B02_Baubeschreibung.pdf

Neubau eines einschwimmbaren Revisionsverschlusses für fünf Wehre

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 18.09.2026, 15:41 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Baubeschreibung

  1. Allgemeine Baubeschreibung

1.1 Auszuführende Leistungen nach Art und Umfang

Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Neubau eines einschwimmbaren Revisionsverschlusses für die oberwasserseitige Abdämmung der 30 m Öffnungen im Oberwasser der Wehre Hannekenfähr, Hilter, Düthe, Bollingerfähr und Herbrum. Der Revisionsverschluss ist per LKW oder über den Wasserweg zum Außenbezirk Meppen, Widukindstraße 22b in 49716 Meppen zu liefern. Die Übergabe erfolgt wasserseitig.

Im Zuge des Neubaus des einschwimmbaren Revisionsverschlusses sollen u. a. folgende Arbeiten ausgeführt werden:

• Technische Bearbeitung

• Revisionsverschluss fertigen

• Entlastungsschütz mit Gestänge und Schieber fertigen und in den Revisionsverschluss einbauen.

• Rohrleitungen, Gestänge und Schieber fertigen und in den Revisionsverschluss einbauen.

• Sicherheitsventile in Abstimmung mit dem AG in Revisionsverschluss einbauen

• Laufstegkonstruktion (Gitterroste + Geländer) erstellen

• Konservierungsarbeiten

• Auslieferung des Revisionsverschlusses

1

[Seite 2]

  1. Beschreibung der örtlichen Verhältnisse

2.1 Vorhandene öffentliche Verkehrswege

Der Außenbezirk Meppen des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Ems- Nordsee ist über die B70, die Lingener Straße, die Hasebrinkstraße, nach links über die August- Prieshof- Straße und wieder nach links über die Hüttenstraße zu erreichen.

Auf dem Wasserweg ist der Außenbezirk Meppen von Norden und Süden über den Dortmund- Ems- Kanal zu erreichen (ungefähr DEK- km 166,2).

2.2 Lager- und Arbeitsplätze

Die Herstellung des einschwimmbaren Revisionsverschlusses erfolgt im Werk des AN.

  1. Angaben zur Ausführung der Bauleistung

3.1 Verkehrsführung, Verkehrssicherung

Die Herstellung des einschwimmbaren Revisionsverschlusses erfolgt im Werk des AN.

3.2 Bauablauf

Die Ausführungsfristen sind in den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) festgelegt. Mit der Erstellung der Ausführungszeichnungen und Schweißnahtprüfplänen ist unverzüglich nach Auftragserteilung zu beginnen und dem Aufraggeber prüffähig vorzulegen.

  1. Bauzeitenpläne, Ausführungspläne, Schweißnahtprüfpläne
  2. Abwicklung der Fertigung
  3. Anlieferung und Abnahme

Die einzelnen Phasen wie Technische Bearbeitung, Fertigung, Korrosionsschutzarbeiten und Transport werden anhand eines Bauzeitenplanes dargestellt.

2

[Seite 3]

3.3 Erarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes

Die Herstellung des einschwimmbaren Revisionsverschlusses erfolgt im Werk des AN. Der AN hat seine Verpflichtungen als Arbeitgeber zu berücksichtigen

3.4 Stoffe und Bauteile

3.4.1 Werkstoff des Revisionsverschluß:

Grundsätzlich sind sämtliche Werkstoffe, Baustoffe und Bauhilfsstoffe, die für die Ausführung der Baumaßnahme benötigt werden, vom Auftrag- nehmer zu liefern. Generell ist die Stahlgüte S235 J2, warm gewalzt mit CE- Kennzeichnung zu verwenden.

3.4.2 Drempel- und Dichtungsleisten:

Die Drempel- und Seitendichtungen sind den konstruktiven Erforder- nissen entsprechend nach Zeichnung 24055-002-003 herzustellen sowie zu montieren. Profil: Siehe o. g. Zeichnung

3.4.3 Sicherheitsventile:

In den 4 Entlüftungsleitungen (Zeichnung 24055-002-003) des Revisionsverschlusses sind zusätzlich Sicherheitsventile einzubauen. Diese sollen einen Überdruck in den Flut- und Trimmkammern auf maximal 500 mbar begrenzen. Die Sicherheitsventile sind in Richtung Laufsteg (Verschlussposition) hin zu positionieren, um direkten Wasserkontakt beim Wasserstraßentransport zu vermeiden. Sie müssen für den Gebrauch im rauen Außenbereich zugelassen und geeignet sein. Vom System her dürfen sie nicht absperrbar sein.

