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rainbowtrekkers Kinderhäuser GmbH Vergabeverfahren 01/26: Neubau Kita Bergheim - GU-Leistung
Bieterfragen und Antworten
Stand: 7. September 2026
| Nr. | Bezug | Frage | Antwort | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 1 | VGU | VGU | In den Vergabeunterlagen konnten wir keine GAEB-Datei finden und bitten darum, eine GAEB-Datei zur Verfügung zu stellen. | In den Vergabeunterlagen | Die Ausschreibung erfolgt auf | |||||
| konnten wir keine GAEB-Datei | Grundlage der Funktionalen | ||||||||||
| finden und bitten darum, eine | Leistungsbeschreibung sowie | ||||||||||
| GAEB-Datei zur Verfügung zu | der weiteren zur Verfügung | ||||||||||
| stellen. | gestellten Vergabe- und | ||||||||||
| Planungsunterlagen. Ein | |||||||||||
| positionsweises | |||||||||||
| Leistungsverzeichnis ist nicht | |||||||||||
| Bestandteil der Ausschreibung. | |||||||||||
| Die Bieter haben den für die | |||||||||||
| vollständige und | |||||||||||
| vertragsgemäße Erbringung der | |||||||||||
| ausgeschriebenen Leistungen | |||||||||||
| erforderlichen Leistungsumfang | |||||||||||
| auf Grundlage der | |||||||||||
| Vergabeunterlagen | |||||||||||
| eigenverantwortlich zu ermitteln | |||||||||||
| und bei ihrer | |||||||||||
| Angebotskalkulation zu | |||||||||||
| berücksichtigen. | |||||||||||
| 2 | Deklarationsanalysen; Funktionale Leistungsbeschreibung, Abschnitt 2.7 Erdarbeiten | Auf Seite 35 der Leistungsbeschreibung wird beschrieben, dass das ausgebaute Bodenmaterial zwischengelagert und nicht entsorgt werden soll. Weiterhin steht dort, dass Bodenprobungen, Deklarationsanalysen und sonstige Untersuchungen zur Einstufung des Bodenmaterials durch den AN zu erbringen sind. Gehen wir Recht in der Annahme, dass Deklarationsanalysen oder sonstige Bodenuntersuchungen vom späteren Verwender erbracht werden und nicht einkalkuliert werden sollen? | Ja. Deklarationsanalysen oder | ||||||||
| sonstige Untersuchungen zur | |||||||||||
| späteren Verwertung bzw. | |||||||||||
| Entsorgung des ausgebauten | |||||||||||
| Bodenmaterials sind nicht | |||||||||||
| Bestandteil der Leistung des AN | |||||||||||
| und nicht einzukalkulieren. | |||||||||||
| Das im Zuge der Erdarbeiten | |||||||||||
| anfallende Bodenmaterial ist auf | |||||||||||
| der hierfür vorgesehenen Fläche | |||||||||||
| außerhalb des Baufeldes | |||||||||||
| zusammenhängend | |||||||||||
| zwischenzulagern. Eine | |||||||||||
| getrennte Lagerung nach | |||||||||||
| Bodenarten sowie ein | |||||||||||
| Abtransport oder eine | |||||||||||
| Entsorgung durch den AN sind | |||||||||||
| nicht vorgesehen. | |||||||||||
| Sollte sich im weiteren | |||||||||||
| Projektverlauf herausstellen, | |||||||||||
| dass für die spätere | |||||||||||
| Wiederverwendung oder | |||||||||||
| Entsorgung des | |||||||||||
| zwischengelagerten Materials | |||||||||||
| Untersuchungen, Beprobungen | |||||||||||
| oder Deklarationsanalysen | |||||||||||
| erforderlich werden, erfolgen | |||||||||||
| diese außerhalb des | |||||||||||
| Leistungsumfangs des AN. |
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rainbowtrekkers Kinderhäuser GmbH Vergabeverfahren 01/26: Neubau Kita Bergheim - GU-Leistung
