BLF_F42_Foerderungen_BEG-QNG-BNB_INFO_HZ3.pdf

Objektplanung für die Erweiterung des Max-Planck-Gymnasiums und eine Zweifachsporthalle

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Anlage F.4.2

zum Bauleitfaden

Förderungen

BEG

(Bundesförderung für effiziente Gebäude)

QNG

(Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude)

BNB

(Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen)

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INHALTSVERZEICHNIS

1 Vorwort ...................................................................................................................... 3

1.1 Abkürzungsverzeichnis ............................................................................................... 3

2 Akteure und Zusammenhänge BEG / QNG / BNB .................................................. 4

3 Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) .................................................... 5

3.1 Förderprogramme für Nichtwohngebäude ................................................................. 5

3.2 Ablauf der Förderung .................................................................................................. 6

3.3 Höhe der Fördergelder (Stand 01.03.2023) ................................................................. 7

3.3.1 Förderhöhe BEG-Einzelmaßnahmen (BEG EM) .................................................... 7

3.3.2 Förderhöhe (Komplett-)Sanierung (BEG-NWG) ..................................................... 7

3.3.3 Förderhöhe Neubau BEG-KFN .............................................................................. 7

4 Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) ....................................................... 8

4.1 Siegelvariante QNG-NW 23 .......................................................................................... 8

4.2 Voraussetzung für die Vergabe des QNG ................................................................... 8

5 Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) .................................................... 9

5.1 BNB-Systemvarianten ................................................................................................. 9

5.2 Aufbau des BNB- Bewertungssystems ...................................................................... 9

5.3 Systemvariante Unterrichtsgebäude, Modul Neubau (BNB_UN) - Version 2017 ... 11

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1 Vorwort

Im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 entwickelt die Bundesregierung die Förderung für energieeffiziente Gebäude kontinuierlich weiter.

2022 wurden die bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich in der aktuellen „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ nach dem Gebäudeenergiegesetz zusammengefasst. Die Förderung gilt sowohl für alle Wohn- als auch Nichtwohngebäude.

Da durch das Baureferat i.d.R. Nichtwohngebäude errichtet werden, beschränkt sich diese Anlage zum Bauleitfaden der LHM auf Aussagen zu den Nichtwohngebäuden.

1.1 Abkürzungsverzeichnis

BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BEG Bundesförderung für effiziente Gebäude EM Förderung von Einzelmaßnahmen im Gebäudebestand NWG Förderung von Bestandssanierungen von Nicht-Wohn-Gebäude auf Energieeffizienzniveau KFNWG Förderung klimafreundlicher Neubauten von Nicht-Wohn-Gebäuden KFNWG-Q Förderung klimafreundlicher Neubauten von Nicht-Wohn-Gebäuden mit zusätzlichen Anforderungen im besonderen öffentlichen Interesse (QNG- Siegel) NH-Klasse Nachhaltigkeitsklasse WBP Worst Performing Building (= Gebäude, die hinsichtlich des energetischen Sanierungszustands zu den schlechtesten 25 % der Gebäude in Deutschland gehören) BNB Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (Bund) BNB-Siegelvarianten: BN Büro- und Verwaltungsgebäude, Neubau BK Büro- und Verwaltungsgebäude, Komplettmodernisierung UN Unterrichtsgebäude ((Hoch-) Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten), Neubau UK Unterrichtsgebäude ((Hoch-) Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten), Komplettmodernisierung LN Laborgebäude, Neubau AN Außenanlagen, Neubau dena Deutsche Energie Agentur DGNB Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V. EE Energie-Effizienz EEE Energie-Effizienz-Experte EG 40/55/70 Effizienzgebäude, das nur 40 % / 55 % / 70 % Primärenergie benötigt, verglichen mit einem Referenzgebäude (nach GEG) GEG Gebäudeenergiegesetz KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau LCA Life Cycle Assessment (= Ökobilanz) QNG Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude STI Steinbeis-Transfer-Institut Bau- und Immobilienwirtschaft

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2 Akteure und Zusammenhänge BEG / QNG / BNB

