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Objektplanung für die Erweiterung des Max-Planck-Gymnasiums und eine Zweifachsporthalle

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 16:57 (Europe/Berlin)

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VERTRAG OBJEKTPLANUNG GEBÄUDE

(LPH 6-9 nach § 34 HOAI)

zwischen

der Landeshauptstadt München, vertreten durch den Oberbürgermeister, dieser vertreten durch die Baureferentin, diese vertreten durch das Baureferat, Hochbau 5, Friedenstraße 40, 81671 München

  • nachfolgend „Auftraggeber“ -

und

..................................... ......................................

  • nachfolgend „Auftragnehmer“ -

  • gemeinsam auch „Parteien“ -

Objekt mit Anschrift: Max-Planck-Gymnasium, Weinbergerstraße 29

Maßnahme: Erweiterung des Max-Planck-Gymnasiums

Baureferat München Stand 18/11/2025 Seite 1 von 21

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Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis .................................................................................................................. 2 § 1 Gegenstand des Vertrages .............................................................................................. 3 § 2 Grundlagen des Vertrages ............................................................................................... 3 § 3 Leistungen des Auftragnehmers ...................................................................................... 4 § 4 Umfang der Leistungen des Auftragnehmers ................................................................... 5 § 5 Leistungen des Auftraggebers ....................................................................................... 12 § 6 Termine und Fristen ....................................................................................................... 12 § 7 Vergütung ...................................................................................................................... 13 § 8 Personaleinsatz des Auftragnehmers ............................................................................ 18 § 9 Arbeitsgemeinschaft....................................................................................................... 18 § 10 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers ............................................................... 19 § 11 Förmliche Verpflichtung durch den Auftraggeber ......................................................... 19 § 12 Kostenverantwortung ................................................................................................... 20 § 13 Ergänzende Vereinbarungen ....................................................................................... 20 § 14 Schriftform ................................................................................................................... 21

Anlagen:

Anlage 1 Allgemeine Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen (AVB) Stand: 11-2025

Anlage 2 Bauleitfaden für städtische Hochbauprojekte Stand: 10-2023

Anlage 3 Leistungsheft Stand: 06-2026

Anlage 4 Zusammenstellung Dokumentation Stand: 03-2021

Anlage 5 Mitzuverarbeitende Bausubstanz 09-2022

Anlage 6 Verpflichtungserklärung Stand: 02-2022

Anlage 7 Formblatt Erklärung Masernschutzgesetz 12-2021

Baureferat München Stand 18/11/2025 Seite 2 von 21

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§ 1 Gegenstand des Vertrages

§ 1 Gegenstand des Vertrages

  1. Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen der Objektplanung Gebäude gemäß §34

HOAI für das Bauvorhaben

Erweiterung des Max-Planck-Gymnasium auf insgesamt 6 Züge und um eine 2-fach

Sporthalle, Weinbergerstraße 29, 81241 München

  1. Das Bauvorhaben besteht aus folgenden Maßnahmen gemäß §2 HOAI:

2.1 Schulgebäude mit Mensa und 2-fach Sporthalle ☐ Neubau ☐ Wiederaufbau ☒ Erweiterungsbau ☐ Umbau

☐ Modernisierung ☐ Instandsetzung ☐ Instandhaltung

2.2 .......... ☐ Neubau ☐ Wiederaufbau ☐ Erweiterungsbau ☐ Umbau

☐ Modernisierung ☐ Instandsetzung ☐ Instandhaltung

2.3 .......... ☐ Neubau ☐ Wiederaufbau ☐ Erweiterungsbau ☐ Umbau

☐ Modernisierung ☐ Instandsetzung ☐ Instandhaltung

§ 2 Grundlagen des Vertrages

    • Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen - AVB - (Anlage 1)
  • Der Bauleitfaden für städtische Hochbauprojekte in der jeweils aktuellen Fassung

(§ 4, § 5, Anlage 2)

  • Das Leistungsheft des Auftraggebers (Anlage 3)

  • Die „Checkliste Zusammenstellung Dokumentation“ (Anlage 4)

  • Die Vorgaben der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der

Unfallversicherungen der öffentlichen Hand (Kommunale Unfallversicherung Bayern)

  • Die vom Auftraggeber festgelegten Terminziele / Meilensteine (§6)

  • Die vom Auftraggeber festgelegten Planungskennwerte

  • Das Organisationshandbuch / Projekthandbuch

  • Das Raum- und Funktionsprogramm

  • Die Qualitätsvorgaben für die jeweilige Nutzungsart

  • Die Förderrichtlinien

Baureferat München Stand 18/11/2025 Seite 3 von 21

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§ 3 Leistungen des Auftragnehmers

  • Die Vorgaben des Auftraggebers zur CAD-Bearbeitung

  • Die CAD-Dateiformate-Vorgaben

  • Die Controlling-Plattform „SBOC“

  • Das Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Der Auftragnehmer hat über Ziffer 1 AVB hinaus folgende technische und sonstige

Vorschriften zu beachten: ---

  1. Abweichungen in Planung oder Durchführung bedürfen der vorherigen schriftlichen

Zustimmung des Auftraggebers – mit Ausnahme von Gefahr in Verzug.