| 3 | Tiefbau; Urgelände | Bieterfrage zur Massenermittlung im Tiefbau: Da das Gelände derzeit nicht zugänglich ist, bitte wir um Mitteilung, ob es ein Urgeländeaufmaß gibt. Ohne ein solches sind die Tiefbauarbeiten nicht kalkulierbar. Falls es kein Urgelände gibt, bitten wir um Mitteilung, wann und wie ein örtliches Aufmaß möglich ist. | Eine aktuelle | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Bestandsvermessung des | |||||
| Vermessungsbüros Stollenwerk | |||||
| & Burghof mit Darstellung der | |||||
| vorhandenen Geländehöhen | |||||
| und der bestehenden | |||||
| Geländesituation einschließlich | |||||
| der vorhandenen Mulde liegt | |||||
| dieser Nachricht bei und wird als | |||||
| Teil der Vergabeunterlagen | |||||
| ergänzend zur Verfügung | |||||
| gestellt (zwei Dateien: pdf und | |||||
| dxf). | |||||
| Die Bestandsvermessung ist | |||||
| als Grundlage für die | |||||
| Kalkulation der Erd- und | |||||
| Tiefbauarbeiten | |||||
| heranzuziehen. | |||||
| Ergänzend wird darauf | |||||
| hingewiesen, dass eine Zufahrt | |||||
| zum Grundstück mit einem | |||||
| Zahlenschloss gesichert ist. Der | |||||
| Zugangscode kann bei Bedarf | |||||
| bei der Kreisstadt Bergheim, | |||||
| Fachbereich 9.3 | |||||
| Liegenschaften, Frau Saskia | |||||
| Delle, Tel. 02271 / 89-694, | |||||
| erfragt werden. | |||||
| 4 | Tiefbau; Mulde im Gelände | Bei einem Ortstermin haben wir festgestellt, dass im Bereich des neuen Gebäudes im Gelände eine Mulde vorhanden ist. War hier ggf. vorher ein Keller vorhanden, der verfüllt wurde? Wie ist mit den Verfüllmassen eines eventuellen Kellers umzugehen? Sind diese tragfähig und wir können davon ausgehen, dass nur ein Aushub für ein Schotterpolster erforderlich ist? Gibt es Pläne zu eventuellen Verfüllungen? | Die vorhandene | ||
| Geländesituation einschließlich | |||||
| der Mulde ist der ergänzend zur | |||||
| Verfügung gestellten | |||||
| Bestandsvermessung zu | |||||
| entnehmen. | |||||
| Sämtliche für die Herstellung | |||||
| einer fachgerechten und | |||||
| tragfähigen Gründung | |||||
| erforderlichen Erd- und | |||||
| Gründungsarbeiten sind durch | |||||
| den AN auf Grundlage des | |||||
| Baugrund- und | |||||
| Gründungsgutachtens sowie der | |||||
| durch ihn zu erstellenden | |||||
| Tragwerks- und | |||||
| Gründungsplanung | |||||
| eigenverantwortlich zu ermitteln, | |||||
| zu bemessen und vollständig | |||||
| einzukalkulieren. | |||||
| Hierzu gehören insbesondere | |||||
| erforderlicher Bodenaustausch, | |||||
| der Einbau geeigneten Auffüll- | |||||
| und Tragschichtmaterials, | |||||
| Gründungspolster, Verfüllungen, | |||||
| Verdichtungsarbeiten sowie |
Verdichtungsarbeiten sowie
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| sonstige sich aus dem | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Baugrundgutachten und der | |||||
| gewählten Gründung ergebende | |||||
| Maßnahmen. | |||||
| Die Annahme, dass im Bereich | |||||
| der Mulde lediglich ein | |||||
| Schotterpolster erforderlich ist, | |||||
| wird daher nicht bestätigt. | |||||
