Objektplanung für den Neubau des CAMPUS der Generationen in Berlin-Schöneberg

Status
Offen
Angebotsfrist
30.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
29.10.2026
CPV-Codes
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  • Dienstleistungen von Architekturbüros (71200000)
  • Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (71240000)
Bekanntmachung
meinauftrag.rib.de
Bekanntmachungsnummer
749585-2026
Verfahrensnummer
f7b8ab03-c8f6-41c5-9fa7-6ce98c605dd3

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin vergibt die Gebäudeplanung für einen Neubau, der Angebote für Kinder, Jugendliche, Familien und die Nachbarschaft unter einem Dach vereint. Geplant sind rund 2.611 Quadratmeter Bruttogrundfläche und 1.632 Quadratmeter Nutzfläche; die Kostenobergrenze beträgt 14,479 Millionen Euro brutto. Die Leistungen umfassen die Gebäudeplanung und besondere Planungsaufgaben in Berlin-Schöneberg; die Bearbeitung soll Anfang April 2027 beginnen, die Fertigstellung des Neubaus ist bis zum 30. Juni 2031 vorgesehen.

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Leistungsbeschreibung

Gegenstand der Vergabe ist die Planung und Realisierung des Neubaus „CAMPUS der Generationen“ in der Frobenstraße 27–29 in Berlin-Schöneberg. Auf dem Grundstück soll mit einem integrierten Ansatz ein Haus des Gemeinwesens mit vielfältigen, niederschwelligen Angeboten für Kinder, Jugendliche, Familien und die Nachbarschaft entstehen. Der CAMPUS bündelt unter einem Dach die Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung „Villa Schöneberg“, die Erziehungs- und Familienberatung Pestalozzi-Fröbel-Haus, die Stadtteilkoordination Schöneberg Nord, das Nachbarschafts- und Familienzentrum Kurmark sowie den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst. Der Neubau mit ca. 2.611 m² BGF und ca. 1.632 m² Nutzfläche soll einen sozialen Anker im Quartier bilden und unterschiedliche, teils gegenläufige Anforderungen an Offenheit, Schutz, Begegnung, Rückzug und Mehrfachnutzung vereinen. Besondere planerische Herausforderungen liegen in der sensiblen städtebaulichen Einbindung, der geschützten und zugleich einladenden Adressbildung, der Trennung von lauten und ruhigen Nutzungen, der eigenständigen Erschließung des Jugendclubs sowie in der Entwicklung flexibel mehrfach nutzbarer Räume. Der CAMPUS soll als nachhaltiges und klimagerechtes Vorbildprojekt mit Nullemissionsansatz, ressourcenschonenden und kreislauffähigen Baustoffen, Lowtech-Konzepten, nachhaltigem Wassermanagement sowie Dach- und Fassadenbegrünung umgesetzt werden. Die Planung ist unter strikter Einhaltung der Kostenobergrenze von 14,479 Mio. € und der vorgegebenen Terminziele zu entwickeln. Die Finanzierung erfolgt aus dem Programm „Sozialer Zusammenhalt“ der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie aus Haushaltsmitteln des Bezirks Tempelhof-Schöneberg. Zu bearbeiten sind die Leistungsphasen 2 bis 9 gemäß § 34 HOAI ganz oder teilweise sowie besondere Leistungen (u.a. Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Erstellen eines Raumbuchs, ökologisches Gesamtkonzept, Rückbaukonzept für den Bestand, Mitwirken beim Beteiligungsprozess, Verwendungsnachweise Förderrichtlinie). Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Die Planung erfordert enge Abstimmungen mit dem Straßen- und Grünflächenamt auf Grund eines gemeinsamen Freiflächenkonzepts mit Spielplatzplanung, Regenwasserkonzept, Erdsondenfeld sowie der Unterbringung von Fahrradstellplätzen im öffentlichen Straßenland. Der Beginn der Bearbeitung ist Anfang April 2027, Fertigstellung der LP 2 zum 30.09.2027, LP 5 bis 30.09.2029 und Fertigstellung der Baumaßnahme bis 30.06.2031. Verfahren: Durchgeführt wird ein zweistufiges Verfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach §17 VgV. Die 1. Stufe, der Teilnahmewettbewerb, schließt mit der Auswahl von 3 geeigneten Büros ab. Nach Prüfung der Mindestanforderungen erfolgt die Auswahl, anhand der mit der Bekanntmachung veröffentlichten qualitativen Auswahlkriterien. In der zweiten Stufe werden zum Verhandlungsverfahren die ausgewählten Teilnehmer aufgefordert, mit dem Angebot eine Ideenskizze für einen Lösungsvorschlag einzureichen, in der funktionale Raumaufteilung, das Erschließungskonzept (innen und außen) sowie das architektonische Raumgefüge eines Gebäudes mit Fokus auf Mehrfachnutzung, Zonierung unterschiedlicher Akteur: innen und sozialer Integration dargestellt werden sollen. Ziel ist es, eine einladende, aber geschützte Umgebung zu schaffen. Die Aufwandsentschädigung beträgt 14.313,- € netto je vollständig erbrachter und im Rahmen des Verhandlungsgesprächs vorgestellter Ideenskizze. Näheres zur Aufgabenstellung und zur Angebotsabgabe können der Anlage „Vergabeinformation“ entnommen werden. Für den Teilnahmewettbewerb ist dies noch nicht relevant. Die Ideenskizzen sind NICHT mit dem Teilnahmeantrag einzureichen! Die Verfahrens-, Planungs- und Arbeitssprache ist deutsch. Es wird darauf hingewiesen, dass in weiteren, gesonderten Vergabeverfahren Leistungen der Tragwerksplanung, der Technischen Ausrüstung -ELT und -HLS, der Projektsteuerung und Freianlagen (Planung Spielplatz)vergeben werden.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Leistungen der Objektplanung Gebäude für den Neubau CAMPUS der Generationen in der Frobenstraße 27-29, 10783 Berlin Tempelhof-Schöneberg

