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Vergabeinformationen
zur Angebotsabgabe und Auftragsvergabe
- NoSpamProxy E-Mail-Security-Gateway:
Lizenzen, Wartung und Support für 36 Monate -
Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung gem. § 9 UVgO
Zeichen: Ausschreibungs-Nr.: 2026_SG4406
Auftraggeber: Universitätsklinikum Halle (Saale)
Anstalt des öffentlichen Rechts
Ernst-Grube-Straße 30
06120 Halle (Saale)
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Vergabeverfahren Nr.: 2026_SG4406 – NoSpamProxy E-Mail-Security-Gateway: Lizenzen, Wartung und Support für 36 Monate
Inhaltsverzeichnis
- Informationen zur Universitätsmedizin Halle (Saale) ........................................ 3
- Ziel- und Aufgabenstellung/ Allgemeine Beschreibung des Auftragsgegenstandes 3 2.1. Fristen und Termine .......................................................................................... 3
- Bedingungen für die Angebotsabgabe .............................................................. 3 3.1. Kommunikation - Bieterfragen .......................................................................... 3 3.2. geltende Vergabevorschriften/ Vertragsbestandteile ........................................ 4 3.3. Form/ Inhalt/ Einreichung des Angebotes ......................................................... 5 3.4. Elektronische Übersendung des Angebotes ..................................................... 5 3.5. Geheimhaltung ................................................................................................. 6 3.6. Entgelte............................................................................................................. 7 3.7. Nebenangebote ................................................................................................ 7 3.8. Weitervergabe von Leistungen an Nachunternehmer ....................................... 7 3.9. Bietergemeinschaft ........................................................................................... 7 3.10. Tariftreue / Mindeststundenentgelt gem. § 11 TVergG LSA ............................. 8 3.11. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen ..................................................... 8
- Besondere Bedingungen für die Angebotsabgabe ........................................... 8 4.1. Datenblätter/ Prospekte oder Produktbeschreibungen und Bedienungsanleitungen 8 4.2. Angebotszusammenstellung ............................................................................. 8 4.3. Kalkulationen des Angebotspreises .................................................................. 9 4.4. Preisnachlässe ................................................................................................. 9
- Bedingungen für die Angebotsprüfung ............................................................. 9 5.1. Kommunikation – nach Ablauf der Angebotsabgabe ........................................ 9 5.2. Prüfung der Angebotsunterlagen ...................................................................... 9 5.3. Ausschluss von Angeboten............................................................................. 10 5.4. Bewertung der Angebote ................................................................................ 10
- Bedingungen für die Auftragsvergabe ............................................................ 10 6.1. Nicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote, Informationen gem. § 46 UVgO 10 6.2. Vorabinformation gem. § 19 TVergG LSA ...................................................... 10 6.3. Ort der Leistungserbringung ........................................................................... 11 6.4. Überprüfung der Leistungserbringung (Überprüfungsklausel) ........................ 11 6.5. Rechnungsanschrift ........................................................................................ 11
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- Informationen zur Universitätsmedizin Halle (Saale)
Forschung, Lehre und Krankenversorgung sind die drei Säulen der Universitätsmedizin Halle (Saale). Sie verbindet die traditionsreiche Medizinische Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und das Universitätsklinikum Halle (Saale) als Maximalversorger in besonderem Maße:
Forschende, Lehrende und Behandelnde arbeiten Hand in Hand. Wissenschaftler:innen ergründen Krankheiten und deren Ursachen. Sie forschen, um neue Heilmittel und Therapiemöglichkeiten zu finden. Diese Erkenntnisse werden in der Lehre an Studierende weitergegeben. Und die Ergebnisse aus der Forschung können auch in die Krankenversorgung einfließen. So sind die Behandlungen für unsere Patient:innen auf dem neuesten wissenschaftlichen Stand. Andererseits bieten spezielle, unbekannte Krankheitsbilder neue Ansätze für die Forschung und die Lehre - das alles unter dem Dach der Universitätsmedizin Halle (Saale).
Etwa 40.000 Patient:innen kommen jährlich zur stationären Behandlung zu uns an unseren Hauptstandort in der Ernst-Grube-Straße in Halle (Saale). Des Weiteren werden unsere ambulanten Therapie- und Diagnostikmöglichkeiten pro Jahr in 266.000 Fällen genutzt.
- Ziel- und Aufgabenstellung/ Allgemeine Beschreibung des Auftragsgegenstandes
Die Universitätsmedizin Halle (Saale) beabsichtigt, die Lieferung von Lizenzen, Softwarewartung und Herstellersupport für das im Haus eingesetzte E-Mail-Security-Gateway NoSpamProxy zu beauftragen. Geplant ist die Lieferung folgender Lizenzen, jeweils einschließlich Softwarewartung (Updates und Upgrades) für 36 Monate:
- Modul Protection für 6.500 User
- Module Encryption, Large Files und Disclaimer für je 100 User
- eine Lizenz für einen zusätzlichen Server (Additional Server)
Darüber hinaus soll ein Herstellersupport-Vertrag über 36 Monate abgeschlossen werden. Er umfasst Support per Telefon, E-Mail und Fernzugriff, werktags von 9 bis 17 Uhr.
Die Lizenzen werden elektronisch per Lizenzschlüssel geliefert. Die Laufzeit beträgt 36 Monate ab Freischaltung und endet ohne automatische Verlängerung. Installations-, Konfigurations- und Migrationsleistungen sind nicht Bestandteil der Leistung. Die Einzelpositionen ergeben sich aus dem Preisblatt.
2.1. Fristen und Termine Ende der Angebotsabgabefrist: 02.10.2026; 10:00 Uhr Ende der Bindefrist: 30.11.2026 Leistungsbeginn: nach Zuschlagserteilung
- Bedingungen für die Angebotsabgabe
3.1. Kommunikation - Bieterfragen Für die Kommunikation ist die e-Vergabe-Plattform des Bundes zu verwenden. Um die Vergabeunterlagen herunterladen zu können, wird allen Interessenten von Beginn an zur Registrierung geraten. Nur registrierte Nutzer werden aktiv über Veränderungen im Verfahren / zu Bieterfragen informiert, halten sich dadurch auf dem Laufenden und vermeiden vergebliche Aufwendungen oder sogar im schlimmsten Fall den Ausschluss vom Vergabeverfahren. Die Nutzung der e-Vergabe ist kostenfrei.
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Der Bieter ist weiterhin verpflichtet, sich selbstständig regelmäßig über die Aktualität der Vergabeunterlagen auf der jeweiligen Plattform zu erkundigen. Enthalten die Vergabe- und Vertragsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die insbesondere auch die Preisfindung beeinflussen könnten, so hat der Bieter die ausschreibende Stelle über die e-Vergabe-Plattform darauf schriftlich hinzuweisen.
Den Bietern wird empfohlen, Fragen zur Ausschreibung sowie angebotsbezogene Fragen (sog. Bieterfragen) bis spätestens 8 Tage vor Angebotsabgabe elektronisch über die e-Vergabe-Plattform mittels des „AnA-Web" der Vergabestelle zu übermitteln. Später eingehende Bieterfragen werden in Übereinstimmung mit der hierzu ergangenen vergaberechtlichen Entscheidungspraxis bearbeitet. Fristgerecht eingereichte Bieterfragen werden von der Vergabestelle spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Die Fragen und Antworten werden in Form einer Tabelle auf der e-Vergabe-Plattform veröffentlicht, so dass alle Bieter hiervon Kenntnis nehmen können. Bieterfragen sollten daher so formuliert werden, dass eine Veröffentlichung ohne vorherige Überarbeitung möglich ist. Mit der Übersendung der Bieterfrage stimmt der Bieter einer entsprechenden Veröffentlichung auf der e-Vergabe-Plattform zu. Sofern Gründe gegen eine Veröffentlichung bestimmter Daten/ Informationen bestehen, sind diese bitte in der Bieterfrage ausdrücklich vom Bieter mitzuteilen. Die Tabelle zu Bieterfragen wird bei Vorliegen weiterer Fragen fortlaufend aktualisiert. Die dort eingestellten Antworten auf Bieterfragen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind somit verbindlich für die Angebotserstellung sowie für die Prüfung und Wertung der Angebote. Weiterhin werden in der Tabelle Änderungen, Ergänzungen und Hinweise der Vergabestelle bekannt gegeben.
