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Kampfmittelräumkonzept ESTW Flörsheim Strecke 3603, km 9,400 - 36,673
Kampfmittelräumkonzept zum Projekt
ESTW Flörsheim
Strecke 3603, km 9,400 - 36,673
Projektstand: Entwurfsplanung
Auftraggeber: DB Netz AG (I.NI-MI-R-M) Ort: Frankfurt am Main Auftragnehmer: Deutsche Bahn AG, DB Immobilien KT AEM - Kampfmittel (CR.R O52) Ort: Karlsruhe Bearbeiter: Sebastian Spitzner Überarbeitung: Rhea von Bülow
Datum: 13.05.2024
Deutsche Bahn AG, DB Immobilien Region Südwest, Kundenteam Altlasten-/Entsorgungsmanagement (CR.R O52) I Gutschstraße 6, 76137 Karlsruhe, Tel. 0721 938 4565, int. Projekt-Nr. D.01G164178.28.200.0001
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Kampfmittelräumkonzept ESTW Flörsheim Strecke 3603, km 9,400 - 36,673
Inhaltsverzeichnis
1 Zusammenfassung 1
2 Veranlassung 2 2.1 Projektbeschreibung 2 2.2 Vertragsgrundlagen 2 2.3 Verwendete Unterlagen 2
3 Aufgabenstellung Kampfmittel 9 3.1 Rechtliche Anforderungen 9 3.2 Zielstellung der Kampfmittelräumung im Projekt 10
4 Standortfaktoren 11 4.1 Lage des Baufeldes 11 4.2 Standortfaktoren und Baufeldbeschreibung 11 4.2.1 Derzeitige Nutzung / Nutzungsumfeld 11 4.2.2 Topographie / Morphologie (Ableitung GOK 1945) 12 4.2.3 Ableitung der Geländeoberkante von 1945 12 4.2.4 Vegetation 13 4.2.5 Geologie und Bodenaufbau 13 4.2.5.1 Quartäre Ablagerungen 13 4.2.5.2 Tertiäre Ablagerungen 14 4.2.6 Oberflächengewässer 15 4.2.7 Hydrogeologie 15 4.2.8 Störkörper 16 4.2.9 Beschreibung logistischer Grundlagen 17 4.2.10 Signal-/Rauschverhältnis 17 4.2.11 Schutzgebiete 17 4.2.12 Kontaminierte Bereiche und Abfall 18
5 Kampfmittelbelastungssituation 19 5.1 Kampfhandlungen 20 5.2 Kampfmittelinventar 22 5.3 Bereits durchgeführte Kampfmittelräumung 22 5.4 Kampfmittelverdachtshorizont 22 5.5 Kampfmittelrisikobewertung 22
6 Beschreibung der kampfmittelrelevanten Baumaßnahmen 23 6.1 Neubau Signale 23 6.1.1 Signalausleger 23 6.2 Neubau Kabeltrasse 24 6.3 Randweganpassungen 24 6.4 Querungen 24 6.4.1 Gleisquerungen 24 6.4.2 Straßenquerungen 25 6.5 OLA-Masten 25 6.6 Bahnübergänge 25 6.6.1 BÜ Posten 26, km 24,905 25 6.7 ESTW-Modulgebäude 25 6.8 Elektrische Weichenheizanlagen 25 6.9 OSE-Schalthäuser 26 6.10 Baustelleneinrichtungsflächen 26 6.11 Stützwand Kostheim 27
Deutsche Bahn AG, DB Immobilien Region Südwest, Kundenteam Altlasten-/Entsorgungsmanagement (CR.R O52) II Gutschstraße 6, 76137 Karlsruhe, Tel. 0721 938 4565, int. Projekt-Nr. D.01G164178.28.200.0001
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Kampfmittelräumkonzept ESTW Flörsheim Strecke 3603, km 9,400 - 36,673
7 Vorgaben zur Kampfmittelerkundung 29 7.1 Allgemeine Vorgaben 29 7.2 Technische Verfahrensbeschreibung 30 7.2.1 Oberflächensondierverfahren 30 7.2.1.1 Geomagnetik 30 7.2.1.2 Elektromagnetik 32 7.2.1.3 Georadar 33 7.2.2 Bohrlochsondierung 36 7.2.2.1 Bohrlochmagnetik 36 7.2.2.2 Bohrlochradar 37 7.2.3 Baubegleitende Kampfmittelräumung 39 7.2.4 Sonstige 39 7.2.4.1 Volumenräumung 39 7.2.4.2 Visuelle Räumung 39 7.3 Vergaberelevante Aspekte 40 7.3.1 Rechte des Auftraggebers 40 7.3.2 Räumstelleneinrichtung 40 7.3.3 Vorbereitung der Flächen zur Überprüfung 40 7.3.4 Räumung von Verdachtspunkten 40 7.3.5 Ergebnisbericht 40
8 Darstellung der favorisierten Räumverfahren 42 8.1 Anzuwendende Räumverfahren 42 8.1.1 Vorbereitende Maßnahmen 42 8.1.1.1 Rodungsmaßnahmen 42 8.1.2 Neubau Signale 42 8.1.2.1 Signalausleger 43 8.1.3 Neubau Kabeltrasse 44 8.1.4 Randweganpassungen 44 8.1.5 Querungen 44 8.1.5.1 Gleisquerungen 44 8.1.5.2 Straßenquerungen 45 8.1.6 OLA-Maste 45 8.1.7 Bahnübergänge 46 8.1.7.1 BÜ Posten 26, km 24,905 46 8.1.8 ESTW-Modulgebäude 46 8.1.8.1 ESTW Flörsheim 46 8.1.8.2 ESTW Mainz-Kostheim 46 8.1.9 Elektrische Weichenheizanlagen 46 8.1.10 OSE-Schalthäuser 47 8.1.11 Baustelleneinrichtungsflächen 47 8.1.12 Stützwand Kostheim 47 8.1.13 Bombenblindgängerverdachtspunkte 48 8.2 Technische Hinweise zur Kampfmittelsondierung 48 8.2.1 Bohrlochsondierung 48 8.2.1.1 Geomagnetik 48 8.2.2 Oberflächensondierung 49 8.2.2.1 Georadar 49 8.2.2.2 Geomagnetik 49 8.2.3 Baubegleitende Kampfmittelsondierung 49 8.3 Vermessung 50 8.4 Dokumentation 50
9 Zeitliche Kalkulation und Kostenschätzung 51
Deutsche Bahn AG, DB Immobilien Region Südwest, Kundenteam Altlasten-/Entsorgungsmanagement (CR.R O52) III Gutschstraße 6, 76137 Karlsruhe, Tel. 0721 938 4565, int. Projekt-Nr. D.01G164178.28.200.0001
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10 Planungsrisiken 53
11 Anlagen 54
Deutsche Bahn AG, DB Immobilien Region Südwest, Kundenteam Altlasten-/Entsorgungsmanagement (CR.R O52) IV Gutschstraße 6, 76137 Karlsruhe, Tel. 0721 938 4565, int. Projekt-Nr. D.01G164178.28.200.0001
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Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Nutzungsumfeld der Strecke 3603 zwischen km 10,600 und 36,673. 12 Tabelle 2: Bau- und Sanierungsjahre der Haltepunkte und Bahnhöfe entlang der Projektstrecken. 13 Tabelle 3: Kreuzende Gewässer entlang der Strecke 3603 zwischen km 10,600 und 36,673. 15 Tabelle 4: Hydrogeologische Einheiten samt k-Wert bezogen auf die Projektstrecke. 15 f Tabelle 5: Schutzgebiete entlang der Strecke 3603, km 10,600 bis 36,673 (FFH = Flora-Fauna- Habitat, LSG = Landschaftsschutzgebiet, NSG = Naturschutzgebiet, WSG = Wasserschutzgebiet (Zone I bis III). 17 Tabelle 6: Überschwemmungsgebiete entlang der Strecke 3603. 18 Tabelle 7: Kampfmittelrisikoprüfung im Bereich der Projektstrecken. 20 Tabelle 8: Anzahl der Luftangriffe auf Strecke 3603, km 28,240 – 29,100 [36]. 21 Tabelle 9: BE-Flächen entlang der Strecke 3603 (fett = kampfmittelrelevante Maßnahme). 26 Tabelle 10: Beispiele von Messanordnungen bei Georadarmessungen und deren Reichweite 35 Tabelle 11: Abgeschätzter Zeitbedarf für die Kampfmittelsondierungen. 51
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 4.1.1: Übersichtsplan der Streckenabschnitte zum ESTW Flörsheim (© GeoBasis-DE / BKG (2021)). 11 Abbildung 4.2.1: Kampfmittelverdachtsflächen (rot = Bombardierung, blau = Artillerie) entlang der Projektteilstrecken 3603, 3525 und 3531 (Karte © GeoBasis-DE / BKG 2021) 19 Abbildung 6.12.1: Schnitt zur Stützwand Kostheim. Der rote Pfeil zeigt auf die Stützwand [34] 28 Abbildung 7.2.1: Schematische Darstellung der geomagnetischen Oberflächensondierung, hier mit Vertikalgradiometer. 31 Abbildung 7.2.2: Schematische Darstellung der elektromagnetischen Oberflächensondierung, hier mit Messwagen. 33 Abbildung 7.2.3: Schematische Darstellung der Oberflächensondierung mit dem Georadar, hier mit Handsonde. 34 Abbildung 7.2.4: Schematische Darstellung der geomagnetischen Tiefensondierung. 37 Abbildung 7.2.5: Schematische Darstellung der Tiefensondierung mit Georadar. 38 Abbildung 8.2.1: Anordnung der Bohrpunkte bei einer Bohrlochsondierung mittels 3-Achs- Gradiometer. 48
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Abkürzungsverzeichnis
AG Auftraggeber ALFV Altlastenverdachtsfläche AN Auftragnehmer für Bauleistungen Bau ANKampfmittel Auftragnehmer Kampfmittelleistungen ATV Allgemeine Technische Vertragsbedingungen AZ Führer Arbeitszugführer BaustellV Baustellenverordnung Bhf / Bf Bahnhof BE Baustelleneinrichtung BFR KMR Baufachliche Richtlinie Kampfmittelräumung BoVEK Boden-Verwertungs- und Entsorgungskonzept BÜ Bahnübergang CR.R O52 DB Immobilien, KT Altlasten- / Entsorgungsmanagement, Region Südwest DB AG Deutsche Bahn Aktiengesellschaft DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung DGUV 201-027 DGUV Information 201-027, Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen bei der Kampfmittelräumung DIN Deutsches Institut für Normung e.V. DL Durchlass EBA Eisenbahnbundesamt EP Entwurfsplanung EÜ Eisenbahnüberführung Gl Gleis GOK Geländeoberkante HgR Historisch-genetische Rekonstruktion Hp Haltepunkt KampfmittelVO Kampfmittelverordnung KBD Kampfmittelbeseitigungsdient der Länder Kg Kilogramm KM Kampfmittel KMVF Kampfmittelverdachtsfläche KRD Kampfmittelräumdienst der Länder KT AEM Kundenteam Altlasten-/Entsorgungsmanagement lb libra (Pfund zu ~ 453,6 gr) - Einheit im angloamerikanischen Maßsystem LB Leistungsbeschreibung Lph Leistungsphase LST Leit- und Sicherungstechnik LSW Lärmschutzwand LV Leistungsverzeichnis mNHN Meter über Normalhöhennull PA Planungsabschnitt PFA Planfeststellungsabschnitt PU Personenunterführung RB Regionalbereich Ril Richtlinie RV Rahmenvertrag SG Schutzgebiet SiGeKo Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator SOK Schienenoberkante SprengG Sprengstoffgesetz SÜ Straßenüberführung TR Technische Regel TS Technische Spezifikation VP Vorplanung USAAF United States Army Air Force
Deutsche Bahn AG, DB Immobilien Region Südwest, Kundenteam Altlasten-/Entsorgungsmanagement (CR.R O52) VI Gutschstraße 6, 76137 Karlsruhe, Tel. 0721 938 4565, int. Projekt-Nr. D.01G164178.28.200.0001
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1 Zusammenfassung
Für die Inbetriebnahme des digitalen Stellwerks im Netzbezirk Mainz, sollen die Streckenabschnitte Flörsheim (Main) - Mainz-Kastel, die freie Strecke Frankfurt-Höchst-Flörsheim (Main) auf der nord- mainischen Strecke zwischen Frankfurt und Wiesbaden (VzG-Strecke 3603), die freie Strecke Ab- zweig Kaiserbrücke Ost - Abzweig Kostheim - Mainz-Bischofsheim auf der Mainzer Umgehungsbahn (VzG-Strecke 3525) sowie die freie Strecke Abzw. Kostheim – Abzw. Kostheim Ost (VzG-Strecke 3531) auf ESTW-Technik umgestellt werden.
Für die Umstellung auf ESTW-Technik sind zahlreiche Umbaumaßnahmen erforderlich wie Kabel- tiefbau, Anpassungen an Bahnübergänge, der Neubau von ESTW-Modulgebäuden und der Bau von elektrischen Weichenheizanlagen.
Innerhalb einer Luftbildauswertung durch das RP Darmstadt, wurden für große Bereiche der Pro- jektstrecke Kampfmittelverdachtsflächen aufgrund von Bombardierungen und Artilleriebeschuss ausgewiesen. Bei bodeninvasiven Maßnahmen innerhalb des Kampfmittelverdachtshorizont von 5 m unter der Geländeoberkante von 1945 werden dementsprechend Kampfmittelsondiermaßnah- men empfohlen.
Insgesamt ist der Neubau von Signalen, Kabeltrassen, Gleis- und Straßenquerungen, zwei ESTW- Modulgebäuden, Fertigbetonschalthäusern für die Elektrische Weichenheizanlagen und der Bahn- übergänge Posten 15, 19 und 20 sowie eine LST Teilerneuerung des Bahnübergangs Posten 26 vorgesehen. Zusätzlich soll der Bahnübergang Posten 35 zurückgebaut und ersetzt werden.
Entsprechend des vorliegenden Projektvorhabens werden für die Kampfmittelsondierung eine Kom- bination aus tiefenbeschränkten und tiefenuneingeschränkten Sondierverfahren empfohlen. Insge- samt werden dabei je nach Wahl der Kampfmittelsondierung 1.348 Bohrlochsondierungen mittels Geomagnetik und/oder Georadar, 252 m2 mittels Oberflächensondierung mit Geomagnetik, 22.077m2 mittels Oberflächensondierungen mit Georadar, 16.712 m2 als vollflächig punktuell boden- eingreifende Kampfmittelsondierung und einige Baubereiche eine Baubegleitende Kampfmittelson- dierung empfohlen.
Deutsche Bahn AG, Kundenteam Altlasten-/Entsorgungsmanagement - Kampfmittel (CR.R O52) Seite 1 Gutschstraße 6, 76137 Karlsruhe, Tel. 0721 938 4565, int. Projekt-Nr. D.01G167064.28.203.0001
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2 Veranlassung
2.1 Projektbeschreibung Für die Inbetriebnahme des digitalen Stellwerks (DSTW) im Netzbezirk Mainz, sollen die Strecken- abschnitte Flörsheim (Main) - Mainz-Kastel, die freie Strecke Frankfurt-Höchst-Flörsheim (Main) auf der nordmainischen Strecke zwischen Frankfurt und Wiesbaden (VzG-Strecke 3603), die freie Stre- cke Abzweig Kaiserbrücke Ost - Abzweig Kostheim - Mainz-Bischofsheim auf der Mainzer Umge- hungsbahn (VzG-Strecke 3525) sowie die freie Strecke Abzw. Kostheim – Abzw. Kostheim Ost (VzG-Strecke 3531) auf ESTW-Technik umgestellt werden [1].
Zudem sind die vorhandenen Drucktastenstellwerke der Bahnhöfe Flörsheim (DrS 2, Inbetrieb- nahme 1963), Hochheim (DrS 2, Inbetriebnahme 1954), Kostheim (DrS, Inbetriebnahme 1959), Mainz-Kastel (DrS 2, Inbetriebnahme 1960) und die Blockstelle Eddersheim (Einheit MW, Inbetrieb- nahme 1950) technisch abgängig und erneuerungsbedürftig [1].
2.2 Vertragsgrundlagen Das KT AEM wurde am 23.04.2021 mit der Leistungsvereinbarung Bestellung „10379342 - Kampf- mittelrisikoprüfung; G.016105001 - 3603 ESTW Flörsheim“ durch die DB Netz AG mit der Erstellung von drei Erkundungskonzepten für die Maßnahme ESTW Flörsheim beauftragt.
Grundlagen der Erstellung der Räumkonzepte sind die übergebenen Unterlagen.
Dieser Bericht bezieht sich speziell und ausschließlich auf die zum Zeitpunkt der Erstellung vor- liegenden Planungsunterlagen. Sollten im weiteren Planungsverlauf oder bei der Umsetzung Än- derungen jeglicher Art erforderlich werden, sind die daraus resultierenden Risiken neu zu bewer- ten und das Konzept anzupassen.
2.3 Verwendete Unterlagen Das Erkundungskonzept basiert auf Planunterlagen der EP.
Übergebene Unterlagen
[1] Projektbeschreibung „Bezeichnung der Maßnahme/des Projektes, Neubau ESTW Flörs- heim“ DB Netz AG
[2] Luftbildauswertung „Frankfurt am Main, Strecke 3603, Bahnkilometer 8,000 - 25,100, Teilab- schnitt Frankfurt-Höchst bis Gleisanschluss der Fa. Shell in Flörsheim, jeweils 20 m rechts und links der Bahnlinie“, Regierungspräsidium Darmstadt, 03/21
[3] Luftbildauswertung „Hattersheim am Main, -Strecke 3603 im Streckenabschnitt Hattersheim bis nach Mainz-Kastel -Im Bereich der Bahnhöfe und angrenzenden Streckenbereiche: Hat- tersheim/Eddersheim/Flörsheim/Hochheim/Mainz-Kostheim/Mainz-Kastel + Wiesbaden Ost“, Regierungspräsidium Darmstadt, 10/19
[4] Schaldach, Simon (2021): WG: ESTW Flörsheim-Unterstützungsleistungen Kampfmittelson- dierung aus RV 41504 [E-Mail], [ESTW-Floersheim@deutschebahn.com; 09.04.2021]
[5] Schaldach, Simon (2021): ESTW Flörsheim--Prüfung der geplanten Erkundungspunkte für Baugrunduntersuchungen auf Kampfmittelverdacht [E-Mail], [ESTW- Floersheim@deutschebahn.com; 24.08.2021]
[6] Schaldach, Simon (2021): AW: ESTW Flörsheim: Geotechnische Erkundung [E-Mail], [ESTW-Floersheim@deutschebahn.com; 14.09.2021]
Deutsche Bahn AG, Kundenteam Altlasten-/Entsorgungsmanagement - Kampfmittel (CR.R O52) Seite 2 Gutschstraße 6, 76137 Karlsruhe, Tel. 0721 938 4565, int. Projekt-Nr. D.01G167064.28.203.0001
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[7] Schematische Übersichtspläne (Entwurfsplanung), DB Netz AG,
− Frankfurt-Höchst (FHOE)
FFH-EP-UZFFH_07-LST-21001-Suxx-003 – A, 31.05.2023 o − Bahnhof Hattersheim (FHAS), Stellwerk Frankfurt Höchst (SpDr S60)
FFH-EP-UZFFH_-07-LST-21101-Suxx-000 - A o − ESTW-Z Flörsheim (FFH)
FFH-EP-UZFFH_-07-LST-21101-Suxx-001 – A (Hp Eddersheim), 02.04.2023 o FFH-EP-UZFFH_-07-LST-21101-Suxx-002 – A (Bahnhof Flörsheim (FFH)), o 02.04.2023
− ESTW-Z Kostheim (FKOS)
FFH-EP-UZFKOS-07-LST-21001-Suxx-000-A, 31.05.2023 o FFH-EP-UZFKOS-07-LST-21001-Suxx-001-A, 31.05.2023 o FFH-EP-UZFKOS-07-LST-21001-Suxx-002-A, 31.05.2023 o FFH-EP-UZFKOS-07-LST-21001-Suxx-003-A, 31.05.2023 o [8] Kreuzungspläne (Vorplanung) der Bahnübergänge BÜ-Posten 15, 19, 20 und 26, DB Netz AG, 22.02.2022
− BÜ Posten 15, Strecke 3603, km 13,240
FFH-VP-UZFFH-06-BÜ-90999-lwbg-001-A o − BÜ Posten 19, Strecke 3603, km 17,455
FFH-VP-UZFFH-06-BÜ-90999-lwbg-002-A o − BÜ Posten 20, Strecke 3603, km 18,860
FFH-VP-UZFFH-06-BÜ-90999-lwbg-003-A o − BÜ Posten 26, Strecke 3603, km 24,905
FFH-VP-UZFKOS-06-BÜ-90999-lwbg-005-A o [9] Kreuzungspläne (Entwurfsplanung) der Bahnübergänge BÜ-Posten 26, DB Netz AG, 07.07.2023
− BÜ Posten 26, Strecke 3603, km 24,905
FFH-EP-UZFKOS-07-BÜ-10009-Iwbg-012-A_Po 26 - Kreuzungsplan Bautechnik _ o Straßenbau
[10] Lageplan Kabeltiefbau (Entwurfsplanung) der Strecke 3603, DB Netz AG, 06.07.2023
„EP_KTB_LP_.dwg“, Erstellt von AutoCAD eTransmit Mittwoch, 4. Oktober 2023, o 14:00 Uhr
FFH-EP-UZFFH_-07-KBT-10007-Lvbk-XXX-A_FFH - KTB-Lageplan o mit XXX von 001 bis 017, Strecke3603 km 10,2 bis 23,4+0,9
FFH-EP-UZFKOS-07-KBT-10007-Lvbk-XXX-A_FKOS - KTB-Lageplan o mit XXX von 001 bis 015, Strecke 3603 km 24,2 bis 36,6+10
Deutsche Bahn AG, Kundenteam Altlasten-/Entsorgungsmanagement - Kampfmittel (CR.R O52) Seite 3 Gutschstraße 6, 76137 Karlsruhe, Tel. 0721 938 4565, int. Projekt-Nr. D.01G167064.28.203.0001
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Kampfmittelräumkonzept ESTW Flörsheim Strecke 3603, km 9,400 - 36,673
[11] Lagepläne der geplanten BE-Flächen
− Hattersheim
− Eddersheim
− Flörsheim-Eddersheim
− Flörsheim 1
− Flörsheim 2
− Hochheim
− Abzw. Kostheim 1
− Abzw. Kostheim 2
− Abzw. Kostheim 3
− Abzw. Kostheim Kaiserbrücke
− Mainz-Kastel
− BÜ-Posten 2
− BÜ-Posten 3
− BÜ-Posten 4
− BÜ-Posten 15
− BÜ-Posten 19
− BÜ-Posten 26
[12] Erläuterungsbericht (Vorplanung) „ESTW Flörsheim Abschnitt Netz Frankfurt/Main, Strecke 3603“, ISB Rhein-Main GmbH, 19.04.2022
[13] Objektpläne zu Signalausleger, DB Netz AG, 10.03.2022
− km 22,773
− km 23,550
− km 28,315
− km 28,375
− km 28,965
− km 30,100
− km 30,515
− km 32,510
− km 32,620
− km 32,775
− km 33,425
− km 33,510
− km 33,575
Deutsche Bahn AG, Kundenteam Altlasten-/Entsorgungsmanagement - Kampfmittel (CR.R O52) Seite 4 Gutschstraße 6, 76137 Karlsruhe, Tel. 0721 938 4565, int. Projekt-Nr. D.01G167064.28.203.0001
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Kampfmittelräumkonzept ESTW Flörsheim Strecke 3603, km 9,400 - 36,673
[14] Erläuterungsbericht (Vorplanung). BÜ Ersatzmaßnahme Bf Mainz-Kastel (Strecke 3603, km 33,375), DB Netz AG, 20.06.2022
[15] Lageplan “Neubau Modulgebäude ESTW-ZU Flörsheim in Eddersheim“, Ottawa Manage- mentConsult GmbH, 05/22
[16] Lageplan und Schnitte “Neubau Modulgebäude ESTW-ZU Kostheim“, Ottawa Manage- mentConsult GmbH, 04/23, 230817_UZ_Abzw-Kostheim_Vorplanung_Stützwand_Sweco
[17] Lageplan „ESTW Flörsheim, Kabellageplan 1/4” (FFH-VP-UZFKOS-06-EEA-42001-Eeak- 000-A_Lageplan_01), DB Engineering & Consulting GmbH, 03/22
[18] Lageplan „ESTW Flörsheim, Kabellageplan 1/4” (FFH-VP-UZFFH-06-EEA-42001-Eeak- 003-A_Lageplan_01), DB Engineering & Consulting GmbH, 03/22
[19] Lageplan “ESTW Flörsheim, Kabellageplan 4/4” (FFH-VP-UZFFH-06-EEA-42001-Eeak- 006-A-Lageplan_04), DB Engineering & Consulting GmbH, 03/22
[20] Lageplan “ESTW Flörsheim, Kabellageplan 2/4” (FFH-VP-UZFFH-06-EEA-42001-Eeak- 004-A-Lageplan_02), DB Engineering & Consulting GmbH, 03/22
[21] Lageplan “ESTW Flörsheim, Kabellageplan 3/3” (FFH-VP-UZFKOS-06-EEA-42001-Eeak- 008-A-Lageplan_03), DB Engineering & Consulting GmbH, 03/22
[22] Lageplan “ESTW Flörsheim, Kabellageplan 2/2” (FFH-VP-UZFKOS-06-EEA-42001-Eeak- 005-A-Lageplan_02), DB Engineering & Consulting GmbH, 03/22
[23] Lageplan “ESTW Flörsheim, Kabellageplan 1/2” (FFH-VP-UZFKOS-06-EEA-42001-Eeak- 004-A-Lageplan_01), DB Engineering & Consulting GmbH, 03/22
[24] Kabellageplan EWHA Bf_Flörsheim, DB Engineering & Consulting GmbH, 04/2023
Bf_Flörsheim_EWHA-W1, Plan 1/4, ESTW Flörsheim, DB Netz Frankfurt, UZ Flörs- o heim (FFH-EP-UZFFH_-07-EEA-42014-Eehk-000-A)
Bf Flörsheim_EWHA-W2, Plan 2/4, ESTW Flörsheim, DB Netz Frankfurt, UZ Flörs- o heim (FFH-EP-UZFFH_-07-EEA-42014-Eahk-001-A)
Bf_Flörsheim_EWHA-W3, Plan 4/4, ESTW Flörsheim, DB Netz Frankfurt, UZ Flörs- o heim (FFH-EP-UZFFH_-07-EEA-42014-Eehk-003-A)
[25] Kabellageplan EWHA Bf-Hattersheim, DB Engineering & Consulting GmbH, 04/2023
Bf-Hattersheim_EWHA-W1, Plan 1/2, ESTW Flörsheim, DB Netz Frankfurt, UZ Flörs- o heim (FFH-EP-UZFFH_-07-EEA-42014-Eehk-004-A)
Bf-Hattersheim_EWHA-W2, Plan 2/2, ESTW Flörsheim, DB Netz Frankfurt, UZ Flörs- o heim (FFH-EP-UZFFH_-07-EEA-42014-Eehk-005-A)
[26] Erläuterungsbericht (AP) „FRÜ Frankfurter Berg, Behelfsbrücke“, Infrastructure GmbH Deutschland Südwest, 09/19
[27] Technischer Bericht „Eigene Gleise für die S6, Fußgängerbrücke Frankfurter Berg“, HOCHTIEF Engineering GmbH, 09/19
[28] Gutachterlicher Bericht zur Herstellung der Grundwassermessstelle 1/22 im Bf Mainz-Kastel (Auftragsnummer: P-F001423P), DB Engineering & Consulting GmbH, 12.07.2022
Deutsche Bahn AG, Kundenteam Altlasten-/Entsorgungsmanagement - Kampfmittel (CR.R O52) Seite 5 Gutschstraße 6, 76137 Karlsruhe, Tel. 0721 938 4565, int. Projekt-Nr. D.01G167064.28.203.0001
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Kampfmittelräumkonzept ESTW Flörsheim Strecke 3603, km 9,400 - 36,673
[29] Erläuterungsbericht „ESTW Flörsheim, Abschnitt Netz Mainz“, Signon Deutschland GmbH, 17.06.2022
[30] Bohr- und Sondierprofile der Baugrunduntersuchung zu Bahnübergängen, DB Engineering & Consulting, 08/2022
BÜ 15 o BÜ 19 o BÜ 20 o BÜ 26d o [31] Prüfbericht zu den Räumkonzepten „230707_ESTW FFH_QP KM-Konzept Bau_Prüfbe- richt.pdf“, Juli 2023
[32] Liste der Bauwerke „230908_ESTW FFH_Kamiso_Bauwerke.xlsx“
[33] LBA 2023
Stellungnahme RP Darmstadt, Aktenzeichen F 2865-2023, 10.07.2023 o F 2865-23_Karte_Bereich 1_MunBelast_1 o F 2865-23_Karte_Bereich 1_MunBelast_2 o F 2865-23_Karte_Bereich 1_MunBelast_3 o F 2865-23_Karte_Bereich 1_MunBelast_4 o F 2865-23_Karte_Bereich 1_MunBelast_5 o F 2865-23_Karte_Bereich 2_MunBelast_1 o F 2865-23_Karte_Bereich 2_MunBelast_2 o F 2865-23_Bereich 1_BVPs_GerFlä_X mit X von 1 bis 5 o F 2865-23_Bereich 2_BVPs_GerFlä_X mit X von 1 bis 8, 13 bis 16 und von 20 bis 29 o [34] Prüfbericht zu den Räumkonzepten „231023_ESTW FFH_Kamiso_Prüfbericht SSch.pdf“, Oktober 2023
[35] Planunterlagen EP
FFH-EP-UZFFH_-07-EEA-42014-Eehk-004-A_Kabellageplan_Bf- o Hattersheim_EWHA-W1.pdf
FFH-EP-UZFFH_-07-EEA-42014-Eehk-005-A_Kabellageplan_Bf- o Hattersheim_EWHA-W2
230817_UZ_Abzw-Kostheim_Vorplanung_Stützwand_Sweco.pdf o [36] Prüfbericht zu den Räumkonzepten „240125_ESTW FFH_Kamiso_Prüfbericht SSch.pdf“, Januar 2024
[37] Ergänzung Zeile 285 Liste der Bauwerke „230908_ESTW FFH_Kamiso_Bauwerke.xlsx“, Eintrag OLA-Abspannmast, Str. 3603, km 30,97 und der dazugehörige „Oberleitungslage- plan ESTW Flörsheim 3603 BF- Abzweig Kostheim , km 30,922 – 31,814 (EPLASS-Dok.Nr.: FFH-EP-UZFKOS-07-OLA-41001-Ebsl-008)“
[38] Signalauslegerpläne
Deutsche Bahn AG, Kundenteam Altlasten-/Entsorgungsmanagement - Kampfmittel (CR.R O52) Seite 6 Gutschstraße 6, 76137 Karlsruhe, Tel. 0721 938 4565, int. Projekt-Nr. D.01G167064.28.203.0001
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Kampfmittelräumkonzept ESTW Flörsheim Strecke 3603, km 9,400 - 36,673
ESTW-FH_SIA_km_22-773_Bauwerksplan_230721.pdf o ESTW-FH_SIA_km_23-015_Bauwerksplan_231031.pdf o ESTW-FH_SIA_km_23-550_Bauwerksplan_230721.pdf o ESTW-FH_SIA_km_28-315_Bauwerksplan_230721.pdf o ESTW-FH_SIA_km_28-965_Bauwerksplan_230721.pdf o ESTW-FH_SIA_km_30-090_Bauwerksplan_230721.pdf o ESTW-FH_SIA_km_30-280_Bauwerksplan_231031.pdf o ESTW-FH_SIA_km_30-515_Bauwerksplan_230721.pdf o ESTW-FH_SIA_km_32-480_Bauwerksplan_230721.pdf o ESTW-FH_SIA_km_32-620_Bauwerksplan_230721.pdf o ESTW-FH_SIA_km_32-757_Bauwerksplan_230721.pdf o ESTW-Flörsheim_Bf_Mz-Kastel_Signalausleger_km33-520.pdf o ESTW-Flörsheim_Bf_Mz-Kastel_Signalausleger_km33-575.pdf o ESTW-Flörsheim_Bf_Mz-Kastel_Signalausleger_km33-639.pdf o
Weitere Unterlagen:
[39] Baufachliche Richtlinien Kampfmittelräumung (BFR KMR), Arbeitshilfen zur Erkundung, Planung und Räumung von Kampfmitteln auf Liegenschaften des Bundes, Bundesministe- rium des Inneren, für Bau und Heimat + Bauministerium der Verteidigung, 09/2018
[40] Leitfaden Kampfmittelbeseitigung auf Flächen der Deutschen Bahn, DB Immobilien Sanie- rungsmanagement, 04/2016
[41] „Erläuterungen zur Geologischen Karte von Hessen“, Maßstab 1:25.000, Kümmerle, E., Semmel, A., Wiesbaden 1969
[42] Orientierende Untersuchung (OU) „Standort Nr. 4718 Flörsheim“, terraplan – Ingenieurbüro für Umwelttechnik, Mannheim 12/99
[43] Detailuntersuchung Stufe Iia „Standort Nr. 4182 Mainz-Kastel“, Geoconsult GmbH, Kron- berg 06/99
[44] Kampfmittelrisikoprüfung „Hochheim, Strecke 3603, km 28,24 – 29,1“, Luftbilddatenbank Dr. Carls GmbH, 06/21
[45] Kampfmittelrisikoprüfung „Mainz, Strecke 3510, km 26,1-29,1 + Strecke 3525, km 0,0-3,7“, Luftbilddatenbank Dr. Carls GmbH, 04/19
[46] Kampfmittelrisikoprüfung „Raunheim, Strecke 3520, km 14,55 – 15,07“, Luftbilddatenbank Dr. Carls GmbH, 06/21
[47] Prüfbericht Qualitätsprüfung Projektmanagement „ESTW Flörsheim, Fachplanung Kampf- mittel“, DB Netz AG, 09/22
Digitale Quellen:
[48] Geologie Viewer des Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie, https://geologie.hessen.de, abgerufen am 27.08.2021
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Kampfmittelräumkonzept ESTW Flörsheim Strecke 3603, km 9,400 - 36,673
[49] Fachinformationssystem Grund- und Trinkwasserschutz Hessen (Gruschu), http://gru- schu.hessen.de, abgerufen am 30.08.2021
[50] Grundwasserdienst des Landes Hessen, https://lgd.hessen.de, abgerufen am 30.08.2021
[51] Stationsdatenbank der DB Station & Service AG, abgerufen am 09.09.2021
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3 Aufgabenstellung Kampfmittel
3.1 Rechtliche Anforderungen
Gemäß BGB trägt der Bauherr die Risiken des Baugrundes, die zu einer Gefährdung von Menschen und Umwelt führen können. Er hat diese zu prüfen und entsprechend zu benennen. Sofern Risiken einer Gefährdung bestehen, sind diese zu beseitigen und/oder zumindest weitestmöglich zu redu- zieren.
Als geltende rechtliche Grundlagen sind insbesondere die § 319 (Baugefährdung) des StGB und §3 des ArbSchG zu nennen.
Weiterhin ist die Verantwortung des Bauherrn für einen sicheren Baugrund in den Allgemeinen Ver- tragsbedingungen DIN 18299 festgelegt. In Bezug auf vorhandene Kampfmittelrisiken ist dort fest- gelegt, dass der Bauherr zu bestätigen hat, dass die im jeweiligen Bundesland geltenden Anforde- rungen zu Erkundungs- und gegebenenfalls Räumarbeiten erfüllt wurden.
Für Gefahren, die von einer Liegenschaft ausgehen, haftet generell der Eigentümer als Zustands- störer. Derartige Gefahren können von Kampfmitteln, die im Untergrund oder an der Oberfläche vorhanden sein können, ausgehen, wobei die konkrete Gefährdung von der Art und Zustand der Kampfmittel sowie deren Explosivstoff und Zündmechanismen abhängt.
Abhängig von den o.g. Eigenschaften können Kampfmittel mit und ohne äußere Auswirkungen zur Umsetzung, d.h. zu Explosion, kommen. In ruhendem Zustand im Untergrund vorhandene Kampf- mittel stellen ohne Eingriffe von außen nur sehr selten eine Gefahr dar. Ausnahmen bilden Kampf- mittel mit vorgespannten Zündsystemen, wie z.B. Bombenblindgänger mit Langzeitzündern, bei de- nen es zur spontanen Selbstdetonation kommen kann.
Erschütterungen, Bewegungen oder ähnliche äußere Einwirkungen, wie sie im Rahmen von Bau- maßnahmen auftreten sowie unsachgemäßer Umgang können die Gefährdung durch Kampfmittel erhöhen. Hiervon kann nicht nur das direkte Baufeld, sondern auch der umgebende Bereich betrof- fen sein.
Auf Flächen, für die ein konkreter Kampfmittelverdacht besteht, ist durch den Bauherrn bei Boden- eingriffen eine Kampfmitteluntersuchung und bei Erfordernis die Beseitigung von Kampfmitten zu veranlassen.
Die Kampfmittelräumung unterliegt als Teil der staatlichen Gefahrenabwehr der Hoheit der Bundes- länder.
Die Rechtgrundlage in Hessen bildet das Hessische Sicherheits- und Ordnungsgesetz (HSOG). Den „Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräumung im Lande Hessen“ sind Hinweise zu den Bearbeitungsschritten der Kampfmittelräumung sowie allgemeine Angaben zu Durchführungs- und Sicherheitsbestimmungen.
Gemäß der Bekanntmachung vom 02.12.1997 „Beseitigung von Kampfmitteln aus dem 1. Und 2. Weltkrieg“ (Az.: III 13 KMRD 6 b 02-01) sind die Kosten für die Kampfmittelräumung d. h. das Su- chen, Auffinden, Bergen und Zwischenlagern von Kampfmitteln vom Grundstückseigentümer zu tra- gen. Das Befördern/Verbringen zur Kampfmittelbeseitigungsanlage des Landes Hessen sowie die Sprengung oder die Entschärfung an der Fundstelle erfolgen durch den Kampfmittelräumdienst oder im Auftrag des Kampfmittelräumdienstes durch ein Vertragsunternehmen. Die Kosten für das Ent- schärfen, Befördern/Verbringen und Vernichten trägt das Land Hessen.
Deutsche Bahn AG, Kundenteam Altlasten-/Entsorgungsmanagement - Kampfmittel (CR.R O52) Seite 9 Gutschstraße 6, 76137 Karlsruhe, Tel. 0721 938 4565, int. Projekt-Nr. D.01G167064.28.203.0001
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Kampfmittelräumkonzept ESTW Flörsheim Strecke 3603, km 9,400 - 36,673
3.2 Zielstellung der Kampfmittelräumung im Projekt Ziel der Kampfmittelräumung ist die Absicherung des vorgesehenen Bauvorhabens, wobei die zu ergreifenden Maßnahmen auf Basis der Kampfmittelbelastungssituation sowie Art- und Tiefe der Bodeneingriffe ermittelt werden. Hierbei ist die Sicherstellung der Arbeitssicherheit sowie der Um- gebungsschutz zu berücksichtigen.
Für die gefahrlose Durchführung eines Bauvorhabens stehen grundsätzlich nachfolgende Möglich- keiten zur Verfügung. Die Varianten, die für das Bauvorhaben empfohlen werden, sind schwarz ge- kennzeichnet.
Variante A: Kampfmittelfreigabe komplett
• Kampfmittelfreiheit für eine festgelegte Fläche wird nach dem Stand der Technik bis zum Kampfmittelverdachtshorizont hergestellt
Geplant ist somit eine Kampfmittelprüfung/ -freigabe ohne Tiefenbeschränkung
Betrifft: Signale mit Eingriffstiefen > 2,0 m u. GOK, Spundwände, Bodenanker, Gleis- und Straßen- querungen
Variante B: Kampfmittelfreigabe eingeschränkt
• Kampfmittelfreiheit für eine festgelegte Fläche wird nach dem Stand der Technik nur bis in eine festgelegte Tiefe hergestellt (auf die Baumaßnahme bezogen)
Geplant ist somit eine Kampfmittelprüfung/ -freigabe mit Tiefenbeschränkung
Betrifft: Signale mit Eingriffstiefen < 2,0 m u. GOK, Neubau Kabeltrasse, Randweganpassungen, BE-Flächen
Variante C: Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen
• Temporäre Maßnahmen während der Baumaßnahme (bspw. Überdeckung einer BE-Fläche, Baustraße) ohne Baugrund-/ Bodeneingriff
Geplant ist somit eine Kampfmittelprüfung/ -freigabe mit Tiefenbeschränkung
Variante D: Nutzungsverzicht
• Auf eine Nutzung von Flächen (Teilflächen) im Rahmen der Baumaßnahme wird verzichtet
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Kampfmittelräumkonzept ESTW Flörsheim Strecke 3603, km 9,400 - 36,673
4 Standortfaktoren
4.1 Lage des Baufeldes Das Gesamtprojekt liegt im Bundesland Hessen. Der Bau des ESTW Flörsheim ist für drei Strecken- bereiche geplant, die teilweise parallel zueinander verlaufen. Die Projektstrecken werden entspre- chend des geplanten Ausbaus in folgenderweise unterteilt:
Strecke 3603, km 9,400 – 36,673 (Frankfurt Höchst – Mainz-Amöneburg) o Strecke 3525, km 3,350 – 12,387 (Mainz-Bischofsheim – Mainz-Amöneburg) o Strecke 3531, km 0,000 – 1,786 (Hochheim (Main) – Mainz-Kostheim (Hafen)) o
Abbildung 4.1.1: Übersichtsplan der Streckenabschnitte zum ESTW Flörsheim (© GeoBasis-DE / BKG (2021)).
Die Eigentumsverhältnisse für Strecke 3603, km 10,600 – 36,673 liegen vollständig bei der DB Netz AG.
4.2 Standortfaktoren und Baufeldbeschreibung
4.2.1 Derzeitige Nutzung / Nutzungsumfeld Aufgrund der Streckenlänge verläuft das Projektgebiet durch zahlreiche Siedlungs- und Indust- rie/Gewerbeflächen, welche in der folgenden Tabelle dargestellt sind. Für die Bereiche, die in der Tabelle nicht dargestellt sind, ist das Umfeld durch Grün- und Landwirtschaftsflächen geprägt.
Deutsche Bahn AG, Kundenteam Altlasten-/Entsorgungsmanagement - Kampfmittel (CR.R O52) Seite 11 Gutschstraße 6, 76137 Karlsruhe, Tel. 0721 938 4565, int. Projekt-Nr. D.01G167064.28.203.0001
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Kampfmittelräumkonzept ESTW Flörsheim Strecke 3603, km 9,400 - 36,673
Tabelle 1: Nutzungsumfeld der Strecke 3603 zwischen km 10,600 und 36,673. Kilometer Flächentyp Lage Bemerkung von bis
Unterliederbach, 10,600 Zeilsheim, Sindlingen 13,900 Hattersheim am 15,100 Main
16,300
18,600 Eddersheim
20,500 Flörsheim am Main 21,280
23,400 l.d.B. ab km 24,100
Keramag/Falken- 24,650 berg
27,900 Hochheim (Main)
30,700
| 12,800 | Siedlungs- und Industrie/Gewerbeflächen | r.d.B & l.d.B |
|---|---|---|
| 15,100 | Siedlungsflächen | r.d.B & l.d.B |
| 16,300 | Industrie- und Gewerbeflächen | r.d.B & l.d.B |
| 18,800 | Waldflächen | r.d.B. |
| 19,100 | Siedlungsfläche | l.d.B. |
| 21,450 | Industrie- und Gewerbeflächen | r.d.B. |
| 23,150 | Siedlungsfläche | r.d.B & l.d.B |
| 25,400 | Industrie- und Gewerbeflächen | r.d.B & l.d.B |
| 25,100 | Siedlungsfläche | r.d.B & l.d.B |
| 28,850 | Siedlungs- und Industrie/Gewerbeflächen | r.d.B & l.d.B |
| 31,350 | Industrie- und Gewerbeflächen | l.d.B. |
Mainz-Kostheim, 30,700 36,673 Siedlungsfläche r.d.B & l.d.B Mainz-Kastel, Mainz-Amöneburg
4.2.2 Topographie / Morphologie (Ableitung GOK 1945) Strecke fällt mit aufsteigender Kilometrierung bis zum Hp Hochheim (Main) leicht ab (ca. 6 m). Be- ginnend am Hp Hochheim (Main) fällt die Bahnstrecke dann um ca. 5 m bei einer Streckenlänge von ca. 850 m auf 85 m NN ab. Anschließend verläuft die Strecke größtenteils auf gleicher Ebene bei einer Höhe von 85 – 86 m NN bis zum Ende der Projektstrecke bei km 36,673.
Aufgrund einer von Nord nach Süd fallenden Geländetopographie zwischen Bahn-km 25,100 und 28,000 befindet sich hier die Bahnfläche in einem Geländeeinschnitt. Auf der Nordseite der Gleise (r.d.B.) liegt somit ein erhöhtes Gelände an, auf der Südseite (l.d.B.) ein abfallendes Gelände.
4.2.3 Ableitung der Geländeoberkante von 1945 Innerhalb einer vorliegenden Kampfmittelrisikoprüfung zum Standort Hochheim, Strecke 3603, km 28,240 – 29,100 wurden für diesen Teilbereich auch Aussagen zum Gelände von 1945 getätigt. Entsprechend der Kampfmittelrisikoprüfung [40] existierte die Bahnstrecke Wiesbaden – Frankfurt bereits im Zweiten Weltkrieg.
Weiter sind mit Hilfe der Stationsdatenbank der Station & Service AG die Baujahre für die Halte- punkte und Bahnhöfe bekannt:
Deutsche Bahn AG, Kundenteam Altlasten-/Entsorgungsmanagement - Kampfmittel (CR.R O52) Seite 12 Gutschstraße 6, 76137 Karlsruhe, Tel. 0721 938 4565, int. Projekt-Nr. D.01G167064.28.203.0001
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Kampfmittelräumkonzept ESTW Flörsheim Strecke 3603, km 9,400 - 36,673
Tabelle 2: Bau- und Sanierungsjahre der Haltepunkte und Bahnhöfe entlang der Projektstrecken. Haltepunkt / Bahnhof Gewerk Baujahr Sanierungsjahr
Frankfurt-Sindlingen -
Hattersheim (Main)
Eddersheim
1999 Flörsheim (Main) 1999 1973 Hochheim (Main) 1993
| Bahnsteige | 1972 |
|---|---|
| Bahnsteige Personenunterführung | 1972 1988 |
| Bahnsteige Personenunterführung | 1973 1912 |
| Bahnsteige Personenunterführung | 1915 1912 |
| Bahnsteige Personenunterführung | 1875 1914 |
Bahnsteige 1973 - Mainz-Kastel Personenunterführung 1938 -
Entsprechend der Kampfmittelrisikoprüfung der Luftbilddatenbank Dr. Carls GmbH bestanden die Strecken bereits zur Zeit des Zweiten Weltkriegs. Es ist daher anzunehmen, dass sich die Gelände- oberkante im Streckenbereich seit dem Zweiten Weltkrieg nicht wesentlich verändert hat. Gemäß der Stationsdatenbank wurden jedoch nach dem Zweiten Weltkrieg die Haltepunkte und Bahnhöfe Frankfurt-Sindlingen, Hattersheim (Main), Eddersheim und Mainz-Kastel erbaut bzw. umfassende Umbaumaßnahmen durchgeführt.
Da die Ausbautiefen für den Neubau von z.B. Bahnsteigen i.d.R. keine vollflächigen Bodentiefen erreichen, die den Kampfmittelverdachtshorizont des Landes Hessen von 5 m u. Geländeoberkante von 1945 (GOK ) durchteufen, ist für Baumaßnahmen im Bereich der Haltepunkte und Bahnhöfe 1945 die umliegende Geländeoberkante als Referenzpunkt zur GOK zu nehmen. 1945
4.2.4 Vegetation Auf der Strecke 3603, zwischen km 10,600 – 36,673 liegt vorwiegend bahntypische Vegetation vor. Bereichsweise befinden sich auf dem Streckenabschnitt auch Baumbestände. Nutzungsbedingt kann für die Gleisbereiche von einer Vegetationsfreiheit ausgegangen werden.
4.2.5 Geologie und Bodenaufbau Die Geologie entlang der Strecke 3603 zwischen km 10,600 und 36,673 wird durch mehrere größere naturräumliche Einheiten beeinflusst, durch den Vordertaunus, den Main-Taunus-Vorland und die Untermain-Ebene sowie das Mainzer-Becken und den Oberrheingraben, der hier als Hattersheimer Graben bekannt ist.
Im Wesentlichen sind Tertiäre und Quartäre Ablagerungen für die geologischen Gegebenheiten in der Region kennzeichnend [38]:
4.2.5.1 Quartäre Ablagerungen Der Umstand, dass der nördliche Teil des Blattes Hochheim sich im Quartär überwiegend gehoben hat, der südliche Teil dagegen abgesunken ist, begünstigte die Entwicklung der pleistozänen Schot- terterrassen des Mains. An günstigen Stellen können bis zu 10 Terrassenstufen unterschieden wer- den [37]. Neben den fluviatilen Ablagerungen treten äolische Sedimente auf, die keinen Übergangs- bereich zwischen Löß und Flugsand aufweisen. Die jüngeren Ablagerungen des Holozäns, fluviatile Sedimente und aquatische Bildungen, bestehen aus Hochflutlehmen und Abschwemmmassen.
Deutsche Bahn AG, Kundenteam Altlasten-/Entsorgungsmanagement - Kampfmittel (CR.R O52) Seite 13 Gutschstraße 6, 76137 Karlsruhe, Tel. 0721 938 4565, int. Projekt-Nr. D.01G167064.28.203.0001
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4.2.5.2 Tertiäre Ablagerungen Die vorwiegend an den nach Westen geneigten Hängen zutage tretenden Tertiärschichten entstan- den im ehemaligen Sedimentationsraum des Mainzer Beckens. Dieser fand in den Taunus- und Rotliegendgesteinen seine nördliche Begrenzung. Nahe dem Küstenbereich des Mainzer Beckens herrschen Kiese und Sande vor, während beckenwärts mehr toniges Material sedimentiert wurde [37]. Unter den verschiedenen Ablagerungen des Tertiärs ist der Cyrenenmergel des Oligozäns her- vorzuheben, der den größten Flächenanteil der auf dem Blatt Hochheim vorhandenen präquartären Bildungen einnimmt. Er streicht im Allgemeinen an den nach Südwesten geneigten Hängen aus [37].
Der Boden im Bereich des Bahndamms wird oberflächennah aus anthropogenen Auffüllungen und quartären Terrassenablagerungen aufgebaut. Die Auffüllungshorizonte erreichen Mächtigkeiten von 0,4 bis 9,6 m und werden von 2 bis 10 m mächtigen Quartärhorizonten unterlagert [39].
Im Zuge der Vorplanung wurden an vier Bahnübergängen an Strecke 3603 Baugrunduntersuchun- gen durchgeführt, innerhalb der näherungsweise folgender Bodenaufbau erkundet wurde [30]:
BÜ 15 (km 13,240):
0,00 – 0,90 m u. GOK: Auffüllungen (Sand)
0,90 – 4,65 m u. GOK: Schluff, Ton, Löß, feinsandig
4,65 – 8,00 m u. GOK: Sand (Fein- bis Mittelsand), Kies
Nach Erreichen der Sandig bis Kiesigen Bodenhorizonte unterhalb der bei 0,90 – 4,65 m u. GOK vorliegenden Schluff, Ton, Löß-Schicht erhöhte sich die Schlagzahl im Zuge der Schweren Ramm- sondierungen auf über 30 Schläge pro 0,10 m Eindringtiefe.
BÜ 19 (km 17,455):
0,00 – 1,20 m u. GOK: Auffüllungen (Sand, Splitt, Bauschutt)
1,20 – 3,60 m u. GOK: Schluff, Ton, Löß, feinsandig
3,60 – 8,00 m u. GOK: Sand, tlw. Kies
Nach Durchteufen der Schluff, Ton, Löß-Schicht bei 3,60 m erhöht sich die Schlagzahl in den nach- folgenden 0,50 Metern auf 20 – 33 Schläge pro 0,10 m Eindringtiefe.
BÜ 20 (km 18,860):
0,00 – 1,50 m u. GOK: Auffüllungen (Sand)
1,50 – 8,00 m u. GOK: Sand, Kies
Unterhalb der Auffüllungsschicht erhöhen sich die Schlagzahlen teilweise auf über 30 Schläge pro 0,10 m, verbleiben aber größtenteils zwischen 10 und 20 Schläge pro 0,10 m Eindringtiefe.
BÜ 26 (km 24,700):
0,00 – 1,40 m u. GOK: Auffüllungen (Kies, sandig)
1,40 – 3,30 m u. GOK: Schluff, tonig
1,40 – 8,00 m u. GOK: Sand (Fein- bis Mittelsand), Kies
Ab einer Tiefe von 2,0 – 3,0 m erhöhen sich die Schlagzahlen auf über 30 Schläge pro 0,10 m.
Zusätzlich wurde innerhalb der Herstellung einer Grundwassermessstelle an Strecke 3603, Bahn- km 33,375 ebenfalls auch der Baugrund bis 15,10 m u. GOK aufgenommen der sich grob zusam- menfassend wie nachfolgend zusammenstellt [27]:
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Kampfmittelräumkonzept ESTW Flörsheim Strecke 3603, km 9,400 - 36,673
0,00 – 1,00 m u. GOK: Auffüllungen
1,00 – 3,90 m u. GOK: Sand, kiesig, ab 2,60 m u. GOK schluffig
3,90 – 4,30 m u. GOK: Kies
4,30 – 5,70 m u. GOK: Schluff, sandig bis 5,30 m u. GOK, kiesig ab 5,30 m u. GOK
5,70 – 9,50 m u. GOK: Sand, ab 7,60 m u. GOK schwach kiesig
9,50 – 12,80 m u. GOK: (Grob)Kies, sandig, steinig
12,80 – 12,90 m u. GOK: Kalkstein
12,90 – 14,40 m u. GOK: Ton, zw. 13,40 – 13,90 m u. GOK Schluff
14,40 – 14,80 m u. GOK: Kalkstein
14,80 – 15,10 m u. GOK: Ton
4.2.6 Oberflächengewässer Der Projektbereich der Strecke 3603 des ESTW Flörsheim liegt teilweise im Nahbereich des Main, der im westlichen Projektbereich in den Rhein mündet. Ab ca. km 33,200 verläuft die Strecke dann entlang des Rheins. Der Abstand variiert hier zwischen ca. 2.000 (Hattersheim am Main) und 70 m (südöstlich Hochheim am Main). Weiter kreuzt die Bahnstrecke zahlreiche weitere kleinere Gewäs- ser, die in der folgenden Tabelle dargestellt sind:
Tabelle 3: Kreuzende Gewässer entlang der Strecke 3603 zwischen km 10,600 und 36,673. Name Kreuzungskilometer
Welschergraben 13,522
Schwarzbach 14,779
Ardelgraben 19,201
Wellbach 19,453
Wickerbach 24,651
Käsbach 31,154
4.2.7 Hydrogeologie Gemäß dem Fachinformationssystem Grund- und Trinkwasserschutz Hessen (Gruschu) [45] sowie der Hydrogeologischen Übersichtskarte des Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) [44] liegt das Projektgebiet innerhalb des Hydrogeologischen Großraums des Oberrheingraben mit dem Mainzer Becken und dem nordhessischen Tertiär, welches aus zahlrei- chen hydrogeologischen Einheiten besteht. Die Projektstrecke verläuft dementsprechend durch fol- gende Einheiten:
Tabelle 4: Hydrogeologische Einheiten samt kf-Wert bezogen auf die Projektstrecke. Streckenkilometer Durchlässig- Hydrogeologische Einheit keitsbeiwert von bis kf (m/s)
Pliozäne Tone, Schluffe, Sande, Kiese, Braun- > 10-6 bis 10-4 14,500 kohle
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14,500 14,800 Terrassenkiese und -sande (silikatisch/karbo- > 10-4 bis 10-3 16,300 20,300 natisch, mittlere Durchlässigkeit) 23,400 25,780 27,810 33,040 34,320 35,570 36,030 36,420 14,800 16,300 Tertiäre Sande, Kiese und Schluffe (silikatisch, > 10-5 bis 10-3 20,300 23,010 mittlere-mäßige Durchlässigkeit) 23,010 23,400 Oligozäne Sande, Tone und Mergel, < 1*10-5 25,780 27,810 karbonatführend 33,040 34,320 künstliche Aufschüttung oder Auffüllung, stark variabel 36,420 36,673 tagebau verfüllt Auensedimente (silikatisch, mittlere-mäßige > 10-5 bis 10-3 35,570 36,030 Durchlässigkeit)
Gemäß der Durchlässigkeitsbeiwerte für die einzelnen Hydrogeologischen Einheiten liegen im Pro- jektgebiet größtenteils Grundwasserleiter und im geringen Umfang auch Grundwasser-Geringleiter vor [44]. Der Grundwasserflurabstand beträgt ca. 8,0 m bei Hattersheim und Sindlingen [38] und steigt mit der Nähe zum Main zunehmend (in Mainnähe ca. 3 – 5 m) an.
Auch sind über den Landesgrundwasserdienst zwei Grundwassermessstellen öffentlich einsehbar. Eine Grundwassermessstelle (ID: 10535) liegt innerhalb des Stadtgebiets Flörsheim und zeigt einen Grundwasserspiegel von 84,38 m NN (18.01.2021) an, was entsprechend einer angegebenen Ge- ländehöhe von 94,5 m NN einem Grundwasserflurabstand von 10,12 m entspricht. Die zweite Grundwassermessstelle befindet sich ca. 370 m nördlich der Bahnstrecke bei Bahn-km 31,300 in Kostheim (ID: 10440). Da die letzten Grundwasserdaten vom 27.07.1970 stammen, entsprechen die Daten nicht mehr dem heutigen Stand. Da für die Grundwassermessstelle aus Flörsheim ebenfalls Grundwasserstände von vor 1970 vorliegen und sich der Grundwasserpegel bei beiden Messstellen in der Zeit ähnlich zueinander verliefen, ist davon auszugehen, dass der Grundwasserstand sich ähnlich zu dem in Flörsheim verhält. Entsprechend der öffentlichen Daten lag der Grundwasserstand damals bei 85,34 m NN, was bei einer angegebenen Geländehöhe von 89,94 einen Grundwasser- flurabstand von 4,60 m entspricht. [46]
Die Grundwasserfließrichtung ist großräumig nach Süden/Südosten in Richtung Main gerichtet.
Innerhalb der Herstellung de Grundwassermesstelle wurde vom 19.05 bis 20.05.2022 bei Bahn-km 33,375, Grundwasser bei einer Tiefe von 5,70 m angetroffen [27]. Im Zuge der Baugrunduntersu- chungen [30] zu den Bahnübergängen wurde für den BÜ 19 bei Bahn-km 17,455 Grundwasser bei einer Tiefe von 5,80 m u. GOK, bei BÜ 20, km 18,860 auf einer Tiefe von 4,80 m u. GOK und BÜ 26 ca. Bahn-km 24,700 bei 4,80 m u. GOK angetroffen.
Entsprechend eines voraussichtlich vorliegenden Grundwasserflurabstands von 4 bis 6 m im Be- reich der Projektstrecke 3660, km 10,600 – 36,673 ist davon auszugehen, dass der Grundwasser- horizont kein limitierender Faktor bei der potentiellen Anwendung von Oberflächensondierungen mit dem Georadar darstellt.
4.2.8 Störkörper Die Projektstrecke befindet sich im Bereich von Bahnanlagen und -gleisen. Im Nahbereich der bahn- technischen Anlagen ist aufgrund der Eisenbestandteile von einer starken Störwirkung auf magne- tische Sondiermethoden auszugehen. Weiter besteht die Möglichkeit im Bereich von anthropogenen
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Auffüllungen auf Schrott oder andere anthropogene Bestandteile zu treffen, die (z.B. im Zuge des Herstellungsprozess) ein magnetisches Feld besitzen.
Als weitere Störkörper im Projektbereich fungieren größere Baukörper wie z.B. die Bahnsteige, Oberleitungen, Bahnübergänge oder Eisenbahnüber- und -unterführungen, die einen erhöhten Auf- wand für die Ausführung mit sich ziehen.
4.2.9 Beschreibung logistischer Grundlagen Die Projektstrecke 3603, km 10,600 – 36,673 verläuft durch die Städte Wiesbaden, Hochheim am Main, Flörsheim am Main, Hattersheim und Frankfurt-Höchst. Aufgrund der in der Region relativ hohen Siedlungs- und Einwohnerdichte sind die Städte und somit auch die Bahnstrecke über Kreis- (K), Land- (L) und Bundesstraßen (B) sowie Bundesautobahnstraßen (A) gut zu erreichen.
Entlang des nördlichen Streckenbereichs von Frankfurt-Höchst bis nach Eddersheim verläuft ca. 1,2 m nordwestlich parallel zur Strecke 3660 die A 66. Zwischen Eddersheim und Flörsheim kreuzt die A 33 und nach Hochheim am Main bis Mainz-Kastel kann die Bahnstrecke von der A 671 aus erreicht werden.
4.2.10 Signal-/Rauschverhältnis Das Signal-Rausch-Verhältnis (SNR – signal-to-noise ratio, auch SRV) ist das Verhältnis der Amplitude des Nutzsignals zur Amplitude des Störsignals für einen Sensor oder ein System und ist wie folgt definiert: SRV = Nutzsignal / Rauschsignal
Um ein Nutzsignal eindeutig vom Rauschen unterscheiden zu können, muss das Nutzsignal wesent- lich größer sein als das Rauschen in einer Messung. Das Signalrauschverhältnis liegt üblicherweise in einem Bereich zwischen SRV = 1 / 1 … > 1000 / 1. Nach WINKELMANN 2009 ist z.B. bei Bauschutt- belastung ein SRV von 2 / 1 zu erwarten, bei mäßigem Umgebungsrauschen ein SRV von 10 / 1 sowie bei geringem Rauschen in beispielsweise Sandböden ein SRV von 100 / 1.
Entsprechend des dargestellten Bodenaufbaus (s. Kapitel 4.2.5), des Grundwasserflurabstands (s. Kapitel 4.2.7) sowie der Störkörper (s. Kapitel 4.2.8) ist von einem vorwiegend geringen bis mäßigen Signal- zu Rauschverhalten auszugehen.
4.2.11 Schutzgebiete Aufgrund der Länge der Projektstrecke verlaufen zahlreiche Schutzgebiete durch das Projektgebiet. In der folgenden Tabelle sind alle Schutzgebiete aufgelistet, die sich im Nahbereich oder innerhalb der Bahnflächen befinden:
Tabelle 5: Schutzgebiete entlang der Strecke 3603, km 10,600 bis 36,673 (FFH = Flora-Fauna-Habitat, LSG = Land- schaftsschutzgebiet, NSG = Naturschutzgebiet, WSG = Wasserschutzgebiet (Zone I bis III). Kilometer Name Typ Lage von bis
Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt r.d.B. Frankfurt am Main WSG Br. 2,westl. Pumpw. Hatt. I, u.a., r.d.B. / l.d.B. Hattersheim/M. Hessische Mainauen l.d.B. Wickerbachaue von Flörsheim und Hoch- r.d.B. heim Falkenberg und Geißberg bei Flörsheim r.d.B.
| LSG | 11,416 | 12,044 |
|---|---|---|
| WSG I, II und III | 15,815 | 21,162 |
| LSG | 16,050 | 18,350 |
| NSG | 25,128 | 25,208 |
| FFH | 25,128 | 25,208 |
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25,390 27,935 Hessische Mainauen LSG r.d.B. / l.d.B. 28,912 30,713
Bedingt durch die Nähe zum Main und zum Rhein befinden sich ebenfalls auch Teile der Projekt- strecke innerhalb und unmittelbar neben festgesetzter Überschwemmungsgebiete (s. Tabelle 6).
Tabelle 6: Überschwemmungsgebiete entlang der Strecke 3603. Kilometer
von bis
32,600 33,850
30,885 31,300
28,870 30,650
Überschwemmungsgebiet 25,775 27,300
24,610 24,675
19,145 19,725
14,735 14,825
4.2.12 Kontaminierte Bereiche und Abfall In keiner der bei der Orientierenden Untersuchung zwischen km 11,730 bis 28,850 der Strecke 3603 durchgeführten Erkundungsbohrungen wurden akute oder konkrete Gefährdungen festgestellt [38].
Im Zuge einer Detailuntersuchung (DU) am Standort Mainz-Kastel wurden bei Untersuchungen an einer Lagerhalle bei Bahn-km 33,175 relevante Bodengehalte von Blei (max. 1.790 mg/kg), Arsen (max. 36,2 mg/kg) und Cadmium (max. 15,7 mg/kg) festgestellt. Bei einer DU am Umschlagsbereich bei Bahn-km 33,240 wurden Feststoffkonzentrationen von bis zu 140 mg/kg PAK, 650 mg/kg Zink, 417 mg/kg Blei und tlw. 0,56 % Mengenanteile an lipophilen Stoffen festgestellt [39].
Alle erkundeten Kontaminationsflächen befinden sich abseits der Gleise. Es besteht jedoch die Mög- lichkeit, dass z.B. durch Diffusions-, Lösungs- und Verschwemmungsprozesse Schadstoffe auch in den Gleisbereich wandern. Sollte es bei den Kampfmittelsondierungsarbeiten zum Auftreten orga- noleptischer Auffälligkeiten oder Verunreinigungen kommen, sind die Arbeiten einzustellen und die betreffenden Bereiche abzusperren. Weitere Maßnahmen zur Prüfung der Situation sind zu veran- lassen.
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5 Kampfmittelbelastungssituation
Für die Projektteilstrecken liegen Luftbildauswertungen des Regierungspräsidiums Darmstadt [2] & [3] & [33] sowie für zwei Teilbereichen Kampfmittelrisikoprüfungen durch die Luftbilddatenbank Dr. Carls GmbH [40] & [41] vor.
Im Zuge der Luftbildauswertungen vom 10.07.2023 (Aktenzeichen F 2865-2023), 16.03.2021 (Ak- tenzeichen: Ffm 6624-2021) und 09.10.2019 (Aktenzeichen: H 2674-2019) durch den Kampfmittel- räumdienst des Landes Hessen wurde die vollständige Projektteilstrecke der Strecken 3603, 3525 und 3531 luftbildseitig ausgewertet und entsprechend den vorliegenden Daten zu großen Teilen ein Kampfmittelverdachtsbereich ausgewiesen.
Gemäß der Luftbildauswertung besteht für die Streckenlänge von insgesamt 36,866 km ein Kampf- mittelverdacht auf 26,504 km, was einem Streckenanteil von ca. 72 % entspricht. Für etwa 432 m der Kampfmittelverdachtsfläche besteht aufgrund ehemaliger Flakstellungen die Möglichkeit auf Ar- tilleriemunition zu treffen. Für die übrigen 26,072 km wurde ein genereller Kampfmittelverdacht auf- grund von Bombardierungen und ehemaliger Flakstellungen ausgewiesen.
Abbildung 4.2.1: Kampfmittelverdachtsflächen (rot = Bombardierung, blau = Artillerie) entlang der Projektteilstrecken 3603, 3525 und 3531 (Karte © GeoBasis-DE / BKG 2021)
Gemäß des ausgewiesenen Kampfmittelverdachts entsprechen die beiden unterschiedlichen Ver- dachtsbereiche dem Verursachungsszenarien „Luftangriff“ und „Bodenkampf“ gem. BFR KMR.
Es gibt Hinweise auf konkrete Bombenblindgängerverdachtspunkte.
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Der Kampfmittelverdachtsbereich erstreckt sich entsprechend der Luftbildauswertungen für Strecke 3603 auf folgenden Bereich:
| Strecke | von km | bis km | Risikoszenario | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 3603 | 10,9 | 11,6 | Bombardierung | ||||||||
| 11,6 | 12,36 | kein Verdacht | |||||||||
| 12,36 | 12,9 | Flackstellung | |||||||||
| 12,36 | 12,68 | Bombardierung | |||||||||
| 12,9 | 14,15 | kein Verdacht | |||||||||
| 14,15 | 16,13 | Bombardierung | |||||||||
| 19,6 | 19,75 | Bombardierung r.d.b | |||||||||
| 16,13 | 20,4 | kein Verdacht | |||||||||
| 20,4 | 21,15 | Bombardierung | |||||||||
| 20,8 | 21,18 | Flackstellung | |||||||||
| 21,18 | 21,7 | kein Verdacht | |||||||||
| 21,7 | 22,1 | Bombardierung | |||||||||
| 22,1 | 22,7 | kein Verdacht | |||||||||
| 22,7 | 22,95 | Flackstellung | |||||||||
| 22,95 | 23,08 | kein Verdacht | |||||||||
| 23,08 | 36,673 | Bombardierung | |||||||||
| 25,15 | 25,36 | Flackstellung | |||||||||
| 28,65 | 28,85 | Flackstellung | |||||||||
| 31,96 | 32,38 | Flackstellung | |||||||||
| 33,76 | 34,33 | Flackstellung | |||||||||
| 34,85 | 35,1 | Flackstellung |
34,85 35,1 Flackstellung
5.1 Kampfhandlungen Weiter liegen Informationen zu den Projektstrecken durch bereits durchgeführten Kampfrisikoprü- fungen der Luftbilddatenbank Dr. Carls GmbH vor [40][41]:
Tabelle 7: Kampfmittelrisikoprüfung im Bereich der Projektstrecken. Name der Kampfmittelrisikoprüfung Relevanter Streckenabschnitt Ausstellungdatum
Strecke 3603, Hochheim, Strecke 3603, Km 28,240 – 29,100 24.06.2021 Km 28,240 – 29,100 Mainz, Strecke 3510, Km 26,100 – 29,100 + Strecke 3603, 30.04.2019 Strecke 3525, Km 0,000 – 3,700 km 36,190 – 36,375
Raunheim, Strecke 3520, km 14,550 – 15,070 Flörsheim (Stadtgebiet) 09.06.2021
Im Zuge der Recherchearbeiten der Kampfmittelrisikoprüfung bei Hochheim konnte nachgewiesen werden, dass Hochheim am Main im Zweiten Weltkrieg insgesamt 17-mal das Ziel von strategischen und gegen Kriegsende auch taktischen alliierten Luftangriffen war. Die Bombardements zwischen Juli 1941 und März 1945 wurden von der Eighth und der Ninth Air Force der United States Army Air Forces sowie der britischen Royal Air Force geflogen. Hauptangriffsziele waren der Bahnhof Gus- tavsburg und die dortigen Industrieanlagen, die mit Spreng- und Brandbomben belegt worden sind. Die Projektfläche bei Strecke 3603, km 28,240 und 29,100 selbst war in den folgenden drei Zeiträu- men (ZR) von Bombenabwürfen betroffen:
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Tabelle 8: Anzahl der Luftangriffe auf Strecke 3603, km 28,240 – 29,100 [36]. Datum / Zeitspanne Anzahl Angriffe Abwurfmunition
500 lb Sprengbomben 15.08. – 08.09.1944 2 500 lb Clusterbrandbomben
09.10. – 19.10.1944 2 500 – 1.000 lb Sprengbomben
13.01.1945 1 1.000 lb Sprengbomben
Hochheim wurde am 28.03.1945 von aus Osten vorrückenden Einheiten der 80th Infantry Division der US Army eingenommen, wobei die katholische Kirche (400 m nördlich des Bahnareals) und das Schlößchen (500 m nördlich) im Vorfeld durch US-amerikanischen Artilleriebeschuss zerstört bzw. beschädigt worden sind. Aufgrund der Distanzen ist für das Untersuchungsareal hieraus kein Kampf- mittelverdacht abzuleiten. Für dieses selbst liegen Hinweise auf Bodenkampfhandlungen vor.
Entsprechend der Kampfmittelrisikoprüfung zu Mainz wurden auch rechts des Rheins Streckenbe- reiche mit ausgewertet [41]. Die Recherche für diesen Bereich ergab, dass die Ortschaft Kastel am 28.03.1945 durch das 317th Infantry Regiment der 80th Infantry Division geräumt wurde. Dabei kam es Mainz-Kastel zu schweren Gefechten.
Im Zuge der Kampfmittelrisikoprüfung am Standort Raunheim wurden auch Akten ausgewertet, die Hinweise zum Kriegsgeschehen bei Flörsheim geben [42]. Entsprechend der Recherchearbeiten war die Region im Zweiten Weltkrieg insgesamt zehnmal von strategischen und gegen Kriegsende auch von taktischen alliierten Luftangriffen betroffen. Weiter wurden in Flörsheim stationierte deut- sche Soldaten von einem in Raunheim positionierten amerikanischen Geschütz beschossen.
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5.2 Kampfmittelinventar Unter Berücksichtigung der vorliegenden Kampfmittelrisikoprüfungen sowie der Luftbildauswertun- gen liegen innerhalb des Projektgebiets großflächige Kampfmittelverdachtsbereiche aufgrund von Bombardierungen (Verursachungsszenario: Luftangriffe) und Bodenkampfhandlungen (Verursa- chungsszenario: Bodenkampf) vor.
Mit Hilfe der Beladungslisten wurden als potentielle Kampfmittel für die Projektfläche gem. des Ver- ursachungsszenarios „Luftangriffe“ Spreng-, Splitter- und Brandbomben dokumentiert. Für den Be- reich bei Hochheim, Strecke 3603, km 28,240 – 29,100 wurden dabei 500 lbs Splitter und 500 – 1.000 lbs Sprengbomben gem. der Kampfmittelrisikoprüfung eingesetzt.
5.3 Bereits durchgeführte Kampfmittelräumung Im Zuge der geotechnischen Erkundungen wurden vom 09.05. – 11.05.2022 vorlaufend Bohr- lochsondierungen mit Hilfe der Geomagnetik (Sensys 3AS, Suchstufe: 3000) und des Georadars (Radar BA-500 GSSI) durchgeführt. Es wurden innerhalb der 14 Bohrlochsondierungen keine Ano- malien vorgefunden, die auf Kampfmittel hinweisen. Beim Bohrloch 7 gibt in einem Meter Tiefe Hin- weise auf Störungen durch Bauwerk, bei den Bohrlöchern 8 und 13 gibt es in einem Meter Tiefe Hinweise auf einen Störkörper, eine Öffnung wird nicht empfohlen.
Durch das RP Darmstadt wurden im Juli 2023 neue Daten zu bereits beräumten Flächen übermittelt. Die meisten davon scheinen im Zusammenhang mit dem hier behandelten Projekt zu stehen. Kon- krete Freigabe Protokolle fehlen jedoch bei der Übermittlung.
5.4 Kampfmittelverdachtshorizont Auf Kampfmittelverdachtsflächen begründet durch das Verursachungsszenario „Luftangriffe“ ist durch das RP Darmstadt ein Kampfmittelverdachtshorizont bis in eine Tiefe von 5,0 m u. GOK 1945 definiert worden. Entsprechend abgeworfener Sprengbomben mit max. 1.000 lbs ist bedingt durch die vorliegenden Bodenbestandteile (s. Kapitel 4.2.5) mit einer maximalen Tiefenreicheweite von ca. 5,10 m u. GOK bei einer Dienstgipfelhöhe von max. 6.716 m ü. GOK und einem Reibungskoeffizient von Stahl zu Luft von 0,2 auszugehen.
Bei einem ausschließlichen Kampfmittelverdacht auf Artilleriemunition wird aufgrund des durch das geringere Gewicht ebenfalls auch geringere Eindringen in die Bodenschichten ein Kampfmittelver- dachtshorizont bis 2 m u. GOK angenommen. 1945
5.5 Kampfmittelrisikobewertung Gemäß den vorliegenden Unterlagen besteht die Möglichkeit auf Teilflächen des Projektgebiets bei bodeninvasiven Arbeiten auf Bombenblindgänger (Spreng-, Splitter- und Brandbomben) zu treffen (Verursachungsszenario „Luftangriffe“).
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit auf weiteren Teilflächen auf Kampfmittel des Verursa- chungsszenarios „Bodenkampf“ gem. BFR KMR zu treffen. Dies betrifft den Streckenbereich Strecke 3603 zwischen km 12,426 – 12,858 [3] sowie im Stadtbereich Mainz-Kastel [41].
Gemäß Baufachlicher Richtlinien Kampfmittelräumung [35] besteht für die ausgewiesenen Bereiche weiterer Erkundungsbedarf (Kategorie 2).
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6 Beschreibung der kampfmittelrelevanten Baumaßnahmen
Bedingt durch den geplanten Bau eines digitalen Stellwerks (DSTW) im Netzbezirk Mainz ist die Umstellung der Strecke 3603 zwischen km 9,400 und 36,673 auf ESTW-Technik notwendig. Für die Umstellung auf ESTW-Technik sind Tiefbauarbeiten für Kabeltrassen, Kabelquerungen, Signalgrün- dungen, Maßnahmen (inkl. Ersatzbau) an bestehenden Bahnübergängen, die Errichtung von ESTW-Modulgebäuden inkl. Netzersatzanlage (NEA) Neubau von vier OSE-Schalthäusern und der Bau von Fertigbetonstationen für elektrische Weichenheizanlagen (EWHA) geplant.
Für alle genannten Streckenabschnitte sind Tiefbauarbeiten für Kabeltrassen, Kabelquerungen und Signalgründungen in einem Korridor von 6 m rechts und links der Gleisachse geplant [1].
6.1 Neubau Signale Für den Ausbau des ESTW an der Strecke 3603 sind zur Realisierung ebenfalls neue Signale vor- gesehen. Entsprechend den vorliegenden schematischen Übersichtsplänen zum Vorhaben [7] und der Bauwerksliste [32]sollen 86 Signale im Netz Frankfurt und 99 Signale im Netz Mainz errichtet werden. Die genauen Positionen werden durch den AG zur Verfügung gestellt.
Die neuen Signale sollen teilweise Flach- als auch Tiefgegründet werden. Für die Herstellung der 38 Signale im Flachgründungsverfahren sind Bodeneingriffe bis max. 1,0 m u. GOK im offenen Ver- bau vorgesehen. Die weiteren 139 tief zu gründeten Signale werden im Regelfall mit Hilfe einer Rammrohrgründung bis 6,50 m u. GOK hergestellt. [7][35]
6.1.1 Signalausleger In den Streckenbereichen in denen kein ausreichender Abstand (4,00 m) zwischen dem Signal und den Gleisen eingehalten werden kann, ist der Bau von Signalauslegern erforderlich.
Es sind für das Vorhaben auf Strecke 3603 im Netz Frankfurt drei Signalausleger und im Netz Mainz 11 an folgenden Bahn-km vorgesehen [37]. Teilweise werden zwei Signale pro Signalausleger rea- lisiert.
| Netz | Bereich | Signalbezeich- | Stre- | Km | Gründung | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| nungen | cke | Km | ||||||||
| Netz Frank- furt | Flörsheim | Signalausleger 88 ZU2 | 3603 | 22,773 | Stahlrohr-Gründungspfahl | |||||
| Netz Frank- furt | Flörsheim | Signalausleger 88 VWZu2 | 3603 | 23,015 | Stahlrohr-Gründungspfahl | |||||
| Netz Frank- furt | Flörsheim | Signalausleger 88 N1 | 3603 | 23,55 | Stahlrohr-Gründungspfahl | |||||
| Netz Mainz | Hochheim | Signalausleger 89 P1 | 3603 | 28,315 | Stahlrohr-Gründungspfahl | |||||
| Netz Mainz | Hochheim | Signalausleger 89 N1+N2 | 3603 | 28,965 | Stahlrohr-Gründungspfahl | |||||
| Netz Mainz | Kostheim (Abzw. Mainz-Kost- heim) | Signalausleger 90 VW117, VW217 | 3603 | 30,09 | Stahlrohr-Gründungspfahl | |||||
| Netz Mainz | Kostheim (Abzw. Mainz-Kost- heim) | Signalausleger 90 117, 217 | 3603 | 30,28 | Stahlrohr-Gründungspfahl | |||||
| Netz Mainz | Kostheim (Abzw. Mainz-Kost- heim) | Signalausleger 90 4,6Vf+4,6Vff | 3603 | 30,515 | Stahlrohr-Gründungspfahl | |||||
| Netz Mainz | Mainz-Kastel | Signalausleger 91 Vn2 | 3603 | 32,48 | Stahlrohr-Gründungspfahl |
Netz Mainz Mainz-Kastel Vn2 3603 32,48 Stahlrohr-Gründungspfahl
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Signalausleger Netz Mainz Mainz-Kastel 91P1 3603 32,62 Stahlrohr-Gründungspfahl
| Netz Mainz | Mainz-Kastel | Signalausleger 91 VW2n1 VW2n2 | 3603 | 33,52 | Stahlrohr-Gründungspfahl |
|---|---|---|---|---|---|
| Netz Mainz | Mainz-Kastel | Signalausleger 91 VW3n2 | 3603 | 33,575 | Stahlrohr-Gründungspfahl |
| Netz Mainz | Mainz-Kastel | Signalausleger 91 N2 | 3603 | 33,639 | Stahlrohr-Gründungspfahl |
| Netz Mainz | Mainz-Kastel | Signalausleger 91 VW2p1 | 3603 | 33,757 | Stahlrohr-Gründungspfahl |
Netz Mainz Mainz-Kastel VW2p1 3603 33,757 Stahlrohr-Gründungspfahl
Entsprechend den Objektplänen ist eine Gründung mit Hilfe eines Stahlrohr-Gründungspfahl nach statischen Erfordernissen vorgesehen [37]
6.2 Neubau Kabeltrasse Im Zuge der Herstellung des ESTW ist ebenfalls auch die Verlegung von zahlreichen Kabeln erfor- derlich. Da die Strecke 3603 bereits über zahlreiche Kabeltrassen verfügt, können diese teilweise für die geplanten Kabelverlegungen mit genutzt werden. Zusätzlich ist auch der Rückbau- und Neu- bau bestehender Kabeltrassen sowie der vollständige Neubau von Kabeltrassen vorgesehen.
Für die Kabeltrassen sind Betonkabelkanäle der Größe I bis IV mit innenliegendem Falz zu verwen- den. Teilweise sind auch aufgeständerte GFK-Kabelkanäle notwendig.
Insgesamt sind entlang der Strecke auf ca. 14,20 m [32] neue Kabeltrassen im Netz Frankfurt und ca. 12,6 m [32] im Netz Mainz vorgesehen. Zusätzlich verlaufen ca. 4.650 m an geplanten Kabel- trassenneubau unmittelbar parallel von bestehenden Kabeltrassen.
6.3 Randweganpassungen In einigen Abschnitten/Bereichen müssen, die in der Dammlage befindlichen Randwege für die Her- stellung von neuen Kabeltrogtrassen verbreitert werden.
Je nachdem wie der Randweg gestaltet ist, müssen bei einer Randwegverbreiterung Sicherungs- maßnahmen gegen das Verschieben/Abrutschen der neuen Kabeltrogtrasse geplant werden. Die Randwegsicherungen sind nach der Ril 836.4304 zu bemessen. [11]
6.4 Querungen
6.4.1 Gleisquerungen Die Herstellung der Kabeltrassen bedingt auch die Herstellung von zahlreichen Gleisquerungen ent- lang der Strecke 3603. In der Bauwerksliste vom 08.09.2023 [32] sind 37 Querungen als in offener Bauweise angegeben und 28 in geschlossener Bauweise. Davon liegen 29 Querungen in offener Bauweise sowie 20 in geschlossener Bauweise in Bereichen mit dem Verdachtsszenario Bombar- dierung.
Bei einlagigen Gleisquerungen sind Kabelschutzrohre PE-HD 110 mm / Wanddicke > 6,3 mm mit einer Überdeckung von > 1,50 m (vertikaler Abstand, gemessen vom Rohrscheitel bis zur Schwel- lenoberkante) einzusetzen [11].
Entsprechend der Auskunft durch die DB Netz AG vom 17.08.2022 ist für die Herstellung der Start- und Zielgrube ein Ausbau bis 2,50 m u. Schwellenoberkante (SchwOK) vorgesehen.
Deutsche Bahn AG, Kundenteam Altlasten-/Entsorgungsmanagement - Kampfmittel (CR.R O52) Seite 24 Gutschstraße 6, 76137 Karlsruhe, Tel. 0721 938 4565, int. Projekt-Nr. D.01G167064.28.203.0001
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Kampfmittelräumkonzept ESTW Flörsheim Strecke 3603, km 9,400 - 36,673
Entsprechend des frühen Planungsstands ist der Verbau noch nicht abschließend geklärt. Es wird daher provisorisch angenommen, dass die Baugruben bauzeitlich über einen Spundwandverbau bis mind. 4,50 m u. GOK gesichert werden.
6.4.2 Straßenquerungen Alle notwendigen und geplanten Straßenquerungen sind aus wirtschaftlichen Gründen in offener Bauweise zu erstellen. Dabei ist eine Mindestüberdeckung von 1,0 m unter OK Straße einzuhalten [11].
6.5 OLA-Masten Für die Umsetzung der Gesamtmaßnahme ist der Bau eines OLA-Mast am Hp Eddersheim, ein OLA-Mast am Bahnhof Flörsheim und drei Maste am Abzw. Kostheim geplant.
An Strecke 3603 km 23,93 im Bereich Flörsheim [32] ist der Mast 23-23 geplant. Der Neubau eines OLA-Abspannmasts, 30-8n, im Abzweig Kostheim, Strecke 3603, km 30,930, bahnrechts ist vorge- sehen [36].
Die OLA-Maste sollen dabei als Rammrohrgründung oder Ortbetongründung hergestellt werden. [43]
6.6 Bahnübergänge Im Rahmen des ESTW-Projekts sind auf der Projektstrecke 3603 zwischen km 10,600 und 36,673 Baumaßnahmen an den Bahnübergängen BÜ Posten 15 (Bahn-km 13,240), BÜ Posten 19 (Bahn- km 17,455) und BÜ Posten 20 (Bahn-km 18,860) geplant [8], die sich alle außerhalb von Kampfmit- telverdachtsbereichen befinden.
Die Bahnübergänge sollen dabei richtlinienkonform (gem. Ril 815 und der zugehörigen Straßenbau- richtlinie) erneuert werden [11].
6.6.1 BÜ Posten 26, km 24,905 Entsprechend der Planunterlagen [8] ist eine Erneuerung des bestehenden Bahnübergangs geplant. Entsprechend des Variantenentscheid sind für das Bauwerk keine bautechnischen Anpassungen vorgesehen. Es erfolgt eine LST-Teilerneuerung.
6.7 ESTW-Modulgebäude Zur Unterbringung der ESTW-Technik sollen Modulgebäude am Standort Eddersheim und Mainz- Kostheim errichtet werden. [28]
Neben den Modulgebäuden selbst ist der Bau von Parkplatzflächen und eine Erneuerung der Zu- wegung vorgesehen. [15]
Die ESTW-Gebäude bestehen aus einzelnen zusammengesetzten Modulen mit einer Größe von 3 m x 6 m je Modul. Die ESTW Gebäude in Flörsheim und Mainz-Kostheim sollen jeweils aus 18 Modulen zu einem zweigeschossigen Gebäude bestehen. Die Gesamtfläche beträgt ca. 200 m2.
Entsprechend des aktuellen Planvorhabens werden für die Parkplatzflächen Eingriffstiefen von max. ca. 0,80 m u. GOK erforderlich. Für die ESTW-Gebäude werden Bodeneingriffe von bis zu 5m u. GOK erforderlich [31].
6.8 Elektrische Weichenheizanlagen Für die benötigten Elektrischen Weichenheizanlagen (EWHA) ist der Bau neuer Fertigbetonstatio- nen an der Strecke 3603 geplant.
Deutsche Bahn AG, Kundenteam Altlasten-/Entsorgungsmanagement - Kampfmittel (CR.R O52) Seite 25 Gutschstraße 6, 76137 Karlsruhe, Tel. 0721 938 4565, int. Projekt-Nr. D.01G167064.28.203.0001
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Kampfmittelräumkonzept ESTW Flörsheim Strecke 3603, km 9,400 - 36,673
Im Bahnhof Hattersheim werden an Km 14,75 EWHA W1 (Hattersheim) geplanten und an km 15,52 EWHA W2 (Hattersheim) [31, 32, 34].
Der Bau der bei Bahn-km 21,50 geplanten EWHA W1 (Flörsheim) ist als Fertigteilbetonstation mit einer Größe von 2,98 m x 1,78 m geplant. [18]
Neben dem geplante ESTW bei km 22,375 (Flörsheim) [32] der Bau der EWHA W2, einer Trafosta- tion und einer Netzersatzversorgung geplant mit Fertigteilbetonstationen mit einer Größe von 2,98 m x 1,78 m. [20]
Die Anlage EWHA W3 wird bei km 23,88 (Flörsheim) [32] in einem Betonschalthaus errichtet, zur Versorgung aus der Oberleitung ist ggf. ein neuer Mast zu errichten (Versorgung aus Mast 23-23 nicht möglich). Die Größe des Fertigbetonschalthauses beträgt ca. 2,98 x 1,78 m. [19]
Weiter soll bei Bahn-km 28,31 der EWHA W1 (Hochheim) [32] mit einer Fertigteilbetonstation (2,98 m x 1,78 m) erstellt werden. [23]
Bei Bahn-km 29,04 soll die EWHA W2 (Hochheim) [32] mit einer Größe von 2,98 m x 1,78 m erbaut werden. [22]
Für den Bau der bei Bahn-km 30,70 (entspricht Strecke 3531, km 0,18) EWHA W1 (Kostheim) ist der Bau des EWHA als Fertigteilbetonstation mit einer Größe von 2,98 m x 2,38 m geplant. Zusätz- lich ist der Bau einer Trafostation und einer Netzersatzversorgung mit Fertigteilbetonstationen mit einer Größe von 2,98 m x 1,78 m vorgesehen. [17]
Bei Bahn-km 33,925 ist der Bau der EWHA W1 (Mainz-Kastel) [32] als Fertigteilbetonstation mit einer Größe von 2,98 m x 1,78 m geplant. [21]
Aufgrund des vorliegenden Planungsstand sind noch keine Detailinformationen für den Bau des Fertigbetonschalthauses verfügbar. Entsprechend den Erfahrungen aus anderen Projekten wird da- her zum aktuellen Zeitpunkt mit einer Flachgründung bis ca. 0,80 m u. GOK sowie dem Bau eines Tiefenerders bis mind. 8,0 m u. GOK geplant.
6.9 OSE-Schalthäuser An den Betriebsstellen Hattersheim an km 15,089, Flörsheim km 22,37, Hochheim km 28,381 und Mainz-Kastel km 33,27 sind Neubauten von OSE-Schalthäusern vorgesehen. Als Gründung ist eine Flachgründung mit Betonfuß in kleiner Bauform vorgesehen [32]. Es ist eine Grundfläche von 2,87m x 1,70m vorgesehen.
6.10 Baustelleneinrichtungsflächen Insgesamt sind 17 Baustelleneinrichtungsflächen entlang der Strecke 3603 und 3525 geplant, wo- von zehn in den Projektbereich von der Strecke 3603 fallen [1] und lediglich sechs der elf BE-Flächen befinden sich innerhalb ausgewiesener Kampfmittelverdachtsflächen:
Tabelle 9: BE-Flächen entlang der Strecke 3603 (fett = kampfmittelrelevante Maßnahme). Kilometer KMVF Nr. Name Fläche (x = trifft zu) von bis
1 x 2 3
4
| Hattersheim | 5.114 m2 | 14,980 | 15,400 |
|---|---|---|---|
| Eddersheim | 671 m2 | 18,868 | 18,920 |
| Flörsheim-Eddersheim | 59.221 m2 | 19,453 | 19,750 |
| Flörsheim 1 | 1.827 m2 | 21,423 | 21,785 |
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5 x 6 x
7 x
8 x 9
10
| Flörsheim 2 | 1.383 m2 | 21,965 | 22,050 |
|---|---|---|---|
| Hochheim | 2.431 m2 | 28,650 | 28,840 |
| Abzw. Kostheim 1 | 3.514 m2 | 29,242 | 29,385 |
| BÜ Posten 26 | 439 m2 | 24,908 | 24,935 |
| BÜ Posten 19 | 314 m2 | 17,425 | 17,444 |
| BÜ Posten 15 | 245 m2 | 13,217 | 13,236 |
11 Mainz-Kaste, BÜ35l 5.214 m2 33,149 33,367 x
6.11 Stützwand Kostheim Zwischen dem geplanten Neubau Modulgebäude ESTW-ZU Kostheim und der Grundstücksgrenze DB wird eine Stützwand bei km 30,7 auf einer Länge von ca 120 m errichtet [34].
Zum Gegenwärtigen Zeitpunkt liegen noch keine maßstabsgetreuen Pläne vor.
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Kampfmittelräumkonzept ESTW Flörsheim Strecke 3603, km 9,400 - 36,673
Abbildung 6.12.1: Schnitt zur Stützwand Kostheim. Der rote Pfeil zeigt auf die Stützwand [34]
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7 Vorgaben zur Kampfmittelerkundung
7.1 Allgemeine Vorgaben Es existiert kein bundesweit einheitliches Regelwerk, welches Zuständigkeiten, Haftung oder mate- rielle Anforderungen an die Kampfmittelräumung regelt. Stattdessen sind bundeslandspezifisch ver- schiedenste Gesetze und Vorgaben zu berücksichtigen.
Die Beseitigung von Kampfmitteln dient der Abwehr von Gefahren für Leib und Leben des Menschen sowie für Sachgüter und fällt damit in das Sachgebiet des Polizei- und Ordnungsrechts, welches grundsätzlich durch die Länder geregelt wird. Bundesweit gültig hingegen ist das SprengG.
Die Kampfmittelräumung erfolgt ausschließlich durch Unternehmen mit Erlaubnis nach §7 SprengG, wobei die Leitung der Räumstelle gemäß §19 SprengG einer Verantwortlichen Person mit Befähi- gungsschein nach §20 SprengG obliegt (BFR KMR, 2018).
Gemäß Arbeitsschutzgesetz ist bei der Festlegung von Schutzmaßnahmen der „Stand der Technik“ zu berücksichtigen. Die DGUV-I 201-027 (Kampfmittelräumung) beschreibt den Stand der anerkann- ten Regeln der Technik. Dementsprechend sind die Vorgaben der DGUV-I 201-027 als Mindeststan- dards in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Umsetzung von Räummaßnahmen anzuwenden.
Soweit technisch möglich hat eine Kampfmitteldetektion mit anschließender Räumung vor der Aus- führung von Bauarbeiten bzw. Eingriffen in den Baugrund zu erfolgen. Lassen die lokalen Gegeben- heiten eine vorlaufende systematische Kampfmittelsuche nicht zu, so sind als ultima ratio baube- gleitende Verfahren der Kampfmittelräumung zu nutzen.
Alle Maßnahmen, die eine systematische Absuche nach Kampfmitteln zum Ziel haben, sind entspre- chend zu dokumentieren. Mindestens aufzunehmen sind dabei Örtlichkeit, tägliches Datum, Uhrzeit (Beginn und Ende der Arbeiten) sowie die Koordinaten der Messpunkte bzw. -profile. Die geprüfte Fläche ist in der Abschlussdokumentation reproduzierbar, unter Angabe der durchgeführten Maß- nahmen, der eingesetzten Messgeräte und Software, der Koordinaten, des Koordinatensystems so- wie der Untersuchungstiefe darzustellen.
Werden im Rahmen der Erdbautätigkeit oder oberirdischer Abbrucharbeiten kampfmittelverdächtige Objekte festgestellt, sind sofort folgende Maßnahmen zu ergreifen:
-
Die Tätigkeit ist sofort einzustellen
-
Objekt darf nicht berührt oder bewegt werden
-
Insofern sich das Objekt auf einem Arbeitsgerät (z.B. Baggerschaufel) befindet, so darf das Objekt weder bewegt noch abgelegt werden. Die Fundlage ist nicht zu verändern bzw. muss das Objekt auf dem Gerät belassen werden.
-
Das Areal um den Fundort ist zum Schutz von äußeren Einwirkungen weiträumig abzusper- ren. Baustellenmitarbeiter warnen
-
Die Polizei / Den Kampfmittelbeseitigungsdienst über den Fund des potentiellen Kampfmit- tels benachrichtigen (Tel.: 110) und alle relevanten Angaben überliefern.
-
Bauleitung über Größe und Fundort informieren.
-
Fundort bis zum Eintreffen der zuständigen Ordnungsbehörde sichern (Warnhinweise auf- stellen, Absperren)
-
Bei Eintreffen der zuständigen Ordnungsbehörde ist deren Anweisungen Folge zu leisten.
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Die aufgeführten Verhaltensregeln gelten grundsätzlich auch in Bereichen, in denen zuvor eine Kampfmittelfreigabe erteilt worden ist, da das Antreffen eines sogenannten Zufallsfundes (z.B. No- tabwurf, auf der Flucht entsorgte Munition) nie ausgeschlossen werden kann.
7.2 Technische Verfahrensbeschreibung Für die Ortung von Kampfmitteln werden nach dem Stand der Technik im Wesentlichen das passive Verfahren der Ferromagnetik und die aktiven Verfahren der Elektromagnetik und des Georadars verwendet. Diese Verfahren machen sich das Prinzip des geophysikalischen Kontrastes, welcher zwischen dem zu lokalisierenden Suchobjekt und dessen Umgebung herrscht, zu nutze. Der Kon- trast wird neben der Tiefenlage, der Größe und der Form der Kampfmittel auch durch die umliegen- den Störeinflüsse und die Beschaffenheit des Untergrundes bestimmt.
Im Allgemeinen lassen sich die im Zuge der Kampfmitteldetektion eingesetzten geophysikalischen Messverfahren in zerstörungsfreie Oberflächenortungsverfahren (Flächensondierung) und in punkt- invasive Bohrlochortungsverfahren (Bohrlochsondierung) einteilen.
Im Folgenden werden die geophysikalischen Sondiertechnologien, welche in der Kampfmittelerkun- dung auf Bahnflächen primär eingesetzt werden, beschrieben. Sofern Verfahren eingesetzt werden sollen, welche in den folgenden Unterkapiteln nicht genannt werden, ist der Nachweis der Zulassung und der Funktionalität für den AG kostenneutral zu erbringen.
7.2.1 Oberflächensondierverfahren
7.2.1.1 Geomagnetik Kurzbeschreibung
Im Rahmen der Kampfmittelsuche kommt Geomagnetik standardmäßig zum Einsatz, da es sich bei Kampfmitteln in aller Regel um ferromagnetische Objekte aus Eisen und Stahl handelt. Eingesetzt werden zumeist sogenannte Totalfeld-Magnetometer, die in drei Raumrichtungen messen und Aus- sagen über Größe, Lage und Orientierung des Störkörpers erlauben, und Fluxgate-Vertikalgradio- meter, bei denen einaxiale Messungen der Vertikalkomponente durchgeführt werden.
Voraussetzung für den Einsatz geomagnetischer Verfahren ist, dass die zu sondierende Fläche frei von physischen Hindernissen und eisenhaltigen Störkörpern ist, da diese die Auffindung von Kampf- mitteln behindern. Das Verfahren ist daher nicht bzw. nur sehr eingeschränkt auf Flächen mit ferro- magnetischen Einbauten wie z.B. Eisenbahninfrastruktur und in der Nähe von statischen oder be- wegten Magnetfeldern, wie z.B. Oberleitungsanlagen einzusetzen.
Die Anwendbarkeit des Verfahrens wird im Wesentlichen durch die Größe der gesuchten Objekte und deren magnetischen Eigenschaften sowie dem Einfluss etwaiger magnetischer Störungen im Boden und aus dem Umfeld bestimmt.
Messprinzip
Das natürliche Magnetfeld der Erde wird durch ein nahezu konstantes Anomaliefeld überlagert, das aus den unterschiedlichen Magnetisierungen der Gesteine in der oberen Erdkruste resultiert. Auch anthropogen eingebrachte Störkörper, wie unterirdische Einbauten aber auch Kampfmittel, nehmen lokal Einfluss auf das Anomaliefeld. Die Höhe des Feldanteils dieser Objekte ist abhängig von deren materieller Zusammensetzung und Größe. Ferromagnetische Objekte aus Eisen und Stahl führen damit lokal zu starken Verzerrungen des Magnetfelds, was mit Hilfe von Magnetometern detektiert werden kann. Hierbei wird die magnetische Flussdichte erfasst und nach der Eliminierung der bekannten Größen des natürlichen
Deutsche Bahn AG, Kundenteam Altlasten-/Entsorgungsmanagement - Kampfmittel (CR.R O52) Seite 30 Gutschstraße 6, 76137 Karlsruhe, Tel. 0721 938 4565, int. Projekt-Nr. D.01G167064.28.203.0001
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Kampfmittelräumkonzept ESTW Flörsheim Strecke 3603, km 9,400 - 36,673
Hauptfeldanteils, sowie des erdmagnetischen Variationsfelds lässt sich das magnetische Anomalie- feld bestimmen, welches damit nur noch räumlich und nicht mehr zeitlich abhängig ist. Das ermög- licht die Verortung eines Störkörpers im Untergrund.
Anwendung
Die Sondierungen erfolgen in der Regel vorlaufend mit oder ohne computergestützter Datenauf- nahme, wobei das verwendete System an der Oberfläche so geführt wird, dass die gesamte Fläche erfasst wird (s. Abbildung 3).
Abhängig von der Geländemorphologie und der Größe des zu untersuchenden Areals erfolgt eine Unterteilung der freizumessenden Fläche in Parzellen, die abgesteckt oder anderweitig markiert werden.
Die Entfernung zwischen den einzelnen Messprofilen ist abhängig vom Kampfmittelinventar (Kali- ber) festzulegen und liegt i.d.R. zwischen 0,2 m und max. 0,5 m. Der Messpunktabstand entlang der Profile beträgt i.d.R. 0,10 m. Auf Flächen, die frei von Vegetation und baulichen Hindernissen sind, können fahrbare Messsysteme mit mehreren Sonden eingesetzt werden, wodurch der Profilabstand vergrößert und der Zeitaufwand reduziert werden kann.
Abbildung 7.2.1: Schematische Darstellung der geomagnetischen Oberflächensondierung, hier mit Vertikalgradiometer.
Die erhobenen Daten sind ortsabhängig als Anomaliekarten zu visualisieren, wobei die Einzelpunkte mittels moderner Vermessungstechnik wie differentiellem GPS einzumessen sind.
Eignung im Bereich bahntechnischer Anlagen, im Gleis oder im Gleisbereich
Magnetische Flächensondierungen sind für den Einsatz in gestörten Bereichen, wie z.B. in Sied- lungsgebieten, auf Trümmerflächen, auf Deponien sowie entlang von Leitungen und im Nahbereich der Bahnanlagen, nicht geeignet.
Für die Untersuchung der Böschungen des Bahndamms und nebenliegender Flächen mit einer Ent- fernung von mehr als 3 - 5 m zum Gleis kann das System mit geminderter Reichweite eingesetzt werden. Ferner kann, nach vorlaufender Prüfung des Gleisschotters unter Verwendung handgeführ- ter Metalldetektoren (ohne computergestützte Datenaufnahme) und anschließend erfolgter Entfer- nung des Oberbaus (Schiene, Schwelle, Schotter), eine flächige Oberflächensondierung mittels
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Kampfmittelräumkonzept ESTW Flörsheim Strecke 3603, km 9,400 - 36,673
Geomagnetik bei entsprechendem Abstand zu benachbarten Gleisen (3 - 5 m), erbracht werden. Oberleitungen sind bei den Messungen auszuschalten, da diese Störeffekte (Rauschen, zusätzliche Magnetfelder) hervorrufen und Messungen verfälschen oder unbrauchbar machen.
Schicht- und Grundwasser stellt für die Methode der Magnetik kein generelles Ausschlusskriterium dar.
Reichweite im Bereich bahntechnischer Anlagen
Die Reichweite des Verfahrens hängt maßgeblich von der Größe und den magnetischen Eigen- schaften der gesuchten Objekte und den magnetischen Störungen am Ort der Messung ab. Infan- teriemunition ist nur bis zu einer Tiefe von wenigen Zentimetern bis Dezimetern aufspürbar. Grana- ten und größere Artilleriegeschosse können unter günstigen Bedingungen bis zu einer Tiefe von 2 m unter Geländeoberkante aufgefunden werden. Für Bombenblindgänger auf unbelasteten Flächen liegt die Reichweite bei maximal 3 m u. GOK. Mit größerem Einfluss des Störumfelds nimmt die Reichweite der Detektion ab.
Da es sich bei dem Verfahren der Oberflächengeomagnetik um ein so genanntes Potentialfeldver- fahren handelt, kann vorab nicht erfasst werden ob mehrere Störkörper übereinander liegen. Nach Öffnung und Entfernung des vermeintlichen Störkörpers ist die Unterkante der Baugrube per Hand- sonde erneut zu prüfen.
7.2.1.2 Elektromagnetik Kurzbeschreibung
Bei der elektromagnetischen Flächensondierung (TDEM – Time Domain Electromagnetics) handelt es sich um ein aktives Induktionsverfahren, welches die Detektion von Eisen- und Nichteisenmetal- len ermöglicht, solange diese eine elektrische Leitfähigkeit aufweisen. Elektromagnetische Mess- systeme können grundsätzlich dort eingesetzt werden, wo eine magnetische Flächensondierung aufgrund erheblicher Störungen aus angrenzenden, ferromagnetischen Objekten nicht durchführbar sind.
Messprinzip
Werden elektrisch leitfähige Objekte einem von einer Sendespule erzeugten temporären magneti- schen Feld (Primärfeld) ausgesetzt, welches anschließend abgeschaltet wird, bilden sich Wirbel- ströme innerhalb dieser Objekte. Hierdurch wird ein weiteres elektromagnetisches Feld (Sekundär- feld) erzeugt. Das Sekundärfeld wirkt rückkoppelnd auf ein Empfangsspulensystem und kann als eine in der Spule induzierte Spannung abgegriffen werden. Hieraus können Rückschlüsse auf Größe und Lage der Objekte abgeleitet werden.
Anwendung
Analog zur geomagnetischen Oberflächensondierung sind projektbezogen Parzellen zu definieren, welche es vollständig zu untersuchen gilt. Die Messung erfolgt entweder mittels Handsonde in einer Art mäandrierendem Messpfad oder in Profilmessungen mit Messwägen und integrierten Mehrspu- lensystemen (s. Abbildung 4). Der Messpunktabstand entlang eines Profils sollte 10 cm nicht unter- schreiten, der maximale Abstand zwischen den Messprofilen beträgt 0,50 m, wobei den Gegeben- heiten des zu untersuchenden Geländes Rechnung getragen werden muss. Die Lage der Messpro- file ist zwingend mittels moderner Vermessungstechniken (Differentielles GPS) einzumessen.
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Abbildung 7.2.2: Schematische Darstellung der elektromagnetischen Oberflächensondierung, hier mit Messwagen.
Eignung im Bereich bahntechnischer Anlagen, im Gleis oder im Gleisbereich
Die elektromagnetische Flächensondierung unterliegt ähnlichen Beschränkungen, wie die geomag- netische Flächensondierung, bietet aber in magnetisch nicht zu stark gestörten Bereichen eine hö- here Zuverlässigkeit. Auf Gleisanlagen ist diese Methode nicht bzw. nur sehr eingeschränkt nutzbar.
Im Gegensatz zu geomagnetischen Sondierungen ermöglichen elektromagnetische Verfahren eine differenzierte Auflösung einzelner Störkörper. Schicht- und Grundwasser stellt für die Methode der Elektromagnetik kein generelles Ausschlusskriterium dar.
Reichweite im Bereich bahntechnischer Anlagen
Die Reichweite der möglichen Detektion wird von der Art und insbesondere des Kalibers der zu detektierenden Kampfmittel bestimmt. Größere Kaliber können in größeren Tiefen und Entfernungen nachgewiesen werden, für kleinere Kaliber reduzieren sich die Reichweiten deutlich.
Die Detektionsgrenzen liegen bei bis zu 2 m u. GOK für größere Kaliber wie Artilleriegeschosse und Bomben, während Infanteriemunition in der Regel nur bis knapp unter GOK nachweisbar ist.
Unabhängig von der nachzuweisenden Kalibergröße sind die technischen Eigenschaften und Ein- stellungen der Detektionsgeräte den örtlichen Gegebenheiten anzupassen, wodurch eine Minimie- rung der Störfaktoren erreicht wird.
7.2.1.3 Georadar Kurzbeschreibung
Georadarmessungen basieren auf der Aussendung elektromagnetischer Wellen, die an Schicht- grenzen und Störkörpern reflektiert und vom Messgerät empfangen werden. Die Wellen werden an Grenzflächen von Objekten oder zwischen Bodenhorizonten mit unterschiedlichen Dichten und elektrischen Eigenschaften reflektiert.
Die Instrumente zur Tiefensondierung setzen separate Sende- und Empfangsantennen ein, wobei Mono- und Multifrequenzsysteme unterschieden werden. Unverzichtbarer Bestandteil der Messap- paratur ist ein Datenaufnahmegerät.
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Eindringtiefe und Auflösung der Messungen sind abhängig von der Art der eingesetzten Antennen. Hohe Frequenzen liefern hohe Auflösungen, bieten jedoch nur geringe Eindringtiefen, während nied- rige Frequenzen zu höheren Eindringtiefen bei geringer Auflösung führen.
Messprinzip
Bei der Sondierung mittels des Georadarverfahrens werden hochfrequente elektromagnetische Im- pulse von einer Sendeantenne ausgesendet, welche an Schicht- bzw. Objektgrenzen im Untergrund reflektiert werden. Mittels einer Empfangsantenne werden die Intensität und die Zweiwege-Laufzeit (Sender-Reflektor-Empfänger) der reflektierten Wellen registriert und aufgezeichnet. Durch Stape- lung und Aneinanderreihung der Messaufzeichnungen werden sogenannte Radargramme generiert, die Rückschlüsse auf die Untergrundarchitektur sowie vorhandene Objekte, wie z.B. Kampfmittel aber auch Leitungen geben. Die Erscheinung von Kampfmitteln im Radargramm ist kaliberabhängig. Kleinere Kaliber zeigen sich als Parabeln, während größere Kaliber durch flächenhafte Reflektoren angezeigt werden. Die Radargramme erlauben Aussagen über die Tiefenlage der Objekte und ein- geschränkt zu den Materialeigenschaften. Die Triangulation über mehrere Messpunkte erlaubt die Erstellung räumlicher Modelle der Lage eines Störkörpers.
Anwendung
Die Messung erfolgt flächendeckend mit einer Handsonde in einer Art mäandrierendem Messpfad (s. Abbildung 5). Es kommen aber auch Gleiswagen zu Einsatz, welche die gleichzeitige Messung mehrerer Profile erlauben.
Der Abstand zwischen den Messprofilen ist abhängig von der Art der eingesetzten Antennen und liegt in der Regel zwischen 0,25 m und maximal 1 m, wobei mindestens zwei unterschiedliche An- tennensysteme einzusetzen sind. Die Wahl des Frequenzbereichs wird durch die zu erwartenden Kaliber der Kampfmittel sowie die angestrebte Tiefe der Sondierung im Rahmen des Projekts be- stimmt.
Abbildung 7.2.3: Schematische Darstellung der Oberflächensondierung mit dem Georadar, hier mit Handsonde.
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Tabelle 10: Beispiele von Messanordnungen bei Georadarmessungen und deren Reichweite
| Profilabstand (m) | Antenne (Frequenzbereich in MHz) | Reichweitenkorrelation | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 0,25 | 800 – 1000 | Niedrige Reichweite | ||||||
| 0,40-0,50 | 400 – 600 | Mittlere Reichweite | ||||||
| 1,00 | 100 – 250 | Hohe Reichweite |
Eine schichtparallele Lage des Objekts in Bezug auf die Richtung des Messprofils führt zur Überla- gerung der Reflektionen, wodurch der Störkörper als solcher nicht zu erkennen ist. Dem wird durch das Anfertigen mehrerer, paralleler Messprofile begegnet.
Eignung im Bereich bahntechnischer Anlagen, im Gleis oder im Gleisbereich
Die Anwendbarkeit des Oberflächengeoradars wird stark von den lokalen Bodenparametern be- stimmt. Georadar-Messungen lassen sich vor allem bei hochohmigem Untergrund wie zum Beispiel trockenen Sanden mit geringem Tonanteil erfolgreich einsetzen.
Eine starke Einschränkung kann die Detektionsleistung des Georadars auf Böden mit hoher elektri- scher Leitfähigkeit erfahren, da hierdurch die Amplitude der elektromagnetischen Welle gedämpft wird, was zu einer Verringerung der Detektionstiefe führt. Böden mit höherer elektrischer Leitfähig- keit sind häufig tonreiche Böden sowie Böden aus Löss und salzhaltige Böden im Küstengebiet. Jedoch sind nicht alle tonreichen Böden problematisch für den Einsatz des Georadars, da deren elektrische Leitfähigkeit von der Art der Tonminerale bestimmt wird (maßgeblich sind hier Tonmine- rale mit hoher Kationenaustauschkapazität). Eine Voraussetzung für das Auftreten erhöhter elektri- scher Leitfähigkeiten im Untergrund ist aber immer das Vorhandensein einer ausreichenden Boden- feuchtigkeit. Generell tritt das Problem der Dämpfung bei trockenem Untergrund nicht auf.
Die stärkste Einschränkung für das Georadar wird jedoch von der Heterogenität des Untergrunds verursacht. Das Georadar detektiert primär Kontraste der Dielektrizitätskonstanten (Permittivität), welche im Boden vor allem vom Wassergehalt verursacht werden. Die Wassergehaltsverteilung wie- derum variiert aufgrund von Unterschieden in der Porenraumverteilung, die auf Variationen der La- gerungsdichte, der Textur, der Gehalte an organischer Substanz etc. zurückgehen. Nicht zuletzt bilden Steine im Boden Kontraste, die bei der Messung mit dem Georadar als Reflexionen oder deutliche Diffraktionen detektiert werden. Letztere weisen oft die gleiche Form wie die gesuchten Objekte auf. Hieraus ergibt sich, dass vor allem in natürlichen, stark steinhaltigen Böden sowie in heterogenen Aufschüttungen immer mit einer Störung der Detektionsleistung aufgrund vielfältiger reflektierender Strukturen gerechnet werden muss.
Gute Bedingungen für die Kampfmittelsuche mit dem Georadar bieten hingegen homogen struktu- rierte Böden mit geringen Steingehalten und durchschnittlich hohen (bzw. niedrigen) elektrischen Leitfähigkeiten.
Mit Oberflächengeoradar können Kampfmittel mit Kalibern > 10 cm bis in eine Tiefe von maximal 2,0 m u. GOK erfasst werden. Die Methode kann sowohl auf Freiflächen mit natürlich gewachsenem Boden als auch im Bereich von Gleisanlagen zum Einsatz kommen. Ein wesentlicher Vorteil der Methode gegenüber geomagnetischen und elektromagnetischen Verfahren ist die Eignung zur De- tektion von Bombenblindgängern in stark gestörten Bereichen, z.B. Anlagen mit Bahninfrastruktur. Nachteilig ist, dass kleinere Kampfmittel (Infanteriekampfmittel, Artilleriekampfmittel) wegen des Auf- lösungsvermögens und der Antennenreichweite des Georadars nicht zuverlässig erfasst werden können.
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Reichweite im Bereich bahntechnischer Anlagen
Die Detektionsreichweite wird maßgeblich durch die Größe der gesuchten Objekte, den gewählten Frequenzbereichen und den Bodeneigenschaften bestimmt. Für Bombenblindgänger sind in Sand- böden zuverlässige Reichweiten bis 2,0 m u. GOK zu erzielen. Großkalibrige Bombenblindgänger können unter günstigen Bedingungen bis 3,0 m u. GOK detektiert werden.
7.2.2 Bohrlochsondierung
7.2.2.1 Bohrlochmagnetik Kurzbeschreibung
Sowohl auf Freiflächen mit natürlich gewachsenen Böden als auch in Siedlungsgebieten bzw. auf mit ferromagnetischen Störkörpern belasteten Flächen kann mittels vertikaler Bohrlochmessung der Untergrund ab einer Tiefenlage von 1,5 bis 2,0 m u. GOK geomagnetisch sondiert werden. Insbe- sondere im Bereich von Gleisanlagen kommt das Verfahren standardmäßig bei Einbindetiefen > 2,0 m zum Einsatz. Analog zur beschriebenen Flächensondierung kommen entweder Fluxgate-Vertikal- gradiometer oder auch so genannte 3-Achs-Magnetometer (Totalfeld-Magnetometer) zum Einsatz, welche zur Detektion magnetischer Anomalien genutzt werden. Die 3-Achs-Magnetometer erlauben eine genauere Bewertung der detektierten Anomalie hinsichtlich der Größe, Orientierung und Lage.
Messprinzip
Die Methode beruht auf dem Prinzip der vorherigen Erläuterung der Oberflächensondierung durch geomagnetische Verfahren. Sind im Untergrund befindliche Objekte aufgrund ihrer Tiefenlage aus- gehend von der Geländeoberkante nicht mehr detektierbar, muss auf eine Bohrlochsondierung zu- rückgegriffen werden.
Anwendung
Abhängig von den geplanten Baumaßnahmen sowie Art und Größe der potentiell blindgegangenen Kampfmittel ist ein projektspezifisches Bohrlochraster zu definieren. Hierbei sind die Bohrpunkte so anzuordnen, dass sie ein gleichseitiges Dreieck mit einer Seitenlänge von i.d.R. 1,50 m bilden (s. Abbildung 6). Die erste der Bohrungen wird hierbei unter abschnittsweiser Sondierung vorsichtig abgeteuft, anschließend werden die benachbarten Bohransatzpunkte innerhalb des Freigaberadius risikominimiert niedergebracht.
Stark magnetische Einbauten auf Bahnflächen (z.B. Schienen, Stahlbeton, Schotter) verhindern eine Aussage für den Bereich zwischen Geländeoberkante und einer Tiefe von circa 1,50 m, sodass diese oberflächennahen Bereiche mit einer anderen Methode überprüft werden müssen. Bei Boh- rungen im Gleisbereich ist der Schotter vorab im näheren Umfeld zu entfernen, da nachfallendes Material zum Verschluss des Sondierloches führen kann. Darüber hinaus sind die Bohrlöcher zu verrohren, damit ein Zufallen des Bohrloches nach Entfernung des Bohrgestänges verhindert wird. Vertikal zur Oberfläche ausgerichtete Sondierungen werden üblicherweise unter Verwendung ent- sprechender Bohrgeräte im Schneckenbohrverfahren hergestellt. Die eigentliche Messung mit Da- tenaufzeichnung erfolgt in der Regel von unten nach oben.
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Abbildung 7.2.4: Schematische Darstellung der geomagnetischen Tiefensondierung.
Eignung im Bereich bahntechnischer Anlagen, im Gleis oder im Gleisbereich
Geeignet ist diese Methode für Bombenblindgänger ab 250 lb, die tiefer als 2,0 - 3,0 m u. GOK liegen. Im Falle eines zu großen Umgebungs- oder Hintergrundrauschens, hervorgerufen durch Bauschuttverfüllung oder Verfüllung mit Aschen und Schlacken, ist eine magnetische Bohrlochson- dierung nicht mehr möglich.
Reichweite im Bereich bahntechnischer Anlagen
Für Bombenblindgänger ab einer Kalibergröße von 250 lb liegt die Reichweite im Bereich von 1,50 bis 2,30 m. Zur Detektion kleinerer Kaliber ist eine Reduzierung des Bohrlochabstands notwendig. Im Idealfall deckt das Bohrlochraster die zu untersuchenden Flächen- oder Punktmaßnahmen voll- ständig ab. Die Detektionsreichweite wird durch den strukturellen Aufbau des Untergrundes und durch das Vorhandensein ferromagnetischer Bestandteiler geogener oder anthropogener Herkunft gesteuert.
7.2.2.2 Bohrlochradar Kurzbeschreibung
Die Bohrlochsondierung mittels des Georadarverfahrens beruht auf dem Prinzip des Oberflächen- georadars und wird in gleicherweise wie die Bohrlochgeomagnetik zur Tiefendetektion von Bomben- blindgängern eingesetzt. Im Zuge der Erkundung können verschiedene Mess- und Bohrlochsondie- rungskonstellationen eingesetzt werden. Üblicherweise werden Bohrlochradarantennen der Fre- quenzen 100 MHz und 250 MHz eingesetzt.
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Messprinzip
Das der Methode zu Grunde liegende Prinzip entspricht der vorherigen Erläuterung der Oberflä- chensondierung durch das Georadarverfahren. Sind im Untergrund befindliche Objekte aufgrund ihrer Tiefenlage ausgehend von der Geländeoberkante nicht mehr detektierbar, muss auf eine Bohr- lochsondierung zurückgegriffen werden.
Anwendung
Auf das Bohrlochradarverfahren wird dann zurückgegriffen, falls eine Tiefensondierung mit Bohr- lochmagnetik nicht umsetzbar ist. Dieser Fall tritt ein, wenn aufgrund hoher ferromagnetischer An- teile im Untergrund und / oder des Vorhandenseins von mit Stahlbeton versiegelten Flächen im Be- reich von Gleisanlagen eine magnetische Tiefenerkundung unmöglich ist.
Zu unterscheiden sind Reflexions- und Transmissionsmessungen (Crosshole-Messung). Im Zuge der Reflexionsmessungen werden Sende- und Empfangsantenne in einem Bohrloch übereinander fest verbunden und von unten nach oben geführt (s. Abbildung 7). Für die Transmissionsverfahren werden die Empfänger- und die Sendeantenne in getrennten Bohrlöchern geführt und das dazwi- schen befindliche Areal erkundet. Die Crosshole-Messung kann zur Präzisierung der Art und Lage des detektierten Störkörpers verwendet werden. Die erhobenen Messdaten werden simultan aufge- zeichnet und anschließend ausgewertet. Detektierte Objekte werden mit Blick auf potentiell blindge- gangene Bomben näher beleuchtet.
Abbildung 7.2.5: Schematische Darstellung der Tiefensondierung mit Georadar.
Eignung im Bereich bahntechnischer Anlagen, im Gleis oder im Gleisbereich
Die Bohrlochradarmessung eignet sich für die Auffindung von Kampfmitteln > 100 lb für eine Tiefe ab 2,0 m u. GOK in homogenen, nicht bindigen Sedimenten (Sande und Kiese). In bindigen bzw. inhomogenen Sedimenten (Mergel, Schluff, Ton und Torf) sowie in gestörten Böden, Bauschutt oder verfüllten Bombentrichtern gilt dieses Verfahren als ungeeignet. Ferner wirken sich oberflächennahe Schichtwässer negativ auf die Radarmessung aus.
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Reichweite im Bereich bahntechnischer Anlagen
Die Anwendbarkeit ist im Vorfeld durch Reichweitenmessung zu prüfen und individuell zu klären, ob und mit welchen Reichweiten das Verfahren am jeweiligen Standort einsetzbar ist. Bei günstigen Bedingungen, d.h. rollige, homogene Böden ohne Anwesenheit von Grund- oder Schichtwässern, liegt die Reichweite zwischen 3,0 und 10,0 m. Sowohl erhöhte Beimengungen von Ton und Schluff als auch das Vorhandensein von Wasser führen zu einer signifikanten Erniedrigung der Reichweite.
7.2.3 Baubegleitende Kampfmittelräumung Eine baubegleitende Kampfmittelräumung darf nur erfolgen, wenn umfangreiche Störkörperindika- toren, wie beispielsweise Bauwerksreste, ferromagnetische Objekte, Leitungsinfrastruktur, Bahnan- lagen, die Anwendung technischer Verfahren zur Kampfmitteldetektion im Vorfeld nicht zulassen.
Bei diesem Verfahren ist eine Leitung durch eine verantwortliche Person gemäß § 19 Abs. (1) Nr. 3 SprengG zwingend erforderlich. Durch diese ist der abzutragende Boden mit Sonden (aktiv und / oder passiv) lageweise zu untersuchen. Nach Freigabe durch die verantwortliche Person ist die frei- gegebene Lage / Schicht unter visueller Kontrolle auszubauen. Dies muss bis zur Erreichung der Aushubsohle wiederholt werden.
Zur Sicherstellung der Kampfmittelfreiheit sind Aushubsohle und Grubenböschung bzw. – wände, in Abhängigkeit von den vermuteten Kampfmitteln, mittels aktiver und / oder passiver Sonden vollflä- chig und systematisch zu untersuchen und gegebenenfalls zu räumen.
7.2.4 Sonstige
7.2.4.1 Volumenräumung Bei der Volumenräumung handelt es sich um ein Verfahren der Kampfmittelräumung, was entspre- chend nur durch ein Unternehmen, welches über die Erlaubnis nach § 7 SprengG verfügt und nur unter Leitung einer verantwortlichen Person gemäß § 19 SprengG mit Befähigungsschein gemäß § 20 SprengG angewendet werden darf.
Die Räumbereiche sind durch geeignete Sicherungsmaßnahmen sichern.
Das Verfahren beruht auf dem Prinzip einer vorlaufenden, lagenweisen Detektion von kampfmittel- verdächtigen Bodenhorizonten. Die Mächtigkeit der vorlaufend zu detektierenden Schichten ist ab- hängig von gesuchten Kampfmitteln. Sie darf nur so groß sein, dass diese detektierbar sind. Nach Räumung größerer detektierter Störkörper wird er Aushub bereitgestellt und bearbeitet.
Bei sehr hoher Störkörperbelastung, insbesondere durch Kleinkampfmittel, erfolgt in der Regel der Einsatz einer Separationsanlage (Magnetabscheider, Wirbelstromabscheider). Es gilt zu beachten, dass diese Methode nur verwendet werden darf, wenn eine Explosivmenge von 100 g je Munitions- stück nicht überschritten wird.
7.2.4.2 Visuelle Räumung Bei der visuellen Kampfmittelräumung wird die Räumfläche optisch, ggf. mit der Unterstützung von handgeführten Sonden, auf Kampfmittel überprüft.
Das Verfahren ist zur Gefahrenminimierung und zum Einsammeln von Störkörpern (Metallschrott) vorzusehen. Eine Kampfmittelfreiheit kann mittels visueller Räumung nicht erzielt werden.
Die Räumfläche muss vollflächig begangen werden. Die auf der Geländeoberfläche liegenden oder aus dieser herausragenden Kampfmittel und/oder potentielle Störquellen für die Sondierung sind zu räumen. Die Vegetation ist auf umschlossene und eingewachsene Kampfmittel zu überprüfen.
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7.3 Vergaberelevante Aspekte Die Kampfmittelsondierung dürfen nur durch eine nach §7 des SprengG zugelassene Fach-firma mit Befähigungsscheininhaber nach §20 SprengG ausgeführt werden. Die Arbeiten sind nach dem ak- tuellen Stand der Technik unter Beachtung der gültigen gesetzlichen Regelungen und Vor-schriften in der jeweils gültigen Fassung durchzuführen.
Für die Kampfmittelrisikoüberprüfungs- und Räumverfahren gelten die Leistungsbilder der Baufach- lichen Richtlinien Kampfmittelräumung (BFR KMR) des Bundes [35] sowie die Spezifikationen der ATV DIN 18323. Der AN ist verpflichtet, die Vorschriften der Baustellenverordnung umzusetzen und entsprechend in die Positionen einzukalkulieren. Des Weiteren wird auf die Beachtung der Bestim- mungen der Berufsgenossenschaftlichen Information DGUV-I 201-207 hingewiesen.
Die Räumstelle ist durch den AN Kampfmittelrisikoüberprüfung gemäß §14 SprengG mindestens 14 Tage vor Beginn bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
7.3.1 Rechte des Auftraggebers Der AG oder sein Vertreter ist berechtigt, Weisungen zur ordnungsgemäßen Ausführung der beauf- tragten Leistung zu erteilen und die Ausführung zu überwachen. Der AN benennt dem AG vor Beginn der Arbeiten einen verantwortlichen Ansprechpartner für die Räumstelle.
7.3.2 Räumstelleneinrichtung Die Einrichtung der Räumstelle erfolgt entsprechend dem Baufortschritt in Abstimmung mit dem bauausführenden Unternehmen.
7.3.3 Vorbereitung der Flächen zur Überprüfung Voraussetzung für die Durchführung der Kampfmittelräummaßnahmen ist die Baufreiheit. Die Ro- dung des Bewuchses und die Beräumung der auflagernden Abfälle erfolgt durch den Bauauftrag- nehmer.
Leitungs- und Kabelbestandspläne werden durch den AG bzw. den Bauauftragnehmer übergeben. Trassenauskünfte sind vom AN einzuholen.
Die zu überprüfenden Flächen sind einzumessen und bei Bedarf auszupflocken.
7.3.4 Räumung von Verdachtspunkten Aufgefundene Kampfmittel sind durch fachtechnisches Aufsichtspersonal (Befähigungsscheininha- ber §20 SprengG) zu identifizieren und in geeigneter Weise zu sichern. Die Beseitigung von Kampf- mitteln liegt in Hessen in der Zuständigkeit der Ordnungsbehörden bzw. des Kampfmittelräumdiens- tes, d.h. die Gemeindeverwaltungen der verbandsfreien Gemeinden, die Verbandsgemeindeverwal- tungen sowie die Stadtverwaltungen der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte, zuständig. Bei Gefahr im Verzug liegt die Zuständigkeit bei der Polizei.
Beim Auffinden nicht handhabungssicherer Kampfmittel ist der Fundort mit geeigneten Sperrmaß- nahmen zu sichern und unverzüglich die Polizei zu informieren.
7.3.5 Ergebnisbericht Die Ergebnisse der Kampfmittelsondierung sind in einem Abschlussbericht inkl.:
• Beschreibung der durchgeführten Arbeiten
• Erläuterung der Ergebnisse
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• Freigabeprotokolle
• Auflistung der Verdachtspunkte mit Koordinaten
• Fotodokumentation
zu dokumentieren und dem AG zu übergeben. Die Dateien sind im Rohformat sowie als PDF zu übergeben. Dem AG ist ein vollständiger Berichtsentwurf zur Prüfung vorzulegen.
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8 Darstellung der favorisierten Räumverfahren
Es werden nur Verfahren nach dem Stand der Technik zum Einsatz gebracht, welche für die Ziel- setzung im Projekt geeignet sind. Alternative Verfahren werden, da sie im vorliegenden Fall tech- nisch und / oder wirtschaftlich nicht einsetzbar sind, nicht dargestellt.
8.1 Anzuwendende Räumverfahren
8.1.1 Vorbereitende Maßnahmen Unmittelbar im Vorfeld der Arbeiten sind die Sondierflächen visuell auf oberflächliche Störkörper zu untersuchen und diese zu entfernen. Ebenfalls sind im Vorfeld der Oberflächensondierungen die Sondierflächen von Gehölzen, Sträuchern und von Baumbeständen zu befreien und diese so zu ertüchtigen, dass eine weitestgehend uneingeschränkte Kampfmittelsondierung gewährleistet wer- den kann. Bei Wurzelstockrodungsarbeiten innerhalb eines Kampfmittelverdachtsbereich wird emp- fohlen auf Fräsarbeiten zu verzichten und die Arbeiten durch einen Befähigungsscheininhaber nach § 20 SprengG kampfmitteltechnisch zu begleiten.
8.1.1.1 Rodungsmaßnahmen Kampfmittelrelevante Maßnahmen im Zuge der Rodungsarbeiten sind lediglich bei Wurzelstockro- dungsarbeiten erforderlich. Fäll- und Grünschnittarbeiten können ohne vorherige oder begleitende Kampfmittelsondierungen durchgeführt werden. Eine bauvorlaufende, vollflächige Kampfmittelson- dierung ist aufgrund des Baumbestands und waldtypischer Vegetation nicht zielführend.
Da nur geringfügige Bodeneingriffe für die Rodungsarbeiten notwendig sind und eine Oberflächen- sondierung unterhalb der Wurzelstöcke im Vorfeld der Ausführungsarbeiten nicht ausreichend ge- nau durchführbar ist, werden im Falle notwendiger Wurzelstockrodungsarbeiten baubegleitende Kampfmittelsondierungen empfohlen.
Aufgrund des vorliegenden Verdachts auf Sprengbomben und tlw. Artilleriemunition wird empfohlen bei der Entfernung potentieller Wurzelstöcke auf Fräsarbeiten zu verzichten. Stattdessen sollte die Rodung der Wurzelstöcke durch Ausreißen oder Ausgraben erfolgen. Hierzu wird eine baubeglei- tende Kampfmittelräumung gemäß DGUV-I 201-027 empfohlen. Der Baumstumpf und umliegende Bodenbereiche sind vorab mit magnetischer oder elektromagnetischer Handsonde zu überprüfen. Nach Entfernung des Wurzelstocks ist die Sohle der Grube ebenfalls mit magnetischer Oberflächen- sondierung zu sondieren.
8.1.2 Neubau Signale Entlang der Strecke 3603 sollen insgesamt 139 Signale tiefgegründet und 38 flachgegründet werden (s. Kapitel 6.1). Entsprechend der vorliegenden Luftbildauswertungen durch das RP Darmstadt [2] befinden sich 110 tief zu gründende und 34 flach zu gründenden Signalen innerhalb von Kampfmit- telverdachtsflächen (s. Kapitel 6.1).
Die Signale sollen teilweise flachgegründet (offene Bauweise bis ca. 1,0 m u. GOK) und teilweise in einem Rammrohrgründungsverfahren hergestellt werden mit einer Bodeneingriffstiefe von max. 6,50 m u. GOK.
Flach gegründete Signale
| baube- | |
|---|---|
| gleitende Kampfmittelräumung gemäß DGUV-I 201-027 empfohlen. Bei den 9 Signalen im |
gleitende Kampfmittelräumung gemäß DGUV-I 201-027 empfohlen. Bei den 9 Signalen im
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Verdachtsszenario Bombardierung ist im Vorfeld eine Oberflächensondierung mit Hilfe des Geo- radars empfohlen
Signale innerhalb KMVF durch Bombardierungen
Aufgrund der Lage im oder nahe bahntechnischer Anlagen sind bedingt durch metallische Störkör- per (elektro-) magnetische Oberflächensondierungen als nicht zielführend einzustufen. Weiter ist eine ausschließliche Oberflächensondierung mit Hilfe des Georadars aufgrund einer geringen Ein- dringtiefe von voraussichtlich ca. 2,0 m u. GOK nicht ausreichend für die Kampfmittelfreimessung der geotechnischen Erkundungspunkte im Bereich bombardierter Flächen.
Entsprechend den Bodeneingriffstiefen von 6,50 m u. GOK wird daher innerhalb bombardierter Flä- chen und unter Berücksichtigung eines Sicherheitspuffers zur Herstellung der Pfahlgründung die Durchführung von Bohrlochsondierungen mit Hilfe der Geomagnetik bis mind. 6,00 m u. GOK 1945 empfohlen. Je geplanten Signalstandort werden zur Klärung des Kampfmittelverdachts drei Bohr- lochsondierungen empfohlen, die in einem gleichschenkligen Dreieck mit einem Bohrlochabstand von 1,50 m zueinander angeordnet sind. Die Bohrlöcher sind aufgrund der Spartenlage und der Störeinwirkungen durch bauliche Infrastruktur bis 1,25 m u. GOK vorzuschachten.
Gemäß den vorliegenden ausgewiesenen Kampfmittelverdachtsflächen befinden sich 102 der ge- planten Signalstandorte im Bereich von ausgewiesenen Verdachtsflächen aufgrund von Bombardie- rungen. Unter Berücksichtigung von drei Bohrlochsondierungen je Signalgründung ergibt sich somit ein Gesamtbedarf an 306 Bohrlochsondierungen.
Signale innerhalb KMVF ausschließlich durch Artillerie
| Für die Signalstandorte im Bereich des Kampfmittelverdachts auf Artilleriemunition wird daher an- | ||
|---|---|---|
| stelle einer Bohrlochsondierung eine Handschachtung der Erkundungspunkte unter Beaufsichtigung | ||
| einer | verantwortliche Person gemäß § 19 Abs. (1) Nr. 3 SprengG | (Baubegleitende Kampfmittelson- |
| dierung) empfohlen. Der Sondierpunkt ist zusätzlich im Vorfeld durch die Baubegleitende Kampf- | ||
| mittelsondierung mit Hilfe einer aktiven/passiven Handsonde oberflächig auf Kampfmittel zu son- | ||
| dieren. |
dieren.
Insgesamt befinden sich im Verdachtsbereich zwischen km 12,400 und 12,900 acht Neubausignale innerhalb von Kampfmittelverdachtsflächen (ff164 und Lf6) aufgrund von Artilleriebeschuss, die mit Hilfe einer Baubegleitenden Kampfmittelsondierung bis 2 m u. Schwellenoberkante per Hand- schachtung vorzuschachten sind.
8.1.2.1 Signalausleger Entsprechend der Luftbildauswertung durch das RP Darmstadt befindet sich der bei km 22,773 Sig- nalausleger außerhalb von Kampfmittelverdachtsflächen. Für diesen Signalausleger sind dement- sprechend keine kampfmittelspezifischen Maßnahmen erforderlich.
Die restlichen dreizehn Signalausleger (s. Kapitel 6.1.1) befinden sich entsprechend der Luftbildaus- wertung des RP Darmstadt innerhalb von Kampfmittelverdachtsflächen aufgrund von Bombardie- rungen. Aufgrund der Gründungstiefen von 6,50 m (s. Kapitel 6.1.1) werden Bohrlochsondierungen zur Kampfmittelsondierung empfohlen. Hierbei werden je Signalausleger drei Bohrlochsondie- rungen mit einem Bohrlochabstand von 1,50 m (vgl. Kapitel 8.2.1.1) bis 6,0 m u. GOK empfohlen. Dies entspricht einer Summe von 39 Bohrlochsondierungen. Die Bohrlöcher sind aufgrund der Spar- tenlage und der Störeinwirkungen durch bauliche Infrastruktur bis 1,25 m u. GOK vorzuschachten.
An den geplanten Standorten der Signalausleger bei km 28,315, km 33,639 und 33,757 gibt es zu- sätzlich das Verdachtsszenario auf Flakstellungen. An diesen Standorten wird empfohlen das
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Vorschachten der Sondierpunkte durch Baubegleitende Kampfmittelsondierung mit Hilfe einer aktiven/passiven Handsonde zu begleiten.
8.1.3 Neubau Kabeltrasse Der Neubau der Kabeltrasse ist teilweise abseits bereits vorhandener Kabeltröge sowie auch parallel zu bereits vorhandenen Kabeltrögen geplant.
Insgesamt sind ca. 28,84 km Neubau Kabeltrasse vorgesehen. Davon liegen ca. 20,27 km in Ge- bieten mit dem Verdachtsszenario Bombardierung, ca. 580 m in Gebieten mit sowohl dem Risiko auf Bombenblindgänger zu treffen sowie auf Kleinkampfmunition. Auf ca. 220 m liegt ausschließlich der Verdacht auf Kleinkampfmunition vor. Davon sind ca. 12,9 km teilweise parallel rechts und links der Bahn sowie mittig zwischen den Gleisen verlaufende Neubau-Kabeltrasse mit dem Verdachts- szenario Bombardierung dem Netz Mainz zugehörig. Die restlichen Neubauflächen mit ca.7,3 km Verdacht auf Bombenblindgänger sowie die Vorkommen von Flakstellungen sind dem Netz Frank- furt zuzuordnen.
Innerhalb der vollständigen Neubaubereiche wird aufgrund der geringen Bodeneingriffstiefen sowie des Bahnkörpers eine Oberflächensondierung mit Hilfe des Georadars empfohlen. Entspre- chend des geplanten ca. 20,270 m Neubaus von Kabeltrassen wird zum Erhalt besser interpretier- barer Daten hinsichtlich der Differenzierung potentieller Störkörper oder vorliegender Sparten eine Oberflächensondierung auf einer Flächenbreite von 2 m als zielführend eingestuft. Es wird dement- sprechend eine Kampfmittelsondierung auf einer Fläche von insgesamt 40.540 m2 empfohlen.
Innerhalb der Neubaubereiche, die sich im Nahbereich bereits vorhandener Kabeltröge befinden, wird aufgrund der geringen sondierfähigen Flächenbreite und somit voraussichtlich einschränkender Auswertbarkeit der Sondierergebnisse im Bereich der Ausbautiefen eine Baubegleitende Kampfmit- telsondierung empfohlen. Insgesamt ist zusätzlich der Bau von ca. 5.260 m Kabeltrassen im Nah- bereich bestehender Kabeltrassen vorgesehen, für die eine Baubegleitende Kampfmittelsondie- rung empfohlen wird.
8.1.4 Randweganpassungen Im Zuge des Neubaus von Kabeltrögen ist eine Anpassung der angrenzenden Gehwege vorgese- hen. Aufgrund der geringen Eingriffstiefen sowie unterschiedlicher Anpassungsmaßnahmen wird er- gänzend zur Baubegleitenden Kampfmittelsondierung des Neubaus der Kabeltröge auch eine Bau- begleitende Kampfmittelsondierung für die Randweganpassung empfohlen.
8.1.5 Querungen
8.1.5.1 Gleisquerungen Die Herstellung von 28 Gleisquerungen, von denen 20 im Verdachtsszenario Bombardierung liegen, ist in geschlossener Bauweise vorgesehen. Die Überdeckung der Kabelschächte soll 1,50 m u. GOK (s. Kapitel 6.4.1) betragen. Bedingt durch die geringen Bodeneingriffstiefen im Bereich der geplanten Kabelschächte wird aufgrund des vorliegenden Bahnkörpers und der damit einhergehenden mag- netischen Störeinflüsse eine Oberflächensondierung mit Hilfe des Georadars auf einer Fläche von ca. 500 m² empfohlen. Zur Herstellung der Gleisquerungen ist zusätzlich die Herstellung einer Start- und Zielgrube vorgesehen. Diese sollen bis 2,50 m u. GOK ausgehoben werden, wodurch vermutlich ein Verbau mit Spundwänden benötigt wird. Zur Herstellung der Kampfmittelfreiheit im Bereich der Start- und Zielgruben inkl. Verbau werden aufgrund der Eingriffe der einzelnen Spund- wände bis ca. 4,50 m u. GOK Kampfmittelsondierungen mit Hilfe einer Bohrlochmagnetik bis mind.
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Kampfmittelräumkonzept ESTW Flörsheim Strecke 3603, km 9,400 - 36,673
5 m u. GOK empfohlen. Für die Sondierung der Spundwände wird ein zweireihig versetztes Raster mit einem Bohrlochabstand von 1,50 m empfohlen (s. Kapitel 8.2.1.1).
Unter Berücksichtigung einer Baugrubengröße von ca. 3 x 8 m und dem Verbau einer Spundwand ergibt sich somit ein Gesamtbedarf an ca. 20 Bohrlöchern je Grubenstandort. Insgesamt ist der Bau von 20 Gleisquerungen vorgesehen [9] was einem Bedarf von 40 Start- bzw. Zielgruben entspricht. Insgesamt sind dementsprechend ca. 800 Bohrlochsondierungen mit Hilfe der Geomagnetik er- forderlich.
Es sind 39 Gleisquerungen in offener Bauweise durchzuführen, von denen 31 im Verdachtsszenario Bombardierung liegen. Im Gleisbereich ist die Oberflächengeomagnetik nicht zielführend, da eine Auswertung auf Grund diverser Störquellen (z.B. Schienen, Schwellen, Schotter, Kleineisenteile) nicht möglich ist. Es wird der Einsatz von einer Oberflächensondierung mit Hilfe des Georadars empfohlen, da ausschließlich der Verdacht auf Bombenblindgänger besteht. Bei einer Länge von ca. 14 m und einer zu sondierenden Breite von ca. 6 m ergibt sich pro Querung ein Flächenbedarf von ca. 84 m² pro Querung und damit ca. 2.600 m² Gesamtbedarf. Nach Auswertung der Messergebnisse ist eine abschließende Untersuchung der Verdachtsmo- mente unter Aufsicht einer verantwortlichen Person mit Befähigungsschein nach §20 SprengG er- forderlich, um eine vollständige Freigabe zu erhalten. Falls dies zu keinem Ergebnis führt, ist eine Baubegleitende Kampfmittelräumung nach DGUV-I 201-027 durchzuführen.
8.1.5.2 Straßenquerungen Der Bau der neuen Straßenquerungen ist in offener Bauweise vorgesehen. Da im Bereich der Stra- ßen angrenzend zum Bahnkörper mit bereits verbauten Sparten zu rechnen ist und hier bis in die Ausbautiefen magnetischen Störeinwirkungen zu erwarten sind, wird für den Bau der Querungen in offener Bauweise eine Baubegleitende Kampfmittelsondierung als zielführend angesehen.
8.1.6 OLA-Maste Entsprechend der vorliegenden Luftbildauswertung des RP Darmstadt [2][3][33] befinden sich der geplante OLA-Neubau Bahnhof Flörsheim innerhalb vom Kampfmittelverdachtsszenario Bombar- dierung. Der geplante OLA-Mast am Abzw. Kostheim befinden sich entsprechend der Luftbildaus- wertungen innerhalb von Kampfmittelverdachtsflächen aufgrund von Bombardierungen.
Die Gründung ist im Rammrohr- oder Ortbetongründungsverfahren geplant. Je nach Gründungsart ändert sich auch die Tiefenreichweite in den Kampfmittelverdachtshorizont und somit auch der die empfohlene Kampfmittelsondiermethode. Es werden dementsprechend nachfolgend beide Grün- dungsvarianten betrachtet.
OLA Gründung im Rammrohrverfahren
Erfahrungsgemäß liegt die Gründung hier bei ca. 6 m u. GOK. Entsprechend der Tiefenreichweite sowie der Nähe zu vorhandener Bahninfrastruktur (Oberleitung, Gleise, Schwelle, Schotter, etc.) wird eine Bohrlochsondierung mit Hilfe der Geomagnetik empfohlen. Aufgrund der oberflächenna- hen Störkörper sind die Bohrlöcher im Vorfeld bis ca. 1,50 m u. GOK vorzuschachten. Je Oberleis- tungsmast werden drei Bohrlöcher mit einem Bohrlochabstand von 1,50 m zueinander (vgl. Kapitel 8.2.1.1) empfohlen.
OLA Gründung im Ortbetongründungsverfahren
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Kampfmittelräumkonzept ESTW Flörsheim Strecke 3603, km 9,400 - 36,673
Für die Gründung im Ortbetongründungsverfahren wird i.d.R. eine Eingriffstiefe von maximal ca. 2,0 m erreicht. Aufgrund der geringen Tiefenreichweite und des punktuellen Eingriffs wird eine Bau- begleitende Kampfmittelsondierung empfohlen.
8.1.7 Bahnübergänge
8.1.7.1 BÜ Posten 26, km 24,905 Für den BÜ Posten 26 sind keine bautechnischen Maßnahmen geplant.
Es sind keine kampfmitteltechnischen Maßnahmen erforderlich.
8.1.8 ESTW-Modulgebäude
8.1.8.1 ESTW Flörsheim
| Das Modulgebäude in Flörsheim (FFH) befindet sich laut der Bauwerksliste [32] bei km 18,9 außer- | ||
|---|---|---|
| halb des ausgewiesenen Kampfmittelverdachtsbereichs [2][3] | [33] | . Hierfür sind dementsprechend |
| keine weiteren kampfmittelspezifischen Maßnahmen erforderlich. |
keine weiteren kampfmittelspezifischen Maßnahmen erforderlich.
8.1.8.2 ESTW Mainz-Kostheim Das Modulgebäude soll auf einer Fläche von 200 m2 entstehen. Zusätzlich ist der Bau von Parkplät- zen auf einer Fläche von 25 m2 geplant [16]. Entsprechend des Ausbaus bis 0,80 m u. GOK wird eine Oberflächensondierung mit Hilfe der Geomagnetik oder der Elektromagnetik aufgrund elektro- magnetischer Störkörper (z.B. Bahnschotter, Schrott) nicht geeignet ist. Für die Kampfmittelsondie- rung wird dementsprechend für das geplante Baufeld der Parkplatzflächen und des Modulgebäudes eine Oberflächensondierung mit Georadar auf einer Fläche von ca. 225 m2 bis 2,0 m u. GOK als zielführend angesehen.
In Teilen der Gründung sind Bodeneingriffe bis in eine Tiefe von 3,50 m vorgesehen. Dort sind weiter Maßnahmen erforderlich. Sollte die Eindringtiefe 2 m überschreiten, besteht die Möglichkeit bei of- fener Bauweise nach erfolgten Oberflächensondierung und Auswertung die freigegebenen Be- reiche abzutragen und erneut eine Oberflächensondierung mittels Georadar auf der tieferen Sohle durchzuführen. Erfolgen geplante Bodeneingriffe punktuell bis maximal 6 m unter GOK, sind die in Spezialtiefbau ausgeführten Bauwerksbestandteile vorab mittels Bohrlochsondierung durch 3-Achs-Gradiometer zu untersuchen. Alternativ dazu kann der Untergrund flächig mittels Bohrlochsondierung mit Hilfe der Geomag- netik abgeklärt werden, um den gesamten Bombenhorizont abzudecken
Für den Bau der Zufahrt wird aufgrund der Entfernung zum Bahnkörper eine Oberflächensondierung mit Hilfe der Geomagnetik empfohlen. Der Zuwegungsneubau soll insgesamt 77 m betragen und ca. 1,0 m breit sein. Es wird dementsprechend eine Oberflächensondierung mit Hilfe der Geomag- netik auf einer Fläche von ca. 77 m2 bis 1,0 m u. GOK empfohlen.
8.1.9 Elektrische Weichenheizanlagen Entsprechend der Luftbildauswertungen [2][3][33] befindet sich die EWHA W1 (Flörsheim, km 21,50) und EWHA W2 (Flörsheim, km 22,40) außerhalb von Kampfmittelverdachtsflächen. Es sind dem- entsprechend für den Bau der beiden EWHA-Anlagen keine weiteren kampfmittelspezifischen Maßnahmen erforderlich.
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Kampfmittelräumkonzept ESTW Flörsheim Strecke 3603, km 9,400 - 36,673
Die geplanten Anlagen EWHA W1 (Hattersheim, Km 14,75), EWHA W2 (Hattersheim, km 15,52), EWHA W3 (Flörsheim, km 23,85), EWHA W1 (Hochheim, km 28,30), EWHA W2 (Hochheim, km 29,95), EWHA W1 (Kostheim, km 30,70) und EWHA W1 (Mainz-Kastel, km 33,91) befinden sich innerhalb eines Kampfmittelverdachtsgebiets aufgrund von Bombardierungen [2][3]. Bedingt durch die Nähe der Gleisanlagen sowie der geringen vorgesehen Baugrundeingriffstiefe von ca. 0,80 m u. GOK und einer Baufläche von ca. 5,3 m² je Fertigteilbetonstation ist eine vorlaufende Oberflächen- sondierung als nicht zielführend einzustufen. Für die Kampfmittelsondierung des Betonschalthauses wird dementsprechend eine Baubegleitende Kampfmittelsondierung empfohlen.
Für den Bau des Tiefenerder je EWHA-Standort ist aufgrund der Eingriffstiefe von ca. 8,0 m u. GOK eine Oberflächensondierung oder Baubegleitende Kampfmittelsondierung nicht zielführend. Es wird dementsprechend eine Bohrlochsondierung mit Hilfe der Geomagnetik bis 6,0 m u. GOK emp- fohlen. Je Tiefenerder-Standort wird das Abteufen einer Bohrlochsondierungen als zielführend ein- gestuft, sofern der Abstand zwischen Bohrlochsondierung und des Tiefenerder, nach Erhalt einer Kampfmittelfreiheit, nicht 0,50 m überschreitet. Insgesamt werden dementsprechend fünf Bohr- lochsondierungen empfohlen.
8.1.10 OSE-Schalthäuser Entsprechend der Luftbildauswertungen [2][3][33] befindet sich das OSE-Schalthaus km 22,37 (Flörsheim) außerhalb von Kampfmittelverdachtsflächen. Hier sind entsprechend keine weiteren kampfmittelspezifischen Maßnahmen erforderlich.
Die OSE-Schalthäuser km 15,089 (Hattersheim), km 28,381 (Hochheim) und km 33,27 (Mainz-Kas- tel) liegen laut der Luftbildauswertungen [2][3][33] im Verdachtsszenario Bombardierung. Für die Gründung mit kleinem Betonfuß wird i.d.R. eine Eingriffstiefe von deutlich unter 2,0 m erreicht.
Aufgrund der Lage im oder nahe bahntechnischer Anlagen sind bedingt durch metallische Störkör- per (elektro-) magnetische Oberflächensondierungen als nicht zielführend einzustufen. Innerhalb der vollständigen Neubaubereiche wird aufgrund der geringen Bodeneingriffstiefen sowie des Bahnkör- pers eine Oberflächensondierung mit Hilfe des Georadars empfohlen.
Laut der vorgesehenen Grundfläche von 2,87m x 1,70m pro OSE-Schalthäuschen ergibt sich ein Gesamtbedarf von 14,7 m².
8.1.11 Baustelleneinrichtungsflächen Sofern für die Herrichtung der Baustelleneinrichtungsflächen tiefeninvasive Maßnahmen erforderlich werden (z.B. Verdichten) wird eine Kampfmittelsondierung der BE-Flächen empfohlen. Zur Herstel- lung einer arbeitsfähigen BE-Fläche wird für die BE-Flächen bedingt durch die Nähe zum Bahnkör- per sowie tlw. bereits bestehender asphaltierter Flächen eine im Vorfeld durchzuführende vollflä- chig punktuell bodeneingreifende Kampfmittelsondierung mit Hilfe von aktiven und/oder passi- ven Sonden bis ca. 0,50 m u. GOK empfohlen.
Entsprechend der in Kapitel 6.10 dargestellten Flächengrößen ergibt sich somit ein Sondierbedarf von insgesamt ca. 16.712 m2.
8.1.12 Stützwand Kostheim Laut der Luftbildauswertungen [2][3][33] befindet sich die geplante Stützwand Kostheim im Ver- dachtsszenario Bombardierung.
Da die Stützwand tiefer als 5 m u. GOK eingebunden wird, werden hier Bohrlochsondierungen mit Geomagnetik in Doppelreihe entlang der geplanten Stützwandachse empfohlen.
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Kampfmittelräumkonzept ESTW Flörsheim Strecke 3603, km 9,400 - 36,673
Unter Berücksichtigung der sich überlappenden Sondierungen ergibt sich bei der Länge von ca, 120m ein Gesamtbedarf an 175 Bohrlochsondierungen.
8.1.13 Bombenblindgängerverdachtspunkte Sind im Radius von fünfzehn Meter um konkrete Bombenblindgängerverdachtspunkte Bodenein- griffe geplant, so sind diese im Vorfeld abzuklären. Die rechtlichen Vorgaben sind dabei zu beachten (siehe Kapitel 3.1 und 7).
Zur Abklärung eines BVP werden Bohrungen in drei konzentrischen Kreisen um den BVP abge- teuft und analog zu den Sicherheitsdetektionen sondiert. Dies entspricht 37 Bohransatzpunkten. Sofern der Verdacht nicht ausgeräumt werden kann, erfolgt in einem zweiten Schritt die Öffnung durch fachtechnisches Aufsichtspersonal (Befähigungsscheininhaber §20 SprengG). Für die not- wendigen Such- und Räummaßnahmen hat der Bauherr eine Fachfirma zu beauftragen. Der Transport, die Lagerung und Vernichtung von Kampfmitteln obliegen grundsätzlich dem KMRD.
8.2 Technische Hinweise zur Kampfmittelsondierung
8.2.1 Bohrlochsondierung
8.2.1.1 Geomagnetik Bohrlochsondierungen, die auf Basis der Geomagnetik ausgeführt werden sollen, sind mit einem 3 Achs-Magnetometer durchzuführen. Die Messdaten der magnetischen Bohrlochsondierung sind mit folgenden Parametern aufzuzeichnen:
Messpunktabstand ≤ 0,05 m o Auflösung des Magnetometers besser 0,3 nT o Messbereich des Magnetometers mindestens ± 50.000 nT o
Für das verwendete Magnetometer muss eine gültige Prüfung durch den Hersteller (jünger als ein Jahr) vorliegen. Gemäß BFR Kampfmittelräumung ist ein Bohrlochraster so anzulegen, dass in Ab- hängigkeit des lokalen Signal-/Rausch-Verhältnisses eine Überlappung zwischen zwei benachbar- ten Bohrlöchern gewährleistet ist. Dies entspricht einem Bohrlochabstand zwischen zwei beliebigen, benachbarten Bohrlöchern von maximal 1,5 m (u. U. 0,75 m). Die Bohrlöcher sind gemäß Abbildung 8 abzuteufen.
Abbildung 8.2.1: Anordnung der Bohrpunkte bei einer Bohrlochsondierung mittels 3-Achs-Gradiometer.
Die Bohransatzpunkte sind vorab von der beauftragen Kampfmittelräumfirma in Rücksprache mit der Bauüberwachung festzulegen und dem AG mitzuteilen.
Die Verfüllung der Bohrlöcher hat mit geeigneten Material gemäß den technischen Vorgaben der Verarbeitung bis zur Bohrlochendtiefe zu erfolgen.
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8.2.2 Oberflächensondierung
8.2.2.1 Georadar Georadarmessungen detektieren Anomalien anhand der Reflektion von Wellen an Grenzen unter- schiedlicher Dichten und elektrischen Eigenschaften (vgl. 7.2.1.3). Sind diese Anomalien nicht mit bekannten Einbauten (Trassen/Leitungen/Fundamente/etc.) in Deckung zu bringen, sind diese ab- hängig von ihrer Größe und der damit verbundenen Wahrscheinlichkeit auf das Vorhandensein ei- nes Kampfmittels zu überprüfen (Öffnung).
Die Zahl der zu öffnenden Anomalien lässt sich reduzieren, wenn vorlaufend ein Absuchen der zu überprüfenden Fläche auf Eisenschrott stattfindet. Außerdem wird eine Kategorisierung der Anoma- lien gemäß folgenden Vorgaben gefordert:
KAT 1: Die Anomalie weist aufgrund ihrer Signatur und der vorliegenden Informationen zum Kampfmittelverdacht auf ein Kampfmittel hin. Weiterführende kampfmitteltech- nische Arbeiten (z.B. Öffnung) werden für erforderlich erachtet.
KAT 2: Die Anomalie weist aufgrund ihrer Signatur und der vorliegenden Informationen zum Kampfmittelverdacht auf kein Kampfmittel hin. Weiterführende kampfmittel- technische Arbeiten werden nicht für erforderlich erachtet.
KAT 3: Die Anomalie kann alleinig aufgrund ihrer Signatur oder im Kontext mit anderen, benachbarten Anomalien einer baulichen Struktur (z.B. Fundament, Leitung, Que- rung) zugeordnet werden. Weiterführende kampfmitteltechnische Arbeiten werden nicht für erforderlich erachtet.
Der zusätzliche Personalaufwand hierfür wird entsprechend berücksichtigt.
Da mittels Flächensondierung lediglich eine tiefenbeschränkte Freigabe zu erreichen ist, ist die An- gabe der Detektionsreichweiten essentiell.
8.2.2.2 Geomagnetik Die Oberflächensondierung mittels Geomagnetik ist mit einem 3-Achs-Magnetometer durchzufüh- ren. Die zu sondierende Fläche ist vollständig flächendeckend mäandernd zu sondieren. Der Ab- stand zwischen zwei Profilen sollte einen Abstand von 0,5 m oder weniger und der Abstand zwischen zwei Messpunkten auf dem Profil 0,05 m oder weniger betragen.
Die Messungen sind Computer- und GPS-gestützt durchzuführen.
8.2.3 Baubegleitende Kampfmittelsondierung Der Aushub/die Handschachtungen sind gemäß den Ausführungen aus Kapitel 7.2.3 durch einen Befähigungsscheininhaber gem. § 19 Abs. (1) Nr. 3 SprengG zu begleiten.
Sollten während der Aushubarbeiten Bodenstrukturen angetroffen werden, die auf einen möglichen Sprengtrichter oder Eindringspuren hinweisen, ist die betroffene Fläche kampfmitteltechnisch zu prüfen und zu öffnen.
Es ist zu berücksichtigen, dass es im Rahmen der baubegleitenden Kampfmittelüberprüfungen zu Verzögerungen im Bauablauf kommen kann.
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8.3 Vermessung Alle Bohrlöcher sind nach dem Ausbau in ihrer horizontalen bzw. vertikalen Lage und Höhe des Bohransatzpunktes mittels geeigneter Vermessungstechnik (RTK-DGPS mit Korrekturdienst) zenti- metergenau zu vermessen.
Störobjekte im Umfeld, die einen Einfluss auf die Sondierung haben können (Fundamente, Leitun- gen, Schächte, etc.) sind ebenfalls zu vermessen und in einem Vermessungsplan darzustellen.
Der Vermessungsplan ist im UTM 32, ETRS 89 Koordinatensystem anzufertigen.
Die Räumfirma hat die Eckpunkte der Untersuchungsfläche bezüglich der Oberflächensondierung Georadar einzumessen. Dazu stellt der Auftraggeber der Räumfirma die Koordinaten der vorhande- nen Festpunkte zur Verfügung. Als Koordinatensystem ist ETRS89 / UTM 32 N zu verwenden.
Bezüglich der Oberflächensondierungen Georadar legt die Räumfirma eine Reihenfolge der Unter- suchungsflächen fest. Diese wird während der Messkampagne entsprechend dem Messfortschritt aktualisiert. Die Räumfirma hat die Eckpunkte der Untersuchungsfläche einzumessen. Dazu stellt der Auftraggeber der Räumfirma die Koordinaten der vorhandenen Festpunkte zur Verfügung. Als Koordinatensystem ist ETRS89 UTM Zone 32 N zu verwenden.
8.4 Dokumentation Bohrlöcher sind eindeutig zu benennen und innerhalb des Messprotokoll korrekt zu beschreiben, so dass die Sondierungen nachvollzogen werden können (verwendetes System, Durchführende, Rei- henfolge der Sondierung). Es ist außerdem ein Bohrlochplan zu erstellen.
Über diese Sondierung ist ein Bericht zu erstellen, in dem die ausführenden Personen, die verwen- deten Geräte, die Durchführung der Arbeiten, die Messdaten, die Auswertung und die Ergebnisse detailliert beschrieben werden. Es sind außerdem alle Rohdaten (geophysikalische Messdaten, Ver- messungsdaten) zu übergeben.
Die Dokumentation der Sondierungen muss folgende Punkte beinhalten:
• Projektname, Projektbeschreibung, Projektziel, Durchführungszeitraum,
• eingesetzte Technik zur Datenauswertung (eingesetztes Programm und Benennung der konkreten Bearbeitungsschritte wie Nullzeitkorrektur, Amplitudenkorrektur oder Filterung der Daten)
• Messtechniker
• Tagesleistung mit der Angabe der vermessenen Fläche(n)
• Witterungsbedingungen
• Skizze über die Lage der Messflächen mit Nordpfeil
• Maßnahmen der Qualitätssicherung
• Besonderheiten
• Anlagen (Messprotokoll, Radargramme, Lageskizze Störkörper, Dokumentation Mess- datenaufbereitung, sonstige Nachweise)
Über die baubegleitende Kampfmittelräumung ist tagesaktuell ein Bericht anzufertigen, in dem das Voranschreiten und kampfmittelseitige Störungen des Bauablaufs beschrieben werden.
Die Berichte sind dem Auftraggeber oder seinem Vertreter zu übergeben.
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9 Zeitliche Kalkulation und Kostenschätzung
Die Aufwendungen für die im Vorfeld des Bauvorhabens durchzuführenden Kampfmittelfreimessun- gen oder die baubegleitende Kampfmittelfreimessung richten sich nach dem Ablauf der bodenein- greifenden Maßnahmen, der Flächengrößen und der festgestellten Belastung mit ferromagnetischen Objekten nach Art, Größe und Verteilung. Eine genaue Schätzung über die Dauer potentieller Eins- ätze des Kampfmittelbeseitigungsdienstes bei Auffindung eines Störkörpers ist im Vorfeld nicht mög- lich.
Insgesamt sind für den ESTW Ausbau an Strecke 3603 nach dem derzeit vorliegenden Projektstand nachfolgende Kampfmittelsondierungen inkl. Zeitbedarfe bei Hinzuziehen einer einfachen Bauspitze notwendig:
Tabelle 11: Abgeschätzter Zeitbedarf für die Kampfmittelsondierungen. Leistungsumfang Zeitaufwand
Maßnahme
Sperrpausen- bedarf
1158 h
Neubau Signale
| Anzahl der Bohrlöcher für Bohrlochsondierungen | Zu sondierende Fläche der Oberflächensondierung | Zeitbedarf außer- halb der Gleise | ||
|---|---|---|---|---|
| Gesamt | im Gleisbereich | Gesamt | im Gleisbereich | |
| 345 Stk. | 345 Stk. | - | - | - |
Neubau Signale u. Signalausleger Baubegleitende Kampfmittelsondierung zum Vorschachten von acht Signalstandorten. Abgeschätzter Zeitbedarf beträgt zusätzlich maximal 30 % der Ausführungszeit
Neubau
-
- 40.540 m2 40.540 m2 - 358 h Kabeltrasse
Neubau Kabeltrasse Baubegleitend Baubegleitende Kampfmittelsondierung bei der Herstellung neuer Kabeltrassen und Randwegarbeiten. Abgeschätzter Zeitbedarf beträgt zusätzlich maximal 30 % der Ausführungszeit Randweganpas- sungen
Gleisquerungen 6 h geschlossene BW Gleisquerungen 25 h offene BW
| 800 Stk. | Zugänglichkeit prüfen. | 500 m² | 500 m²- | |
|---|---|---|---|---|
| 2.600 m² | 2.600 m² |
offene BW Baubegleitende Kampfmittelsondierung bei der Straßenquerungen in offener Bauweise. Straßenquerungen Abgeschätzter Zeitbedarf beträgt zusätzlich maximal 30 % der Ausführungszeit
40 Stk. 40 Stk. - - - 12 h
BÜ Po. 26 Baubegleitende Kampfmittelsondierung bei oberflächigen Erneuerungsarbeiten am BÜ Po. 26 und Straßenquerung. Abgeschätzter Zeitbedarf beträgt zusätzlich maximal 30 % der Ausführungszeit
ESTW -
| Je nach Bo- deneingriff- | - | 727 m2(da- von 252 m² 2. Lage) | - | 9 h |
|---|---|---|---|---|
| 3 | - | - | - | 1 h |
EWHA Baubegleitende Kampfmittelsondierung für den EWHA W3. Abgeschätzter Zeitbedarf beträgt zusätzlich maximal 30 % der Ausführungszeit
OSE-Schalthäuser
Abklärung BVP
Stützwand Kost- heim
| 14,7 m² | ||||
|---|---|---|---|---|
| Je nach Lage | ||||
| 160 Stk |
heim
-
- 16.712 m2 - 56 h - BE-Flächen Erkundung als vollflächig punktuell bodeneingreifende Kampfmittelsondierung.
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Kampfmittelräumkonzept ESTW Flörsheim Strecke 3603, km 9,400 - 36,673
Für den Einsatz des Zweiwegebaggers bei den Bohrlochsondierungen entlang der Gleise sind Rüst- und Eingleiszeiten zu berücksichtigen.
Zur Wahrung und Einhaltung der Rahmenvertragsbedingungen mit der/den Kampfmittelräum- firma(en) wird die Kostenschätzung separat als Anlage beigefügt. Bei externer Angebotseinholung inklusive der Bereitstellung des vorliegenden Räumkonzeptes, ist die entsprechende Anlage aus datenschutzrechtlichen Gründen zu entfernen.
Deutsche Bahn AG, Kundenteam Altlasten-/Entsorgungsmanagement - Kampfmittel (CR.R O52) Seite 52 Gutschstraße 6, 76137 Karlsruhe, Tel. 0721 938 4565, int. Projekt-Nr. D.01G167064.28.203.0001
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Kampfmittelräumkonzept ESTW Flörsheim Strecke 3603, km 9,400 - 36,673
10 Planungsrisiken
Das vorliegende Konzept zur Kampfmittelräumung ist von mehreren Risikofaktoren beeinflusst, aus denen sich Unsicherheiten in der Schätzung des Umfangs und der Ausführungsdauer der Kampf- mittelräumung ergeben. Dazu zählen folgende Punkte:
• Abweichungen bei der Ausführungsplanung
Die im vorliegenden Konzept enthaltenen Kampfmittelräummaßnahmen basieren auf dem zum Zeit- punkt der Erstellung des Räumkonzeptes verfügbaren Planungsstand. Im Zuge der Ausführungs- planung können sich gegenwärtig noch nicht abschätzbare Planungsänderungen ergeben, die zu- sätzliche Kampfmittelräummaßnahmen erforderlich machen und damit zeit- und kostenrelevant sind.
• Bezifferung der Kampfmittelbelastung auf den Kampfmittelverdachtsflächen
Die Kampfmittelbelastung (Anzahl und Verteilung etwaiger Kampfmittel) auf den hier betrachteten Flächen kann vor der erfolgten Sondierung nicht beziffert werden. Die benötigte Dauer für die Räu- mung und die dafür anfallenden Kosten können daher nur sehr ungenau einbezogen werden.
• Unbekannte Tiefenlage der kampfmittelrelevanten Störkörper
Die Tiefenlage eines, bei einer Bohrlochsondierung detektierten möglichen Störkörpers kann inner- halb der gesamten Sondierstrecke variieren. Während die Überprüfung eines oberflächennah lie- genden Störobjektes kurzfristig durchgeführt werden kann, kann die Überprüfung eines tiefliegenden kampfmittelverdächtigen Objektes mitunter mehrere Tage in Anspruch nehmen. Dies führt zu einem Risiko für den zeitlichen Ablauf.
Für die Durchführung der geotechnischen Erkundungen wird im Falle des Fundes einer kampfmit- telverdächtigen Anomalie empfohlen den Standort der geotechnischen Erkundung zu verschieben, so dass es nicht zu einem wesentlichen Verzug im zeitlichen Ablauf kommt. Die kampfmittelverdäch- tige Anomalie ist nachgelagert im Zuge des fortlaufenden Planungsstands zu überprüfen.
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Kampfmittelräumkonzept ESTW Flörsheim Strecke 3603, km 9,400 - 36,673
11 Anlagen
Anlage 1) Luftbildauswertung Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen und Luftbildda- tenbank Dr. Carls
Die Ersteller:innen des vorliegenden Konzeptes versichern, dass die Stellungnahme unparteiisch sowie nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurde.
Frankfurt, den 13.05.2024
……………………….…………………… ……………………….…………………… (i.V. Dr. Thomas Lange, CR.R O52) (i.A. Rhea von Bülow, CR.R O52)
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