| 5 | Sonnenschutz Formblatt „Angabe zu angebotenen Produkten“ | Im Dokument wird nach dem Punkt "Fenstergriffe/Beschläge" das Produkt für "Textiler Sonnenschutz" abgefragt. Weiterhin fragen Sie unter "Sonstige Produktangaben/ Fabrikate" das Produkt der "Sonnenschutzanlage" ab. Können Sie bitte präzisieren, welche Produkte jeweils gemeint sind? Wo ist der innenliegende Sonnenschutz, wo der außenliegende Sonnenschutz einzutragen? | Vielen Dank für den Hinweis, wir | ||
| haben die Bezeichnung der | |||||
| Produkte präzisiert und das | |||||
| Formblatt „Angabe Produkte“ | |||||
| entsprechend angepasst: Auf | |||||
| Seite 1 finden Sie nunmehr die | |||||
| Punkte „Textiler | |||||
| Außensonnenschutz | |||||
| /Senkrechtmarkise“ sowie | |||||
| „Textiler innenliegender | |||||
| Sonnenschutz“, die Erwähnung | |||||
| unter „Sonstiges“ wurde entfernt. | |||||
| Das korrigierte Formblatt | |||||
| „Angabe Produkte“ liegt dieser | |||||
| Nachricht bei und wird auch in | |||||
| den Vergabeunterlagen neu zur | |||||
| Verfügung gestellt. | |||||
| Bitte beachten Sie, dass für | |||||
| die Angebotsabgabe | |||||
| ausschließlich dieses | |||||
| geänderte Formblatt Angabe | |||||
| Produkte mit Stand vom | |||||
| 21.8.26 zu verwenden ist. | |||||
| 6 | Funktionale Leistungsbeschreibung, Abschnitt 2.10, Stahlbetonarbeiten / Gründung | Gem. Ausschreibungstext auf Seite 38 im Absatz Qualitätssicherung wird durch den AN eine Fremdüberwachung sowie Durchführung von Betonprüfungen gefordert. Dieser Text entspricht Anforderungen an eine ÜK2- Überwachung der Betonarbeiten. Erfahrungsgemäß wird die Bodenplatte die Betongüte C25/30 ohne besondere Expositionsklassen erhalten, sodass eine ÜK2-Überwachung gem. DIN 1045-3 nicht erforderlich ist. Auch aus dem Bodengutachten geht keine Anforderung an eine WU- Bodenplatte als Voraussetzung für ÜK2 hervor. Gehen wir Recht in der Annahme, dass diese Anforderung an eine ÜK2- Baustelle hier nicht zutrifft und | Die Überwachung der | ||
| Betonarbeiten richtet sich nach | |||||
| den für die tatsächlich | |||||
| ausgeführten Betonbauteile | |||||
| maßgebenden technischen | |||||
| Regelwerken und der sich | |||||
| daraus ergebenden | |||||
| Überwachungsklasse. | |||||
| Eine Fremdüberwachung ist nur | |||||
| insoweit erforderlich, wie diese | |||||
| aufgrund der tatsächlich | |||||
| ausgeführten Betonbauteile | |||||
| bzw. der hierfür maßgebenden | |||||
| Überwachungsklasse | |||||
| erforderlich ist. Eine darüber | |||||
| hinaus gehende generelle | |||||
| Fremdüberwachung sämtlicher | |||||
| Betonarbeiten wird nicht | |||||
| gefordert. | |||||
| Sofern sich aufgrund der durch | |||||
| den AN gewählten Konstruktion, | |||||
| Betoneigenschaften oder | |||||
| Ausführungsart erhöhte | |||||
| Anforderungen an die | |||||
| Überwachung ergeben, sind die |
Überwachung ergeben, sind die
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| diese Leistungen nicht kalkuliert werden müssen? | hieraus erforderlichen | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Überwachungs- und | |||||
| Nachweisleistungen durch den | |||||
| AN zu berücksichtigen und | |||||
| Bestandteil seiner Leistung. | |||||
