Generalplanerleistungen und GU-Controlling für Stadionneubau Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark Berlin
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, V M 1 - Vergabestelle für den Öffentlichen Hochbau · Berlin, Deutschland · TED
Bekanntmachung berichtigt · Angaben ergänzt oder aktualisiert
5.1.9 Eignungskriterien Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung der Auswahlkriterien: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eine Berufshaftpflichtversicherung liegt vor gemäß Angabe, bzw. eine unwiderrufliche Erklärung des Versicherungsunternehmens über den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall. Eine Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und mindestens 5 Mio. EUR sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) je Schadensereignis. Die Gesamtleistung der Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. ./. Der durchschnittliche spezifische Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahren liegt bei mind. 500.000 EUR (netto). :7: Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung des Auswahlkriteriums: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Das Unternehmen hat folgende wesentliche Dienstleistungen der genannten Art in dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum erbracht. Bitte geeignete Referenzenauflisten mit Angaben zu: Beschreibung / Beträge / Daten / Auftraggeber. Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind. Mehrfachverwendung der Referenzen ist möglich. ./. Referenz 1 -Beschreibung der erbrachten Leistung (Projektbezeichnung, Ort der Ausführung, Aufgabe und Umfang der Leistung, Vertragsverhältnis) -Daten (Erbringungszeitraum) -Kontaktdaten des Auftraggebers -Die Referenz muss bis zur Frist der Einreichung des Angebots an den Auftraggeber zur Nutzung (LPH 8 HOAI) übergeben sein. Die Übergabe des Referenzprojekts darf max. 8 Jahre, ab Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zurückliegen. -Die Gesamtkosten (KG 200-700) der Referenz betragen mindestens 30 Mio. EUR (brutto). -Das Referenzprojekt muss eine Bauüberwachungsleistung für Gebäude und Innenräume und Freianlagen in den Leistungsphasen 7-8 oder vergleichbar vorweisen. -Das Referenzprojekt wurde durch eine Kumulativleistungsträger (TÜ/TU/GÜ/GU) erbracht. -Die Referenz ist aus dem Bereich Neubau oder Umbau eines Stadions oder Arena oder Sportstätte oder Versammlungsstätte. ./. Referenz 2 -Beschreibung der erbrachten Leistung (Projektbezeichnung, Ort der Ausführung, Aufgabe und Umfang der Leistung, Vertragsverhältnis) -Daten (Erbringungszeitraum) -Kontaktdaten des Auftraggebers -Die Referenz muss bis zur Frist der Einreichung des Angebots an den Auftraggeber zur Nutzung (LPH 8 HOAI) übergeben sein. Die Übergabe des Referenzprojekts darf max. 8 Jahre, ab Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zurückliegen. -Die Gesamtkosten (KG 200-700) der Referenz betragen mindestens 15 Mio. EUR (brutto). -Das Referenzprojekt muss eine Bauüberwachungsleistung für Technische Ausrüstung inkl. KG550 in den Leistungsphasen 7-8 oder vergleichbar vorweisen. -Das Referenzprojekt wurde durch eine Kumulativleistungsträger (TÜ/TU/GÜ/GU) erbracht. -Es handelt sich um ein öffentliches Bauvorhaben, das von einem öffentlichen Auftraggeber beauftragt wurde. ./. Referenz 3 -Beschreibung der erbrachten Leistung (Projektbezeichnung, Ort der Ausführung, Aufgabe und Umfang der Leistung, Vertragsverhältnis) -Daten (Erbringungszeitraum) -Kontaktdaten des Auftraggebers -Die Referenz muss bis zur Frist der Einreichung des Angebots an den Auftraggeber zur Nutzung (LPH 8 HOAI) übergeben sein. Die Übergabe des Referenzprojekts darf max. 8 Jahre, ab Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zurückliegen. -Die Gesamtkosten (KG 200-700) der Referenz betragen mindestens 15 Mio. EUR (brutto). -Gem. Referenzprojekt wurde eine Prüfung oder stichprobenmäßige Prüfung der Ausführungs- und Werk- und Montageplanung auf Grundlage einer FLB durchgeführt. -Gem. Referenzprojekt wurde eine fachliche und sachliche Prüfung von Nachtragsangeboten bzw. Änderungsanträgen durchgeführt. ./. Angaben zur personellen Ausstattung Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren (2023-2025) beliefen sich auf mindestens 5 Personen und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren (2023-2025) beliefen sich auf mindestens 1 Person. ./. Eignung/Qualifikation der Projektbeteiligten: Projektleitung -Namen, Vorname der Projektleitung -Die Projektleitung weist einen Hoch- oder Fachhochschulabschluss oder vergleichbar nach. -Die Projektleitung weist mind. 10 Jahre Berufserfahrung in der Planung und Bauausführung im Hochbau nach. ./. Eignung/Qualifikation der Projektbeteiligten: Stellvertretende Projektleitung -Namen, Vorname der stv. Projektleitung -Die stv. Projektleitung weist einen Hoch- oder Fachhochschulabschluss oder vergleichbar nach. -Die stv. Projektleitung weist mind. 8 Jahre Berufserfahrung in der Planung und Bauausführung von Technischen Anlagen nach. ./. 5.1.11: Auftragsunterlagen: Frist für die Anforderung zusätzlicher Unterlagen: von 18.08.2026 -14:00 Uhr / auf 25.08.2026 - 13:30 Uhr ./. 5.1.12: Bedingungen für die Auftragsvergabe: Frist für den Eingang der Angebote: von 25.08.2026 - 14:00 Uhr / auf 01.09.2026 -13:30 Uhr öffentliche Angebotsöffnung-Eröffnungstermin: von 25.08.2026 - 14:00 Uhr / auf 01.09.2026 -13:30 Uhr ./. Siehe Vergabeunterlagen 2. Änderungspaket vom 24.08.2026 - Aktualisierung Dokument "260824_FLJS_BA02_ZusatzerklaerungEEE_GUC.xlsx" und Anpassung der Termine.
Zusammenfassung
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Berlin vergibt Generalplanerleistungen und Controlling-Dienstleistungen für den Neubau des Stadions Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark (2. Bauabschnitt). Die Leistung umfasst die Überwachung von Kosten, Terminen und Qualität über alle Projektphasen von der Planung bis zur Gewährleistung, einschließlich Prüfung der Ausführungsplanung, Qualitätskontrolle, Mängelmanagement und Abnahmeprozesse. Das Projekt hat eine Laufzeit von etwa 711 Tagen und wird in Berlin durchgeführt; die Zuschlagsvergabe erfolgt allein nach dem Kriterium des niedrigsten Preises.
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Vergabeunterlagen
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Leistungsverzeichnis.pdf
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Eigenerklärung.docx
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Präqualifikation (PQ-VOB) vorhanden
PQ-Nummer hinterlegt, gültig bis 12/2026.
Betriebshaftpflicht mind. 3 Mio. € Deckungssumme
Police über 5 Mio. € je Schadensfall.
Drei Referenzen vergleichbarer Größe der letzten 5 Jahre
Zwei Referenzen passen, die dritte liegt knapp darunter.
Eigenerklärung zur Tariftreue liegt vor
Standardformular im Bewerberprofil hinterlegt.
Beschreibung
Neubau des Stadions Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark Berlin-2. Bauabschnitt (LPH anteilig 3-4, 5-9) Es ist vorgesehen die LP5-LP9 durch einen Generalunternehmer mit Planungsanteilen separat zu vergeben. Die hier betreffende Leistung ist das GU-Controlling im Rahmen des Neubaus des Stadions im Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark (2. Bauabschnitt), welches der Sicherstellung der Einhaltung von Kosten-, Termin- und Qualitätszielen über alle Projektphasen von der Planung bis zur Gewährleistung, dient. Es umfasst dabei die systematische Prüfung, Überwachung, Dokumentation und Beratung auf Basis der vertraglichen und technischen Vorgaben (insb. FLB und GU-Vertrag) in enger Abstimmung mit Auftraggeber und Projektsteuerung. Zu den wesentlichen Leistungen zählen die Einarbeitung in sämtliche Projektunterlagen, die Prüfung und Bewertung der Ausführungsplanung, die kontinuierliche Qualitäts- und Fortschrittskontrolle in der Bauausführung mittels Soll-Ist-Vergleichen und Baubegehungen, die frühzeitige Identifikation und Nachverfolgung von Mängeln, die Prüfung von Rechnungen und Nachträgen sowie die Sicherstellung einer vollständigen Projektdokumentation. Darüber hinaus beinhaltet das GU-Controlling die Mitwirkung bei Abnahmeprozessen einschließlich Abnahmeempfehlung, ein strukturiertes Mängelmanagement sowie die fachliche Begleitung während der Gewährleistungsphase bis hin zur abschließenden Bewertung und Freigabe von Sicherheiten.
Qualifikation
Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe und gemäß Artikel 57 der Richtlinie 2014/24/EU (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. (5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt. Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe und gemäß Artikel 57 der Richtlinie 2014/24/EU (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Angaben in den Vergabeunterlagen (z.B.: IV 124 F Eigenerklärung zur Eignung, Wirt-211 EU Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, Vertrag) sind zu beachten.
Lose
1 LosNeubau des Stadions Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark Berlin-2. Bauabschnitt (LPH anteilig 3-4, 5-9) Es ist vorgesehen die LP5-LP9 durch einen Generalunternehmer mit Planungsanteilen separat zu vergeben. Die hier betreffende Leistung ist das GU-Controlling im Rahmen des Neubaus des Stadions im Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark (2. Bauabschnitt), welches der Sicherstellung der Einhaltung von Kosten-, Termin- und Qualitätszielen über alle Projektphasen von der Planung bis zur Gewährleistung, dient. Es umfasst dabei die systematische Prüfung, Überwachung, Dokumentation und Beratung auf Basis der vertraglichen und technischen Vorgaben (insb. FLB und GU-Vertrag) in enger Abstimmung mit Auftraggeber und Projektsteuerung. Zu den wesentlichen Leistungen zählen die Einarbeitung in sämtliche Projektunterlagen, die Prüfung und Bewertung der Ausführungsplanung, die kontinuierliche Qualitäts- und Fortschrittskontrolle in der Bauausführung mittels Soll-Ist-Vergleichen und Baubegehungen, die frühzeitige Identifikation und Nachverfolgung von Mängeln, die Prüfung von Rechnungen und Nachträgen sowie die Sicherstellung einer vollständigen Projektdokumentation. Darüber hinaus beinhaltet das GU-Controlling die Mitwirkung bei Abnahmeprozessen einschließlich Abnahmeempfehlung, ein strukturiertes Mängelmanagement sowie die fachliche Begleitung während der Gewährleistungsphase bis hin zur abschließenden Bewertung und Freigabe von Sicherheiten.
Zuschlagskriterien
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Preis (gem. Vergabeunterlagen Formular IV 2111EUF Gewichtung der Zuschlagskriterien)