    Der Auftrag beinhaltet Architektenleistungen gemäß HOAI, Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume. Beabsichtigt ist die stufenweise Vergabe der Leistungsphasen (LP) 2 bis 9 gemäß § 34 HOAI ganz oder teilweise einschließlich besonderer Leistungen. Mit Vertragsschluss werden die LP 1 bis 2 gemäß § 34 HOAI beauftragt. Für die Baumaßnahme sind Gesamtkosten nach DIN 276 von rund 14,479 Mio. € brutto vorgegeben. Die Kostenobergrenze darf nicht überschritten werden. Für die anrechenbaren Kosten werden die Kostengruppen 300 mit 8,43 Mio. € brutto und 400 mit 2,566 Mio. € brutto zugrunde gelegt. Auf dem Grundstück Frobenstraße 27–29 in Berlin-Schöneberg soll der „CAMPUS der Generationen“ als Haus des Gemeinwesens entstehen. Ziel ist die fachämter- und trägerübergreifende Bündelung sozialer, kultureller, beratender und gesundheitlicher Angebote zu einem niedrigschwelligen Ort für das Quartier. Das Grundstück umfasst zwei Flurstücke mit insgesamt ca. 3.395 m². Die bestehende „Villa Schöneberg“ aus den 1960er Jahren mit ca. 480 m² BGF wird vollständig zurückgebaut; schadstoffhaltige Bauteile sind fachgerecht zu entsorgen. Auf dem rückwärtigen Grundstücksteil befindet sich ein Spiel- und Bolzplatz, der in einer gesondert finanzierten, eng abzustimmenden Maßnahme neu hergestellt wird. Der Bestandsschutz ist während der Umsetzung zu berücksichtigen. Nach der Grundstücksneuordnung entsteht auf dem straßenseitigen, ca. 1.386 m² großen Grundstück des Jugendamtes ein Neubau mit ca. 2.611 m² BGF und ca. 1.632 m² Nutzfläche. Der Neubau soll ohne Untergeschoss errichtet und unter Berücksichtigung der Bauflucht an die fünfgeschossige Bebauung Frobenstraße 26 angeschlossen werden. Ziel ist eine städtebaulich überzeugende und wirtschaftliche Grundstücksausnutzung. Im Gebäude werden folgende Nutzungen zusammengeführt: • Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung „Villa Schöneberg“ (KJFE), • Erziehungs- und Familienberatung Pestalozzi-Fröbel-Haus (EFB), • Stadtteilkoordination Schöneberg Nord (STK), • Nachbarschafts- und Familienzentrum Kurmark (NFZ), • Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD). Zusätzlich sind Räume für selbstverwaltete nachbarschaftliche Aktivitäten und Jugendgruppen vorzusehen. Der CAMPUS soll Begegnung ermöglichen und zugleich geschützte Räume für Beratung, Therapie, medizinische Angebote und Rückzug bieten. Eine zentrale planerische Herausforderung ist die sensible städtebauliche und soziale Einbindung. Der CAMPUS soll als geschützter und zugleich offener sozialer Anker funktionieren. Angesichts der besonderen sozialen Situation des Umfelds, insbesondere der offenen Drogen- und Prostitutionsszene, sind einladende und zugleich schützende Lösungen für Adressbildung und Eingang zu entwickeln. Offenheit und Teilhabe sind mit Sicherheit, Schutz und Privatsphäre in Einklang zu bringen. Die Erschließung ist nutzungsdifferenziert zu planen. Die zentrale, barrierefreie Haupterschließung dient insbesondere den Beratungs- und Gesundheitsangeboten. Für den Jugendclub ist eine eigenständige, diskrete Erschließung mit hoher Aufenthaltsqualität vorzusehen. Zusätzlich ist eine Zufahrt für die Pflege und Unterhaltung der Freiflächen bzw. des Spielplatzes mit mindestens 3,50 m Breite und 4,20 m Höhe zu berücksichtigen. Aufgrund der unterschiedlichen Nutzungsprofile ist eine wirksame bau- und raumakustische Trennung erforderlich. Laute Nutzungen wie Bandräume, Werkstätten, Multifunktionsräume und Café sind von ruhebedürftigen Bereichen wie Therapie- und Beratungsräumen sowie den medizinischen Räumen des KJGD durch geeignete Zonierungen, Pufferbereiche, Schalldämmung und Entkopplung zu trennen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Mehrfachnutzung. Der Multifunktionssaal, drei Gruppenräume, die Lehrküche und der PC-Raum sind dem Jugendclub zugeordnet, sollen jedoch zeitweise auch anderen Nutzungen zur Verfügung stehen. Sie sind flexibel und möglichst störungsfrei nutzbar zu gestalten. Der CAMPUS soll als klimagerechtes und ressourcenschonendes Vorbildprojekt geplant werden. Vorgesehen sind ein Nullemissionsgebäude, nachhaltige und kreislauffähige Baustoffe, Lowtech-Lösungen, nachhaltiges Wassermanagement sowie Dach- und Fassadenbegrünungen. Maßnahmen zum Artenschutz und Rückzugsorte für Tiere sind einzubeziehen. Die Planung erfordert eine enge Abstimmung mit den bezirklichen Fachämtern und weiteren Beteiligten. Mit dem Grünflächenamt ist ein abgestimmtes Konzept für Gebäude und Freianlagen einschließlich Spielplatzplanung, Regenwassermanagement, Rigolen und eines möglichen Erdsondenfeldes zu entwickeln. Die Baufeldfreimachung ist für 2028 vorgesehen. Schadstoffbelastungen in Boden und Grundwasser erfordern die frühzeitige Einbindung des Boden- und Gewässerschutzes. Mit dem Straßenamt ist die Anordnung von Fahrradstellplätzen im vorgelagerten Straßenland abzustimmen. Gegenstand der Vergabe ist die vollständige Planung des Neubaus einschließlich Gebäude, Freianlagen, Ingenieurbauwerken und erforderlicher Fachplanungen. Grundlage sind das geprüfte Bedarfsprogramm sowie das Raum- und Funktionsprogramm. Die Planung ist funktional, wirtschaftlich, nachhaltig und gestalterisch qualitätvoll zu entwickeln. Die Kosten sind laufend zu steuern. Die Ausstattung ist nicht Bestandteil der Maßnahme und wird durch die Bedarfsträger organisiert. Das geprüfte Bedarfsprogramm liegt seit Januar 2026 vor. Die Beauftragung ist bis Anfang April 2027 vorgesehen. Die Vorplanung soll bis Ende September 2027 abgeschlossen werden. Der Baubeginn ist für das 3. Quartal 2029, die Fertigstellung bis Ende des 2. Quartals 2031 vorgesehen. Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster IV 410.H F der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für Architektenleistungen einschließlich AVB (abrufbar unter: https://www.berlin.de/sen/sbw/service/rechtsvorschriften/bereich-bauen/anweisung-bau-abau/). Die Planungs- und Arbeitssprache ist deutsch.

Anforderungen an deinen Betrieb

Gemäß §§ 123 und 124 GWB Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs können alle Unterlagen nachgefordert bzw. korrigiert werden. Das Einreichen von unausgefüllten Bewerbungsbögen ist nicht korrekturfähig. Teilnahmeanträge ohne Bewerbungsbogen bzw. leerem Bewerbungsbogen müssen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Leistungen der Objektplanung Gebäude für den Neubau CAMPUS der Generationen in der Frobenstraße 27-29, 10783 Berlin Tempelhof-Schöneberg

Ideenskizze zum Lösungsvorschlag: Konzeptionelle Umsetzung des Raumprogramms anhand der Merkmale - Vollständigkeit des Raumprogramms, - Gesamtflächeneffizienz, Verhältnismäßigkeit des Baukörpers, - Aufgabenverständnis, schlüssige Übersetzung der Aufgabenstellung in ein Konzept. Bewertung durch ein Gremium des Auftraggebers mit einer beruflichen Qualifikation in der Architektur (Dipl.-Ing., M.Sc. oder vergleichbar); der Auftraggeber behält sich vor, externe Berater an der diesbezüglichen Bewertung der Lösungsvorschläge zu beteiligen. Jedes Mitglied des Gremiums vergibt je Kriterium 1 bis 5 Punkte. Aus den Punktwerten jedes Mitglieds des Gremiums wird der arithmetische Mittelwert gebildet und mit dem Wichtungsfaktor für das Zuschlagskriterium gewichtet.
10.5 %
Ideenskizze zum Lösungsvorschlag: Funktionale Zonierung anhand der Merkmale - Trennung bzw. Verknüpfung von öffentlichen, halböffentlichen und privaten Bereichen in Bezug auf die Nutzer:innengruppen, - Räume für Mehrfachnutzung sind so erschlossen und verortet, dass ohne bauliche und organisatorische Widersprüche eine Nutzung möglich ist. Bewertung durch ein Gremium des Auftraggebers mit einer beruflichen Qualifikation in der Architektur (Dipl.-Ing., M.Sc. oder vergleichbar); der Auftraggeber behält sich vor, externe Berater an der diesbezüglichen Bewertung der Lösungsvorschläge zu beteiligen. Jedes Mitglied des Gremiums vergibt je Kriterium 1 bis 5 Punkte. Aus den Punktwerten jedes Mitglieds des Gremiums wird der arithmetische Mittelwert gebildet und mit dem Wichtungsfaktor für das Zuschlagskriterium gewichtet.
17.5 %
Ideenskizze zum Lösungsvorschlag: Erschließungskonzept anhand der Merkmale - Horizontale Erschließung, kurze, logische Wegeführung - Vertikale Erschließung, sinnvolle Lage von Aufzügen/Treppen - Orientierung und Nutzerströme, intuitives Auffinden der Funktionen, klare Trennung von Nutzer:innengruppen, - Barrierefreiheit, stufenlose Erreichbarkeit - Rettungs- und Fluchtwege, Grundprinzip der Wegeführung im Entwurf plausibel erkennbar Bewertung durch ein Gremium des Auftraggebers mit einer beruflichen Qualifikation in der Architektur (Dipl.-Ing., M.Sc. oder vergleichbar); der Auftraggeber behält sich vor, externe Berater an der diesbezüglichen Bewertung der Lösungsvorschläge zu beteiligen. Jedes Mitglied des Gremiums vergibt je Kriterium 1 bis 5 Punkte. Aus den Punktwerten jedes Mitglieds des Gremiums wird der arithmetische Mittelwert gebildet und mit dem Wichtungsfaktor für das Zuschlagskriterium gewichtet.
