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Landratsamt Traunstein, Papst-Benedikt-XVI.-Platz, 83278 Traunstein Projekt: Errichtung eines Wohngebäudes Ausschreibung: 01-Totalunternehmer
Inhalt
1 Planungsleistungen 11
2 Bauleistungen 15 2.1 Bauvorbereitung 15 2.2 Außenanlagen 16 2.3 Baukonstruktion 23 2.4 Technische Ausrüstung 29 2.5 Ausstattung 36 2.6 Stundenlohnarbeiten 38
3 Wartungsverträge 40
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Landratsamt Traunstein, Papst-Benedikt-XVI.-Platz, 83278 Traunstein Projekt: Errichtung eines Wohngebäudes Ausschreibung: 01-Totalunternehmer
A -Allgemeine Grundlagen
A.1 Adressen/Ansprechpartner
Baustellenadresse Bauherr und Rechnungsadresse Bauherrnvertretung Wohnungen für Mitarbeiter 2 Zweckverband Heimat_Chiemgau GmbH Landratsamt Traunstein Gewerbepark Kaserne 3c Papst-Benedikt-XVI.-Platz Papst-Benedikt-XVI.-Platz 83278 Traunstein 83278 Traunstein 83278 Traunstein
A.2 Aufgabenstellung Bei den nachfolgend beschriebenen Leistungen handelt es sich um Totalunternehmerleistungen zur Errichtung eines Wohngebäudes, bestehend aus 90 Einzelwohnungen, einem Aufzug und einer Tiefgarage mit Nebenräumen. Der Ausschreibung liegen erste Überlegungen in Form von Skizzen bei. Die Skizzen dienen als Anhaltspunkt für die zu erstellende Planung. Dem Bieter steht es frei aus Wirtschaftlichkeitsgründen die Planung, unter Einhaltung der baurechtlichen Vorgaben (z.B. BayBO, Bebauungsplan), der Förderrichtlinien (z.B. KfW) und unter A.5 beschriebenen Parametern, anzupassen.
A.3 Gesetzliche Vorgaben Grundlage des zu erstellenden Angebotes sind die anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Angebotserstellung, d.h. zu berücksichtigen sind alle für das Projekt anwendbaren DIN-Normen, VDE-Bestimmungen, Merkblätter und Richtlinien usw., soweit nicht nachfolgend ausdrücklich etwas anderes beschrieben wurde. Des weiteren ist ins besonders folgendes zu berücksichtigen: Bayerische Bauordnung (BayBO), Gebäudeenergiegesetz (GEG), Bebauungsplan inkl. Änderungen
A.4 Terminplan/Ausführungsfristen
- Angebotseröffnung 30.09.2026
- Zeitraum für die Planung: Oktober 2026 -April 2027
- Einreichung Bauantrag: Januar 2027
- Baubeginn: Mai 2027
- Fertigstellung Rohbau: April 2028
- Fertigstellung: Ende 2028
A.5 Örtliche Gegebenheiten Der Bauplatz befindet sich auf einem durch mehrere Gebäude aktiv genutzten Grundstück. Die Nutzung der Gebäude und Außenflächen ist auch während der Baumaßnahme zu gewährleisten.
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Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Mit der Angebotsabgabe erklärt der AN, sich über das Baugrundstück, die örtlichen Gegebenheiten undden Umfang der Laaunsdgreastcsahmriet bTeranuenns tLeeinis, tPuanpgset-nB evnoerd Oikrtt- XkVuIn.-dPilga tgz,e 8m3a2c7h8t T zruau hnasbteeinn. Nachforderungen aus Unkenntnis der Örtlichkeit werden nicht Panroejrekkat:nnt. Errichtung eines Wohngebäudes Ausschreibung: 01-Totalunternehmer A.11 Kostenobergrenze Die Kostenobergrenze der vorliegenden Ausschreibung (Gesamtwertungssumme abzgl. Titel 3 "Wartungskosten") wird aus wirtschaftlichen Gründen auf 9.250.000,-€ brutto festgesetzt. Die Kostenobergrenze umfasst auch Nachträge. Angebote über dieser Kostenobergrenze werden von der Wertung ausgeschlossen.
A.12 Zahlungsplan / Rechnungsstellung Abschlagsrechnungenkönnen als Pauschalen nach folgendem Zahlungsplan gestellt werden: 10% nach Fertigstellung der Fundamentierung 30% nach Fertigstellung des Rohbaus einschließlich Zimmererarbeiten 20% nach Fertigstellung der Gebäudehülle (Fenster, Dach, Fassade, Spengler) 10% nach Fertigstellung der Rohinstallation (HLS und ELT) 10% nach Fertigstellung des Innenausbaus (Decken-, Wand-, Bodenbeläge) 10% nach Erreichen der Bezugsfertigkeit 10% nach vollständiger Fertigstellung einschl. Mängelbeseitigung
100% entsprechen der Gesamtsumme abzgl. Titel 3 "Wartungskosten".
Die Schlussrechnungist nach Positionen gegliedert aufzustellen.
Alle Rechnungen sind elektronisch als E-Rechnung per E-Mail mit den notwendigen Rechnungsunterlagen an den Zweckverband Heimat-Chiemgau (ZHC-Rechnungen@traunstein.bayern) zu senden. Bevorzugt ist das Format ZUGFeRD zu verwenden!
A.13 Freigaben Für die Prüfung und Freigabe der Pläne und Unterlagen müssen 21 Tage vorgesehen werden. Wir bitten Sie dies zu beachten und uns die Planstände rechtzeitig und selbständig zu übermitteln.
A.14 Aufschiebende Bedingung
Die in diesem Vertrag vorgesehenen Verpflichtungen zu Leistungen dienen der Umsetzung des Vorhabens, für das eine Förderung über die KfW beantragt wird. Der Vertrag tritt hinsichtlich der Liefer-und Leistungspflichten erst und nur insoweit in Kraft, wenn und soweit die Behörde den Antrag bewilligt und die Förderung zusagt (aufschiebende Bedingung).
B -Leistungsumfang
B.1 Allgemein Der Leistungsumfang umfasst Planung und Bau der ausgeschriebenen Gebäude in fix und fertiger Ausführung samt allen Nebenleistungen einschl. Reinigung und Feinreinigung.
In das Angebot sind alle Nebenleistungen eingeschlossen, die zur vertragsmäßigen und funktionsgerechten Ausführung der Gesamtleistung gehören, auch wenn sie in der Leistungsbeschreibung nicht besonders erwähnt sind. Enthalten sind alle Leistungen, auch die, welche nicht ausdrücklich beschrieben sind, soweit sie zum Leistungsbild dazugehörig sind oder aus den Plänen ersichtlich sind außer explizit ausgenommene Leistungen, die bauseits erbracht werden.
Sämtliche gültige Vorschriften und Standards bezüglich Wärme-und Schallschutz, Akustik, Unfallverhütung, Arbeitsschutz, Brandschutz, Hygiene, Förderrichtlinie, sowie die gültigen bau-und planungsrechtlichen Anforderungen durch Stadtplanung, Umweltschutz, BauGB, BayBo, MHolzBauRL, u. ä., die DIN-Normen sowie die anerkannten Regeln der Technik sind auch ohne zusätzliche Erwähnung umzusetzen. Alle notwendigen Sachverständigen-und Sachkundigenabnahmen erfolgen durch AN
B.2 Leistungsgrenzen Außenanlagen
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Dem AG ist innerhalb von 4 Wochen ab Auftragserteilung ein Terminplan zum geplanten Baustellenablauf einschließlich der Planungsphase, auf Basis der vertraglich vereinbarten Termine, zur Freigabe vorzulegen. Der Terminplan hat auch Fremdgewerke,wie z.B. die Brandmeldeanlage in der Tiefgarage zu berücksichtigen. Landratsamt Traunstein, Papst-Benedikt-XVI.-Platz, 83278 Traunstein BPr.o2j2e kBt:austelleneinrichEturrnicghtung eines Wohngebäudes DAuusrscchh rdeeibnu AnNg: ist ein Ba0u1st-eTlloetnaeluinntreicrhnteuhnmgesrplan zu erstellen und fortzuschreiben. In diesen Plan sind alle Kräne, Unterkünfte, Container, Strom-und Wasseranschlüsse, Beleuchtungsanlagen (fest installiert), Vormontageflächen, Zu-und Ausfahrten, geplante Straßensperrungen etc. darzustellen. Der Entwurf ist mit dem AG, dem SiGeKo und der Bauleitung abzustimmen. Korrekturen sind einzuarbeiten. Abstimmung muss vor Beginn der BE erfolgt sein.
Es ist zu beachten, dass die auf dem Gelände befindlichen Gebäude in Ihrer Nutzung nicht eingeschränkt werden und eine entsprechende Sicherung der Baustelle erfolgt. Feuerwehrzufahrten sowie Flucht-und Rettungswege sind zu berücksichtigen und deren Freihaltung sicherzustellen.
B.23 Baustrom/Bauwasser Die Anlagen für Baustrom, Bauwasser müssen durch den AN, auch für die Nutzung durch Fremdgewerke, auf dem Baufeld beantragt, erstellt und dauerhaft unterhalten werden. Verbrauchskosten für Strom und Wasser werden durch AG übernommen.
B.24 Schlechtwetterbau/Wintersicherung Der Bieter hat alle notwendigen Maßnahmen zur Sicherung der Baumaßnahme gegen Witterung zu berücksichtigen um die termingerechte Einhaltung der Bauzeiten sicherzustellen.
B.25 Bauüberwachung Der verantwortliche Ansprechpartner ist dem AG vom AN namentlich zu benennen und muss ab Baubeginn erreichbar sein. Er hat alle erforderlichen behördlichen und sonstigen Maßnahmen am Bau zu treffen, um das vorschriftsmäßige Arbeiten sowie den besonderen Schutz für die eingesetzten Arbeitskräfte zu gewährleisten. Unabhängig von seinen sonstigen Verpflichtungen hat er bei den wöchentlichen Baustellenbesprechungen teilzunehmen. Der Auftragnehmer übernimmt für die angebotenen Arbeiten zusätzlich auch die Aufgaben der einzelnenFachbauleitungen. Der verantwortliche Ansprechpartner darf während der Vertragsdauer bis zur Beseitigung des letzten Abnahmemangels nur im äußersten Notfall in Abstimmung mit dem AG ausgetauscht werden, und muss Entscheidungsbefugnis für den Unternehmer haben.
B.26 Bautagebuch Während der Arbeiten hat der AN ein Bautagebuch zu führen welches wöchentlich beim AG einzureichen ist. Inhalte sind mindestens:
Angaben über Wetter Personal-, Material-und Maschineneinsatz Lückenlose Dokumentation des Baufortschritts Anlieferung von Baustoffen Bauzeitverzögerungen und Schäden Behinderungen und Störungen im Bauablauf mit Ursache Anweisungen oder Konkretisierungen durch die Bauleitung Anweisungen sowie Baustellenbesuche oder Hinweise durch externe Dritte Außergewöhnliche Vorkommnisse, wie Berufsunfälle, Brände, Explosionen, Diebstahl etc.
Dem Auftraggeber oder seinen Beauftragten ist auf Verlangen jederzeit Auskunft über den Stand der Arbeiten zu erteilen.
B.27 Dokumentation Der AN hat dem AG zwei Wochen vor Endabnahme der Leistung unaufgefordert alle relevanten Fachunternehmererklärungen, Prüfzeugnisse, Wartungshinweise, Nachweise für Bauwerk und Haustechnik, SiGe-Unterlagen für spätere Arbeiten, etc. einfach in Papierform und in digitaler Form (PDF) zu übergeben. Darüber hinaus sind die Bestandspläne in Papierform und in digitaler Form (PDF und DWG) und die Bestandsdokumentationen der einzelnen Gewerke an den AG zu übergeben.
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Ausführungsbeschreibung Ausstattung
In den nachstehenden Positionen werden Einbaumöbel mit deren Ausstattungsmerkmalen beschrieben. Die aufgeführten Elemente sind als Mindestausstattung zu sehen und können je nach Planung geringfügig variieren. Durch den AN sind im Zuge der Werkplanung Möblierungs-und Küchenpläne sowie ein farb-und Materialkonzept zu erstellen und dem AG zur Abstimmung und Freigabe vorzulegen. Liefern und fachgerecht montieren mit allen notwendigen Befestigungen Die angegebenen Maße können je nach angebotenem Hersteller/Produkt geringfügig abweichen. Sämtliche Oberflächen und Produkte sind durch den AN vorab zu bemustern und die Freigabe vom AG einzuholen. Es sind mindestens 10 verschiedene Farbtöne der Oberflächen als Auswahl vorzustellen.
Einbauküchen Folgende Ausführungen gelten für alle Einbauküchen:
alle Drehtüren mit Softclose alle Schubladen und Auszüge mit Softclose alle Anschlüsse an Wände sind mit Passleisten auszuführen alle Unterschränke sind mit abnehmbaren Sockelblende auszustatten Arbeitsplatte, HPL, dunkler Farbton Nischenrückwände, matt, dunkler Farbton wie Arbeitsplatte Korpus und Fronten, Melaminharz, matt, heller Farbton Sockelblenden, beschichtet in Edelstahloptik, Höhe ca. 15cm Griffe in Edelstahl sämtliche Oberschränke sind mit LED-Beleuchtung auszustatten
2.5.1 Küchenzeile ca. 160cm 1x Spülenunterschrank, BxTxH 50x60x75cm, mit 1 Auszug für Mülltrennsystem 1x Spülbecken, Edelstahl, Breite ca. 40cm, inkl. Einhand-Einlochbatterie hoher Auslauf 1x Unterschrank, BxTxH 50x60x75cm, 3 Schubladen, 1 Besteckeinsatz 1x Kühlschrank, BxTxH ca. 595 mm x 818 mm x 545 mm, Front für Kühlschrank 1x Glaskeramik-Kochfeld mit 2 highspeed-Kochzonen, umlaufender Rahmen Edelstahl, Touch-Bedienung, Abmessungen ca. 30x60cm 1x Oberschrank mit Einbaunische für Mikrowelle, BxTxH 60x35x75cm, Drehtür 1x Einbau-Mikrowelle für Oberschrank, Volumen mind. 20l, Abmessungen ca. BxTxH 60x32x40cm, mind. Leistung 800W, mind. 5 Leistungsstufen 1x Oberschrank, BxTxH 100x35x75cm, Drehtüren, 2 Einlegeböden 1x Nischenrückwandverkleidung ca. 160x60cm 1x Seitenverkleidung unten ca. 60x75cm 1x Seitenverkleidung oben ca. 35x75cm 1x Sockel 1x Arbeitsplatte 60x160cm
Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
55,000 St
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3 Wartungsverträge
Ausführungsbeschreibung Wartungsverträge Wartungskosten gem. Wartungsvertrag für jeweils 4 Jahr.
Der Wartungsvertrag liegt der Ausschreibung als Muster bei. Dieser ist auszufüllen und unterschrieben dem Angebot beizulegen. Auf Wunsch des AG wird dieser nach Abnahme abgeschlossen, wobei sich der AG vorbehält je nachfolgender Position einen separaten Wartungsvertrag abzuschließen.
Der Wartungspreis wird bei der Wertung der Angebote berücksichtigt. Als Preis ist derjenige auszufüllen, der unter gemäß zugehöriger Anlage des Wartungsvertrages angegeben ist. Der Aufwand der einzelnen Wartungspositionen ist gemäß "AMEV" + Wartungsvertrag + Anlagen Wartungsvertrag zu ermitteln.
Vor Beauftragung des Wartungsvertrages ist dem AG durch den AN die, auf die real erstellte Anlage, angepasste Leistung "AMEV" inkl. Bestandsliste zur Prüfung zu überreichen.
3.1 Elektroinstallation Wartungskosten gemäß Wartungsvertrag für Elektroanlage inkl. Elektroprüfung.
Die Wartung beinhaltet sämtliche Komponenten der LV-Position "Elektroinstallation" wie z.B. Verteiler, Zähler/ Messeinrichtungen, Überspannungsableiter, Bewegungs-und Präsenzmelder, Schalter/Stecker, Sensoren, Raumtemperaturregler, Leuchten jeglicher Art, Türüberwacher, Brandabschottungen, Türsprechanlagen, Energiemanagementsystem mit allen Komponenten, etc. Aufzählung beispielhaft und nicht abschließend.
Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
4,000 Jahr
3.2 PV-Anlage Wartungskosten gemäß Wartungsvertrag für PV-Anlage
Die Wartung beinhaltet sämtliche Komponenten der LV-Positionen "PV-Anlage" wie z.B. PV-Module mit Montagesystem, Leistungsoptimierer, Wechselrichter, Anlagenüberwachung, Überspannungsableiter, Feuerwehr-Sicherheitsgateway, NA-Schutz, PV-Verteiler, Messeinrichtungen, etc. Aufzählung beispielhaft und nicht abschließend.
Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
4,000 Jahr
3.3 Rauch-/Brandmelder Wartungskosten gemäß Wartungsvertrag für Rauch-/Brandmelder.
Die Wartung beinhaltet sämtliche Komponenten der LV-Position "Rauch-/Brandmelder".
Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
4,000 Jahr
3.4 Sanitär Wartungskosten gemäß Wartungsvertrag für Saitäranlage.
Die Wartung beinhaltet sämtliche Komponenten der LV-Position "Sanitär" wie z.B. Rückspülfilter, Druckminderer, Hygienespülung, Frischwasserstationen, Sicherheitseinrichtungen, Hebeanlagen, Zähler/Messeinrichtungen, etc. Aufzählung beispielhaft und nicht abschließend.
Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
4,000 Jahr
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3.5 Lüftung Wartungskosten gemäß Wartungsvertrag für Lüftungsanlage.
Die Wartung beinhaltet sämtliche Komponenten der LV-Position "Lüftung" wie z.B. Lüftungszentralgeräte, Lüftungsdezentralgeräte, Brandschutzklappen, etc. Aufzählung beispielhaft und nicht abschließend.
Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
4,000 Jahr
3.6 Heizung Wartungskosten gemäß Wartungsvertrag für Heizungs-und Warmwasseranlage.
Die Wartung beinhaltet sämtliche Komponenten der LV-Position "Heizung" wie z.B. Wärmepumpen mit Innen- und Außeneinheit, Umwälzpumpen, Schmutzfänger, Nachfülleinheiten, Ausdehnungsgefäße, Sicherheitseinrichtungen, Festwertregelstationen, Verteiler, Klimageräte mit Innen-und Außeneinheit, Schlammabscheider, Zähler/Messeinrichtungen, etc. Aufzählung beispielhaft und nicht abschließend.
Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
4,000 Jahr
3.7 Sicherungssystem Dach (Geländer)
Wartungskosten gemäß Wartungsvertrag 1 mal jährlich
Wartung und Funktionsprüfung der vorhandenen Dachsicherungsanlage gemäß den geltenden Herstellerangaben sowie den einschlägigen Normen und Vorschriften. Die Leistung umfasst die Sicht-und Funktionskontrolle aller Komponenten (Anschlagpunkte, Seilsysteme, Befestigungen und Verbindungselemente), das Nachziehen von Befestigungen, die Dokumentation der Prüfung sowie die Kennzeichnung festgestellter Mängel.
Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
4,000 Jahr
3.8 Entwicklungs-und Unterhaltspflege Pflanzarbeiten Die Entwicklungs-und Unterhaltspflege ist gemäß Pflegeplan und in Abstimmung mit der Bauleitung durchzuführen.
Lockern, Wässern, Nachbessern, Erziehungsschnitte, Baumfutter
Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
2,000 Jahr
3.9 Aufzug Durchführung der regelmäßigen Wartung der Aufzugsanlage gemäß den Herstellervorgaben sowie den geltenden gesetzlichen und sicherheitstechnischen Vorschriften. Die Leistungen umfassen die Inspektion, Funktionsprüfung, Reinigung und Schmierung der relevanten Bauteile sowie die Beseitigung kleinerer Mängel im Rahmen der Wartung. Wartungsarbeiten sind zu dokumentieren und nachzuweisen.
Wartungskosten gemäß Wartungs-und Servicevertrag
Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
4,000 Jahr
3 Wartungsverträge
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Zusammenstellung
1 Planungsleistungen
2.1 Bauvorbereitung
2.2 Außenanlagen
2.3 Baukonstruktion
2.4 Technische Ausrüstung
2.5 Ausstattung
2.6 Stundenlohnarbeiten
2 Bauleistungen
3 Wartungsverträge
Summe
% Nachlass
Gesamtsumme netto
% Umsatzsteuer
Gesamtsumme brutto
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