3.4.4 Konservierungsarbeiten:

Die gesamten inneren und äußeren Stahloberflächen (Schieber, Gestänge, Schütz, Rohrdurchführungsstücke, Laufsteg außer Gitterroste) des neuen Revisionsverschlusses werden konserviert. Es kommt folgender Konservierungsaufbau gemäß der Liste der zugelassenen Systeme II, 35. Ausgabe, Stand Juli 2025, System 4, Abriebwiderstand stark, zur Ausführung:

Vorbereitung SA 2 ½

  1. GB, Grundbeschichtung Zinkstaub- PUR, 50 µm
  2. ZB, Zwischenbeschichtung PUR, 225 µm

3

[Seite 4]

  1. DB, Deckbeschichtung PUR, 225 µm

Gesamtschichtdicke 500 µm.

Des Weiteren werden die Rohrleitungen, welche an die Rohrdurch- führungsstücke angeflanscht sind, mit einem meerwasserbeständigen Pulverlack mit einer Schichtdicke von 350 µm ausgeführt. Die Meerwasserbeständigkeit ist durch geeignete Prüfzeugnisse nachzuweisen, z. b. NFX 41-002 mit einer Prüfdauer von 2000h, oder vergleichbar.

Die jeweiligen Verarbeitungsrichtlinien der Stofflieferanten sind zu beachten. Die erforderlichen Arbeitsgänge müssen innerhalb der vorgeschriebenen Zeitintervalle vom Stofflieferanten erfolgen, evtl. erforderliche Haftvermittler sind auf Kosten des Auftragnehmers aufzutragen.

3.4.4.1 Farbschichten

Jede Einzelschicht darf nur dann aufgetragen werden, wenn die Ober- fläche durch den Auftraggeber freigegeben wurde. Zur besseren Kontrolle müssen sich die einzelnen Schichten farblich deutlich von einander unterscheiden.

3.4.4.2 Temperatur- und Luftfeuchtigkeit

Während der Strahl- und Anstricharbeiten hat der Auftragnehmer Messgeräte vorzuhalten, mit denen die Temperatur und Luftfeuchtigkeit gemessen werden können. Die ermittelten Werte sind täglich in ein Bautagebuch mit Datum und Urzeit einzutragen und der örtlichen Bauaufsicht vorzulegen. Eine Durchschrift der Aufzeichnungen ist der Schlussrechnung als Anlage beizufügen. Die Messungen zur Ermittlung des Taupunktes sind vom Auftragnehmer mit geeichten Geräten durchzuführen.

3.5 Abfälle einschl. der Art und Weise der Entsorgung

Die Herstellung des einschwimmbaren Revisionsverschlusses erfolgt im Werk des AN. Der AN hat alle einschlägigen Vorschriften bzgl. der fachgerechten Entsorgung einzuhalten.

4

[Seite 5]

3.6 Vermessungsleistungen, Aufmaße

Vermessungstechnische Leistungen zur Ausführung und Abrechnung, wenn nicht gesondert ausgeschrieben, werden nicht gesondert vergütet. Der AN führt alle für die ordnungsgemäße Baudurchführung erforderlichen Vermessungsarbeiten, Berechnungen Kontrollmessungen und Versicherungen hinsichtlich der richtigen Bauausführung durch. Aufmaße und Abrechnungen sind für alle im Ausschreibungs-LV und Vertrags- LV enthaltenen Positionen aufzustellen. Für Positionen, die nicht ausgeführt wurden, oder die entsprechend Auftragsschreiben nicht beauftragt wurden bzw. durch die Beauftragung von Nebenangeboten und/oder Sondervorschlägen entfallen sind, sind Aufmaße und Abrechnungen mit dem Hinweis „Entfällt“ bzw. „Entfällt aufgrund…“ aufzustellen. Bei der Anstrichflächen- und Gewichtsberechnung muss die Berechnung der Einzelflächen bzw. Einzelvolumina schrittweise nachvollziehbar sein.

3.7 Prüfungen und Nachweise

Bei den erforderlichen Eignungsprüfungen und Eigenüberwachungen wird auf die Regelungen der geltenden Normen verwiesen. Für alle Tätigkeiten des AN, v.a. der Schweiß- und Korrosionsschutzarbeiten im Werk wird durch den AG bzw. durch einen Beauftragten des AG regelmäßig eine Fremdüberwachung durchgeführt. Der AN führt alle Prüfungen sowie alle erforderlichen Überwachungen, Prüfungen, Kontrollen, Zertifizierungen und Nachweise auf seine Kosten durch. Der AN hat dem AG den Nachweis über die Gütesicherung der zu liefernde Stoffe und Bauteile gemäß zutreffenden Normen und Vorschriften zu erbringen.

  1. Angaben zum Leistungsverzeichnis

Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Einheits- und Pauschalpreise sind auf der Grundlage der gesamten Verdingungsunterlagen zu ermitteln. Soweit in den Verdingungsunterlagen nichts anderes bestimmt ist, umfassen die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen grundsätzlich auch das Liefern, Betreiben und Unterhalten der Geräte, Fahrzeuge etc. und aller sonstigen Bauhilfsmittel, die für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen erforderlich sind, soweit die Verdingungsunterlagen nicht ausdrücklich Ausnahmen aufführen. Alle Zusätze und Hinweise innerhalb des Leistungsverzeichnisses sind Vertragsbestandteile, die kalkulatorisch in den entsprechenden vorhandenen Positionen zu berücksichtigen sind. Sollten bei der Durchführung der Arbeiten besondere zusätzliche Leistungen erforderlich werden, die unter Beachtung der gebotenen Sorgfalt nicht vorauszusehen waren, so sind diese dem AG rechtzeitig vor Ausführung anzuzeigen. Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließlich Abladen, Lagern und Transportieren zur Stelle der Leistungserbringung sowie betriebsfertige Montage.

5

[Seite 6]

Betriebsfertig montiert versteht sich einschl. allen Klein-, Befestigungs-, Klemm-, Verdrahtungs-, Dichtungsmaterials usw. und der erforderlichen Anschlussarbeiten. Fracht und Verpackung sind ebenso in die Einheitspreise einzukalkulieren. Sämtliche Vorbemerkungen, Vorschriften und Beschreibungen der Hersteller sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen.

  1. Ausführungsunterlagen

5.1 Zur Verfügung gestellte Unterlagen für den Auftragnehmer

A1 Übersichtslageplan Außenbezirk Meppen, M. 1:25.000

A2 Gewichtsberechnung

A3 Anstrichflächenberechnung

A4 Endstücke, Zeichn. Nr. 24055-002-001

A5 Mittelstück, Zeichn. Nr. 24055-002-002

A6 Rohrleitungen und Ausrüstung, Zeichn. Nr. 24055-002-003

A7 Entlastungsschütz, Zeichn. Nr. 24055-002-004

A8 Übersichtszeichnung, Zeichn. Nr. 24055-002-005

A9 Laufstege und Geländer, Zeichn. Nr. 24055-002-006

A10 MeKS

5.2 Vom AN aufzustellende und dem AG zu übergebende Unterlagen

  1. Bauzeitenplan

  2. Ausführungszeichnungen

  3. Bestandsunterlagen

  4. Gewichtsberechnungen

  5. Anstrichflächenberechnungen

  6. Abnahmeprüfzeugnisse 3.2 gem. DIN EN 10204

6

[Seite 7]

Abkürzungen

AN = Auftragnehmer

AG = Auftraggeber

Anmerkung

Die in der Baubeschreibung beschriebenen, vom AN zu erbringenden Leistungen sind, soweit dafür keine gesonderten Ordnungszahlen vorhanden sind, in die Ein- heitspreise oder Pauschalpreise der entsprechenden Ordnungszahl des Leistungs- verzeichnisses einzurechnen.

Vorbemerkung zum Leistungsverzeichnis

Die Preise sind unter Berücksichtigung der "Besonderen Vertragsbe- dingungen" und der "Zusätzlichen Vertragsbedingungen" zu ermitteln.

Die Leistungen schließen die Lieferung aller Bau- und Bauhilfsstoffe ein, sofern nicht ausdrücklich die Lieferung der Baustoffe ausgenommen ist.

Einheitspreise und Pauschalen sind als Nettopreise auszuwerfen.

Eigenmächtige Änderungen und unvollständiges Ausfüllen der Verdingungs- unterlagen (einschl. der Formblätter) sind unzulässig und berechtigen zum Ausschluss des Bieters.

7

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung