_210 BAU.DE.TVergG Angebotsaufforderung.Bedingungen.pdf

Neubau eines Hochwasserrückhaltebeckens mit Damm und Durchlassbauwerk

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211DE TVERGG Angebotsaufforderung Bau

Name und Anschrift der Vergabestelle Vergabeart Name Öffentliche Ausschreibung Name Forts. Beschränkte Ausschreibung mit TNW Straße, Nr. Beschränkte Ausschreibung ohne TNW PLZ, Ort Freihändige Vergabe Land Ende der Angebotsfrist: , Uhr Name und Anschrift des Unternehmens Name Ende der Bindefrist: Uhr Name Forts.

Straße, Nr.

PLZ, Ort

Land

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots - Bau (DE, TVergG)

gemäß Abschnitt 1 VOB/A i.V.m.TVergG-LSA, Bauleistungen

Vergabenummer Für die Maßnahme

Für die Leistung

A Anlagen, die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:

Bekanntmachung (Veröffentlichung auf der Vergabeplattform www.evergabe-online.de) 211 Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Teil dieser Formblattsammlung)

212 Teilnahmebedingungen (Teil dieser Formblattsammlung)

B Anlagen, die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden: Anlagen LB Baubeschreibung, Pläne, sonstige Anlagen (Teile der Leistungsbeschreibung) Besondere 214 Vertragsbedingungen (Teil dieser Formblattsammlung) 214-LHW Besondere Vertragsbedingungen (separates Formblatt) 241 Abfall 244 Datenverarbeitung TVergG.17+18 Ergänzende Vertragsbedingungen zu §§ 17 und 18 TVergG LSA TVergG.11 TD Tarifdatenblatt im Kontext von § 11 TVergG LSA für Tarifbereich(e)/Branche(n)

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Unternehmen: 211DE TVERGG Vergabenummer: Angebotsaufforderung Bau

C Anlagen, die von jedem Bieter mit dem Angebot einzureichen sind (siehe auch 3.1): 213 Angebotsschreiben LV Leistungsverzeichnis / Leistungsprogramm (Teile der Leistungsbeschreibung) BAV Bieterangaben / Bieterangabenverzeichnis (Teile der Leistungsbeschreibung)

124 Eigenerklärung zur Eignung (nicht präqualifizierte Bieter, BieGe)

221 oder 222 Angaben zur Preisermittlung (221 oder 222 nach Wahl des Bieters) 233 Nachunternehmerleistungen (soweit zutreffend) 234 Bieter- / Arbeitsgemeinschaft BieGe (soweit zutreffend)

D Anlagen, die auf gesondertes Verlangen vom Bestbieter einzureichen sind (siehe auch 3.4): TVergG.11 Eigenerklärung Tariftreue und Entgelt § 11 TVergG LSA (Bieter, BieGe, NUN) TVergG.14 Eigenerklärung Nachunternehmereinsatz § 14 TVergG LSA (Bieter, BieGe) 124 Eigenerklärung zur Eignung (nicht präqualifizierte NUN) 223 Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Fb223

1 Wir beabsichtigen, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen Wir beabsichtigen, die in beigefügtem Vertragsformular bezeichneten Instandhaltungsleistungen im Namen und für Rechnung

zu vergeben.

2 Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt: elektronisch über die Vergabeplattform www.evergabe-online.de.

auf andere Weise (schriftlich, Fax, E-Mail) über die folgend genannte Stelle:

Vergabestelle , siehe Briefkopf

Stelle:

Straße: PLZ / Ort:

Fax: E-Mail:

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Unternehmen: 211DE TVERGG Vergabenummer: Angebotsaufforderung Bau

3 Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise)

3.1 Unterlagen, die von jedem Bieter mit dem Angebot einzureichen sind (siehe auch C): Für die Zuschlagswertung die Nachweise entsprechend Bekanntmachung Punkt "r"

PQ Nachweis / Angabe der Präqualifizierung (präqualifizierte Bieter, BieGe)