§ 3 Leistungen des Auftragnehmers

  1. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer von den in §4 genannten Leistungen

zunächst:

Leistungsphase 6

  1. Er beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der

Baumaßnahme weitere Leistungen nach §4 einzeln oder im Ganzen zu übertragen. Die

Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung.

Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber rechtzeitig auf die Notwendigkeit der

Anschlussbeauftragung hinzuweisen.

Ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn sie an

ihn innerhalb von 24 Monaten nach Fertigstellung der jeweils zuletzt übertragenen

Leistungen vergeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung weiterer

Leistungen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Aus der

stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars

oder sonstige Ansprüche ableiten.

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§ 4 Umfang der Leistungen des Auftragnehmers

§ 4 Umfang der Leistungen des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer hat aus dem Leistungsbild Gebäude/Innenräume folgende Grundleistungen (§34

i.V.m. Anlage 10 HOAI) und folgende Besondere Leistungen (§3 Abs.3 i.V.m. Anlage 10 HOAI)

gemäß Leistungsheft (Anlage 3) zu erbringen (wenn nach §3 beauftragt und abgerufen):

  1. Leistungsphase 1 – Grundlagenermittlung

1.1 Die Grundleistungen nach Anlage 10 zu §34 Abs. 3 Nr. 1 HOAI gemäß Leistungsheft mit Ausnahme folgender Grundleistungen gemäß Leistungsheft:

1.1.1 Nur Mitarbeit bei „Klären der Aufgabenstellung auf Grundlage der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers“ (anteilig LPH1a)

1.1.2 Nur Mitarbeit bei "Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf" (anteilig LPH1c)

1.1.3 Nur Mitarbeit bei "Formulieren der Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter" (anteilig LPH1d)

1.1.4 Nur Mitarbeit bei "Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse" (anteilig LPH1e)

1.2 Als Besondere Leistungen:

1.2.1 ..............

1.2.2 ..............

1.2.3 ..............

  1. Leistungsphase 2 – Vorplanung

2.1 Die Grundleistungen nach Anlage 10 zu §34 Abs. 3 Nr. 2 HOAI gemäß Leistungsheft mit Ausnahme der Kostenschätzung gemäß Leistungsheft * sowie mit Ausnahme folgender weiterer Grundleistungen gemäß Leistungsheft:

2.1.1 ...............

2.1.2 ...............

2.1.3 ...............

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§ 4 Umfang der Leistungen des Auftragnehmers

2.2 Als Besondere Leistungen:

2.2.1 Erstellen einer qualifizierten Kostenschätzung gemäß Leistungsheft

2.2.2 ...............

2.2.3 ...............

  1. Leistungsphase 3 - Entwurfsplanung

3.1 Die Grundleistungen nach Anlage 10 zu §34 Abs. 3 Nr. 3 HOAI gemäß Leistungsheft mit Ausnahme der Kostenberechnung gemäß Leistungsheft * sowie mit Ausnahme folgender weiterer Grundleistungen gemäß Leistungsheft:

3.1.1 ...............

3.1.2 ...............

3.1.3 ...............

3.2 Als Besondere Leistungen:

3.2.1 Erstellen einer qualifizierten Kostenberechnung gemäß Leistungsheft

3.2.2 ...............

3.2.3 ...............

  1. Leistungsphase 4 – Genehmigungsplanung

4.1 Die Grundleistungen nach Anlage 10 zu §34 Abs. 3 Nr. 4 HOAI gemäß Leistungsheft mit Ausnahme folgender Grundleistungen gemäß Leistungsheft:

4.1.1 ...............

4.1.2 ...............

4.1.3 ...............

4.2 Als Besondere Leistungen:

4.2.1 ...............

4.2.2 ...............

4.2.3 ...............

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§ 4 Umfang der Leistungen des Auftragnehmers

  1. Leistungsphase 5 - Ausführungsplanung

5.1 Die Grundleistungen nach Anlage 10 zu §34 Abs. 3 Nr. 5 HOAI gemäß Leistungsheft mit Ausnahme folgender Grundleistungen gemäß Leistungsheft:

5.1.1 ...............

5.1.2 ...............

5.1.3 ...............

5.2 Als Besondere Leistungen:

5.2.1 ...............

5.2.2 ...............

5.2.3 ...............

  1. Leistungsphase 6 - Vorbereitung der Vergabe

6.1 Die Grundleistungen nach Anlage 10 zu §34 Abs. 3 Nr. 6 HOAI gemäß Leistungsheft mit Ausnahme folgender Grundleistungen gemäß Leistungsheft:

6.1.1 Zusammenstellen der Vergabeunterlagen für alle Leistungsbereiche

6.1.2 ...............

6.1.3 ...............

6.2 Als Besondere Leistungen:

6.2.1 Aufstellen eines Terminplans (Balkenplans) (vorgezogene Grundleistung aus LPH 8)

6.2.2 Übergabe zwischen zwei Planern ab LPH 6 (gem. Leistungsheft Pkt.6.8)

6.2.3 ...............

  1. Leistungsphase 7 - Mitwirkung bei der Vergabe

7.1 Die Grundleistungen nach Anlage 10 zu §34 Abs. 3 Nr. 7 HOAI gemäß Leistungsheft mit Ausnahme folgender Grundleistungen gemäß Leistungsheft:

7.1.1 Einholen von Angeboten; Mitwirken bei der Auftragserteilung

7.1.2 ...............

7.1.3 ...............

Baureferat München Stand 18/11/2025 Seite 7 von 21

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§ 4 Umfang der Leistungen des Auftragnehmers

7.2 Als Besondere Leistungen:

7.2.1 Kostenanschlag nach DIN 276 gemäß Leistungsheft

7.2.2 ...............

7.2.3 ...............

  1. Leistungsphase 8 – Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation

8.1 Die Grundleistungen nach Anlage 10 zu §34 Abs. 3 Nr. 8 HOAI gemäß Leistungsheft mit Ausnahme folgender Grundleistungen gemäß Leistungsheft:

8.1.1 Die Grundleistung "Aufstellen eines Terminplans (Balkenplans)“

8.1.2 ...............

8.1.3 ...............

8.2 Als Besondere Leistungen:

8.2.1 ...............

8.2.2 ...............

8.2.3 ...............

  1. Leistungsphase 9 - Objektbetreuung

9.1 Die Grundleistungen nach Anlage 10 zu §34 Abs. 3 Nr. 9 HOAI gemäß Leistungsheft mit Ausnahme folgender Grundleistungen gemäß Leistungsheft:

9.1.1 ...............

9.1.2 ...............

9.1.3 ...............

9.2 Als Besondere Leistungen:

9.2.1 Überwachen der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der vereinbarten Verjährungsfristen für Mängelansprüche auftreten.

9.2.2 ...............

9.2.3 ...............

Baureferat München Stand 18/11/2025 Seite 8 von 21

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§ 4 Umfang der Leistungen des Auftragnehmers

  1. Vorgaben zu Plan- und Dokumentationsunterlagen

10.1 In allen Leistungsphasen hat der Auftragnehmer Pläne und zeichnerische Darstellungen

normengerecht und auf CAD-Anlagen zu erstellen. Zeichnungen sind in einer für den

Auftraggeber und die anderen Projektbeteiligten bearbeitbaren digitalen Form (dwg-

Format) und als pdf- und plt-Datei zur Verfügung zu stellen. Dabei sind die Vorgaben des

Auftraggebers zur CAD-Bearbeitung einzuhalten.

Daneben sind dem Auftraggeber, den anderen Projektbeteiligten und ausführenden

Unternehmen die von diesen benötigten Unterlagen in ausreichender Anzahl in

Papierform zur Verfügung zu stellen.

10.2 Dokumentation des Projektablaufes

Die für den Bauherren erforderlichen Dokumente aus dem Projektablauf (z.B.

Bautagebuch, Aktennotizen etc.) sind unter Einbeziehung anderer an der Planung und

Objektüberwachung fachlich Beteiligter an den Auftraggeber zu übergeben.

Zur Dokumentation ist nach Absprache mit dem Auftraggeber die Controlling-Plattform

„SBOC“ zu nutzen.

10.3 Dokumentation für Nutzung und Betrieb (gemäß Anlage 4)

Der Auftraggeber legt großen Wert auf eine vollständige und geordnete Dokumentation in

allen Leistungsphasen.

Der Umfang der Dokumentation richtet sich nach der (nicht abschließenden)

“Zusammenstellung Dokumentation” des Baureferats (Anlage 4). Die Dokumentation ist

hinsichtlich der Struktur und Form nach den Vorgaben des Auftraggebers zu erstellen und

zu ordnen (bitte CAD-Dateiformate-Vorgaben). Die gesamte Dokumentation ist zweifach

in Papierform in Aktenordnern zu übergeben, zusätzlich sind alle Einzeldokumente in

digitaler Form als PDF-Datei, einzelne Unterlagen zusätzlich in bearbeitbarer digitaler

Form zu übergeben. Die Einzeldokumente/-dateien (Papierform und digitale Form, jeweils

inkl. Planunterlagen) sind in eine vom Auftraggeber vorgegebene 4-stufige

Gliederungsstruktur einzuordnen und in entsprechend gegliederten Verzeichnissen zu

erfassen.

