Anlage 2.4.1**.**[1])
Nebenangebot/Änderungsvorschlag Nr.:
Aufteilung nach Losen, Zuschlag für mehr als ein Los
Angebotene Preisnachlässe
In der Auftragsbekanntmachung / Aufforderung zur Interessenbestätigung wurde angegeben, dass ein einziger Bieter den Zuschlag für mehr als ein Los erhalten kann.
Wir gewähren einen Preisnachlass in Höhe von
oder
[ ] 2) € (netto)3)
bei gemeinsamer Vergabe
[ ] 2) aller Lose
oder
[ ] 2) folgender Lose3):
an uns.
Bei einer Ausschreibung mehrerer Lose werden sämtliche Preisnachlässe grundsätzlich ausschließlich losweise betrachtet und dementsprechend gewertet. Hat sich der Auftraggeber bei der Ausschreibung mehrerer Lose in einem Vergabevorgang nach SektVO jedoch die gemeinsame Vergabe aller Lose oder die Vergabe einer Loskombination vorbehalten, so werden angebotene Preisnachlässe ausnahmsweise zusätzlich losübergreifend gewertet.
Ein als vom Hundert-Satz („%“) angebotener Preisnachlass bezieht sich auf die einzelnen Einheitspreise der betroffenen Auftragsleistungsverzeichnisse. Die Einrechnung in die Angebotsleistungsverzeichnisse erfolgte mit Beauftragung. Auf Anforderung hat der Auftragnehmer ein dementsprechendes Vergabe-LV zu übergeben. Soweit Preise des Hauptvertrags für Nachtragsleistungen fortgeschrieben werden, finden dadurch ebenfalls die um den Preisnachlass reduzierten Einheitspreise Anwendung.
Ein Preisnachlass in Form eines Betrags in „€ (netto)“ wird in Prozentsätze umgerechnet. Es gilt dann der vorstehende Absatz entsprechend.