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Anlage:
LEISTUNGSHEFT
zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume
Objekt mit Anschrift: Max-Planck-Gymnasium, Weinbergerstr. 29
Maßnahme: Erweiterung des Max-Planck-Gymnasium
Inhaltsverzeichnis
1 Leistungsphase 1 – Grundlagenermittlung ................................................................................... 3
2 Leistungsphase 2 – Vorplanung (Projekt und Planungsvorbereitung) ........................................... 6
3 Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung ......................................................................................... 12
4 Leistungsphase 4 – Genehmigungsplanung .............................................................................. 17
5 Leistungsphase 5 – Ausführungsplanung ................................................................................... 19
6 Leistungsphase 6 – Vorbereitung der Vergabe ........................................................................... 23
7 Leistungsphase 7 – Mitwirkung bei der Vergabe ........................................................................ 29
8 Leistungsphase 8 – Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation ..................... 35
9 Leistungsphase 9 – Objektbetreuung ......................................................................................... 47
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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Vorbemerkungen
I. Vorbemerkungen
In der Anlage “Leistungsheft“ zum Vertrag sind die Grundleistungen im Leistungsbild Gebäude und
Innenräume (§ 34 i.V.m. Anlage 10 Nummer 10.1 HOAI) sowie Besondere Leistungen
entsprechend den jeweiligen Leistungsphasen 1 bis 9 in zu erbringende Teil- und Einzelleistungen
untergliedert und durch Handlungsanweisungen konkretisiert.
Soweit mit dem Auftraggeber nichts anderes vereinbart ist, hat der Auftragnehmer im Rahmen der
ihm übertragenen Aufgaben insbesondere die nachfolgend genannten Teil- und Einzelleistungen
(Arbeitsschritte) vollständig zu erbringen, ohne dass es hierzu einer besonderen Aufforderung
durch den Auftraggeber bedarf.
Die den Grundleistungen im Leistungsbild jeweils zugeordneten Teil- und Einzelleistungen werden
mit dem hierfür vereinbarten Honorar vergütet. Die den Besonderen Leistungen zugeordneten Teil-
und Einzelleistungen sind über das für die Besonderen Leistungen vereinbarte Honorar abgedeckt.
Über die im Leistungsheft beschriebenen Besonderen Leistungen hinaus können Auftraggeber und
Auftragnehmer weitere Besondere Leistungen vereinbaren. Die dazu erforderlichen Teil- und
Einzelleistungen sind an entsprechender Stelle im Vertrag und hier detailliert beschrieben.
Der Auftragnehmer hat die Leistungen aller an der Planung und Objektüberwachung fachlich
Beteiligten (Fachplaner und Sonderfachleute) hinsichtlich der technischen und wirtschaftlichen
Planungsinhalte zu koordinieren. Er hat deren Arbeitsergebnisse insoweit zu überprüfen, dass
diese keine grundsätzlichen Mängel und Widersprüche aufweisen und darauf zu achten, dass das
vom Auftraggeber genehmigte Nutzerbedarfsprogramm, die Genehmigungsfähigkeit der
Gesamtplanung und die Erfüllung der mit den ausführenden Unternehmen vereinbarten
Leistungen jederzeit gewährleistet ist. Dem Auftragnehmer obliegt die Protokollierung der Inhalte
und Ergebnisse von Planungs- und Baubesprechungen.
Der Auftragnehmer hat zu beachten, dass mit Leistungen einer beauftragten weiteren
Leistungsphase erst begonnen werden darf, wenn der Auftraggeber seine Zustimmung zur
Fortführung der Arbeiten gegeben hat. Das Leistungsheft ist Bestandteil des Vertrages
Objektplanung / Gebäude und Innenräume
1 Vorbemerkungen
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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 1 – Grundlagenermittlung
II. Leistungsheft zu § 4 des Vertrages
Objektplanung Gebäude / Innenräume
1 Leistungsphase 1 – Grundlagenermittlung
A Leistungen im Leistungsbild
Verantwortliches Klären aller planerischen und organisatorischen
Rahmenbedingungen für eine sachgerechte Lösung der Gesamtaufgabe in
folgenden Arbeitsschritten:
1.1 Klären der Aufgabenstellung auf Grundlage der Vorgaben oder der
Bedarfsplanung des Auftraggebers (LPH1a)
Klärung der Vorstellungen des Auftraggebers hinsichtlich: 1.1.1 Art und Größe des Objekts
1.1.2 Art der Nutzung
1.1.3 bauplanungs- und bauordnungsrechtlicher Möglichkeiten (Einschränkungen durch
Bauleitplanung, Ortssatzungen, ggf. erforderliche Befreiungen)
1.1.4 nachbarrechtlicher Einflussfaktoren (z.B. Substanzsicherung, Bodenanker,
Beweissicherung, Beschaffung erforderlicher Grunddienstbarkeiten)
1.1.5 technisch-konstruktiver Möglichkeiten
1.1.6 der Baustandards (Qualitätsfestlegung über Standardkatalog bzw. über ein
Vergleichsobjekt)
1.1.7 der vom Auftraggeber vorgegebenen Kostenobergrenze und des
Gesamtterminplans (unter Berücksichtigung z.B. von erforderlichen Zustimmungs-
und Genehmigungsverfahren, von erforderlicher abschnittsweiser Durchführung bei
Umbauten und Instandsetzungen, der Durchführung bei fortdauernder
Objektnutzung, der Schaffung von Provisorien oder Auslagerung)
1.2 Ortsbesichtigung (LPH1b)
1.3 Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf (LPH1c)
1.3.1 Abstimmung der Planungsorganisation und -koordination nach den Vorgaben des
Auftraggebers (projektbezogenes Organisationshandbuch bzw. vorgegebene
Projektziele, Vorgaben zur CAD-Bearbeitung)
1.3.2 Festlegung der Strukturen und Zuständigkeiten hinsichtlich Besprechungs- und
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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 1 – Grundlagenermittlung
Protokollwesen im Einvernehmen mit dem Auftraggeber
1.3.3 Festlegung der Kostengliederung nach DIN 276 (2008) nach den Vorgaben des
Auftraggebers
1.3.4 Beratung über die zu beteiligenden Behörden (z.B. LBK, GWA, WWA,
Denkmalschutzbehörde)
1.3.5 Beratung über die Zuschaltung weiterer an der Planung fachlich zu Beteiligender
1.3.6 Beratung, welche Besonderen Leistungen zum Erreichen einer wirtschaftlichen
Lösung zweckmäßig und erforderlich sind
1.4 Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung
fachlich Beteiligter (LPH1d)
Beratung des Auftraggebers bei der Auswahl der Fachplaner hinsichtlich: 1.4.1 des jeweils zu beauftragenden Leistungsumfangs, der Leistungsabgrenzung
(Schnittstellen zwischen den Leistungsbildern des Auftragnehmers und der
Fachplaner sowie der Fachplaner untereinander) und den hiermit verbundenen
Kosten (überschlägige Ermittlung der Honorare)
1.4.2 der Fachkunde und Zuverlässigkeit der fachlich zu Beteiligenden, soweit der
Auftragnehmer hierzu Angaben machen kann
1.4.3 Mitwirkung beim Auswahlverfahren und der Beauftragung
1.5 Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse (LPH1e)
1.5.1 Erstellung und Übergabe eines Erläuterungsberichts mit allen Arbeitsergebnissen an
den Auftraggeber. In dem Bericht sind alle wesentlichen Aspekte und
Abstimmungsergebnisse in der Weise darzustellen und zu dokumentieren, dass
eine zweifelsfreie Beurteilung aller wesentlichen Teile möglich ist. Die
Zusammenfassung soll dem Auftraggeber einen umfassenden Überblick über die
Grundlagen des Bauvorhabens vermitteln. Vom Auftragnehmer ist eine begründete
Empfehlung zum weiteren Vorgehen vorzuschlagen.
B Besondere Leistungen (sofern vertraglich vereinbart)
1.6 Besondere Leistung Bestandsaufnahme und Erstellen von
Bestandsunterlagen bei bestehenden Objekten in folgenden Arbeitsschritten:
- Bestandsaufnahme mit Erfassung der gelände-, baugrund- und
gebäudebezogenen Daten.
- Anfertigen von Bestandsunterlagen bei bestehenden Objekten (mit Aufmaß,
Erfassung von Qualitätsmerkmalen auch hinsichtlich Brandschutz und
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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 1 – Grundlagenermittlung
technischer Gebäudeausrüstung, Materialeigenschaften, Kartierung vorhandener
Schäden mit Angabe der Schadensursache). Mit der Qualität der Unterlagen -
insbesondere der Erstellung von Bestandsplänen - ist eine reibungslose
Weiterbearbeitung in den folgenden Leistungsphasen sicherzustellen.
1.7 Besondere Leistung Machbarkeitsstudie
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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 2 – Vorplanung (Projekt und Planungsvorbereitung)
2 Leistungsphase 2 – Vorplanung (Projekt und Planungsvorbereitung)
A Leistungen im Leistungsbild
Erarbeiten eines Planungskonzeptes in seinen wesentlichen Teilen und Ermittlung
der Gesamtkosten in folgenden Arbeitsschritten:
2.1 Analysieren der Grundlagen, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an
der Planung Beteiligten (LPH2a)
2.1.1 Aufbereiten der Ergebnisse der Grundlagenermittlung hinsichtlich der vom
Auftraggeber vorgegebenen Ziele. Ordnen dieser Grundlagen und der
Überarbeitungshinweise des Auftraggebers entsprechend den Erfordernissen der
Planung und Abstimmen mit den fachlich an der Planung Beteiligten
(Tragwerksplaner, SiGeKo etc.).
2.2 Abstimmen der Zielvorstellungen, Hinweisen auf Zielkonflikte (LPH2b)
2.2.1 Koordinieren und Abwägen der von den Planungsbeteiligten (Auftraggeber, Nutzer,
Zuwendungsgeber, Fachbehörden u.a.) aufgestellten Forderungen hinsichtlich
funktionaler, gestalterischer, konstruktiver, kostenmäßiger, terminlicher,
bauordnungsrechtlicher und sonstiger Bedingungen
2.2.2 Erarbeitung eines Konzepts für die erforderliche bauordnungs- und
bauplanungsrechtliche Vorgehensweise und die Berücksichtigung
nachbarrechtlicher Einflussfaktoren (z.B. Substanzsicherung, Bodenanker,
Beweissicherungsverfahren, erforderliche Grunddienstbarkeiten)
2.2.3 Aufzeigen von Zielkonflikten und Risiken der verschiedenen Systeme wie z.B.
Gestaltung, Funktion, Tragwerk, Hülle, Ausbau, Arbeitssicherheit, technische
Anlagen.
2.3 Erarbeiten der Vorplanung, Untersuchen, Darstellen und Bewerten von
Varianten nach gleichen Anforderungen, Zeichnungen im Maßstab nach Art
und Größe des Objektes (LPH2c)
Zeichnerische und textliche Darstellung der Planungsabsichten.
2.3.1 Vorentwurfszeichnungen zum Lage- und Höhen-Soll-Ist-Plan (i.d.R. im
Durcharbeitungsgrad entsprechend M 1:500) mit Angaben über die verkehrsmäßige
und versorgungstechnische Erschließung, die Grundstücksgrenzen und
Nachbargrundstücke, die Hauptmaße der vorhandenen und zu errichtenden
Baukörper und Freianlagen, zu schützenden Baumbestand etc.
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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 2 – Vorplanung (Projekt und Planungsvorbereitung)
2.3.2 Vorentwurfszeichnungen Grundrisse, Schnitte, Ansichten mindestens im Durch-
arbeitungsgrad entsprechend M 1:200 (soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart
ist) mit Angabe der Lage des Objekts auf dem Grundstück, der Erschließung, der
funktionalen Zuordnung der Räume, den Hauptmaßen der Baukörper und Räume
zum Nachweis der Flächen- und Volumenberechnung. Maßgebliche bzw. erforder-
liche Details sind in größerem Maßstab darzustellen (z.B. Fassade, Dach u.a.).
Wichtige Bauteile sind vorzudimensionieren. Bei großflächigen oder abschnittsweise
durchzuführenden Baumaßnahmen sind mit den anderen an der Planung fachlich
Beteiligten frühzeitig geeignete Achsraster und Planungs- bzw. Bauabschnitte zu
wählen und nach Abstimmung mit dem Auftraggeber verbindlich festzulegen.
2.3.3 Erstellen einer Berechnung zu Flächen und Rauminhalten gemäß DIN 277
2.3.4 Erstellen einer Raumliste nach den Vorgaben des Auftraggebers als tabellarischer
Raumprogrammnachweis mit Raumnummerierung.
2.3.5 Erstellen einer Bau-und Ausstattungsbeschreibung als ergänzende Erläuterung des
Vorentwurfs unter Einarbeitung der Erläuterungsberichte der beteiligten Fachplaner
2.3.6 Erarbeiten alternativer Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen
(Varianten) mit zeichnerischer Darstellung, überschlägigen Flächen- und BRI-
Berechnungen gem. DIN 277, Raumprogrammnachweis und qualitativer Bewertung
zur Auswahl des Auftraggebers unter mehreren Konzepten. Besonders soll hierbei
der Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit für Investition und Betrieb
(Unterhalt) berücksichtigt werden.
2.3.7 Entwickeln und Abstimmen gleichwertiger Lösungsansätze nach den Bestimmungen
der Arbeitssicherheit bzw. Mitarbeit bei der Erstellung der entsprechenden
Gefährdungsbeurteilung.
2.4 Klären und Erläutern der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und
Bedingungen (LPH2d)
2.4.1 Gegenüberstellen von alternativen Grundkonzeptionen mit vergleichender
Darstellung von Vor- und Nachteilen (hinsichtlich Kosten, Termine, Qualitäten /
Quantitäten u.a.) sowie von Kennzahlen auf der Basis von eigenen
Erfahrungswerten und Richtwerten des Auftraggebers. Aufzeigen und Begründen
besonders geeigneter Lösungsvarianten unter Berücksichtigung der Kriterien
Städtebau, Technik, Bauphysik, (Energie-) Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit (bzgl.