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§ 4 Umfang der Leistungen des Auftragnehmers

  1. Verwendung einer Austauschplattform

☒ Die Auftraggeberin stellt ab Auftragserteilung für die gesamte Dauer des Projekts und

seiner Abwicklung eine Austauschplattform mit einem spezifischen Projektraum zur

Verfügung. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese Austauschplattform für den

Austausch aller projektbezogenen Dokumente, die gesamte projektbezogene

Kommunikation und Dokumentation zu nutzen. Hiervon ausgenommen sind Erklärungen,

für die gesetzlich die Schriftform vorgeschrieben ist, insbesondere Vertragsänderungen/-

erweiterungen und Kündigungen.

Bei jeder Ablage von Dokumenten durch den Auftragnehmer in der Austauschplattform

muss über das interne Nachrichtensystem eine Nachricht an einen internen

Projektansprechpartner der Auftraggeberin gesendet werden.

In Abweichung zu Ziffer 1.6 der Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) gilt folgendes:

Eine Austauschplattform wird vom Projektsteuerer kostenlos zur Verfügung gestellt. Für

das Onboarding entstehen ebenfalls keine Kosten des Nutzers. Die Vorgaben in der AVB

Punkt 1.6 gelten auch für diese Plattform.

  1. Vergabeplattform

Bei Vergabeverfahren, die über die elektronische Vergabeplattform

(www.vergabe.bayern.de) abgewickelt werden, ist der Auftragnehmer verpflichtet, für

seine vertraglichen Leistungen im Rahmen der Leistungsphasen 6 und 7 im

Zusammenhang mit diesen Vergaben die elektronische Vergabeplattform

(www.vergabe.bayern.de) zu nutzen.

  1. Bauleitfaden für städtische Hochbauprojekte

Während des laufenden Bauvorhabens kann es seitens des Auftraggebers zu

Überarbeitungen des Bauleitfadens für städtische Hochbauprojekte kommen. Der

Auftragnehmer hat die jeweils aktuelle Fassung des Bauleitfadens für städtische

Hochbauprojekte seiner Planung zu Grunde zu legen und auch etwaige Überarbeitungen

Baureferat München Stand 18/11/2025 Seite 10 von 21

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§ 4 Umfang der Leistungen des Auftragnehmers

des Bauleitfadens für städtische Hochbauprojekte während des laufenden Bauvorhabens

zu berücksichtigen.

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§ 5 Leistungen des Auftraggebers

§ 5 Leistungen des Auftraggebers

Folgende Leistungen werden vom Auftraggeber erbracht: *

  1. Auswahl des Baugrundstückes; Aufstellen des Gutachtens über die Eignung des

Baugrundstückes (Grundstücksbericht).

  1. Beschaffen bzw. Mithilfe bei der Beschaffung der Kataster(flur)karten, Lage- und

Höhenpläne und sonstiger Unterlagen über das Baugrundstück.

  1. Vermessen des Baugeländes.

  2. Anfertigen von Modellen mit Ausnahme von einfachen Arbeits- und Hilfsmodellen.

  3. Bereitstellen folgender Unterlagen:

5.1 Bauleitfaden für städtische Hochbauprojekte in der jeweils aktuellen Fassung. Sollte es

während des laufenden Bauvorhabens zu Überarbeitungen des Bauleitfadens für

städtische Hochbauprojekte kommen, stellt der Projektleiter des Auftraggebers dem

Auftragnehmer diesen in der jeweils aktuellen Fassung im PDF-Format zur Verfügung.

5.2 ...............

5.3 ...............

  1. Einholen von Einverständniserklärungen der nutzenden Verwaltung.

  2. Beantragung der bauordnungsrechtlichen und aller anderen Genehmigungen oder

Zustimmungen.

  1. Durchführung des Vergabeverfahrens unter Verwendung der Beiträge des

Auftragnehmers; hierzu gehören, ggf. unter Beteiligung des Auftragnehmers:

Festlegen der Vergabeart, Auswahl der Wettbewerbsteilnehmer, Versenden der

Ausschreibungsunterlagen, Fertigen des Vergabevermerks,

Stellungnahmen im Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren, Auftragserteilung.

  1. Rechtsgeschäftliche Erklärung der Abnahme.

  2. Vollzug der Zahlungsanordnungen.

§ 6 Termine und Fristen

  1. Für die Leistungen nach §3, Ziff 1. gelten folgende Termine bzw. Fristen:

Voraussichtlicher Beginn der LPH 6: Unmittelbar nach Auftragserteilung

Voraussichtliche Fertigstellung der LPH 6: Juli 2027

  1. Für die weiteren Leistungen werden die Termine bzw. Fristen vom Auftraggeber im

Benehmen mit dem Auftragnehmer schriftlich festgelegt.

