)
Zu §1, Ziff. 2.3zuzüglich (+) / abzüglich (-)
4.0Besondere Leistungen
§7, Ziff. 2: Die Besonderen Leistungen werden wie folgt pauschal oder mit v.H.-Sätzen bezogen auf das Grundhonorar (netto) angeboten:
v.H.-SatzEUR netto pauschal
Zu §1, Ziff. 2.1, nach §4 6.2.1 Aufstellen eines Terminplans0.005
Zu §1, Ziff. 2.1, nach §4 6.2.2 Übergabe zw. zwei Planernnach Zeitaufwand
Zu §1, Ziff. 2.1, nach §4 7.2.1 Kostenanschlag nach DIN 2760.005
Zu §1, Ziff. 2.1, nach §4 9.2.1 Mängelüberwachungnach Zeitaufwand
5.0Stundensätze
§ 7 Ziff. 4.2.2: Für alle anderen zusätzlich zu honorierenden Leistungen erhält der Auftragnehmer ein Honorar unter Zugrundelegung der folgenden Stundensätze (netto): Die in der nachfolgenden Tabelle angegebenen Stunden dienen nur dem Zweck der Angebotswertung, es besteht kein Anspruch auf Abruf von Stundenhonorarleistungen, weder in diesen noch in anderen Mengen.
Mengen-vordersatz in hStundensatz in EUR/StundeGesamtpreis
Für Leistungen, die ausschließlich von der*dem Büroinhaber*in/ Geschäftsführer*in erfüllt werden können80
Für ingenieurtechnische oder wirtschaftliche Leistungen, sofern sie nicht unter §7 Ziff. 4.2.2.1 oder 4.2.2.3 fallen140
Für technische Zeichnungen, CAD Bearbeitung oder sonstige technische oder wirtschaftliche Aufgaben, die keine Ausbildung / Zulassung als Ingenieur (oder andere akademische Grade) voraussetzen120
6.0Nebenkosten
§7, Ziff. 5.1: Die Nebenkosten werden insgesamt wie folgt in Rechnung gestellt:
v.H. vom Nettohonorar
8.0Arbeitsgemeinschaft
§9: Im Falle einer Arbeitsgemeinschaft als Auftragnehmer muss die Federführung im Rahmen des Vertrages hiermit benannt werden:

Tabelle2

| | |

Tabelle3

| | |

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung