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Objektplanung für die Erweiterung des Max-Planck-Gymnasiums und eine Zweifachsporthalle

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Anlage:

LEISTUNGSHEFT

zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume

Objekt mit Anschrift: Max-Planck-Gymnasium, Weinbergerstr. 29

Maßnahme: Erweiterung des Max-Planck-Gymnasium

Inhaltsverzeichnis

1 Leistungsphase 1 – Grundlagenermittlung ................................................................................... 3

2 Leistungsphase 2 – Vorplanung (Projekt und Planungsvorbereitung) ........................................... 6

3 Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung ......................................................................................... 12

4 Leistungsphase 4 – Genehmigungsplanung .............................................................................. 17

5 Leistungsphase 5 – Ausführungsplanung ................................................................................... 19

6 Leistungsphase 6 – Vorbereitung der Vergabe ........................................................................... 23

7 Leistungsphase 7 – Mitwirkung bei der Vergabe ........................................................................ 29

8 Leistungsphase 8 – Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation ..................... 35

9 Leistungsphase 9 – Objektbetreuung ......................................................................................... 47

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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Vorbemerkungen

I. Vorbemerkungen

In der Anlage “Leistungsheft“ zum Vertrag sind die Grundleistungen im Leistungsbild Gebäude und

Innenräume (§ 34 i.V.m. Anlage 10 Nummer 10.1 HOAI) sowie Besondere Leistungen

entsprechend den jeweiligen Leistungsphasen 1 bis 9 in zu erbringende Teil- und Einzelleistungen

untergliedert und durch Handlungsanweisungen konkretisiert.

Soweit mit dem Auftraggeber nichts anderes vereinbart ist, hat der Auftragnehmer im Rahmen der

ihm übertragenen Aufgaben insbesondere die nachfolgend genannten Teil- und Einzelleistungen

(Arbeitsschritte) vollständig zu erbringen, ohne dass es hierzu einer besonderen Aufforderung

durch den Auftraggeber bedarf.

Die den Grundleistungen im Leistungsbild jeweils zugeordneten Teil- und Einzelleistungen werden

mit dem hierfür vereinbarten Honorar vergütet. Die den Besonderen Leistungen zugeordneten Teil-

und Einzelleistungen sind über das für die Besonderen Leistungen vereinbarte Honorar abgedeckt.

Über die im Leistungsheft beschriebenen Besonderen Leistungen hinaus können Auftraggeber und

Auftragnehmer weitere Besondere Leistungen vereinbaren. Die dazu erforderlichen Teil- und

Einzelleistungen sind an entsprechender Stelle im Vertrag und hier detailliert beschrieben.

Der Auftragnehmer hat die Leistungen aller an der Planung und Objektüberwachung fachlich

Beteiligten (Fachplaner und Sonderfachleute) hinsichtlich der technischen und wirtschaftlichen

Planungsinhalte zu koordinieren. Er hat deren Arbeitsergebnisse insoweit zu überprüfen, dass

diese keine grundsätzlichen Mängel und Widersprüche aufweisen und darauf zu achten, dass das

vom Auftraggeber genehmigte Nutzerbedarfsprogramm, die Genehmigungsfähigkeit der

Gesamtplanung und die Erfüllung der mit den ausführenden Unternehmen vereinbarten

Leistungen jederzeit gewährleistet ist. Dem Auftragnehmer obliegt die Protokollierung der Inhalte

und Ergebnisse von Planungs- und Baubesprechungen.

Der Auftragnehmer hat zu beachten, dass mit Leistungen einer beauftragten weiteren

Leistungsphase erst begonnen werden darf, wenn der Auftraggeber seine Zustimmung zur

Fortführung der Arbeiten gegeben hat. Das Leistungsheft ist Bestandteil des Vertrages

Objektplanung / Gebäude und Innenräume

1 Vorbemerkungen

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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 1 – Grundlagenermittlung

II. Leistungsheft zu § 4 des Vertrages

Objektplanung Gebäude / Innenräume

1 Leistungsphase 1 – Grundlagenermittlung

A Leistungen im Leistungsbild

Verantwortliches Klären aller planerischen und organisatorischen

Rahmenbedingungen für eine sachgerechte Lösung der Gesamtaufgabe in

folgenden Arbeitsschritten:

1.1 Klären der Aufgabenstellung auf Grundlage der Vorgaben oder der

Bedarfsplanung des Auftraggebers (LPH1a)

Klärung der Vorstellungen des Auftraggebers hinsichtlich: 1.1.1 Art und Größe des Objekts

1.1.2 Art der Nutzung

1.1.3 bauplanungs- und bauordnungsrechtlicher Möglichkeiten (Einschränkungen durch

Bauleitplanung, Ortssatzungen, ggf. erforderliche Befreiungen)

1.1.4 nachbarrechtlicher Einflussfaktoren (z.B. Substanzsicherung, Bodenanker,

Beweissicherung, Beschaffung erforderlicher Grunddienstbarkeiten)

1.1.5 technisch-konstruktiver Möglichkeiten

1.1.6 der Baustandards (Qualitätsfestlegung über Standardkatalog bzw. über ein

Vergleichsobjekt)

1.1.7 der vom Auftraggeber vorgegebenen Kostenobergrenze und des

Gesamtterminplans (unter Berücksichtigung z.B. von erforderlichen Zustimmungs-

und Genehmigungsverfahren, von erforderlicher abschnittsweiser Durchführung bei

Umbauten und Instandsetzungen, der Durchführung bei fortdauernder

Objektnutzung, der Schaffung von Provisorien oder Auslagerung)

1.2 Ortsbesichtigung (LPH1b)

1.3 Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf (LPH1c)

1.3.1 Abstimmung der Planungsorganisation und -koordination nach den Vorgaben des

Auftraggebers (projektbezogenes Organisationshandbuch bzw. vorgegebene

Projektziele, Vorgaben zur CAD-Bearbeitung)

1.3.2 Festlegung der Strukturen und Zuständigkeiten hinsichtlich Besprechungs- und

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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 1 – Grundlagenermittlung

Protokollwesen im Einvernehmen mit dem Auftraggeber

1.3.3 Festlegung der Kostengliederung nach DIN 276 (2008) nach den Vorgaben des

Auftraggebers

1.3.4 Beratung über die zu beteiligenden Behörden (z.B. LBK, GWA, WWA,

Denkmalschutzbehörde)

1.3.5 Beratung über die Zuschaltung weiterer an der Planung fachlich zu Beteiligender

1.3.6 Beratung, welche Besonderen Leistungen zum Erreichen einer wirtschaftlichen

Lösung zweckmäßig und erforderlich sind

1.4 Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung

fachlich Beteiligter (LPH1d)

Beratung des Auftraggebers bei der Auswahl der Fachplaner hinsichtlich: 1.4.1 des jeweils zu beauftragenden Leistungsumfangs, der Leistungsabgrenzung

(Schnittstellen zwischen den Leistungsbildern des Auftragnehmers und der

Fachplaner sowie der Fachplaner untereinander) und den hiermit verbundenen

Kosten (überschlägige Ermittlung der Honorare)

1.4.2 der Fachkunde und Zuverlässigkeit der fachlich zu Beteiligenden, soweit der

Auftragnehmer hierzu Angaben machen kann

1.4.3 Mitwirkung beim Auswahlverfahren und der Beauftragung

1.5 Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse (LPH1e)

1.5.1 Erstellung und Übergabe eines Erläuterungsberichts mit allen Arbeitsergebnissen an

den Auftraggeber. In dem Bericht sind alle wesentlichen Aspekte und

Abstimmungsergebnisse in der Weise darzustellen und zu dokumentieren, dass

eine zweifelsfreie Beurteilung aller wesentlichen Teile möglich ist. Die

Zusammenfassung soll dem Auftraggeber einen umfassenden Überblick über die

Grundlagen des Bauvorhabens vermitteln. Vom Auftragnehmer ist eine begründete

Empfehlung zum weiteren Vorgehen vorzuschlagen.

B Besondere Leistungen (sofern vertraglich vereinbart)

1.6 Besondere Leistung Bestandsaufnahme und Erstellen von

Bestandsunterlagen bei bestehenden Objekten in folgenden Arbeitsschritten:

  • Bestandsaufnahme mit Erfassung der gelände-, baugrund- und

gebäudebezogenen Daten.

  • Anfertigen von Bestandsunterlagen bei bestehenden Objekten (mit Aufmaß,

Erfassung von Qualitätsmerkmalen auch hinsichtlich Brandschutz und

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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 1 – Grundlagenermittlung

technischer Gebäudeausrüstung, Materialeigenschaften, Kartierung vorhandener

Schäden mit Angabe der Schadensursache). Mit der Qualität der Unterlagen -

insbesondere der Erstellung von Bestandsplänen - ist eine reibungslose

Weiterbearbeitung in den folgenden Leistungsphasen sicherzustellen.

1.7 Besondere Leistung Machbarkeitsstudie

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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 2 – Vorplanung (Projekt und Planungsvorbereitung)

2 Leistungsphase 2 – Vorplanung (Projekt und Planungsvorbereitung)

A Leistungen im Leistungsbild

Erarbeiten eines Planungskonzeptes in seinen wesentlichen Teilen und Ermittlung

der Gesamtkosten in folgenden Arbeitsschritten:

2.1 Analysieren der Grundlagen, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an

der Planung Beteiligten (LPH2a)

2.1.1 Aufbereiten der Ergebnisse der Grundlagenermittlung hinsichtlich der vom

Auftraggeber vorgegebenen Ziele. Ordnen dieser Grundlagen und der

Überarbeitungshinweise des Auftraggebers entsprechend den Erfordernissen der

Planung und Abstimmen mit den fachlich an der Planung Beteiligten

(Tragwerksplaner, SiGeKo etc.).

2.2 Abstimmen der Zielvorstellungen, Hinweisen auf Zielkonflikte (LPH2b)

2.2.1 Koordinieren und Abwägen der von den Planungsbeteiligten (Auftraggeber, Nutzer,

Zuwendungsgeber, Fachbehörden u.a.) aufgestellten Forderungen hinsichtlich

funktionaler, gestalterischer, konstruktiver, kostenmäßiger, terminlicher,

bauordnungsrechtlicher und sonstiger Bedingungen

2.2.2 Erarbeitung eines Konzepts für die erforderliche bauordnungs- und

bauplanungsrechtliche Vorgehensweise und die Berücksichtigung

nachbarrechtlicher Einflussfaktoren (z.B. Substanzsicherung, Bodenanker,

Beweissicherungsverfahren, erforderliche Grunddienstbarkeiten)

2.2.3 Aufzeigen von Zielkonflikten und Risiken der verschiedenen Systeme wie z.B.

Gestaltung, Funktion, Tragwerk, Hülle, Ausbau, Arbeitssicherheit, technische

Anlagen.

2.3 Erarbeiten der Vorplanung, Untersuchen, Darstellen und Bewerten von

Varianten nach gleichen Anforderungen, Zeichnungen im Maßstab nach Art

und Größe des Objektes (LPH2c)

Zeichnerische und textliche Darstellung der Planungsabsichten.

2.3.1 Vorentwurfszeichnungen zum Lage- und Höhen-Soll-Ist-Plan (i.d.R. im

Durcharbeitungsgrad entsprechend M 1:500) mit Angaben über die verkehrsmäßige

und versorgungstechnische Erschließung, die Grundstücksgrenzen und

Nachbargrundstücke, die Hauptmaße der vorhandenen und zu errichtenden

Baukörper und Freianlagen, zu schützenden Baumbestand etc.

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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 2 – Vorplanung (Projekt und Planungsvorbereitung)

2.3.2 Vorentwurfszeichnungen Grundrisse, Schnitte, Ansichten mindestens im Durch-

arbeitungsgrad entsprechend M 1:200 (soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart

ist) mit Angabe der Lage des Objekts auf dem Grundstück, der Erschließung, der

funktionalen Zuordnung der Räume, den Hauptmaßen der Baukörper und Räume

zum Nachweis der Flächen- und Volumenberechnung. Maßgebliche bzw. erforder-

liche Details sind in größerem Maßstab darzustellen (z.B. Fassade, Dach u.a.).

Wichtige Bauteile sind vorzudimensionieren. Bei großflächigen oder abschnittsweise

durchzuführenden Baumaßnahmen sind mit den anderen an der Planung fachlich

Beteiligten frühzeitig geeignete Achsraster und Planungs- bzw. Bauabschnitte zu

wählen und nach Abstimmung mit dem Auftraggeber verbindlich festzulegen.

2.3.3 Erstellen einer Berechnung zu Flächen und Rauminhalten gemäß DIN 277

2.3.4 Erstellen einer Raumliste nach den Vorgaben des Auftraggebers als tabellarischer

Raumprogrammnachweis mit Raumnummerierung.

2.3.5 Erstellen einer Bau-und Ausstattungsbeschreibung als ergänzende Erläuterung des

Vorentwurfs unter Einarbeitung der Erläuterungsberichte der beteiligten Fachplaner

2.3.6 Erarbeiten alternativer Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen

(Varianten) mit zeichnerischer Darstellung, überschlägigen Flächen- und BRI-

Berechnungen gem. DIN 277, Raumprogrammnachweis und qualitativer Bewertung

zur Auswahl des Auftraggebers unter mehreren Konzepten. Besonders soll hierbei

der Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit für Investition und Betrieb

(Unterhalt) berücksichtigt werden.

2.3.7 Entwickeln und Abstimmen gleichwertiger Lösungsansätze nach den Bestimmungen

der Arbeitssicherheit bzw. Mitarbeit bei der Erstellung der entsprechenden

Gefährdungsbeurteilung.

2.4 Klären und Erläutern der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und

Bedingungen (LPH2d)

2.4.1 Gegenüberstellen von alternativen Grundkonzeptionen mit vergleichender

Darstellung von Vor- und Nachteilen (hinsichtlich Kosten, Termine, Qualitäten /

Quantitäten u.a.) sowie von Kennzahlen auf der Basis von eigenen

Erfahrungswerten und Richtwerten des Auftraggebers. Aufzeigen und Begründen

besonders geeigneter Lösungsvarianten unter Berücksichtigung der Kriterien

Städtebau, Technik, Bauphysik, (Energie-) Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit (bzgl.

Bauunterhalt und Betrieb), Funktionalität, Ökologie, Gestaltung, Ästhetik, soziale

und öffentlich-rechtliche Aspekte, Arbeitssicherheit u.a.

Zusammenfassen der Ergebnisse in einen schriftlichen Erläuterungsbericht. Der

Bericht muss so beschaffen sein, dass alle für die jeweilige Baumaßnahme

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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 2 – Vorplanung (Projekt und Planungsvorbereitung)

wesentlichen Einflüsse sachlich richtig und übersichtlich dargestellt sind.

2.5 Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der

Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren

Leistungen (LPH2e)

2.5.1 Rechtzeitige Bereitstellung der notwendigen Unterlagen für die Planungsbeteiligten.

2.5.2 Koordinieren der Beiträge der an der Planung fachlich Beteiligten und Einarbeiten in

das Vorplanungskonzept mit dem Ziel, Widersprüche und Überschneidungen zu

vermeiden. Dies beinhaltet das Herausarbeiten wesentlicher Abläufe in der Errichtung

und das Ineinandergreifen von Systemen wie Tragwerk, Dach, Fassade, Ausbau,

Arbeitssicherheit, Brandschutz, Gebäudetechnik, wie auch der Kunst am Bau.

Einarbeitung der Ergebnisse aus der energiewirtschaftlichen Stellungnahme des

Auftraggebers.

2.6 Vorverhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit (LPH2f)

2.6.1 Abstimmung mit den anderen an der Planung fachlich Beteiligten, inwieweit

Sondervorschriften aus deren Fachgebiet bei der Beurteilung der

Genehmigungsfähigkeit von Bedeutung sein könnten.

2.6.2 Vorverhandlungen mit den zuständigen Behörden zur Feststellung der

Genehmigungsfähigkeit der Planung und Information des Auftraggebers über das

Ergebnis. Beratung des Auftraggebers, ob ggf. Antrag auf Erteilung eines

Vorbescheides und/oder eine vorgezogene Nachbar- bzw. Bürgerinformation

zweckmäßig ist.

2.6.3 Abklärung der wesentlichen Einflussfaktoren für den vom Auftragnehmer zu

erstellenden Brandschutznachweis. In Fragen des baulichen und technischen

Brandschutzes kann der Auftragnehmer - sofern nichts anderes vereinbart ist und er

es für erforderlich hält - hierzu die fachliche Beratung durch die Branddirektion

wahrnehmen. Hierbei anfallende Beratungskosten sind vom Auftragnehmer zu

übernehmen und mit dem vereinbarten Honorar abgegolten. (Sind über die

Abklärung zum Brandschutznachweis hinaus weitergehende Beratungen

erforderlich, hat der Auftragnehmer Umfang und Kostenübernahme vor

Inanspruchnahme der Beratungsleistung mit dem Auftraggeber abzuklären.)

Die Ergebnisse dieser Besprechungen sind eigenverantwortlich in einem

fortlaufenden „Protokoll Baulicher Brandschutz / Rettungswege“ in Form eines

Gesamtaktenvermerks nach den Vorgaben des Auftraggebers festzuhalten und

fortzuschreiben. Getrennt protokollierte Beiträge der an der Planung fachlich

Beteiligten zum baulichen und technischen Brandschutz sind vom Auftragnehmer

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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 2 – Vorplanung (Projekt und Planungsvorbereitung)

fortlaufend zu integrieren.

2.7 Kostenschätzung nach DIN 276, Vergleich mit den finanziellen

Rahmenbedingungen (LPH2g)

2.7.1 Kostenschätzung über die Gesamtprojektkosten. Der Kostenschätzung ist die

Gliederungssystematik der DIN 276 (2008) nach den Vorgaben des Auftraggebers

zu Grunde zu legen. Die Gesamtprojektkosten sind mindestens bis zur 2. Ebene der

Kostengliederung zu ermitteln. Sofern es die Struktur der Planungsaufgabe

erfordert, sind die Kosten nach den Vorgaben des Auftraggebers gegliedert nach

Funktionsbereichen, Bauteilen, Bauabschnitten o.ä. zu ermitteln.

Nachdem die Kostenschätzung Grundlage für die Finanzierungsüberlegungen und

für die Entscheidung des Auftraggebers ist, ob und wie die Baumaßnahme

weitergeführt wird, ist sie für den Auftraggeber von zentraler Bedeutung. Der

Auftragnehmer hat die Kostenschätzung deshalb mit größter Sorgfalt zu erstellen.

2.7.2 Vergleich mit dem Kostenrahmen bzw. der vom Auftraggeber vorgegebenen

Kostenobergrenze und Aufzeigen der Ursachen von Kostenveränderungen in

schriftlicher Form

2.7.3 Kostenrisiken und geeignete Maßnahmen zur Steuerung sind gemäß Punkt 3.3.9

der DIN 276(2008) schriftlich darzustellen

2.8 Erstellen eines Terminplans mit den wesentlichen Vorgängen des Planungs-

und Bauablaufs (LPH2h)

2.8.1 Erstellen eines Terminplanes mit Aussagen zu Planung und Ausführung, vom

Entwurf bis zur Fertigstellung, gemäß Eckdaten aus Projektauftrags- und

Projektgenehmigungsabläufen sowie Baubeginn- und Inbetriebnahmeterminen.

2.9 Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse (LPH2i)

2.9.1 Schriftliches geordnetes und übersichtliches Zusammenfassen und Dokumentieren

der Ergebnisse der Leistungsphase 2 unter Einbeziehung der Beiträge der fachlich

Beteiligten und Übergeben der Unterlagen an den Auftraggeber. Die Unterlagen

umfassen den Erläuterungsbericht mit allen Arbeits- und Abstimmungsergebnissen

(Zeichnungen, Berechnungen, Maßnahmen- und Objektbeschreibung, einschließlich

der alternativen Lösungsmöglichkeiten) und eine begründete Empfehlung zum

weiteren Vorgehen.

2.9.2 Mitwirkung des Auftragnehmers bei der Erarbeitung und Zusammenstellung der

Anlagen zur Beschlussvorlage nach den städtischen Hochbaurichtlinien

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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 2 – Vorplanung (Projekt und Planungsvorbereitung)

(Projektauftrag).

Dazu gehört die Berechnung der maßgeblichen Planungs- und Kostenkennwerte

nach den Vorgaben des Auftraggebers.

2.9.3 Bei förderfähigen Baumaßnahmen: Zusammenstellung der Unterlagen nach den

Vorgaben der einschlägigen Förderbestimmungen.

B Besondere Leistungen (sofern vertraglich vereinbart)

2.10 Besondere Leistung Erstellung einer qualifizierten Kostenschätzung.

Der qualifizierten Kostenschätzung ist die Gliederungssystematik der DIN 276

(2008) nach den Vorgaben des Auftraggebers zu Grunde zu legen. Die

Gesamtprojektkosten sind mindestens bis zur 3. Ebene der Kostengliederung auf

Basis von Mengengerüsten und Kostenkennwerten zu ermitteln.

Alle in der Kostenschätzung enthaltenen Kostenangaben sind zu begründen, die

Quellenangaben und Berechnungswege sind in einer Anlage zur Kostenschätzung

schriftlich festzuhalten.

Sofern es die Struktur der Planungsaufgabe erfordert, sind die Kosten nach den

Vorgaben des Auftraggebers gegliedert nach Funktionsbereichen, Bauteilen,

Bauabschnitten o.ä. zu ermitteln.

Sofern eine mitzuverarbeitende Bausubstanz und wiederverwendete Teile im Sinne

der HOAI §2, Absatz 7 zur Anwendung kommen, ist deren Wert nach der vertraglich

vereinbarten Methode mit Wertfaktor und den Leistungsfaktoren zu den einzelnen

Leistungsphasen überschlägig zu ermitteln.

(Volumenmethode = Berechnung der Kosten aus der Summe des umbauten Raums

der verschiedenen vom Umbau erfassten Bereiche multipliziert mit den

Kostenwerten der Gebührenordnung für Prüfämter und Prüfingenieure für Baustatik

(GebOP), Bauteilmethode = Berechnung über Kostenkennwerte zu den einzelnen

Bauteilen, Wertfaktor= Abminderungsfaktor unter Berücksichtigung des Alters,

etwaiger Mängel, des Unterhaltungsaufwandes, notwendiger Sanierungskosten etc.

Leistungsfaktor = Abminderungsfaktor unter Berücksichtigung des Umfangs der

Leistungen, die vom Planer für die mitzuverarbeitende Bausubstanz erbracht

werden müssen, bezogen auf die jeweilige Leistungsphase.)

Nachdem die Kostenschätzung Grundlage für die Finanzierungsüberlegungen und

für die Entscheidung des Auftraggebers ist, ob und wie die Baumaßnahme

weitergeführt wird, ist sie für den Auftraggeber von zentraler Bedeutung. Der

Auftragnehmer hat die qualifizierte Kostenschätzung deshalb mit größter Sorgfalt zu

erstellen.

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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 2 – Vorplanung (Projekt und Planungsvorbereitung)

2.11 Besondere Leistungen zum Brandschutz

Erarbeiten und Erstellen von besonderen bauordnungsrechtlichen Nachweisen für

den vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz bei baulichen Anlagen

besonderer Art und Nutzung, Bestandsbauten oder im Falle von Abweichungen von

der Bauordnung.

2.12 Besondere Leistung Durchführen einer Bauvoranfrage

2.13 Besondere Leistung Untersuchen alternativer Lösungsansätze nach

verschiedenen Anforderungen einschließlich Kostenbewertung

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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung

3 Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung

A Leistungen im Leistungsbild

Erarbeiten der genehmigungsfähigen, technisch und wirtschaftlich sachgerechten

Lösung und Berechnen der Gesamtkosten in folgenden Arbeitsschritten:

3.1 Erarbeiten der Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung), unter

weiterer Berücksichtigung der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und

Bedingungen (LPH3a)

3.1.1 Stufenweise Durcharbeitung des Planungskonzeptes einschließlich der

Überarbeitungshinweise des Auftraggebers unter Berücksichtigung sozialer,

öffentlich-rechtlicher, wirtschaftlicher, funktionaler, technisch-konstruktiver,

städtebaulicher, gestalterischer, energiewirtschaftlicher (z.B. hinsichtlich rationeller

Energieverwendung und der Verwendung erneuerbarer Energien) und

landschaftsökologischer Anforderungen sowie der Anforderungen aus dem

Betriebsablauf (z.B. Arbeitssicherheit und Unfallverhütung) auf der Grundlage der

Vorplanung und als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen und die

erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen unter der Verwendung der

Beiträge der an der Planung fachlich Beteiligten bis zum vollständigen Entwurf.

3.1.2 Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfes

Bei Gebäuden:

Zeichnerisches Darstellen des Gesamtentwurfs in allen Grundrissen (über alle

Geschosse, inkl. Dachgeschoss), Längs-/Querschnitten (insbesondere durch

Treppenräume und im Bereich von Anschlüssen an bestehende Gebäude und

Bauwerksdurchdringungen), Ansichten (inkl. Dachaufsicht) mindestens im Maßstab

1:100 mit allen für die Genehmigung erforderlichen Angaben (insbesondere Maße,

Raumnummern, Höhenkoten, Flächenangaben gem. DIN 277, Materialangaben,

Informationen zum vorbeugenden Brandschutz, den Brandabschnitten und zur

Installation). Für die erforderlichen Lagepläne gilt der Maßstab 1:500 (soweit im

Vertrag nichts anderes vereinbart ist). Von wiederkehrenden Raumgruppen,

wesentlichen Gebäudeelementen und Regeldetails sind Detailpläne mindestens im

Maßstab 1:20 zu fertigen. Maßgebliche Bauwerksteile sind zu dimensionieren (z.B.

Sonderanfertigungen, Ertüchtigung von historischen Bauteilen)

Bei Innenausbauten:

Darstellung je nach Erfordernis im Maßstab 1:50 bis 1:20, mit differenzierter

Darstellung von Wandabwicklungen, Farb-, Licht- und Materialgestaltung.

Die Planungsunterlagen müssen alle Maße enthalten, die zur Ermittlung der

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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung

Flächen und des umbauten Raums nach DIN 277 sowie der Kosten erforderlich

sind.

In die Pläne sind für die spätere Nutzung sinnvolle Typenbezeichnungen und

Nummerierungen der Räume nach Abstimmung mit dem Auftraggeber einzutragen.

Für Materialien und Produkte, die die Gestaltung wesentlich prägen, ist ein Farb-

und Materialkonzept mit Bemusterungskonzept zu erstellen.

3.1.3 Aktualisierung der Berechnung zu Flächen und Rauminhalten gemäß DIN 277

3.1.4 Aktualisierung der Raumliste als tabellarischer Raumprogrammnachweis mit

Raumnummerierung.

3.1.5 Beschreibung von Raumtypen nach Vorgabe des Auftraggebers. Hierbei sind

sämtliche Raumtypen mit den wesentlichen Ausstattungsmerkmalen zu erfassen.

Gliederung und Inhalt der Auflistung ist mit dem Auftraggeber abzustimmen.

3.1.6 Überprüfung des Planungskonzepts auf Nachhaltigkeit (bzgl. Bauunterhalt und

Betrieb).

3.1.7 Veränderungen gegenüber der Vorplanung sind jeweils kenntlich zu machen.

3.1.8 Einholen der Zustimmung des Auftraggebers zur Verwendung neuer Baustoffe und

besonderer Bauweisen unter Hinweis auf damit verbundene Risiken.

3.1.9 Einarbeitung der Ergebnisse aus der energiewirtschaftlichen Stellungnahme des

Auftraggebers

3.2 Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der

Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren

Leistungen (LPH3b)

3.2.1 Rechtzeitige Bereitstellung der notwendigen Unterlagen für die Planungsbeteiligten.

3.2.2 Koordinieren der Fachbeiträge aller anderen an der Planung fachlich Beteiligten und

Einarbeiten in die Entwurfsplanung (z.B. Koordinierung und Einarbeitung einer

geänderten Trassenplanung in die Schlitz- und Durchbruchsplanung, Einarbeiten

des Ergebnisses aus der energiewirtschaftlichen Bewertung, Überprüfen der

aktuellen Anforderungen der Arbeitssicherheit)

3.2.3 Sofern für das Projekt gemäß den städtischen Richtlinien für Kunst am Bau und im

öffentlichen Raum die Realisierung von Kunst vorgesehen ist, hat der AN die

Möglichkeit, seine Vorstellungen über die Integration (insbesondere Ort und Art) von

Kunstwerken oder künstlerisch gestalteten Bauteilen einzubringen. Ihm steht in der

städtischen Kommission für Kunst am Bau auch ein Vorschlagsrecht für die am

Auswahlverfahren zu beteiligenden Künstler zu.

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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung

3.3 Objektbeschreibung (LPH3c)

3.3.1 Erstellen eines umfassenden schriftlichen Erläuterungsberichts in der

Gliederungssystematik der DIN 276 (2008) (= Objektbeschreibung) ergänzend zur

Kostenberechnung mit genauen Angaben über alle Einflussgrößen auf die

Baukosten, die nicht unmittelbar aus den Zeichnungen hervorgehen (z.B.

Konstruktionsart, Materialien, Technische Ausrüstung, Ausbaustandard).

3.4 Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit (LPH3d)

3.4.1 Abstimmung mit den anderen an der Planung fachlich Beteiligten, ob

Sondervorschriften aus deren Fachgebieten anzuwenden sind, die für die

Genehmigungsfähigkeit von Bedeutung sein könnten.

3.4.2 Führen der notwendigen Gespräche mit allen am Genehmigungsverfahren

beteiligten Behörden einschließlich der Fachbehörden (z.B. Denkmalschutz,

Naturschutz) zur Feststellung der Genehmigungsfähigkeit der Planung.

3.4.3 Information des Auftraggebers, ob die zuständigen Behörden die Genehmigungs-

fähigkeit eindeutig erklärt haben oder ob ggf. Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides

und/oder die Einholung der nachbarrechtlichen Zustimmung zweckmäßig ist.

3.4.4 Konkretisierung und Fortschreibung des Brandschutzkonzepts im „Protokoll

Baulicher Brandschutz / Rettungswege“. Vom Auftragnehmer ist das Ergebnis der

Abstimmung zwischen Auftragnehmer, den Fachplanern und der Branddirektion

nach Abschluss der Entwurfsplanung zusammenfassend zu dokumentieren und die

schriftliche Zustimmung der Branddirektion hierzu einzuholen.

3.4.5 Abstimmung der Belange des Arbeitsschutzes. Die Arbeitssicherheit wird von der

Genehmigungsbehörde nicht geprüft. Dieser Themenbereich muss vom

Auftragnehmer mit den Planungsbeauftragten eigenverantwortlich geklärt und

abgestimmt werden.

3.5 Kostenberechnung nach DIN 276 und Vergleich mit der Kostenschätzung

(LPH3e)

3.5.1 Erstellen einer Kostenberechnung über die Gesamtprojektkosten auf Basis der

Entwurfsplanung. Der Kostenberechnung ist die Gliederungssystematik der DIN 276

(2008) nach den Vorgaben des Auftraggebers zu Grunde zu legen. Die

Gesamtprojektkosten sind mindestens bis zur 3. Ebene der Kostengliederung auf

Basis von Kostenkennwerten und Mengengerüsten zu ermitteln. Sofern es die

Struktur der Planungsaufgabe erfordert, sind die Kosten nach den Vorgaben des

Auftraggebers gegliedert nach Funktionsbereichen, Bauteilen, Bauabschnitten o.ä.

zu ermitteln. Alle in der Kostenberechnung enthaltenen Kostenangaben sind zu

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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung

begründen, die Quellenangaben und Berechnungswege sind in einer Anlage zur

Kostenberechnung schriftlich festzuhalten.

Sofern eine mitzuverarbeitende Bausubstanz und wiederverwendete Teile im Sinne

der HOAI § 2, Absatz 7 zur Anwendung kommen, ist deren Wert nach der vertraglich

vereinbarten Methode zu ermitteln.

3.5.2 Umfang und Wert der mitzuverarbeitenden Bausubstanz sind zum Zeitpunkt der

Kostenberechnung mit dem Auftraggeber schriftlich zu vereinbaren.

3.5.3 Der Auftragnehmer erstellt auf der Grundlage der Einzelbeiträge eine Gesamtauf-

stellung der Baukosten (Kostengruppen 200-600). Die Beiträge der an der Planung

fachlich Beteiligten sind dabei vom Auftragnehmer auf Plausibilität zu prüfen.

3.5.4 Kostenrisiken und geeignete Maßnahmen zur Steuerung sind gemäß Punkt 3.3.9

der DIN 276 (2008) schriftlich darzustellen

3.5.5 Nachdem die Kostenberechnung Grundlage für die Finanzierungsüberlegungen und

für die Entscheidung des Auftraggebers ist, ob und wie die Baumaßnahme

weitergeführt wird, ist sie für den Auftraggeber von zentraler Bedeutung. Der AN hat

die Kostenberechnung deshalb mit größter Sorgfalt zu erstellen.

3.5.6 Kostenkontrolle: Vergleichendes Gegenüberstellen der Ergebnisse der

Kostenberechnung mit den Ergebnissen der Kostenschätzung und aller weiteren

zwischenzeitlichen Kostenermittlungen. Nachvollziehbares schriftliches Erläutern

und Begründen aller Veränderungen, die sich für das Bauvorhaben als

Mehraufwand oder auch als Einsparung auswirken.

3.5.7 Bei etwaiger Kostenüberschreitung gegenüber der genehmigten Kostenschätzung

sind vom Auftragnehmer Kompensationsmaßnahmen und die daraus resultierenden

Konsequenzen auf Kosten, Termine und Qualität zu untersuchen und dem

Auftraggeber aufzuzeigen. Wird die Kostenüberschreitung im Fachbereich eines

bzw. mehrerer an der Planung fachlich Beteiligten ausgelöst, hat der Auftragnehmer

von diesen Kompensationsvorschläge mit fachlicher Bewertung anzufordern. Die

Vorschläge der fachlich Beteiligten sind vom Auftragnehmer auf technische

Plausibilität zu überprüfen und in sein Einsparkonzept zu integrieren.

3.6 Fortschreiben des Terminplanes (LPH3f)

3.6.1 Fortschreiben des Rahmenterminplanes als Übersicht für das/ die gesamte/ n

Gebäude/ Innenräume

3.6.2 Fortschreiben des Planungsterminplanes für die geordnete Abwicklung der

Entwurfsplanung für das/ die gesamte/ n Gebäude/ Innenräume und als Vorschau

auf die weiteren Leistungsphasen

3.6.3 Fortschreiben des Ausführungsterminplanes als Übersicht für das/ die gesamte/ n

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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung

Gebäude/ Innenräume

3.7 Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse (LPH3g)

3.7.1 Schriftliches, geordnetes und übersichtliches Zusammenfassen der gesamten

Ergebnisse der Leistungsphase 3 unter Einbeziehung der Beiträge der fachlich

Beteiligten und Übergeben der Unterlagen an den Auftraggeber. Die Unterlagen

umfassen den Erläuterungsbericht mit allen Arbeits- und Abstimmungsergebnissen

sowie alle Zeichnungen, Berechnungen, Beschreibungen und einer begründete

Empfehlung zum weiteren Vorgehen

3.7.2 Mitwirkung des Auftragnehmers bei der Erarbeitung und Zusammenstellung der

Anlagen zur Beschlussvorlage nach den städt. Hochbaurichtlinien

(Projektgenehmigung). Dazu gehört die aktualisierte Berechnung der maßgeblichen

Planungs- und Kostenkennwerte nach den Vorgaben des Auftraggebers.

3.7.3 Bei förderfähigen Baumaßnahmen: Zusammenstellung der Unterlagen nach den

Vorgaben der einschlägigen Förderbestimmungen.

B Besondere Leistungen (soweit vertraglich vereinbart):

3.8 Besondere Leistung Erstellung der qualifizierten Kostenberechnung

Zusätzlich zur Kostenberechnung in der Gliederungssystematik der DIN 276 (2008)

nach Ziff. 4.3.5.1 ist eine qualifizierte Kostenberechnung mit Zuordnung der Kosten

zu Leistungseinheiten (Gewerken) zu erstellen.

Dazu sind die Kosten der Kostengruppen 200 bis 500 in einer Gliederungstiefe

aufzustellen, die eine Zuordnung zu den vom Auftraggeber vorgegebenen

Leistungseinheiten ermöglicht. Die vom Auftragnehmer und den anderen an der

Planung fachlich Beteiligten auf Basis von Mengengerüsten und Kostenkennwerten

ermittelten Kostenansätze sind den jeweiligen Leistungseinheiten zuzuordnen. Die

summarische Zusammenstellung der Kosten ist sowohl nach der Kostengliederung

der 3. Ebene als auch nach den Leistungseinheiten zu erstellen.

Sofern es die Struktur der Planungsaufgabe erfordert, sind die Kosten nach den

Vorgaben des Auftraggebers gegliedert nach Funktionsbereichen, Bauteilen,

Bauabschnitten o.a. zu ermitteln.

3.9 Besondere Leistung zu Kunst am Bau

Teilnahme an Sonderterminen im Rahmen des Künstler-Auswahlverfahrens wie z.B.

Technische Vorprüfung, Künstlerkolloquium, Kommissionssitzung. Je nach

Verfahren evtl. auch aktive Mithilfe beim Kunstprojektentwurf.

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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 4 – Genehmigungsplanung

4 Leistungsphase 4 – Genehmigungsplanung

A Leistungen im Leistungsbild

Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens sind folgende Arbeitsschritte zu

erbringen:

4.1 Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-

rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf

Ausnahmen und Befreiungen, sowie notwendiger Verhandlungen mit

Behörden unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich

Beteiligter (LPH4a)

4.1.1 Erarbeiten der Vorlagen für die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften

erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf

Ausnahmen und Befreiungen. Dabei sind die Beiträge der anderen fachlich an der

Planung Beteiligten (z.B. Standsicherheitsnachweis, Entwässerungsplanung) und

die Ergebnisse aus den Verhandlungen mit den Behörden zu integrieren.

4.1.2 Erstellen des Brandschutznachweises nach den Vorgaben der

Genehmigungsbehörde und den Bestimmungen der Bayrischen Bauordnung

(BayBO) und der Bauvorlagenverordnung. Aus der konkreten Planung resultierende

Abweichungen sind zu begründen.

4.1.3 Der Auftragnehmer hat alle für die Genehmigung des Bauvorhabens erforderlichen

Unterlagen frühzeitig zu beschaffen (z.B. Gegenzeichnungen von Aktennotizen,

amtl. Lageplan) und den anderen an der Planung fachlich Beteiligten frühestmöglich

Unterlagen zur Verfügung zu stellen, damit auch diese die für fachspezifische

Genehmigungsverfahren erforderlichen Unterlagen und Anträge termingerecht

einreichen können.

4.1.4 Abstimmung des Planungskonzepts mit der Gemeindeunfallversicherung.

4.2 Einreichen der Vorlagen (LPH4b)

4.2.1 Umfang und Form der einzureichenden Unterlagen richten sich nach den

Bestimmungen der Bayerischen Bauordnung und den dazu erlassenen

Durchführungsverordnungen sowie nach den Anforderungen der zuständigen

Baugenehmigungs- bzw. Erlaubnisbehörde (hinsichtlich Art und Umfang der

Planunterlagen, Berechnungen, Beschreibungen).

4.2.2 Die Bauvorlagen müssen vor Abgabe inhaltlich mit dem Auftraggeber abgestimmt

sein. Die einzureichenden Unterlagen sind beim Auftraggeber vollständig und in

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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 4 – Genehmigungsplanung

ausreichender Anzahl (Anzahl der erforderlichen Belegexemplare für die zuständige

(bis zur Fertigstellung des Objekts) Baugenehmigungs- bzw. Erlaubnisbehörde)

zwecks Unterzeichnung durch den Auftraggeber vorzulegen

4.2.3 Einreichen der Unterlagen bei der zuständigen Baugenehmigungs- bzw.

Erlaubnisbehörde.

4.3 Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und

Berechnungen (LPH4c)

4.3.1 Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und

Berechnungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich

beteiligter

4.3.2 Werden durch Entscheidungen der Behörden Änderungen an der Planung oder

Änderungsanträge gefordert, so ist der Auftraggeber hierüber sofort zu informieren.

Weitere Schritte sind vom Auftragnehmer mit dem Auftraggeber abzustimmen.

Gleiches gilt für Widerspruchsverfahren, die durch den Antrag auf Baugenehmigung

ausgelöst werden.

4.3.3 Nachlieferung von Unterlagen und Nachweisen, die von der Behörde zusätzlich

gefordert werden. Soweit sie die Leistungen der anderen an der Planung fachlich

Beteiligten betreffen, hat sie der Auftragnehmer bei dem zutreffenden Fachplaner

anzufordern und an die Behörde weiterzuleiten.

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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 5 – Ausführungsplanung

5 Leistungsphase 5 – Ausführungsplanung

A Leistungen im Leistungsbild

Im Rahmen der Ausführungsplanung sind folgende Arbeitsschritte zu erbringen:

5.1 Erarbeiten der Ausführungsplanung mit allen für die Ausführung notwendigen

Einzelangaben (zeichnerisch und textlich) auf der Grundlage der

Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung bis zur ausführungsreifen

Lösung, als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen (LPH5a)

5.1.1 Abweichungen der Ausführungsunterlagen von der genehmigten Entwurfsplanung

oder der Baugenehmigung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des

Auftraggebers. Notwendige Abweichungen gegenüber der Entwurfsplanung oder

der Baugenehmigung sind dem Auftraggeber einschließlich des Verursachers zu

benennen. Sofern sie finanzielle und/oder terminliche Auswirkungen haben, hat der

Auftragnehmer dem Auftraggeber die Konsequenzen aufzuzeigen.

5.1.2 Entwicklung der Planung vom Rohwerkplan in mehreren Abstimmungsebenen mit

den anderen an der Planung fachlich Beteiligten bis zur Ausführungsreife.