Bauunterhalt und Betrieb), Funktionalität, Ökologie, Gestaltung, Ästhetik, soziale
und öffentlich-rechtliche Aspekte, Arbeitssicherheit u.a.
Zusammenfassen der Ergebnisse in einen schriftlichen Erläuterungsbericht. Der
Bericht muss so beschaffen sein, dass alle für die jeweilige Baumaßnahme
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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 2 – Vorplanung (Projekt und Planungsvorbereitung)
wesentlichen Einflüsse sachlich richtig und übersichtlich dargestellt sind.
2.5 Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der
Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren
Leistungen (LPH2e)
2.5.1 Rechtzeitige Bereitstellung der notwendigen Unterlagen für die Planungsbeteiligten.
2.5.2 Koordinieren der Beiträge der an der Planung fachlich Beteiligten und Einarbeiten in
das Vorplanungskonzept mit dem Ziel, Widersprüche und Überschneidungen zu
vermeiden. Dies beinhaltet das Herausarbeiten wesentlicher Abläufe in der Errichtung
und das Ineinandergreifen von Systemen wie Tragwerk, Dach, Fassade, Ausbau,
Arbeitssicherheit, Brandschutz, Gebäudetechnik, wie auch der Kunst am Bau.
Einarbeitung der Ergebnisse aus der energiewirtschaftlichen Stellungnahme des
Auftraggebers.
2.6 Vorverhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit (LPH2f)
2.6.1 Abstimmung mit den anderen an der Planung fachlich Beteiligten, inwieweit
Sondervorschriften aus deren Fachgebiet bei der Beurteilung der
Genehmigungsfähigkeit von Bedeutung sein könnten.
2.6.2 Vorverhandlungen mit den zuständigen Behörden zur Feststellung der
Genehmigungsfähigkeit der Planung und Information des Auftraggebers über das
Ergebnis. Beratung des Auftraggebers, ob ggf. Antrag auf Erteilung eines
Vorbescheides und/oder eine vorgezogene Nachbar- bzw. Bürgerinformation
zweckmäßig ist.
2.6.3 Abklärung der wesentlichen Einflussfaktoren für den vom Auftragnehmer zu
erstellenden Brandschutznachweis. In Fragen des baulichen und technischen
Brandschutzes kann der Auftragnehmer - sofern nichts anderes vereinbart ist und er
es für erforderlich hält - hierzu die fachliche Beratung durch die Branddirektion
wahrnehmen. Hierbei anfallende Beratungskosten sind vom Auftragnehmer zu
übernehmen und mit dem vereinbarten Honorar abgegolten. (Sind über die
Abklärung zum Brandschutznachweis hinaus weitergehende Beratungen
erforderlich, hat der Auftragnehmer Umfang und Kostenübernahme vor
Inanspruchnahme der Beratungsleistung mit dem Auftraggeber abzuklären.)
Die Ergebnisse dieser Besprechungen sind eigenverantwortlich in einem
fortlaufenden „Protokoll Baulicher Brandschutz / Rettungswege“ in Form eines
Gesamtaktenvermerks nach den Vorgaben des Auftraggebers festzuhalten und
fortzuschreiben. Getrennt protokollierte Beiträge der an der Planung fachlich
Beteiligten zum baulichen und technischen Brandschutz sind vom Auftragnehmer
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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 2 – Vorplanung (Projekt und Planungsvorbereitung)
fortlaufend zu integrieren.
2.7 Kostenschätzung nach DIN 276, Vergleich mit den finanziellen
Rahmenbedingungen (LPH2g)
2.7.1 Kostenschätzung über die Gesamtprojektkosten. Der Kostenschätzung ist die
Gliederungssystematik der DIN 276 (2008) nach den Vorgaben des Auftraggebers
zu Grunde zu legen. Die Gesamtprojektkosten sind mindestens bis zur 2. Ebene der
Kostengliederung zu ermitteln. Sofern es die Struktur der Planungsaufgabe
erfordert, sind die Kosten nach den Vorgaben des Auftraggebers gegliedert nach
Funktionsbereichen, Bauteilen, Bauabschnitten o.ä. zu ermitteln.
Nachdem die Kostenschätzung Grundlage für die Finanzierungsüberlegungen und
für die Entscheidung des Auftraggebers ist, ob und wie die Baumaßnahme
weitergeführt wird, ist sie für den Auftraggeber von zentraler Bedeutung. Der
Auftragnehmer hat die Kostenschätzung deshalb mit größter Sorgfalt zu erstellen.
2.7.2 Vergleich mit dem Kostenrahmen bzw. der vom Auftraggeber vorgegebenen
Kostenobergrenze und Aufzeigen der Ursachen von Kostenveränderungen in
schriftlicher Form
2.7.3 Kostenrisiken und geeignete Maßnahmen zur Steuerung sind gemäß Punkt 3.3.9
der DIN 276(2008) schriftlich darzustellen
2.8 Erstellen eines Terminplans mit den wesentlichen Vorgängen des Planungs-
und Bauablaufs (LPH2h)
2.8.1 Erstellen eines Terminplanes mit Aussagen zu Planung und Ausführung, vom
Entwurf bis zur Fertigstellung, gemäß Eckdaten aus Projektauftrags- und
Projektgenehmigungsabläufen sowie Baubeginn- und Inbetriebnahmeterminen.
2.9 Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse (LPH2i)
2.9.1 Schriftliches geordnetes und übersichtliches Zusammenfassen und Dokumentieren
der Ergebnisse der Leistungsphase 2 unter Einbeziehung der Beiträge der fachlich
Beteiligten und Übergeben der Unterlagen an den Auftraggeber. Die Unterlagen
umfassen den Erläuterungsbericht mit allen Arbeits- und Abstimmungsergebnissen
(Zeichnungen, Berechnungen, Maßnahmen- und Objektbeschreibung, einschließlich
der alternativen Lösungsmöglichkeiten) und eine begründete Empfehlung zum
weiteren Vorgehen.
2.9.2 Mitwirkung des Auftragnehmers bei der Erarbeitung und Zusammenstellung der
Anlagen zur Beschlussvorlage nach den städtischen Hochbaurichtlinien
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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 2 – Vorplanung (Projekt und Planungsvorbereitung)
(Projektauftrag).
Dazu gehört die Berechnung der maßgeblichen Planungs- und Kostenkennwerte
nach den Vorgaben des Auftraggebers.
2.9.3 Bei förderfähigen Baumaßnahmen: Zusammenstellung der Unterlagen nach den
Vorgaben der einschlägigen Förderbestimmungen.
B Besondere Leistungen (sofern vertraglich vereinbart)
2.10 Besondere Leistung Erstellung einer qualifizierten Kostenschätzung.
Der qualifizierten Kostenschätzung ist die Gliederungssystematik der DIN 276
(2008) nach den Vorgaben des Auftraggebers zu Grunde zu legen. Die
Gesamtprojektkosten sind mindestens bis zur 3. Ebene der Kostengliederung auf
Basis von Mengengerüsten und Kostenkennwerten zu ermitteln.
Alle in der Kostenschätzung enthaltenen Kostenangaben sind zu begründen, die
Quellenangaben und Berechnungswege sind in einer Anlage zur Kostenschätzung
schriftlich festzuhalten.
Sofern es die Struktur der Planungsaufgabe erfordert, sind die Kosten nach den
Vorgaben des Auftraggebers gegliedert nach Funktionsbereichen, Bauteilen,
Bauabschnitten o.ä. zu ermitteln.
Sofern eine mitzuverarbeitende Bausubstanz und wiederverwendete Teile im Sinne
der HOAI §2, Absatz 7 zur Anwendung kommen, ist deren Wert nach der vertraglich
vereinbarten Methode mit Wertfaktor und den Leistungsfaktoren zu den einzelnen
Leistungsphasen überschlägig zu ermitteln.
(Volumenmethode = Berechnung der Kosten aus der Summe des umbauten Raums
der verschiedenen vom Umbau erfassten Bereiche multipliziert mit den
Kostenwerten der Gebührenordnung für Prüfämter und Prüfingenieure für Baustatik
(GebOP), Bauteilmethode = Berechnung über Kostenkennwerte zu den einzelnen
Bauteilen, Wertfaktor= Abminderungsfaktor unter Berücksichtigung des Alters,
etwaiger Mängel, des Unterhaltungsaufwandes, notwendiger Sanierungskosten etc.
Leistungsfaktor = Abminderungsfaktor unter Berücksichtigung des Umfangs der
Leistungen, die vom Planer für die mitzuverarbeitende Bausubstanz erbracht
werden müssen, bezogen auf die jeweilige Leistungsphase.)
Nachdem die Kostenschätzung Grundlage für die Finanzierungsüberlegungen und
für die Entscheidung des Auftraggebers ist, ob und wie die Baumaßnahme
weitergeführt wird, ist sie für den Auftraggeber von zentraler Bedeutung. Der
Auftragnehmer hat die qualifizierte Kostenschätzung deshalb mit größter Sorgfalt zu
erstellen.
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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 2 – Vorplanung (Projekt und Planungsvorbereitung)
2.11 Besondere Leistungen zum Brandschutz
Erarbeiten und Erstellen von besonderen bauordnungsrechtlichen Nachweisen für
den vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz bei baulichen Anlagen
besonderer Art und Nutzung, Bestandsbauten oder im Falle von Abweichungen von
der Bauordnung.
2.12 Besondere Leistung Durchführen einer Bauvoranfrage
2.13 Besondere Leistung Untersuchen alternativer Lösungsansätze nach
verschiedenen Anforderungen einschließlich Kostenbewertung
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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung
3 Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung
A Leistungen im Leistungsbild
Erarbeiten der genehmigungsfähigen, technisch und wirtschaftlich sachgerechten
Lösung und Berechnen der Gesamtkosten in folgenden Arbeitsschritten:
3.1 Erarbeiten der Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung), unter
weiterer Berücksichtigung der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und
Bedingungen (LPH3a)
3.1.1 Stufenweise Durcharbeitung des Planungskonzeptes einschließlich der
Überarbeitungshinweise des Auftraggebers unter Berücksichtigung sozialer,
öffentlich-rechtlicher, wirtschaftlicher, funktionaler, technisch-konstruktiver,
städtebaulicher, gestalterischer, energiewirtschaftlicher (z.B. hinsichtlich rationeller
Energieverwendung und der Verwendung erneuerbarer Energien) und
landschaftsökologischer Anforderungen sowie der Anforderungen aus dem
Betriebsablauf (z.B. Arbeitssicherheit und Unfallverhütung) auf der Grundlage der
Vorplanung und als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen und die
erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen unter der Verwendung der
Beiträge der an der Planung fachlich Beteiligten bis zum vollständigen Entwurf.
3.1.2 Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfes
Bei Gebäuden:
Zeichnerisches Darstellen des Gesamtentwurfs in allen Grundrissen (über alle
Geschosse, inkl. Dachgeschoss), Längs-/Querschnitten (insbesondere durch
Treppenräume und im Bereich von Anschlüssen an bestehende Gebäude und
Bauwerksdurchdringungen), Ansichten (inkl. Dachaufsicht) mindestens im Maßstab
1:100 mit allen für die Genehmigung erforderlichen Angaben (insbesondere Maße,
Raumnummern, Höhenkoten, Flächenangaben gem. DIN 277, Materialangaben,
Informationen zum vorbeugenden Brandschutz, den Brandabschnitten und zur
Installation). Für die erforderlichen Lagepläne gilt der Maßstab 1:500 (soweit im
Vertrag nichts anderes vereinbart ist). Von wiederkehrenden Raumgruppen,
wesentlichen Gebäudeelementen und Regeldetails sind Detailpläne mindestens im
Maßstab 1:20 zu fertigen. Maßgebliche Bauwerksteile sind zu dimensionieren (z.B.
Sonderanfertigungen, Ertüchtigung von historischen Bauteilen)
Bei Innenausbauten:
Darstellung je nach Erfordernis im Maßstab 1:50 bis 1:20, mit differenzierter
Darstellung von Wandabwicklungen, Farb-, Licht- und Materialgestaltung.
Die Planungsunterlagen müssen alle Maße enthalten, die zur Ermittlung der
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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung
Flächen und des umbauten Raums nach DIN 277 sowie der Kosten erforderlich
sind.
In die Pläne sind für die spätere Nutzung sinnvolle Typenbezeichnungen und
Nummerierungen der Räume nach Abstimmung mit dem Auftraggeber einzutragen.
Für Materialien und Produkte, die die Gestaltung wesentlich prägen, ist ein Farb-
und Materialkonzept mit Bemusterungskonzept zu erstellen.
3.1.3 Aktualisierung der Berechnung zu Flächen und Rauminhalten gemäß DIN 277
3.1.4 Aktualisierung der Raumliste als tabellarischer Raumprogrammnachweis mit
Raumnummerierung.
3.1.5 Beschreibung von Raumtypen nach Vorgabe des Auftraggebers. Hierbei sind
sämtliche Raumtypen mit den wesentlichen Ausstattungsmerkmalen zu erfassen.
Gliederung und Inhalt der Auflistung ist mit dem Auftraggeber abzustimmen.
3.1.6 Überprüfung des Planungskonzepts auf Nachhaltigkeit (bzgl. Bauunterhalt und
Betrieb).
3.1.7 Veränderungen gegenüber der Vorplanung sind jeweils kenntlich zu machen.
3.1.8 Einholen der Zustimmung des Auftraggebers zur Verwendung neuer Baustoffe und
besonderer Bauweisen unter Hinweis auf damit verbundene Risiken.
