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Kampfmittelräumkonzept ESTW Flörsheim Strecke 3531, km 0,000 - 1,786
Kampfmittelräumkonzept zum Projekt
ESTW Flörsheim
Strecke 3531, km 0,000 - 1,786
Projektstand: Entwurfsplanung
Auftraggeber: DB Netz AG (I.NI-MI-R-M) Ort: Frankfurt am Main Auftragnehmer: Deutsche Bahn AG, DB Immobilien Kundenteam Altlasten- und Entsor- gungsmanagement (CR.R O52) Ort: Karlsruhe Bearbeiter: Sebastian Spitzner Rhea von Bülow Denise Danek
Datum: 13.05.2024
Deutsche Bahn AG, DB Immobilien Region Südwest, KT AEM - Kampfmittel (CR.R O52) I Gutschstraße 6, 76137 Karlsruhe, Tel. 0721 938 4565, int. Projekt-Nr. D.01G164178.28.200.0001
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Inhaltsverzeichnis
1 Zusammenfassung 1
2 Veranlassung 2 2.1 Projektbeschreibung 2 2.2 Vertragsgrundlagen 2 2.3 Verwendete Unterlagen 2
3 Aufgabenstellung Kampfmittel 5 3.1 Rechtliche Anforderungen 5 3.2 Zielstellung der Kampfmittelräumung im Projekt 6
4 Standortfaktoren 7 4.1 Lage des Baufeldes 7 4.2 Standortfaktoren und Baufeldbeschreibung 8 4.2.1 Derzeitige Nutzung / Nutzungsumfeld 8 4.2.2 Topographie / Morphologie (Ableitung GOK 1945) 8 4.2.3 Ableitung der Geländeoberkante von 1945 8 4.2.4 Vegetation 8 4.2.5 Geologie und Bodenaufbau 8 4.2.6 Oberflächengewässer 10 4.2.7 Hydrogeologie 10 4.2.8 Störkörper 10 4.2.9 Beschreibung logistischer Grundlagen 10 4.2.10 Signal-/Rauschverhältnis 11 4.2.11 Schutzgebiete 11 4.2.12 Kontaminierte Bereiche und Abfall 11
5 Kampfmittelbelastungssituation 12 5.1 Kampfhandlungen 13 5.2 Kampfmittelinventar 13 5.3 Bereits durchgeführte Kampfmittelräumung 13 5.4 Kampfmittelrisikobewertung 13
6 Beschreibung der kampfmittelrelevanten Baumaßnahmen 15 6.1 Neubau Signale 15 6.2 Neubau Kabeltrasse 15 6.3 Randweganpassungen 15 6.4 Gleisquerungen 15
7 Vorgaben zur Kampfmittelerkundung 17 7.1 Allgemeine Vorgaben 17 7.2 Technische Verfahrensbeschreibung 18 7.2.1 Oberflächensondierverfahren 18 7.2.1.1 Geomagnetik 18 7.2.1.2 Elektromagnetik 20 7.2.1.3 Georadar 21 7.2.2 Bohrlochsondierung 24 7.2.2.1 Bohrlochmagnetik 24 7.2.2.2 Bohrlochradar 26 7.2.3 Baubegleitende Kampfmittelräumung 27 7.2.4 Sonstige 28 7.2.4.1 Volumenräumung 28 7.2.4.2 Visuelle Räumung 28
Deutsche Bahn AG, DB Immobilien Region Südwest, KT AEM - Kampfmittel (CR.R O52) II Gutschstraße 6, 76137 Karlsruhe, Tel. 0721 938 4565, int. Projekt-Nr. D.01G164178.28.200.0001
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7.3 Vergaberelevante Aspekte 28 7.3.1 Rechte des Auftraggebers 29 7.3.2 Räumstelleneinrichtung 29 7.3.3 Vorbereitung der Flächen zur Überprüfung 29 7.3.4 Räumung von Verdachtspunkten 29 7.3.5 Ergebnisbericht 29
8 Darstellung der favorisierten Räumverfahren 30 8.1 Anzuwendende Räumverfahren 30 8.1.1 Vorbereitende Maßnahmen 30 8.1.1 Neubau Signale 30 8.1.2 Neubau Kabeltrasse 30 8.1.1 Randweganpassungen 31 8.1.2 Gleisquerungen 31 8.1.3 Bombenblindgängerverdachtspunkte 31 8.2 Technische Hinweise zur Kampfmittelsondierung 32 8.2.1 Oberflächensondierung Georadar 32 8.2.2 Bohrlochsondierung Geomagnetik 32 8.2.3 Baubegleitende Kampfmittelüberprüfung 33 8.3 Vermessung 33 8.4 Dokumentation 33
9 Zeitliche Kalkulation und Kostenschätzung 35
10 Planungsrisiken 36
11 Anlagen 37
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Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Nutzungsumfeld der Strecke 3603 zwischen km 10,600 und 36,673 8 Tabelle 3: Kampfmittelrisikoprüfung im Bereich der Projektstrecken 13 Tabelle 4: Beispiele von Messanordnungen bei Georadarmessungen und deren Reichweite 23 Tabelle 5: Abgeschätzter Zeitbedarf für die Kampfmittelsondierungen für Strecke 3531 35
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Übersichtsplan der Streckenabschnitte zum ESTW Flörsheim (© GeoBasis-DE / BKG (2021)). 7 Abbildung 2: Kampfmittelverdachtsflächen entlang der Projektstrecken (rot = Bombardierung, blau = Artillerie). 12 Abbildung 3: Schematische Darstellung der geomagnetischen Oberflächensondierung, hier mit Vertikalgradiometer. 19 Abbildung 4: Schematische Darstellung der elektromagnetischen Oberflächensondierung, hier mit Messwagen. 21 Abbildung 5: Schematische Darstellung der Oberflächensondierung mit dem Georadar, hier mit Handsonde. 22 Abbildung 6: Schematische Darstellung der geomagnetischen Tiefensondierung. 25 Abbildung 7: Schematische Darstellung der Tiefensondierung mit Georadar. 27 Abbildung 8: Anordnung der Bohrpunkte bei einer Bohrlochsondierung mittels 3-Achs-Gradiometer. 33
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Abkürzungsverzeichnis
AG Auftraggeber ALFV Altlastenverdachtsfläche ATV Allgemeine Technische Vertragsbedingungen BaustellV Baustellenverordnung Bhf / Bf Bahnhof BE Baustelleneinrichtung BFR KMR Baufachliche Richtlinie Kampfmittelräumung BoVEK Boden-Verwertungs- und Entsorgungskonzept BÜ Bahnübergang CR.R O52 DB Immobilien, Kundenteam Altlasten- / Entsorgungsmanagement - Kampfmittel DB AG Deutsche Bahn Aktiengesellschaft DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung DGUV 201-027 DGUV Information 201-027, Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen bei der Kampfmittelräumung DIN Deutsches Institut für Normung e.V. DL Durchlass EBA Eisenbahnbundesamt EP Entwurfsplanung EÜ Eisenbahnüberführung Gl Gleis GOK Geländeoberkante HgR Historisch-genetische Rekonstruktion Hp Haltepunkt KampfmittelVO Kampfmittelverordnung KBD Kampfmittelbeseitigungsdient der Länder Kg Kilogramm KM Kampfmittel KMVF Kampfmittelverdachtsfläche KRD Kampfmittelräumdienst der Länder KT AEM Kundenteam Altlasten-/Entsorgungsmanagement lb libra (Pfund zu ~ 453,6 gr) - Einheit im angloamerikanischen Maßsystem LB Leistungsbeschreibung Lph Leistungsphase LST Leit- und Sicherungstechnik LSW Lärmschutzwand LV Leistungsverzeichnis mNHN Meter über Normalhöhennull PA Planungsabschnitt PFA Planfeststellungsabschnitt PU Personenunterführung RB Regionalbereich Ril Richtlinie RV Rahmenvertrag SchwOK Schwellenoberkante SG Schutzgebiet SiGeKo Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator SOK Schienenoberkante SprengG Sprengstoffgesetz SÜ Straßenüberführung TR Technische Regel TS Technische Spezifikation VP Vorplanung USAAF United States Army Air Force
Deutsche Bahn AG, DB Immobilien Region Südwest, KT AEM - Kampfmittel (CR.R O52) V Gutschstraße 6, 76137 Karlsruhe, Tel. 0721 938 4565, int. Projekt-Nr. D.01G164178.28.200.0001
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1 Zusammenfassung
Für die Inbetriebnahme des digitalen Stellwerks im Netzbezirk Mainz, sollen die Streckenabschnitte Flörsheim(Main) - Mainz-Kastel, die freie Strecke Frankfurt-Höchst-Flörsheim (Main) auf der nord- mainischen Strecke zwischen Frankfurt und Wiesbaden (VzG-Strecke 3603), die freie Strecke Ab- zweig Kaiserbrücke Ost - Abzweig Kostheim - Mainz-Bischofsheim auf der Mainzer Umgehungsbahn (VzG-Strecke 3525) sowie die freie Strecke Abzw. Kostheim – Abzw. Kostheim Ost (VzG-Strecke 3531) auf ESTW-Technik umgestellt werden.
Für die Umstellung auf ESTW-Technik sind zahlreiche Umbaumaßnahmen erforderlich wie Kabel- tiefbau, Anpassungen an Bahnübergängen, der Neubau von ESTW-Modulgebäuden und der Bau von elektrischen Weichenheizanlagen.
Insgesamt ist der Neubau von 1.338 m an Kabeltrassen sowie einer Gleisquerung vorgesehen für welche eine Oberflächensondierung mit Hilfe des Georadars sowie Bohrlochsondierungen empfoh- len werden. Übrige Baumaßnahmen, die zur Realisierung des ESTW Flörsheim erforderlich sind, sind Bestandteil der Kampfmittelräumkonzepte zu Strecke 3603 und 3525.
Entsprechend des vorliegenden Projektstands (Entwurfsplanung) werden für die Kampfmittelsondie- rung eine Kombination aus tiefenbeschränkten und tiefenuneingeschränkten Sondierverfahren emp- fohlen. Insgesamt werden dabei 55 Bohrlochsondierungen mittels Geomagnetik und Oberflächen- sondierung mit Georadar auf einer Fläche von 260 m2 empfohlen.
Deutsche Bahn AG, DB Immobilien Region Südwest, KT AEM - Kampfmittel (CR.R O52) Seite 1 Gutschstraße 6, 76137 Karlsruhe, Tel. 0721 938 4565, int. Projekt-Nr. D.01G164178.28.200.0001
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2 Veranlassung
2.1 Projektbeschreibung Für die Inbetriebnahme des digitalen Stellwerks (DSTW) im Netzbezirk Mainz, sollen die Strecken- abschnitte Flörsheim(Main) - Mainz-Kastel, die freie Strecke Frankfurt-Höchst-Flörsheim (Main) auf der nordmainischen Strecke zwischen Frankfurt und Wiesbaden (VzG-Strecke 3603), die freie Stre- cke Abzweig Kaiserbrücke Ost - Abzweig Kostheim - Mainz-Bischofsheim auf der Mainzer Umge- hungsbahn (VzG-Strecke 3525) sowie die freie Strecke Abzw. Kostheim – Abzw. Kostheim Ost (VzG-Strecke 3531) auf ESTW-Technik umgestellt werden [1].
Zudem sind die vorhandenen Drucktastenstellwerke der Bahnhöfe Flörsheim (DrS 2, Inbetrieb- nahme 1963), Hochheim (DrS 2, Inbetriebnahme 1954), Kostheim (DrS, Inbetriebnahme 1959), Mainz-Kastel (DrS 2, Inbetriebnahme 1960) und die Blockstelle Eddersheim (Einheit MW, Inbetrieb- nahme 1950) technisch abgängig und erneuerungsbedürftig [1].
2.2 Vertragsgrundlagen Das KT AEM wurde am 23.04.2021 mit der Leistungsvereinbarung Bestellung „10379342 - Kampf- mittelrisikoprüfung; G.016105001 - 3603 ESTW Flörsheim“ durch die DB Netz AG mit der Erstellung von drei Erkundungskonzeptes für die Maßnahme ESTW Flörsheim beauftragt.
Grundlagen der Erstellung des Räumkonzepte sind die übergebenen Unterlagen.
Dieser Bericht bezieht sich speziell und ausschließlich auf die zum Zeitpunkt der Erstellung vor- liegenden Planungsunterlagen. Sollten im weiteren Planungsverlauf oder bei der Umsetzung Ände- rungen jeglicher Art erforderlich werden, sind die daraus resultierenden Risiken neu zu bewerten und das Konzept anzupassen.
2.3 Verwendete Unterlagen Das Erkundungskonzept basiert auf Planunterlagen der EP.
Übergebene Unterlagen:
[1] Projektbeschreibung „Bezeichnung der Maßnahme/des Projektes, Neubau ESTW Flörs- heim“ DB Netz AG
[2] Luftbildauswertung „Frankfurt am Main, Strecke 3603, Bahnkilometer 8,000 - 25,100, Teil- abschnitt Frankfurt-Höchst bis Gleisanschluss der Fa. Shell in Flörsheim, jeweils 20 m rechts und links der Bahnlinie“, Regierungspräsidium Darmstadt, 03/21 (Die Luftbildauwer- tung umfasst auch die Strecke 3531.)
[3] Luftbildauswertung „Hattersheim am Main, -Strecke 3603 im Streckenabschnitt Hattersheim bis nach Mainz-Kastel -Im Bereich der Bahnhöfe und angrenzenden Streckenbereiche: Hattersheim/Eddersheim/Flörsheim/Hochheim/Mainz-Kostheim/Mainz-Kastel + Wiesbaden Ost“, Regierungspräsidium Darmstadt, 10/19 (Die Luftbildauwertung umfasst auch die Stre- cke 3531.)