Als Dienstleister für den Bauherren stellt die Stadtkämmerei-2-22 bei der KfW bzw. der BAFA die Förderanträge, während die städtische Projektleitung den Antrag auf Zertifizierung nach BNB1 / QNG bei der Zertifizierungs-stelle stellt. Ebenso beauftragt die städtische Projektleitung alle am Prozess beteiligten Akteure (Planerteam, Energie-Effizienz-Experten und Nachhaltigkeitskoordinator). In Zusammenarbeit mit dem Planerteam erstellen die Energie- Effizienz-Experten und die Nachhaltigkeitskoordinatoren die Nachweise für die Beantragung der Fördermittel. Die Energie-Effizienz-Experten übergeben die Bestätigung über die EG 40 -Klasse an die städtische Projektleitung, während die Nachhaltigkeitskoordinatoren die mit dem Bewertungssystem des BNB erstellten Nachweise bei der Zertifizierungsstelle (für BNB ist das das Steinbeis-Transfer-Institut (STI)) zur Prüfung einreichen. STI übergibt nach Prüfung die Zertifikate für BNB/ QNG an die städtische Projektleitung. Die städtische Projektleitung reicht die für die jeweilige Förderung notwendigen Unterlagen an die Stadt-Kämmerei weiter, die für die Beantragung der Fördermittel bei der KfW bzw. BAFA notwendig sind. ➢ genauer Ablauf der einzelnen Förderungen siehe Kapitel 3.2. „Ablauf der Förderung“

1 Das BNB-Zertifizierungssystem ist vom Bund für Bundesgebäude entwickelt, für kommunale Gebäude am ehesten geeignet und daher Standard für die Zertifizierung der LHM. Nach DGNB kann ggf. nach Rücksprache mit HZ1/ HZ3 zertifiziert werden, wenn es nach BNB nicht möglich ist.

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3 Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

3.1 Förderprogramme für Nichtwohngebäude

Die BEG besteht aus vier Teilprogrammen, die für kommunale Antragsteller jeweils als Zuschuss angeboten werden (siehe Kapitel 3.3 Förderhöhe). Mit den Programmen werden Vollsanierungen und Neubauten von Nichtwohngebäuden (BEG NWG) sowie Einzelmaßnahmen an Nichtwohngebäuden (BEG EM) gefördert.

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3.2 Ablauf der Förderung

Link 1) https://www.energie-effizienz-experten.de/ Link 2) https://www.sti-immo.de/fileadmin/user_upload/pdf/STI_BNB_QNG_Projektanmeldung.pdf Link 3) https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/PDF-Anlagen/BEG/nh-formular.pdf

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3.3 Höhe der Fördergelder (Stand 01.08.2024)

Die folgenden Fördersätze dienen zur Orientierung und stellen ggf. nicht die aktuellen Fördersätze dar, da sich diese sehr dynamisch ändern. Die aktuellen Förderhöhen können Sie auf der Internetseite der Bafa bzw. KfW abrufen.

3.3.1 Förderhöhe BEG-Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Höchstgrenze förderfähiger Kosten pro Kalenderjahr und Gebäude
Sanierungsmaßnahmen5 Mio. €500 € / m²
Baubegleitung20.000 €5 € / m²

3.3.2 Förderhöhe (Komplett-)Sanierung (BEG-NWG)

BEG NWGFördersatzEE- oder NH- Klasse BonusWPB-BonusMax. Fördersatz
(Zuschuss kommunale
Antragssteller)
EG Denkmal20%+5 %-25%
EG 70EG 7025%25%+5 %+5 %+ 10 %40%40%
(nur EG 70 EE)
EG 5530%+5 %+ 10%45 %
EG 4035%+5 %+ 10%50 %
Höchstgrenze förderfähiger Kosten
Sanierung10 Mio. €2000 € / m² NGF
Baubegleitung40.000 €10 € / m² NGF
Nachhaltigkeits-40.000 €40.000 €10 € / m² NGF10 € / m² NGF
zertifizierung

3.3.3 Förderhöhe Neubau BEG-KFN

BEG KFN (Zuschuss kommunale Antragssteller)KFNWG (EG 40 + LCA)KFNWG-Q (EG 40 + QNG-Siegel (BNB))
Zuschuss+ 5%+ 10 %
Höchstgrenze förderfähiger Kosten7,5 Mio. €10 Mio. €
1500 € / m² NGF2000 € / m² NGF
BaubegleitungKeine Förderung für Fachplanung oder Baubegleitung

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4 Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)

Das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) ist ein staatliches Qualitätssiegel für Gebäude. In Abhängigkeit vom konkreten Anwendungsfall aus Gebäude- und Nutzungsart sowie Maßnahmenart (z.B. Neubaumaßnahme) sind bei Erfüllung aller Voraussetzungen und Anforderungen spezifische Varianten des Qualitätssiegels (Siegelvarianten) zu vergeben. Das Qualitätssiegel wird in den Anforderungsniveaus „PLUS“ oder „PREMIUM“ vergeben. Bei Gebäuden, die im Zuständigkeitsbereich des Baureferats liegen, muss zur Beantragung von Fördermitteln z.Zt. nur das Anforderungsniveau „PLUS“ erreicht werden.

