Objektplanung für den Ersatzneubau einer zweigruppigen Kindertagesstätte mit Vereinsräumen

Status
Offen
Angebotsfrist
16.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Stadt Weinheim
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
19.10.2026
CPV-Codes
Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden (71221000)
Bekanntmachung
subreport.de
Bekanntmachungsnummer
718786-2026
Verfahrensnummer
bb25b7be-2fad-4fde-bbf2-056487f6cd67

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Weinheim lässt eine eingeschossige, rund 1.000 m² große Kindertagesstätte mit zwei Gruppen und Räumen für die IG Waid planen; das Gebäude soll die bestehende Kita am Hammerweg in Weinheim ersetzen. Ausgeschrieben sind die Objektplanungsleistungen für Gebäude nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9, zunächst stufenweise; der Kostenrahmen für Bauwerk und technische Anlagen beträgt rund 4,09 Millionen Euro brutto. Der Planungsbeginn ist für Mai 2027 vorgesehen, der Baubeginn für das dritte Quartal 2028.

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Leistungsbeschreibung

Die Stadt Weinheim beabsichtigt den Ersatzneubau der Kindertagesstätte „Kita Waid“ auf dem Grundstück Hammerweg 7 in 69469 Weinheim, Flurstück Nr. 13113. Gegenstand des Projekts ist die Errichtung einer zweigruppigen Kindertagesstätte einschließlich Räumlichkeiten für die IG Waid. Anlass für die Neubauplanung sind erhebliche bauliche Mängel am Bestandsgebäude. Das rund 1.750 m² große Grundstück befindet sich am östlichen Rand eines bestehenden Wohngebietes. Auf dem Grundstück befindet sich derzeit die bestehende Kindertagesstätte in einem unterkellerten Gebäude, das ursprünglich als Schulgebäude errichtet wurde. Die vorhandenen Freiflächen werden überwiegend als Außenspielflächen genutzt und sind größtenteils begrünt. Das Grundstück weist eine leichte Neigung in westlicher Richtung auf. Darüber hinaus besteht im nordwestlichen Grundstücksbereich ein deutlicher Höhensprung von knapp 3 m. Die topografischen Gegebenheiten sind insbesondere bei der Gebäudeanordnung, der barrierefreien Erschließung und der Grundstücksentwässerung zu berücksichtigen. Eine besondere Randbedingung des Projekts stellen die vorhandenen Baugrundverhältnisse dar. Nach den Ergebnissen der vorliegenden orientierenden Baugrunduntersuchung sind die anstehenden gering tragfähigen, weichen bis teilweise breiigen Schluffschichten für eine konventionelle Flachgründung ungeeignet. Für den geplanten Ersatzneubau wird daher eine Tiefgründung mittels Pfahlsystemen empfohlen. Als technisch und wirtschaftlich geeignete Gründungsart werden in der Baugrunduntersuchung duktile Gussrammpfähle mit Mantelverpressung genannt. Die geotechnischen Randbedingungen sind im weiteren Planungsprozess entsprechend zu berücksichtigen und mit der Tragwerks- und Entwässerungsplanung abzustimmen. Für die Entwicklung des Ersatzneubaus liegt ein mit den beteiligten Stellen abgestimmtes Raumprogramm vor. Neben den funktionalen Anforderungen an eine moderne zweigruppige Kindertagesstätte, der Integration der Räume der IG Waid, sind auch die erforderlichen Außenspielflächen sowie die notwendigen Erschließungs- und Stellplatzflächen auf dem Grundstück zu berücksichtigen. Der vorhandene Baumbestand ist im weiteren Planungsprozess hinsichtlich seines Erhaltungswertes sowie gegebenenfalls erforderlicher Schutzmaßnahmen zu bewerten. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden vier Planungsvarianten entwickelt und hinsichtlich ihrer städtebaulichen, funktionalen, wirtschaftlichen und technischen Umsetzbarkeit untersucht und miteinander verglichen. Als Grundlage für die weitere Planung wurde ein eingeschossiger Ersatzneubau mit Erhalt des prägenden Baumbestands ausgewählt. Die bevorzugte Variante sieht einen eingeschossigen Ersatzneubau im östlichen Bereich des Grundstücks mit einer Bruttogrundfläche von knapp 1.000 m² vor. Vorgesehen ist ein rechteckiger Baukörper mit gezielten Gebäudeeinschnitten und einer hierdurch aufgelockerten, pavillonartigen Gebäudestruktur. Ein wesentliches Entwurfsziel stellt der weitgehende Erhalt und die Integration des vorhandenen prägenden Baumbestands dar. Die Erschließung des Grundstücks und die Anordnung der erforderlichen Stellplätze erfolgen über den Hammerweg. Aufgrund der eingeschossigen Konzeption kann das Gebäude vollständig barrierefrei organisiert werden. Während der Bauzeit ist nach derzeitigem Planungsstand eine Interimslösung für die Kindertagesstätte erforderlich, welche nicht Bestandteil der Ausschreibung sind. Die im Rahmen der Machbarkeitsstudie entwickelte und bevorzugte Variante bildet die Grundlage für die weitere Planung. Weitere Planungsziele sind nachfolgend gelistet: Untersuchung konventioneller und modularer Bauweisen, Passivhausorientierung und perspektivisch angestrebte Plusenergiebilanz, regenerative Energieversorgung, CO²-Fußabdruck und ökologische Kriterien, Prüfung Dachnutzung als zusätzliche Spielfläche. Der Kostenrahmen (Stand 07/2026) beläuft sich auf 4.088.444,56 € brutto und untergliedert sich wie folgt: KG 300: 2.950.537,50 € brutto KG 400: 1.137.907,07 € brutto Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Objektplanungsleistungen für Gebäude gemäß §§ 33ff. HOAI mit den Leistungsphasen 1-9. Es erfolgt zunächst eine stufenweise Beauftragung. In der Stufe 1 werden zunächst die Leistungsphase 1-3 beauftragt, in der Stufe 2 die Leistungsphasen 4-9. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. Folgende Terminschiene ist angedacht: - Planungsbeginn: Mai 2027 - Baubeginn: 3. Quartal 2028

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Neubau 2-gruppige KiTa mit Vereinsräumen IG Waid, Weinheim - Objektplanung

    Die Stadt Weinheim beabsichtigt den Ersatzneubau der Kindertagesstätte „Kita Waid“ auf dem Grundstück Hammerweg 7 in 69469 Weinheim, Flurstück Nr. 13113. Gegenstand des Projekts ist die Errichtung einer zweigruppigen Kindertagesstätte einschließlich Räumlichkeiten für die IG Waid. Anlass für die Neubauplanung sind erhebliche bauliche Mängel am Bestandsgebäude. Das rund 1.750 m² große Grundstück befindet sich am östlichen Rand eines bestehenden Wohngebietes. Auf dem Grundstück befindet sich derzeit die bestehende Kindertagesstätte in einem unterkellerten Gebäude, das ursprünglich als Schulgebäude errichtet wurde. Die vorhandenen Freiflächen werden überwiegend als Außenspielflächen genutzt und sind größtenteils begrünt. Das Grundstück weist eine leichte Neigung in westlicher Richtung auf. Darüber hinaus besteht im nordwestlichen Grundstücksbereich ein deutlicher Höhensprung von knapp 3 m. Die topografischen Gegebenheiten sind insbesondere bei der Gebäudeanordnung, der barrierefreien Erschließung und der Grundstücksentwässerung zu berücksichtigen. Eine besondere Randbedingung des Projekts stellen die vorhandenen Baugrundverhältnisse dar. Nach den Ergebnissen der vorliegenden orientierenden Baugrunduntersuchung sind die anstehenden gering tragfähigen, weichen bis teilweise breiigen Schluffschichten für eine konventionelle Flachgründung ungeeignet. Für den geplanten Ersatzneubau wird daher eine Tiefgründung mittels Pfahlsystemen empfohlen. Als technisch und wirtschaftlich geeignete Gründungsart werden in der Baugrunduntersuchung duktile Gussrammpfähle mit Mantelverpressung genannt. Die geotechnischen Randbedingungen sind im weiteren Planungsprozess entsprechend zu berücksichtigen und mit der Tragwerks- und Entwässerungsplanung abzustimmen. Für die Entwicklung des Ersatzneubaus liegt ein mit den beteiligten Stellen abgestimmtes Raumprogramm vor. Neben den funktionalen Anforderungen an eine moderne zweigruppige Kindertagesstätte, der Integration der Räume der IG Waid, sind auch die erforderlichen Außenspielflächen sowie die notwendigen Erschließungs- und Stellplatzflächen auf dem Grundstück zu berücksichtigen. Der vorhandene Baumbestand ist im weiteren Planungsprozess hinsichtlich seines Erhaltungswertes sowie gegebenenfalls erforderlicher Schutzmaßnahmen zu bewerten. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden vier Planungsvarianten entwickelt und hinsichtlich ihrer städtebaulichen, funktionalen, wirtschaftlichen und technischen Umsetzbarkeit untersucht und miteinander verglichen. Als Grundlage für die weitere Planung wurde ein eingeschossiger Ersatzneubau mit Erhalt des prägenden Baumbestands ausgewählt. Die bevorzugte Variante sieht einen eingeschossigen Ersatzneubau im östlichen Bereich des Grundstücks mit einer Bruttogrundfläche von