[4] Schaldach, Simon (2021): WG: ESTW Flörsheim-Unterstützungsleistungen Kampfmittel- sondierung aus RV 41504 [E-Mail], [ESTW-Floersheim@deutschebahn.com; 09.04.2021]
[5] Schaldach, Simon (2021): ESTW Flörsheim--Prüfung der geplanten Erkundungspunkte für Baugrunduntersuchungen auf Kampfmittelverdacht [E-Mail], [ESTW- Floersheim@deutschebahn.com; 24.08.2021]
Deutsche Bahn AG, DB Immobilien Region Südwest, KT AEM - Kampfmittel (CR.R O52) Seite 2 Gutschstraße 6, 76137 Karlsruhe, Tel. 0721 938 4565, int. Projekt-Nr. D.01G164178.28.200.0001
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[6] Schaldach, Simon (2021): AW: ESTW Flörsheim: Geotechnische Erkundung [E-Mail], [ESTW-Floersheim@deutschebahn.com; 14.09.2021]
[7] Lageplan Kabeltiefbau (Entwurfsplanung) der Strecke 3520, DB Netz AG, 06.07.2023
-
„EP_KTB_LP_.dwg“, Erstellt von AutoCAD eTransmit Mittwoch, 4. Oktober 2023, 14:00 Uhr
-
FFH-EP-UZFKOS-07-KBT-10007-Lvbk-XXX-A_FKOS - KTB-Lageplan mit XXX von 025 bis 026, Strecke 3520, km 5,9+61 bis 7,7+77
[8] Lagepläne der geplanten BE-Flächen
-
Hattersheim
-
Eddersheim
-
Flörsheim-Eddersheim
-
Flörsheim 1
-
Flörsheim 2
-
Hochheim
-
Abzw. Kostheim 1
-
Abzw. Kostheim 2
-
Abzw. Kostheim 3
-
Abzw. Kostheim Kaiserbrücke
-
Mainz-Kastel
-
BÜ-Posten 2
-
BÜ-Posten 3
-
BÜ-Posten 4
-
BÜ-Posten 15
-
BÜ-Posten 19
-
BÜ-Posten 26
[9] Schematische Übersichtspläne (Entwurfsplanung), DB Netz AG
- ESTW-Z Kostheim (FKOS) FFH-EP-UZFKOS-07-LST-21001-Suxx-001-A, 31.05.2023
[10] Erläuterungsbericht (Vorplanung) „ESTW Flörsheim Abschnitt Netz Frankfurt/Main, Strecke 3603“, ISB Rhein-Main GmbH, 19.04.2022 (Der Erläuterungsbericht beschreibt auch Maß- nahmen, die im Bezug zu Strecke 3531 stehen.)
[11] Lageplan „ESTW Flörsheim, Kabellageplan Plan 4/4“ (FFH-VP-UZFKOS-06-EEA-42001- Eeak-003-A_Lageplan_04), DB Engineering & Consulting GmbH, 21.02.2022
Weitere Unterlagen:
[12] Baufachliche Richtlinien Kampfmittelräumung (BFR KMR), Arbeitshilfen zur Erkundung, Planung und Räumung von Kampfmitteln auf Liegenschaften des Bundes, Bundesministe- rium des Inneren, für Bau und Heimat + Bauministerium der Verteidigung, 09/2018
Deutsche Bahn AG, DB Immobilien Region Südwest, KT AEM - Kampfmittel (CR.R O52) Seite 3 Gutschstraße 6, 76137 Karlsruhe, Tel. 0721 938 4565, int. Projekt-Nr. D.01G164178.28.200.0001
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[13] Leitfaden Kampfmittelbeseitigung auf Flächen der Deutschen Bahn, DB Immobilien Sanie- rungsmanagement, 04/2016
[14] „Erläuterungen zur Geologischen Karte von Hessen“, Maßstab 1:25.000, Kümmerle, E., Semmel, A., Wiesbaden 1969
[15] Orientierende Untersuchung (OU) „Standort Nr. 4718 Flörsheim“, terraplan - Ingenieurbüro für Umwelttechnik, Mannheim 12/99
[16] Detailuntersuchung Stufe IIa „Standort Nr. 4182 Mainz-Kastel“, Geoconsult GmbH, Kron- berg 06/99
[17] Historische Erkundung (HE) „Standort Nr. 4181 Mainz-Kostheim“, terraplan GmbH, 04/99.
[18] Kampfmittelrisikoprüfung „Hochheim, Strecke 3603, km 28,24 - 29,1“, Luftbilddatenbank Dr. Carls GmbH, 06/21 (Die Luftbildauwertung umfasst auch die Strecke 3531.)
[19] Kampfmittelrisikoprüfung „Mainz, Strecke 3510, km 26,1-29,1 + Strecke 3525, km 0,0-3,7“, Luftbilddatenbank Dr. Carls GmbH, 04/19 (Die Luftbildauwertung umfasst auch die Strecke 3531.)
[20] Kampfmittelrisikoprüfung „Raunheim, Strecke 3520, km 14,55 - 15,07“, Luftbilddatenbank Dr. Carls GmbH, 06/21 (Die Luftbildauwertung umfasst auch die Strecke 3531.)
[21] Gutachterlicher Bericht zur Herstellung der Grundwassermessstelle 1/22 im Bf Mainz-Kastel (Auftragsnummer: P-F001423P), DB Engineering & Consulting GmbH, 12.07.2022
[22] Prüfbericht zu den Räumkonzepten „230707_ESTW FFH_QP KM-Konzept Bau_Prüfbe- richt.pdf“, Juli 2023
[23] Liste der Bauwerke „230908_ESTW FFH_Kamiso_Bauwerke.xlsx“
[24] LBA 2023
-
Stellungnahme RP Darmstadt, Aktenzeichen F 2865-2023, 10.07.2023 (Die Luftbild- auswertung umfasst auch die Strecken 3525, 3531 und 3603.)
-
F 2865-23_Karte_Bereich 2_MunBelast_1
-
F 2865-23_Bereich 2_BVPs_GerFlä_X mit X 8, 13, 14
[25] Prüfbericht zu den Räumkonzepten „231023_ESTW FFH_Kamiso_Prüfbericht SSch.pdf“, Oktober 2023
[26] Prüfbericht zu den Räumkonzepten „240125_ESTW FFH_Kamiso_Prüfbericht SSch.pdf“, Januar 2024
Digitale Quellen:
[27] Geologie Viewer des Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie, https://geologie.hessen.de, abgerufen am 27.08.2021
[28] Fachinformationssystem Grund- und Trinkwasserschutz Hessen (Gruschu), http://gru- schu.hessen.de, abgerufen am 30.08.2021
[29] Grundwasserdienst des Landes Hessen, https://lgd.hessen.de, abgerufen am 30.08.2021
[30] Stationsdatenbank der DB Station & Service AG, abgerufen am 09.09.2021
Deutsche Bahn AG, DB Immobilien Region Südwest, KT AEM - Kampfmittel (CR.R O52) Seite 4 Gutschstraße 6, 76137 Karlsruhe, Tel. 0721 938 4565, int. Projekt-Nr. D.01G164178.28.200.0001
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3 Aufgabenstellung Kampfmittel
3.1 Rechtliche Anforderungen
Gemäß BGB trägt der Bauherr die Risiken des Baugrundes, die zu einer Gefährdung von Menschen und Umwelt führen können. Er hat diese zu prüfen und entsprechend zu benennen. Sofern Risiken einer Gefährdung bestehen, sind diese zu beseitigen und/oder zumindest weitestmöglich zu redu- zieren.
Als geltende rechtliche Grundlagen sind insbesondere die § 319 (Baugefährdung) des StGB und §3 des ArbSchG zu nennen.
Weiterhin ist die Verantwortung des Bauherrn für einen sicheren Baugrund in den Allgemeinen Ver- tragsbedingungen DIN 18299 festgelegt. In Bezug auf vorhandene Kampfmittelrisiken ist dort fest- gelegt, dass der Bauherr zu bestätigen hat, dass die im jeweiligen Bundesland geltenden Anforde- rungen zu Erkundungs- und gegebenenfalls Räumarbeiten erfüllt wurden.
Für Gefahren, die von einer Liegenschaft ausgehen, haftet generell der Eigentümer als Zustands- störer. Derartige Gefahren können von Kampfmitteln, die im Untergrund oder an der Oberfläche vorhanden sein können, ausgehen, wobei die konkrete Gefährdung von der Art und Zustand der Kampfmittel sowie deren Explosivstoff und Zündmechanismen abhängt.
Abhängig von den o.g. Eigenschaften können Kampfmittel mit und ohne äußere Auswirkungen zur Umsetzung, d.h. zu Explosion, kommen. In ruhendem Zustand im Untergrund vorhandene Kampf- mittel stellen ohne Eingriffe von außen nur sehr selten eine Gefahr dar. Ausnahmen bilden Kampf- mittel mit vorgespannten Zündsystemen, wie z.B. Bombenblindgänger mit Langzeitzündern, bei de- nen es zur spontanen Selbstdetonation kommen kann.
Erschütterungen, Bewegungen oder ähnliche äußere Einwirkungen, wie sie im Rahmen von Bau- maßnahmen auftreten sowie unsachgemäßer Umgang können die Gefährdung durch Kampfmittel erhöhen. Hiervon kann nicht nur das direkte Baufeld, sondern auch der umgebende Bereich betrof- fen sein.
Auf Flächen, für die ein konkreter Kampfmittelverdacht besteht, ist durch den Bauherrn bei Boden- eingriffen eine Kampfmitteluntersuchung und bei Erfordernis die Beseitigung von Kampfmitten zu veranlassen.
Die Kampfmittelräumung unterliegt als Teil der staatlichen Gefahrenabwehr der Hoheit der Bundes- länder.
Die Rechtgrundlage in Hessen bildet das Hessische Sicherheits- und Ordnungsgesetz (HSOG). Den „Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräumung im Lande Hessen“ sind Hinweise zu den Bearbeitungsschritten der Kampfmittelräumung sowie allgemeine Angaben zu Durchführungs- und Sicherheitsbestimmungen.
Gemäß der Bekanntmachung vom 02.12.1997 „Beseitigung von Kampfmitteln aus dem 1. und 2. Weltkrieg“ (Az.: III 13 KMRD 6 b 02-01) sind die Kosten für die Kampfmittelräumung d. h. das Su- chen, Auffinden, Bergen und Zwischenlagern von Kampfmitteln vom Grundstückseigentümer zu tra- gen. Das Befördern/Verbringen zur Kampfmittelbeseitigungsanlage des Landes Hessen sowie die Sprengung oder die Entschärfung an der Fundstelle erfolgen durch den Kampfmittelräumdienst oder im Auftrag des Kampfmittelräumdienstes durch ein Vertragsunternehmen. Die Kosten für das Ent- schärfen, Befördern/Verbringen und Vernichten trägt das Land Hessen.
Deutsche Bahn AG, DB Immobilien Region Südwest, KT AEM - Kampfmittel (CR.R O52) Seite 5 Gutschstraße 6, 76137 Karlsruhe, Tel. 0721 938 4565, int. Projekt-Nr. D.01G164178.28.200.0001
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3.2 Zielstellung der Kampfmittelräumung im Projekt Ziel der Kampfmittelräumung ist die Absicherung des vorgesehenen Bauvorhabens, wobei die zu ergreifenden Maßnahmen auf Basis der Kampfmittelbelastungssituation sowie Art- und Tiefe der Bodeneingriffe ermittelt werden. Hierbei ist die Sicherstellung der Arbeitssicherheit sowie der Um- gebungsschutz zu berücksichtigen.
Für die gefahrlose Durchführung eines Bauvorhabens stehen grundsätzlich nachfolgende Möglich- keiten zur Verfügung. Die Varianten, die für das Bauvorhaben empfohlen werden, sind schwarz ge- kennzeichnet.
Variante A: Kampfmittelfreigabe komplett
• Kampfmittelfreiheit für eine festgelegte Fläche wird nach dem Stand der Technik bis zum Kampfmittelverdachtshorizont hergestellt
Geplant ist somit eine Kampfmittelprüfung/ -freigabe ohne Tiefenbeschränkung
Variante B: Kampfmittelfreigabe eingeschränkt
• Kampfmittelfreiheit für eine festgelegte Fläche wird nach dem Stand der Technik nur bis in eine festgelegte Tiefe hergestellt (auf die Baumaßnahme bezogen)
Geplant ist somit eine Kampfmittelprüfung/ -freigabe mit Tiefenbeschränkung
Variante C: Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen
• Temporäre Maßnahmen während der Baumaßnahme (bspw. Überdeckung einer BE-Fläche, Baustraße) ohne Baugrund-/ Bodeneingriff
Geplant ist somit eine Kampfmittelprüfung/ -freigabe mit Tiefenbeschränkung
Variante D: Nutzungsverzicht
• Auf eine Nutzung von Flächen (Teilflächen) im Rahmen der Baumaßnahme wird verzichtet
Deutsche Bahn AG, DB Immobilien Region Südwest, KT AEM - Kampfmittel (CR.R O52) Seite 6 Gutschstraße 6, 76137 Karlsruhe, Tel. 0721 938 4565, int. Projekt-Nr. D.01G164178.28.200.0001
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4 Standortfaktoren
4.1 Lage des Baufeldes Das Gesamtprojekt liegt im Bundesland Hessen. Der Bau des ESTW Flörsheim ist für drei Strecken- bereiche geplant, die teilweise parallel zueinander verlaufen. Die Projektstrecken werden entspre- chend des geplanten Ausbaus in folgenderweise unterteilt:
-
Strecke 3603, km 10,600 - 36,673 (Frankfurt Höchst - Mainz-Amöneburg)
-
Strecke 3525, km 3,350 - 12,387 (Mainz-Bischofsheim - Mainz-Amöneburg)
-
Strecke 3531, km 0,000 - 1,786 (Hochheim (Main) - Mainz-Kostheim (Hafen))
Abbildung 1: Übersichtsplan der Streckenabschnitte zum ESTW Flörsheim (© GeoBasis-DE / BKG (2021)).
Die Eigentumsverhältnisse für Strecke 3531, km 0,000 - 1,786 liegen vollständig bei der DB Netz AG.
Deutsche Bahn AG, DB Immobilien Region Südwest, KT AEM - Kampfmittel (CR.R O52) Seite 7 Gutschstraße 6, 76137 Karlsruhe, Tel. 0721 938 4565, int. Projekt-Nr. D.01G164178.28.200.0001
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4.2 Standortfaktoren und Baufeldbeschreibung
4.2.1 Derzeitige Nutzung / Nutzungsumfeld Aufgrund der Streckenlänge verläuft das Projektgebiet durch zahlreiche Siedlungs-, Industrie und Gewerbeflächen, welche in der folgenden Tabelle dargestellt sind. Für die Bereiche, die in der Ta- belle nicht dargestellt sind, ist das Umfeld durch Grün- und Landwirtschaftsflächen geprägt.
Tabelle 1: Nutzungsumfeld der Strecke 3531 zwischen km 0,000 und 1,06. Kilometer Flächentyp Lage Bemerkung von bis
Industrie- und 0,000 0,200 r.d.B. / l.d.B. Gewerbeflächen Mainz-Kostheim Siedlungs- und 0,800 1,060 r.d.B / l.d.B Industrie/Gewerbeflächen
4.2.2 Topographie / Morphologie (Ableitung GOK 1945) Die Projektfläche befindet sich entlang der Strecke 3531, aufgrund eines von Nord nach Süd fallen- den Geländes, teilweise innerhalb einer Geländeschneise oder auf Bahndämmen und verläuft auf einer Geländehöhe von ca. 85 m NN (km 0,000) bis 91 m NN (km 1,786).
4.2.3 Ableitung der Geländeoberkante von 1945 Die Strecke 3531 verläuft größtenteils parallel zur Strecke 3603, die entsprechend der Kampfmittel- risikoprüfung der Luftbilddatenbank Dr. Carls GmbH bereits zur Zeit des Zweiten Weltkriegs bestand. Da zur Strecke 3531 zum jetzigen Stand noch keine weiteren Unterlagen vorliegen und die Gleise der Strecke 3531 zum Teil auf einem separaten Bahndamm bzw. am äußersten Bereich des Gleis- verbunds verlaufen, wird angenommen, dass die Bahninfrastruktur erst im Nachgang des zweiten Weltkriegs erbaut wurden. Da keine weiteren Informationen zu der Annahme vorliegen, wird aus Gründen des Arbeitsschutzes der Kampfmittelverdachtshorizont beginnend ab der Schwellenober- kante (SchwOK) bis 5 m u. GOK des umliegenden Geländes, angenommen was einem Kampfmit- telverdachtsbereich zwischen 5 m und 13 m unter Ansatzpunkt entspricht.
4.2.4 Vegetation Auf der Strecke 3531, zwischen km 0,000 - 1,786, liegt vorwiegend bahntypische Vegetation vor. Bereichsweise befinden sich entlang des Streckenabschnitts auch Baumbestände.
4.2.5 Geologie und Bodenaufbau Die Geologie entlang der Projektstrecke des ESTW Flörsheim wird durch mehrere größere natur- räumliche Einheiten beeinflusst: dem Vordertaunus, dem Main-Taunus-Vorland und der Untermain- Ebene sowie dem Mainzer-Becken und dem Oberrheingraben, der hier als Hattersheimer Graben bekannt ist.
Im Wesentlichen sind Tertiäre und Quartäre Ablagerungen für die geologischen Gegebenheiten in der Region kennzeichnend [14]:
Quartäre Ablagerungen
Der Umstand, dass der nördliche Teil des Blattes Hochheim sich im Quartär überwiegend gehoben hat, der südliche Teil dagegen abgesunken ist, begünstigte die Entwicklung der pleistozänen Schot- terterrassen des Mains. An günstigen Stellen können bis zu 10 Terrassenstufen unterschieden wer- den [14]. Neben den fluviatilen Ablagerungen treten äolische Sedimente auf, die keinen Übergangs-
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bereich zwischen Löß und Flugsand aufweisen. Die jüngeren Ablagerungen des Holozäns, fluviatile Sedimente und aquatische Bildungen, bestehen aus Hochflutlehmen und Abschwemmmassen.
Tertiäre Ablagerungen
Die vorwiegend an den nach Westen geneigten Hängen zutage tretenden Tertiärschichten entstan- den im ehemaligen Sedimentationsraum des Mainzer Beckens. Dieser fand in den Taunus- und Rotliegendgesteinen seine nördliche Begrenzung. Nahe dem Küstenbereich des Mainzer Beckens herrschen Kiese und Sande vor, während beckenwärts mehr toniges Material sedimentiert wurde [14]. Unter den verschiedenen Ablagerungen des Tertiärs ist der Cyrenenmergel des Oligozäns her- vorzuheben, der den größten Flächenanteil der auf dem Blatt Hochheim vorhandenen präquartären Bildungen einnimmt. Er streicht im Allgemeinen an den nach Südwesten geneigten Hängen aus [14, 27].
Der Boden im Bereich des Bahndamms wird oberflächennah aus anthropogenen Auffüllungen und quartären Terrassenablagerungen aufgebaut. Die Auffüllungshorizonte erreichen Mächtigkeiten von 0,4 m bis 9,6 m und werden von 2 bis 10 m mächtigen Quartärhorizonten unterlagert [16].
Für Strecke 3531 liegen keine Schichtverzeichnisse innerhalb des Bauabschnitts vor. Aufgrund der regionalen Nähe der durchgeführten Baugrunderkundungen von Strecke 3660 und 3525 im Zuge der Vorplanung werden nachfolgend die nahst gelegenen Bohrprofile dargestellt:
BÜ 4 (Strecke 3525, km 7,860):
0,00 - 0,90 m u. GOK: Auffüllungen (Sand, Bauschutt, Asphalt, Schotter)
0,90 - 1,50 m u. GOK: Sand
1,50 - 2,00 m u. GOK: Schluff, sandig
2,00 - 8,00 m u. GOK: Sand, tlw. kiesig bis schwach kiesig
Unterhalb der Schluffschicht erhöhen sich die Schlagzahlen teilweise von 4 Schläge auf ca. 15 - 20 Schläge pro 0,10 m Eindringtiefe - teilweise mit Spitzenwerten von 54 Schlägen für 0,10 m Ein- dringtiefe.
BÜ 4a (Strecke 3525, km 8,055):
0,00 - 1,30 m u. GOK: Auffüllungen (Sand, Bauschutt, Schotter)
1,30 - 5,20 m u. GOK: Mittelsand bis Grobsand
5,20 - 6,30 m u. GOK: Kies, sandig, tlw. Sandstein
6,30 - 8,00 m u. GOK: Ton, stark kalkhaltig
Zusätzlich wurde innerhalb der Herstellung einer Grundwassermessstelle [21] an Strecke 3603, Bahn-km 33,375 ebenfalls auch der Baugrund bis 15,10 m u. GOK aufgenommen der sich grob zusammenfassend wie nachfolgend zusammenstellt:
0,00 - 1,00 m u. GOK: Auffüllungen
1,00 - 3,90 m u. GOK: Sand, kiesig, ab 2,60 m u. GOK schluffig
3,90 - 4,30 m u. GOK: Kies
4,30 - 5,70 m u. GOK: Schluff, sandig bis 5,30 m u. GOK, kiesig ab 5,30 m u. GOK
5,70 - 9,50 m u. GOK: Sand, ab 7,60 m u. GOK schwach kiesig
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9,50 - 12,80 m u. GOK: (Grob)Kies, sandig, steinig
12,80 - 12,90 m u. GOK: Kalkstein
12,90 - 14,40 m u. GOK: Ton, zw. 13,40 - 13,90 m u. GOKSchluff
14,40 - 14,80 m u. GOK: Kalkstein
14,80 - 15,10 m u. GOK: Ton
4.2.6 Oberflächengewässer Der Projektbereich der Strecke 3531 des ESTW Flörsheim liegt im Nahbereich des Main, der in ca. 2,2 km in Richtung Westen in den Rhein mündet. Die Projektstrecke selbst verläuft nicht innerhalb oder entlang von Oberflächengewässern.
4.2.7 Hydrogeologie Gemäß des Fachinformationssystems „Grund- und Trinkwasserschutz Hessen (Gruschu)“ [28] so- wie der Hydrogeologischen Übersichtskarte des Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) [27] liegt das Projektgebiet innerhalb des Hydrogeologischen Großraums des Oberrheingraben mit Mainzer Becken und nordhessischen Tertiärs, welches aus zahlreichen hydrogeologischen Einheiten besteht. Die Projektstrecke verläuft entsprechend des Kartendienst Gruschu des Landes Hessen [28] in der hydrogeologischen Einheit der Terrassenkiese und -sande mit Durchlässigkeiten von k > 10-4 bis 10-3 m/s, welcher als Grundwasserleiter in der Region dient. f
Der Grundwasserflurabstand liegt im Mittel zwischen 3,0 m und 5,0 m [17].
Entsprechend eines voraussichtlich vorliegenden Grundwasserflurabstands ist davon auszugehen, dass der Grundwasserhorizont kein limitierender Faktor bei der potentiellen Anwendung von Ober- flächensondierungen mit dem Georadar darstellt.
4.2.8 Störkörper Die Projektstrecke befindet sich im Bereich von Bahnanlagen und -gleisen. Im Nahbereich der bahn- technischen Anlagen ist aufgrund der Eisenbestandteile mit einer starken Störwirkung auf magneti- sche Sondiermethoden auszugehen. Weiter besteht die Möglichkeit im Bereich von anthropogenen Auffüllungen auf Schrott oder andere anthropogene Bestandteile zu treffen, die (z.B. im Zuge des Herstellungsprozess) ein magnetisches Feld besitzen.
Als weitere Störkörper im Projektbereich fungieren größere Baukörper wie z.B. der Bahnsteige, Bahnübergänge, Oberleitungen oder Eisenbahnüber- und -unterführungen, die einen erhöhten Auf- wand für die Ausführung mit sich ziehen.
4.2.9 Beschreibung logistischer Grundlagen Die Projektstrecke 3531, km 0,000 - 1,786 verläuft von der Stadt Hochheim am Main nach Mainz- Kostheim (Hafen), einem Ortsbezirk von Wiesbaden. Aufgrund der in der Region relativ hohen Sied- lungs- und Einwohnerdichte sind die Städte und somit auch die Bahnstrecke über Kreis- (K), Land- (L) und Bundesstraßen (B) sowie Bundesautobahnstraßen (A) gut zu erreichen
Unweit der Projektstrecke 3531 verläuft die Bundesautobahn A 671, von der aus über die Autobahn- ausfahrt „Hochheim-Süd“ in westliche Richtung die Bundesstraße B 40 genommen werden kann. Von der B 40 aus kann die Projektstrecke über die Straßen „Pfandlochweg“ und „Kommerzienrat- Disch-Brücke“ angefahren werden.
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4.2.10 Signal-/Rauschverhältnis Das Signal-Rausch-Verhältnis (SNR - signal-to-noise ratio, auch SRV) ist das Verhältnis der Amplitude des Nutzsignals zur Amplitude des Störsignals für einen Sensor oder ein System und ist wie folgt definiert: SRV = Nutzsignal / Rauschsignal
Um ein Nutzsignal eindeutig vom Rauschen unterscheiden zu können, muss das Nutzsignal wesent- lich größer sein als das Rauschen in einer Messung. Das Signalrauschverhältnis liegt üblicherweise in einem Bereich zwischen SRV = 1 / 1 … > 1000 / 1. Nach WINKELMANN 2009 ist z.B. bei Bauschutt- belastung ein SRV von 2 / 1 zu erwarten, bei mäßigem Umgebungsrauschen ein SRV von 10 / 1 sowie bei geringem Rauschen in beispielsweise Sandböden ein SRV von 100 / 1.
Entsprechend des dargestellten Bodenaufbaus (s. Kapitel) 4.2.5, des Grundwasserflurabstands (s. Kapitel 4.2.7) sowie der Störkörper (s. Kapitel 4.2.8) ist von einem vorwiegend geringen bis mäßigen Signal- zu Rauschverhalten auszugehen.
4.2.11 Schutzgebiete Beginnend ab km 0,200 bis zum Streckenende bei km 1,786 verläuft die Projektfläche vollständig innerhalb des Landschaftsschutzgebiets „Hessische Mainauen“. Abseits des Landschaftsschutzge- biets befindet sich der Ausbaubereich nicht innerhalb ausgewiesener Landschafts-, Naturschutz- und Wasserschutzgebiete sowie Flora-Fauna-Habitaten [28].
Bedingt durch die Nähe zum Main und zum Rhein befinden sich die Strecke 3531 vollständig inner- halb oder im Nahbereich festgesetzter Überschwemmungsgebiete.