3.1.9 Einarbeitung der Ergebnisse aus der energiewirtschaftlichen Stellungnahme des
Auftraggebers
3.2 Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der
Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren
Leistungen (LPH3b)
3.2.1 Rechtzeitige Bereitstellung der notwendigen Unterlagen für die Planungsbeteiligten.
3.2.2 Koordinieren der Fachbeiträge aller anderen an der Planung fachlich Beteiligten und
Einarbeiten in die Entwurfsplanung (z.B. Koordinierung und Einarbeitung einer
geänderten Trassenplanung in die Schlitz- und Durchbruchsplanung, Einarbeiten
des Ergebnisses aus der energiewirtschaftlichen Bewertung, Überprüfen der
aktuellen Anforderungen der Arbeitssicherheit)
3.2.3 Sofern für das Projekt gemäß den städtischen Richtlinien für Kunst am Bau und im
öffentlichen Raum die Realisierung von Kunst vorgesehen ist, hat der AN die
Möglichkeit, seine Vorstellungen über die Integration (insbesondere Ort und Art) von
Kunstwerken oder künstlerisch gestalteten Bauteilen einzubringen. Ihm steht in der
städtischen Kommission für Kunst am Bau auch ein Vorschlagsrecht für die am
Auswahlverfahren zu beteiligenden Künstler zu.
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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung
3.3 Objektbeschreibung (LPH3c)
3.3.1 Erstellen eines umfassenden schriftlichen Erläuterungsberichts in der
Gliederungssystematik der DIN 276 (2008) (= Objektbeschreibung) ergänzend zur
Kostenberechnung mit genauen Angaben über alle Einflussgrößen auf die
Baukosten, die nicht unmittelbar aus den Zeichnungen hervorgehen (z.B.
Konstruktionsart, Materialien, Technische Ausrüstung, Ausbaustandard).
3.4 Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit (LPH3d)
3.4.1 Abstimmung mit den anderen an der Planung fachlich Beteiligten, ob
Sondervorschriften aus deren Fachgebieten anzuwenden sind, die für die
Genehmigungsfähigkeit von Bedeutung sein könnten.
3.4.2 Führen der notwendigen Gespräche mit allen am Genehmigungsverfahren
beteiligten Behörden einschließlich der Fachbehörden (z.B. Denkmalschutz,
Naturschutz) zur Feststellung der Genehmigungsfähigkeit der Planung.
3.4.3 Information des Auftraggebers, ob die zuständigen Behörden die Genehmigungs-
fähigkeit eindeutig erklärt haben oder ob ggf. Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides
und/oder die Einholung der nachbarrechtlichen Zustimmung zweckmäßig ist.
3.4.4 Konkretisierung und Fortschreibung des Brandschutzkonzepts im „Protokoll
Baulicher Brandschutz / Rettungswege“. Vom Auftragnehmer ist das Ergebnis der
Abstimmung zwischen Auftragnehmer, den Fachplanern und der Branddirektion
nach Abschluss der Entwurfsplanung zusammenfassend zu dokumentieren und die
schriftliche Zustimmung der Branddirektion hierzu einzuholen.
3.4.5 Abstimmung der Belange des Arbeitsschutzes. Die Arbeitssicherheit wird von der
Genehmigungsbehörde nicht geprüft. Dieser Themenbereich muss vom
Auftragnehmer mit den Planungsbeauftragten eigenverantwortlich geklärt und
abgestimmt werden.
3.5 Kostenberechnung nach DIN 276 und Vergleich mit der Kostenschätzung
(LPH3e)
3.5.1 Erstellen einer Kostenberechnung über die Gesamtprojektkosten auf Basis der
Entwurfsplanung. Der Kostenberechnung ist die Gliederungssystematik der DIN 276
(2008) nach den Vorgaben des Auftraggebers zu Grunde zu legen. Die
Gesamtprojektkosten sind mindestens bis zur 3. Ebene der Kostengliederung auf
Basis von Kostenkennwerten und Mengengerüsten zu ermitteln. Sofern es die
Struktur der Planungsaufgabe erfordert, sind die Kosten nach den Vorgaben des
Auftraggebers gegliedert nach Funktionsbereichen, Bauteilen, Bauabschnitten o.ä.
zu ermitteln. Alle in der Kostenberechnung enthaltenen Kostenangaben sind zu
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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung
begründen, die Quellenangaben und Berechnungswege sind in einer Anlage zur
Kostenberechnung schriftlich festzuhalten.
Sofern eine mitzuverarbeitende Bausubstanz und wiederverwendete Teile im Sinne
der HOAI § 2, Absatz 7 zur Anwendung kommen, ist deren Wert nach der vertraglich
vereinbarten Methode zu ermitteln.
3.5.2 Umfang und Wert der mitzuverarbeitenden Bausubstanz sind zum Zeitpunkt der
Kostenberechnung mit dem Auftraggeber schriftlich zu vereinbaren.
3.5.3 Der Auftragnehmer erstellt auf der Grundlage der Einzelbeiträge eine Gesamtauf-
stellung der Baukosten (Kostengruppen 200-600). Die Beiträge der an der Planung
fachlich Beteiligten sind dabei vom Auftragnehmer auf Plausibilität zu prüfen.
3.5.4 Kostenrisiken und geeignete Maßnahmen zur Steuerung sind gemäß Punkt 3.3.9
der DIN 276 (2008) schriftlich darzustellen
3.5.5 Nachdem die Kostenberechnung Grundlage für die Finanzierungsüberlegungen und
für die Entscheidung des Auftraggebers ist, ob und wie die Baumaßnahme
weitergeführt wird, ist sie für den Auftraggeber von zentraler Bedeutung. Der AN hat
die Kostenberechnung deshalb mit größter Sorgfalt zu erstellen.
3.5.6 Kostenkontrolle: Vergleichendes Gegenüberstellen der Ergebnisse der
Kostenberechnung mit den Ergebnissen der Kostenschätzung und aller weiteren
zwischenzeitlichen Kostenermittlungen. Nachvollziehbares schriftliches Erläutern
und Begründen aller Veränderungen, die sich für das Bauvorhaben als
Mehraufwand oder auch als Einsparung auswirken.
3.5.7 Bei etwaiger Kostenüberschreitung gegenüber der genehmigten Kostenschätzung
sind vom Auftragnehmer Kompensationsmaßnahmen und die daraus resultierenden
Konsequenzen auf Kosten, Termine und Qualität zu untersuchen und dem
Auftraggeber aufzuzeigen. Wird die Kostenüberschreitung im Fachbereich eines
bzw. mehrerer an der Planung fachlich Beteiligten ausgelöst, hat der Auftragnehmer
von diesen Kompensationsvorschläge mit fachlicher Bewertung anzufordern. Die
Vorschläge der fachlich Beteiligten sind vom Auftragnehmer auf technische
Plausibilität zu überprüfen und in sein Einsparkonzept zu integrieren.
3.6 Fortschreiben des Terminplanes (LPH3f)
3.6.1 Fortschreiben des Rahmenterminplanes als Übersicht für das/ die gesamte/ n
Gebäude/ Innenräume
3.6.2 Fortschreiben des Planungsterminplanes für die geordnete Abwicklung der
Entwurfsplanung für das/ die gesamte/ n Gebäude/ Innenräume und als Vorschau
auf die weiteren Leistungsphasen
3.6.3 Fortschreiben des Ausführungsterminplanes als Übersicht für das/ die gesamte/ n
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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung
Gebäude/ Innenräume
3.7 Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse (LPH3g)
3.7.1 Schriftliches, geordnetes und übersichtliches Zusammenfassen der gesamten
Ergebnisse der Leistungsphase 3 unter Einbeziehung der Beiträge der fachlich
Beteiligten und Übergeben der Unterlagen an den Auftraggeber. Die Unterlagen
umfassen den Erläuterungsbericht mit allen Arbeits- und Abstimmungsergebnissen
sowie alle Zeichnungen, Berechnungen, Beschreibungen und einer begründete
Empfehlung zum weiteren Vorgehen
3.7.2 Mitwirkung des Auftragnehmers bei der Erarbeitung und Zusammenstellung der
Anlagen zur Beschlussvorlage nach den städt. Hochbaurichtlinien
(Projektgenehmigung). Dazu gehört die aktualisierte Berechnung der maßgeblichen
Planungs- und Kostenkennwerte nach den Vorgaben des Auftraggebers.
3.7.3 Bei förderfähigen Baumaßnahmen: Zusammenstellung der Unterlagen nach den
Vorgaben der einschlägigen Förderbestimmungen.
B Besondere Leistungen (soweit vertraglich vereinbart):
3.8 Besondere Leistung Erstellung der qualifizierten Kostenberechnung
Zusätzlich zur Kostenberechnung in der Gliederungssystematik der DIN 276 (2008)
nach Ziff. 4.3.5.1 ist eine qualifizierte Kostenberechnung mit Zuordnung der Kosten
zu Leistungseinheiten (Gewerken) zu erstellen.
Dazu sind die Kosten der Kostengruppen 200 bis 500 in einer Gliederungstiefe
aufzustellen, die eine Zuordnung zu den vom Auftraggeber vorgegebenen
Leistungseinheiten ermöglicht. Die vom Auftragnehmer und den anderen an der
Planung fachlich Beteiligten auf Basis von Mengengerüsten und Kostenkennwerten
ermittelten Kostenansätze sind den jeweiligen Leistungseinheiten zuzuordnen. Die
summarische Zusammenstellung der Kosten ist sowohl nach der Kostengliederung
der 3. Ebene als auch nach den Leistungseinheiten zu erstellen.
Sofern es die Struktur der Planungsaufgabe erfordert, sind die Kosten nach den
Vorgaben des Auftraggebers gegliedert nach Funktionsbereichen, Bauteilen,
Bauabschnitten o.a. zu ermitteln.
3.9 Besondere Leistung zu Kunst am Bau
Teilnahme an Sonderterminen im Rahmen des Künstler-Auswahlverfahrens wie z.B.
Technische Vorprüfung, Künstlerkolloquium, Kommissionssitzung. Je nach
Verfahren evtl. auch aktive Mithilfe beim Kunstprojektentwurf.
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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 4 – Genehmigungsplanung
4 Leistungsphase 4 – Genehmigungsplanung
A Leistungen im Leistungsbild
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens sind folgende Arbeitsschritte zu
erbringen:
4.1 Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-
rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf
Ausnahmen und Befreiungen, sowie notwendiger Verhandlungen mit
Behörden unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich
Beteiligter (LPH4a)
4.1.1 Erarbeiten der Vorlagen für die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften
erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf
Ausnahmen und Befreiungen. Dabei sind die Beiträge der anderen fachlich an der
Planung Beteiligten (z.B. Standsicherheitsnachweis, Entwässerungsplanung) und
die Ergebnisse aus den Verhandlungen mit den Behörden zu integrieren.
4.1.2 Erstellen des Brandschutznachweises nach den Vorgaben der
Genehmigungsbehörde und den Bestimmungen der Bayrischen Bauordnung
(BayBO) und der Bauvorlagenverordnung. Aus der konkreten Planung resultierende
Abweichungen sind zu begründen.
4.1.3 Der Auftragnehmer hat alle für die Genehmigung des Bauvorhabens erforderlichen
Unterlagen frühzeitig zu beschaffen (z.B. Gegenzeichnungen von Aktennotizen,
amtl. Lageplan) und den anderen an der Planung fachlich Beteiligten frühestmöglich
Unterlagen zur Verfügung zu stellen, damit auch diese die für fachspezifische
Genehmigungsverfahren erforderlichen Unterlagen und Anträge termingerecht
einreichen können.
4.1.4 Abstimmung des Planungskonzepts mit der Gemeindeunfallversicherung.
4.2 Einreichen der Vorlagen (LPH4b)
4.2.1 Umfang und Form der einzureichenden Unterlagen richten sich nach den
Bestimmungen der Bayerischen Bauordnung und den dazu erlassenen
Durchführungsverordnungen sowie nach den Anforderungen der zuständigen
Baugenehmigungs- bzw. Erlaubnisbehörde (hinsichtlich Art und Umfang der
Planunterlagen, Berechnungen, Beschreibungen).
4.2.2 Die Bauvorlagen müssen vor Abgabe inhaltlich mit dem Auftraggeber abgestimmt
sein. Die einzureichenden Unterlagen sind beim Auftraggeber vollständig und in
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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 4 – Genehmigungsplanung
ausreichender Anzahl (Anzahl der erforderlichen Belegexemplare für die zuständige
(bis zur Fertigstellung des Objekts) Baugenehmigungs- bzw. Erlaubnisbehörde)
zwecks Unterzeichnung durch den Auftraggeber vorzulegen
4.2.3 Einreichen der Unterlagen bei der zuständigen Baugenehmigungs- bzw.
Erlaubnisbehörde.
4.3 Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und
Berechnungen (LPH4c)
4.3.1 Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und
Berechnungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich
beteiligter
4.3.2 Werden durch Entscheidungen der Behörden Änderungen an der Planung oder
Änderungsanträge gefordert, so ist der Auftraggeber hierüber sofort zu informieren.
Weitere Schritte sind vom Auftragnehmer mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Gleiches gilt für Widerspruchsverfahren, die durch den Antrag auf Baugenehmigung
ausgelöst werden.
4.3.3 Nachlieferung von Unterlagen und Nachweisen, die von der Behörde zusätzlich
gefordert werden. Soweit sie die Leistungen der anderen an der Planung fachlich
Beteiligten betreffen, hat sie der Auftragnehmer bei dem zutreffenden Fachplaner
anzufordern und an die Behörde weiterzuleiten.
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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 5 – Ausführungsplanung
5 Leistungsphase 5 – Ausführungsplanung
A Leistungen im Leistungsbild
Im Rahmen der Ausführungsplanung sind folgende Arbeitsschritte zu erbringen:
5.1 Erarbeiten der Ausführungsplanung mit allen für die Ausführung notwendigen
Einzelangaben (zeichnerisch und textlich) auf der Grundlage der
Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung bis zur ausführungsreifen
Lösung, als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen (LPH5a)
5.1.1 Abweichungen der Ausführungsunterlagen von der genehmigten Entwurfsplanung
oder der Baugenehmigung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des
Auftraggebers. Notwendige Abweichungen gegenüber der Entwurfsplanung oder
der Baugenehmigung sind dem Auftraggeber einschließlich des Verursachers zu
benennen. Sofern sie finanzielle und/oder terminliche Auswirkungen haben, hat der
Auftragnehmer dem Auftraggeber die Konsequenzen aufzuzeigen.
5.1.2 Entwicklung der Planung vom Rohwerkplan in mehreren Abstimmungsebenen mit
den anderen an der Planung fachlich Beteiligten bis zur Ausführungsreife.
5.1.3 Einarbeiten der Ergebnisse aus der detaillierten Abstimmung mit Aufsichts-, Förder-,
Genehmigungsbehörden und dem Fachdienst für Arbeitssicherheit FAS bzw. der KUVB.
5.1.4 Der Differenzierungsgrad der Ausführungsunterlagen muss unbeschadet der
Anforderungen des Auftraggebers mindestens dem Fachwissen der ausführenden
Unternehmen gerecht werden.
5.1.5 Für die Bauausführung dürfen nur solche Unterlagen zur Verfügung gestellt werden,
die mit Zustimmungsvermerken (z.B. „BAUFREI“) des Erstellers der Unterlagen und
der anderen an der Planung fachlich Beteiligten versehen ist.
5.1.6 Vorlage und Erläuterung der ausführungsreifen Pläne beim Auftraggeber zur
Kenntnisnahme vor Übergabe an die Objektüberwachung.
5.1.7 Aufstellung und Fortschreibung des Material-Bemusterungskatalogs auf Basis der
Objektbeschreibung.
5.2 Ausführungs-, Detail-, und Konstruktionszeichnungen nach Art und Größe des
Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter
Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen bei Gebäuden: (LPH5b)
Zeichnerische Darstellung des Objektes mit allen für die Ausführung notwendigen
Einzelangaben, zum Beispiel endgültige, vollständige Ausführungs-, Detail- und
Konstruktionszeichnungen im Maßstab 1:50 bis 1:1, sowie Übersichtspläne Maßstab
1:100, 1:200 mit den erforderlichen textlichen Ausführungen.
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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 5 – Ausführungsplanung
5.2.1 Ausführungszeichnungen müssen alle Einzelheiten des Bauwerks, entsprechend
dem Entwurf und der Objektbeschreibung beziehungsweise des Raumtypenbuches
sowie der Baugenehmigung enthalten und sind mit allen Angaben und Anweisungen
so ausführlich darzustellen, dass eine einwandfreie Ausführung des Bauwerks
möglich ist.
5.2.2 Erstellen der vollständigen Ausführungszeichnungen mit allen für die Bauausführung
erforderlichen Angaben (Maße, Material- und Konstruktionsangaben, Höhenkoten
u.a.). Die Ausführungszeichnungen bestehen mindestens aus:
- Grundrissen, Schnitten, Ansichten und Dachaufsichten im Maßstab 1:50
(dazu gehören u. a. auch Fundament- und Sparrenpläne sowie
Ausführungszeichnungen über nicht genutzte Dachräume)
- Grundrissausschnitten und Wandabwicklungen im Maßstab 1:20 (dies gilt
insbesondere für hochinstallierte Räume, geflieste Räume wie z.B. Nasszellen
und WC-Anlagen, Einbauelemente und -möbel etc.)
- Fassadenschnitten und -detailzeichnungen
horizontal mit Anschlüssen, soweit zutreffend an Nachbargebäude,
vertikal u.a. mit Dachan- / -abschluss, Balkonen/Loggien, Sonnen- / Blendschutz,
Vordach und bis Unterkante Gebäudegründung
-
Treppenhäusern mit Absturzsicherungen und Brandschutzeinrichtungen
-
weiteren Detail- und Konstruktionszeichnungen im Maßstab 1:20 bis 1:1 für alle
Gewerke/Fachlose als hinreichend differenzierte Grundlage für die Vorbereitung
der Vergabe und die Bauausführung,
- wichtige Konstruktionsmerkmale wie z.B. Dehnungsfugen und ähnliches sind aus
den Plänen der Fachplaner und Sonderfachleute zu übernehmen; hierzu gehören
auch alle Aussparungen. Separate Aussparungspläne sind nur für Förderanlagen
zugelassen.
- Aussparungen sind generell als Fußbodenaussparungen einzutragen. Alle
Aussparungen sind differenziert nach Fachsparten zu bezeichnen.
- Raum- und Typenbezeichnungen sowie die Nummerierung der Raumeinheiten
sind aus der Entwurfsplanung zu übernehmen und ggf. anzupassen. In den
Raumtypen ist der Möblierungsvorschlag einzutragen.
- textlichen Ergänzungen der Planinhalte soweit sie aus den Zeichnungen nicht
ersichtlich sind.
Bei Innenausbauten:
Detaillierte Darstellung der Räume und Raumfolgen im Maßstab 1:25 bis 1:1, mit
den erforderlichen textlichen Ausführungen und Materialbestimmungen
Die Vorgaben zur zeichnerischen Darstellung zu Gebäuden gelten analog für
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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 5 – Ausführungsplanung
Konstruktion, Material und Gestaltung von Decken, Fußboden- und Wandbelägen/-
bekleidungen sowie Ausbauten/Einbauten aller Art.
5.2.3 Bescheinigung für die Planfreigabe seitens des Auftragnehmers:
„Fachtechnisch geprüft und mit den ersichtlichen Änderungen für richtig befunden /
frei für Baustelle
Datum, Unterschrift“
5.3 Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der
Planung fachlich Beteiligten, sowie Koordination und Integration von deren
Leistungen (LPH5c)
5.3.1 Termingerechtes Erstellen und Übergeben der von den anderen an der Planung
fachlich Beteiligten benötigten Grundlagen, die als Basis für deren fachspezifischen
Leistungen erforderlich sind.
5.3.2 Übernahme der zutreffenden Leistungsergebnisse der anderen an der Planung
fachlich Beteiligten in die Ausarbeitungen des Auftragnehmers (z.B. Aussparungen,
Trassen, Maschinenfundamente)
5.3.3 Koordinierung und Prüfung der Ausführungszeichnungen der an der Planung
fachlich Beteiligten im Hinblick auf Erfüllung terminlicher, wirtschaftlicher,
funktionaler, konstruktiver und gestalterischer Aspekte.
5.4 Fortschreiben des Terminplans (LPH5d)
5.4.1 Fortschreiben des Rahmenterminplanes als Übersicht für das/ die gesamte/ n
Gebäude/ Innenräume
5.4.2 Fortschreiben des Planungsterminplanes für die geordnete Abwicklung der
Ausführungsplanung für das/ die gesamte/ n Gebäude/ Innenräume und als
Vorschau auf die weiteren Leistungsphasen
5.4.3 Fortschreiben des Ausführungsterminplanes als Übersicht für das/ die gesamte/ n
Gebäude/ Innenräume
5.5 Fortschreiben der Ausführungsplanung auf Grund der gewerkeorientierten
Bearbeitung während der Objektausführung (LPH5e)
5.5.1 Fortschreiben der Ausführungsplanung auf Grund der gewerkeorientierten
Bearbeitung während der Objektausführung. Die Ausführungsunterlagen sind in der
jeweils aktuellen Fassung den an der Planung und Objektüberwachung Beteiligten
und den ausführenden Unternehmen zur Verfügung zu stellen.
5.5.2 Das „Protokoll Baulicher Brandschutz / Rettungswege“ ist vom Auftragnehmer
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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 5 – Ausführungsplanung
entsprechend der Planungsfortschreibung und der tatsächlichen Bauausführung
laufend auf aktuellen Stand zu bringen.
5.5.3 Sofern die Leistungsphasen 1-5 und 6-9 (bzw. 1-7 und 8-9) an verschiedene
Auftragnehmer übertragen sind, hat der mit der Leistungsphase 5 beauftragte
Auftragnehmer die für die Baustelle freigegebenen Planunterlagen rechtzeitig zu
den vereinbarten Terminen an den mit der Leistungsphase 8 beauftragten
Auftragnehmer zu übermitteln.
5.5.4 Die Aktualität der Arbeitssicherheitsanforderungen ist vom Auftragnehmer laufend
auf aktuellen Stand zu bringen und bei Bedarf mit dem Bauherren und dem FAS
abzustimmen.
5.6 Überprüfen erforderlicher Montagepläne der vom Objektplaner geplanten
Baukonstruktion und baukonstruktiven Einbauten auf Übereinstimmung mit
der Ausführungsplanung (LPH5f)
B Besondere Leistungen (soweit vertraglich vereinbart):
5.7 Besondere Leistung: Übergabe zwischen zwei Planern (gleichzeitige
Beauftragung der entsprechenden besonderen Leistung in LPH6)
Erstellen abschließender Unterlagen aus den bisherigen Leistungsphasen durch
den planerstellenden Architekten zur Übergabe an den ausführenden
Architekten.
Teilnahme an Terminen (bis zur Fertigstellung des Objekts) zur Abstimmung zur
Vermeidung von Schnittstellenfehlern.
Bestätigen der Korrektheit der Ausführung gemäß der aktualisierten
Ausführungspläne bzw. Bestandspläne (nach Prüfung durch den
objektüberwachenden Architekten).
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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 6 – Vorbereitung der Vergabe
6 Leistungsphase 6 – Vorbereitung der Vergabe
A Leistungen im Leistungsbild
Im Rahmen der Vorbereitung der Vergabe sind folgende Arbeitsschritte zu
erbringen:
6.1 Aufstellen eines Vergabeterminplanes (LPH6a)
6.1.1 Aufstellen und Fortschreiben eines gewerkeorientierten Vergabeterminplans, in dem
die Schritte der Ausschreibungs- und Vergabearbeit für alle Gewerke und alle
Beiträge der Planungsbeteiligten und des Auftraggebers disponiert werden.
Reservezeiten für Vergabeeinsprüche und Aufhebungen aus wirtschaftlichen
Gründen sind dabei gesondert auszuweisen.
6.2 Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach
Leistungsbereichen, Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf der
Grundlage der Ausführungsplanung unter Verwendung der Beiträge anderer
an der Planung fachlich Beteiligter (LPH6b)
6.2.1 Die Abstimmung und Festlegung der Schnittstellen beziehungsweise
Leistungsabgrenzungen für die VOB - Vergaben mit den anderen an der Planung
fachlich Beteiligten veranlasst der Auftragnehmer mittels Erstellen und Abstimmen
eines Schnittstellenkatalogs.
6.2.2 Der Auftragnehmer erstellt Planunterlagen die der Mengenermittlung als
gewerkespezifische Positionspläne beigefügt werden.
6.2.3 Die Mengen sind mit hohem Genauigkeitsgrad zu ermitteln, Risikozuschläge bleiben
allein dem Auftraggeber vorbehalten.
6.2.4 Stundenlohnarbeiten sind nur im unbedingt erforderlichen Umfang aufzunehmen.
6.2.5 Übernahme der von den anderen an der Planung fachlich Beteiligten zur Verfügung
zu stellenden Informationen für bauseitige Vorleistungen wie z.B. der Technischen
Ausrüstung (z.B. Herstellen und Schließen von Schlitzen und Aussparungen, Einbau
von Montage- und Befestigungsmitteln, Herstellen von Maschinenfundamenten,
Montagehilfen u.a.) mit genauen Mengen, Maßen und Dimensionen.
6.2.6 Die Aufteilung der Gewerke nach Vergabeeinheiten sind vom Auftragnehmer
entsprechend dem Schnittstellenkatalog mit dem Auftraggeber abzustimmen.
6.2.7 Die Festlegung der auszuschreibenden Vergabeeinheiten für die
Ausführungsgenehmigung ist vom Auftragnehmer mit dem Auftraggeber vor
Einleitung des ersten Vergabeverfahrens abzustimmen.
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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 6 – Vorbereitung der Vergabe
6.2.8 Die Festlegung der Gewerke/Vergabeeinheiten, die EU-weit ausgeschrieben werden
müssen bzw. sollen, ist vom Auftragnehmer mit dem Auftraggeber vor Einleitung des
ersten Vergabeverfahrens abzustimmen.
6.2.9 Leistungsbeschreibungen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart,
getrennt nach Fachlosen, Titeln und ggf. nach Bauteilen aufzustellen.
6.2.10 Das Aufstellen der Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnissen hat nach
dem Standardleistungsbuch zu erfolgen. Frei formulierte Positionen sind auf das
notwendige Maß zu beschränken.
6.2.11 Die Leistungsverzeichnisse sind als Datei im Datenaustauschformat XHL bzw. XAL
zu liefern. Die Art der Datenträger bzw. -übertragung (CD-ROM, DVD, E-Mail,
eVergabe-Plattform o.ä.) ist mit dem Auftraggeber abzustimmen.
6.2.12 Die Leistungsbeschreibungen bestehen aus einer allgemeinen Darstellung der
Bauaufgabe (Baubeschreibung zur Leistungsbeschreibung) und einem in
Teilleistungen gegliederten Leistungsverzeichnis. Alle Angaben außer der reinen
Leistungsbeschreibung, die zum Verständnis der Bauaufgabe und zur
Preisermittlung erforderlich sind und die sich nicht aus der Beschreibung der
einzelnen Leistungspositionen unmittelbar ergeben, sind vom Auftragnehmer in die
Baubeschreibung aufzunehmen.
6.2.13 Zur Sicherstellung einer einwandfreien Preisermittlung sind alle Umstände, die die
Preisermittlung beeinflussen, festzustellen und zu beschreiben. Dabei ist anhand
der „Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung“ in Abschnitt 0 der DIN
18299 ff (VOB/C) vorzugehen.
6.2.14 Die vom Auftragnehmer erstellte Leistungsbeschreibung darf keine Allgemeinen,
Zusätzlichen oder Besonderen Vertragsbedingungen enthalten. Die Allgemeinen
Vertragsbedingungen (VOB/B und VOB/C) und die von der Stadt vorgegebenen
Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) bleiben unverändert. Zusätzliche
Technische Vertragsbedingungen (ZTV) dürfen nur in Abstimmung mit dem
Auftraggeber verwendet werden. Die Daten für die ZTV sind an den Auftraggeber in
geeigneter, abgestimmter Form zu übermitteln.
6.2.15 Notwendige Angaben für eine ggf. notwendige Veröffentlichung im Staatsanzeiger,
eine Vergabebekanntmachung oder eine bei Überschreitung des Schwellenwertes
für eine europaweite Ausschreibung vorgeschriebene europaweite Vorinformation
(Vorab-Veröffentlichung) sind rechtzeitig in geordneter Form an den Auftraggeber zu
übermitteln.
