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VHB NRW Formular 312a_322a 02/2024 Information DSGVO
Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016)
| Namen und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen: | Märkischer Kreis - Der Landrat FD 16 - Zentrale und Interkommunale Vergabestelle Heedfelder Straße 45 58509 Lüdenscheid Tel.: 02351 966 6882; Fax: 02351 966 6888 E-Mail: vergabe@maerkischer-kreis.de Internet: www.maerkischer-kreis.de |
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| Kontaktdaten der/ des Datenschutzbeauftragten: | Märkischer Kreis - Der Landrat Datenschutzbeauftragte/ r Heedfelder Straße 45 58509 Lüdenscheid Tel.: 02351 966 6134; Fax: 02351 966 88 6134 E-Mail: datenschutz@maerkischer-kreis.de |
| Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten: | a) Zweck der Verarbeitung: Durchführung eines Vergabeverfahrens. b) Rechtsgrundlage: Art. 6 Absatz 1 Buchstabe c) i. V. m. Art. 6 Absatz 3 Da- tenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 75a Ge- meindeordnung NRW (GO NRW) i. V. m. § 53 Kreisord- nung NRW (KrO NRW) sowie Wettbewerbsregisterge- setz (WRegG). Als Bewerber bzw. Bieter sind Sie verpflichtet, die ge- forderten Angaben zu machen. Falls Sie diese Angaben nicht machen, kann Ihr Angebot/ Teilnahmeantrag nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. |
| Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speiche- rung personenbezogener Daten | Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezo- gener Daten sind die haushaltsrechtlichen Aufbewah- rungsfristen. Diese beträgt grundsätzlich fünf Jahre nach Ablauf des letzten Beschaffungsvorfalls. Längere Fristen bleiben im Einzelfall unberührt. |
| Empfänger von personenbezogenen Daten | Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weitergegeben werden, wenn Sie der Wei- tergabe zugestimmt haben oder diese gesetzlich zuge- lassen ist: Nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz ist die Vergabe- stelle verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in ei- nem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, gespeichert sind. Unterhalb der v. g. Wertgrenze und auch bei einem Teil- nahmewettbewerb kann eine Abfrage an die Wettbe- werbsregisterbehörde gerichtet werden. Dies gilt bei |
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| Teilnahmewettbewerben für solche Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Nach § 19 Absatz 4 Mindestlohngesetz (MiLoG) fordert der öffentliche Auftraggeber bei Aufträgen mit einem geschätzten Auftragswert ab 50.000 Euro ohne Umsatz- steuer nach § 19 Absatz 2 MiLoG für die Bewerberin oder den Bewerber, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung ebenfalls eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregisters an. | |
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| Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Ein- schränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten | Diese Rechte ergeben sich aus den Artikeln 15 bis 18 DSGVO i. V. m. §§ 12-14 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW): Recht auf Auskunft: Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabe- stelle verarbeiteten personenbezogenen Daten. Recht auf Berichtigung: Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Be- werber/ Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zu- treffend sind. Unvollständige Daten können vervollstän- digt werden. Recht auf Löschung: Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der per- sonenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s. a. Dauer der Speicherung). Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbei- tung der Daten des Bewerbers/ Bieters zu verlangen, so- fern nicht ein wichtiges öffentliches Interesse dem ent- gegensteht (z. B. wirtschaftliche Verwendung von Haus- haltsmitteln). Recht auf Widerspruch Ein Recht auf Widerspruch steht dem Bewerber/ Bieter bei Datenverarbeitungen, die zur Erfüllung einer rechtli- chen Verpflichtung erforderlich sind, nicht zu (s. a. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung). |
| Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichts- behörde: | Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Land NRW ist: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz NRW Kavalleriestraße 2-4 40213 Düsseldorf Etwaige Beschwerden sind an v. g. Behörde zu richten, sofern die Auskunft gebende Behörde ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist. |
Die Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (bspw. Eignungsnachweise drit- ter Personen) nach Artikel 14 DSGVO ist zu beachten.
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