4.2.12 Kontaminierte Bereiche und Abfall Es liegen keine Informationen zu kontaminierten Bereichen oder Abfällen im Bereich der Projekt- strecke vor.
Sollte es bei den Kampfmittelsondierungsarbeiten zum Auftreten organoleptischer Auffälligkeiten oder Verunreinigungen kommen, sind die Arbeiten einzustellen und die betreffenden Bereiche ab- zusperren. Weitere Maßnahmen zur Prüfung der Situation sind zu veranlassen.
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5 Kampfmittelbelastungssituation
Für die Projektteilstrecken liegen Luftbildauswertungen des Regierungspräsidiums Darmstadt vor ([2], [3], [24]) sowie auf zwei Teilbereichen bereits im Bestand liegende Kampfmittelrisikoprüfung durch die Luftbilddatenbank Dr. Carls GmbH ([18], [19]).
Im Zuge der Luftbildauswertungen vom 10.07.2023 (Aktenzeichen F 2865-2023), 16.03.2021 (Ak- tenzeichen: Ffm 6624-2021) und 09.10.2019 (Aktenzeichen: H 2674-2019) durch den Kampfmittel- räumdienst des Landes Hessen wurde die vollständige Projektteilstrecke der Strecken 3603, 3525 und 3531 luftbildseitig ausgewertet und entsprechend der vorliegenden Daten zu großen Teilen ein Kampfmittelverdachtsbereich ausgewiesen.
Entsprechend der Luftbildauswertung besteht für die Streckenlänge von insgesamt 36,866 km ein Kampfmittelverdacht auf 26,504 km, was einem Streckenanteil von rnd. 72 % entspricht. Für etwa 432 m der Kampfmittelverdachtsfläche besteht aufgrund ehemaliger Flakstellungen die Möglichkeit auf Artilleriemunition zu treffen. Für die übrigen 26,072 km wurde ein genereller Kampfmittelverdacht aufgrund von Bombardierungen und ehemaliger Flakstellungen ausgewiesen.
Abbildung 2: Kampfmittelverdachtsflächen entlang der Projektstrecken (rot = Bombardierung, blau = Artillerie).
Gemäß des ausgewiesenen Kampfmittelverdachts entsprechen die beiden unterschiedlichen Ver- dachtsbereich dem Verursachungsszenarien „Luftangriff“ und „Bodenkampf“ gem. BFR KMR.
Der in diesem Konzept behandelte Strecke 3531 km 0,000 bis 1,786 liegt vollständig im Bereich mit dem Verdachtsszenario Bombardierung. Es gibt Hinweise auf konkrete Bombenblindgängerver- dachtspunkte.
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5.1 Kampfhandlungen Weiter liegen Informationen zu den Projektstrecken durch bereits durchgeführten Kampfrisikoprü- fungen der Luftbilddatenbank Dr. Carls GmbH vor [18][19]:
Tabelle 2: Kampfmittelrisikoprüfung im Bereich der Projektstrecken. Name der Kampfmittelrisikoprüfung Relevanter Streckenabschnitt Ausstellungdatum
Strecke 3603, Hochheim, Strecke 3603, Km 28,240 - 29,100 24.06.2021 Km 28,240 - 29,100 Mainz, Strecke 3510, Km 26,100 - 29,100 + Strecke 3603, 30.04.2019 Strecke 3525, Km 0,000 - 3,700 km 36,190 - 36,375
Raunheim, Strecke 3520, km 14,550 - 15,070 Flörsheim (Stadtgebiet) 09.06.2021
Im Zuge der Recherchearbeiten der Kampfmittelrisikoprüfung bei Hochheim konnte nachgewiesen werden, dass Hochheim am Main im Zweiten Weltkrieg insgesamt 17-mal das Ziel von strategischen und gegen Kriegsende auch taktischen alliierten Luftangriffen war. Die Bombardements zwischen Juli 1941 und März 1945 wurden von der Eighth und der Ninth Air Force der United States Army Air Forces sowie der britischen Royal Air Force geflogen. Hauptangriffsziele waren der Bahnhof Gus- tavsburg und die dortigen Industrieanlagen, die mit Spreng- und Brandbomben belegt worden sind. Hochheim wurde am 28.03.1945 von aus Osten vorrückenden Einheiten der 80th Infantry Division der US Army eingenommen, wobei die katholische Kirche (400 m nördlich des Bahnareals) und das Schlösschen (500 m nördlich) im Vorfeld durch US-amerikanischen Artilleriebeschuss zerstört bzw. beschädigt worden sind. Aufgrund der Distanzen ist für das Untersuchungsareal hieraus kein Kampf- mittelverdacht abzuleiten. Für dieses selbst liegen Hinweise auf Bodenkampfhandlungen vor.
5.2 Kampfmittelinventar Unter Berücksichtigung der vorliegenden Kampfmittelrisikoprüfungen sowie der Luftbildauswertun- gen liegen innerhalb des Projektgebiets großflächige Kampfmittelverdachtsbereiche aufgrund von Bombardierungen (Verursachungsszenario: Luftangriff) und Bodenkampfhandlungen (Verursa- chungsszenario: Bodenkampf) vor.
Mit Hilfe der Beladungslisten wurden als potentielle Kampfmittel für die Projektfläche gem. des Ver- ursachungsszenarios „Luftangriff“ Spreng-, Splitter- und Brandbomben dokumentiert.
5.3 Bereits durchgeführte Kampfmittelräumung Im Zuge geotechnischer Erkundungen wurden vom 09.05. - 11.05.2022 vorlaufend Bohrlochsondie- rungen mit Hilfe der Geomagnetik (Sensys 3AS, Suchstufe: 3000) und des Georadars (Radar BA- 500 GSSI) durchgeführt. Es wurden innerhalb der 14 Bohrlochsondierungen keine Anomalien vor- gefunden, die auf Kampfmittel hinweisen.
5.4 Kampfmittelrisikobewertung Gemäß den vorliegenden Unterlagen besteht die Möglichkeit auf Teilflächen des Projektgebiets bei bodeninvasiven Arbeiten auf Bombenblindgänger (Spreng-, Splitter- und Brandbomben) zu treffen.
Gemäß Baufachlicher Richtlinien Kampfmittelräumung [12] besteht für die ausgewiesenen Bereiche weiterer Erkundungsbedarf (Kategorie 2).
Der Kampfmittelverdachtshorizont im Land Hessen liegt bei 5 m u. GOK . Im Bereich der Projekt- 1945 strecke 3531 wird aufgrund der fehlenden Informationen zum Bau der Strecke 3531 der Kampfmit- telverdachtshorizont beginnend ab der Schwellenoberkante (SchwOK) bis 5 m u. GOK des
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umliegenden Geländes, angenommen was einem Kampfmittelverdachtsbereich zwischen 5 m und 13 m unter Ansatzpunkt entspricht.
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6 Beschreibung der kampfmittelrelevanten Baumaßnahmen
Aufgrund des Baus eines digitalen Stellwerks (DSTW) im Netzbezirk Mainz ist die Umstellung der Strecke 3531 zwischen km 0,000 und 1,786 auf ESTW-Technik notwendig. Für die Umstellung auf ESTW-Technik sind Tiefbauarbeiten für Kabeltrassen, Kabelquerungen und Signalgründungen ge- plant.
6.1 Neubau Signale Für den Ausbau des ESTW an der Strecke 3531 sind zur Realisierung neue Signale vorgesehen. Entsprechend der vorliegenden Liste aller Bauwerke [23] sollen 5 Signale an Strecke 3531 errichtet werden.
Die neuen Signale sollen im Regelfall mit Hilfe einer Rammrohrgründung bis 6,50 m u. GOK tiefge- gründet werden [26].
Entsprechend der vorliegenden Kampfmittelvorerkundung sowie der Luftbildauswertungen liegen alle fünf geplanten Signale innerhalb von Kampfmittelverdachtsflächen.
6.2 Neubau Kabeltrasse Im Zuge der Herstellung des ESTW ist ebenfalls auch die Verlegung von zahlreichen Kabeln erfor- derlich. Da die Strecke 3531 bereits über zahlreiche Kabeltrassen verfügt, können diese teilweise für die geplanten Kabelverlegungen mit genutzt werden. Zusätzlich ist auch der Rückbau- und Neu- bau bestehender Kabeltrassen sowie der vollständige Neubau von Kabeltrassen vorgesehen.
Für die Kabeltrassen sind Betonkabelkanäle der Größe I bis IV mit innenliegendem Falz zu verwen- den. Teilweise sind auch aufgeständerte GFK-Kabelkanäle notwendig.
Insgesamt ist entlang der Strecke auf ca. 1.338 m der Neubau von Kabeltrassen, die sich unmittelbar parallel von bestehenden Kabeltrassen befinden vorgesehen.
6.3 Randweganpassungen In einigen Abschnitten/Bereichen müssen, die in der Dammlage befindlichen Randwege für die Her- stellung von neuen Kabeltrogtrassen verbreitert werden.
Je nachdem wie der Randweg gestaltet ist, müssen bei einer Randwegverbreiterung Sicherungs- maßnahmen gegen das Verschieben/Abrutschen der neuen Kabeltrogtrasse geplant werden. Die Randwegsicherungen sind nach der Ril 836.4304 zu bemessen. [10]
6.4 Gleisquerungen Die Herstellung der Kabeltrassen bedingt auch die Herstellung einer Gleisquerung. Es ist vorgese- hen, zwei Gleisquerungen in geschlossener Bauweise zu errichten und vier in offener Bauweise [23][7].
Bei einlagigen Gleisquerungen sind Kabelschutzrohre PE-HD 110 mm / Wanddicke > 6,3 mm mit einer Überdeckung von > 1,50 m (vertikaler Abstand, gemessen vom Rohrscheitel bis zur Schwel- lenoberkante) einzusetzen [10]. Entsprechend der Detailpläne zum Kalbeneubau ist eine Länge von ca. 10 m geplant.
Entsprechend der Auskunft durch die DB Netz AG vom 17.08.2022 ist für die Herstellung der Start- und Zielgrube ein Ausbau bis 2,50 m u. Schwellenoberkante (SchwOK) vorgesehen.
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Entsprechend des frühen Planungsstands ist der Verbau noch nicht abschließend geklärt. Es wird daher provisorisch angenommen, dass die Baugruben bauzeitlich über einen Spundwandverbau bis mind. 4,50 m u. GOK gesichert werden.
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7 Vorgaben zur Kampfmittelerkundung
7.1 Allgemeine Vorgaben Es existiert kein bundesweit einheitliches Regelwerk, welches Zuständigkeiten, Haftung oder mate- rielle Anforderungen an die Kampfmittelräumung regelt. Stattdessen sind bundeslandspezifisch ver- schiedenste Gesetze und Vorgaben zu berücksichtigen.
Die Beseitigung von Kampfmitteln dient der Abwehr von Gefahren für Leib und Leben des Menschen sowie für Sachgüter und fällt damit in das Sachgebiet des Polizei- und Ordnungsrechts, welches grundsätzlich durch die Länder geregelt wird. Bundesweit gültig hingegen ist das SprengG.
Die Kampfmittelräumung erfolgt ausschließlich durch Unternehmen mit Erlaubnis nach §7 SprengG, wobei die Leitung der Räumstelle gemäß §19 SprengG einer Verantwortlichen Person mit Befähi- gungsschein nach §20 SprengG obliegt (BFR KMR, 2018).
Gemäß Arbeitsschutzgesetz ist bei der Festlegung von Schutzmaßnahmen der „Stand der Technik“ zu berücksichtigen. Die DGUV-I 201-027 (Kampfmittelräumung) beschreibt den Stand der anerkann- ten Regeln der Technik. Dementsprechend sind die Vorgaben der DGUV-I 201-027 als Mindeststan- dards in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Umsetzung von Räummaßnahmen anzuwenden.
Soweit technisch möglich hat eine Kampfmitteldetektion mit anschließender Räumung vor der Aus- führung von Bauarbeiten bzw. Eingriffen in den Baugrund zu erfolgen. Lassen die lokalen Gegeben- heiten eine vorlaufende systematische Kampfmittelsuche nicht zu, so sind als ultima ratio baube- gleitende Verfahren der Kampfmittelräumung zu nutzen.
Alle Maßnahmen, die eine systematische Absuche nach Kampfmitteln zum Ziel haben, sind entspre- chend zu dokumentieren. Mindestens aufzunehmen sind dabei Örtlichkeit, tägliches Datum, Uhrzeit (Beginn und Ende der Arbeiten) sowie die Koordinaten der Messpunkte bzw. -profile. Die geprüfte Fläche ist in der Abschlussdokumentation reproduzierbar, unter Angabe der durchgeführten Maß- nahmen, der eingesetzten Messgeräte und Software, der Koordinaten, des Koordinatensystems so- wie der Untersuchungstiefe darzustellen.
Werden im Rahmen der Erdbautätigkeit oder oberirdischer Abbrucharbeiten kampfmittelverdächtige Objekte festgestellt, sind sofort folgende Maßnahmen zu ergreifen:
-
Die Tätigkeit ist sofort einzustellen
-
Objekt darf nicht berührt oder bewegt werden
-
Insofern sich das Objekt auf einem Arbeitsgerät (z.B. Baggerschaufel) befindet, so darf das Objekt weder bewegt noch abgelegt werden. Die Fundlage ist nicht zu verändern bzw. muss das Objekt auf dem Gerät belassen werden.
-
Das Areal um den Fundort ist zum Schutz von äußeren Einwirkungen weiträumig abzusper- ren. Baustellenmitarbeiter warnen
-
Die Polizei / Den Kampfmittelbeseitigungsdienst über den Fund des potentiellen Kampfmit- tels benachrichtigen (Tel.: 110) und alle relevanten Angaben überliefern.
