Neue Kita-App_Anlage 4_Verpflichtungserklärung zur Geheimhaltung.pdf

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Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 10:52 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de

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Verpflichtungserklärung zur Geheimhaltung

Im Falle einer Auftragserteilung können Sie, Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Ausführung der Tätigkeit Zugang zu geheimnisgeschützten Daten, namentlich zum persönlichen Lebensbereich gehörenden Geheimnissen oder Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, Zugang erhalten oder Kenntnis erlangen. Deswegen verpflichte ich Sie auf die Wahrung der Vertraulichkeit dieser Daten.

Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen sich nur insoweit Kenntnis von fremden Geheimnissen verschaffen, als dies zur Erfüllung der ihnen zugewiesenen Aufgaben erforderlich ist. Ferner sind Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichtet, über die ihnen bei Ausübung oder bei Gelegenheit ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Geheimnisse Stillschweigen zu bewahren und diese nicht unbefugt Dritten zugänglich zu machen.

Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach § 203 Absatz 4 Satz 1 Strafgesetzbuch (StGB) verpflichten. Eine Strafbarkeit Ihrer Mitarbeitenden kommt in Betracht, wenn sie unbefugt ein fremdes Geheimnis offenbaren, das ihnen bei Ausübung oder bei Gelegenheit ihrer Tätigkeit bekannt geworden ist. Darüber hinaus wird die Verwertung fremder Geheimnisse nach § 204 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Die Pflicht zur Verschwiegenheit besteht gegenüber allen, so auch gegenüber Familienangehörigen, gegenüber Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen, soweit eine Offenbarung nicht aus dienstlichen Gründen erforderlich ist, sowie auch gegenüber demjenigen, der von der betreffenden Tatsache bereits Kenntnis erlangt hat.

Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung der Beauftragung uneingeschränkt und zeitlich unbefristet fort.

Verstöße gegen die vorgenannten Verpflichtungen können nach Art. 83 Abs. 4 DS-GVO, § 43 BDSG mit Geldbußen sowie nach Strafvorschriften wie etwa § 203 StGB, § 42 BDSG geahndet werden. Bei Verstößen können sich auch (zivilrechtliche) Schadensersatzansprüche ergeben. Die sich aus etwaigen ergänzenden Vertragsunterlagen ergebenen Vertraulichkeitsverpflichtungen werden durch diese Erklärung nicht berührt.

Sofern Sie dritte Personen außerhalb des Unternehmens (z. B. Subunternehmer) in die Durchführung des Auftrags einbeziehen dürfen und diese im Rahmen ihrer Tätigkeit Kenntnis von fremden Geheimnissen erlangen können, haben Sie dafür Sorge zu tragen, dass auch diese Personen bzw. Subunternehmer unter Belehrung über die rechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung zur Verschwiegenheit verpflichtet werden und diese Verpflichtungen auch für etwaige Unterbeauftragungen Gültigkeit haben.

Bei Nichtweitergabe der Geheimhaltungsverpflichtungen können Sie sich nach § 203 Absatz 4 Satz 2 Nr. 2 StGB strafbar machen, wenn dritte Personen außerhalb des Unternehmens (z. B. Subunternehmer), die Sie eingeschaltet haben, ein ihnen bei Ausübung oder bei Gelegenheit ihrer Tätigkeit bekannt gewordenes Geheimnis unbefugt offenbaren.

Mit der Abgabe des Angebots bestätigen Sie die in dieser Erklärung genannten Verpflichtungen für den Fall der Auftragserteilung.

Die Auftraggeberin behält sich vor, während der Vertragslaufzeit vom Auftragnehmenden geeignete Nachweise über die Weitergabe der Geheimhaltungsverpflichtung zu verlangen.

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