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Allgemeine Vertragsbedingungen - AVB -
für freiberufliche Leistungen INNERHALB der HOAI
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Inhaltsverzeichnis
1 Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers .................................................................................... 3
2 Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber, Auftragnehmer und anderen fachlich Beteiligten ......... 6
3 Vertretung des Auftraggebers durch den Auftragnehmer .............................................................. 7
4 Auskunftspflicht des Auftragnehmers ........................................................................................... 7
5 Herausgabeanspruch des Auftraggebers ..................................................................................... 7
6 Urheberrecht ................................................................................................................................ 8
7 Zahlungen .................................................................................................................................. 10
8 Zentraler Rechnungseingang ..................................................................................................... 11
9 Kündigung .................................................................................................................................. 14
10 Haftung und Verjährung ........................................................................................................... 15
11 Haftpflichtversicherung ............................................................................................................. 16
12 Erfüllungsort, Geschäftssitz, Gerichtsstand .............................................................................. 16
13 Arbeits- oder Bürogemeinschaft ............................................................................................... 17
14 Vertrag mit im Ausland ansässigem Auftragnehmer ................................................................. 17
15 Schriftform ............................................................................................................................... 17
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1 Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers
1.1 Die Leistungen müssen dem allgemeinen Stand der Wissenschaft, den allgemein
anerkannten Regeln der Technik, dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit auch im Hinblick
auf die Höhe der Folgekosten sowie den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen
entsprechen. Die Leistungsanforderungen an den Auftragnehmer werden durch die
Fachkunde des Auftraggebers nicht gemindert.
1.2 Der Auftragnehmer hat insbesondere zu beachten
1.2.1 die Richtlinien für die Projektierung städtischer Bauvorhaben, soweit hierauf im Vertrag
Bezug genommen wird;
1.2.2 die städtischen Richtlinien für Kunst am Bau und Kunst im öffentlichen Raum, soweit
hierauf im Vertrag Bezug genommen wird;
1.2.3 das städtische Vergabehandbuch für Bauleistungen (VOB);
1.2.4 das städtische Vergabehandbuch für Lieferungen und Leistungen (VOL);
1.2.5 die im Vertrag aufgeführten Bestimmungen.
1.3 Als Sachwalter des Auftraggebers darf der Auftragnehmer keine Unternehmer- oder
Lieferanteninteressen vertreten.
1.4 Der Auftragnehmer hat seine Leistungen nach den Anordnungen und Anregungen des
Auftraggebers zu erfüllen und etwaige Bedenken hiergegen dem Auftraggeber
unverzüglich schriftlich mitzuteilen; er hat die vereinbarten Leistungen vor ihrer
endgültigen Ausarbeitung mit dem Auftraggeber und den anderen fachlich Beteiligten
abzustimmen.
Die Erfüllungshaftung des Auftragnehmers für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner
Leistungen wird durch die Entgegennahme von Arbeitsergebnissen durch den
Auftraggeber vor Abnahme nicht eingeschränkt.
Der Auftragnehmer hat sich rechtzeitig zu vergewissern, ob seiner Planung öffentlich-
rechtliche Hindernisse und Bedenken entgegenstehen.
1.5 Notwendige Überarbeitungen der Unterlagen bei unverändertem Programm und bei nur
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unwesentlich veränderten Forderungen des Auftraggebers begründen keinen Anspruch auf zusätzliches Honorar, soweit sie beim Auftragnehmer nicht einen wesentlichen Arbeits- und Zeitaufwand verursachen. Nicht vereinbarte Leistungen, die der Auftraggeber zur Herstellung der baulichen Anlage fordert, hat der Auftragnehmer mit zu übernehmen, es sei denn, sein Büro ist auf derartige Leistungen nicht eingerichtet. Vergütungsanspruch und Vergütungshöhe richten sich nach den Bestimmungen der HOAI und sind vor Leistungsbeginn schriftlich zu vereinbaren.