17.5 %
Ideenskizze zum Lösungsvorschlag: Architektonisches Raumgefüge anhand der Merkmale - Qualität der Raumproportionen, stimmiges Verhältnis von Breite, Länge, Höhe, - Raumabfolge und - hierarchie, nachvollziehbare Reihung, klare Haupt- und Nebenräume, - Blickbeziehungen, gezielte Sicht- und Wegebezüge, - Innen- und Außen- Übergänge, Anbindung zur Straße und zum Innenhof. Bewertung durch ein Gremium des Auftraggebers mit einer beruflichen Qualifikation in der Architektur (Dipl.-Ing., M.Sc. oder vergleichbar); der Auftraggeber behält sich vor, externe Berater an der diesbezüglichen Bewertung der Lösungsvorschläge zu beteiligen. Jedes Mitglied des Gremiums vergibt je Kriterium 1 bis 5 Punkte. Aus den Punktwerten jedes Mitglieds des Gremiums wird der arithmetische Mittelwert gebildet und mit dem Wichtungsfaktor für das Zuschlagskriterium gewichtet.
17.5 %
Ideenskizze zum Lösungsvorschlag: Darstellung und Kommunikation anhand der Merkmale - Plangrafik und Lesbarkeit, klare, verständliche Darstellung, - Konzepterläuterung, nachvollziehbare Vermittlung der Entwurfsidee. Bewertung durch ein Gremium des Auftraggebers mit einer beruflichen Qualifikation in der Architektur (Dipl.-Ing., M.Sc. oder vergleichbar); der Auftraggeber behält sich vor, externe Berater an der diesbezüglichen Bewertung der Lösungsvorschläge zu beteiligen. Jedes Mitglied des Gremiums vergibt je Kriterium 1 bis 5 Punkte. Aus den Punktwerten jedes Mitglieds des Gremiums wird der arithmetische Mittelwert gebildet und mit dem Wichtungsfaktor für das Zuschlagskriterium gewichtet.
7 %
Honorarangebot für Gesamtleistung einschließlich besonderer Leistungen, Nebenkosten und Berücksichtigung von Zu- und / oder Abschlägen
27 %
Stundensätze
3 %

Vergabeunterlagen

Die Unterlagen liegen auf einem Portal, das VergabeHero noch nicht automatisch abrufen kann. Sie sind direkt beim Ursprungsportal zu finden.

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Anforderungen

Gemäß §§ 123 und 124 GWB Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs können alle Unterlagen nachgefordert bzw. korrigiert werden. Das Einreichen von unausgefüllten Bewerbungsbögen ist nicht korrekturfähig. Teilnahmeanträge ohne Bewerbungsbogen bzw. leerem Bewerbungsbogen müssen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.

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