Anlage 7 - Eigenerklärung _ 19 MiLoG.pdf

Neubau einer Kindertagesstätte in Scheden als Totalunternehmerleistung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 13:02 (Europe/Berlin)

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Anlage 7

Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge gem. § 19

Mindestlohngesetz (MiLoG)

Vergabeverfahren 25-53 Neubau KiTa Scheden

Gemäß § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz

  • MiLoG) müssen öffentliche Auftraggeber beim Gewerbezentralregister Auskünfte über rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 21 Absatz 1 oder Absatz 2 MiLoG anfordern, oder verlangen von Bewerberinnen oder Bewerbern eine Erklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gem. § 19 Absatz 1 MiLoG nicht vorliegen.

Ich / Wir haben zur Kenntnis genommen, dass auch im Falle der vorstehenden Erklärung der Auftraggeber jederzeit zusätzliche Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO) in der aktuellen Fassung anfordern können und dass bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000,00 EUR der Auftraggeber für die Bieterin / den Bieter, die den Zuschlag erhalten sollen, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO einholen muss.

Eine fehlende Auskunft / fehlende Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO führt/führen zum Ausschluss des Bewerbers / des Bieters.

Hiermit erkläre ich/erklären wir, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gem. § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.


(Ort, Datum) (Unterschrift und ggf. Firmenstempel)

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