1.6 Bei der Bearbeitung der Leistung ist der Auftragnehmer an die nach den Richtlinien für
die Projektierung städtischer Bauvorhaben erstellten und vom Auftraggeber
genehmigten Unterlagen gebunden. Wird erkennbar, dass die genehmigten Kosten und
die vereinbarten Termine bei der Verfolgung der bisherigen Planung oder nach dem
Ergebnis der Ausschreibung einer Leistung nicht eingehalten werden, hat er den
Auftraggeber unverzüglich unter Darlegung der aus seiner Sicht möglichen
Handlungsvarianten und deren Auswirkungen auf Kosten, Termine und Wirtschaftlichkeit
des Objekts zu unterrichten.
1.7 Der Auftragnehmer hat die von ihm gefertigten zeichnerischen Unterlagen als
"Entwurfsverfasser" bzw. "Planverfasser", die übrigen Unterlagen als "Verfasser" zu
unterzeichnen.
1.8 Sämtliche Pläne und Leistungsverzeichnisse sind vor ihrer Vervielfältigung dem
Auftraggeber zur Erteilung eines Sichtvermerks vorzulegen.
1.9 Haben die Parteien die Verwendung einer Austauschplattform vereinbart, gilt hierbei
Folgendes:
1.9.1 Die Austauschplattform, Projektkommunikationsplattform Bau (PKP Bau), mit einem
spezifischen Projektraum wird unter der Adresse www.thinkproject.com zur Verfügung
gestellt.
1.9.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet die im Projekt entstehenden Dokumente im
Projektraum zu speichern. Die Ablage der Dokumente erfolgt nach einer definierten
Ablagestruktur (gemäß Anleitung), entsprechend der Projektrolle und Zugriffsrechte des
Auftragnehmers und in Absprache mit der Projektleitung.
1.9.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet die im Projekt entstehenden Pläne in Abstimmung mit
der Projektleitung im Projektraum zu speichern. Bei der Speicherung der Pläne im
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Projektraum müssen die Dateinamen einer definierten Plancodierung (gemäß Anleitung)
entsprechen.
1.9.4 Ist der Auftragnehmer mit dem Führen eines Bautagebuchs beauftragt, so ist er
verpflichtet, die Dokumentation des Bauprozesses in einem digitalen Bautagebuch im
Projektraum vorzunehmen.
1.9.5 Der Auftragnehmer ist verpflichtet sich beim Anbieter der Plattform
ThinkProject
(Kontaktdaten werden vom Auftraggeber mitgeteilt)
geeignet zu lizenzieren.
Der Preis für eine jährlich erwerbbare, personenbezogene Lizenz beträgt 495,- € netto
pro Jahr und Person.
1.9.6 Der Auftragnehmer ist verpflichtet sich mit der Funktionsweise der Software ThinkProject
vertraut zu machen.
1.10 Der Auftragnehmer hat die ihm übertragenen Leistungen mit seinem Büro zu erbringen.
Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers ist eine weitere
Übertragung zulässig.
1.11 Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, den ihm als Vertragsgrundlage übergebenen
Bauleitfaden für städtische Hochbauprojekte für andere Bauvorhaben zu verwenden und
an Dritte, die nicht Mitarbeiter/innen der Landeshauptstadt München sind,
weiterzugeben.
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| 2 Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber, Auftragnehmer und anderen | |
|---|---|
| fachlich Beteiligten | |
| 2.1 Auftraggeber und Auftragnehmer arbeiten vertrauensvoll zusammen. Der Auftragnehmer | |
| wird den Auftraggeber auch nach Fertigstellung des Bauvorhabens über beabsichtigte | |
| projektbezogene Informationen an die Medien rechtzeitig unterrichten und sich mit ihm | |
| über Form, Zeit und Inhalt abstimmen. Hinweise oder Bedenken des Auftraggebers wird | |
| der Auftragnehmer bei seinen Informationen berücksichtigen. | |
| 2.2 Dem Auftragnehmer gegenüber ist nur die beauftragende Dienststelle weisungsbefugt. | |
| 2.3 Der Auftraggeber unterrichtet den Auftragnehmer rechtzeitig über die Leistungen, die | |
| andere fachlich Beteiligte zu erbringen haben und über die mit diesen vereinbarten | |
| Termine/Fristen. | |
| 2.4 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den anderen fachlich Beteiligten die notwendigen | |
| Angaben und Unterlagen so rechtzeitig zu liefern, dass diese ihre Leistungen | |
| ordnungsgemäß erbringen können. Verzögerungen im Projektablauf hat der | |
| Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. | |
| 2.5 Treten bei der Vertragsabwicklung Meinungsverschiedenheiten zwischen dem | |
| Auftragnehmer und anderen fachlich Beteiligten auf, hat der Auftragnehmer unverzüglich | |
| schriftlich eine Entscheidung des Auftraggebers herbeizuführen. |
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| 3 Vertretung des Auftraggebers durch den Auftragnehmer | |
|---|---|
| 3.1 Der Auftragnehmer ist zur Wahrung der Rechte und Interessen des Auftraggebers im | |
| Rahmen der ihm übertragenen Leistungen berechtigt und verpflichtet. Er hat den | |
| Auftraggeber unverzüglich über Umstände zu unterrichten, aus denen sich Ansprüche | |
| gegen mit der Bauausführung beauftragte Unternehmen ergeben können. Die | |
| Geltendmachung derartiger Ansprüche obliegt dem Auftraggeber. | |
| 3.2 Finanzielle Verpflichtungen für den Auftraggeber darf der Auftragnehmer nicht eingehen. | |
| Dies gilt auch für den Abschluss, die Änderung und Ergänzung von Verträgen sowie für | |
| die Vereinbarung neuer Preise. | |
| 3.3 Der Auftragnehmer darf Dritten ohne vorherige schriftliche Zustimmung des | |
| Auftraggebers keine Pläne aushändigen und keine Auskünfte erteilen, die sich auf das | |
| Vorhaben beziehen. Ziffer 2.4 bleibt unberührt. | |
| 4 Auskunftspflicht des Auftragnehmers | |
| Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Anforderung über seine Leistungen | |
| unverzüglich und ohne besondere Vergütung Auskunft zu erteilen, bis das | |
| Rechnungsprüfungsverfahren für die Baumaßnahme für abgeschlossen erklärt ist. | |
| 5 Herausgabeanspruch des Auftraggebers | |
| Die vom Auftragnehmer zur Erfüllung des Vertrages angefertigten Unterlagen, Pläne und | |
| Zeichnungen - als Transparentpausen und/oder digital - sind an den Auftraggeber | |
| herauszugeben; sie werden dessen Eigentum. Die dem Auftragnehmer überlassenen | |
| Unterlagen sind dem Auftraggeber spätestens nach Erfüllung seines Auftrages | |
| zurückzugeben. Sie dürfen nicht weiterverwendet werden. Zurückbehaltungsrechte, die | |
| nicht auf diesem Vertragsverhältnis beruhen, sind ausgeschlossen. |
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6 Urheberrecht
6.1 Urheberrechtlich geschützte Werke der Baukunst sind solche Unterlagen und Bauwerke,
die eine persönliche, geistige Schöpfung des Auftragnehmers darstellen und einen so
hohen Grad an individueller ästhetischer Gestaltungskraft aufweisen, dass sie aus der
Masse des alltäglichen Bauschaffens herausragen. Weisen die vom Auftragnehmer
gefertigten Unterlagen und/oder das ausgeführte Werk ganz oder in Teilen diese
Merkmale auf, bestimmen sich die Rechte des Auftraggebers auf Nutzung, Änderung
und Veröffentlichung dieser Werke wie folgt:
6.1.1 Ist der Auftragnehmer nicht nur mit der Vorplanung und der Entwurfsplanung eines
Bauwerkes beauftragt worden, darf der Auftraggeber die Unterlagen für die im Vertrag
genannte Baumaßnahme und das ausgeführte Werk ohne Mitwirkung des
Auftragnehmers nutzen. Die Unterlagen dürfen auch für eine etwaige Wiederherstellung
des ausgeführten Werkes benutzt werden.
6.1.2 Ist der Auftragnehmer nicht nur mit der Vorplanung und der Entwurfsplanung eines
Bauwerkes beauftragt worden, darf der Auftraggeber die Unterlagen sowie das
ausgeführte Werk ohne Mitwirkung des Auftragnehmers ändern, wenn dies für die
Nutzung des Bauwerkes erforderlich ist. Dies gilt nicht, wenn die Änderungen der
Unterlagen oder des ausgeführten Werkes zu Entstellungen oder anderen
Beeinträchtigungen im Sinn von § 14 Urheberrechtsgesetz führen oder die
Interessenabwägung im Einzelfall ergibt, dass das Gebrauchsinteresse des
Auftraggebers hinter dem Schutzinteresse des Auftragnehmers zurücktreten muss. In
den in Satz 2 genannten Fällen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer über das
Vorhaben unterrichten und ihm Gelegenheit geben, innerhalb einer vom Auftraggeber
bestimmten angemessenen Zeit mitzuteilen, ob und in welcher Weise er mit einer
Änderung einverstanden ist.
6.1.3 Der Auftraggeber hat das Recht zur Veröffentlichung unter Namensangabe des Auftragnehmers. Das Veröffentlichungsrecht des Auftragnehmers unterliegt der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers, wenn Geheimhaltungs- interessen oder sonstige besondere Belange des Auftraggebers durch die Veröffentlichung berührt werden.
6.1.4 Der Auftraggeber kann seine Befugnisse nach den Ziffern 6.1.1 bis 6.1.3 im Rahmen des
§ 34 Urheberrechtsgesetz auf den jeweils über das Grundstück Verfügungsberechtigten
übertragen.
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6.2 Gegen fachliche Weisungen des Auftraggebers kann der Auftragnehmer nicht
einwenden, dass die von ihm im Rahmen des Vertrags erstellten Pläne und Unterlagen
seinem Urheberrecht unterliegen.
6.3 Liegen die Voraussetzungen von Ziffer 6.1 nicht vor, darf der Auftraggeber die
Unterlagen für die im Vertrag genannte Baumaßnahme ohne Mitwirkung des
Auftragnehmers nutzen und ändern; dasselbe gilt auch für das ausgeführte Werk. Der
Auftraggeber hat das Recht zur Veröffentlichung unter Namensangabe des
Auftragnehmers.
Das Veröffentlichungsrecht des Auftragnehmers unterliegt der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Auftraggebers. Dies betrifft auch die Weitergabe von Planungs- und
Kostendaten der Baumaßnahme.
Der Auftraggeber kann vorstehende Rechte auf den jeweils über das Grundstück
Verfügungsberechtigten übertragen.
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| 7 Zahlungen | |
|---|---|
| 7.1 Zu den vertraglich vereinbarten Zeitpunkten oder auf Anforderung des Auftragnehmers | |
| werden Abschlagszahlungen für die nachgewiesenen Leistungen einschließlich | |
| Umsatzsteuer gewährt. | |
| Leistungen, die nach Zeitaufwand vergütet werden, hat der Auftragnehmer mindestens | |
| vierteljährlich zu berechnen. Hierfür sind Art und Inhalt der Leistungen sowie die Anzahl | |
| der angefallenen Stunden aufgeschlüsselt nach den jeweils geltenden differenzierenden | |
| Sätzen zu dokumentieren und dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen. | |
| 7.2 Die Schlusszahlung wird fällig, wenn die für die Berechnung des Honorars | |
| anrechenbaren Kosten feststehen, der Auftragnehmer sämtliche Leistungen aus dem | |
| Vertrag erbracht und eine prüfbare Schlussrechnung eingereicht hat. Die Erstellung der | |
| Schlussrechnung ist zu beschleunigen. Sie ist möglichst innerhalb von zwei Monaten | |
| nach Erfüllung der letzten Leistung aus dem Vertrag beim Auftraggeber einzureichen. | |
| Bei Übertragung von Leistungen der Leistungsphase 9 ist der Auftragnehmer berechtigt, | |
| nach einer Teilabnahme der Leistungen bis einschließlich Leistungsphase 8 eine | |
| Teilschlussrechnung zu erstellen. Hinsichtlich der Fälligkeitsvoraussetzungen für die | |
| Teilschlusszahlung gilt Absatz 1 Satz 1 entsprechend. | |
| 7.3 Wird nach Annahme der Schlusszahlung festgestellt, dass das Honorar abweichend vom | |
| Vertrag oder aufgrund unzutreffender anrechenbarer Kosten ermittelt wurde, so ist die | |
| Abrechnung zu berichtigen. Auftraggeber und Auftragnehmer sind verpflichtet, die sich | |
| danach ergebenden Beträge zu erstatten. Sie können sich nicht auf einen etwaigen | |
| Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen. | |
| 7.4 Im Falle einer Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten. | |
| Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens | |
| nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug | |
| und hat Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem Basiszinssatz des § 247 BGB zu | |
| zahlen. | |
| Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen. |
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8 Zentraler Rechnungseingang
8.1 Allgemeines:
8.1.1 Für die gesetzliche Vorgabe der vorgeschriebenen fortlaufenden Nummerierung der
Rechnungen sind aus technischen Gründen maximal 16 Stellen möglich.
8.1.2 Die Leitweg-ID des Auftraggebers ist auf allen Rechnungen, auch auf Papierrechnungen
anzugeben. Die entsprechende Leitweg-ID wird vom Auftraggeber mitgeteilt. Falls in der
Bestellung oder den Vertragsunterlagen keine Leitweg-ID angegeben wurde, ist eine der
entsprechenden übergeordneten Leitweg-IDs, die auf der Internetseite der LHM
veröffentlicht sind, zu nutzen. Die Leitweg-ID der LHM beginnt immer mit den Ziffern
8.1.3 Die Bestellnummer ist anzugeben. Die entsprechende Bestellnummer wird vom
Auftraggeber mitgeteilt.
8.1.4 Sonstige gesetzliche und vertragliche Vorgaben an die Erstellung von Rechnungen (z.B.
UStG) bleiben von den vorliegenden Regelungen zum zentralen Rechnungseingang ab
dem 01.01.2026 unberührt und sind weiterhin einzuhalten.
8.2 spezielle Regelungen zur Papierrechnung:
8.2.1 Bis 31.12.2025 sind Papierrechnungen, soweit nichts anderes vereinbart ist, in
zweifacher Ausfertigung einzureichen, wobei eine Ausfertigung als Rechnungsduplikat
zu kennzeichnen ist.
8.2.2 Ab 01.01.2026 sind Rechnungen in Papierform in einfacher Ausfertigung ausschließlich
über die Großempfänger-Postleitzahl für Rechnungen (80286 München) einzureichen.
8.2.3 Jede Rechnung ist einzeln in einem Vorgang zu übermitteln. Mehrere Rechnungen
dürfen nicht zusammen in einem Kuvert eingereicht werden.
8.2.4 Handschriftlich erstellte Rechnungen sind nicht zulässig und werden nicht angenommen.
8.3 spezielle Regelungen zu E-Rechnung und PDF-Rechnung:
8.3.1 Mit Inkrafttreten von Art. 18 Abs. 2 BayDiG können Rechnungen auch als E-
Rechnungen im einheitlichen und jeweils aktuellen Format XRechnung bzw. ZUGFeRD
entsprechend der Europäischen Norm EN 16931-1-2017 eingereicht werden. Es wird
jeweils nur die aktuell gültige Version des Formats XRechnung bzw. ZUGFeRD
akzeptiert. Nach Ablauf der jeweils gesetzlich vorgegebenen Übergangzeit zu einer
neuen Version wird die vorhergehende Version des Rechnungsformates nicht mehr
angenommen.
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8.3.2 Ab 01.01.2026 sind E-Rechnungen oder PDF-Rechnungen ausschließlich an die
zentrale städtische E-Mail-Adresse rechnung@muenchen.de zu senden. Rechnungen,
die an andere E-Mail-Adressen der Landeshauptstadt München gesendet werden,
können technisch nicht zentralisiert bearbeitet werden. Zur Vermeidung von
Verzögerungen bei der Bearbeitung sind digitale Rechnungen deshalb ausschließlich an
rechnung@muenchen.de zu senden.
8.3.3 Für jede Rechnung muss eine eigene E-Mail versendet werden. Mehrere Rechnungen in
einer E-Mail sind nicht zulässig. Sammelrechnungen werden nicht akzeptiert.
8.3.4 In jeder E-Mail wird nur eine Datei als Anhang akzeptiert und verarbeitet.
8.3.5 Alle Informationen und Angaben sind im Anhang der E-Mail mitzuteilen. Der Begleittext
in der E-Mail wird nicht zur Kenntnis genommen.