5.1.3 Einarbeiten der Ergebnisse aus der detaillierten Abstimmung mit Aufsichts-, Förder-,

Genehmigungsbehörden und dem Fachdienst für Arbeitssicherheit FAS bzw. der KUVB.

5.1.4 Der Differenzierungsgrad der Ausführungsunterlagen muss unbeschadet der

Anforderungen des Auftraggebers mindestens dem Fachwissen der ausführenden

Unternehmen gerecht werden.

5.1.5 Für die Bauausführung dürfen nur solche Unterlagen zur Verfügung gestellt werden,

die mit Zustimmungsvermerken (z.B. „BAUFREI“) des Erstellers der Unterlagen und

der anderen an der Planung fachlich Beteiligten versehen ist.

5.1.6 Vorlage und Erläuterung der ausführungsreifen Pläne beim Auftraggeber zur

Kenntnisnahme vor Übergabe an die Objektüberwachung.

5.1.7 Aufstellung und Fortschreibung des Material-Bemusterungskatalogs auf Basis der

Objektbeschreibung.

5.2 Ausführungs-, Detail-, und Konstruktionszeichnungen nach Art und Größe des

Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter

Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen bei Gebäuden: (LPH5b)

Zeichnerische Darstellung des Objektes mit allen für die Ausführung notwendigen

Einzelangaben, zum Beispiel endgültige, vollständige Ausführungs-, Detail- und

Konstruktionszeichnungen im Maßstab 1:50 bis 1:1, sowie Übersichtspläne Maßstab

1:100, 1:200 mit den erforderlichen textlichen Ausführungen.

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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 5 – Ausführungsplanung

5.2.1 Ausführungszeichnungen müssen alle Einzelheiten des Bauwerks, entsprechend

dem Entwurf und der Objektbeschreibung beziehungsweise des Raumtypenbuches

sowie der Baugenehmigung enthalten und sind mit allen Angaben und Anweisungen

so ausführlich darzustellen, dass eine einwandfreie Ausführung des Bauwerks

möglich ist.

5.2.2 Erstellen der vollständigen Ausführungszeichnungen mit allen für die Bauausführung

erforderlichen Angaben (Maße, Material- und Konstruktionsangaben, Höhenkoten

u.a.). Die Ausführungszeichnungen bestehen mindestens aus:

  • Grundrissen, Schnitten, Ansichten und Dachaufsichten im Maßstab 1:50

(dazu gehören u. a. auch Fundament- und Sparrenpläne sowie

Ausführungszeichnungen über nicht genutzte Dachräume)

  • Grundrissausschnitten und Wandabwicklungen im Maßstab 1:20 (dies gilt

insbesondere für hochinstallierte Räume, geflieste Räume wie z.B. Nasszellen

und WC-Anlagen, Einbauelemente und -möbel etc.)

  • Fassadenschnitten und -detailzeichnungen

horizontal mit Anschlüssen, soweit zutreffend an Nachbargebäude,

vertikal u.a. mit Dachan- / -abschluss, Balkonen/Loggien, Sonnen- / Blendschutz,

Vordach und bis Unterkante Gebäudegründung

  • Treppenhäusern mit Absturzsicherungen und Brandschutzeinrichtungen

  • weiteren Detail- und Konstruktionszeichnungen im Maßstab 1:20 bis 1:1 für alle

Gewerke/Fachlose als hinreichend differenzierte Grundlage für die Vorbereitung

der Vergabe und die Bauausführung,

  • wichtige Konstruktionsmerkmale wie z.B. Dehnungsfugen und ähnliches sind aus

den Plänen der Fachplaner und Sonderfachleute zu übernehmen; hierzu gehören

auch alle Aussparungen. Separate Aussparungspläne sind nur für Förderanlagen

zugelassen.

  • Aussparungen sind generell als Fußbodenaussparungen einzutragen. Alle

Aussparungen sind differenziert nach Fachsparten zu bezeichnen.

  • Raum- und Typenbezeichnungen sowie die Nummerierung der Raumeinheiten

sind aus der Entwurfsplanung zu übernehmen und ggf. anzupassen. In den

Raumtypen ist der Möblierungsvorschlag einzutragen.

  • textlichen Ergänzungen der Planinhalte soweit sie aus den Zeichnungen nicht

ersichtlich sind.

Bei Innenausbauten:

Detaillierte Darstellung der Räume und Raumfolgen im Maßstab 1:25 bis 1:1, mit

den erforderlichen textlichen Ausführungen und Materialbestimmungen

Die Vorgaben zur zeichnerischen Darstellung zu Gebäuden gelten analog für

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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 5 – Ausführungsplanung

Konstruktion, Material und Gestaltung von Decken, Fußboden- und Wandbelägen/-

bekleidungen sowie Ausbauten/Einbauten aller Art.

5.2.3 Bescheinigung für die Planfreigabe seitens des Auftragnehmers:

„Fachtechnisch geprüft und mit den ersichtlichen Änderungen für richtig befunden /

frei für Baustelle


Datum, Unterschrift“

5.3 Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der

Planung fachlich Beteiligten, sowie Koordination und Integration von deren

Leistungen (LPH5c)

5.3.1 Termingerechtes Erstellen und Übergeben der von den anderen an der Planung

fachlich Beteiligten benötigten Grundlagen, die als Basis für deren fachspezifischen

Leistungen erforderlich sind.

5.3.2 Übernahme der zutreffenden Leistungsergebnisse der anderen an der Planung

fachlich Beteiligten in die Ausarbeitungen des Auftragnehmers (z.B. Aussparungen,

Trassen, Maschinenfundamente)

5.3.3 Koordinierung und Prüfung der Ausführungszeichnungen der an der Planung

fachlich Beteiligten im Hinblick auf Erfüllung terminlicher, wirtschaftlicher,

funktionaler, konstruktiver und gestalterischer Aspekte.

5.4 Fortschreiben des Terminplans (LPH5d)

5.4.1 Fortschreiben des Rahmenterminplanes als Übersicht für das/ die gesamte/ n

Gebäude/ Innenräume

5.4.2 Fortschreiben des Planungsterminplanes für die geordnete Abwicklung der

Ausführungsplanung für das/ die gesamte/ n Gebäude/ Innenräume und als

Vorschau auf die weiteren Leistungsphasen

5.4.3 Fortschreiben des Ausführungsterminplanes als Übersicht für das/ die gesamte/ n

Gebäude/ Innenräume

5.5 Fortschreiben der Ausführungsplanung auf Grund der gewerkeorientierten

Bearbeitung während der Objektausführung (LPH5e)

5.5.1 Fortschreiben der Ausführungsplanung auf Grund der gewerkeorientierten

Bearbeitung während der Objektausführung. Die Ausführungsunterlagen sind in der

jeweils aktuellen Fassung den an der Planung und Objektüberwachung Beteiligten

und den ausführenden Unternehmen zur Verfügung zu stellen.

5.5.2 Das „Protokoll Baulicher Brandschutz / Rettungswege“ ist vom Auftragnehmer

Baureferat München Stand 29/06/2026 21 von 48

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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 5 – Ausführungsplanung

entsprechend der Planungsfortschreibung und der tatsächlichen Bauausführung

laufend auf aktuellen Stand zu bringen.

5.5.3 Sofern die Leistungsphasen 1-5 und 6-9 (bzw. 1-7 und 8-9) an verschiedene

Auftragnehmer übertragen sind, hat der mit der Leistungsphase 5 beauftragte

Auftragnehmer die für die Baustelle freigegebenen Planunterlagen rechtzeitig zu

den vereinbarten Terminen an den mit der Leistungsphase 8 beauftragten

Auftragnehmer zu übermitteln.

5.5.4 Die Aktualität der Arbeitssicherheitsanforderungen ist vom Auftragnehmer laufend

auf aktuellen Stand zu bringen und bei Bedarf mit dem Bauherren und dem FAS

abzustimmen.

5.6 Überprüfen erforderlicher Montagepläne der vom Objektplaner geplanten

Baukonstruktion und baukonstruktiven Einbauten auf Übereinstimmung mit

der Ausführungsplanung (LPH5f)

B Besondere Leistungen (soweit vertraglich vereinbart):

5.7 Besondere Leistung: Übergabe zwischen zwei Planern (gleichzeitige

Beauftragung der entsprechenden besonderen Leistung in LPH6)

Erstellen abschließender Unterlagen aus den bisherigen Leistungsphasen durch

den planerstellenden Architekten zur Übergabe an den ausführenden

Architekten.

Teilnahme an Terminen (bis zur Fertigstellung des Objekts) zur Abstimmung zur

Vermeidung von Schnittstellenfehlern.

Bestätigen der Korrektheit der Ausführung gemäß der aktualisierten

Ausführungspläne bzw. Bestandspläne (nach Prüfung durch den

objektüberwachenden Architekten).

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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 6 – Vorbereitung der Vergabe

6 Leistungsphase 6 – Vorbereitung der Vergabe

A Leistungen im Leistungsbild

Im Rahmen der Vorbereitung der Vergabe sind folgende Arbeitsschritte zu

erbringen:

6.1 Aufstellen eines Vergabeterminplanes (LPH6a)

6.1.1 Aufstellen und Fortschreiben eines gewerkeorientierten Vergabeterminplans, in dem

die Schritte der Ausschreibungs- und Vergabearbeit für alle Gewerke und alle

Beiträge der Planungsbeteiligten und des Auftraggebers disponiert werden.

Reservezeiten für Vergabeeinsprüche und Aufhebungen aus wirtschaftlichen

Gründen sind dabei gesondert auszuweisen.

6.2 Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach

Leistungsbereichen, Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf der

Grundlage der Ausführungsplanung unter Verwendung der Beiträge anderer

an der Planung fachlich Beteiligter (LPH6b)

6.2.1 Die Abstimmung und Festlegung der Schnittstellen beziehungsweise

Leistungsabgrenzungen für die VOB - Vergaben mit den anderen an der Planung

fachlich Beteiligten veranlasst der Auftragnehmer mittels Erstellen und Abstimmen

eines Schnittstellenkatalogs.

6.2.2 Der Auftragnehmer erstellt Planunterlagen die der Mengenermittlung als

gewerkespezifische Positionspläne beigefügt werden.

6.2.3 Die Mengen sind mit hohem Genauigkeitsgrad zu ermitteln, Risikozuschläge bleiben

allein dem Auftraggeber vorbehalten.

6.2.4 Stundenlohnarbeiten sind nur im unbedingt erforderlichen Umfang aufzunehmen.

6.2.5 Übernahme der von den anderen an der Planung fachlich Beteiligten zur Verfügung

zu stellenden Informationen für bauseitige Vorleistungen wie z.B. der Technischen

Ausrüstung (z.B. Herstellen und Schließen von Schlitzen und Aussparungen, Einbau

von Montage- und Befestigungsmitteln, Herstellen von Maschinenfundamenten,

Montagehilfen u.a.) mit genauen Mengen, Maßen und Dimensionen.

6.2.6 Die Aufteilung der Gewerke nach Vergabeeinheiten sind vom Auftragnehmer

entsprechend dem Schnittstellenkatalog mit dem Auftraggeber abzustimmen.

6.2.7 Die Festlegung der auszuschreibenden Vergabeeinheiten für die

Ausführungsgenehmigung ist vom Auftragnehmer mit dem Auftraggeber vor

Einleitung des ersten Vergabeverfahrens abzustimmen.

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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 6 – Vorbereitung der Vergabe

6.2.8 Die Festlegung der Gewerke/Vergabeeinheiten, die EU-weit ausgeschrieben werden

müssen bzw. sollen, ist vom Auftragnehmer mit dem Auftraggeber vor Einleitung des

ersten Vergabeverfahrens abzustimmen.

6.2.9 Leistungsbeschreibungen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart,

getrennt nach Fachlosen, Titeln und ggf. nach Bauteilen aufzustellen.

6.2.10 Das Aufstellen der Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnissen hat nach

dem Standardleistungsbuch zu erfolgen. Frei formulierte Positionen sind auf das

notwendige Maß zu beschränken.

6.2.11 Die Leistungsverzeichnisse sind als Datei im Datenaustauschformat XHL bzw. XAL

zu liefern. Die Art der Datenträger bzw. -übertragung (CD-ROM, DVD, E-Mail,

eVergabe-Plattform o.ä.) ist mit dem Auftraggeber abzustimmen.

6.2.12 Die Leistungsbeschreibungen bestehen aus einer allgemeinen Darstellung der

Bauaufgabe (Baubeschreibung zur Leistungsbeschreibung) und einem in

Teilleistungen gegliederten Leistungsverzeichnis. Alle Angaben außer der reinen

Leistungsbeschreibung, die zum Verständnis der Bauaufgabe und zur

Preisermittlung erforderlich sind und die sich nicht aus der Beschreibung der

einzelnen Leistungspositionen unmittelbar ergeben, sind vom Auftragnehmer in die

Baubeschreibung aufzunehmen.

6.2.13 Zur Sicherstellung einer einwandfreien Preisermittlung sind alle Umstände, die die

Preisermittlung beeinflussen, festzustellen und zu beschreiben. Dabei ist anhand

der „Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung“ in Abschnitt 0 der DIN

18299 ff (VOB/C) vorzugehen.

6.2.14 Die vom Auftragnehmer erstellte Leistungsbeschreibung darf keine Allgemeinen,

Zusätzlichen oder Besonderen Vertragsbedingungen enthalten. Die Allgemeinen

Vertragsbedingungen (VOB/B und VOB/C) und die von der Stadt vorgegebenen

Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) bleiben unverändert. Zusätzliche

Technische Vertragsbedingungen (ZTV) dürfen nur in Abstimmung mit dem

Auftraggeber verwendet werden. Die Daten für die ZTV sind an den Auftraggeber in

geeigneter, abgestimmter Form zu übermitteln.

6.2.15 Notwendige Angaben für eine ggf. notwendige Veröffentlichung im Staatsanzeiger,

eine Vergabebekanntmachung oder eine bei Überschreitung des Schwellenwertes

für eine europaweite Ausschreibung vorgeschriebene europaweite Vorinformation

(Vorab-Veröffentlichung) sind rechtzeitig in geordneter Form an den Auftraggeber zu

übermitteln.

6.2.16 Die für die jeweilige Bauaufgabe notwendigen Angaben (Ausführungstermine,

Sicherheitsleistungen, etc.) sind vom Auftragnehmer in die vom Auftraggeber

vorgegebenen Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) aufzunehmen und mit dem

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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 6 – Vorbereitung der Vergabe

Auftraggeber abzustimmen. Das Gleiche gilt für die Aufnahme von zusätzlichen

Klauseln (z.B. Lohngleitung, Stundenlohnarbeiten, verlängerte Verjährungsfristen für

Mängelansprüche) und Ergänzungen (z.B. Wartungsverträge).

6.2.17 Normen sind - sofern eine europaweite Spezifikation vorliegt - in ihrer europäischen

und soweit erforderlich in ihrer nationalen Bezeichnung anzugeben.

6.2.18 Die Baustelleneinrichtung ist generell gewerkeorientiert in folgender Gliederung in

die Leistungsbeschreibungen einzubeziehen:

  • Einrichten und Räumen

  • Diverse Positionen für die Vorhaltung und Unterhaltung von Teilen der

Baustelleneinrichtung, die über die Ausführungsdauer des ausführenden

Unternehmens hinaus erforderlich ist (z.B. Bauzaun, Baustrasse, Baustellenver-

und –Entsorgung, Gerüst für Nachfolgefirma, Baubüro für Auftraggeber)

6.2.19 Die Aufnahme von Zulagepositionen bedarf der ausdrücklichen Zustimmung durch

den Auftraggeber. Sie sind als solche zu kennzeichnen, mit realistischen

Mengenansätzen (der Mengenvordersatz 1 ist unzulässig) zu versehen und in den

Gesamtbetrag einzubeziehen.

6.2.20 Die Aufnahme von Alternativ- /Bedarfspositionen ist nicht zulässig.

6.2.21 Die Vorgabe bestimmter Produkte ist zu begründen und bedarf der vorherigen

ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers. In diesen Fällen ist vorzusehen,

dass Bieter/Bewerber ein gleichwertiges Produkt anbieten können.

6.2.22 In den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) sind ausschließlich

solche Aspekte einzubeziehen, die ergänzend zur VOB/C objektspezifisch

erforderlich sind. Die Aufzählung von bei der Ausführung zu beachtenden „allgemein

anerkannten Regeln der Technik“ ist nicht zulässig.

6.2.23 Festlegungen in Form von Plänen und Skizzen sind nur dann zulässig, wenn die

Leistung verbal nicht hinreichend und zweifelsfrei beschrieben werden kann.

Leistungsverzeichnisse, Pläne und Skizzen dürfen keine Hinweise auf den/die

Verfasser enthalten.

6.2.24 Bei der Erstellung von Einheitspreislisten sind realistische Mengenansätze (der

Mengenansatz 1 ist unzulässig) und folgende Bezeichnungen zu verwenden

  • für Bau- und Bauhilfsstoffe: DIN-gemäße Bezeichnungen

  • für Geräte und Baustellenausstattung: Bezeichnungen der

Baugeräteliste und Bauaufwandsliste.

6.2.25 Zusammenstellen einer Liste über die erforderlichen technischen

Nutzungseinweisungen

6.2.26 Zusammenstellen einer Liste über die baubegleitend und zur Abnahme der

Leistungen als Gesamtpaket von den ausführenden Unternehmen zur Verfügung zu

Baureferat München Stand 29/06/2026 25 von 48

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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 6 – Vorbereitung der Vergabe

stellenden Unterlagen zur Baubestandsdokumentation

Für die Baubestandsdokumentation sind alle für den späteren Betrieb und die

Nutzung, sowie spätere bauliche Maßnahmen erforderlichen Dokumente (inkl.

Planunterlagen) von den beauftragten Unternehmen einzufordern.

Die Baubestandsdokumentation umfasst (nicht abschließend):

  • Nachweise zu Baustoff und Bauart, Berechnungen

  • Produktdatenblätter, Herstellerverzeichnisse

  • Betriebs-und Instandhaltungsvorgaben, Pflegehinweise, Ersatzteillisten

  • Prüfprotokolle, Gutachten

  • Unterlagen zu Abnahme, Einweisungen, Übergaben

  • Pläne, Zeichnungen, Schemata

  • Foto-und Bilddokumentation

  • Anlagenbeschreibungen

  • Daten der Geräte

  • Unterlagen zu Brandschutz technischer Anlagenteile

  • Unterlagen zu Mess,-Steuer,- und Regelungsanlagen

Die Leistungen zur Dokumentation der ausführenden Unternehmen sind vom

Auftragnehmer hinsichtlich der Struktur und Form nach den Vorgaben des

Auftraggebers auszuschreiben

Die gesamte Dokumentation der ausführenden Unternehmen ist in Papierform (i. d.

Regel zweifach) in Aktenordnern an den Auftraggeber zu übergeben, zusätzlich sind

alle Einzeldokumente, jeweils in digitaler Form als PDF-Datei, einzelne Unterlagen

zusätzlich in bearbeitbarer digitaler Form zu übergeben.

Die einzelnen Dokumente (inkl. Planunterlagen) der Papierdokumentation und der

digitalen Dokumentation müssen in eine vom Auftraggeber vorgegebene 3-stufige

Gliederungsstruktur eingeordnet und in entsprechend gegliederten Verzeichnissen

erfasst werden.

6.2.27 Unterstützung des Auftraggebers zur Beantwortung von Bieter/Bewerberanfragen

während der Angebotsfrist (Anfragen der Bieter /Bewerber dürfen keinesfalls vom

Auftragnehmer beantwortet werden).

6.3 Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den

Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten (LPH6c)

6.3.1 Koordinieren der Leistungen der an der Planung fachlich Beteiligten insbesondere

betreffend:

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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 6 – Vorbereitung der Vergabe

  • Einheitlicher VOB-konformer Systematik

  • zweifelsfreier, fortlaufender Seitennummerierung

  • Vermeidung von Leistungsüberschneidungen oder Leistungslücken

6.3.2 Rechtzeitiges Anfordern der Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung

fachlich Beteiligten

6.3.3 Die Leistungsbeschreibungen und Angaben für etwaige Zusätzliche Technische

Vertragsbedingungen sind dem Auftraggeber so rechtzeitig zur Freigabe vorzulegen,

dass evtl. notwendige Änderungen/Ergänzungen vor dem geplanten Versand der

Unterlagen eingearbeitet werden können.

6.4 Ermitteln der Kosten auf der Grundlage vom Planer bepreister

Leistungsverzeichnisse (LPH6d)

6.4.1 Auspreisen der vom Planer erstellten Leistungsverzeichnisse mit statistisch

erfassten und an die aktuelle Marktsituation angepassten Angebotspreisen.

6.5 Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten

Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung (LPH6e)

6.5.1 Vergleichendes Gegenüberstellen der Gewerkebudgets auf Basis der bepreisten

Leistungsverzeichnisse mit den auf Basis des Baupreisindexes fortgeschriebenen

Gewerkebudgets aus der qualifizierten Kostenberechnung. Nachvollziehbares

schriftliches Erläutern und Begründen aller Veränderungen, die sich für das

Bauvorhaben als Mehraufwand oder auch als Einsparung auswirken

6.6 Zusammenstellen der Vergabeunterlagen für alle Leistungsbereiche (LPH6f)

6.6.1 Übermittlung von Vorschlägen geeigneter Unternehmen für die Teilnahme an einer

beschränkten Ausschreibung oder freihändigen Vergabe .

6.6.2 Zusammenstellen der Vergabeunterlagen für alle Leistungsbereiche

6.6.3 Ausführen der Vorabveröffentlichungen, soweit erforderlich

B Grundleistungen aus anderen Leistungsphasen als besondere Leistung

(soweit vertraglich vereinbart):

6.7 Besondere Leistung: Grundleistung Aufstellen eines

Ausführungsterminplanes für das / die gesamte/n Gebäude / Innenräume

(Balkendiagramm) (LPH8d)

6.7.1 Aufstellen des Ausführungsterminplanes als Balkenplan auf der Basis von

Baureferat München Stand 29/06/2026 27 von 48

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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 6 – Vorbereitung der Vergabe

Berechnungen unter Zugrundelegung der auszuführenden wesentlichen Mengen

und realistischer Zeitwerte, vom Auftraggeber genehmigter Fristen mit Angaben

über Beginn, bedeutsame Zwischentermine und den Fertigstellungstermin für alle

Bauleistungen.

6.7.2 Im Terminplan sind insbesondere folgende Vorgänge auszuweisen:

  • Übergabetermin der vom Auftragnehmer und von den an der Planung fachlich

Beteiligten zur Verfügung zu stellenden Ausführungsunterlagen

  • Übergabefristen der von den ausführenden Unternehmen zur Verfügung zu

stellenden Ausführungsunterlagen einschl. Werkstatt- und Montagepläne und

Prüffristen des Auftragnehmers für vorgenannte Unterlagen

  • Fristen für Zulassungen im Einzelfall

  • Fristen für behördliche Abnahmen

  • Fristen für die Übergabe der Baubestandsdokumentation vor den Abnahmen

(inkl. Prüffristen durch Auftragnehmer)

  • Fristen für die Nutzungseinweisungen

  • Fristen für VOB-Abnahmen

  • Fristen für die Einregulierung technischer Anlagen

  • Fristen für Freimessungen

6.8 Besondere Leistung: Übergabe zwischen zwei Planern ab LPH 6 (gleichzeitige

Beauftragung der entsprechenden besonderen Leistung in LPH5)

Prüfen der aktualisierten Ausführungspläne bzw. der Bestandspläne auf

Korrektheit mit der tatsächlichen Ausführung durch den mit der

Objektüberwachung beauftragten Architekten.

Teilnahme an Terminen zur Abstimmung zur Vermeidung von Schnittstellenfehlern.

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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 7 – Mitwirkung bei der Vergabe

7 Leistungsphase 7 – Mitwirkung bei der Vergabe

A Leistungen im Leistungsbild

Im Rahmen des Mitwirkens bei der Vergabe sind folgende Arbeitsschritte zu erbringen:

7.1 Koordinieren der Vergaben der Fachplaner (LPH7a)

7.1.1 Koordinieren aller Leistungsbereiche bei der Prüfung und Wertung der Angebote.

7.1.2 Erstellen einer Gesamtübersicht über alle noch einzuholenden Angebote (Soll) und

aller bereits eingeholten Angebote (Ist).

7.1.3 Fortschreiben des gewerkeorientierten Vergabeterminplans, in dem die Schritte der

Ausschreibungs,-und Vergabearbeit für alle Gewerke und alle Beiträge der

Planungsbeteiligten und des Auftraggebers disponiert werden.

7.2 Einholen von Angeboten (LPH7b)

7.2.1 Vorbereitung der Beantwortung von Anfragen jeglicher Art und Inhalts von

Bietern/Bewerbern ab Beginn (bzw. ab Bekanntmachung) des Vergabeverfahrens.

7.2.2 Ausgabe der Vergabeunterlagen an die Bewerber und Verwahrung der Angebote bis

zum Eröffnungstermin (die Angebotseröffnung findet durch den Auftraggeber im

Submissionsbüro des Auftraggebers statt.)

7.3 Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels

nach nach Einzelpositionen oder Teilleistungen, Prüfen und Werten der

Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden

Unternehmen und der Angemessenheit der Preise (LPH7c)

Hierzu bitte verwenden: Formblatt 3211, 3213, 3214

7.3.1 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen des Auftraggebers bei den

Eröffnungsterminen mitzuwirken.

7.3.2 Prüfen, Aufklären und Werten der Angebote aller Bieter / der vertraglich

verpflichteten ausführenden Firmen.

7.3.3 Rechnerische Angebotsprüfung und Erstellen eines Preisspiegels, der alle

Positionen getrennt nach Gewerken/Fachlosen/Teillosen/Titeln und ggf. auch

getrennt nach Bauteilen erfasst; hierzu gehören auch etwaige Alternativ-, Bedarfs-

und Einheitspreispositionen sowie Basiswerte für Gleitklauseln, Zuschläge u.a. und

deren vergleichende Betrachtung auf die Angebotsgesamtsumme sowie die

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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 7 – Mitwirkung bei der Vergabe

prozentuale vergleichende Bewertung der Gewerke/Fachlose/Teillose/Titel und

Positionen.

7.3.4 Aufspüren spekulativer Angebotspreise einschließlich Berechnung mit fiktiven

Veränderungen von Mengen gegenläufig zu Spekulationspreisen (fiktive

Mengenmehrung bei hohen Preisen und fiktive Mengenminderung bei niedrigen

Preisen) gemäß den Handlungsanweisungen des Vergabehandbuchs. Die Angebote

sind mit den so ermittelten Preisen dem Auftraggeber zur Wertung vorzulegen.

7.3.5 Technische und wirtschaftliche Angebotsprüfung unter Mitwirkung der anderen an

der Planung fachlich Beteiligten. Die von den Bietern/Bewerbern mit

Angebotsabgabe einzureichenden Gleichwertigkeitsnachweise bei

Änderungsvorschlägen, Nebenangeboten und freier Produktwahl hinsichtlich

angebotener Maschinen, Geräte, Fabrikate, Bautypen, Stoffe, Leistungen sind in die

Prüfung mit einzubeziehen. Die Angebote sind auf die Einhaltung der allgemein

anerkannten Regeln der Technik u.a. Vorschriften zu überprüfen. Der Auftragnehmer

hat die Umweltverträglichkeit der angebotenen Produkte und Materialien zu

überprüfen. Hierzu sind die Produkt- und Sicherheitsdatenblätter von den

Bietern/Bewerbern anzufordern.

7.3.6 Vom Auftragnehmer ist insbesondere die Fachkunde, die Leistungsfähigkeit und die

Zuverlässigkeit der Bieter (z.B. anhand einer gezielten Abfrage bei

Referenzadressen) zu prüfen.

7.3.7 Die Angebote sind vom Auftragnehmer mit folgendem Prüfvermerk zu versehen:

„rechnerisch, technisch und wirtschaftlich geprüft


Datum, Unterschrift“

Um die rechnerische Prüfung nachzuweisen, sind alle Preisangaben,

Seitenüberträge und Zusammenstellungen im Leistungsverzeichnis mit

kopierfähigem Farbstift (nicht in grüner oder roter Farbe) abzuhaken. Das Ergebnis

der Prüfung eines jeden Angebots ist gesondert zu dokumentieren, falls die Prüfung

formale, rechnerische, technische oder wirtschaftliche Auffälligkeiten ergeben hat.

Über Anzeichen für Manipulationsversuche ist der Auftraggeber unverzüglich zu

unterrichten.

7.3.8 Die aus formalen Gründen auszuschließenden Angebote sind ebenfalls vollständig

zu prüfen.

7.3.9 Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der

ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise. Hierzu ist

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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 7 – Mitwirkung bei der Vergabe

insbesondere zu überprüfen ob die Leistungen nicht bereits in den Leistungen des

Hauptauftrages enthalten sind.

Es ist sicherzustellen, dass diese Angebote auf der Basis des Hauptauftrages

kalkuliert sind.

7.3.10 Der Auftragnehmer hat die von den ausführenden Unternehmen vor Ausführung

vorzulegenden Vergütungsveränderungen nach Maßgabe der Regelungen des § 2

Nr. 3, 5, 6 und 8 und des § 6 Nr. 6 VOB/B zu prüfen und mit dem Prüfvermerk zu

versehen:

„rechnerisch, technisch und wirtschaftlich geprüft


Datum, Unterschrift“

Nachtragsvereinbarungen oder Vereinbarungen über Vergütungsänderungen trifft

ausschließlich der Auftraggeber. Über Nachtragsangebote und sonstige

Nachforderungen die dem Auftragnehmer zugehen, ist der Auftraggeber

unverzüglich und schriftlich zu unterrichten. Der Auftragnehmer hat mittels

Projektänderungsantrag dem Auftraggeber gegenüber zu begründen, warum

Nachträge oder sonstige Nachforderungen notwendig werden. Er hat zu bestätigen,

dass diese Leistungen weder im Vertrag erfasst noch Nebenleistungen sind. Haben

die ausführenden Unternehmen geänderte Leistungen zu erbringen, die

Minderkosten verursachen, hat der Auftragnehmer die Minderkosten gegenüber

dem Hauptauftrag darzulegen und Vorschläge für eine neue Preisvereinbarung nach

§ 2 VOB/B zu unterbreiten. Bei Nachträgen hat der Auftragnehmer die

Auswirkungen auf die Gesamtkosten darzulegen. Bei strittigen Nachträgen hat der

Auftragnehmer eine Prognose auf die tatsächlich anfallenden Kosten zu erstellen.

7.3.11 Die Kostendeckung des Nachtrags ist vom Auftragnehmer zu prüfen und die

Deckung gegenüber dem Auftraggeber zu bestätigen.

7.4 Führen von Bietergesprächen (LPH7d)

7.4.1 Aufklären des Angebotsinhalts innerhalb der Grenzen des § 15 Nr. 1 und 3 VOB/A

unter Mitwirkung des Auftraggebers und - soweit erforderlich - den an der Planung

fachlich Beteiligten (Aufklärungsgespräch).

7.4.2 Erstellen einer Niederschrift/ eines Protokolls über die besprochenen Inhalte und

Ergebnisse. Die Niederschriften/Protokolle sind von den zutreffenden

Bietern/Bewerbern zu unterzeichnen.

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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 7 – Mitwirkung bei der Vergabe

7.5 Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrens (LPH7e)

7.5.1 Nach Abschluss der Aufklärungsgespräche mit Bietern/Bewerbern Erstellen und

Übergeben eines schriftlichen Vergabevorschlages mit mindestens folgenden

Angaben und Bestandteilen an den Auftraggeber:

  • Preisspiegel

  • Prüfbericht je Angebot

  • Gesamter Schriftwechsel u.a. Unterlagen/Informationen die seit Beginn des

Vergabeverfahrens mit Wettbewerbsteilnehmern geführt bzw. zur Verfügung

gestellt worden sind.

  • Originalangebote mit allen Bestandteilen aller Bieter/Bewerber.

  • Schriftlicher Vergabevorschlag mit eingehender Begründung zu den einzelnen

Wertungsstufen und zu Abweichungen der Submissionsergebnisse zu den

bepreisten LVs und der Kostenberechnung

  • Deckungsbestätigung zur Erteilung des Auftrags.

7.5.2 Vorbereiten des Inhalts und der Daten für die Absageschreiben und für das

Zuschlagschreiben des Auftraggebers

7.5.3 Mitwirkung des Auftragnehmers bei der Erarbeitung und Zusammenstellung der

Anlagen zur Beschlussvorlage nach den städt. Hochbaurichtlinien

(Ausführungsgenehmigung). Dazu gehört die aktualisierte Berechnung der

maßgeblichen Planungs- und Kostenkennwerte nach den Vorgaben des

Auftraggebers.

7.6 Zusammenstellen der Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche (LPH7f)

7.6.1 Zusammenstellen der Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche

7.7 Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten

Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung (LPH7g)

7.7.1 Vergleichendes Gegenüberstellen der Ausschreibungsergebnisse mit den

Gewerkebudgets der bepreisten Leistungsverzeichnisse und mit den auf Basis des

Baupreisindexes fortgeschriebenen Gewerkebudgets aus der qualifizierten

Kostenberechnung hinsichtlich Veränderung / Verlagerung der Leistungen,

Veränderung der Anforderungen, Veränderungen auf Grund baulicher Änderungen,

Veränderung der Kostenansätze.

7.7.2 Erfordert die Umsetzung der freigegebenen Ausführungsplanung Mehrkosten

gegenüber der genehmigten Kostenberechnung, ist der Auftraggeber davon

schriftlich in Kenntnis zu setzen.

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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 7 – Mitwirkung bei der Vergabe

7.7.3 Bei etwaiger Kostenüberschreitung der Kostenberechnung schriftliche Empfehlung

von Kompensationsmaßnahmen – ggf. mit Alternativen – zur Kosteneinhaltung. Die

daraus resultierenden Konsequenzen auf Kosten, Termine und Qualität sind dem

Auftraggeber aufzuzeigen. Wird die Kostenüberschreitung im Fachbereich eines

bzw. mehrerer an der Planung fachlich Beteiligten ausgelöst, hat der Auftragnehmer

von diesen Kompensationsvorschläge mit fachlicher Bewertung anzufordern. Die

Vorschläge der fachlich Beteiligten sind vom Auftragnehmer auf Plausibilität zu

überprüfen und in sein Einsparkonzept zu integrieren.

7.8 Mitwirken bei der Auftragserteilung (LPH7h)

7.8.1 Mitwirken bei der Auftragserteilung

B Besondere Leistungen (soweit vertraglich vereinbart):

7.9 Kostenanschlag nach DIN 276 mit Kostenvergleich

7.9.1 Erstellen eines Kostenanschlages als genaue Ermittlung der tatsächlich zu

erwartenden Gesamtkosten gemäß der DIN 276 (2008) nach den Vorgaben des AG.

Der Kostenanschlag ist ausführungsorientiert nach Vergabeeinheiten zu erstellen.

Dabei sind für alle bereits submittierten Vergabeeinheiten die mit dem AG

vereinbarten Vergabebudgets zu Grunde zu legen. Soweit noch keine

ausgewerteten Ausschreibungsergebnisse vorliegen, sind die überprüften

Kostenansätze der Leistungseinheiten aus der Kostenberechnung konkreten

Vergabeeinheiten zuzuordnen.

7.9.2 Schriftliche Kostenkontrolle durch Vergleich Kostenanschlag mit Kostenberechnung.

7.9.3 Vergleichende Gegenüberstellung der Einzelergebnisse des Kostenanschlags mit

denjenigen der vom AG genehmigten Kostenberechnung.

7.9.4 Abweichungsanalyse zur Kostenberechnung hinsichtlich Veränderung / Verlagerung

der Leistungen, Veränderung der Anforderungen, Veränderungen auf Grund

baulicher Änderungen, Veränderung der Kostenansätze.

7.9.5 Erfordert die Umsetzung der freigegebenen Ausführungsplanung Mehrkosten

gegenüber der genehmigten Kostenberechnung, ist der AG davon schriftlich in

Kenntnis zu setzen.

7.9.6 Bei etwaiger Kostenüberschreitung der Kostenberechnung schriftliche Empfehlung

von Kompensationsmaßnahmen – ggf. mit Alternativen – zur Kosteneinhaltung. Die

daraus resultierenden Konsequenzen auf Kosten, Termine und Qualität sind dem

AG aufzuzeigen. Wird die Kostenüberschreitung im Fachbereich eines bzw.

mehrerer an der Planung fachlich Beteiligten ausgelöst, hat der AN von diesen

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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 7 – Mitwirkung bei der Vergabe

Kompensationsvorschläge mit fachlicher Bewertung anzufordern. Die Vorschläge

der fachlich Beteiligten sind vom AN auf Plausibilität zu überprüfen und in sein

Einsparkonzept zu integrieren.

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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 8 – Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation

8 Leistungsphase 8 – Objektüberwachung - Bauüberwachung und

Dokumentation

A Leistungen im Leistungsbild

Im Rahmen der Objektüberwachung und Dokumentation sind folgende

Arbeitsschritte zu erbringen:

8.1 Überwachung der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der

öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit

ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen

Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik (LPH8a)

8.1.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, an der Baustelle von Beginn der Arbeiten an bis

zur Abnahme des Bauwerkes / der baulichen Anlage ein Baubüro ausreichend zu

besetzen. Die Räume für dieses Büro werden vom Auftraggeber unentgeltlich zur

Verfügung gestellt, einschließlich der Einrichtung, Beleuchtung und Beheizung.

oder

Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, an der Baustelle ein Baubüro zu

unterhalten. Er hat ausreichende Kontrollen vorzunehmen, deren Umfang sich nach

ihrer Notwendigkeit und nach dem Fortgang der Arbeiten richtet.

Über die Notwendigkeit der Besetzung eines Baubüros entscheidet der

Auftraggeber.

8.1.2 Die mit dem Überwachen der Bauausführung Beauftragten müssen grundsätzlich

über eine abgeschlossene Fachausbildung (Dipl.-Ing., TU/FH) und eine

angemessene Baustellenpraxis - in der Regel mindestens drei Jahre - verfügen. Der

örtliche Vertreter des Auftragnehmers auf der Baustelle ist dem Auftraggeber vor

Beginn der Arbeiten schriftlich zu benennen; er ist berechtigt, die auszustellenden

Bescheinigungen für den Auftragnehmer zu vollziehen.

8.1.3 Bestellen und Wechsel des örtlichen Vertreters des Auftragnehmers bedürfen des

schriftlichen Einvernehmens der Vertragspartner. In begründeten Fällen kann der

Auftraggeber den Wechsel des örtlichen Bauleiters verlangen.

8.1.4 Prüfung der Verträge mit den ausführenden Unternehmen einschließlich der sonstigen

Unterlagen (z.B. Terminplan, technische Unterlagen, verschlossene Urkalkulation).

8.1.5 Der Auftragnehmer hat darauf zu achten, dass ausschließlich

Ausführungsunterlagen mit einem Zustimmungsvermerk (z.B. baufrei) des Erstellers

und einem zusätzlichen Registrierungsvermerk des Auftragnehmers verwendet

werden. Die Ausführungsunterlagen müssen als zusätzliches Belegexemplar bei

dem Auftragnehmer verfügbar sein.

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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 8 – Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation

8.1.6 Führen von Koordinationsbesprechungen mit den ausführenden Unternehmen unter

Hinzuziehung der anderen an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten und

Ergebnisprotokollierung.

8.1.7 Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den

einschlägigen Vorschriften (z.B. Arbeitssicherheit).

8.1.8 Bei Eingang von schriftlichen Mitteilungen der ausführenden Unternehmer, die sich

auf Kosten, Termine, Mengen und/oder Qualität der Bauausführung auswirken, hat

der Auftragnehmer diese unverzüglich mit entsprechender Stellungnahme an den

Auftraggeber weiter zu leiten.

8.1.9 Abweichungen von dem mit den ausführenden Unternehmen vereinbarten Bausoll

(z.B. Bauweisen, Quantitäten, Qualitäten, Kosten und Termine) bedürfen mittels

Projektänderungsantrag der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den

Auftraggeber.

8.1.10 Der Auftragnehmer hat vor der Ausführung an Hand der von den Unternehmen zur

Verfügung gestellten Dokumente die Anforderungen an die Baustoffe gemäß Anlage

„Bauleitfaden für die städtischen Hochbauprojekte“ zu prüfen (ggf. mit Hilfe von

HZ3).

Zur Überprüfung der Anforderungen der Baustoffe bzw. für die Dokumentation

gemäß der Anlage „Checkliste Zusammenstellung Dokumentation“ sind alle für den

späteren Betrieb und die Nutzung, sowie für Umbauten, Instandsetzungen und

Instandhaltungen erforderlichen Einzeldokumente von den Firmen einzuholen.

Dies umfasst (nicht abschließend):

  • Nachweise zu Baustoff und Bauart, Berechnungen

  • Herstellerverzeichnisse

  • Produktdatenblätter, Sicherheitsdatenblätter für Beschichtungen, Lösungsmittel,

Kleber, Verlegewerkstoffe und Silikone

  • Betriebs- und Instandhaltungsvorgaben, Pflegehinweise, Ersatzteillisten

  • Prüfprotokolle, Gutachten- Unterlagen zu Abnahme, Einweisungen, Übergaben

  • Pläne, Zeichnungen, Schemata

  • Foto-und Bilddokumentation

  • Anlagenbeschreibungen

  • Daten der Geräte

  • Unterlagen zu Brandschutz technischer Anlagenteile

  • Unterlagen zu Mess-Steuer, und Regelungsanlagen

Die von den Firmen zu erstellende Baudokumentation ist vom Auftragnehmer so

rechtzeitig vor der Abnahme einzufordern, dass eine Überprüfung und ggf.

Nachforderungen möglich sind und die gesamte Dokumentation der Firma zur

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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 8 – Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation

Abnahme vorliegt. Können aus technischen oder ablaufbedingten Gründen einzelne

Dokumente nicht vor der Abnahme fertiggestellt werden, so ist dies von der

Objektüberwachung schriftlich festzuhalten und in die Auflistung der Mängel/

Restleistungen aufzunehmen. Die Dokumentation gemäß Anlage 4 ist durch den

Auftragnehmer zu überwachen.

Die von den Firmen übergebene Dokumentation ist auch hinsichtlich der vom

Auftraggeber geforderten Struktur und Form gemäß den jeweils mit den

ausführenden Unternehmen vertraglich vereinbarten Vorgaben zu prüfen.

8.1.11 Erstellen der von den Behörden u.a. Institutionen geforderten Mitteilungen z.B.

Baubeginn-, Rohbau-, Fertigstellungsanzeige,

8.1.12 Sofern die Leistungsphasen 1-5 und 6-9 (bzw. 1-7 und 8-9) an zwei verschiedene

Auftragnehmer übertragen sind, hat der mit der Leistungsphase 8 beauftragte

Auftragnehmer die für die Baustelle freigegebenen Planunterlagen rechtzeitig bei

dem mit der Ausführungsplanung beauftragten Auftragnehmer anzufordern und

termingerecht an die ausführenden Unternehmen weiterzuleiten.

8.1.13 Unverzügliche Einleitung entsprechender Schritte und kontinuierliche

Weiterverfolgung bei allen Vertragsverletzungen durch ausführende Unternehmen

(Mahnungen, Terminsetzungen, Nachfristen) mit ebenfalls unverzüglicher

Information des Auftraggebers. Abstimmung mit dem Auftraggeber über das weitere

Vorgehen für den Fall, dass auf Rügen nicht oder nur unzureichend reagiert wird.

Eine Vertragsverletzung durch ausführende Unternehmen liegt auch im Falle von

mangel- oder fehlerhaften Leistungen während der Ausführung dieser Leistungen

vor und ist vom Auftragnehmer dementsprechend umgehend zu rügen.

Druckzuschläge für Mängelbeseitigung sind in Höhe des zweifachen

Schadenswertes anzusetzen und dem ausführenden Unternehmen mitzuteilen. Alle

Behinderungsanzeigen von ausführenden Unternehmen sind sofort nach Eingang -

ggf. unter Einbeziehung anderer an der Objektüberwachung fachlich Beteiligter - zu

prüfen. Dem Auftraggeber ist vom Auftragnehmer umgehend ein

Beantwortungsentwurf zuzuleiten. Die endgültige Beantwortung an die

ausführenden Unternehmen erfolgt durch den Auftraggeber. Es obliegt dem

Auftragnehmer, den Auftraggeber schriftlich auf etwa erforderlich werdende

Maßnahmen (insbesondere Ersatzvornahmen) bei Verzug der ausführenden

Unternehmen hinzuweisen.

8.2 Überwachen der Ausführung von Tragwerken mit sehr geringen und geringen

Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem

Standsicherheitsnachweis (LPH8b)

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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 8 – Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation

8.2.1 Überwachen der Ausführung von Tragwerken mit sehr geringen und geringen

Planungsanforderungen (Honorarzone I und II nach HOAI §5 Absatz 1, Ziffer 1 und

  1. auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis.

8.3 Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten (LPH8c)

8.3.1 Koordinieren und Überwachen aller an der Objektüberwachung Beteiligten und der

an der Bauausführung beteiligten ausführenden Unternehmen zur Vermeidung von

Behinderungen, Beschädigungen fertiggestellter Bauteile und zur Sicherstellung

eines reibungslosen und zügigen Bauablaufs.

8.3.2 Durchführung, Leitung und Protokollierung der periodisch abzuhaltenden

Baubesprechungen vor Ort, Kontrolle der Ergebnisse.

8.4 Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans

(Balkendiagramm) (LPH8d)

8.4.1 Anfordern der Abwicklungsterminpläne (Grob-und Feinplanung) von den

ausführenden Firmen, Überprüfung und ggf. Korrektur, sowie Übernahme der

wesentlichen Termine in den Bauablaufplan der Objektüberwachung.

8.4.2 Aufstellen des Ausführungsterminplanes als Balkenplan auf der Basis von Berech-

nungen unter Zugrundelegung der auszuführenden wesentlichen Mengen und

realistischer Zeitwerte (oder Integrierung der von den ausführenden Firmen vorge-

schlagenen und vom Auftraggeber genehmigten Fristen) mit Angaben über Beginn,

bedeutsame Zwischentermine und den Fertigstellungstermin für alle Bauleistungen

8.4.3 Im Terminplan sind insbesondere folgende Vorgänge auszuweisen:

  • Übergabetermin der vom Auftragnehmer und von den an der Planung fachlich

Beteiligten zur Verfügung zu stellenden Ausführungsunterlagen

  • Übergabefristen der von den ausführenden Unternehmen zur Verfügung zu

stellenden Ausführungsunterlagen einschl. Werkstatt- und Montagepläne und

Prüffristen des Auftragnehmers für vorgenannte Unterlagen

  • Fristen für Zulassungen im Einzelfall

  • Fristen für behördliche Abnahmen

  • Fristen für die Übergabe der Baubestandsdokumentation vor den Abnahmen

(inkl. Prüffristen durch Auftragnehmer)

  • Fristen für die Nutzungseinweisungen

  • Fristen für VOB-Abnahmen

  • Fristen für die Einregulierung technischer Anlagen

  • Fristen für Freimessungen

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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 8 – Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation

8.4.4 Kontinuierliche Überwachung und ggf. Fortschreibung des Ausführungsterminplans

durch Soll-Ist-Vergleiche und regelmäßige Statusberichte nach Aufforderung des

Bauherren (Festlegung der Häufigkeit nach Bedarf).

8.4.5 Abweichungen vom Terminplan sind dem Auftraggeber unverzüglich und schriftlich

mitzuteilen. Bei Verzögerungen sind die Ursachen darzulegen und Vorschläge zur

Gegensteuerung zu unterbreiten. Hierzu gehört auch die unverzügliche Einleitung

entsprechender Schritte bei Überschreitung von Vertragsfristen durch die

ausführenden Unternehmen mit ebenfalls unverzüglicher Information des

Auftraggebers und Abstimmung mit diesem über das weitere Vorgehen.

8.5 Dokumentation des Bauablaufs (zum Beispiel Bautagebuch) (LPH8e)

8.5.1 Der Auftragnehmer hat ein Bautagebuch in schriftlicher Form nach Vorgabe des

Auftraggebers zu führen. Es ist dem Auftraggeber wöchentlich vorzulegen und

vierteljährlich zum Controlling auszuhändigen. Bei der Endabrechnung ist das

Bautagebuch dem Auftraggeber zu übergeben.

Die Eintragungen erfassen das Geschehen auf der Baustelle nach Arbeitstagen und

sind vom Auftragnehmer - wenn es das Projekt bzw. der Projektstand erfordert -

vorzunehmen (wichtiges Dokument für das Baugeschehen vor Ort und fester

Bestandteil der Bauakten). Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die

an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten eigenverantwortlich die ihren

Fachbereich betreffenden Einträge vornehmen. So ist gewährleistet, dass die

Aktivitäten aller ausführenden Unternehmen, die auf der Baustelle tätig sind, im

Bautagebuch erfasst werden.

8.5.2 Zum Schutz vor Personenschäden müssen die von der beauftragten Firma zur

Vertragsleistung eingesetzten LKW ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 to

über die Spiegelanlage hinaus mit einem wirksamen System zur Überwachung des

rechten Abbiegebereichs ausgerüstet sein (z.B. Kamera-Monitor-System mit

Aufschaltung des Kamerabildes auf einen Monitor in der Fahrerkabine bei Einleitung

des Abbiegevorgangs oder z.B. radarbasierendes System mit Warnung des Fahrers

bei Hindernissen im Abbiegebereich).

Um dies zu überwachen soll der Auftragnehmer stichprobenartig die beauftragten

Firmen vor Ort auffordern, ihm deren Abbiegeassistenzsystem zu zeigen. Bei

Verwendung eines Kamera-Monitor-Systems sind entsprechende Sichtkontrollen

leicht möglich. Wo dies wegen Verwendung eines anderweitigen Systems nicht

möglich ist, kann der Auftragnehmer die beauftragte Firma zu einem schriftlichen

Nachweis (z.B. Vorlage von Rechnungen über den Einbau) auffordern.

Der Auftragnehmer hat nicht die Pflicht, eine Vertragsleistung zurückzuweisen, weil

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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 8 – Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation

ein LKW nicht die geforderte Ausstattung hat. Als Reaktionsmöglichkeit dient die

Vertragsstrafe, die vom Auftraggeber ausgesprochen wird und entsprechend

einbehalten wird.

Der Auftragnehmer hat nicht die Pflicht, die Weiterfahrt eines LKW ohne

Abbiegeassistenzsystem zu unterbinden. Der Auftragnehmer haftet nicht für

Schäden, die ein LKW ohne Abbiegeassistenzsystem verursacht.

Die stichprobenartige Prüfung ist im Bautagebuch zu dokumentieren.

8.6 Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen (LPH8f)

8.6.1 In der Regel sind die Leistungen der ausführenden Unternehmen nach Zeichnung

abzurechnen. Ist dies nicht möglich, ist das Aufmaß vom ausführenden

Unternehmen gemeinsam mit dem Auftragnehmer durchzuführen.

8.6.2 Stundenlohn- und Regiearbeiten sind vor Beauftragung mittels begründetem

Regieantrag dem Auftraggeber zur Genehmigung vorzulegen. Dabei ist vom

Auftragnehmer genau zu prüfen, ob die Leistungen der Stundenlohn- und

Regiearbeiten nicht im Vertrag erfasst oder nicht Nebenleistungen gemäß VOB/C sind.

Für die Ankündigung und Erfassung von Stundenlohnarbeiten ist die Vorlage des

Auftraggebers zu verwenden.

8.6.3 Aufmaßblätter sind mit Datum zu versehen und sowohl vom Auftragnehmer als auch

vom ausführenden Unternehmen zu unterschreiben und in einer Ausfertigung

unverzüglich dem Auftraggeber zu übergeben.

8.6.4 Stundenlohn- bzw. Regieberichte o.ä. Leistungsnachweise der bauausführenden

Unternehmen sind arbeitstäglich zu prüfen und hinsichtlich der ausgeführten

Leistung mit dem ausdrücklichen, schriftlichen Hinweis zu bestätigen, dass diese

Bestätigung weder dem Grunde nach noch der Höhe nach einen Vergütungs-

anspruch begründet.

Stundenlohn- bzw. Regieberichte o.ä. sind inhaltlich zu prüfen und vom

Auftragnehmer nur dann durch Unterzeichnung zu bestätigen und dem Auftraggeber

am folgenden Arbeitstag zu übergeben, wenn darin mindestens folgende

zweifelsfreie Angaben enthalten sind:

  • Datum der erbrachten Leistung

  • Art der erbrachten Leistung

  • nachvollziehbare Angaben des Ortes der erbrachten Leistung,

  • namentliche Benennung des für die Leistung tätig gewesenen Personals mit

fachlicher Qualifikation gem. Vertrag (ersatzweise gem. tarifvertraglicher

Bezeichnung) und Dauer der Tätigkeit

  • zweifelsfreie Menge und Bezeichnung der verwendeten/eingebauten Bauhilfs-

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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 8 – Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation

und Baustoffe

  • zweifelsfreie Einsatzdauer und Bezeichnung des eingesetzten Gerätes gem.

Vertrag (ersatzweise gem. Baugeräteliste, Bauaufwandsliste oder genaue

Produkt- und Typangabe),

  • Datum der Aufstellung und der jeweiligen Unterzeichnung des Berichtes.

8.7 Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße der bauausführenden

Unternehmen (LPH8g)

8.7.1 Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen und Kostenrechnungen sind vom

Auftragnehmer in fachtechnischer und rechnerischer Hinsicht vollständig und so

rechtzeitig zu prüfen, dass der Auftraggeber seine Zahlungsfristen einschließlich

angebotener Skonti einhalten kann. Zum Zeichen der Prüfung hat der

Auftragnehmer alle Ansätze und Beträge anzustreichen (nicht mit grüner Farbe).

Die Mengenberechnungen und Abrechnungszeichnungen sind mit folgender

Bescheinigung zu versehen:

„In allen Teilen geprüft und mit den aus der Mengenberechnung

(Abrechnungszeichnung) ersichtlichen Änderungen für richtig befunden.

..............................................................................

(Ort – Datum)

..............................................................................

(Unterschrift des Auftragnehmers)“

Die Kostenrechnungen sind mit Eingangsvermerk und mit folgender

Bescheinigung zu versehen:

„In allen Teilen geprüft und mit den aus der Rechnung ersichtlichen Änderungen für

richtig befunden.

Endbetrag: ............................................€ einschl.

MWSt ....................................................€

(Ort – Datum)

...............................................................

(Unterschrift des Auftragnehmers)“

Nach Ausstellen der Bescheinigung sind die Kostenrechnungen unter Beifügung der

sie im Einzelnen belegenden Unterlagen dem Auftraggeber im Original unverzüglich

auszuhändigen. Mit den Bescheinigungen übernimmt der Auftragnehmer auch in

Fällen, in denen diese Bescheinigungen durch seinen Erfüllungsgehilfen ausgestellt

werden, die Verantwortung dafür, dass nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit

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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 8 – Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation

verfahren worden ist, die Lieferungen und Leistungen in Art, Güte und Umfang wie

berechnet, vertragsgemäß und fachgerecht ausgeführt, die Vertragspreise

eingehalten, vereinbarte Skonti und Nachlässe berücksichtigt worden sind und alle

Maße, Mengen, Einzelansätze und Ausrechnungen richtig sind. Zum Nachweis aller

Leistungen - ausgenommen solcher, die durch fachlich Beteiligte überwacht werden

  • sind die Ausführungszeichnungen der tatsächlichen Ausführung entsprechend

während der Bauzeit zu ergänzen, bzw. ihre Ergänzung zu veranlassen.