6.2.16 Die für die jeweilige Bauaufgabe notwendigen Angaben (Ausführungstermine,
Sicherheitsleistungen, etc.) sind vom Auftragnehmer in die vom Auftraggeber
vorgegebenen Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) aufzunehmen und mit dem
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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 6 – Vorbereitung der Vergabe
Auftraggeber abzustimmen. Das Gleiche gilt für die Aufnahme von zusätzlichen
Klauseln (z.B. Lohngleitung, Stundenlohnarbeiten, verlängerte Verjährungsfristen für
Mängelansprüche) und Ergänzungen (z.B. Wartungsverträge).
6.2.17 Normen sind - sofern eine europaweite Spezifikation vorliegt - in ihrer europäischen
und soweit erforderlich in ihrer nationalen Bezeichnung anzugeben.
6.2.18 Die Baustelleneinrichtung ist generell gewerkeorientiert in folgender Gliederung in
die Leistungsbeschreibungen einzubeziehen:
-
Einrichten und Räumen
-
Diverse Positionen für die Vorhaltung und Unterhaltung von Teilen der
Baustelleneinrichtung, die über die Ausführungsdauer des ausführenden
Unternehmens hinaus erforderlich ist (z.B. Bauzaun, Baustrasse, Baustellenver-
und –Entsorgung, Gerüst für Nachfolgefirma, Baubüro für Auftraggeber)
6.2.19 Die Aufnahme von Zulagepositionen bedarf der ausdrücklichen Zustimmung durch
den Auftraggeber. Sie sind als solche zu kennzeichnen, mit realistischen
Mengenansätzen (der Mengenvordersatz 1 ist unzulässig) zu versehen und in den
Gesamtbetrag einzubeziehen.
6.2.20 Die Aufnahme von Alternativ- /Bedarfspositionen ist nicht zulässig.
6.2.21 Die Vorgabe bestimmter Produkte ist zu begründen und bedarf der vorherigen
ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers. In diesen Fällen ist vorzusehen,
dass Bieter/Bewerber ein gleichwertiges Produkt anbieten können.
6.2.22 In den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) sind ausschließlich
solche Aspekte einzubeziehen, die ergänzend zur VOB/C objektspezifisch
erforderlich sind. Die Aufzählung von bei der Ausführung zu beachtenden „allgemein
anerkannten Regeln der Technik“ ist nicht zulässig.
6.2.23 Festlegungen in Form von Plänen und Skizzen sind nur dann zulässig, wenn die
Leistung verbal nicht hinreichend und zweifelsfrei beschrieben werden kann.
Leistungsverzeichnisse, Pläne und Skizzen dürfen keine Hinweise auf den/die
Verfasser enthalten.
6.2.24 Bei der Erstellung von Einheitspreislisten sind realistische Mengenansätze (der
Mengenansatz 1 ist unzulässig) und folgende Bezeichnungen zu verwenden
-
für Bau- und Bauhilfsstoffe: DIN-gemäße Bezeichnungen
-
für Geräte und Baustellenausstattung: Bezeichnungen der
Baugeräteliste und Bauaufwandsliste.
6.2.25 Zusammenstellen einer Liste über die erforderlichen technischen
Nutzungseinweisungen
6.2.26 Zusammenstellen einer Liste über die baubegleitend und zur Abnahme der
Leistungen als Gesamtpaket von den ausführenden Unternehmen zur Verfügung zu
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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 6 – Vorbereitung der Vergabe
stellenden Unterlagen zur Baubestandsdokumentation
Für die Baubestandsdokumentation sind alle für den späteren Betrieb und die
Nutzung, sowie spätere bauliche Maßnahmen erforderlichen Dokumente (inkl.
Planunterlagen) von den beauftragten Unternehmen einzufordern.
Die Baubestandsdokumentation umfasst (nicht abschließend):
-
Nachweise zu Baustoff und Bauart, Berechnungen
-
Produktdatenblätter, Herstellerverzeichnisse
-
Betriebs-und Instandhaltungsvorgaben, Pflegehinweise, Ersatzteillisten
-
Prüfprotokolle, Gutachten
-
Unterlagen zu Abnahme, Einweisungen, Übergaben
-
Pläne, Zeichnungen, Schemata
-
Foto-und Bilddokumentation
-
Anlagenbeschreibungen
-
Daten der Geräte
-
Unterlagen zu Brandschutz technischer Anlagenteile
-
Unterlagen zu Mess,-Steuer,- und Regelungsanlagen
Die Leistungen zur Dokumentation der ausführenden Unternehmen sind vom
Auftragnehmer hinsichtlich der Struktur und Form nach den Vorgaben des
Auftraggebers auszuschreiben
Die gesamte Dokumentation der ausführenden Unternehmen ist in Papierform (i. d.
Regel zweifach) in Aktenordnern an den Auftraggeber zu übergeben, zusätzlich sind
alle Einzeldokumente, jeweils in digitaler Form als PDF-Datei, einzelne Unterlagen
zusätzlich in bearbeitbarer digitaler Form zu übergeben.
Die einzelnen Dokumente (inkl. Planunterlagen) der Papierdokumentation und der
digitalen Dokumentation müssen in eine vom Auftraggeber vorgegebene 3-stufige
Gliederungsstruktur eingeordnet und in entsprechend gegliederten Verzeichnissen
erfasst werden.
6.2.27 Unterstützung des Auftraggebers zur Beantwortung von Bieter/Bewerberanfragen
während der Angebotsfrist (Anfragen der Bieter /Bewerber dürfen keinesfalls vom
Auftragnehmer beantwortet werden).
6.3 Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den
Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten (LPH6c)
6.3.1 Koordinieren der Leistungen der an der Planung fachlich Beteiligten insbesondere
betreffend:
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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 6 – Vorbereitung der Vergabe
-
Einheitlicher VOB-konformer Systematik
-
zweifelsfreier, fortlaufender Seitennummerierung
-
Vermeidung von Leistungsüberschneidungen oder Leistungslücken
6.3.2 Rechtzeitiges Anfordern der Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung
fachlich Beteiligten
6.3.3 Die Leistungsbeschreibungen und Angaben für etwaige Zusätzliche Technische
Vertragsbedingungen sind dem Auftraggeber so rechtzeitig zur Freigabe vorzulegen,
dass evtl. notwendige Änderungen/Ergänzungen vor dem geplanten Versand der
Unterlagen eingearbeitet werden können.
6.4 Ermitteln der Kosten auf der Grundlage vom Planer bepreister
Leistungsverzeichnisse (LPH6d)
6.4.1 Auspreisen der vom Planer erstellten Leistungsverzeichnisse mit statistisch
erfassten und an die aktuelle Marktsituation angepassten Angebotspreisen.
6.5 Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten
Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung (LPH6e)
6.5.1 Vergleichendes Gegenüberstellen der Gewerkebudgets auf Basis der bepreisten
Leistungsverzeichnisse mit den auf Basis des Baupreisindexes fortgeschriebenen
Gewerkebudgets aus der qualifizierten Kostenberechnung. Nachvollziehbares
schriftliches Erläutern und Begründen aller Veränderungen, die sich für das
Bauvorhaben als Mehraufwand oder auch als Einsparung auswirken
6.6 Zusammenstellen der Vergabeunterlagen für alle Leistungsbereiche (LPH6f)
6.6.1 Übermittlung von Vorschlägen geeigneter Unternehmen für die Teilnahme an einer
beschränkten Ausschreibung oder freihändigen Vergabe .
6.6.2 Zusammenstellen der Vergabeunterlagen für alle Leistungsbereiche
6.6.3 Ausführen der Vorabveröffentlichungen, soweit erforderlich
B Grundleistungen aus anderen Leistungsphasen als besondere Leistung
(soweit vertraglich vereinbart):
6.7 Besondere Leistung: Grundleistung Aufstellen eines
Ausführungsterminplanes für das / die gesamte/n Gebäude / Innenräume
(Balkendiagramm) (LPH8d)
6.7.1 Aufstellen des Ausführungsterminplanes als Balkenplan auf der Basis von
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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 6 – Vorbereitung der Vergabe
Berechnungen unter Zugrundelegung der auszuführenden wesentlichen Mengen
und realistischer Zeitwerte, vom Auftraggeber genehmigter Fristen mit Angaben
über Beginn, bedeutsame Zwischentermine und den Fertigstellungstermin für alle
Bauleistungen.
6.7.2 Im Terminplan sind insbesondere folgende Vorgänge auszuweisen:
- Übergabetermin der vom Auftragnehmer und von den an der Planung fachlich
Beteiligten zur Verfügung zu stellenden Ausführungsunterlagen
- Übergabefristen der von den ausführenden Unternehmen zur Verfügung zu
stellenden Ausführungsunterlagen einschl. Werkstatt- und Montagepläne und
Prüffristen des Auftragnehmers für vorgenannte Unterlagen
-
Fristen für Zulassungen im Einzelfall
-
Fristen für behördliche Abnahmen
-
Fristen für die Übergabe der Baubestandsdokumentation vor den Abnahmen
(inkl. Prüffristen durch Auftragnehmer)
-
Fristen für die Nutzungseinweisungen
-
Fristen für VOB-Abnahmen
-
Fristen für die Einregulierung technischer Anlagen
-
Fristen für Freimessungen
6.8 Besondere Leistung: Übergabe zwischen zwei Planern ab LPH 6 (gleichzeitige
Beauftragung der entsprechenden besonderen Leistung in LPH5)
Prüfen der aktualisierten Ausführungspläne bzw. der Bestandspläne auf
Korrektheit mit der tatsächlichen Ausführung durch den mit der
Objektüberwachung beauftragten Architekten.
Teilnahme an Terminen zur Abstimmung zur Vermeidung von Schnittstellenfehlern.
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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 7 – Mitwirkung bei der Vergabe
7 Leistungsphase 7 – Mitwirkung bei der Vergabe
A Leistungen im Leistungsbild
Im Rahmen des Mitwirkens bei der Vergabe sind folgende Arbeitsschritte zu erbringen:
7.1 Koordinieren der Vergaben der Fachplaner (LPH7a)
7.1.1 Koordinieren aller Leistungsbereiche bei der Prüfung und Wertung der Angebote.
7.1.2 Erstellen einer Gesamtübersicht über alle noch einzuholenden Angebote (Soll) und
aller bereits eingeholten Angebote (Ist).
7.1.3 Fortschreiben des gewerkeorientierten Vergabeterminplans, in dem die Schritte der
Ausschreibungs,-und Vergabearbeit für alle Gewerke und alle Beiträge der
Planungsbeteiligten und des Auftraggebers disponiert werden.
7.2 Einholen von Angeboten (LPH7b)
7.2.1 Vorbereitung der Beantwortung von Anfragen jeglicher Art und Inhalts von
Bietern/Bewerbern ab Beginn (bzw. ab Bekanntmachung) des Vergabeverfahrens.
7.2.2 Ausgabe der Vergabeunterlagen an die Bewerber und Verwahrung der Angebote bis
zum Eröffnungstermin (die Angebotseröffnung findet durch den Auftraggeber im
Submissionsbüro des Auftraggebers statt.)
7.3 Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels
nach nach Einzelpositionen oder Teilleistungen, Prüfen und Werten der
Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden
Unternehmen und der Angemessenheit der Preise (LPH7c)
Hierzu bitte verwenden: Formblatt 3211, 3213, 3214
7.3.1 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen des Auftraggebers bei den
Eröffnungsterminen mitzuwirken.
7.3.2 Prüfen, Aufklären und Werten der Angebote aller Bieter / der vertraglich
verpflichteten ausführenden Firmen.
7.3.3 Rechnerische Angebotsprüfung und Erstellen eines Preisspiegels, der alle
Positionen getrennt nach Gewerken/Fachlosen/Teillosen/Titeln und ggf. auch
getrennt nach Bauteilen erfasst; hierzu gehören auch etwaige Alternativ-, Bedarfs-
und Einheitspreispositionen sowie Basiswerte für Gleitklauseln, Zuschläge u.a. und
deren vergleichende Betrachtung auf die Angebotsgesamtsumme sowie die
Baureferat München Stand 29/06/2026 29 von 48
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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 7 – Mitwirkung bei der Vergabe
prozentuale vergleichende Bewertung der Gewerke/Fachlose/Teillose/Titel und
Positionen.
7.3.4 Aufspüren spekulativer Angebotspreise einschließlich Berechnung mit fiktiven
Veränderungen von Mengen gegenläufig zu Spekulationspreisen (fiktive
Mengenmehrung bei hohen Preisen und fiktive Mengenminderung bei niedrigen
Preisen) gemäß den Handlungsanweisungen des Vergabehandbuchs. Die Angebote
sind mit den so ermittelten Preisen dem Auftraggeber zur Wertung vorzulegen.
7.3.5 Technische und wirtschaftliche Angebotsprüfung unter Mitwirkung der anderen an
der Planung fachlich Beteiligten. Die von den Bietern/Bewerbern mit
Angebotsabgabe einzureichenden Gleichwertigkeitsnachweise bei
Änderungsvorschlägen, Nebenangeboten und freier Produktwahl hinsichtlich
angebotener Maschinen, Geräte, Fabrikate, Bautypen, Stoffe, Leistungen sind in die
Prüfung mit einzubeziehen. Die Angebote sind auf die Einhaltung der allgemein
anerkannten Regeln der Technik u.a. Vorschriften zu überprüfen. Der Auftragnehmer
hat die Umweltverträglichkeit der angebotenen Produkte und Materialien zu
überprüfen. Hierzu sind die Produkt- und Sicherheitsdatenblätter von den
Bietern/Bewerbern anzufordern.
7.3.6 Vom Auftragnehmer ist insbesondere die Fachkunde, die Leistungsfähigkeit und die
Zuverlässigkeit der Bieter (z.B. anhand einer gezielten Abfrage bei
Referenzadressen) zu prüfen.
7.3.7 Die Angebote sind vom Auftragnehmer mit folgendem Prüfvermerk zu versehen:
„rechnerisch, technisch und wirtschaftlich geprüft
Datum, Unterschrift“
Um die rechnerische Prüfung nachzuweisen, sind alle Preisangaben,
Seitenüberträge und Zusammenstellungen im Leistungsverzeichnis mit
kopierfähigem Farbstift (nicht in grüner oder roter Farbe) abzuhaken. Das Ergebnis
der Prüfung eines jeden Angebots ist gesondert zu dokumentieren, falls die Prüfung
formale, rechnerische, technische oder wirtschaftliche Auffälligkeiten ergeben hat.
Über Anzeichen für Manipulationsversuche ist der Auftraggeber unverzüglich zu
unterrichten.
7.3.8 Die aus formalen Gründen auszuschließenden Angebote sind ebenfalls vollständig
zu prüfen.
7.3.9 Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der
ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise. Hierzu ist
Baureferat München Stand 29/06/2026 30 von 48
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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 7 – Mitwirkung bei der Vergabe
insbesondere zu überprüfen ob die Leistungen nicht bereits in den Leistungen des
Hauptauftrages enthalten sind.
Es ist sicherzustellen, dass diese Angebote auf der Basis des Hauptauftrages
kalkuliert sind.
7.3.10 Der Auftragnehmer hat die von den ausführenden Unternehmen vor Ausführung
vorzulegenden Vergütungsveränderungen nach Maßgabe der Regelungen des § 2
Nr. 3, 5, 6 und 8 und des § 6 Nr. 6 VOB/B zu prüfen und mit dem Prüfvermerk zu
versehen:
„rechnerisch, technisch und wirtschaftlich geprüft
Datum, Unterschrift“
Nachtragsvereinbarungen oder Vereinbarungen über Vergütungsänderungen trifft
ausschließlich der Auftraggeber. Über Nachtragsangebote und sonstige
Nachforderungen die dem Auftragnehmer zugehen, ist der Auftraggeber
unverzüglich und schriftlich zu unterrichten. Der Auftragnehmer hat mittels
Projektänderungsantrag dem Auftraggeber gegenüber zu begründen, warum
Nachträge oder sonstige Nachforderungen notwendig werden. Er hat zu bestätigen,
dass diese Leistungen weder im Vertrag erfasst noch Nebenleistungen sind. Haben
die ausführenden Unternehmen geänderte Leistungen zu erbringen, die
Minderkosten verursachen, hat der Auftragnehmer die Minderkosten gegenüber
dem Hauptauftrag darzulegen und Vorschläge für eine neue Preisvereinbarung nach
§ 2 VOB/B zu unterbreiten. Bei Nachträgen hat der Auftragnehmer die
Auswirkungen auf die Gesamtkosten darzulegen. Bei strittigen Nachträgen hat der
Auftragnehmer eine Prognose auf die tatsächlich anfallenden Kosten zu erstellen.
7.3.11 Die Kostendeckung des Nachtrags ist vom Auftragnehmer zu prüfen und die
Deckung gegenüber dem Auftraggeber zu bestätigen.
7.4 Führen von Bietergesprächen (LPH7d)
7.4.1 Aufklären des Angebotsinhalts innerhalb der Grenzen des § 15 Nr. 1 und 3 VOB/A
unter Mitwirkung des Auftraggebers und - soweit erforderlich - den an der Planung
fachlich Beteiligten (Aufklärungsgespräch).
7.4.2 Erstellen einer Niederschrift/ eines Protokolls über die besprochenen Inhalte und
Ergebnisse. Die Niederschriften/Protokolle sind von den zutreffenden
Bietern/Bewerbern zu unterzeichnen.
Baureferat München Stand 29/06/2026 31 von 48
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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 7 – Mitwirkung bei der Vergabe
7.5 Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrens (LPH7e)
7.5.1 Nach Abschluss der Aufklärungsgespräche mit Bietern/Bewerbern Erstellen und
Übergeben eines schriftlichen Vergabevorschlages mit mindestens folgenden
Angaben und Bestandteilen an den Auftraggeber:
-
Preisspiegel
-
Prüfbericht je Angebot
-
Gesamter Schriftwechsel u.a. Unterlagen/Informationen die seit Beginn des
Vergabeverfahrens mit Wettbewerbsteilnehmern geführt bzw. zur Verfügung
gestellt worden sind.
-
Originalangebote mit allen Bestandteilen aller Bieter/Bewerber.
-
Schriftlicher Vergabevorschlag mit eingehender Begründung zu den einzelnen
Wertungsstufen und zu Abweichungen der Submissionsergebnisse zu den
bepreisten LVs und der Kostenberechnung
- Deckungsbestätigung zur Erteilung des Auftrags.
7.5.2 Vorbereiten des Inhalts und der Daten für die Absageschreiben und für das
Zuschlagschreiben des Auftraggebers
7.5.3 Mitwirkung des Auftragnehmers bei der Erarbeitung und Zusammenstellung der
Anlagen zur Beschlussvorlage nach den städt. Hochbaurichtlinien
(Ausführungsgenehmigung). Dazu gehört die aktualisierte Berechnung der
maßgeblichen Planungs- und Kostenkennwerte nach den Vorgaben des
Auftraggebers.
7.6 Zusammenstellen der Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche (LPH7f)
7.6.1 Zusammenstellen der Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche
7.7 Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten
Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung (LPH7g)
7.7.1 Vergleichendes Gegenüberstellen der Ausschreibungsergebnisse mit den
Gewerkebudgets der bepreisten Leistungsverzeichnisse und mit den auf Basis des
Baupreisindexes fortgeschriebenen Gewerkebudgets aus der qualifizierten
Kostenberechnung hinsichtlich Veränderung / Verlagerung der Leistungen,
Veränderung der Anforderungen, Veränderungen auf Grund baulicher Änderungen,
Veränderung der Kostenansätze.
7.7.2 Erfordert die Umsetzung der freigegebenen Ausführungsplanung Mehrkosten
gegenüber der genehmigten Kostenberechnung, ist der Auftraggeber davon
schriftlich in Kenntnis zu setzen.
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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 7 – Mitwirkung bei der Vergabe
7.7.3 Bei etwaiger Kostenüberschreitung der Kostenberechnung schriftliche Empfehlung
von Kompensationsmaßnahmen – ggf. mit Alternativen – zur Kosteneinhaltung. Die
daraus resultierenden Konsequenzen auf Kosten, Termine und Qualität sind dem
Auftraggeber aufzuzeigen. Wird die Kostenüberschreitung im Fachbereich eines
bzw. mehrerer an der Planung fachlich Beteiligten ausgelöst, hat der Auftragnehmer
von diesen Kompensationsvorschläge mit fachlicher Bewertung anzufordern. Die
Vorschläge der fachlich Beteiligten sind vom Auftragnehmer auf Plausibilität zu
überprüfen und in sein Einsparkonzept zu integrieren.
7.8 Mitwirken bei der Auftragserteilung (LPH7h)
7.8.1 Mitwirken bei der Auftragserteilung
B Besondere Leistungen (soweit vertraglich vereinbart):
7.9 Kostenanschlag nach DIN 276 mit Kostenvergleich
7.9.1 Erstellen eines Kostenanschlages als genaue Ermittlung der tatsächlich zu
erwartenden Gesamtkosten gemäß der DIN 276 (2008) nach den Vorgaben des AG.
Der Kostenanschlag ist ausführungsorientiert nach Vergabeeinheiten zu erstellen.
Dabei sind für alle bereits submittierten Vergabeeinheiten die mit dem AG
vereinbarten Vergabebudgets zu Grunde zu legen. Soweit noch keine
ausgewerteten Ausschreibungsergebnisse vorliegen, sind die überprüften
Kostenansätze der Leistungseinheiten aus der Kostenberechnung konkreten
Vergabeeinheiten zuzuordnen.
7.9.2 Schriftliche Kostenkontrolle durch Vergleich Kostenanschlag mit Kostenberechnung.
7.9.3 Vergleichende Gegenüberstellung der Einzelergebnisse des Kostenanschlags mit
denjenigen der vom AG genehmigten Kostenberechnung.
7.9.4 Abweichungsanalyse zur Kostenberechnung hinsichtlich Veränderung / Verlagerung
der Leistungen, Veränderung der Anforderungen, Veränderungen auf Grund
baulicher Änderungen, Veränderung der Kostenansätze.
7.9.5 Erfordert die Umsetzung der freigegebenen Ausführungsplanung Mehrkosten
gegenüber der genehmigten Kostenberechnung, ist der AG davon schriftlich in
Kenntnis zu setzen.
7.9.6 Bei etwaiger Kostenüberschreitung der Kostenberechnung schriftliche Empfehlung
von Kompensationsmaßnahmen – ggf. mit Alternativen – zur Kosteneinhaltung. Die
daraus resultierenden Konsequenzen auf Kosten, Termine und Qualität sind dem
AG aufzuzeigen. Wird die Kostenüberschreitung im Fachbereich eines bzw.
mehrerer an der Planung fachlich Beteiligten ausgelöst, hat der AN von diesen
Baureferat München Stand 29/06/2026 33 von 48
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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 7 – Mitwirkung bei der Vergabe
Kompensationsvorschläge mit fachlicher Bewertung anzufordern. Die Vorschläge
der fachlich Beteiligten sind vom AN auf Plausibilität zu überprüfen und in sein
Einsparkonzept zu integrieren.
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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 8 – Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation
8 Leistungsphase 8 – Objektüberwachung - Bauüberwachung und
Dokumentation
A Leistungen im Leistungsbild
Im Rahmen der Objektüberwachung und Dokumentation sind folgende
Arbeitsschritte zu erbringen:
8.1 Überwachung der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der
öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit
ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen
Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik (LPH8a)
8.1.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, an der Baustelle von Beginn der Arbeiten an bis
zur Abnahme des Bauwerkes / der baulichen Anlage ein Baubüro ausreichend zu
besetzen. Die Räume für dieses Büro werden vom Auftraggeber unentgeltlich zur
Verfügung gestellt, einschließlich der Einrichtung, Beleuchtung und Beheizung.
oder
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, an der Baustelle ein Baubüro zu
unterhalten. Er hat ausreichende Kontrollen vorzunehmen, deren Umfang sich nach
ihrer Notwendigkeit und nach dem Fortgang der Arbeiten richtet.
Über die Notwendigkeit der Besetzung eines Baubüros entscheidet der
Auftraggeber.
8.1.2 Die mit dem Überwachen der Bauausführung Beauftragten müssen grundsätzlich
über eine abgeschlossene Fachausbildung (Dipl.-Ing., TU/FH) und eine
angemessene Baustellenpraxis - in der Regel mindestens drei Jahre - verfügen. Der
örtliche Vertreter des Auftragnehmers auf der Baustelle ist dem Auftraggeber vor
Beginn der Arbeiten schriftlich zu benennen; er ist berechtigt, die auszustellenden
Bescheinigungen für den Auftragnehmer zu vollziehen.
8.1.3 Bestellen und Wechsel des örtlichen Vertreters des Auftragnehmers bedürfen des
schriftlichen Einvernehmens der Vertragspartner. In begründeten Fällen kann der
Auftraggeber den Wechsel des örtlichen Bauleiters verlangen.
8.1.4 Prüfung der Verträge mit den ausführenden Unternehmen einschließlich der sonstigen
Unterlagen (z.B. Terminplan, technische Unterlagen, verschlossene Urkalkulation).
8.1.5 Der Auftragnehmer hat darauf zu achten, dass ausschließlich
Ausführungsunterlagen mit einem Zustimmungsvermerk (z.B. baufrei) des Erstellers
und einem zusätzlichen Registrierungsvermerk des Auftragnehmers verwendet
werden. Die Ausführungsunterlagen müssen als zusätzliches Belegexemplar bei
dem Auftragnehmer verfügbar sein.
Baureferat München Stand 29/06/2026 35 von 48
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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 8 – Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation
8.1.6 Führen von Koordinationsbesprechungen mit den ausführenden Unternehmen unter
Hinzuziehung der anderen an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten und
Ergebnisprotokollierung.
8.1.7 Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den
einschlägigen Vorschriften (z.B. Arbeitssicherheit).
8.1.8 Bei Eingang von schriftlichen Mitteilungen der ausführenden Unternehmer, die sich
auf Kosten, Termine, Mengen und/oder Qualität der Bauausführung auswirken, hat
der Auftragnehmer diese unverzüglich mit entsprechender Stellungnahme an den
Auftraggeber weiter zu leiten.
8.1.9 Abweichungen von dem mit den ausführenden Unternehmen vereinbarten Bausoll
(z.B. Bauweisen, Quantitäten, Qualitäten, Kosten und Termine) bedürfen mittels
Projektänderungsantrag der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den
Auftraggeber.
8.1.10 Der Auftragnehmer hat vor der Ausführung an Hand der von den Unternehmen zur
Verfügung gestellten Dokumente die Anforderungen an die Baustoffe gemäß Anlage
„Bauleitfaden für die städtischen Hochbauprojekte“ zu prüfen (ggf. mit Hilfe von
HZ3).
Zur Überprüfung der Anforderungen der Baustoffe bzw. für die Dokumentation
gemäß der Anlage „Checkliste Zusammenstellung Dokumentation“ sind alle für den
späteren Betrieb und die Nutzung, sowie für Umbauten, Instandsetzungen und
Instandhaltungen erforderlichen Einzeldokumente von den Firmen einzuholen.
Dies umfasst (nicht abschließend):
-
Nachweise zu Baustoff und Bauart, Berechnungen
-
Herstellerverzeichnisse
-
Produktdatenblätter, Sicherheitsdatenblätter für Beschichtungen, Lösungsmittel,
Kleber, Verlegewerkstoffe und Silikone
-
Betriebs- und Instandhaltungsvorgaben, Pflegehinweise, Ersatzteillisten
-
Prüfprotokolle, Gutachten- Unterlagen zu Abnahme, Einweisungen, Übergaben
-
Pläne, Zeichnungen, Schemata
-
Foto-und Bilddokumentation
-
Anlagenbeschreibungen
-
Daten der Geräte
-
Unterlagen zu Brandschutz technischer Anlagenteile
-
Unterlagen zu Mess-Steuer, und Regelungsanlagen
Die von den Firmen zu erstellende Baudokumentation ist vom Auftragnehmer so
rechtzeitig vor der Abnahme einzufordern, dass eine Überprüfung und ggf.