Im Übrigen sind die Leistungen so rechtzeitig zu erbringen, dass sich bei Baubeginn und

Baufortschritt keine Verzögerungen ergeben.

Baureferat München Stand 18/11/2025 Seite 12 von 21

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§ 7 Vergütung

§ 7 Vergütung

Die Ermittlung der Vergütung richtet sich nach der Verordnung über die Honorare für Architekten-

und Ingenieurleistungen (HOAI) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Juli 2013 (BGBl. I S.

2276), zuletzt geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der HOAI vom 2. Dezember 2020

(BGBl. I S. 2636).

  1. Der Auftragnehmer erhält für seine Grundleistungen nach § 4 ein Honorar auf Grundlage

der in Ziff. 1.1 mit 1.8 festgelegten Honorarparameter sowie nach dem in Ziff. 1.9

vereinbarten Zu- oder Abschlag.

Der Honorarermittlung werden zugrunde gelegt:

1.1 Die anrechenbaren Kosten nach den Regeln der §§33 mit 35 HOAI aus den Kosten der

vom Auftraggeber geprüften und freigegebenen Kostenberechnung auf Grundlage der

Entwurfsplanung. Einwendungen gegen die sachliche Richtigkeit bleiben unberührt.

Der Ermittlung der anrechenbaren Kosten ist die DIN 276:2008-12 zugrunde zu legen.

1.2 Folgende Honorarzonen gemäß §35 und Anlage 10.2 HOAI für das Gebäude

Honorarzone

nach §1, Ziff. 2.1 IV

nach §1, Ziff. 2.2 ...............

nach §1, Ziff. 2.3 ...............

1.3 Folgende Bewertung der Grundleistungen §1, Ziff. 2.1 §1, Ziff. 2.2 §1, Ziff.2.3

nach Anlage 10 zu §34 HOAI:

Grundlagenermittlung §4, Ziff. 1 .... v.H. .... v.H. .... v.H.

Vorplanung §4, Ziff. 2 .... v.H. .... v.H. .... v.H.

Entwurfsplanung §4, Ziff. 3 .... v.H. .... v.H. .... v.H.

Genehmigungsplanung §4, Ziff. 4 .... v.H. .... v.H. .... v.H.

Ausführungsplanung §4, Ziff. 5 .... v.H. .... v.H. .... v.H.

Vorbereitung der Vergabe §4, Ziff. 6 9 v.H. .... v.H. .... v.H.

Mitwirkung bei der Vergabe §4, Ziff. 7 3,5 v.H. .... v.H. .... v.H.

Objektüberwachung §4, Ziff. 8 31,5 v.H. .... v.H. .... v.H.

Objektbetreuung §4, Ziff. 9 2 v.H. .... v.H. .... v.H.

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§ 7 Vergütung

1.4 Basis für die Honorarberechnung ist der Basishonorarsatz der Honorartafel nach § 35 Abs. 1

HOAI.

1.5 Für die Leistungen bei Umbauten oder Modernisierungen des/der * Gebäude/Innenräume

  • nach §1, Ziff. 2.1 / §1, Ziff. 2.2 / §1, Ziff. 2.3 *, die wesentliche Eingriffe in Konstruktion

oder Bestand darstellen, wird gemäß §36 HOAI ein Zuschlag zum Honorar (nach §6 Abs.

2 HOAI) von 0 v.H. vereinbart. Der Zuschlag gilt ausschließlich für Grundleistungen und

andere Leistungen, deren Honorierung nach den anrechenbaren Kosten in Verbindung

mit den Tafelwerten über von Hundertsätzen ermittelt werden. *

1.6 Für die Leistungen bei Instandhaltungen oder Instandsetzungen des/der *

Gebäude/Innenräume * nach §1, Ziff. 2.1 / §1, Ziff. 2.2 / §1, Ziff. 2.3 * wird gemäß §12

HOAI ein Zuschlag zum Teilhonorar für die Bauüberwachung (Leistungsphase 8 des §34

HOAI) von 0 v.H. vereinbart. Der Zuschlag gilt ausschließlich für Grundleistungen und

andere Leistungen, deren Honorierung nach den anrechenbaren Kosten in Verbindung

mit den Tafelwerten über von Hundertsätzen ermittelt werden.*

1.7 Umfang und Wert der mitzuverarbeitenden Bausubstanz werden zum Zeitpunkt der

Kostenberechnung unter Zugrundelegung der Volumen- oder Bauteilmethode sowie eines

Wertfaktors und eines Leistungsfaktors für jede Leistungsphase vereinbart.

Der Umfang ist gemäß ☐ Volumenmethode ☒ Bauteilmethode zu ermitteln.

Der Wertfaktor berücksichtigt den konstruktiven und bauphysikalischen Wert der

Bausubstanz unter Zugrundelegung von Qualität, Alter, Mängeln, Unterhaltungsaufwand,

Sanierungskosten etc. Der Wertfaktor beträgt 0,5.

Der Leistungsfaktor hängt vom Umfang der Leistungen ab, die der Auftragnehmer für die

Bausubstanz zu erbringen hat.

Die Berechnung erfolgt gemäß dem beiliegenden Formblatt zur mitzuverarbeitenden

Bausubstanz.

Bei Beauftragung nach Leistungsphase 3: (ansonsten Streichen)

Die angemessene Berücksichtigung des Umfangs der mitzuverarbeitenden Bausubstanz

bei den anrechenbaren Kosten erfolgt gemäß der beiliegenden Vereinbarung. Die daraus

resultierenden anrechenbaren Kosten sind in der in §7, Ziff. 6 genannten Summe

enthalten.

Baureferat München Stand 18/11/2025 Seite 14 von 21

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§ 7 Vergütung

1.8 Liegen die anrechenbaren Kosten außerhalb der Tafelwerte nach § 35 Abs. 1 HOAI, wird

das Honorar über die erweiterte Honorartabelle aus den bei Abschluss des Vertrages

aktuellen RifT-Richtlinien der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-

Württemberg ermittelt.

1.9 Auf das Gesamthonorar der Grundleistungen gem. den Ziff. 1.1 mit 1.8 wird ein Zu- oder

Abschlag vereinbart:

Gebäude / Innenräume zuzüglich (+) / abzüglich (-)

............... .... v.H.*

............... .... v.H.*

............... .... v.H.*

  1. Die Besonderen Leistungen gemäß § 4 werden wie folgt pauschal oder mit den v.H.-

Sätzen bezogen auf den Basishonorarsatz, der sich unter Anwendung der in Ziff. 1.1 und

1.2 festgelegten Honorarparameter ergibt, honoriert:

§1, Ziff. 2.1

nach §4 6.2.1 Aufstellen eines Terminplans prozentual 0,5 v.H.

nach §4 6.2.2 Übergabe zwischen zwei Planern nach Zeitaufwand

nach §4 7.2.1 Kostenanschlag nach DIN 276 prozentual 0,5 v.H.

nach §4 9.2.1 Mängelüberwachung nach Zeitaufwand

  1. Wirkt der Auftragnehmer bei der Auswahl von Ausstattung oder Kunstwerken im Sinne von

§33 Abs. 3 HOAI mit, ohne sie zu planen oder ihre(n) Einbau/Ausführung fachlich zu

überwachen, erhält er eine Vergütung nach Zeitaufwand.

Bei Bedarf werden diese Leistungen vom Auftraggeber schriftlich abgerufen.

  1. Nicht vereinbarte Leistungen, die der Auftraggeber zur Herstellung der baulichen Anlage

fordert, hat der Auftragnehmer mitzuübernehmen, es sei denn, sein Büro ist auf derartige

Leistungen nicht eingerichtet. Vergütungsanspruch und Vergütungshöhe richten sich nach

den folgenden Bestimmungen:

Baureferat München Stand 18/11/2025 Seite 15 von 21

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§ 7 Vergütung

4.1 Notwendige Überarbeitungen der Unterlagen bei unverändertem Programm und bei nur

unwesentlich veränderten Forderungen des Auftraggebers begründen keinen Anspruch

auf zusätzliches Honorar, soweit sie beim Auftragnehmer nicht einen wesentlichen

Arbeits- und Zeitaufwand verursachen.

4.2 Handelt es sich nach Meinung des Auftragnehmers um zusätzlich zu honorierende

Leistungen, ist er verpflichtet, dem Auftraggeber vor der Ausführung dieser Leistungen

den voraussichtlichen Zeitaufwand zu benennen und die Entscheidung des Auftraggebers

über die Anordnung entsprechender Leistungen abzuwarten. Bei einer Anordnung dieser

Leistungen erfolgt eine Anpassung der Vergütung des Auftragnehmers gemäß den

folgenden Festlegungen:

4.2.1 Die Anpassung der Vergütung für zusätzliche Grundleistungen richtet sich nach § 10

HOAI. Soweit ein Zu- oder Abschlag gem. § 7 Ziff. 1.9 vereinbart wurde, ist dieser zu

berücksichtigen.

Stimmt der Auftraggeber in Textform alternativ einer aufwandsbezogenen Abrechnung der

zusätzlichen Grundleistungen zu, erhält der Auftragnehmer ein Honorar unter

Zugrundelegung der in § 7 Ziff. 4.2.2 getroffenen Regelungen.

4.2.2 Für alle anderen zusätzlich zu honorierenden Leistungen erhält der Auftragnehmer ein

Honorar unter Zugrundelegung der folgenden Stundensätze (netto):

4.2.2.1 Für Leistungen, die ausschließlich von derdem Büroinhaberin/ Geschäftsführer*in erfüllt

werden können € ............../h

4.2.2.2 Für ingenieurtechnische oder wirtschaftliche Leistungen, sofern sie nicht unter §7 Ziff.

4.2.2.1 oder 4.2.2.3 fallen € ............../h

4.2.2.3 Für technische Zeichnungen, CAD Bearbeitung oder sonstige technische oder

wirtschaftliche Aufgaben, die keine Ausbildung / Zulassung als Ingenieur (oder andere

akademische Grade) voraussetzen € ............../h

Soweit der Zeitaufwand hinreichend abschätzbar ist, hat der Auftragnehmer dem

Auftraggeber auf dessen Verlangen ein Pauschalhonorar anzubieten.

Baureferat München Stand 18/11/2025 Seite 16 von 21

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§ 7 Vergütung

  1. Die Erstattung von Nebenkosten ist ausgeschlossen, soweit nachstehend keine

abweichende Vereinbarung getroffen wird.

5.1 Sämtliche Nebenkosten im Sinne von §14 HOAI werden mit Ausnahme der Fahrtkosten

pauschal erstattet. Die Nebenkosten umfassen auch den Aufwand für die im Wege der

elektronischen Datenverarbeitung erstellten und übermittelten Unterlagen, die Kosten für

sämtliche Paus- und Plotarbeiten sowie den Mehraufwand beim Einsatz einer

Austauschplattform.

Die Nebenkostenpauschale beträgt .............. v.H. des Gesamtnettohonorars.

5.2 Für die Abrechnung der Fahrtkosten gilt:

Die zur Vertragserfüllung notwendige Anzahl von Reisen, die über den Umkreis von mehr

als 15km vom Geschäftssitz des Auftragnehmers hinausgehen (siehe §13, Ziff. 2, §14

Abs. 2 Nr. 4 HOAI sowie Ziff. 11.2 AVB), legt der Auftraggeber auf Vorschlag des

Auftragnehmers fest. Fahrtkosten für diese Reisen werden nach den beim Auftraggeber

geltenden Reisekostenbestimmungen gegen Nachweis erstattet.

  1. Solange die für die Berechnung des Honorars für die Leistungen nach §4 (mit Ausnahme

der besonderen Leistungen) maßgebenden Beträge nicht feststehen, treten für die

Bemessung der Abschlagszahlungen an deren Stelle die nach §§33 mit 35 HOAI (DIN

276:2008-12) anrechenbaren Kosten der vom Auftraggeber geprüften Kostenschätzung.

Entsprechendes gilt, wenn das Vertragsverhältnis vorzeitig endet und die für die

endgültige Berechnung des Honorars maßgebenden Beträge nicht mehr festgestellt

werden.

  1. Die überschlägig ermittelten, anrechenbaren Kosten (netto) inklusive der

voraussichtlichen Kosten für die mitzuverarbeitende Bausubstanz betragen für die

Gebäude (Kostenberechnung liegt noch nicht vor):

Kosten

nach §1, Ziff. 2.1 56.185.200

nach §1, Ziff. 2.2 ...............

nach §1, Ziff. 2.3 ...............

Baureferat München Stand 18/11/2025 Seite 17 von 21

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§ 8 Personaleinsatz des Auftragnehmers

  1. Das Honorar aus dem Architektenwettbewerb in Höhe von € .............. wird auf die

Vergütung angerechnet. *

§ 8 Personaleinsatz des Auftragnehmers

  1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ein Projektteam zur Verfügung zu stellen. Dieses

Projektteam besteht aus folgenden Mitarbeitern (Name, Qualifikation, Berufserfahrung):

Projektleiter: ...............

Stellvertretender Projektleiter: ...............

Projektmitarbeiter: ...............

...............

...............

  1. Der Auftragnehmer hat darauf hinzuwirken, dass die vorstehenden Mitarbeiter über die

gesamte Vertragsdauer bzw. während der jeweiligen Leistungsphase eingesetzt werden.

Diese dürfen nur mit Zustimmung oder in begründeten Fällen auf Verlangen des

Auftraggebers und nur gegen Mitarbeiter mit gleichwertiger Qualifikation und Erfahrung

ausgewechselt werden.

  1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet einen Kapazitäten- und Terminplan für sein

eingesetztes Personal zu erstellen und dem Auftraggeber bei Vertragsbeginn zu

übergeben.

§ 9 Arbeitsgemeinschaft

  1. Im Falle einer Arbeitsgemeinschaft als Auftragnehmer muss die Federführung im Rahmen

dieses Vertrages hiermit benannt werden:

..............

Das federführende Mitglied vertritt alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft dem

Auftraggeber gegenüber. Beschränkungen seiner Vertretungsbefugnis, die sich aus dem

Arbeitsgemeinschaftsvertrag ergeben, sind gegenüber dem Auftraggeber unwirksam.

Baureferat München Stand 18/11/2025 Seite 18 von 21

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§ 10 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers

  1. Für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung haftet jedes Mitglied der

Arbeitsgemeinschaft auch nach deren Auflösung gesamtschuldnerisch.

  1. Die Zahlungen werden mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber ausschließlich an

das federführende Mitglied oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt

auch nach der Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.

§ 10 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers

Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung nach Ziff. 10 AVB müssen mindestens

betragen:

für Personenschäden € 2.000.000

für sonstige Schäden € 3.000.000

§ 11 Förmliche Verpflichtung durch den Auftraggeber

Zu den Allgemeinen Pflichten des Auftragnehmers gehört ferner:

Der Auftragnehmer und seine dafür verantwortlichen Mitarbeiter müssen sich auf die gewissenhafte

Erfüllung ihrer Obliegenheiten gemäß §1 des Verpflichtungsgesetzes vom 02. März 1974 (BGBl I S.

547), geändert durch Gesetz vom 15. August 1974 (BGBl I S. 1942), in Verbindung mit §11 Abs. 1

Nr. 4 des Strafgesetzbuches (StGB) verpflichten lassen.

Der Auftragnehmer darf im Zusammenhang mit den in §1 des Vertrages bezeichneten Leistungen

keine Leistungen für Dritte beziehungsweise andere Auftraggeber im Zusammenhang mit dieser

Maßnahme erbringen.

Der Einsatz anderer Mitarbeiter als die besonders Verpflichteten darf nur nach deren Verpflichtung

erfolgen. Dem Auftraggeber sind diese unverzüglich zu benennen.

Baureferat München Stand 18/11/2025 Seite 19 von 21

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§ 12 Kostenverantwortung

§ 12 Kostenverantwortung

Die Baukosten für die Baumaßnahme dürfen die vom Auftraggeber vorgegebene Kostenobergrenze

des Projekts in Höhe von € 106.331.000 (brutto) nicht überschreiten. Der Betrag wird anhand des

bayerischen Baupreisindexes fortgeschrieben. Die genannten Kosten umfassen die Kostengruppen

200 bis 700 nach DIN 276:2008-12 (jeweils einschließlich Umsatzsteuer).

Zum Abschluss der Leistungsphase 7, nach Erstellung und Freigabe des Kostenanschlages, wird

vom Auftraggeber die für die folgenden Leistungen verbindliche Kostenobergrenze festgelegt.

Der Auftragnehmer hat seine Leistungen jederzeit so zu erbringen, dass die Kostenobergrenze

eingehalten wird. Stellt er fest, dass die Kostenobergrenze im weiteren Projektverlauf

möglicherweise überschritten wird, hat er den Auftraggeber unverzüglich hierauf hinzuweisen,

Handlungsalternativen zur Einhaltung der Kosten und Termine aufzuzeigen und zu begründen und

die schriftliche Entscheidung des Auftraggebers gemäß §13 herbeizuführen.

Unabhängig von der Beachtung der Projektziele hat der Auftragnehmer bei allen Leistungen die

Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht nur in Bezug auf die Baukosten, sondern

auch im Hinblick auf den Betrieb des Gebäudes zu beachten. Unter Wahrung der Vorgaben des

Auftraggebers sind die künftigen Bau- und Nutzungskosten möglichst gering zu halten. Baukosten

dürfen nicht mit der Folge eingespart werden, dass die Einsparungen durch absehbare höhere

Nutzungskosten aufgezehrt werden.

§ 13 Ergänzende Vereinbarungen

  1. Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die

Leistungen dort zu erbringen sind; im Übrigen ist Erfüllungsort München.

  1. Geschäftssitz ist i. S. v. § 14 Abs. 2 Nr. 4 HOAI das Stadtgebiet München.

  2. Gerichtsstand für Ansprüche aus diesem Vertrag ist München.

Baureferat München Stand 18/11/2025 Seite 20 von 21

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§ 14 Schriftform

§ 14 Schriftform

Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit

der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst. Das vorstehende

Schriftformerfordernis findet keine Anwendung bei Abreden, die nach Abschluss dieser

Vereinbarung unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden. Mündliche

Nebenabreden bestehen nicht.

Auftragnehmer: Auftraggeber:

Sachgebietsleitung:

................................................ München, ........................................

(Ort, Datum) (Datum)

......................................................... .................................................

(Stempel und Unterschrift) (Stempel und Unterschrift)

Projektleitung

München, ........................................

(Datum)

.................................................

(Stempel und Unterschrift)

Baureferat München Stand 18/11/2025 Seite 21 von 21

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