-
Bauleitung über Größe und Fundort informieren.
-
Fundort bis zum Eintreffen der zuständigen Ordnungsbehörde sichern (Warnhinweise auf- stellen, Absperren)
-
Bei Eintreffen der zuständigen Ordnungsbehörde ist deren Anweisungen Folge zu leisten.
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Die aufgeführten Verhaltensregeln gelten grundsätzlich auch in Bereichen, in denen zuvor eine Kampfmittelfreigabe erteilt worden ist, da das Antreffen eines sogenannten Zufallsfundes (z.B. No- tabwurf, auf der Flucht entsorgte Munition) nie ausgeschlossen werden kann.
7.2 Technische Verfahrensbeschreibung Für die Ortung von Kampfmitteln werden nach dem Stand der Technik im Wesentlichen das passive Verfahren der Ferromagnetik und die aktiven Verfahren der Elektromagnetik und des Georadars verwendet. Diese Verfahren machen sich das Prinzip des geophysikalischen Kontrastes, welcher zwischen dem zu lokalisierenden Suchobjekt und dessen Umgebung herrscht, zu nutze. Der Kon- trast wird neben der Tiefenlage, der Größe und der Form der Kampfmittel auch durch die umliegen- den Störeinflüsse und die Beschaffenheit des Untergrundes bestimmt.
Im Allgemeinen lassen sich die im Zuge der Kampfmitteldetektion eingesetzten geophysikalischen Messverfahren in zerstörungsfreie Oberflächenortungsverfahren (Flächensondierung) und in punkt- invasive Bohrlochortungsverfahren (Bohrlochsondierung) einteilen.
Im Folgenden werden die geophysikalischen Sondiertechnologien, welche in der Kampfmittelerkun- dung auf Bahnflächen primär eingesetzt werden, beschrieben. Sofern Verfahren eingesetzt werden sollen, welche in den folgenden Unterkapiteln nicht genannt werden, ist der Nachweis der Zulassung und der Funktionalität für den AG kostenneutral zu erbringen.
7.2.1 Oberflächensondierverfahren
7.2.1.1 Geomagnetik Kurzbeschreibung
Im Rahmen der Kampfmittelsuche kommt Geomagnetik standardmäßig zum Einsatz, da es sich bei Kampfmitteln in aller Regel um ferromagnetische Objekte aus Eisen und Stahl handelt. Eingesetzt werden zumeist sogenannte Totalfeld-Magnetometer, die in drei Raumrichtungen messen und Aus- sagen über Größe, Lage und Orientierung des Störkörpers erlauben, und Fluxgate-Vertikalgradio- meter, bei denen einaxiale Messungen der Vertikalkomponente durchgeführt werden.
Voraussetzung für den Einsatz geomagnetischer Verfahren ist, dass die zu sondierende Fläche frei von physischen Hindernissen und eisenhaltigen Störkörpern ist, da diese die Auffindung von Kampf- mitteln behindern. Das Verfahren ist daher nicht bzw. nur sehr eingeschränkt auf Flächen mit ferro- magnetischen Einbauten wie z.B. Eisenbahninfrastruktur und in der Nähe von statischen oder be- wegten Magnetfeldern, wie z.B. Oberleitungsanlagen einzusetzen.
Die Anwendbarkeit des Verfahrens wird im Wesentlichen durch die Größe der gesuchten Objekte und deren magnetischen Eigenschaften sowie dem Einfluss etwaiger magnetischer Störungen im Boden und aus dem Umfeld bestimmt.
Messprinzip
Das natürliche Magnetfeld der Erde wird durch ein nahezu konstantes Anomaliefeld überlagert, das aus den unterschiedlichen Magnetisierungen der Gesteine in der oberen Erdkruste resultiert. Auch anthropogen eingebrachte Störkörper, wie unterirdische Einbauten aber auch Kampfmittel, nehmen lokal Einfluss auf das Anomaliefeld. Die Höhe des Feldanteils dieser Objekte ist abhängig von deren materieller Zusammensetzung und Größe. Ferromagnetische Objekte aus Eisen und Stahl führen damit lokal zu starken Verzerrungen des Magnetfelds, was mit Hilfe von Magnetometern detektiert werden kann. Hierbei wird die magnetische Flussdichte erfasst und nach der Eliminierung der bekannten Größen des natürlichen
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Hauptfeldanteils, sowie des erdmagnetischen Variationsfelds lässt sich das magnetische Anomalie- feld bestimmen, welches damit nur noch räumlich und nicht mehr zeitlich abhängig ist. Die ermöglicht die Verortung eines Störkörpers im Untergrund.
Anwendung
Die Sondierungen erfolgen in der Regel vorlaufend mit oder ohne computergestützter Datenauf- nahme, wobei das verwendete System an der Oberfläche so geführt wird, dass die gesamte Fläche erfasst wird (s. Abbildung 3).
Abhängig von der Geländemorphologie und der Größe des zu untersuchenden Areals erfolgt eine Unterteilung der freizumessenden Fläche in Parzellen, die abgesteckt oder anderweitig markiert werden.
Die Entfernung zwischen den einzelnen Messprofilen ist abhängig vom Kampfmittelinventar (Kali- ber) festzulegen und liegt i.d.R. zwischen 0,2 m und max. 0,5 m. Der Messpunktabstand entlang der Profile beträgt i.d.R. 0,10 m. Auf Flächen, die frei von Vegetation und baulichen Hindernissen sind, können fahrbare Messsysteme mit mehreren Sonden eingesetzt werden, wodurch der Profilabstand vergrößert und der Zeitaufwand reduziert werden kann.
Abbildung 3: Schematische Darstellung der geomagnetischen Oberflächensondierung, hier mit Vertikalgradiometer.
Die erhobenen Daten sind ortsabhängig als Anomaliekarten zu visualisieren, wobei die Einzelpunkte mittels moderner Vermessungstechnik wie differentiellem GPS einzumessen sind.
Eignung im Bereich bahntechnischer Anlagen, im Gleis oder im Gleisbereich
Magnetische Flächensondierungen sind für den Einsatz in gestörten Bereichen, wie z.B. in Sied- lungsgebieten, auf Trümmerflächen, auf Deponien sowie entlang von Leitungen und im Nahbereich der Bahnanlagen, nicht geeignet.
Für die Untersuchung der Böschungen des Bahndamms und nebenliegender Flächen mit einer Ent- fernung von mehr als 3 - 5 m zum Gleis kann das System mit geminderter Reichweite eingesetzt werden. Ferner kann, nach vorlaufender Prüfung des Gleisschotters unter Verwendung handgeführ- ter Metalldetektoren (ohne computergestützte Datenaufnahme) und anschließend erfolgter Entfer- nung des Oberbaus (Schiene, Schwelle, Schotter), eine flächige Oberflächensondierung mittels
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Geomagnetik bei entsprechendem Abstand zu benachbarten Gleisen (3 - 5 m), erbracht werden. Oberleitungen sind bei den Messungen auszuschalten, da diese Störeffekte (Rauschen, zusätzliche Magnetfelder) hervorrufen und Messungen verfälschen oder unbrauchbar machen.
Schicht- und Grundwasser stellt für die Methode der Magnetik kein generelles Ausschlusskriterium dar.
Reichweite im Bereich bahntechnischer Anlagen
Die Reichweite des Verfahrens hängt maßgeblich von der Größe und den magnetischen Eigen- schaften der gesuchten Objekte und den magnetischen Störungen am Ort der Messung ab. Infan- teriemunition ist nur bis zu einer Tiefe von wenigen Zentimetern bis Dezimetern aufspürbar. Grana- ten und größere Artilleriegeschosse können unter günstigen Bedingungen bis zu einer Tiefe von 2 m unter Geländeoberkante aufgefunden werden. Für Bombenblindgänger auf unbelasteten Flächen liegt die Reichweite bei maximal 3 m u. GOK. Mit größerem Einfluss des Störumfelds nimmt die Reichweite der Detektion ab.
Da es sich bei dem Verfahren der Oberflächengeomagnetik um ein so genanntes Potentialfeldver- fahren handelt, kann vorab nicht erfasst werden ob mehrere Störkörper übereinander liegen. Nach Öffnung und Entfernung des vermeintlichen Störkörpers ist die Unterkante der Baugrube per Hand- sonde erneut zu prüfen.
7.2.1.2 Elektromagnetik Kurzbeschreibung
Bei der elektromagnetischen Flächensondierung (TDEM – Time Domain Electromagnetics) handelt es sich um ein aktives Induktionsverfahren, welches die Detektion von Eisen- und Nichteisenmetal- len ermöglicht, solange diese eine elektrische Leitfähigkeit aufweisen. Elektromagnetische Mess- systeme können grundsätzlich dort eingesetzt werden, wo eine magnetische Flächensondierung aufgrund erheblicher Störungen aus angrenzenden, ferromagnetischen Objekten nicht durchführbar sind.
Messprinzip
Werden elektrisch leitfähige Objekte einem von einer Sendespule erzeugten temporären magneti- schen Feld (Primärfeld) ausgesetzt, welches anschließend abgeschaltet wird, bilden sich Wirbel- ströme innerhalb dieser Objekte. Hierdurch wird ein weiteres elektromagnetisches Feld (Sekundär- feld) erzeugt. Das Sekundärfeld wirkt rückkoppelnd auf ein Empfangsspulensystem und kann als eine in der Spule induzierte Spannung abgegriffen werden. Hieraus können Rückschlüsse auf Größe und Lage der Objekte abgeleitet werden.
Anwendung
Analog zur geomagnetischen Oberflächensondierung sind projektbezogen Parzellen zu definieren, welche es vollständig zu untersuchen gilt. Die Messung erfolgt entweder mittels Handsonde in einer Art mäandrierendem Messpfad oder in Profilmessungen mit Messwägen und integrierten Mehrspu- lensystemen (s. Abbildung 4). Der Messpunktabstand entlang eines Profils sollte 10 cm nicht unter- schreiten, der maximale Abstand zwischen den Messprofilen beträgt 0,50 m, wobei den Gegeben- heiten des zu untersuchenden Geländes Rechnung getragen werden muss. Die Lage der Messpro- file ist zwingend mittels moderner Vermessungstechniken (Differentielles GPS) einzumessen.
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Abbildung 4: Schematische Darstellung der elektromagnetischen Oberflächensondierung, hier mit Messwagen.
Eignung im Bereich bahntechnischer Anlagen, im Gleis oder im Gleisbereich
Die elektromagnetische Flächensondierung unterliegt ähnlichen Beschränkungen, wie die geomag- netische Flächensondierung, bietet aber in magnetisch nicht zu stark gestörten Bereichen eine hö- here Zuverlässigkeit. Auf Gleisanlagen ist diese Methode nicht bzw. nur sehr eingeschränkt nutzbar.
Im Gegensatz zu geomagnetischen Sondierungen ermöglichen elektromagnetische Verfahren eine differenzierte Auflösung einzelner Störkörper. Schicht- und Grundwasser stellt für die Methode der Elektromagnetik kein generelles Ausschlusskriterium dar.
Reichweite im Bereich bahntechnischer Anlagen
Die Reichweite der möglichen Detektion wird von der Art und insbesondere des Kalibers der zu detektierenden Kampfmittel bestimmt. Größere Kaliber können in größeren Tiefen und Entfernungen nachgewiesen werden, für kleinere Kaliber reduzieren sich die Reichweiten deutlich.
Die Detektionsgrenzen liegen bei bis zu 2 m u. GOK für größere Kaliber wie Artilleriegeschosse und Bomben, während Infanteriemunition in der Regel nur bis knapp unter GOK nachweisbar ist.
Unabhängig von der nachzuweisenden Kalibergröße sind die technischen Eigenschaften und Ein- stellungen der Detektionsgeräte den örtlichen Gegebenheiten anzupassen, wodurch eine Minimie- rung der Störfaktoren erreicht wird.
7.2.1.3 Georadar Kurzbeschreibung
Georadarmessungen basieren auf der Aussendung elektromagnetischer Wellen, die an Schicht- grenzen und Störkörpern reflektiert und vom Messgerät empfangen werden. Die Wellen werden an Grenzflächen von Objekten oder zwischen Bodenhorizonten mit unterschiedlichen Dichten und elektrischen Eigenschaften reflektiert.
Die Instrumente zur Tiefensondierung setzen separate Sende- und Empfangsantennen ein, wobei Mono- und Multifrequenzsysteme unterschieden werden. Unverzichtbarer Bestandteil der Messap- paratur ist ein Datenaufnahmegerät.
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Eindringtiefe und Auflösung der Messungen sind abhängig von der Art der eingesetzten Antennen. Hohe Frequenzen liefern hohe Auflösungen, bieten jedoch nur geringe Eindringtiefen, während nied- rige Frequenzen zu höheren Eindringtiefen bei geringer Auflösung führen.
Messprinzip
Bei der Sondierung mittels des Georadarverfahrens werden hochfrequente elektromagnetische Im- pulse von einer Sendeantenne ausgesendet, welche an Schicht- bzw. Objektgrenzen im Untergrund reflektiert werden. Mittels einer Empfangsantenne werden die Intensität und die Zweiwege-Laufzeit (Sender-Reflektor-Empfänger) der reflektierten Wellen registriert und aufgezeichnet. Durch Stape- lung und Aneinanderreihung der Messaufzeichnungen werden sogenannte Radargramme generiert, die Rückschlüsse auf die Untergrundarchitektur sowie vorhandene Objekte, wie z.B. Kampfmittel aber auch Leitungen geben. Die Erscheinung von Kampfmitteln im Radargramm ist kaliberabhängig. Kleinere Kaliber zeigen sich als Parabeln, während größere Kaliber durch flächenhafte Reflektoren angezeigt werden. Die Radargramme erlauben Aussagen über die Tiefenlage der Objekte und ein- geschränkt zu den Materialeigenschaften. Die Triangulation über mehrere Messpunkte erlaubt die Erstellung räumlicher Modelle der Lage eines Störkörpers.