3.2 Unterlagen, die auf gesondertes Verlangen vom Bestbieter einzureichen sind (siehe auch D): Zur Beurteilung der Eignung die Nachweise entsprechend Bekanntmachung Punkt "w" PQ Nachweis / Angabe der Präqualifizierung (von präqualifizierten NUN) Nachweise gemäß Formblatt 124 (nicht präqualifizierte Bieter, BieGe, NUN) (z.B. Referenzen, Angabe zu Arbeitskräften, Berufsregister, Gewerbeanmeldung, Bescheinigung in Steuersachen, Sozialkasse, Berufsgenossenschaft) Urkalkulation mit Einzelkosten der Teilleistungen, Zuschlägen, Gewinn und Wagnis

3.3 Nachforderung

Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden

nachgefordert teilweise nachgefordert, und zwar nur: teilweise nachgefordert, außer den folgenden Unterlagen:

nicht nachgefordert

Hinweis: Unterlagen und Angaben, die Einfluss auf den Rang des Angebotes in der Zuschlagswertung haben, werden weder nachgefordert noch können diese nach Angebotsabgabe korrigert werden!

Nachforderung Bestbieter und Ausschluss (§8 TVergG LSA): Der Bestbieter muss im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem Tariftreu- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist (3 - 10 Kalendertage) vorlegen. Bei nicht fristgerechter Vorlage kann das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden. Die Vergabestelle behält sich vor, von nachrangigen Bietern parallel nachzufordern.

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4 Losweise Vergabe nein

ja, Angebote sind möglich für eine beliebige Anzahl an Losen nur für alle Lose (alle Lose müssen abgegeben werden) nur für ein Los für eine maximale Anzahl von Losen. Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält (bei zugelassener Angebotsabgabe für mehr als ein Los). Ggf. Höchstzahl und weitere Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als die Höchstzahl:

5 Mehrere Hauptangebote Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist

zugelassen.

Werden mehrere Hauptangebote abgegeben, muss jedes aus sich heraus zuschlagfähig sein. § 13 Absatz 1 Nummer 2 VOB/A gilt für jedes Angebot.

nicht zugelassen.

6 Nebenangebote

6.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nummer 4 der Teilnahmebedingungen gilt nicht.

6.2 Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nummer 4 der Teilnahmebedingungen) –ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten – für die gesamte Leistung

in nachfolgend genannten Bereichen sind Nebenangebote zugelassen ausgeschlossen

unter folgenden weiteren Bedingungen:

nur in Verbindung mit einem Hauptangebot

7 Angebotsauswertung Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote

Zuschlagskriterium Preis

Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insb. unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbeitrag aus Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.

Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Bekanntmachung Punkt "r" / Anlage Zuschlagskriterien

Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 Prozent eingeräumt. Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstatt für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.

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Unternehmen: 211DE TVERGG Vergabenummer: Angebotsaufforderung Bau

8 Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch über die Vergabeplattform www.evergabe-online.de:

in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/ Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Name des Bieters lesbar sein (z. B. Druckbuchstaben). Dies können der Name des Unternehmens, der Bietergemeinschaft oder der beauftragten Person sein. Das Formblatt 213 (Angebotsschreiben) ist zusammen mit den Anlagen gemäß C und 3.1 bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform www.evergabe-online.de zu übermitteln.

Es wird empfohlen, das Angebotsschreiben als einzelne / separate Datei hochzuladen sowie nicht eingescannt, nicht in einem Unterverzeichnis und nicht als ZIP-Archiv gepackt.

schriftlich: Vergabestelle , siehe Briefkopf.

Stelle:

Straße: PLZ / Ort:

Bei schriftlicher Angebotsabgabe ist das Formblatt 213 (Angebotsschreiben) zu unterschreiben und zusammen mit den Anlagen gemäß C und 3.1 vor Ende der Angebotsfrist, an die o.g. Anschrift zu senden oder dort abzugeben. Der verschlossene Umschlag ist außen mit folgenden Angaben zu versehen, ggf. unter Verwendung des mit den Ausschreibungsunterlagen bereitgestellten Kennzettels: – Name und Anschrift des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft – Schriftzug „Angebot“ und Vergabenummer – Bezeichnungen der Maßnahme und der Leistung

8a Mindeststundenentgelt Es ist der Tariflohn gemäß gültigen Tarifvertrag am Ausführungsort zu zahlen, jedoch mindestens vergabespezifisches Mindeststundenentgelt.

9 Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabe- bestimmungen wenden kann (Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A; § 24 TVergG): Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle (Saale)

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, Leipziger Str. 58, 39112 Magdeburg

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Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen

Einheitliche Fassung

Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen“, Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen“ (VOB/A, Abschnitt 1). 1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.

