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Anlage 1 zu den Bewerbungsbedingungen 26FEI86755_
Änderungsvorschläge/Nebenangebote: Projektspezifische Regelungen
Zusätzlich zu den Regelungen in Ziffer 8 der Bewerbungsbedingungen ist bei der Abgabe von Änderungsvorschlägen/Nebenangeboten (im Folgenden nur Nebenangebote) zwingend zu berücksichtigen:
- Nebenangebote sind nur zulässig, wenn folgende Mindestanforderungen eingehalten werden:
a. Das Nebenangebot darf nicht zu Funktionalitätseinschränkungen oder erhöhten Kosten während der Nutzungsdauer führen (z. B. durch höheren Verschleiß oder erhöhtem Instandhaltungsaufwand).
b. Das Nebenangebot darf in der wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung des Projekts nicht zu Mehrkosten für den Auftraggeber führen, welche die angebotenen preislichen Vorteile kompensieren.
c. entfällt
d. entfällt
e. entfällt
f. entfällt
g. entfällt h. entfällt
i. entfällt
j. Das Nebenangebot darf keine Preisgleitklauseln beinhalten.
k. entfällt
l. entfällt
m. entfällt
n. entfällt
o. entfällt
p. entfällt
q. entfällt
r. entfällt
- Für Nebenangebote zu folgenden Teilleistungen gelten darüber hinaus die nachfolgend aufgeführten Mindestanfoderungen:
Teilleistung: entfällt
a. entfällt
b. entfällt
c. entfällt
d. entfällt
e. entfällt
f. entfällt
g. entfällt
h. entfällt 208.1223V31 Mindestanforderungen Nebenangebote Seite 1 Fachautor: FE.EI 76 | Dirk Petershofer | Tel.: 9481-4719 Gültig ab: 07.11.2025
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i . entfällt
j . entfällt
k . entfällt
l . entfällt
Teilleistung: entfällt
a. entfällt
b. entfällt
c. entfällt
d. entfällt
e. entfällt
f. entfällt
g. entfällt
h. entfällt
i. entfällt
Seite 2 26FEI86755_ Gültig ab: 07.11.2025