Nachforderungen möglich sind und die gesamte Dokumentation der Firma zur
Baureferat München Stand 29/06/2026 36 von 48
[Seite 37]
Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 8 – Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation
Abnahme vorliegt. Können aus technischen oder ablaufbedingten Gründen einzelne
Dokumente nicht vor der Abnahme fertiggestellt werden, so ist dies von der
Objektüberwachung schriftlich festzuhalten und in die Auflistung der Mängel/
Restleistungen aufzunehmen. Die Dokumentation gemäß Anlage 4 ist durch den
Auftragnehmer zu überwachen.
Die von den Firmen übergebene Dokumentation ist auch hinsichtlich der vom
Auftraggeber geforderten Struktur und Form gemäß den jeweils mit den
ausführenden Unternehmen vertraglich vereinbarten Vorgaben zu prüfen.
8.1.11 Erstellen der von den Behörden u.a. Institutionen geforderten Mitteilungen z.B.
Baubeginn-, Rohbau-, Fertigstellungsanzeige,
8.1.12 Sofern die Leistungsphasen 1-5 und 6-9 (bzw. 1-7 und 8-9) an zwei verschiedene
Auftragnehmer übertragen sind, hat der mit der Leistungsphase 8 beauftragte
Auftragnehmer die für die Baustelle freigegebenen Planunterlagen rechtzeitig bei
dem mit der Ausführungsplanung beauftragten Auftragnehmer anzufordern und
termingerecht an die ausführenden Unternehmen weiterzuleiten.
8.1.13 Unverzügliche Einleitung entsprechender Schritte und kontinuierliche
Weiterverfolgung bei allen Vertragsverletzungen durch ausführende Unternehmen
(Mahnungen, Terminsetzungen, Nachfristen) mit ebenfalls unverzüglicher
Information des Auftraggebers. Abstimmung mit dem Auftraggeber über das weitere
Vorgehen für den Fall, dass auf Rügen nicht oder nur unzureichend reagiert wird.
Eine Vertragsverletzung durch ausführende Unternehmen liegt auch im Falle von
mangel- oder fehlerhaften Leistungen während der Ausführung dieser Leistungen
vor und ist vom Auftragnehmer dementsprechend umgehend zu rügen.
Druckzuschläge für Mängelbeseitigung sind in Höhe des zweifachen
Schadenswertes anzusetzen und dem ausführenden Unternehmen mitzuteilen. Alle
Behinderungsanzeigen von ausführenden Unternehmen sind sofort nach Eingang -
ggf. unter Einbeziehung anderer an der Objektüberwachung fachlich Beteiligter - zu
prüfen. Dem Auftraggeber ist vom Auftragnehmer umgehend ein
Beantwortungsentwurf zuzuleiten. Die endgültige Beantwortung an die
ausführenden Unternehmen erfolgt durch den Auftraggeber. Es obliegt dem
Auftragnehmer, den Auftraggeber schriftlich auf etwa erforderlich werdende
Maßnahmen (insbesondere Ersatzvornahmen) bei Verzug der ausführenden
Unternehmen hinzuweisen.
8.2 Überwachen der Ausführung von Tragwerken mit sehr geringen und geringen
Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem
Standsicherheitsnachweis (LPH8b)
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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 8 – Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation
8.2.1 Überwachen der Ausführung von Tragwerken mit sehr geringen und geringen
Planungsanforderungen (Honorarzone I und II nach HOAI §5 Absatz 1, Ziffer 1 und
- auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis.
8.3 Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten (LPH8c)
8.3.1 Koordinieren und Überwachen aller an der Objektüberwachung Beteiligten und der
an der Bauausführung beteiligten ausführenden Unternehmen zur Vermeidung von
Behinderungen, Beschädigungen fertiggestellter Bauteile und zur Sicherstellung
eines reibungslosen und zügigen Bauablaufs.
8.3.2 Durchführung, Leitung und Protokollierung der periodisch abzuhaltenden
Baubesprechungen vor Ort, Kontrolle der Ergebnisse.
8.4 Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans
(Balkendiagramm) (LPH8d)
8.4.1 Anfordern der Abwicklungsterminpläne (Grob-und Feinplanung) von den
ausführenden Firmen, Überprüfung und ggf. Korrektur, sowie Übernahme der
wesentlichen Termine in den Bauablaufplan der Objektüberwachung.
8.4.2 Aufstellen des Ausführungsterminplanes als Balkenplan auf der Basis von Berech-
nungen unter Zugrundelegung der auszuführenden wesentlichen Mengen und
realistischer Zeitwerte (oder Integrierung der von den ausführenden Firmen vorge-
schlagenen und vom Auftraggeber genehmigten Fristen) mit Angaben über Beginn,
bedeutsame Zwischentermine und den Fertigstellungstermin für alle Bauleistungen
8.4.3 Im Terminplan sind insbesondere folgende Vorgänge auszuweisen:
- Übergabetermin der vom Auftragnehmer und von den an der Planung fachlich
Beteiligten zur Verfügung zu stellenden Ausführungsunterlagen
- Übergabefristen der von den ausführenden Unternehmen zur Verfügung zu
stellenden Ausführungsunterlagen einschl. Werkstatt- und Montagepläne und
Prüffristen des Auftragnehmers für vorgenannte Unterlagen
-
Fristen für Zulassungen im Einzelfall
-
Fristen für behördliche Abnahmen
-
Fristen für die Übergabe der Baubestandsdokumentation vor den Abnahmen
(inkl. Prüffristen durch Auftragnehmer)
-
Fristen für die Nutzungseinweisungen
-
Fristen für VOB-Abnahmen
-
Fristen für die Einregulierung technischer Anlagen
-
Fristen für Freimessungen
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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 8 – Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation
8.4.4 Kontinuierliche Überwachung und ggf. Fortschreibung des Ausführungsterminplans
durch Soll-Ist-Vergleiche und regelmäßige Statusberichte nach Aufforderung des
Bauherren (Festlegung der Häufigkeit nach Bedarf).
8.4.5 Abweichungen vom Terminplan sind dem Auftraggeber unverzüglich und schriftlich
mitzuteilen. Bei Verzögerungen sind die Ursachen darzulegen und Vorschläge zur
Gegensteuerung zu unterbreiten. Hierzu gehört auch die unverzügliche Einleitung
entsprechender Schritte bei Überschreitung von Vertragsfristen durch die
ausführenden Unternehmen mit ebenfalls unverzüglicher Information des
Auftraggebers und Abstimmung mit diesem über das weitere Vorgehen.
8.5 Dokumentation des Bauablaufs (zum Beispiel Bautagebuch) (LPH8e)
8.5.1 Der Auftragnehmer hat ein Bautagebuch in schriftlicher Form nach Vorgabe des
Auftraggebers zu führen. Es ist dem Auftraggeber wöchentlich vorzulegen und
vierteljährlich zum Controlling auszuhändigen. Bei der Endabrechnung ist das
Bautagebuch dem Auftraggeber zu übergeben.
Die Eintragungen erfassen das Geschehen auf der Baustelle nach Arbeitstagen und
sind vom Auftragnehmer - wenn es das Projekt bzw. der Projektstand erfordert -
vorzunehmen (wichtiges Dokument für das Baugeschehen vor Ort und fester
Bestandteil der Bauakten). Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die
an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten eigenverantwortlich die ihren
Fachbereich betreffenden Einträge vornehmen. So ist gewährleistet, dass die
Aktivitäten aller ausführenden Unternehmen, die auf der Baustelle tätig sind, im
Bautagebuch erfasst werden.
8.5.2 Zum Schutz vor Personenschäden müssen die von der beauftragten Firma zur
Vertragsleistung eingesetzten LKW ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 to
über die Spiegelanlage hinaus mit einem wirksamen System zur Überwachung des
rechten Abbiegebereichs ausgerüstet sein (z.B. Kamera-Monitor-System mit
Aufschaltung des Kamerabildes auf einen Monitor in der Fahrerkabine bei Einleitung
des Abbiegevorgangs oder z.B. radarbasierendes System mit Warnung des Fahrers
bei Hindernissen im Abbiegebereich).
Um dies zu überwachen soll der Auftragnehmer stichprobenartig die beauftragten
Firmen vor Ort auffordern, ihm deren Abbiegeassistenzsystem zu zeigen. Bei
Verwendung eines Kamera-Monitor-Systems sind entsprechende Sichtkontrollen
leicht möglich. Wo dies wegen Verwendung eines anderweitigen Systems nicht
möglich ist, kann der Auftragnehmer die beauftragte Firma zu einem schriftlichen
Nachweis (z.B. Vorlage von Rechnungen über den Einbau) auffordern.
Der Auftragnehmer hat nicht die Pflicht, eine Vertragsleistung zurückzuweisen, weil
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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 8 – Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation
ein LKW nicht die geforderte Ausstattung hat. Als Reaktionsmöglichkeit dient die
Vertragsstrafe, die vom Auftraggeber ausgesprochen wird und entsprechend
einbehalten wird.
Der Auftragnehmer hat nicht die Pflicht, die Weiterfahrt eines LKW ohne
Abbiegeassistenzsystem zu unterbinden. Der Auftragnehmer haftet nicht für
Schäden, die ein LKW ohne Abbiegeassistenzsystem verursacht.
Die stichprobenartige Prüfung ist im Bautagebuch zu dokumentieren.
8.6 Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen (LPH8f)
8.6.1 In der Regel sind die Leistungen der ausführenden Unternehmen nach Zeichnung
abzurechnen. Ist dies nicht möglich, ist das Aufmaß vom ausführenden
Unternehmen gemeinsam mit dem Auftragnehmer durchzuführen.
8.6.2 Stundenlohn- und Regiearbeiten sind vor Beauftragung mittels begründetem
Regieantrag dem Auftraggeber zur Genehmigung vorzulegen. Dabei ist vom
Auftragnehmer genau zu prüfen, ob die Leistungen der Stundenlohn- und
Regiearbeiten nicht im Vertrag erfasst oder nicht Nebenleistungen gemäß VOB/C sind.
Für die Ankündigung und Erfassung von Stundenlohnarbeiten ist die Vorlage des
Auftraggebers zu verwenden.
8.6.3 Aufmaßblätter sind mit Datum zu versehen und sowohl vom Auftragnehmer als auch
vom ausführenden Unternehmen zu unterschreiben und in einer Ausfertigung
unverzüglich dem Auftraggeber zu übergeben.
8.6.4 Stundenlohn- bzw. Regieberichte o.ä. Leistungsnachweise der bauausführenden
Unternehmen sind arbeitstäglich zu prüfen und hinsichtlich der ausgeführten
Leistung mit dem ausdrücklichen, schriftlichen Hinweis zu bestätigen, dass diese
Bestätigung weder dem Grunde nach noch der Höhe nach einen Vergütungs-
anspruch begründet.
Stundenlohn- bzw. Regieberichte o.ä. sind inhaltlich zu prüfen und vom
Auftragnehmer nur dann durch Unterzeichnung zu bestätigen und dem Auftraggeber
am folgenden Arbeitstag zu übergeben, wenn darin mindestens folgende
zweifelsfreie Angaben enthalten sind:
-
Datum der erbrachten Leistung
-
Art der erbrachten Leistung
-
nachvollziehbare Angaben des Ortes der erbrachten Leistung,
-
namentliche Benennung des für die Leistung tätig gewesenen Personals mit
fachlicher Qualifikation gem. Vertrag (ersatzweise gem. tarifvertraglicher
Bezeichnung) und Dauer der Tätigkeit
- zweifelsfreie Menge und Bezeichnung der verwendeten/eingebauten Bauhilfs-
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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 8 – Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation
und Baustoffe
- zweifelsfreie Einsatzdauer und Bezeichnung des eingesetzten Gerätes gem.
Vertrag (ersatzweise gem. Baugeräteliste, Bauaufwandsliste oder genaue
Produkt- und Typangabe),
- Datum der Aufstellung und der jeweiligen Unterzeichnung des Berichtes.
8.7 Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße der bauausführenden
Unternehmen (LPH8g)
8.7.1 Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen und Kostenrechnungen sind vom
Auftragnehmer in fachtechnischer und rechnerischer Hinsicht vollständig und so
rechtzeitig zu prüfen, dass der Auftraggeber seine Zahlungsfristen einschließlich
angebotener Skonti einhalten kann. Zum Zeichen der Prüfung hat der
Auftragnehmer alle Ansätze und Beträge anzustreichen (nicht mit grüner Farbe).
Die Mengenberechnungen und Abrechnungszeichnungen sind mit folgender
Bescheinigung zu versehen:
„In allen Teilen geprüft und mit den aus der Mengenberechnung
(Abrechnungszeichnung) ersichtlichen Änderungen für richtig befunden.
..............................................................................
(Ort – Datum)
..............................................................................
(Unterschrift des Auftragnehmers)“
Die Kostenrechnungen sind mit Eingangsvermerk und mit folgender
Bescheinigung zu versehen:
„In allen Teilen geprüft und mit den aus der Rechnung ersichtlichen Änderungen für
richtig befunden.
Endbetrag: ............................................€ einschl.
MWSt ....................................................€
(Ort – Datum)
...............................................................
(Unterschrift des Auftragnehmers)“
Nach Ausstellen der Bescheinigung sind die Kostenrechnungen unter Beifügung der
sie im Einzelnen belegenden Unterlagen dem Auftraggeber im Original unverzüglich
auszuhändigen. Mit den Bescheinigungen übernimmt der Auftragnehmer auch in
Fällen, in denen diese Bescheinigungen durch seinen Erfüllungsgehilfen ausgestellt
werden, die Verantwortung dafür, dass nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit
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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 8 – Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation
verfahren worden ist, die Lieferungen und Leistungen in Art, Güte und Umfang wie
berechnet, vertragsgemäß und fachgerecht ausgeführt, die Vertragspreise
eingehalten, vereinbarte Skonti und Nachlässe berücksichtigt worden sind und alle
Maße, Mengen, Einzelansätze und Ausrechnungen richtig sind. Zum Nachweis aller
Leistungen - ausgenommen solcher, die durch fachlich Beteiligte überwacht werden
- sind die Ausführungszeichnungen der tatsächlichen Ausführung entsprechend
während der Bauzeit zu ergänzen, bzw. ihre Ergänzung zu veranlassen.
8.7.2 Der Auftragnehmer hat darauf zu achten, dass die ausführenden Unternehmen ihre
Leistungen prüfbar (bei Abschlagsrechnungen: mindestens nachvollziehbar)
abrechnen, Abschlags- und Schlussrechnungen übersichtlich nach der Reihenfolge
des Leistungsverzeichnisses aufstellen, die zum Nachweis von Art und Umfang der
Leistung erforderlichen Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, örtliche
Aufmaße und sonstige zur Prüfung erforderlichen Belege vollständig übergeben.
Werden eines oder mehrere dieser Kriterien vom ausführenden Unternehmen nicht
erfüllt, so ist die Rechnung mit den eingereichten Unterlagen unverzüglich und
schriftlich als nicht prüffähig bzw. in Teilen nicht prüffähig zurückzuweisen und der
Auftraggeber darüber schriftlich zu unterrichten. Eine in Teilen nicht prüffähige
Rechnung kann der Auftragnehmer nur hinsichtlich der nicht prüffähigen Teile
zurückweisen, zweifelsfrei prüfbare Leistungsanteile sind vom Auftragnehmer
fristgerecht zu bearbeiten.
8.7.3 Bei allen Rechnungen ist zu prüfen, ob die Leistung mängelfrei erbracht wurde.
Druckzuschläge für Mängelbeseitigungsleistungen sind bis zur Höhe des
zweifachen Wertes der Mängelbeseitigungskosten zu berücksichtigen.
8.8 Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen
einschließlich Nachträgen (LPH8h)
8.8.1 Vergleich der Ergebnisse der Rechnungssummen mit den Auftragssummen
einschließlich Nachträgen
8.9 Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der
bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen (LPH8i)
8.9.1 Kontinuierliches und umfassendes Nachvollziehen und Dokumentieren der
Kostenentwicklung durch mindestens monatliche Soll-Ist-Vergleiche zwischen
Kostenzusammenstellung zur Ausführungsgenehmigung, den Auftragssummen (inkl.
etwaiger Nachträge veränderter und zusätzlicher Leistungen) und den Abschlags-
sowie Schlusszahlungen. Vergleich der von den ausführenden Unternehmen
vorgelegten Aufmaße mit den zur Ausschreibung ermittelten Mengen.
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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 8 – Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation
8.9.2 Nachvollziehbare, schriftliche Erläuterung und Begründung aller Veränderungen
gegenüber der Kostenzusammenstellung . Bei etwaiger Kostenüberschreitung der
Kostenzusammenstellung schriftliche Empfehlung von Maßnahmen – ggf. mit
Alternativen – zur Kosteneinhaltung.
8.9.3 Laufender Vergleich der tatsächlich entstandenen Kosten mit dem Kostenanschlag
in einer Gegenüberstellung. Die Gegenüberstellung hat auf der Basis von
Vergabeeinheiten zu erfolgen.
8.9.4 Kontinuierliche Dokumentation des Ergebnisses der Kostenkontrolle und Vorlage
der Dokumentation beim Auftraggeber. Die Kostenkontrolle muss sowohl für jede
Vergabeeinheit als auch für die Gesamtkosten der Kostengruppen 200-600
mindestens Aussagen treffen über:
- Aktueller Kostenstand zu Kostenzusammenstellung zur
Ausführungsgenehmigung
-
Budget zur Kostenkontrolle
-
Auftragssumme (ohne Nachträge und Regie)
-
Nachträge und sonstige Nachforderungen (inkl. Formblätter VHB)
-
Regie
-
Sonstige Kostenerkenntnisse
-
Prognose auf die voraussichtliche Abrechnung
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Zahlungsstand in %
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Zahlungen (Ist-Stand).
Zeichnet sich eine Überschreitung der genehmigten Baukosten ab, ist der
Auftraggeber umgehend zu informieren. Der Auftragnehmer hat eine
kostensteuernde Entscheidung des Auftraggebers herbeizuführen.
8.10 Kostenfeststellung, zum Beispiel nach DIN 276 (LPH8j)
8.10.1 Aufstellen und Übergeben der Kostenfeststellung nach DIN 276 -1:2008-12 über die
ausgeführten Leistungen der Kostengruppen 200 bis 600 in Zuordnung zu den
Vergabeeinheiten nach Vorgabe des Auftraggebers.
8.11 Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der
Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von
Mängeln, Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber (LPH8k)
8.11.1 Die rechtsgeschäftliche Abnahme (rechtsverbindliche Unterzeichnung der
Abnahmeniederschrift) führt der Auftraggeber aus.
8.11.2 Der Auftragnehmer hat die Abnahmetermine rechtzeitig mit dem Auftraggeber
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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 8 – Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation
abzustimmen. Die Abnahmen sind in Niederschriften zu dokumentieren. Die
Leistungen des Auftragnehmers beinhalten insbesondere die sachgerechte
Vorbereitung der Abnahmen (schriftliche Feststellung der Abnahmereife durch den
Auftragnehmer mit Auflistung der noch vorhandenen Mängel und Restleistungen),
die Unterstützung des Auftraggebers bei der Abnahme in technischer Hinsicht, die
Beratung des Auftraggebers im Hinblick auf die Geltendmachung vertraglicher
Ansprüche (z.B. Vertragsstrafen, angemessene Frist für die Mängelbeseitigung bzw.
Ausführung von Restleistungen, vereinbarte Bestandsunterlagen).
8.11.3 Protokollführung der getroffenen Feststellungen (Mängel, Restleistungen, Termine,
Vertragsstrafen u.a.).
8.12 Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran (LPH8l)
8.12.1 Rechtzeitiges (gemäß Terminplan) Beantragen der nach dem öffentlichen Baurecht
erforderlichen Abnahmen und Zustimmungen einschließlich Teilnahme an den
Abnahmen und ggf. Erläutern der mit der Genehmigung und deren Auflagen und
Bedingungen in Verbindung stehenden Sachverhalte oder aufgetretenen
Problematiken.
Hierzu gehört auch die Anforderung, Zusammenstellung, Überprüfung und
Übergabe der für die Abnahme einzureichenden/vorzulegenden Objektunterlagen
sowie das rechtzeitige Veranlassen aller vom Auftraggeber verlangten
Raumluftmessungen, Messungen der Raum- und/oder Gebäudeakustik,
Klimamessungen, Luftmengenmessungen u.ä.
8.13 Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, zeichnerischen
Darstellungen und rechnerischen Ergebnissen des Objektes (LPH8m)
8.13.1 Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen des Auftragnehmers aus dem
Projektablauf (z.B. wichtiger Schriftverkehr), sowie die Veranlassung und
Koordination der Zusammenstellung der entsprechenden Dokumentation anderer
fachlich an der Planung Beteiligter (Anlage „Dokumentation Projektablauf“)
8.13.2 Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen für Nutzung und Betrieb aus dem
Planungs- und Objektüberwachungsbereich des Auftragnehmers (Anlage
„Zusammenstellung Dokumentation“)
Die Papier- und digitale Dokumentation ist als Gesamtpaket zusammengefasst dem
Auftraggeber zu übergeben. Die gesamte Dokumentation muss so rechtzeitig
übergeben werden, dass eine Überprüfung durch den Auftraggeber vor dem
Übergabetermin möglich ist.
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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 8 – Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation
Können aus technischen oder ablaufbedingten Gründen einzelne Dokumente nicht
vor der Übergabe fertiggestellt werden, so ist dies rechtzeitig dem Auftraggeber
schriftlich mitzuteilen und die Übergabe dieser Dokumente abzustimmen.
8.13.3 Zusammenstellung der Unterlagen der ausführenden Firmen aus dem Planungs-
und Objektüberwachungsbereich des Auftragnehmers (Anlage „Zusammenstellung
Dokumentation“)
8.13.4 Einfordern und Koordinieren der Zusammenstellung der Unterlagen anderer an der
Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter (Anlage „Zusammenstellung
Dokumentation“)
8.13.5 Einfordern und Koordinieren der Zusammenstellung der Unterlagen der
ausführenden Firmen aus dem Planungs- und Objektüberwachungsbereich anderer
fachlich an der Planung Beteiligter (Anlage „Zusammenstellung Dokumentation“)
8.14 Übergabe des Objekts (LPH8n)
8.14.1 Förmliche Übergabe des Objektes an den Auftraggeber mit Fertigung des
Übergabeprotokolls für den Auftraggeber.
8.14.2 Übergabe der erforderlichen Unterlagen des Auftragnehmers aus dem Projektablauf
(z.B. wichtiger Schriftverkehr), sowie die Veranlassung und Koordination der
Übergabe der entsprechenden Dokumentation anderer fachlich an der Planung
Beteiligter („Dokumentation Projektablauf“)
8.14.3 Übergabe der erforderlichen Unterlagen zur Dokumentation für Nutzung und Betrieb
aus dem Planungs- und Objektüberwachungsbereich des Auftragnehmers.
Übergabe der Unterlagen der ausführenden Firmen aus dem Planungs- und
Objektüberwachungsbereich des Auftragnehmers zur Baubestandsdokumentation
(„Zusammenstellung Dokumentation“)
8.14.4 Veranlassung und Koordination der Übergabe der Unterlagen zur Dokumentation
anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter
(„Zusammenstellung Dokumentation“)
8.14.5 Veranlassung und Koordination der Übergabe der Unterlagen der ausführenden
Firmen zur Dokumentation aus dem Planungs- und Objektüberwachungsbereich
anderer fachlich an der Planung Beteiligter („Zusammenstellung Dokumentation“)
8.15 Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche (LPH8o)
8.15.1 Erstellen einer Liste aller am Planungs- und Bauprozess Beteiligten mit Angabe des
Namens, der Anschrift, der Art der ausgeführten Leistung und des zuständigen
Ansprechpartners/Sachbearbeiters (inkl. Telefonnummer)
8.15.2 Auflistung des Beginns und des Endes der jeweils vertraglich vereinbarten
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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 8 – Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation
Verjährungsfristen für Mängelansprüche mit Angaben zur Absicherung für
Mängelansprüche vor Ablauf der Verjährungsfristen (Höhe und Art).
8.16 Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel
(LPH8p)
8.16.1 Überwachen der bei der Abnahme festgestellten Mängel und Restarbeiten und
schriftliche Fertigstellungsbestätigung an den Auftraggeber.
8.16.2 Es obliegt dem Auftragnehmer, den Auftraggeber schriftlich auf ggf. erforderlich
werdende Maßnahmen bei Verzug der ausführenden Unternehmen hinzuweisen.
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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 9 – Objektbetreuung
9 Leistungsphase 9 – Objektbetreuung
A Leistungen im Leistungsbild
Im Rahmen der Objektbetreuung sind folgende Arbeitsschritte zu erbringen:
9.1 Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für
Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum
Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger
Begehungen (LPH9a)
9.1.1 Fachliche Bewertung i.d. Regel durch eine Ortsbesichtigung, Zusammenstellung
von Unterlagen und eine technische Bewertung der festgestellten Mängel
(eingeschlossen die Zuordnung zu den Leistungsbereichen der ausführenden
Unternehmen)
9.1.2 Fortlaufende Aktualisierung der Auflistung der Verjährungsfristen für
Mängelansprüche und der Fristen zur Rückgabe der Sicherheiten für
Mängelansprüche (i.d.R. Mängelansprüchebürgschaften)
9.2 Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für
Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen (LPH9b)
9.2.1 Durchführung der Objektbegehung rechtzeitig vor Ablauf der Verjährungsfristen für
Mängelansprüche des Auftraggebers gegenüber den ausführenden Unternehmen
zur Feststellung von Mängeln.
Zur Sicherstellung der Zugänglichkeit (Abstimmung mit Gebäudenutzer erforderlich)
ist der Termin der Objektbegehung vom Auftragnehmer dem Auftraggeber frühzeitig
bekannt zu geben (min. 2 Monate Vorlauf)
9.2.2 Protokollierung der getroffenen Feststellungen, jeweils getrennt nach den
zutreffenden ausführenden Unternehmen.
9.3 Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen (LPH9c)
Prüfung und schriftliche Stellungnahme an den Auftraggeber, ob die
Voraussetzungen für die Freigabe der Sicherheitsleistungen gegeben sind.
9.3.1 Durchführung der Objektbegehung rechtzeitig vor dem Freigabetermin der
Sicherheitsleistungen zur Feststellung von Mängeln.
Zur Sicherstellung der Zugänglichkeit (Abstimmung mit Gebäudenutzer erforderlich)
ist der Termin der Objektbegehung vom Auftragnehmer dem Auftraggeber frühzeitig
bekannt zu geben (min. 2 Monate Vorlauf)
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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 9 – Objektbetreuung
9.3.2 Protokollierung der getroffenen Feststellungen, jeweils getrennt nach den
zutreffenden ausführenden Unternehmen.
B Besondere Leistungen (sofern vertraglich vereinbart)
9.4 Besondere Leistung Überwachen der Beseitigung der Mängel, die innerhalb
der Verjährungsfristen für Mängelansprüche auftreten
9.4.1 Überwachen und Organisieren der Beseitigung von innerhalb der Verjährungsfristen
festgestellten Mängeln. (Nur neu festgestellte Mängel, die nicht bereits in LPH8
aufgetreten und somit deren Beseitigung auch innerhalb der Gundleistungen der
LPH8 zu Überwachen sind.)
Eine schriftliche Fertigstellungsbestätigung wird an den Auftraggeber übergeben.
9.4.2 Es obliegt dem Auftragnehmer, den Auftraggeber schriftlich auf ggf. erforderlich
werdende Maßnahmen bei Verzug der ausführenden Unternehmen hinzuweisen.
9.4.3 Sind verjährungshemmende Maßnahmen erforderlich, hat der Auftragnehmer den
Auftraggeber hierüber rechtzeitig zu informieren und dem Auftraggeber unter
Beachtung der einzuhaltenden Termine/Fristen den Entwurf für ein entsprechendes
Schreiben vorzulegen.
9.5 Besondere Leistung Erstellen von Bestandsplänen nach den Vorgaben des
Auftraggebers
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