4.1 Siegelvariante QNG-NW 23

Für Nichtwohngebäude ist aktuell die Siegelvariante QNG-NW23 anzuwenden. Die Siegelvariante QNG-NW23 darf nur auf Gebäude angewandt werden, die einer LCA-Klasse zugeordnet werden können. ➢ In Anlage 1 zum „Handbuch des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ befinden sich in Tabelle 1 die aktuellen Siegelvarianten und in Tabelle 2 die LCA-Klassen für Nichtwohn- gebäude.

4.2 Voraussetzung für die Vergabe des QNG

Voraussetzung für die Vergabe des QNG ist ein Nachweis der Erfüllung allgemeiner und besonderer Anforderungen an die ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität von Gebäuden. Das QNG stellt mit der Einforderung der Erfüllung besonderer Anforderungen im öffentlichen Interesse sicher, dass zusätzlich zum Ergebnis einer Nachhaltigkeitsbewertung (allgemeine Anforderungen) unter Nutzung gängiger Systeme in besonders bedeutsamen Kriterien hohe Qualitäten (besondere Anforderungen) erreicht werden.

• Allgemeine Anforderungen Durchführung einer Nachhaltigkeitsbewertung auf der Grundlage eines bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) registrierten Nachhaltigkeitsbewertungssystems sowie die Überprüfung der erreichten Qualitäten durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle.

Zugelassene Nachhaltigkeitsbewertungssysteme für Büro- u. Unterrichtsgebäude sind z.Zt.:

  • Bewertungssystem nachhaltiges Bauen (BNB)
  • System der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) Hinweis: Die Nachhaltigkeitsbewertung soll bei den Gebäuden, die im Zuständigkeitsbereich des Baureferats liegen, durch das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) erfolgen.

• Besondere Anforderungen des QNG im öffentlichen Interesse

  • Treibhausgasemissionen und Primärenergiebedarf
  • Nachhaltige Materialgewinnung
  • Schadstoffvermeidung in Baumaterialien
  • Barrierefreiheit
  • Naturgefahren am Standort
  • Gründach ➢ Genaue Beschreibung der Anforderungen siehe Anlage 3 zum Handbuch des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude

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5 Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)

Neben anderen deutschen und internationalen Bewertungssystemen zum Nachhaltigen Bauen ist das BNB ein Instrument zur Planung und Bewertung nachhaltiger i.d.R. öffentlicher Bauvorhaben. Die Anwendung des BNB ist für Bundesgebäude verpflichtend, für Gebäude der Länder und Kommunen freiwillig. Für die am Bau Beteiligten dient das BNB als Grundlage für die Schaffung nachhaltiger Gebäudequalitäten. Das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) ist eine technische Regel zur Nachhaltigkeitsbewertung von Gebäuden und Außenanlagen, wurde 2010 vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) herausgegeben und vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) kontinuierlich weiterentwickelt. Das BNB zeichnet sich durch die umfassende Betrachtung des gesamten Lebenszyklus aus – unter Berücksichtigung der ökologischen, ökonomischen, soziokulturellen Qualität sowie technischen Aspekten und Prozessen. Primäres Ziel ist dabei nicht die Optimierung von Einzelaspekten, sondern eine ganzheitliche Optimierung von Gebäuden und Außenanlagen. Neben der finalen Bewertung und Dokumentation der tatsächlich erreichten Gebäudequalität dient das BNB auch zur planungs- und baubegleitenden Qualitätssicherung und -kontrolle und ist Voraussetzung zur Erlangung des QNG für Nichtwohngebäude (siehe Kapitel 4 „QNG“). Hinweis: Der/ die BNB-Koordinator:in wird während der gesamten Planung alle am Bau Beteiligten dahingehend entsprechend begleiten.

5.1 BNB-Systemvarianten Aktuell stehen für den Neubau und die Komplettmodernisierung folgende Systemvarianten zur Verfügung. Die Einordnung der Gebäude zu den Systemvarianten erfolgt nach der überwiegenden Nutzung des Gebäudes.