2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbe- werbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

3 Angebot 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. 3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristge- recht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen. 3.3 Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich. 3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestel- le bestimmten Zeitpunkt einzureichen. 3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.

3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheits- preise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm gefor- derten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen. 3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzu- fügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die – ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und – an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Ver- tragsinhalt.

4 Nebenangebote 4.1 Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im Übrigen müs- sen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. 4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung er- forderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedin- gungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausfüh- rung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.

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212DE Teilnahmebedingungen Bau

4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen(ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme). 4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.

5 Bietergemeinschaften 5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,

  • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
  • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter be- zeichnet ist,
  • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
  • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifi- ziert signierte/mit Siegel versehene Erklärung abzugeben 5.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen.

6 Nachunternehmen Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er in seinem Ange- bot Art und Umfang der durch Nachunternehmen auszuführenden Leistungen angeben und auf Verlangen die vorgesehenen Nachunternehmen benennen.

7 Eignung 7.1 Öffentliche Ausschreibung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzu- weisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausge- füllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnach- weise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen prä- qualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspe- zifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunterneh- men) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheini- gungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 7.2 Beschränkte Ausschreibungen/Freihändige Vergaben Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Ein- zelnachweise. Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Ist der Ein- satz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die be- nannten Nachunternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikations- verzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigun- gen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte Nachunternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.

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214 Besondere Vertragsbedingungen Bau

Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen finden keine Anwendung. Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen gemäß dem separaten Formblatt "Fb214-LHW".

Besondere Vertragsbedingungen

Vergabenummer Für die Maßnahme

Für die Leistung

1 Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B)

1.1 Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (= Ausführungsfristen): Mit der Ausführung ist zu beginnen am . spätestens Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens. in der KW , spätestens am letzten Werktag dieser KW. innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum zugehen; Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt. nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif zu erstellen) am . innerhalb von nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn. in der KW , spätestens am letzten Werktag dieser KW. in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist.

1.2 Verbindliche Fristen (= Vertragsfristen) gemäß § 5 Absatz 1 VOB/B sind: vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn, vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung, folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen aus dem beigefügten Bauzeitenplan:

sonstige Fristen:

2 Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B)

2.1 Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: (ohne Umsatzsteuer) Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leis- tungen entspricht.

2.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftrags- summe (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den in Satz 1 genannten Prozentsatz des Teils der Auftrags- summe (ohne Umsatzsteuer) begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.

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214 Vergabenummer: Besondere Vertragsbedingungen Bau

2.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzel- fristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leis- tung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.

3 Zahlung (§ 16 VOB/B) Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schluss- zahlung gemäß § 16 Absatz 3 Nummer 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Absatz 5 Nummer 3 VOB/B verlängert auf Tage.

4 Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B) Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet. Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 EUR ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5% der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.

5 Sicherheitsleistung für Mängelansprüche Auf Sicherheit für die Mängelansprüche wird verzichtet. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3% der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).

6 Bürgschaften (§ 17 VOB/B) Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftragge- bers zu verwenden, und zwar für – die Vertragserfüllung das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“ – die Mängelansprüche das Formblatt „Mängelansprüchebürgschaft“ – vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gem. § 16 Absatz 1 Nummer 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt „Abschlagszahlungs-/ Vorauszahlungsbürgschaft“

7 Technische Spezifikationen Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen euro- päische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.

8 Werbung Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.

9 frei

10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen

10.1 Der AN erstellt nach Auftragsbestätigung: Bauzeitenplan BZP. Dieser wird nach Bestätigung durch den AG Vertragsbestandteil. Hochwassermaßnahmeplan entsprechend LV. Wird nach Bestätigung durch AG Vertragsbestandteil. Qualitätssicherungsplan. Wird nach Bestätigung durch AG Vertragsbestandteil. Zahlungsplan. Wird nach Bestätigung durch AG Vertragsbestandteil. Aufstellung der Beschäftigten der Maßnahme. Übergabe der Aufstellung an AG.

10.2Als Verjährungsfrist für Mängelansprüche werden für die vertragliche Leistung 5 Jahre vereinbart.

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214 Vergabenummer: Besondere Vertragsbedingungen Bau

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