Auskünfte und Antworten anderer Stellen sowie Auskünfte und Antworten, die außerhalb dieses Verfahrens (insbesondere telefonisch) gegeben werden, sind nicht verbindlich. Eine Kontaktaufnahme mit der Fachabteilung ist dem Bieter untersagt.
Bei technischen Fragen zur e-Vergabe wenden Sie sich bitte direkt an den IT-Support des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Inneren (BMI).
3.2. geltende Vergabevorschriften/ Vertragsbestandteile Der Auftraggeber verfährt nach den geltenden Vergabevorschriften der UVgO (Unterschwellenvergabeordnung) und des Tariftreue- und Vergabegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (TVergG LSA). Die VOL/B sind nicht beigefügt, da sie für jeden Bieter bekannt bzw. öffentlich einsehbar sind. Die VOL/B werden grundsätzlich Vertragsbestandteil.
Nachprüfungsbehörde ist gem. § 24 TVergG LSA, wie in der Vergabebekanntmachung mitgeteilt, die:
- Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel. 0345 514-1529 oder -1536 Fax 0345 514-1115 E-Mail vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de
Ein Nachprüfungsverfahren erfolgt nach Maßgabe des §§ 19 ff. TVergG LSA.
Nach Zuschlagserteilung werden folgende Inhalte Bestandteil des Vertrages:
- Preisblatt
- Vergabeinformationen zur Angebotsabgabe und Auftragsvergabe
- alle geforderten Nachweise und Anlagen zum Angebot
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- ggf. Protokolle zu Bieter- / Verhandlungsgesprächen
- Ergänzende Vertragsbedingungen
- die allgemeinen Vertragsbedingungen (VOL/B),
- Nachrangig: Allgemeine Einkaufs- und Vertragsbedingungen des Universitätsklinikums (AEVB UKH)
3.3. Form/ Inhalt/ Einreichung des Angebotes Zur formgültigen Abgabe des Angebotes genügt die Textform nach § 126b BGB auf den dafür vorgeschriebenen Dokumenten. Bitte beachten Sie die Hinweise im Angebotsschreiben und den Dokumenten selbst bezüglich der Signatur der einzelnen Dokumente.
Die Textform erfordert eindeutige Angaben über den Bieter als Wirtschaftsteilnehmer (Name bzw. Firma inkl. Rechtsform, Vor- und Nachname der erklärenden Person).
Sofern Unterlagen gefordert werden, für die keine Formulare zur Verfügung gestellt werden, sind diese als gesonderte Datei einzureichen (z. B. eingescannt als pdf-Datei). Die Originale müssen auf Verlangen der Vergabestelle zur Einsichtnahme vorgelegt werden.
Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig (§ 38 Abs. 10 UVgO). Korrekturen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein (Datum, Name und Unterschrift) (§ 42 Abs. 1 Ziff. 3 UVgO).
Sofern Sie zusätzliche Erläuterungen Ihres Angebots für erforderlich halten, sind diese auf einer gesonderten Anlage dem Angebot beizufügen. Die Erläuterungen dürfen jedoch nicht zu einer Änderung der in den Vergabeunterlagen festgelegten Bedingungen führen.
Beigefügte eigene Vertragsbedingungen der Bieter werden zurückgewiesen und nicht Bestandteil des Angebotes.
Die Unternehmen haben anzugeben, ob für den Auftragsgegenstand gewerbliche Schutzrechte bestehen, beantragt sind oder erwogen werden. (§ 38 Abs. 11 UVgO)
Das beigefügte Preisblatt ist vollständig und insbesondere in den grün unterlegten Feldern vom Bieter auszufüllen und in Textform zu unterzeichnen. Es sind sowohl alle Preisangaben zu tätigen, als auch die Informationen zu den angebotenen Produkten vollständig zu hinterlegen. Bitte achten Sie darauf, keine Änderungen an Ihren eigenen Eintragungen vorzunehmen, sodass die Angaben, insbesondere Preisangaben, zweifelsfrei erkennbar sind.