  • BN, BK Büro- und Verwaltungsgebäude
  • UN, UK Unterrichtsgebäude ((Hoch-) Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten)
  • LN Laborgebäude
  • AN Außenanlagen Die so genannte „sinngemäße Anwendung“ des BNB ist u. a. für Gebäude vorgesehen, die keiner eingeführten BNB-Systemvariante zugeordnet werden können (z.B. Sporthallen oder Teilsanierungen).

5.2 Aufbau des BNB- Bewertungssystems Für die Bewertung von Baumaßnahmen stellt das BNB mess- und überprüfbare Kriterien zur Verfügung, die in sechs Hauptkriteriengruppen (Qualitäten des Nachhaltigen Bauens) mit unterschiedlicher Gewichtung eingeteilt werden. Die eigentliche Bewertung der Qualitäten des Gebäudes und der Abläufe findet auf der Ebene der Einzel-Kriterien statt, die in Kriterien-Steckbriefen beschrieben sind (siehe Tabelle Kapitel 5.3). Der Erfüllungsgrad in den jeweiligen Hauptkriteriengruppen errechnet sich aus den Einzelergebnissen der Kriterien-Steckbriefe. Die Erfüllungsgrade der fünf Gruppen werden mit der festgesetzten Gewichtung zu einem Gesamterfüllungsgrad verrechnet und daraus die Endnote ermittelt. Anhand der Note – beziehungsweise des Erfüllungsgrades – erfolgt die Zuordnung zu den Qualitätsstandards Gold, Silber oder Bronze. Die Standortmerkmale werden getrennt von den Gebäudequalitäten bewertet, fließen aber nicht in die Gesamtbewertung ein und werden lediglich als zusätzliche Information auf der Urkunde ausgewiesen.

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Bei Einhaltung des Bauleitfadens ist BNB-Bronze i.d.R. immer zu erreichen. In ihrer Vorbildfunktion soll die LHM aber BNB-Silber anstreben, was bei den meisten Bauprojekten auch zu erreichen sein wird. Die Materialökologischen Anforderungen der LHM erfüllen mindesten das höchste Qualitätsniveau des Steckbriefes 1.1.6. „Risiken für die lokale Umwelt“. Dort wo die baureferatsinternen Anforderungen höher als die des Steckbriefs 1.1.6 sind, sind diese zwingend einzuhalten. ➢ Siehe Vergleichstabelle „Gegenüberstellung der materialökologischen Anforderungen BNB- LHM“ (DIBIB)

Bewertungsskala BNB (Quelle: BBSR) Die Hauptkriterien des BNB mit ihrer prozentualen Gewichtung (Quelle: BBSR)

Folgende Anforderungen sind zwingend einzuhalten, damit das Gebäude zertifiziert werden kann:

Art der AnforderungGOLDSILBERBRONZE
Gesamterfüllungsgrad≥ 80 %≥ 65 %≥ 50 %
Erfüllungsgrad pro Hauptkriterium 1-5≥ 65 %≥ 50 %≥ 35 %
Erfüllungsgrad pro EinzelkriteriumJeweils ≥ 10 Punkte Ausnahmen: 3.1.5 „Visueller Komfort“: 40 Punkte 4.1.1 „Schallschutz“ 50 Punkte
Einzelkriterium 3.1.3 „Innenraumlufthygiene“Teilkriterium 1: 1. Raumluftkonzentration aller gemessenen Räume * (*Messauswahl: von jedem Raumtyp ein Raum): 2. TVOC ≤ 3 mg/m³ = 3000 µg/m³ 3. Formaldehyd: ≤ 0,1 mg/m³ = 0,08 ppm/m³ 4. VOC-Einzelwerte: RW II muss eingehalten werden
Teilkriterium 2: Personenbezogener Außenluftvolumenstrom: 1. Mechanische Lüftung ≥ 36 m³/h/Person 2. Fenster- oder hybride Lüftung ≥ 36 m³/h/Person, wenn Umgebungslärm > 60 dB ≥ 21,6 m³/h/Person und Nachweis eine CO -Ampel 2
Die Standortmerkmale (6.) müssen bewertet werden. Eine Berücksichtigung bei der Gütesiegel-Vergabe erfolgt nicht.

Quelle: Steinbeis-Transfer-Institut Bau- und Immobiliengesellaschaft, Dipl.-Ing. Bernd Landgraf

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5.3 Systemvariante Unterrichtsgebäude, Modul Neubau (BNB_UN) - Version 2017

identische Inhalte *NachhaltigkeitskriterienBedeutungsfaktorGewichtung Gesamtbewertung
1. Ökologische Qualität22,5%
Wirkungen auf die globale und lokale Umwelt
1.1.1 Treibhauspotenzial (GWP)33,750%
1.1.2 Ozonschichtabbaupotenzial (ODP)11,250%
1.1.3 Ozonbildungspotenzial (POCP)11,250%
1.1.4 Versauerungspotenzial (AP)11,250%
1.1.5 Überdüngungspotenzial (EP)11,250%
BN1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt33,750%
BN1.1.7 Nachhaltige Materialgewinnung / Biodiversität11,250%
Ressourceninanspruchnahme
1.2.1 Primärenergiebedarf33,750%
UK1.2.3 Trinkwasserbedarf und Abwasseraufkommen22,500%
BN1.2.4 Flächeninanspruchnahme22,500%
2. Ökonomische Qualität22,5%
Lebenszykluskosten
2.1.1 Gebäudebezogene Kosten im Lebenszyklus313,500%
Wertentwicklung
2.2.2 Anpassungsfähigkeit29,000%
3. Soziokulturelle und funktionale Qualität22,5%
Gesundheit, Behaglichkeit und Nutzerzufriedenheit
BNBKUK3.1.1 Thermischer Komfort32,500%
BNBKUK3.1.3 Innenraumlufthygiene32,500%
BNBKUK3.1.4 Akustischer Komfort21,667%
UK3.1.5 Visueller Komfort21,667%
UK3.1.6 Einflussnahmemöglichkeiten durch Nutzer21,667%
UK3.1.7 Aufenthaltsmerkmale im Außenraum21,667%
BNBKUK3.1.8 Sicherheit10,833%
UK3.1.9 Innenraumqualität32,500%
Funktionalität
UK3.2.1 Barrierefreiheit21,667%
UK3.2.4 Zugänglichkeit21,667%
BNBKUK3.2.5 Mobilitätsinfrastruktur10,833%
Sicherung der Gestaltungsqualität
BN3.3.1 Gestalterische und städtebauliche Qualität32,500%
BN3.3.2 Kunst am Bau10,833%
4. Technische Qualität22,5%
technische Ausführung
UK4.1.1 Schallschutz24,500%
BN4.1.2 Wärme- und Tauwasserschutz24,500%
UK4.1.3 Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit24,500%
BNBKUK4.1.4 Rückbau, Trennung und Verwertung24,500%
BNBKUK4.1.5 Widerstandsfähigkeit gegen Naturgefahren12,250%
BNBKUK4.1.6 Bedienungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit der TGA12,250%
5. Prozessqualität10,0%
Planung
UK5.1.1 Projektvorbereitung31,429%
UK5.1.2 Integrale Planung31,429%
BNBKUK5.1.3 Komplexität und Optimierung der Planung31,429%
BNBKUK5.1.4 Ausschreibung und Vergabe20,952%
BNBKUK5.1.5 Voraussetzungen für eine optimale Bewirtschaftung20,952%
Bauausführung
BNBKUK5.2.1 Baustelle / Bauprozess20,952%
BNBKUK5.2.2 Qualitätssicherung der Bauausführung31,429%
BNBKUK5.2.3 Systematische Inbetriebnahme31,429%
6. Standortmerkmale0,0%
Standortmerkmale
BNBKUK6.1.1 Risiken am Mikrostandort215,385%
BNBKUK6.1.2 Verhältnisse am Mikrostandort215,385%
BNBKUK6.1.3 Quartiersmerkmale215,385%
UK6.1.4 Verkehrsanbindung323,077%
BNBKUK6.1.5 Nähe zu nutzungsrelevanten Einrichtungen215,385%
BNBKUK6.1.6 Anliegende Medien / Erschließung215,385%
  • Diese Kriteriensteckbriefe sind inhaltlich identisch mit den angegebenen Systemvarianten in folgenden Versionen: BN 2015, BK 2017 und UK 2017

https://www.gih.de/bundesfoerderung-effiziente-gebaeude/#1663312150585-6780f789-1be8

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IMPRESSUM

Verfasser: Landeshauptstadt München

Baureferat (Hochbau) Friedenstraße 40 81660 München Abteilung HZ3 Mail: nachhaltigkeit.hz3.bau@muenchen.de

ohne gesonderte Freigabe ausschließlich zur Verwendung bei Hochbauprojekten des Baureferates der Landeshauptstadt München

München, August 2024

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