knapp 1.000 m² vor. Vorgesehen ist ein rechteckiger Baukörper mit gezielten Gebäudeeinschnitten und einer hierdurch aufgelockerten, pavillonartigen Gebäudestruktur. Ein wesentliches Entwurfsziel stellt der weitgehende Erhalt und die Integration des vorhandenen prägenden Baumbestands dar. Die Erschließung des Grundstücks und die Anordnung der erforderlichen Stellplätze erfolgen über den Hammerweg. Aufgrund der eingeschossigen Konzeption kann das Gebäude vollständig barrierefrei organisiert werden. Während der Bauzeit ist nach derzeitigem Planungsstand eine Interimslösung für die Kindertagesstätte erforderlich, welche nicht Bestandteil der Ausschreibung sind. Die im Rahmen der Machbarkeitsstudie entwickelte und bevorzugte Variante bildet die Grundlage für die weitere Planung. Weitere Planungsziele sind nachfolgend gelistet: Untersuchung konventioneller und modularer Bauweisen, Passivhausorientierung und perspektivisch angestrebte Plusenergiebilanz, regenerative Energieversorgung, CO²-Fußabdruck und ökologische Kriterien, Prüfung Dachnutzung als zusätzliche Spielfläche. Der Kostenrahmen (Stand 07/2026) beläuft sich auf 4.088.444,56 € brutto und untergliedert sich wie folgt: KG 300: 2.950.537,50 € brutto KG 400: 1.137.907,07 € brutto Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Objektplanungsleistungen für Gebäude gemäß §§ 33ff. HOAI mit den Leistungsphasen 1-9. Es erfolgt zunächst eine stufenweise Beauftragung. In der Stufe 1 werden zunächst die Leistungsphase 1-3 beauftragt, in der Stufe 2 die Leistungsphasen 4-9. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. Folgende Terminschiene ist angedacht: - Planungsbeginn: Mai 2027 - Baubeginn: 3. Quartal 2028

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123+124 GWB Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern, soweit dies rechtlich zulässig ist, insbesondere im Sinne des § 56 VgV.

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LOT-0001 · Neubau 2-gruppige KiTa mit Vereinsräumen IG Waid, Weinheim - Objektplanung

Fachliche Qualifikation der Projektleitung / Bauleitung
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Präsentation eines vergleichbaren Projektes des Bewerbenden
15 %
Beim Bietergespräch gewonnene Eindrücke
15 %
Honorar
35 %

Vergabeunterlagen

5 Dateien laut Portal · Stand 19.10.2026
Bewerbungsbogen Verhandlungsverfahren_Objektplanung_Waid.pdfAnschreiben -
Information Datenschutzgrundverordnung.pdfSonstiges348 KB
Informationen zum Teilnahmewettbewerb_Objektplanung_Waid.pdfSonstiges75 KB
Russland_Sanktionen-Eigenerklärung.pdfFormular449 KB
Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach dem LTMG.pdfFormular94 KB

Anforderungen

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123+124 GWB Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern, soweit dies rechtlich zulässig ist, insbesondere im Sinne des § 56 VgV.

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