8.7.2 Der Auftragnehmer hat darauf zu achten, dass die ausführenden Unternehmen ihre

Leistungen prüfbar (bei Abschlagsrechnungen: mindestens nachvollziehbar)

abrechnen, Abschlags- und Schlussrechnungen übersichtlich nach der Reihenfolge

des Leistungsverzeichnisses aufstellen, die zum Nachweis von Art und Umfang der

Leistung erforderlichen Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, örtliche

Aufmaße und sonstige zur Prüfung erforderlichen Belege vollständig übergeben.

Werden eines oder mehrere dieser Kriterien vom ausführenden Unternehmen nicht

erfüllt, so ist die Rechnung mit den eingereichten Unterlagen unverzüglich und

schriftlich als nicht prüffähig bzw. in Teilen nicht prüffähig zurückzuweisen und der

Auftraggeber darüber schriftlich zu unterrichten. Eine in Teilen nicht prüffähige

Rechnung kann der Auftragnehmer nur hinsichtlich der nicht prüffähigen Teile

zurückweisen, zweifelsfrei prüfbare Leistungsanteile sind vom Auftragnehmer

fristgerecht zu bearbeiten.

8.7.3 Bei allen Rechnungen ist zu prüfen, ob die Leistung mängelfrei erbracht wurde.

Druckzuschläge für Mängelbeseitigungsleistungen sind bis zur Höhe des

zweifachen Wertes der Mängelbeseitigungskosten zu berücksichtigen.

8.8 Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen

einschließlich Nachträgen (LPH8h)

8.8.1 Vergleich der Ergebnisse der Rechnungssummen mit den Auftragssummen

einschließlich Nachträgen

8.9 Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der

bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen (LPH8i)

8.9.1 Kontinuierliches und umfassendes Nachvollziehen und Dokumentieren der

Kostenentwicklung durch mindestens monatliche Soll-Ist-Vergleiche zwischen

Kostenzusammenstellung zur Ausführungsgenehmigung, den Auftragssummen (inkl.

etwaiger Nachträge veränderter und zusätzlicher Leistungen) und den Abschlags-

sowie Schlusszahlungen. Vergleich der von den ausführenden Unternehmen

vorgelegten Aufmaße mit den zur Ausschreibung ermittelten Mengen.

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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 8 – Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation

8.9.2 Nachvollziehbare, schriftliche Erläuterung und Begründung aller Veränderungen

gegenüber der Kostenzusammenstellung . Bei etwaiger Kostenüberschreitung der

Kostenzusammenstellung schriftliche Empfehlung von Maßnahmen – ggf. mit

Alternativen – zur Kosteneinhaltung.

8.9.3 Laufender Vergleich der tatsächlich entstandenen Kosten mit dem Kostenanschlag

in einer Gegenüberstellung. Die Gegenüberstellung hat auf der Basis von

Vergabeeinheiten zu erfolgen.

8.9.4 Kontinuierliche Dokumentation des Ergebnisses der Kostenkontrolle und Vorlage

der Dokumentation beim Auftraggeber. Die Kostenkontrolle muss sowohl für jede

Vergabeeinheit als auch für die Gesamtkosten der Kostengruppen 200-600

mindestens Aussagen treffen über:

  • Aktueller Kostenstand zu Kostenzusammenstellung zur

Ausführungsgenehmigung

  • Budget zur Kostenkontrolle

  • Auftragssumme (ohne Nachträge und Regie)

  • Nachträge und sonstige Nachforderungen (inkl. Formblätter VHB)

  • Regie

  • Sonstige Kostenerkenntnisse

  • Prognose auf die voraussichtliche Abrechnung

  • Zahlungsstand in %

  • Zahlungen (Ist-Stand).

Zeichnet sich eine Überschreitung der genehmigten Baukosten ab, ist der

Auftraggeber umgehend zu informieren. Der Auftragnehmer hat eine

kostensteuernde Entscheidung des Auftraggebers herbeizuführen.

8.10 Kostenfeststellung, zum Beispiel nach DIN 276 (LPH8j)

8.10.1 Aufstellen und Übergeben der Kostenfeststellung nach DIN 276 -1:2008-12 über die

ausgeführten Leistungen der Kostengruppen 200 bis 600 in Zuordnung zu den

Vergabeeinheiten nach Vorgabe des Auftraggebers.

8.11 Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der

Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von

Mängeln, Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber (LPH8k)

8.11.1 Die rechtsgeschäftliche Abnahme (rechtsverbindliche Unterzeichnung der

Abnahmeniederschrift) führt der Auftraggeber aus.

8.11.2 Der Auftragnehmer hat die Abnahmetermine rechtzeitig mit dem Auftraggeber

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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 8 – Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation

abzustimmen. Die Abnahmen sind in Niederschriften zu dokumentieren. Die

Leistungen des Auftragnehmers beinhalten insbesondere die sachgerechte

Vorbereitung der Abnahmen (schriftliche Feststellung der Abnahmereife durch den

Auftragnehmer mit Auflistung der noch vorhandenen Mängel und Restleistungen),

die Unterstützung des Auftraggebers bei der Abnahme in technischer Hinsicht, die

Beratung des Auftraggebers im Hinblick auf die Geltendmachung vertraglicher

Ansprüche (z.B. Vertragsstrafen, angemessene Frist für die Mängelbeseitigung bzw.

Ausführung von Restleistungen, vereinbarte Bestandsunterlagen).

8.11.3 Protokollführung der getroffenen Feststellungen (Mängel, Restleistungen, Termine,

Vertragsstrafen u.a.).

8.12 Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran (LPH8l)

8.12.1 Rechtzeitiges (gemäß Terminplan) Beantragen der nach dem öffentlichen Baurecht

erforderlichen Abnahmen und Zustimmungen einschließlich Teilnahme an den

Abnahmen und ggf. Erläutern der mit der Genehmigung und deren Auflagen und

Bedingungen in Verbindung stehenden Sachverhalte oder aufgetretenen

Problematiken.

Hierzu gehört auch die Anforderung, Zusammenstellung, Überprüfung und

Übergabe der für die Abnahme einzureichenden/vorzulegenden Objektunterlagen

sowie das rechtzeitige Veranlassen aller vom Auftraggeber verlangten

Raumluftmessungen, Messungen der Raum- und/oder Gebäudeakustik,

Klimamessungen, Luftmengenmessungen u.ä.

8.13 Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, zeichnerischen

Darstellungen und rechnerischen Ergebnissen des Objektes (LPH8m)

8.13.1 Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen des Auftragnehmers aus dem

Projektablauf (z.B. wichtiger Schriftverkehr), sowie die Veranlassung und

Koordination der Zusammenstellung der entsprechenden Dokumentation anderer

fachlich an der Planung Beteiligter (Anlage „Dokumentation Projektablauf“)

8.13.2 Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen für Nutzung und Betrieb aus dem

Planungs- und Objektüberwachungsbereich des Auftragnehmers (Anlage

„Zusammenstellung Dokumentation“)

Die Papier- und digitale Dokumentation ist als Gesamtpaket zusammengefasst dem

Auftraggeber zu übergeben. Die gesamte Dokumentation muss so rechtzeitig

übergeben werden, dass eine Überprüfung durch den Auftraggeber vor dem

Übergabetermin möglich ist.

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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 8 – Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation

Können aus technischen oder ablaufbedingten Gründen einzelne Dokumente nicht

vor der Übergabe fertiggestellt werden, so ist dies rechtzeitig dem Auftraggeber

schriftlich mitzuteilen und die Übergabe dieser Dokumente abzustimmen.

8.13.3 Zusammenstellung der Unterlagen der ausführenden Firmen aus dem Planungs-

und Objektüberwachungsbereich des Auftragnehmers (Anlage „Zusammenstellung

Dokumentation“)

8.13.4 Einfordern und Koordinieren der Zusammenstellung der Unterlagen anderer an der

Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter (Anlage „Zusammenstellung

Dokumentation“)

8.13.5 Einfordern und Koordinieren der Zusammenstellung der Unterlagen der

ausführenden Firmen aus dem Planungs- und Objektüberwachungsbereich anderer

fachlich an der Planung Beteiligter (Anlage „Zusammenstellung Dokumentation“)

8.14 Übergabe des Objekts (LPH8n)

8.14.1 Förmliche Übergabe des Objektes an den Auftraggeber mit Fertigung des

Übergabeprotokolls für den Auftraggeber.

8.14.2 Übergabe der erforderlichen Unterlagen des Auftragnehmers aus dem Projektablauf

(z.B. wichtiger Schriftverkehr), sowie die Veranlassung und Koordination der

Übergabe der entsprechenden Dokumentation anderer fachlich an der Planung

Beteiligter („Dokumentation Projektablauf“)

8.14.3 Übergabe der erforderlichen Unterlagen zur Dokumentation für Nutzung und Betrieb

aus dem Planungs- und Objektüberwachungsbereich des Auftragnehmers.

Übergabe der Unterlagen der ausführenden Firmen aus dem Planungs- und

Objektüberwachungsbereich des Auftragnehmers zur Baubestandsdokumentation

(„Zusammenstellung Dokumentation“)

8.14.4 Veranlassung und Koordination der Übergabe der Unterlagen zur Dokumentation

anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter

(„Zusammenstellung Dokumentation“)

8.14.5 Veranlassung und Koordination der Übergabe der Unterlagen der ausführenden

Firmen zur Dokumentation aus dem Planungs- und Objektüberwachungsbereich

anderer fachlich an der Planung Beteiligter („Zusammenstellung Dokumentation“)

8.15 Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche (LPH8o)

8.15.1 Erstellen einer Liste aller am Planungs- und Bauprozess Beteiligten mit Angabe des

Namens, der Anschrift, der Art der ausgeführten Leistung und des zuständigen

Ansprechpartners/Sachbearbeiters (inkl. Telefonnummer)

8.15.2 Auflistung des Beginns und des Endes der jeweils vertraglich vereinbarten

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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 8 – Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation

Verjährungsfristen für Mängelansprüche mit Angaben zur Absicherung für

Mängelansprüche vor Ablauf der Verjährungsfristen (Höhe und Art).

8.16 Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel

(LPH8p)

8.16.1 Überwachen der bei der Abnahme festgestellten Mängel und Restarbeiten und

schriftliche Fertigstellungsbestätigung an den Auftraggeber.

8.16.2 Es obliegt dem Auftragnehmer, den Auftraggeber schriftlich auf ggf. erforderlich

werdende Maßnahmen bei Verzug der ausführenden Unternehmen hinzuweisen.

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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 9 – Objektbetreuung

9 Leistungsphase 9 – Objektbetreuung

A Leistungen im Leistungsbild

Im Rahmen der Objektbetreuung sind folgende Arbeitsschritte zu erbringen:

9.1 Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für

Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum

Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger

Begehungen (LPH9a)

9.1.1 Fachliche Bewertung i.d. Regel durch eine Ortsbesichtigung, Zusammenstellung

von Unterlagen und eine technische Bewertung der festgestellten Mängel

(eingeschlossen die Zuordnung zu den Leistungsbereichen der ausführenden

Unternehmen)

9.1.2 Fortlaufende Aktualisierung der Auflistung der Verjährungsfristen für

Mängelansprüche und der Fristen zur Rückgabe der Sicherheiten für

Mängelansprüche (i.d.R. Mängelansprüchebürgschaften)

9.2 Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für

Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen (LPH9b)

9.2.1 Durchführung der Objektbegehung rechtzeitig vor Ablauf der Verjährungsfristen für

Mängelansprüche des Auftraggebers gegenüber den ausführenden Unternehmen

zur Feststellung von Mängeln.

Zur Sicherstellung der Zugänglichkeit (Abstimmung mit Gebäudenutzer erforderlich)

ist der Termin der Objektbegehung vom Auftragnehmer dem Auftraggeber frühzeitig

bekannt zu geben (min. 2 Monate Vorlauf)

9.2.2 Protokollierung der getroffenen Feststellungen, jeweils getrennt nach den

zutreffenden ausführenden Unternehmen.

9.3 Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen (LPH9c)

Prüfung und schriftliche Stellungnahme an den Auftraggeber, ob die

Voraussetzungen für die Freigabe der Sicherheitsleistungen gegeben sind.

9.3.1 Durchführung der Objektbegehung rechtzeitig vor dem Freigabetermin der

Sicherheitsleistungen zur Feststellung von Mängeln.

Zur Sicherstellung der Zugänglichkeit (Abstimmung mit Gebäudenutzer erforderlich)

ist der Termin der Objektbegehung vom Auftragnehmer dem Auftraggeber frühzeitig

bekannt zu geben (min. 2 Monate Vorlauf)

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Leistungsheft zum Vertrag Objektplanung Gebäude / Innenräume Leistungsphase 9 – Objektbetreuung

9.3.2 Protokollierung der getroffenen Feststellungen, jeweils getrennt nach den

zutreffenden ausführenden Unternehmen.

B Besondere Leistungen (sofern vertraglich vereinbart)

9.4 Besondere Leistung Überwachen der Beseitigung der Mängel, die innerhalb

der Verjährungsfristen für Mängelansprüche auftreten

9.4.1 Überwachen und Organisieren der Beseitigung von innerhalb der Verjährungsfristen

festgestellten Mängeln. (Nur neu festgestellte Mängel, die nicht bereits in LPH8

aufgetreten und somit deren Beseitigung auch innerhalb der Gundleistungen der

LPH8 zu Überwachen sind.)

Eine schriftliche Fertigstellungsbestätigung wird an den Auftraggeber übergeben.

9.4.2 Es obliegt dem Auftragnehmer, den Auftraggeber schriftlich auf ggf. erforderlich

werdende Maßnahmen bei Verzug der ausführenden Unternehmen hinzuweisen.

9.4.3 Sind verjährungshemmende Maßnahmen erforderlich, hat der Auftragnehmer den

Auftraggeber hierüber rechtzeitig zu informieren und dem Auftraggeber unter

Beachtung der einzuhaltenden Termine/Fristen den Entwurf für ein entsprechendes

Schreiben vorzulegen.

9.5 Besondere Leistung Erstellen von Bestandsplänen nach den Vorgaben des

Auftraggebers

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