214 Grundschule2024.pdf

Oberflächenschutz für Sichtbeton beim Neubau einer Grundschule mit Sporthalle

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 09:29 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabemarktplatz.brandenburg.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

214 (Besondere Vertragsbedingungen)

  1. Bauwesenversicherung Der Auftraggeber schließt eine Bauwesenversicherung für das Bauvorhaben ab. An der Prämie beteiligt sich der Auftragnehmer mit einem pauschalen Kostenanteil von 0,2 % der Nettoabrechnungssumme zzgl. der aktuellen Versicherungssteuer. Der Kostenanteil kann vom Auftraggeber von den Rechnungen des Auftragnehmers abgezogen und einbehalten werden. Der Auftraggeber hat auf Verlangen des Auftragnehmers den Abschluss der Bauwesenversicherung durch Vorlage der Versicherungspolice und des Einzahlungs- beleges für die Erstprämie zur Einsichtnahme vorzulegen.

  2. Baustrom / Bauwasser Der Auftraggeber richtet für die Baustelle Anschlüsse für Baustrom und Bauwasser ein. Soweit keine gesonderte Vereinbarung über eine detaillierte anteilige Umlage der entsprechenden Kosten zwischen den Parteien getroffen wird, werden die Kosten pauschal mit 0,4 % der Nettoabrechnungssumme umgelegt und der Auftragnehmer mit dem sich hieraus ergebenden Betrag belastet. Diesen wird der Auftraggeber von jeder Rechnung abziehen und einbehalten.

  3. Abfallentsorgung Es gibt eine zentrale Abfallentsorgung durch einen dritten Dienstleister. Dafür wird eine anteilige Umlage in Höhe von pauschal 0,7 % der Nettoabrechnungssumme von jeder Rechnung abgezogen und einbehalten.

  4. Unfallverhütung Neben der Verpflichtung gemäß § 4 Nr. 2 Abs. 2 VOB/B hat der Auftragnehmer die Unfallverhütungsvorschriften (UVV), herausgegeben vom Bundesverband der Unfallver- sicherungsträger, sowie alle sonstigen Sicherheitsrichtlinien und –regeln insbesondere die dem Schutze Dritter dienen, einzuhalten.

  5. Zinsabschlag / Bauabzugssteuer Legt der Auftragnehmer mit Unterzeichnung des Vertrages keine gültige Freistellungsbe- scheinigung seines zuständigen Finanzamtes vor, so wird von jeder einzelnen Zahlung ein Steuerabzugsbetrag in Höhe von 15 % einbehalten (siehe BGBl 2001 Teil 1 Nr. 46, S. 2267)

  6. Zahlungen und Sicherheiten Um den Informations- und Kontrollinteressen des Auftraggebers gerecht zu werden, sind Abschlagsrechnungen vollständig mit allen erforderlichen Nachweisen nach Branden- burgischer Bauordnung in der jeweils gültigen Fassung gemäß Abschnitt 3 – Bauprodukte und Bauarten – einzureichen. Der Auftragnehmer kann sich nicht auf einen Wegfall der Bereicherung nach § 818 Abs. 3 BGB berufen. Fehlende bzw. unvollständige Revisionsunterlagen begründen ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers. Bei Ablösung eines Einbehaltes durch eine Bürgschaft werden nur Bürgschaften anerkannt, die direkt vom Bürgschaftsgeber eingereicht werden.

  7. Rechnungslegung, Aufmaße Aufmaße und Mengenermittlungen sind dem Fortgang der Leistung entsprechend vor dem Einreichen der Rechnung mit der Bauüberwachung abustimmen und von dieser zu bestätigen, so dass eine Rechnungslegung auf der Basis abgestimmter und bestätigter Aufmaße erfolgt.

[Seite 2]

  1. Vorab-Dokumentation brandschutz- und sicherheitsrelevante Einbauten Eine Vorab-Dokumentation der vom AN zur Ausführung vorgesehenen, brandschutz- und sicherheitsrelevanter Einbauten, ist mit technischen Datenblättern, Zulassungsbescheinigungen, Maßblättern, Einbau- und Montageanleitungen und Fabrikatsangaben, 1-fach in einem beschrifteten Ordner mit Inhaltsverzeichnis und Zwischenlagen, spätestens 4 Wochen nach Beauftragung der örtlichen Bauüberwachung zu< übergeben. Darin enthalten Unterlagen sind auf Verlangen der Bauüberwachung digital zur Verfügung zu stellen. Bei Erfordernis ist diese Unterlage baubegleitend zu aktualisieren.

  2. Dokumentation, Nachweise Die Dokumentation beinhaltet alle für die behördlichen und baurechtlichen Abnahmen durch den AN beizustellende erforderliche Nachweise, wie

  • Abnahmebescheinigungen
  • Fachunternehmererklärung
  • vom AN erstellte Werkplanungen mit Prüfvermerk
  • Prüfzeugnisse zertifizierter Bauteile
  • Bescheinigungen wesentlicher verbauter Materialien
  • sämtliche Bestandszeichnungen, einschl. Planverzeichnis
  • Entwürfe von Wartungsverträgen, die seitens AN für erforderlich gehalten werden (Mindestens alle notwendigen Wartungsverträge zum Erhalt der Gewährleistung gemäß VOB)
  • Produktdatenblätter, Zulassungen etc. sind VOR Ausführungsbeginn der Bauüberwachung vorzulegen und durch den AG freizugeben.
  • Sämtliche Dokumentations- und Revisionsunterlagen sind spätestens 4 Wochen VOR der Abnahme der Bauüberwachung des AG zu übergeben. Sie bilden eine Voraussetzung / Grundlage für die Abnahme.
  1. Materialien: Von den zur Verwendung kommenden Bauteilen sind auf Verlangen der Bauleitung vor Ausführung Proben mit Angaben des Lieferwerkes und den amtlichen Prüfzeugnissen zur Genehmigung vorzulegen. Die in den Allgemeinen Angaben oder positionsweise verlangten Materialgüten und / oder Richtqualitäten dürfen keinesfalls unterschritten werden.

Der anfallende Bauschutt ist vom Auftragnehmer auf eine Kippe seiner Wahl abzutransportieren, sofern in der Leistungsbeschreibung nicht anderes angegeben. Die einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von Sondermüll sowie örtlich festgelegten Maßnahmen für Recycling sind streng einzuhalten, insbesondere die in der Baugenehmigung festgesetzte Entsorgung von Bauabfällen ab Entstehungsort getrennt nach -mineralischen Stoffen (z.B. Bauschutt, Straßenaufbruch, Bodenaushub) -nicht mineralischen (z.B. Baustellenabfälle wie Schrott, Bau- und Abbruchholz) -schadstoffhaltige Bauabfälle (z. B. ölverunreinigter Boden, Bauschutt mit schädlichen Verunreinigungen)

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung