2025-05-13_Hinweise zur verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung.pdf

Neubau Radwegbrücke und Ersatzneubau Straßenbrücke mit Stützwand, Hochspeyer-Fischbach

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 10.09.2026, 16:45 (Europe/Berlin)

Herkunft: lbm.vergabe.rlp.de

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Hinweise zur verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung

Bitte beachten Sie im Rahmen dieser Ausschreibung:

  1. Verpflichtung zur E-Rechnung Gemäß § 1 und § 3 der E-Rechnungsverordnung Rheinland-Pfalz (ERechVORP) sind seit dem 01.04.2025 alle Rechnun- gen zu öffentlichen Aufträgen und Konzessionen in Rheinland-Pfalz unabhängig vom Auftragswert elektronisch einzu- reichen.

  2. Definition und Format Eine E-Rechnung ist kein bloßes PDF oder gescanntes Dokument, sondern ein strukturierter, maschinenlesbarer XML- Datensatz nach europäischer Norm EN 16931 (z. B. XRechnung), der eine medienbruchfreie, automatisierte Verarbei- tung und Auszahlung ermöglicht.

  3. Erforderliche Inhalte In jeder E-Rechnung sind

 alle umsatzsteuerlichen Pflichtfelder

 sowie die im Auftrag benannten Zusatzfelder vollständig und korrekt auszuweisen. Dazu zählen insbesondere folgende Zusatzfelder: BT-10 BUYER REFERENCE / Referenz des Käufers (Leitweg-ID) BT-11 PROJECT REFERENCE / Projektreferenz BT-12 CONTRACT REFERENCE / Vertragsreferenz (CSBF-Nummer bei Bauleistungen) BT-13 PURCHASE ORDER REFERENCE / Bestellreferenz BT-17 TENDER OR LOT REFERENCE / Ausschreibungs- oder Losreferenz BT-19 BUYER ACCOUNTING REFERENCE / Buchungsreferenz des Käufers BT-56 BUYER CONTACT POINT / Kontaktstelle des Käufers BT-58 BUYER CONTACT EMAIL ADDRESS / E-Mail-Adresse der Kontaktstelle des Käufers

  1. Übermittlungskanäle Die Einreichung muss über einen der folgenden Kanäle erfolgen:

 ZRE-Portal Rheinland-Pfalz: https://e-rechnung.service.rlp.de/rechnungseingang

 Peppol-Netzwerk: https://peppol.org

Für das ZRE-Portal ist eine einmalige Registrierung mit Ihrem ELSTER-Zertifikat im „Mein Unternehmenskonto“ erfor- derlich; anschließend hinterlegen Sie dort eine gültige E-Mail-Adresse für Rückmeldungen (keine „No-Reply“-Adresse).

Bei Peppol-Anbindung ist keine weitere Registrierung erforderlich.

  1. Konsequenzen bei Nichtbeachtung  Ein Anspruch auf Zahlung entsteht erst mit der ordnungsgemäßen E-Rechnung.

 Rechnungen, die nicht elektronisch eingereicht werden, können nicht verarbeitet werden. Sie begründen auch keinen Zahlungsverzug nach § 286 Abs. 3 BGB.

Weitere Informationen und FAQ

https://e-rechnung.service.rlp.de

Hinweis zur verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung 05-25 Seite 1

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