Anwendung
Die Messung erfolgt flächendeckend mit einer Handsonde in einer Art mäandrierendem Messpfad (s. Abbildung 5). Es kommen aber auch Gleiswagen zu Einsatz, welche die gleichzeitige Messung mehrerer Profile erlauben.
Der Abstand zwischen den Messprofilen ist abhängig von der Art der eingesetzten Antennen und liegt in der Regel zwischen 0,25 m und maximal 1 m, wobei mindestens zwei unterschiedliche An- tennensysteme einzusetzen sind. Die Wahl des Frequenzbereichs wird durch die zu erwartenden Kaliber der Kampfmittel sowie die angestrebte Tiefe der Sondierung im Rahmen des Projekts be- stimmt.
Abbildung 5: Schematische Darstellung der Oberflächensondierung mit dem Georadar, hier mit Handsonde.
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Tabelle 3: Beispiele von Messanordnungen bei Georadarmessungen und deren Reichweite.
| Profilabstand (m) | Antenne (Frequenzbereich in MHz) | Reichweitenkorrelation | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 0,25 | 800 – 1000 | Niedrige Reichweite | ||||||
| 0,40-0,50 | 400 – 600 | Mittlere Reichweite | ||||||
| 1,00 | 100 – 250 | Hohe Reichweite |
Eine schichtparallele Lage des Objekts in Bezug auf die Richtung des Messprofils führt zur Überla- gerung der Reflektionen, wodurch der Störkörper als solcher nicht zu erkennen ist. Dem wird durch das Anfertigen mehrerer, paralleler Messprofile begegnet.
Eignung im Bereich bahntechnischer Anlagen, im Gleis oder im Gleisbereich
Die Anwendbarkeit des Oberflächengeoradars wird stark von den lokalen Bodenparametern be- stimmt. Georadar-Messungen lassen sich vor allem bei hochohmigem Untergrund wie zum Beispiel trockenen Sanden mit geringem Tonanteil erfolgreich einsetzen.
Eine starke Einschränkung kann die Detektionsleistung des Georadars auf Böden mit hoher elektri- scher Leitfähigkeit erfahren, da hierdurch die Amplitude der elektromagnetischen Welle gedämpft wird, was zu einer Verringerung der Detektionstiefe führt. Böden mit höherer elektrischer Leitfähig- keit sind häufig tonreiche Böden sowie Böden aus Löss und salzhaltige Böden im Küstengebiet. Jedoch sind nicht alle tonreichen Böden problematisch für den Einsatz des Georadars, da deren elektrische Leitfähigkeit von der Art der Tonminerale bestimmt wird (maßgeblich sind hier Tonmine- rale mit hoher Kationenaustauschkapazität). Eine Voraussetzung für das Auftreten erhöhter elektri- scher Leitfähigkeiten im Untergrund ist aber immer das Vorhandensein einer ausreichenden Boden- feuchtigkeit. Generell tritt das Problem der Dämpfung bei trockenem Untergrund nicht auf.
Die stärkste Einschränkung für das Georadar wird jedoch von der Heterogenität des Untergrunds verursacht. Das Georadar detektiert primär Kontraste der Dielektrizitätskonstanten (Permittivität), welche im Boden vor allem vom Wassergehalt verursacht werden. Die Wassergehaltsverteilung wie- derum variiert aufgrund von Unterschieden in der Porenraumverteilung, die auf Variationen der La- gerungsdichte, der Textur, der Gehalte an organischer Substanz etc. zurückgehen. Nicht zuletzt bilden Steine im Boden Kontraste, die bei der Messung mit dem Georadar als Reflexionen oder deutliche Diffraktionen detektiert werden. Letztere weisen oft die gleiche Form wie die gesuchten Objekte auf. Hieraus ergibt sich, dass vor allem in natürlichen, stark steinhaltigen Böden sowie in heterogenen Aufschüttungen immer mit einer Störung der Detektionsleistung aufgrund vielfältiger reflektierender Strukturen gerechnet werden muss.
Gute Bedingungen für die Kampfmittelsuche mit dem Georadar bieten hingegen homogen struktu- rierte Böden mit geringen Steingehalten und durchschnittlich hohen (bzw. niedrigen) elektrischen Leitfähigkeiten.
Mit Oberflächengeoradar können Kampfmittel mit Kalibern > 10 cm bis in eine Tiefe von maximal 2,0 m u. GOK erfasst werden. Die Methode kann sowohl auf Freiflächen mit natürlich gewachsenem Boden als auch im Bereich von Gleisanlagen zum Einsatz kommen. Ein wesentlicher Vorteil der Methode gegenüber geomagnetischen und elektromagnetischen Verfahren ist die Eignung zur De- tektion von Bombenblindgängern in stark gestörten Bereichen, z.B. Anlagen mit Bahninfrastruktur. Nachteilig ist, dass kleinere Kampfmittel (Infanteriekampfmittel, Artilleriekampfmittel) wegen des Auf- lösungsvermögens und der Antennenreichweite des Georadars nicht zuverlässig erfasst werden können.
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Reichweite im Bereich bahntechnischer Anlagen
Die Detektionsreichweite wird maßgeblich durch die Größe der gesuchten Objekte, den gewählten Frequenzbereichen und den Bodeneigenschaften bestimmt. Für Bombenblindgänger sind in Sand- böden zuverlässige Reichweiten bis 2,0 m u. GOK zu erzielen. Großkalibrige Bombenblindgänger können unter günstigen Bedingungen bis 3,0 m u. GOK detektiert werden.
7.2.2 Bohrlochsondierung
7.2.2.1 Bohrlochmagnetik Kurzbeschreibung
Sowohl auf Freiflächen mit natürlich gewachsenen Böden als auch in Siedlungsgebieten bzw. auf mit ferromagnetischen Störkörpern belasteten Flächen kann mittels vertikaler Bohrlochmessung der Untergrund ab einer Tiefenlage von 1,5 bis 2,0 m u. GOK geomagnetisch sondiert werden. Insbe- sondere im Bereich von Gleisanlagen kommt das Verfahren standardmäßig bei Einbindetiefen > 2,0 m zum Einsatz. Analog zur beschriebenen Flächensondierung kommen entweder Fluxgate-Vertikal- gradiometer oder auch so genannte 3-Achs-Magnetometer (Totalfeld-Magnetometer) zum Einsatz, welche zur Detektion magnetischer Anomalien genutzt werden. Die 3-Achs-Magnetometer erlauben eine genauere Bewertung der detektierten Anomalie hinsichtlich der Größe, Orientierung und Lage.
Messprinzip
Die Methode beruht auf dem Prinzip der vorherigen Erläuterung der Oberflächensondierung durch geomagnetische Verfahren. Sind im Untergrund befindliche Objekte aufgrund ihrer Tiefenlage aus- gehend von der Geländeoberkante nicht mehr detektierbar, muss auf eine Bohrlochsondierung zu- rückgegriffen werden.
Anwendung
Abhängig von den geplanten Baumaßnahmen sowie Art und Größe der potentiell blindgegangenen Kampfmittel ist ein projektspezifisches Bohrlochraster zu definieren. Hierbei sind die Bohrpunkte so anzuordnen, dass sie ein gleichseitiges Dreieck mit einer Seitenlänge von i.d.R. 1,50 m bilden (s. Abbildung 6). Die erste der Bohrungen wird hierbei unter abschnittsweiser Sondierung vorsichtig abgeteuft, anschließend werden die benachbarten Bohransatzpunkte innerhalb des Freigaberadius risikominimiert niedergebracht.
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Abbildung 6: Schematische Darstellung der geomagnetischen Tiefensondierung.
Stark magnetische Einbauten auf Bahnflächen (z.B. Schienen, Stahlbeton, Schotter) verhindern eine Aussage für den Bereich zwischen Geländeoberkante und einer Tiefe von circa 1,50 m, sodass diese oberflächennahen Bereiche mit einer anderen Methode überprüft werden müssen. Bei Boh- rungen im Gleisbereich ist der Schotter vorab im näheren Umfeld zu entfernen, da nachfallendes Material zum Verschluss des Sondierloches führen kann. Darüber hinaus sind die Bohrlöcher zu verrohren, damit ein Zufallen des Bohrloches nach Entfernung des Bohrgestänges verhindert wird. Vertikal zur Oberfläche ausgerichtete Sondierungen werden üblicherweise unter Verwendung ent- sprechender Bohrgeräte im Schneckenbohrverfahren hergestellt. Die eigentliche Messung mit Da- tenaufzeichnung erfolgt in der Regel von unten nach oben.
Eignung im Bereich bahntechnischer Anlagen, im Gleis oder im Gleisbereich
Geeignet ist diese Methode für Bombenblindgänger ab 250 lb, die tiefer als 2,0 - 3,0 m u. GOK liegen. Im Falle eines zu großen Umgebungs- oder Hintergrundrauschens, hervorgerufen durch Bauschuttverfüllung oder Verfüllung mit Aschen und Schlacken, ist eine magnetische Bohrlochson- dierung nicht mehr möglich.
Reichweite im Bereich bahntechnischer Anlagen
Für Bombenblindgänger ab einer Kalibergröße von 250 lb liegt die Reichweite im Bereich von 1,50 bis 2,30 m. Zur Detektion kleinerer Kaliber ist eine Reduzierung des Bohrlochabstands notwendig. Im Idealfall deckt das Bohrlochraster die zu untersuchenden Flächen- oder Punktmaßnahmen voll- ständig ab. Die Detektionsreichweite wird durch den strukturellen Aufbau des Untergrundes und durch das Vorhandensein ferromagnetischer Bestandteiler geogener oder anthropogener Herkunft gesteuert.
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7.2.2.2 Bohrlochradar Kurzbeschreibung
Die Bohrlochsondierung mittels des Georadarverfahrens beruht auf dem Prinzip des Oberflächen- georadars und wird in gleicherweise wie die Bohrlochgeomagnetik zur Tiefendetektion von Bomben- blindgängern eingesetzt. Im Zuge der Erkundung können verschiedene Mess- und Bohrlochsondie- rungskonstellationen eingesetzt werden. Üblicherweise werden Bohrlochradarantennen der Fre- quenzen 100 MHz und 250 MHz eingesetzt.
Messprinzip
Das der Methode zu Grunde liegende Prinzip entspricht der vorherigen Erläuterung der Oberflä- chensondierung durch das Georadarverfahren. Sind im Untergrund befindliche Objekte aufgrund ihrer Tiefenlage ausgehend von der Geländeoberkante nicht mehr detektierbar, muss auf eine Bohr- lochsondierung zurückgegriffen werden.
Anwendung
Auf das Bohrlochradarverfahren wird dann zurückgegriffen, falls eine Tiefensondierung mit Bohr- lochmagnetik nicht umsetzbar ist. Dieser Fall tritt ein, wenn aufgrund hoher ferromagnetischer An- teile im Untergrund und / oder des Vorhandenseins von mit Stahlbeton versiegelten Flächen im Be- reich von Gleisanlagen eine magnetische Tiefenerkundung unmöglich ist.
Zu unterscheiden sind Reflexions- und Transmissionsmessungen (Crosshole-Messung). Im Zuge der Reflexionsmessungen werden Sende- und Empfangsantenne in einem Bohrloch übereinander fest verbunden und von unten nach oben geführt (s. Abbildung 7). Für die Transmissionsverfahren werden die Empfänger- und die Sendeantenne in getrennten Bohrlöchern geführt und das dazwi- schen befindliche Areal erkundet. Die Crosshole-Messung kann zur Präzisierung der Art und Lage des detektierten Störkörpers verwendet werden. Die erhobenen Messdaten werden simultan aufge- zeichnet und anschließend ausgewertet. Detektierte Objekte werden mit Blick auf potentiell blindge- gangene Bomben näher beleuchtet.
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Abbildung 7: Schematische Darstellung der Tiefensondierung mit Georadar.
Eignung im Bereich bahntechnischer Anlagen, im Gleis oder im Gleisbereich
Die Bohrlochradarmessung eignet sich für die Auffindung von Kampfmitteln > 100 lb für eine Tiefe ab 2,0 m u. GOK in homogenen, nicht bindigen Sedimenten (Sande und Kiese). In bindigen bzw. inhomogenen Sedimenten (Mergel, Schluff, Ton und Torf) sowie in gestörten Böden, Bauschutt oder verfüllten Bombentrichtern gilt dieses Verfahren als ungeeignet. Ferner wirken sich oberflächennahe Schichtwässer negativ auf die Radarmessung aus.
Reichweite im Bereich bahntechnischer Anlagen
Die Anwendbarkeit ist im Vorfeld durch Reichweitenmessung zu prüfen und individuell zu klären, ob und mit welchen Reichweiten das Verfahren am jeweiligen Standort einsetzbar ist. Bei günstigen Bedingungen, d.h. rollige, homogene Böden ohne Anwesenheit von Grund- oder Schichtwässern, liegt die Reichweite zwischen 3,0 und 10,0 m. Sowohl erhöhte Beimengungen von Ton und Schluff als auch das Vorhandensein von Wasser führen zu einer signifikanten Erniedrigung der Reichweite.
7.2.3 Baubegleitende Kampfmittelräumung Eine baubegleitende Kampfmittelräumung darf nur erfolgen, wenn umfangreiche Störkörperindika- toren, wie beispielsweise Bauwerksreste, ferromagnetische Objekte, Leitungsinfrastruktur, Bahnan- lagen, die Anwendung technischer Verfahren zur Kampfmitteldetektion im Vorfeld nicht zulassen.
Bei diesem Verfahren ist eine Leitung durch eine verantwortliche Person gemäß § 19 Abs. (1) Nr. 3 SprengG zwingend erforderlich. Durch diese ist der abzutragende Boden mit Sonden (aktiv und / oder passiv) lageweise zu untersuchen. Nach Freigabe durch die verantwortliche Person ist die frei- gegebene Lage / Schicht unter visueller Kontrolle auszubauen. Dies muss bis zur Erreichung der Aushubsohle wiederholt werden.
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Zur Sicherstellung der Kampfmittelfreiheit sind Aushubsohle und Grubenböschung bzw. – wände, in Abhängigkeit von den vermuteten Kampfmitteln, mittels aktiver und / oder passiver Sonden vollflä- chig und systematisch zu untersuchen und gegebenenfalls zu räumen.
7.2.4 Sonstige
7.2.4.1 Volumenräumung Bei der Volumenräumung handelt es sich um ein Verfahren der Kampfmittelräumung, was entspre- chend nur durch ein Unternehmen, welches über die Erlaubnis nach § 7 SprengG verfügt und nur unter Leitung einer verantwortlichen Person gemäß § 19 SprengG mit Befähigungsschein gemäß § 20 SprengG angewendet werden darf.
Die Räumbereiche sind durch geeignete Sicherungsmaßnahmen sichern.
Das Verfahren beruht auf dem Prinzip einer vorlaufenden, lagenweisen Detektion von kampfmittel- verdächtigen Bodenhorizonten. Die Mächtigkeit der vorlaufend zu detektierenden Schichten ist ab- hängig von gesuchten Kampfmitteln. Sie darf nur so groß sein, dass diese detektierbar sind. Nach Räumung größerer detektierter Störkörper wird er Aushub bereitgestellt und bearbeitet.
Bei sehr hoher Störkörperbelastung, insbesondere durch Kleinkampfmittel, erfolgt in der Regel der Einsatz einer Separationsanlage (Magnetabscheider, Wirbelstromabscheider). Es gilt zu beachten, dass diese Methode nur verwendet werden darf, wenn eine Explosivmenge von 100 g je Munitions- stück nicht überschritten wird.
7.2.4.2 Visuelle Räumung Bei der visuellen Kampfmittelräumung wird die Räumfläche optisch, ggf. mit der Unterstützung von handgeführten Sonden, auf Kampfmittel überprüft.
Das Verfahren ist zur Gefahrenminimierung und zum Einsammeln von Störkörpern (Metallschrott) vorzusehen. Eine Kampfmittelfreiheit kann mittels visueller Räumung nicht erzielt werden.
Die Räumfläche muss vollflächig begangen werden. Die auf der Geländeoberfläche liegenden oder aus dieser herausragenden Kampfmittel und/oder potentielle Störquellen für die Sondierung sind zu räumen. Die Vegetation ist auf umschlossene und eingewachsene Kampfmittel zu überprüfen.
7.3 Vergaberelevante Aspekte Die Kampfmittelrisikoüberprüfungen dürfen nur durch eine nach §7 des SprengG zugelassene Fach- firma mit Befähigungsscheininhaber nach §20 SprengG ausgeführt werden. Die Arbeiten sind nach dem aktuellen Stand der Technik unter Beachtung der gültigen gesetzlichen Regelungen und Vor- schriften in der jeweils gültigen Fassung durchzuführen.
Für die Kampfmittelrisikoüberprüfungs- und Räumverfahren gelten die Leistungsbilder der Baufach- lichen Richtlinien Kampfmittelräumung (BFR KMR) des Bundes [12] sowie die Spezifikationen der ATV DIN 18323. Der AN ist verpflichtet, die Vorschriften der Baustellenverordnung umzusetzen und entsprechend in die Positionen einzukalkulieren. Des Weiteren wird auf die Beachtung der Bestim- mungen der Berufsgenossenschaftlichen Information DGUV-I 201-207 hingewiesen.
Die Räumstelle ist durch den AN Kampfmittelrisikoüberprüfung gemäß §14 SprengG mindestens 14 Tage vor Beginn bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
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7.3.1 Rechte des Auftraggebers Der AG oder sein Vertreter ist berechtigt, Weisungen zur ordnungsgemäßen Ausführung der beauf- tragten Leistung zu erteilen und die Ausführung zu überwachen. Der AN benennt dem AG vor Beginn der Arbeiten einen verantwortlichen Ansprechpartner für die Räumstelle.
7.3.2 Räumstelleneinrichtung Die Einrichtung der Räumstelle erfolgt entsprechend dem Baufortschritt in Abstimmung mit dem bauausführenden Unternehmen.
7.3.3 Vorbereitung der Flächen zur Überprüfung Voraussetzung für die Durchführung der Kampfmittelräummaßnahmen ist die Baufreiheit. Die Ro- dung des Bewuchses und die Beräumung der auflagernden Abfälle erfolgt durch den Bauauftrag- nehmer.
Leitungs- und Kabelbestandspläne werden durch den AG bzw. den Bauauftragnehmer übergeben. Trassenauskünfte sind vom AN einzuholen.
Die zu überprüfenden Flächen sind einzumessen und bei Bedarf auszupflocken.
7.3.4 Räumung von Verdachtspunkten Aufgefundene Kampfmittel sind durch fachtechnisches Aufsichtspersonal (Befähigungsscheininha- ber §20 SprengG) zu identifizieren und in geeigneter Weise zu sichern. Die Beseitigung von Kampf- mitteln liegt in Hessen in der Zuständigkeit der Ordnungsbehörden bzw. des Kampfmittelräumdiens- tes, d.h. die Gemeindeverwaltungen der verbandsfreien Gemeinden, die Verbands-gemeindever- waltungen sowie die Stadtverwaltungen der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte, zu- ständig. Bei Gefahr im Verzug liegt die Zuständigkeit bei der Polizei.
Beim Auffinden nicht handhabungssicherer Kampfmittel ist der Fundort mit geeigneten Sperrmaß- nahmen zu sichern und unverzüglich die Polizei zu informieren.
7.3.5 Ergebnisbericht Die Ergebnisse der Kampfmittelfreimessung sind in einem Abschlussbericht inkl.:
• Beschreibung der durchgeführten Arbeiten
• Erläuterung der Ergebnisse
• Freigabeprotokolle
• Auflistung der Verdachtspunkte mit Koordinaten
• Fotodokumentation
zu dokumentieren und dem AG zu übergeben. Die Dateien sind im Rohformat sowie als PDF zu übergeben. Dem AG ist ein vollständiger Berichtsentwurf zur Prüfung vorzulegen.
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8 Darstellung der favorisierten Räumverfahren
Es werden nur Verfahren nach dem Stand der Technik zum Einsatz gebracht, welche für die Ziel- setzung im Projekt geeignet sind. Alternative Verfahren werden, da sie im vorliegenden Fall tech- nisch und / oder wirtschaftlich nicht einsetzbar sind, nicht dargestellt.
8.1 Anzuwendende Räumverfahren
8.1.1 Vorbereitende Maßnahmen Unmittelbar im Vorfeld der Arbeiten sind die Sondierflächen visuell auf oberflächige Störkörper zu untersuchen und diese zu entfernen.
Weiterhin sind im Vorfeld der Oberflächensondierungen die Sondierflächen von Gehölzen, Sträu- chern und von Baumbeständen zu befreien und diese so zu ertüchtigen, dass eine weitestgehend uneingeschränkte Kampfmittelsondierung gewährleistet werden kann. Wurzelstockrodungsarbeiten sind durch einen Befähigungsscheininhaber nach § 20 SprengG kampfmitteltechnisch zu begleiten.
8.1.1 Neubau Signale Entlang der Strecke 3531 sollen insgesamt fünf Signale auf Kampfmittelverdachtsflächen tiefgegrün- det werden (s. Kapitel 6.1).
Aufgrund der Lage im oder nahe bahntechnischer Anlagen sind bedingt durch metallische Störkör- per (elektro-) magnetische Oberflächensondierungen als nicht zielführend einzustufen. Weiter ist eine ausschließliche Oberflächensondierung mit Hilfe des Georadars aufgrund einer geringen Ein- dringtiefe von voraussichtlich ca. 2,0 m u. GOK nicht ausreichend für die Kampfmittelfreimessung der geotechnischen Erkundungspunkte im Bereich bombardierter Flächen.
Entsprechend den Bodeneingriffstiefen von 6,50 m u. GOK (s. Kapitel 6.1) wird daher innerhalb bombardierter Flächen und unter Berücksichtigung eines Sicherheitspuffers zur Herstellung der Pfahlgründung die Durchführung von Bohrlochsondierungen mit Hilfe der Geomagnetik bis mind. 6,00 m u. GOK empfohlen. Je geplanten Signalstandort werden zur Klärung des Kampf- 1945 mittelverdachts drei Bohrlochsondierungen empfohlen, die in einem gleichschenkligen Dreieck mit einem Bohrlochabstand von 1,50 m zueinander angeordnet sind. Die Bohrlöcher sind aufgrund der Spartenlage und der Störeinwirkungen durch bauliche Infrastruktur bis 1,25 m u. GOK vorzuschach- ten.
Unter Berücksichtigung von drei Bohrlochsondierungen je Signalgründung ergibt sich somit ein Ge- samtbedarf an 15 Bohrlochsondierungen.
8.1.2 Neubau Kabeltrasse Der Neubau der Kabeltrasse ist teilweise abseits bereits vorhandener Kabeltröge sowie auch parallel zu bereits vorhandenen Kabeltrögen geplant, die sich innerhalb eines Kampfmittelverdachts auf- grund von Bombardierungen befinden.
Innerhalb der Neubaubereiche, die sich im Nahbereich bereits vorhandener Kabeltröge befinden, wird aufgrund der geringen sondierfähigen Flächenbreite und somit voraussichtlich einschränkender Auswertbarkeit der Sondierdaten für die ca. 1.338 m an Kabeltrassenneubau eine Baubegleitende Kampfmittelsondierung empfohlen.
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8.1.1 Randweganpassungen Im Zuge des Neubaus von Kabeltrögen ist eine Anpassung der angrenzenden Gehwege vorgese- hen. Aufgrund der geringen Eingriffstiefen sowie unterschiedlicher Anpassungsmaßnahmen wird er- gänzend zur Baubegleitenden Kampfmittelsondierung des Neubaus der Kabeltröge auch eine Bau- begleitende Kampfmittelsondierung für die Randweganpassung empfohlen.
8.1.2 Gleisquerungen Die Herstellung der Gleisquerungen bei Bahn-km 0,18 und bei km 1,355 sind in geschlossener Bau- weise vorgesehen. Die Überdeckung der Kabelschächte soll 1,50 m u. GOK (s. Kapitel 6.4) betra- gen. Aufgrund der geringen Bodeneingriffstiefen im Bereich der geplanten Kabelschächte, des vor- liegenden Bahnkörpers und der damit einhergehenden magnetischen Störeinflüsse wird eine Ober- flächensondierung mit Hilfe des Georadars empfohlen. Zur besseren Interpretation von potenti- ellen vorgefunden Anomalien wird eine Sondierbreite von 2,0 m empfohlen, so dass Anomalien ggf. im Boden verlegten Leitungen und Kanälen zugeordnet werden können. Dementsprechend ergibt sich ein Sondierbedarf an ca. 40 m2.für beide Querungen.
Zur Herstellung der Gleisquerungen ist zusätzlich die Herstellung einer Start- und Zielgrube vorge- sehen. Diese sollen bis 2,50 m u. GOK ausgehoben werden, wodurch vermutlich ein Verbau mit Spundwänden benötigt wird. Zur Herstellung der Kampfmittelfreiheit im Bereich der Start- und Ziel- gruben inkl. Verbau werden aufgrund der Eingriffe der einzelnen Spundwände bis ca. 4,50 m u. GOK Bohrlochsondierungen mit Hilfe der Geomagnetik bis mind. 5 m u. GOK empfohlen. Für die Sondierung der Spundwände wird ein zweireihig versetztes Raster mit einem Bohrlochabstand von 1,50 m empfohlen (s. Kapitel 8.2.2). Unter Berücksichtigung einer Baugrubengröße von ca. 2 m x 3 m und dem Verbau einer Spundwand ergibt sich somit ein Bedarf an ca. 40 Bohrlöcher für die Start- und Zielgrube.
Es sind vier Gleisquerungen in offener Bauweise durchzuführen, die im Verdachtsszenario Bombar- dierung liegen. Im Gleisbereich ist die Oberflächengeomagnetik nicht zielführend, da eine Auswer- tung auf Grund diverser Störquellen (z.B. Schienen, Schwellen, Schotter, Kleineisenteile) nicht mög- lich ist. Es wird der Einsatz von einer Oberflächensondierung mit Hilfe des Georadars empfohlen, da ausschließlich der Verdacht auf Bombenblindgänger besteht. Bei einer Länge von ca. 10 m und einer zu sondierenden Breite von ca. 6 m ergibt sich pro Querung ein Flächenbedarf von ca. 60 m² pro Querung und damit ca. 240 m² Gesamtbedarf. Nach Auswertung der Messergebnisse ist eine abschließende Untersuchung der Verdachtsmo- mente unter Aufsicht einer verantwortlichen Person mit Befähigungsschein nach §20 SprengG er- forderlich, um eine vollständige Freigabe zu erhalten. Falls dies zu keinem Ergebnis führt, ist eine Baubegleitende Kampfmittelräumung nach DGUV-I 201-027 durchzuführen.