Es müssen alle im Angebotsschreiben geforderten Dokumente (z.B. Angebotsunterlagen, Erklärungen und Nachweise) eingereicht werden.
Eigenerklärungen sind ausreichend, sofern dies vom Auftraggeber in der Leistungsbeschreibung / im Leistungsverzeichnis angegeben ist. Während des Verfahrens ablaufende Bescheinigungen sind unaufgefordert zu aktualisieren. Die Vergabestelle behält sich bezüglich der Referenzen vor, bei den benannten Kunden Informationen einzuholen, die eine weitergehende Prüfung der Leistungsfähigkeit erlauben.
Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform durchgeführt (siehe Punkt 3.4). Eine anderweitige Abgabe von Angeboten (auch per E-Mail) ist nicht zulässig und führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
3.4. Elektronische Übersendung des Angebotes Ihr Angebot ist ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente AnA-Web zu übermitteln. Der AnA-Web verschlüsselt Ihre Dokumente und ermöglicht Ihnen die elektronische Übersendung an die im AnA-Web voreingestellte
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Adresse. Ihr Angebot sollte einen Umfang von 250 MB nicht überschreiten. Ferner sollten alle zusammengehörenden Dokumente in einem Sendevorgang zur e-Vergabe-Plattform übertragen werden. Voraussetzung für die Abgabe eines elektronischen Angebotes ist die Registrierung auf der e-Vergabe- Plattform. Nähere und weitere Informationen zur e-Vergabe erhalten Sie unter anderem unter folgendem Link: https://www.evergabe-online.info
Nach dem Eingang Ihres Angebotes wird dieses mit einem elektronischen Zeitstempel versehen und bis zum Ende der Angebotsfrist verschlüsselt gehalten. Kurze Zeit nach der Absendung können Sie eine elektronische Eingangsbestätigung abrufen, die neben dem Eingangszeitpunkt einen eindeutigen Kontrollwert des abgegebenen Angebotes enthält. Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs ist dieser Zeitstempel maßgebend. Nicht rechtzeitig eingegangene Angebote werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten. Sollte Ihnen keine Eingangsbestätigung zugehen, nehmen Sie bitte Kontakt mit der technischen Hotline der e-Vergabe-Plattform auf oder geben Sie Ihr Angebot erneut ab. Auch wenn Ihnen sonstige technische Störungen auffallen sollten, kontaktieren Sie bitte umgehend die Hotline.
Technische Hotline der e-Vergabe-Plattform des Bundes: Telefon: +49 22899 610-1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de (bei elektronischer Beteiligung über die e-Vergabe-Plattform)
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
- Angebotssammelstelle - Brühler Straße 3 53119 Bonn
Soweit gefordert, können Angebotsmuster und Proben getrennt vom Angebot übersandt werden und müssen als zum Angebot zugehörig gekennzeichnet sein.
Berichtigungen und Änderungen des Angebotes sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig und unterliegen denselben Formerfordernissen wie das Angebot selbst. Bei Abgabe eines überarbeiteten Angebotes ist klarzustellen, in welchem Umfang das vorherige Angebot gültig bleibt. Aus der Klarstellung sollte eindeutig hervorgehen, dass es sich weder um ein weiteres Haupt- noch um ein Nebenangebot handelt. Die Rücknahme eines Angebotes ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Sie hat in der gleichen Form wie die Angebotsabgabe zu erfolgen.
Das elektronische Angebot muss vor Ablauf der Angebotsfrist vollständig eingegangen sein. Relevant ist der Eingang der Unterlagen, nicht der Zeitpunkt, in dem das Versenden der Unterlagen gestartet wurde.
3.5. Geheimhaltung Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes und ggf. zur Erfüllung des Auftrages verwendet werden. Jede Nutzung für andere Zwecke ist untersagt. Jede Veröffentlichung, die nicht vom Auftraggeber selbst vorgenommen wird, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers zulässig. Alle zur Angebotserstellung zur Verfügung gestellten Informationen sind vertraulich.
Auch nach Beendigung der Angebotsphase haben alle Empfänger der Vergabeunterlagen über die bekannt gewordenen projektbezogenen Informationen Verschwiegenheit zu bewahren. Sie haben hierzu auch die bei der Erstellung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter:innen zu verpflichten.
Im Falle der Beteiligung von Unterauftragnehmern gelten diese Bestimmungen entsprechend.
Der Auftraggeber behandelt die eingehenden Angebotsunterlagen und die dazugehörigen Unterlagen und Informationen vertraulich und verwahrt sie sorgfältig.
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3.6. Entgelte Von den Bietern dürfen Entgelte für die Durchführung der Vergabeverfahren nicht erhoben werden (§ 29 Abs. 1 UVgO).
3.7. Nebenangebote Im Rahmen dieses Vergabeverfahren sind keine Nebenangebote zugelassen.
3.8. Weitervergabe von Leistungen an Nachunternehmer Es gelten in jedem Fall die Bestimmungen des TVergG LSA und die Ergänzenden Vertragsbedingungen sowie die Bestimmungen des § 26 UVgO.
Bei beabsichtigtem Einsatz von Sub-/ Nachunternehmern für Teilbereiche ist die Anlage „Erklärung zum Nachunternehmereinsatz“ aus den Vergabeunterlagen vom Bieter, wie im Angebotsschreiben gefordert, unterzeichnet seinem Angebot beizufügen. Außerdem hat der Bieter in der Anlage „Bewerbererklärung LSA“ im Nachunternehmensverzeichnis den Namen und die vom Nachunternehmer zu erbringende (Teil-) Leistung anzugeben. Der Bieter hat die schriftliche Übertragung der Verpflichtung und ihre Einhaltung durch die beteiligten Nachunternehmer oder Verleiher sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen.
Ist zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe kein Sub/ Nachunternehmer geplant, so ist die Anlage „Erklärung zum Nachunternehmereinsatz“ dennoch vom Bieter unterzeichnet seinem Angebot beizufügen.
Darüber hinaus hat der Bieter noch vor Zuschlagserteilung – sofern er den Nachunternehmer nicht bereits im Rahmen des Angebotes benannt und entsprechende Verpflichtungserklärungen eingereicht hat – die Namen und Anschriften der Nachunternehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer vorzulegen. Für vorgenannte Angaben und Erklärungen im Zusammenhang mit einem Nachunternehmereinsatz soll der Bieter ein entsprechendes Formblatt übermitteln.
Ferner hat der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers für den Nachunternehmer noch vor Zuschlagserteilung die im Angebotsschreiben benannten Eignungsnachweise in Bezug auf den Nachunternehmer vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter die nachträgliche Beauftragung oder den Wechsel eines Nachunternehmers, so hat er dem öffentlichen Auftraggeber die Nachunternehmen schriftlich oder elektronisch (mind. Textform) zu benennen. Der öffentliche Auftraggeber kann der Übertragung wegen mangelnder Fachkunde, mangelnder Zuverlässigkeit oder Leistungsfähigkeit des Nachunternehmers sowie wegen Nichterfüllung der Nachweispflicht nach § 16 Abs. 2 TVergG LSA widersprechen.
3.9. Bietergemeinschaft Bietergemeinschaften sind im Vergabeverfahren grundsätzlich zugelassen. Von Bietergemeinschaften wird die Annahme einer bestimmten Rechtsform bei Angebotsabgabe nicht verlangt. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, für den Fall der Auftragserteilung eine bestimmte Rechtsform zu verlangen, sofern dies für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags notwendig ist bzw. geboten erscheint.
Das Angebotsschreiben ist von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen. (Eintragung der Namen aller Bietergemeinschaftsmitglieder).
Außerdem hat die Bietergemeinschaft die „Eigenerklärung zur Eignung des Bieters oder Angaben zum Bieter“ entsprechend den dortigen Hinweisen auszufüllen.
