Anlage 2 - Havariedokument.pdf

Neubau eines Hochwasserrückhaltebeckens mit Damm und Durchlassbauwerk

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 13:58 (Europe/Berlin)

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Neubau Hochwasserrückhaltebecken Gonna

VG 3 Baubeschreibung Anlage 2 – Havariedokument Stand: Juli 2026

Projekt: Neubau Hochwasserrückhaltebecken Gonna

Bauherr: Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) Otto-von-Guerike-Straße 5 39104 Magdeburg Tel. 0391 581-0, Fax. 0391 581-1230

Planungsbüro: KUBENS Ingenieurgesellschaft mbH Beethovenstraße 14 04107 Leipzig Tel. 0341 / 98497-70, Fax 0341 / 98497-66

benannter Bauleiter AN:

ausführende Baufirma:

voraussichtlicher Ausführungszeitraum: Oktober 2026 – Oktober 2028

tägliche Arbeitszeit von: 07:00 Uhr

bis: 20:00 Uhr

angrenzende Fließgewässer: Gonna, 1. Ordnung; Graben an der Kohlestraße, 2. Ordnung

Unter Berücksichtigung von § 26 WHG sind folgende Schutzmaßnahmen von der bauausführenden Firma einzuhalten:

  1. Zu Beginn der Arbeiten und jeweils monatlich sind die Arbeitnehmer über die Besonderheiten des Gewässerschutzes am Gewässer aktenkundig zu belehren.

  2. Bei den Arbeiten ist abzusichern, dass nur ein unbedingt notwendiger Technikbestand am bzw. im Gewässer tätig ist. Die Geräteführer müssen Kenntnis über die Bezeichnung der in den Geräten vorhandenen Ölsorten besitzen.

  3. Das Betanken der Technik hat uneingeschränkt außerhalb des Gewässers zu erfolgen und ist mit größter Sorgfalt durchzuführen. Bei Austritt von Öl und Schmierstoffen sind diese sofort mit bereitstehenden Ölbindemitteln zu binden und schadlos zu deponieren. Der Einsatz von biologisch abbaubaren Ölen und Fetten ist vorgeschrieben.

  4. Nach der Tagesarbeit ist die Technik außerhalb des Gewässers so abzustellen, dass eine Gefährdung des Gewässers auszuschließen ist.


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Neubau Hochwasserrückhaltebecken Gonna

VG 3 Baubeschreibung Anlage 2 – Havariedokument Stand: Juli 2026

Bei besonderen Vorkommnissen oder Havarien ist zu verständigen:

Nr.NameFirmaTelefon / Fax dienstlichStraße PLZ, Ort
1Untere WasserbehördeLandkreis Mansfeld Südharz, Umweltamt, untere Wasserbehörde03464 535-4500Lindenallee 56 06295 Lutherstadt Eisleben
3BauherrHerr TennerLandesbetreib für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft, FB Sangerhausen0391 581-0 03464 5435-20Oberröblinger Bahnhofstr. 1 06526 Sangerhausen
4BauoberleitungHerr PinarKUBENS Ingenieurgesellschaft mbH0911 96593-0 0911 96593-71 0176 22238782
5Örtliche Bauüberwachung
6PlanungsbüroFrau ZehKUBENS Ingenieurgesellschaft mbH0341 98497-70 0171 3656269Beethovenstr. 14 04107 Leipzig
7Bauleitung AN
8Feuerwehr/- RettungsdienstTel: 112
9PolizeiTel: 110

Der verantwortliche Bauleiter der ausführenden Baufirma erhält ein Exemplar des Havariedokumentes und ist für die aktenkundige Belehrung seiner Mitarbeiter über den Inhalt des Dokumentes und dessen Auflagen verantwortlich.

Ergänzungen:

Dieses Havariedokument wurde von der KUBENS Ingenieurgesellschaft mbH erarbeitet bzw. ergänzt.

............................................................... ............................................................... Ort, Datum Unterschrift


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Neubau Hochwasserrückhaltebecken Gonna

VG 3 Baubeschreibung Anlage 2 – Havariedokument Stand: Juli 2026

Bestätigungsvermerk:

Vorliegendem überarbeiteten Havariedokument wird seitens der LHW zugestimmt.

............................................................... ............................................................... Ort, Datum Unterschrift

zur Kenntnis genommen:

Ort, Datum

............................................................... ................................................................. Untere Wasserbehörde Ausführende Baufirma

............................................................... Bauleiter

Anlage: Hinweise zu Maßnahmen bei Eintrag von wassergefährdenden Stoffen

Verteiler:

Ausführende Baufirma Benannter Bauleiter Untere Wasserbehörde KUBENS Ingenieurgesellschaft mbH Örtliche Feuerwehr


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Neubau Hochwasserrückhaltebecken Gonna

VG 3 Baubeschreibung Anlage 2 – Havariedokument Stand: Juli 2026

Hinweise zu Maßnahmen bei Eintrag von wassergefährdenden Stoffen

In Anlehnung an die Anweisung für das Verhalten im Gefahrenfall (Havarie- und Warnordnung vom Oktober 1992) sind folgende Maßnahmen bei Eintrag von wassergefährdenden Stoffen in das Gewässer auszuführen:

  1. Meldung des Gefahrenstoffeintrages

Ort des Gefahrenstoffeintrages

Art des Gefahrenstoffes gem. Gefahrenstoffverordnung Gefahrenstoff wasserlöslich oder nicht wasserlöslich ? (Ist dessen Dichte bei nicht wasserlöslichen Gefahrenstoffen > / < der Dichte des Wassers?)

Menge des Gefahrenstoffes bereits eingetragen? kann noch eintragen werden?

Zeitpunkt des Eintrages Zeitpunkt des Ereignisses Zeitpunkt der Meldung

Hersteller des Gefahrstoffes, Angaben im Sicherheitsdatenblatt Hinweise zu Maßnahmen und zur Entsorgung (Sicherheitsdatenblatt)

Unter Beachtung obiger Hinweise und gemäß der Gefahrenstoffverordnung sind die entsprechenden Maßnahmen einzuleiten!

  1. Abwendung von weiteren Verunreinigungen

2.1 Befestigte Flächen Einsatz von Ölbindeschleiern, -granulat, und –schläuchen, gegebenenfalls Einsatz chemischer Bindemittel bei exakter Definition des Gefahrenstoffes.

2.2 Unbefestigte Flächen Weiteres Eindringen des Gefahrenstoffes verhindern (siehe 2.1) versickerte Gefahrenstoffe durch Bodenaushub bergen, Zwischenlagerung zweckmäßig wählen (Kipper, Wannen, Folien, Schlauchboote).

2.3 Gefahrenstoff bereits im Wasser Einsatz physikalischer und chemischer Bindemittel entsprechend des eingetragenen Gefahrenstoffes bzw. gemäß Hinweisen des Herstellers zusätzlicher Einbau von Gefahrenstoffsperren bei wasserunlöslichem Gefahrenstoffen mit einer geringern Dichte als Wasser gegebenenfalls Sperren in die Fließstrecke des Mutzschener Wassers einbauen.


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