8.1.3 Bombenblindgängerverdachtspunkte Sind im Radius von fünfzehn Meter um konkrete Bombenblindgängerverdachtspunkte Bodenein- griffe geplant, so sind diese im Vorfeld abzuklären. Die rechtlichen Vorgaben sind dabei zu beachten (siehe Kapitel 3.1 und 7).
Zur Abklärung eines BVP werden Bohrungen in drei konzentrischen Kreisen um den BVP abge- teuft und analog zu den Sicherheitsdetektionen sondiert. Dies entspricht 37 Bohransatzpunkten. Sofern der Verdacht nicht ausgeräumt werden kann, erfolgt in einem zweiten Schritt die Öffnung durch fachtechnisches Aufsichtspersonal (Befähigungsscheininhaber §20 SprengG). Für die not- wendigen Such- und Räummaßnahmen hat der Bauherr eine Fachfirma zu beauftragen. Der Transport, die Lagerung und Vernichtung von Kampfmitteln obliegen grundsätzlich dem KMRD.
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8.2 Technische Hinweise zur Kampfmittelsondierung
8.2.1 Oberflächensondierung Georadar Georadarmessungen detektieren Anomalien anhand der Reflektion von Wellen an Grenzen unter- schiedlicher Dichten und elektrischen Eigenschaften (vgl. Kapitel 7.2.1.3). Sind diese Anomalien nicht mit bekannten Einbauten (Trassen/Leitungen/Fundamente/etc.) in Deckung zu bringen, sind diese abhängig von ihrer Größe und der damit verbundenen Wahrscheinlichkeit auf das Vorhanden- sein eines Kampfmittels zu öffnen.
Die Zahl der zu öffnenden Anomalien lässt sich reduzieren, wenn vorlaufend ein Absuchen der zu überprüfenden Fläche auf Eisenschrott stattfindet. Außerdem wird eine Kategorisierung der Anoma- lien gemäß folgenden Vorgaben gefordert:
KAT 1: Die Anomalie weist aufgrund ihrer Signatur und der vorliegenden Informationen zum Kampfmittelverdacht auf ein Kampfmittel hin. Weiterführende kampfmitteltech- nische Arbeiten (z.B. Öffnung) werden für erforderlich erachtet.
KAT 2: Die Anomalie weist aufgrund ihrer Signatur und der vorliegenden Informationen zum Kampfmittelverdacht auf kein Kampfmittel hin. Weiterführende kampfmittel- technische Arbeiten werden nicht für erforderlich erachtet.
KAT 3: Die Anomalie kann alleinig aufgrund ihrer Signatur oder im Kontext mit anderen, benachbarten Anomalien einer baulichen Struktur (z.B. Fundament, Leitung, Que- rung) zugeordnet werden. Weiterführende kampfmitteltechnische Arbeiten werden nicht für erforderlich erachtet.
Der zusätzliche Personalaufwand hierfür wird entsprechend berücksichtigt.
Da mittels Flächensondierung lediglich eine tiefenbeschränkte Freigabe zu erreichen ist, ist die An- gabe der Detektionsreichweiten essentiell.
8.2.2 Bohrlochsondierung Geomagnetik Bohrlochsondierungen, die auf Basis der Geomagnetik ausgeführt werden sollen, sind mit einem 3 Achs-Magnetometer durchzuführen. Die Messdaten der magnetischen Bohrlochsondierung sind mit folgenden Parametern aufzuzeichnen:
Messpunktabstand ≤ 0,05 m o Auflösung des Magnetometers besser 0,3 nT o Messbereich des Magnetometers mindestens ± 50.000 nT o
Für das verwendete Magnetometer muss eine gültige Prüfung durch den Hersteller (jünger als ein Jahr) vorliegen. Gemäß BFR Kampfmittelräumung ist ein Bohrlochraster so anzulegen, das in Ab- hängigkeit des lokalen Signal-/Rausch-Verhältnisses eine Überlappung zwischen zwei benachbar- ten Bohrlöchern gewährleistet ist. Dies entspricht einem Bohrlochabstand zwischen zwei beliebigen, benachbarten Bohrlöchern von maximal 1,5 m (u. U. 0,75 m). Die Bohrlöcher sind gemäß Abbildung 8 abzuteufen.
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Abbildung 8: Anordnung der Bohrpunkte bei einer Bohrlochsondierung mittels 3-Achs-Gradiometer.
Die Bohransatzpunkte sind vorab von der beauftragen Kampfmittelfirma in Rücksprache mit der Bauüberwachung festzulegen und dem AG mitzuteilen.
Die Verfüllung der Bohrlöcher hat mit quellfähigem Tonmaterial (Bentonit, Compactonit oder gleich- wertig) gemäß den technischen Vorgaben der Verarbeitung bis zur Bohrlochendtiefe zu erfolgen.
8.2.3 Baubegleitende Kampfmittelüberprüfung Der Aushub ist gemäß den Ausführungen aus Kapitel 7.2.3 durch einen Befähigungsscheininhaber gem. § 20 SprengG zu begleiten.
Sollten während der Aushubarbeiten Bodenstrukturen angetroffen werden, die auf einen möglichen Sprengtrichter oder Eindringspuren hinweisen, ist die betroffene Fläche kampfmitteltechnisch zu prüfen und zu öffnen.
Es ist zu berücksichtigen, dass es im Rahmen der baubegleitenden Kampfmittelüberprüfungen zu Verzögerungen im Bauablauf kommen kann.
8.3 Vermessung Alle Bohrlöcher sind nach dem Ausbau in ihrer horizontalen bzw. vertikalen Lage und Höhe des Bohransatzpunktes mittels geeigneter Vermessungstechnik (RTK-DGPS mit Korrekturdienst) zenti- metergenau zu vermessen.
Störobjekte im Umfeld, die einen Einfluss auf die Sondierung haben können (Fundamente, Leitun- gen, Schächte, etc.) sind ebenfalls zu vermessen und in einem Vermessungsplan darzustellen.
Der Vermessungsplan ist im UTM 32, ETRS 89 Koordinatensystem anzufertigen.
Die Räumfirma hat die Eckpunkte der Untersuchungsfläche bezüglich der Oberflächensondierung Georadar einzumessen. Dazu stellt der Auftraggeber der Räumfirma die Koordinaten der vorhande- nen Festpunkte zur Verfügung. Als Koordinatensystem ist ETRS89 / UTM 32 N zu verwenden.
Bezüglich der Oberflächensondierungen Georadar legt die Räumfirma eine Reihenfolge der Unter- suchungsflächen fest. Diese wird während der Messkampagne entsprechend dem Messfortschritt aktualisiert. Die Räumfirma hat die Eckpunkte der Untersuchungsfläche einzumessen. Dazu stellt der Auftraggeber der Räumfirma die Koordinaten der vorhandenen Festpunkte zur Verfügung. Als Koordinatensystem ist ETRS89 UTM Zone 32 N zu verwenden.
8.4 Dokumentation Bohrlöcher sind eindeutig zu benennen und innerhalb des Messprotokoll korrekt zu beschreiben, so dass die Sondierungen nachvollzogen werden können (verwendetes System, Durchführende, Rei- henfolge der Sondierung). Es ist außerdem ein Bohrlochplan zu erstellen.
Über diese Sondierung ist ein Bericht zu erstellen, in dem die ausführenden Personen, die verwen- deten Geräte, die Durchführung der Arbeiten, die Messdaten, die Auswertung und die Ergebnisse
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detailliert beschrieben werden. Es sind außerdem alle Rohdaten (geophysikalische Messdaten, Ver- messungsdaten) zu übergeben.
Die Dokumentation der Sondierungen muss folgende Punkte beinhalten:
• Projektname, Projektbeschreibung, Projektziel, Durchführungszeitraum,
• eingesetzte Technik zur Datenauswertung (eingesetztes Programm und Benennung der konkreten Bearbeitungsschritte wie Nullzeitkorrektur, Amplitudenkorrektur oder Filterung der Daten)
• Messtechniker
• Tagesleistung mit der Angabe der vermessenen Fläche(n)
• Witterungsbedingungen
• Skizze über die Lage der Messflächen mit Nordpfeil
• Maßnahmen der Qualitätssicherung
• Besonderheiten
• Anlagen (Messprotokoll, Radargramme, Lageskizze Störkörper, Dokumentation Mess- datenaufbereitung, sonstige Nachweise)
Über die baubegleitende Kampfmittelräumung ist tagesaktuell ein Bericht anzufertigen, in dem das Voranschreiten und kampfmittelseitige Störungen des Bauablaufs beschrieben werden.
Die Berichte sind dem Auftraggeber oder seinem Vertreter zu übergeben.
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9 Zeitliche Kalkulation und Kostenschätzung
Die Aufwendungen für die im Vorfeld an das BV durchzuführende Kampfmittelfreimessungen oder die baubegleitende Kampfmittelfreimessung richten sich nach dem Ablauf der bodeneingreifenden Maßnahmen, der Flächengrößen und der festgestellten Belastung mit ferromagnetischen Objekten nach Art, Größe und Verteilung. Eine genaue Schätzung über die Dauer potentieller Einsätze des Kampfmittelbeseitigungsdienstes bei Auffindung eines Störkörpers ist im Vorfeld nicht möglich.
Zur Wahrung und Einhaltung der Rahmenvertragsbedingungen mit der/den Kampfmittelräum- firma(en) wird die Kostenschätzung separat als Anlage beigefügt. Bei externer Angebotseinholung inklusive der Bereitstellung des vorliegenden Räumkonzeptes, ist die entsprechende Anlage aus datenschutzrechtlichen Gründen zu entfernen.
Tabelle 4: Abgeschätzter Zeitbedarf für die Kampfmittelsondierungen für Strecke 3531. Leistungsumfang Zeitaufwand
Maßnahme
Sperrpausen- bedarf
Neubau Signale 5 h
| Anzahl der Bohrlöcher für Bohrlochsondierungen | Zu sondierende Fläche der Oberflächensondierung | Zeitbedarf außer- halb der Gleise | ||
|---|---|---|---|---|
| Gesamt | im Gleisbereich | Gesamt | im Gleisbereich | |
| 15 Stk. | 15 Stk. | - | - | - |
Neubau Baubegleitende Kampfmittelsondierung zum bei der Herstellung neuer Kabeltrassen und Randwegarbeiten. Kabeltrasse Abgeschätzter Zeitbedarf beträgt zusätzlich maximal 30 % der Ausführungszeit
Gleisquerungen, 15 h geschlossene BW Gleisquerungen, 22 h offene BW
| 40 Stk. | 40 Stk. | 20 m2 | 20 m2 | - |
|---|---|---|---|---|
| 240 m² | 240 m² |
offene BW Je nach BVP Abklärung Lage
Für den Einsatz des Zweiwegebaggers bei den Bohrlochsondierungen entlang der Gleise sind Rüst- und Eingleiszeiten zu berücksichtigen.
Zur Wahrung und Einhaltung der Rahmenvertragsbedingungen mit der/den Kampfmittelräum- firma(en) wird die Kostenschätzung separat als Anlage beigefügt. Bei externer Angebotseinholung inklusive der Bereitstellung des vorliegenden Räumkonzeptes, ist die entsprechende Anlage aus datenschutzrechtlichen Gründen zu entfernen.
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10 Planungsrisiken
Das vorliegende Konzept zur Kampfmittelräumung ist von mehreren Risikofaktoren beeinflusst, aus denen sich Unsicherheiten in der Schätzung des Umfangs und der Ausführungsdauer der Kampf- mittelräumung ergeben. Dazu zählen folgende Punkte:
• Abweichungen bei der Ausführungsplanung
Die im vorliegenden Konzept enthaltenen Kampfmittelräummaßnahmen basieren auf dem zum Da- tum der Erstellung verfügbaren Planungsstand. Im Zuge der Ausführungsplanung können sich ge- genwärtig noch nicht abschätzbare Planungsänderungen ergeben, die zusätzliche Kampfmittel- räummaßnahmen erforderlich machen und damit zeit- und kostenrelevant sind.
• Bezifferung der Kampfmittelbelastung auf den Kampfmittelverdachtsflächen
Die Kampfmittelbelastung (Anzahl und Verteilung etwaiger Kampfmittel) auf den hier betrachteten Flächen kann vor der erfolgten Sondierung nicht beziffert werden. Die benötigte Dauer für die Räu- mung und die dafür anfallenden Kosten können daher nur sehr ungenau einbezogen werden.
• Unbekannte Tiefenlage der kampfmittelrelevanten Störkörper
Die Tiefenlage eines, bei einer Bohrlochsondierung detektierten möglichen Störkörpers kann inner- halb der gesamten Sondierstrecke variieren. Während die Überprüfung eines oberflächennah lie- genden Störobjektes kurzfristig durchgeführt werden kann, kann die Überprüfung eines tiefliegenden kampfmittelverdächtigen Objektes mitunter mehrere Tage in Anspruch nehmen. Dies führt zu einem Risiko für den zeitlichen Ablauf.
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11 Anlagen
Anlage 1) Luftbildauswertung des RP Darmstadt und der LBD Dr. Carls
Die Ersteller:innen des vorliegenden Konzeptes versichern, dass die Stellungnahme unparteiisch sowie nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurde.
Frankfurt, den 13.05.2024
……………………….…………………… ……………………….…………………… (i.V. Dr. Thomas Lange, CR.R O52) (i.A. Rhea von Bülow, CR.R O52)
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