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Erklärung Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit_UVgO
Erklärung Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit
(§ 11 des Tariftreue- und Vergabegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt – TVergG LSA)
Ich verpflichte mich / Wir verpflichten uns, dass bei einer Leistungserbringung im Inland folgende Vorgaben bei der Auftragsausführung meinerseits / unsererseits erfüllt werden:
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Ich stelle sicher / Wir stellen sicher, dass meinen/unseren Arbeitnehmern gemäß § 11 Abs. 1 TVergG LSA bei der Auftragsausführung Arbeitsbedingungen einschließlich des Mindeststundenentgelts gewährt werden, die mindestens den Vorgaben des Tarifvertrages entsprechen, an den unser Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist oder der nach dem Tarifvertragsgesetz (TVG) für allgemeinverbindlich erklärt wurde, oder mindestens den Vorgaben des Tarifvertrages entsprechen, der für die Leistung am Ort der Ausführung gilt.
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Ich stelle sicher / Wir stellen sicher, dass meinen/unseren Arbeitnehmern je Arbeitsstunde ein Entgelt gezahlt wird (Mindeststundenentgelt), das
a. dem jeweils geltenden Tarifvertrag nach vorgenannter Ziffer 1 entspricht (Tariflohn), oder b. wenn dies für unsere Arbeitnehmer günstiger ist, dem vergabespezifischen Mindeststunden- entgelt nach § 11 Abs. 3 TVergG LSA entspricht (Vergabemindestlohn).
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Der Vergabemindestlohn nach vorstehend Ziffer 2 Buchst. b berechnet sich anhand der Entgelt- gruppe 1 Erfahrungsstufe 2 (inklusive Jahressonderzahlungen) des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes der Länder durch die Anzahl der Arbeitstage im jeweiligen Jahr. Hinsichtlich des persönlichen Anwendungsbereiches des Vergabemindestlohnes findet § 22 Abs. 1 bis 3 des Mindestlohngesetzes entsprechende Anwendung.
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Ich stelle sicher / Wir stellen sicher, dass meine/unsere Leiharbeitnehmern im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) gemäß bei der Ausführung der Leistungen für die gleiche Tätigkeit ebenso entlohnt werden wie meine/unsere Arbeitnehmer.
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Ich stelle sicher / Wir stellen sicher, dass tarifvertragliche Änderungen während der Ausführungslaufzeit entsprechend zu berücksichtigen sind.
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Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass die Nichtabgabe oder die Abgabe einer unvollständigen oder ersichtlich falschen Erklärung sowohl durch mich/uns, als auch meiner/unserer Nachunternehmer nach § 16 TVergG LSA zum Ausschluss des Bieters während des laufenden Vergabeverfahrens führen kann. Verstöße gegen die Verpflichtungen in dieser Erklärung können zum Nachteil des Auftragnehmers zu einer Vertragsstrafe, fristlosen Kündigung des Vertrages und einer Auftragssperre für die Dauer von bis zu 6 Monaten nach § 18 TVergG LSA führen.
Ort, Datum:
………………………………… ………………………………………………………………….. Stempel / Firma / Anschrift Unterzeichnung in Textform / Vor- und Nachname der erklärenden Person
Bei elektronischer Angebotsabgabe, entfällt das Erfordernis eine Unterschrift / Stempel (Schriftform) abzugeben, die Textform ist ausreichend. Eingescannte Unterschriften - unter Angabe von Vor- und Nachname der erklärenden Person - genügen auch der Textform.
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