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Eine Änderung der Person der/des bevollmächtigten Vertreter:in wird gegenüber der Vergabestelle erst mit Zugang einer von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneten Erklärung wirksam.
Eine Änderung in der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft zwischen Angebotsabgabe und Zuschlagserteilung ist nur sehr eingeschränkt zulässig und führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes der Bietergemeinschaft, wenn die Änderung in der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft eine Änderung der rechtlichen Identität der Person des Bieters begründet.
3.10. Tariftreue / Mindeststundenentgelt gem. § 11 TVergG LSA Grundsätzlich gelten bei Leistungserbringung im Inland die Vorgaben des § 11 TVergG LSA. Nach Maßgabe des § 11 Abs. 1 TVergG LSA hat der Bieter und ggf. ein von ihm eingesetzter Nachunternehmer bei der Auftragsausführung sicherzustellen, mindestens den Vorgaben des Tarifvertrages zu entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitsnehmerentsende-gesetzes gebunden ist oder der nach dem Tarifvertragsgesetz für allgemeinverbindlich erklärt wurde, oder mindestens den Vorgaben des Tarifvertrages zu entsprechen, der für die Leistung am Ort der Ausführung gilt.
Der Bieter und ggf. ein von ihm eingesetzter Nachunternehmer hat seinen Arbeitnehmern je Arbeitsstunde mindestens ein Entgelt zu zahlen (Mindeststundenentgelt), das dem jeweils geltenden Tarifvertrag (s. o.) entspricht oder, wenn dies für die Arbeitnehmer günstiger ist, ein vergabespezifisches Mindeststundenentgelt nach § 11 Abs. 3 TVergG LSA zu zahlen. Das vergabespezifische Mindeststundenentgelt nach § 11 Abs. 3 TVergG LSA richtet sich grundsätzlich nach Entgeltgruppe 1 Erfahrungsstufe 2 (inkl. Jahressonderzahlungen im Tarifgebiet Ost) des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes der Länder in der jeweils geltenden Fassung.
Tarifvertragliche Änderungen während der Ausführungslaufzeit sind zu berücksichtigen.
3.11. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Dies gilt insbesondere für Bietergemeinschaften.
- Besondere Bedingungen für die Angebotsabgabe
4.1. Datenblätter/ Prospekte oder Produktbeschreibungen und Bedienungsanleitungen Zusätzlich zum Angebot sind Datenblätter/ Prospekte oder Produktbeschreibungen und Bedienungsanleitungen in Wort und Bild für alle Angebotsbestandteile vollständig abzugeben. Diese dienen der Überprüfung der Angaben und dürfen nicht von den Mindestanforderungen des Leistungsverzeichnisses, sowie den getätigten Angaben abweichen. Aus den Datenblättern sollen alle angebotenen Komponenten, technische Merkmale, Produktnummern, Zubehör, Anforderungen, usw. erkenntlich werden.
4.2. Angebotszusammenstellung Zusätzlich zum ausgefüllten Leistungsverzeichnis und zum Preisblatt hat der Bieter eine Angebotszusammenstellung abzugeben. Diese soll einen Überblick über das Angebot geben mit Auflistung aller Preise, der einzelnen technischen Bezeichnungen des Angebotes. Dieses ist zusätzlich zum Preisblatt abzugeben.
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Bitte achten Sie darauf, dass die Summe des Preisblattes mit der Summe der Angebotszusammenstellung übereinstimmt. Ebenfalls sollen auch mögliche ausgewiesene Einzelbestandteile identisch sein. Bitte geben Sie Optionspositionen ebenfalls informativ an.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie in Ihrer Angebotszusammenstellung keinen Verweis auf eigene AGB aufgrund von Standardformatierungen hinterlegen. Sollten diese Hinweise oder andere Zahlungsbedingungen (ausschließlich 30 Tage netto), geänderte Bindefrist sowie sonstige abweichende Vertragsbedingungen ausgewiesen sein, werden diese zurückgewiesen und nicht Bestandteil des Angebotes. Sollte dies systemseitig nicht möglich sein, ist eine Änderung des Bieters an seinen Eintragungen zweifelsfrei vorzunehmen gem. §42 Abs. 1 Ziff. 3 UVgO. Dies bedeutet: abweichende Vertragsbedingung durchstreichen, mit Datum, Name in Druckbuchstaben und Unterschrift ergänzen.
4.3. Kalkulationen des Angebotspreises Der Angebotspreis hat sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Kosten zu enthalten. Insbesondere die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme, Abnahme und Koordination und Abstimmung der Planungsarbeiten mit dem Auftraggeber, soweit vorgesehen, sowie weitere angebotene Komponenten.
4.4. Preisnachlässe Preisnachlässe mit Bedingungen für die Zahlungsfrist (Skonti) werden bei der Wertung der Angebote nicht berücksichtigt. Im Rahmen dieser Ausschreibung ist als Zahlungsfrist 30 Tage netto anzubieten. Skonto soll nicht angeboten werden und wird nicht Bestandteil des Angebotes. Preisnachlässe (Rabatte, Skonti etc.) sollen, wenn möglich, grundsätzlich in den Angebotspreis (im Preisblatt) einkalkuliert werden.
Werden trotzdem Preisnachlässe mit Bedingungen für die Zahlungsfrist (Skonti) angeboten, werden diese bei der Wertung der Angebote nicht berücksichtigt.
- Bedingungen für die Angebotsprüfung
5.1. Kommunikation – nach Ablauf der Angebotsabgabe Die sonstige Kommunikation (z. B. Anfragen zur Aufklärung des Angebotes, Nachforderung von Unterlagen) erfolgt in der Regel ebenfalls elektronisch über die e-Vergabe-Plattform mittels des „AnA-Web".
5.2. Prüfung der Angebotsunterlagen Das Angebot muss grundsätzlich vollständig sowie rechnerisch und fachlich richtig sein (§ 41 Abs. 1 UVgO). Es muss alle in den Vergabeunterlagen geforderten Angaben, Erklärungen und Preise enthalten (§ 38 Abs. 10 Satz 2 UVgO).
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. (§ 41 Abs. 2 UVgO)
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (§ 41 Abs. 3 UVgO) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmte Frist vorzulegen. (§ 41 Abs. 4 UVgO).
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5.3. Ausschluss von Angeboten Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Unternehmen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, und Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 42 UVgO genügen, insbesondere:
- Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn der Bieter hat dies nicht zu vertreten
- Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten,
- Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind,
- Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen vorgenommen worden sind,
- Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreinfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtige, oder
- nicht zugelassene Nebenangebote. (§ 42 Abs. 1 UVgO)
Es gelten gemäß § 31 UVgO die Ausschlussgründe nach §§§ 123 und 124 GWB entsprechend. Hierfür ist die vorgesehene Eigenerklärung zur Eignung vollständig auszufüllen.
Erscheinen die Kosten eines Angebots im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig (gemäß § 15 Abs. 2 TVergG LSA), so ist gemäß § 15 TVergG LSA, § 44 UVgO vom Bieter Aufklärung zu verlangen. Ist diese Aufklärung nicht zufriedenstellend, darf der Zuschlag auf dieses Angebot abgelehnt werden, gemäß § 44 Abs. 3 UVgO.
5.4. Bewertung der Angebote Zuschlagskriterium Preis (100 Punkte, Gewichtung 100%)
Im Preisblatt sind alle im Leistungsverzeichnis geforderten Bestandteile zu berücksichtigen. Die Hinweise im Preisblatt gelten entsprechend.
Zur Berechnung des Zuschlagskriteriums "Preis", wird die Gesamtsumme (Brutto) des Gesamtpreises inkl. aller Bestandteile und Optionen, mit folgender Formel berechnet: P(min)/P(Bieter)*100. Der Bieter mit dem geringsten Gesamtpreis erhält die volle Punktzahl. Die übrigen Bieter entsprechend des Preises anteilige Punkte.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei wertungsgleichen Angeboten das Los entscheiden zu lassen.
- Bedingungen für die Auftragsvergabe
6.1. Nicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote, Informationen gem. § 46 UVgO Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet jeden Bewerber / Bieter unverzüglich über die erfolgte Zuschlagserteilung. Gleiches gilt hinsichtlich der Aufhebung oder erneuten Einleitung eines Vergabeverfahrens einschließlich der Gründe dafür. Der Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags die nicht berücksichtigten Bieter über die wesentlichen Gründe für die Ablehnung ihres Angebots, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und die nicht berücksichtigten Bewerber über die wesentlichen Gründe ihrer Nichtberücksichtigung.
6.2. Vorabinformation gem. § 19 TVergG LSA Der öffentliche Auftraggeber ist bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen ab einem Auftragswert von 40.000 Euro netto verpflichtet, nicht berücksichtigte Bieter über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung zu informieren. Diese Information ist in elektronischer Form, spätestens sieben (7) Kalendertage vor dem Vertragsabschluss, abzugeben. Der nichtberücksichtigte Bieter muss für den Fall einer angestrebten
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Nachprüfung vor Ablauf einer Frist von sieben (7) Kalendertagen die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber schriftlich oder elektronisch beanstanden.
Ein Vertrag darf erst 7 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs bei dem betroffenen Bewerber/Bieter kommt es nicht an.
Der Auftraggeber wird diese Information auf elektronischem Weg über die e-Vergabe-Plattform versenden. Hiervon bleibt § 46 UVgO unberührt.
6.3. Ort der Leistungserbringung
Universitätsklinik Halle (Saale) Ernst-Grube-Straße 40 06120 Halle (Saale)
Ist im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens keine Vereinbarung zum Liefertermin getroffen, so ist nach Zuschlagserteilung die Lieferung schnellstmöglich durch den Bieter sicherzustellen. Der/die Ansprechpartner:in, mit dem/der die Anlieferung abzustimmen ist, ist der Bestellung zu entnehmen.
Die Einbringung des Vertragsgegenstandes an die vertraglich bezeichnete Verwendungsstelle liegt in der Verantwortung des Bieters. Dabei gewährleistet dieser die Einbringung ohne Veränderungen/ Baumaßahmen durchführen zu müssen. Schutzmaßnahmen an gefährdeten Teilen sind im Rahmen des Angebotes bzw. der Anlieferung enthalten.
Mit der Abgabe seines Angebotes garantiert der Bieter, dass er die Leistungserbringung entsprechend den Vorgaben dieser Ausschreibung ausführt.
6.4. Überprüfung der Leistungserbringung (Überprüfungsklausel) Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, in einer Übergangszeit von 6 Monaten die vollständige und ordnungsgemäße Leistungserbringung des Auftragnehmers zu überprüfen. Kommt der Auftragnehmer seinen vertraglich vereinbarten Hauptpflichten nicht ordnungsgemäß nach oder im Falle von Kündigung des Vertrages oder Insolvenz des Auftragnehmers, behält sich der Auftraggeber vor, das Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer zu beenden und in der o. g. Übergangszeit den Auftrag an den in der Wertungsrangfolge nächsten Bieter auf der Basis des bezuschlagten Angebotes den Eintritt als neuer Auftragnehmer in den Vertrag anzutragen.
6.5. Rechnungsanschrift Rechnungen sind vorzugsweise als PDF oder elektronisch (im Datenaustauschformat XRechnung bzw. ZUGFeRD 2.0) an das UKH zu senden, unter Berücksichtigung unserer AEVB UKH.
Bei Dienstleistungen oder Lieferleistungen, die nicht über den zentralen Wareneingang gehen, ist der Rechnung ein Abnahmenachweis des:der UKH-internen Ansprechpartner:in mit Name, Einrichtung sowie Unterschrift oder elektronischer Signatur beizufügen.
Die Rechnung ist an folgende Adresse zu richten:
PDF / E-Invoicing: invoice@uk-halle.de
Allgemeine Postanschrift: Universitätsklinikum Halle (Saale) Geschäftsbereich I Versorgungsmanagement Postfach 20 01 45 06002 Halle (Saale)
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