BLF_C2314_Ausbeuterische_Kinderarbeit_MUSTER_FB_2491.pdf

Objektplanung für die Erweiterung des Max-Planck-Gymnasiums und eine Zweifachsporthalle

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 16:57 (Europe/Berlin)

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2491 (Kinderarbeit)

Vergabenummer
Baumaßnahme
Leistung

Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Natursteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit

  1. Natursteine sind in besonderem Maße von ausbeuterischer Kinderarbeit betroffen.

Eine der beiden folgenden Erklärungen ist zwingend abzugeben. Bitte kreuzen Sie die für Ihr Angebot zutreffende Erklärung an:

 Ja, ich erkläre, dass für die Leistung bzw. Lieferung Natursteine vorgesehen sind, die in Afrika, Asien oder Lateinamerika hergestellt bzw. bearbeitet werden oder wurden. In diesem Fall sind die Ziffern 2. bis 4. zu beachten und vollständig auszufüllen.

oder

 Nein, ich verpflichte mich, für die Leistung bzw. Lieferung keine Natursteine zu verwenden, die in Afrika, Asien oder Lateinamerika hergestellt bzw. bearbeitet werden oder wurden. In diesem Fall ist die Ziffer 4. zu beachten.

  1. Ich verpflichte mich, sicherzustellen, dass die Herstellung bzw. Bearbeitung der Natursteine ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der Kernarbeitsnorm Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zur Abschaffung der Kinderarbeit erfolgt bzw. erfolgt ist sowie ohne Verstöße gegen Verpflichtungen, die sich aus der Umsetzung dieses Übereinkommens oder aus anderen nationalen oder internationalen Vorschriften zur Bekämpfung von ausbeuterischer Kinderarbeit ergeben.

  2. Als Nachweis dafür, dass die angebotenen Natursteine ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinn des IAO- Übereinkommens Nr. 182 gefertigt wurden, werde ich dem Auftraggeber im Falle der Beauftragung rechtzeitig vor Ausführung ein geeignetes Zertifikat von einem unabhängigen Dritten (Xertifix, Win=Win Fair stone oder gleichwertig) produktbezogen vorlegen. Von folgendem unabhängigen Dritten werde ich ein Zertifikat vorlegen:

Name: ................................................................................................

Anschrift: ...............................................................................................

  1. Die vorstehend genannten Erklärungen werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil.

Verstößt der Auftragnehmer gegen eine der in Ziffer 1. bis 3. genannten Verpflichtungen, handelt es sich um einen schwerwiegenden Pflichtenverstoß, der den Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag oder zur fristlosen Kündigung berechtigt.

Außerdem ist der Auftraggeber in diesem Fall berechtigt, vom Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von ... % des Endbetrages der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) zu verlangen, es sei denn, der Auftragnehmer hat den Verstoß nicht zu vertreten. Betrifft der Verstoß nur einen Teil der Leistung, so fällt die Vertragsstrafe auch nur anteilig an.

Weitere Ansprüche bleiben unberührt.

Ich bin mir bewusst, dass eine falsche Abgabe der vorstehenden Erklärungen den Ausschluss von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat.

VHB München Stand 07/2022

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