8.3.6 Werden ZUGFeRD-Rechnungen gestellt, wird für die weitere Bearbeitung nur der
eingebettete XML-Anhang verwendet. Die PDF-Datei wird nur als Trägerformat genutzt,
die XML-Datei ist das rechtlich relevante Dokument.
8.3.7 Eine Dateigröße von 20 MB je Rechnung darf nicht überschritten werden.
8.3.8 Werden Rechnungen als ordnungsgemäße E-Rechnungen oder PDF-Rechnungen
übersandt, entfällt die Einreichung von Papierrechnungen.
8.3.9 Neben den umsatzsteuerrechtlichen Rechnungsbestandteilen muss jede E-Rechnung/
PDF-Rechnung folgende Informationen enthalten:
- Name des Rechnungsempfängers, zentrale Rechnungsadresse: Referat, Abteilung,
Sachgebiet, Anschrift
-
Bestellnummer
-
Leitweg-ID
-
Projektnummer: sofern angegeben PSP-Element (mit Trennpunkten)
-
Nummerierung der Positionen
-
gegebenenfalls spezifische Angaben der Landeshauptstadt München
-
Bankverbindungsdaten des Rechnungsstellers
-
E-Mail-Adresse des Rechnungsstellers
8.3.10 Weitere Informationen zur Rechnungsstellung können unter
https://stadt.muenchen.de/infos/rechnungsstellung.html eingesehen werden.
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8.4 Zahlungserinnerung und Mahnung
8.4.1 Die Rechnungsnummer, auf welche sich die Zahlungserinnerung bzw. die Mahnung
bezieht, sind ebenso wie die Bestellnummer und die Leitweg-ID des Auftraggebers
anzugeben. Die entsprechende Leitweg-ID wird vom Auftraggeber mitgeteilt. Eine
Übersicht der Leitweg-IDs der einzelnen Referate ist auf der Internetseite der
Landeshauptstadt München veröffentlicht. Die Leitweg-ID der LHM beginnt immer mit
den Ziffern 09162000.
8.4.2 Zahlungserinnerungen und Mahnungen sind ab 01.01.2026 ausschließlich an die
zentrale E-Mail-Adresse mahnung@muenchen.de zu senden. Zahlungserinnerungen
und Mahnungen, die an andere E-Mail-Adressen der Landeshauptstadt München
gesendet werden, können technisch nicht zentralisiert bearbeitet werden. Zur
Vermeidung von Verzögerungen bei der Bearbeitung sind Zahlungserinnerungen und
Mahnungen deshalb ausschließlich an mahnung@muenchen.de zu senden.
8.4.3 Für jeden Vorgang muss eine eigene E-Mail versendet werden. Mehrere
Zahlungserinnerungen bzw. Mahnungen in einer E-Mail sind nicht zulässig. Im Übrigen
gelten die Vorgaben, die für E- und PDF-Rechnung definiert sind.
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9 Kündigung
9.1 Auftraggeber und Auftragnehmer können den Vertrag nur aus wichtigem Grund
schriftlich kündigen. Einer Kündigungsfrist bedarf es nicht.
Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn die Baumaßnahme nicht durchgeführt oder
nicht weitergeführt wird.
9.2 Wird aus einem Grund gekündigt, den der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, erhält er
für die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen die vereinbarte Vergütung. Der nicht
erbrachte Leistungsteil wird mit 5 v.H. des auf ihn entfallenden Vertragshonorars
abgerechnet. Ein höherer v.H.-Satz wird bei Nachweis einer durch die Kündigung
erzielten geringeren Ersparnis oder eines geringeren anderweitigen Erwerbs gewährt (§
649 Satz 2 und Satz 3 BGB).
9.3 Hat der Auftragnehmer den Kündigungsgrund zu vertreten, so sind nur die bis zum Kündigungszeitpunkt vertragsgemäß erbrachten, in sich abgeschlossenen und nachgewiesenen Leistungen zu vergüten und die für diese Leistungen nachweisbar entstandenen notwendigen Nebenkosten zu erstatten. Mängel- und Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
9.4 Bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses bleiben die Ansprüche der
Vertragsparteien aus den Ziffern 4 - 6 unberührt.
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10 Haftung und Verjährung
10.1 Die Rechte des Auftraggebers (Mängel- und Schadensersatzansprüche) aus
Pflichtverletzungen des Auftragnehmers richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften,
soweit nachfolgend nichts anderes vereinbart ist.
10.2 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber bei Verzug oder bei sonstigen
Pflichtverletzungen die dadurch bedingten Mehrkosten der Baumaßnahme, den
Schaden an der baulichen Anlage und die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten
anderen Schäden in voller Höhe zu ersetzen; für den übrigen Schaden haftet er je nach
Schadensereignis bis zur Höhe der im Vertrag vereinbarten Deckungssummen der
Haftpflichtversicherung.
10.3 Im Falle seiner Inanspruchnahme kann der Auftragnehmer verlangen, an der
Schadensbeseitigung beteiligt zu werden, es sei denn, dem Auftraggeber ist dies aus
Gründen, die in der Person des Auftragnehmers liegen, nicht zuzumuten.
10.4 Die Ansprüche des Auftraggebers aus diesem Vertrag verjähren in fünf Jahren. Die
Verjährung beginnt mit der Erfüllung der letzten nach dem Vertrag zu erbringenden
Leistung. Sind dem Auftragnehmer Leistungen der Leistungsphase 9 übertragen, ist die
Leistungserfüllung der vorangegangenen Leistungsphase(n) schriftlich festzustellen
(Teilabnahme). Mit der Feststellung beginnt die Verjährung der Ansprüche aus dieser(n)
vorangegangenen Leistungsphase(n).
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11 Haftpflichtversicherung
11.1 Der Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages eine
Berufshaftpflichtversicherung unterhalten und nachweisen. Er hat zu gewährleisten,
dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im
Vertrag genannten Deckungssummen besteht. Die Ersatzleistung des Versicherers
muss mindestens das zweifache der Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei Arbeits-
oder Bürogemeinschaften muss Versicherungsschutz für alle Mitglieder bestehen.
11.2 Der Auftragnehmer hat vor dem Nachweis des Versicherungsschutzes keinen Anspruch
auf Leistungen des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann Zahlungen vom Nachweis des
Fortbestehens des Versicherungsschutzes abhängig machen.
11.3 Der Auftragnehmer ist zur unverzüglichen schriftlichen Anzeige verpflichtet, wenn und
soweit Deckung in der vereinbarten Höhe nicht mehr besteht. In diesem Fall ist er
verpflichtet, dem Auftraggeber unverzüglich einen entsprechenden neuen
Versicherungsnachweis mit Deckungssummen in der vereinbarten Höhe und für die
gesamte Vertragszeit nachzuweisen.
12 Erfüllungsort, Geschäftssitz, Gerichtsstand
12.1 Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die
Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen ist Erfüllungsort München.
12.2 Wenn nichts anderes vereinbart ist, ist Geschäftssitz i. S. v. § 14 Abs. 2 Nr. 4 HOAI das
Stadtgebiet München.
12.3 Soweit die Voraussetzungen von § 38 der Zivilprozessordnung (ZPO) vorliegen, ist Gerichtsstand München.
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| 13 Arbeits- oder Bürogemeinschaft | |
|---|---|
| 13.1 Sofern eine Arbeits- oder Bürogemeinschaft Auftragnehmer ist, übernimmt das mit der | |
| Vertretung beauftragte, im Vertrag genannte Mitglied, die Federführung. | |
| Es vertritt alle Mitglieder der Arbeits- oder Bürogemeinschaft dem Auftraggeber | |
| gegenüber. Beschränkungen seiner Vertretungsbefugnis, die sich aus dem Arbeits- oder | |
| Bürogemeinschaftsvertrag ergeben, sind gegenüber dem Auftraggeber unwirksam. | |
| 13.2 Für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen haftet jedes Mitglied der Arbeits- oder | |
| Bürogemeinschaft auch nach deren Auflösung gesamtschuldnerisch. | |
| 13.3 Die Zahlungen werden mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber ausschließlich an | |
| den im Vertrag genannten Vertreter der Arbeits- oder Bürogemeinschaft oder nach | |
| dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach der Auflösung der Arbeits- | |
| bzw. Bürogemeinschaft. | |
| 14 Vertrag mit im Ausland ansässigem Auftragnehmer | |
| Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. | |
| 15 Schriftform | |
| Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. |
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