| 7 | Funktionale Leistungsbeschreibung, Abschnitt 1.9 Hausanschluss / Medieneinführung. | Gem. Ausschreibungstext übernimmt der AN die vollständige Herstellung sämtlicher Medienanschlüsse bis zum Anschluss an die öffentlichen Ver- und Entsorgungsnetze. Gehen wir Recht in der Annahme, dass diese Leistung vom Bieter nur bis zur Grundstücksgrenze kalkuliert werden soll und die Leistung im öffentlichen Bereich bauseits durch örtliche Vertragsunternehmen der Versorger bzw. die Versorger selbst ausgeführt wird? | Die Herstellung der | ||
| versorgerseitigen | |||||
| Medienanschlüsse erfolgt durch | |||||
| die jeweils zuständigen | |||||
| Versorgungsträger. Sämtliche | |||||
| innerhalb des Grundstücks | |||||
| erforderlichen Erd- und | |||||
| Trassenarbeiten für die | |||||
| Medienerschließung sind | |||||
| durch den AN herzustellen, | |||||
| soweit nachfolgend nicht | |||||
| anders beschrieben: | |||||
| Strom- und | |||||
| Multimediaversorgung: Die | |||||
| Versorgungsleitungen werden | |||||
| durch die jeweiligen | |||||
| Versorgungsträger bis zu den | |||||
| Hausanschlusseinrichtungen im | |||||
| Gebäude verlegt. Der AN stellt | |||||
| innerhalb des Grundstücks die | |||||
| hierfür erforderliche Trasse | |||||
| einschließlich Kabelgraben, | |||||
| Sandbett, erforderlicher Schutz- | |||||
| und Leerrohre, | |||||
| Hauseinführungen sowie | |||||
| sämtlicher Verfüll- und | |||||
| Wiederherstellungsarbeiten her. | |||||
| Als Kalkulationsgrundlage ist | |||||
| eine Trassenlänge von ca. 40 m | |||||
| bei einer Grabentiefe von ca. | |||||
| 0,70 m und einer Grabenbreite | |||||
| von ca. 0,40 m einschließlich 10 | |||||
| cm Sandbett anzusetzen. Ein | |||||
| Übergabeschacht an der | |||||
| Grundstücksgrenze ist nicht | |||||
| vorgesehen. | |||||
| Trinkwasserversorgung: Die | |||||
| Herstellung und Verlegung der | |||||
| Trinkwasser- | |||||
| Hausanschlussleitung bis in das | |||||
| Gebäude erfolgt durch den | |||||
| zuständigen Zweckverband und | |||||
| ist nicht Bestandteil der Leistung | |||||
| des AN. Der AN hat innerhalb | |||||
| des Grundstücks die für die | |||||
| Leitungsverlegung erforderliche | |||||
| Trasse einschließlich | |||||
| Mediengraben sowie die | |||||
| erforderlichen Erd-, Verfüll- und |
erforderlichen Erd-, Verfüll- und
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| Wiederherstellungsarbeiten | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| vollständig herzustellen. Die | |||||
| erforderliche Hauseinführung ist | |||||
| durch den AN entsprechend den | |||||
| Vergabeunterlagen herzustellen. | |||||
| Schmutzwasser: Der | |||||
| Kanalanschluss wird durch die | |||||
| Stadtwerke Bergheim GmbH | |||||
| grundsätzlich bis zur | |||||
| Grundstücksgrenze | |||||
| einschließlich Kontrollschacht | |||||
| hergestellt. Ab diesem | |||||
| Kontrollschacht sind sämtliche | |||||
| Schmutzwasserleitungen | |||||
| innerhalb des Grundstücks bis | |||||
| zum Gebäude einschließlich | |||||
| erforderlicher Grundleitungen, | |||||
| Revisions- und | |||||
| Anschlusseinrichtungen sowie | |||||
| sämtlicher Erdarbeiten durch | |||||
| den AN herzustellen. | |||||
| Regenwasser: Ein Anschluss an | |||||
| das öffentliche | |||||
| Regenwassernetz ist nicht | |||||
| vorgesehen. Sämtliche | |||||
| Regenwasserleitungen | |||||
| einschließlich Grundleitungen, | |||||
| erforderlicher Schächte, | |||||
| Revisions- und | |||||
| Anschlusseinrichtungen sowie | |||||
| Erdarbeiten sind durch den AN | |||||
| vom Gebäude bis zum | |||||
| vorgesehenen Übergabepunkt | |||||
| der bauseitig im Zuge der | |||||
| Außenanlagen herzustellenden | |||||
| Versickerungs- | |||||
| /Retentionsanlage herzustellen. | |||||
| Die endgültigen | |||||
| Übergabepunkte und | |||||
| Leistungsgrenzen sind im Zuge | |||||
| der Ausführung mit den | |||||
| jeweiligen Versorgungsträgern | |||||
| abzustimmen. | |||||
| 8 | Funktionale Leistungsbeschreibung | Ist eine halogenfreie Verkabelung erforderlich? | Eine grundsätzlich halogenfreie | ||
| Ausführung sämtlicher Kabel | |||||
| und Leitungen ist in der | |||||
| Funktionalen | |||||
| Leistungsbeschreibung nicht | |||||
| gefordert. Soweit sich für | |||||
| einzelne Kabel und Leitungen | |||||
| aufgrund der technischen | |||||
| Regelwerke, des | |||||
| Brandschutzkonzeptes oder der | |||||
| jeweiligen Einbausituation |
jeweiligen Einbausituation
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| weitergehende Anforderungen | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ergeben, sind diese einzuhalten. | |||||||
| 9 | Funktionale Leistungsbeschreibung S. 8/9 | Wer trägt die Kosten für den konstruktiv prüfenden Prüfingenieur? | Die Gebühren des | ||||
| Prüfingenieurs für | |||||||
| Standsicherheit sowie die | |||||||
| behördlichen Prüfgebühren | |||||||
| werden durch den AG | |||||||
| übernommen. Die erforderliche | |||||||
| Abstimmung und Koordination | |||||||
| der Tragwerksplanung mit dem | |||||||
| Prüfingenieur ist Bestandteil der | |||||||
| Leistung des AN. | |||||||
| 10 | Funktionale Leistungsbeschreibung | Ist eine vBg/ZiE erforderlich? Wenn ja, ist diese Abnahmevoraussetzung? | Eine vorhabenbezogene | ||||
| Bauartgenehmigung (vBg) bzw. | |||||||
| Zustimmungen im Einzelfall | |||||||
| (ZiE) sind nicht vorgesehen. Die | |||||||
| vom AN gewählten | |||||||
| Konstruktionen, Bauarten und | |||||||
| Bauprodukte sind so zu wählen, | |||||||
| dass für deren Ausführung keine | |||||||
| vBg bzw. ZiE erforderlich wird. | |||||||
| Die erforderlichen | |||||||
| bauaufsichtlichen | |||||||
| Verwendbarkeits- und | |||||||
| Anwendbarkeitsnachweise | |||||||
| müssen für die angebotenen | |||||||
| Systeme vorliegen. | |||||||
| 11 | Funktionale Leistungsbeschreibung | Muss die Tragwerksplanung durch einen bei einer Ingenieurkammer eingetragenen "qualifizierten" Tragwerksplaner erfolgen? | Die Tragwerksplanung ist durch | ||||
| einen hierfür ausreichend | |||||||
| qualifizierten und nach den | |||||||
| einschlägigen | |||||||
| bauordnungsrechtlichen | |||||||
| Bestimmungen berechtigten | |||||||
| Tragwerksplaner zu erstellen. | |||||||
| Der AN hat sicherzustellen, | |||||||
| dass die mit der | |||||||
| Tragwerksplanung beauftragte | |||||||
| Person sämtliche hierfür | |||||||
| erforderlichen Qualifikationen, | |||||||
| Eintragungen bzw. | |||||||
| Berechtigungen nach der | |||||||
| Landesbauordnung NRW sowie | |||||||
| den einschlägigen kammer- und | |||||||
| berufsrechtlichen | |||||||
| Bestimmungen erfüllt. | |||||||
| 12 | Generalunternehmer- vertrag bzw. VOB/B | Ist es möglich mit Ihnen eine Vorauszahlung gegen eine Vorauszahlungsbürgschaft zu vereinbaren? | Die Vereinbarung einer | ||||
| Vorauszahlung ist nicht | |||||||
| beabsichtigt. Im Übrigen wird | |||||||
| hinsichtlich des Zahlungsplans | |||||||
| auf § 11.1 des GU-Vertrags | |||||||
| verwiesen. | |||||||
| 13 | Funktionale | Müssen hier VSG verglaste Fenster zur Ausführung kommen? Wenn ja, wo? | Sicherheitsverglasungen sind | ||||
| Leistungsbeschreibung | entsprechend den Vorgaben der | ||||||
| Funktionalen | |||||||
| Leistungsbeschreibung (siehe |
Leistungsbeschreibung (siehe
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| insb. Abschnitte 1.19, 2.15, 2.19, 2.23 | insb. Abschnitte 1.19, 2.15, | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2.19, 2.23) auszuführen. | |||||||
| Für die ausgeschriebenen | |||||||
| Fenster- und Türelemente ist | |||||||
| VSG wie folgt vorzusehen: | |||||||
| VSG beidseitig: | |||||||
| – Typ A.7 (Haupteingangstür) | |||||||
| – Typ A.1 und B.1 | |||||||
| (Notausgänge) | |||||||
| VSG innenseitig: | |||||||
| – Typ A.2 und A.3: | |||||||
| Festverglasung im | |||||||
| Brüstungsbereich sowie | |||||||
| öffenbares Seitenelement | |||||||
| – Typ A.4, A.5 und B.2: | |||||||
| Festverglasungen im | |||||||
| Brüstungsbereich | |||||||
| – Typ B.4, B.5 und B.6 | |||||||
| Innenfenster/-türen: | |||||||
| – Typ C.1 und C.3: jeweils | |||||||
| raumseitig zu Raum 1.02, 1.18 | |||||||
| bzw. 1.01 | |||||||
| – Typ T.1 und T.2: | |||||||
| Glasausschnitte der Türen | |||||||
| beidseitig | |||||||
| – Typ D.1 und D.2: | |||||||
| Glasausschnitte der Türen | |||||||
| sowie festverglaste | |||||||
| Seitenelemente beidseitig | |||||||
| Im Übrigen gelten die | |||||||
| Anforderungen der Funktionalen | |||||||
| Leistungsbeschreibung an | |||||||
| Sicherheits- und | |||||||
| absturzsichernde Verglasungen. | |||||||
| 14 | Funktionale Leistungsbeschreibung | Dürfen die Fundamente über die Modulaußenkante auskragen? | Auf ein Auskragen der | ||||
| Fundamente über die | |||||||
| Gebäudeaußenkante ist | |||||||
| möglichst zu verzichten. Sofern | |||||||
| konstruktiv erforderlich, ist für | |||||||
| die bis an das Gebäude | |||||||
| herangeführte Pflasterung | |||||||
| einschließlich Unterbau eine | |||||||
| Aufbauhöhe von mindestens ca. | |||||||
| 30 cm freizuhalten. Abdichtung | |||||||
| und Entwässerung sind | |||||||
| entsprechend auszubilden; | |||||||
| Wasseransammlungen sind | |||||||
| konstruktiv auszuschließen. | |||||||
| 15 | Funktionale Leistungsbeschreibung | Mit welcher Sohlpressung sollen | Die Bemessung der | ||||
| die Fundamente bemessen | Fundamente ist auf Grundlage | ||||||
| werden? | des den Vergabeunterlagen |
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| beigefügten Baugrund- und | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Gründungsgutachtens sowie der | |||||
| durch den AN zu erstellenden | |||||
| Tragwerks- und | |||||
| Gründungsplanung | |||||
| vorzunehmen. Die für die | |||||
| jeweilige Gründung | |||||
| anzusetzenden | |||||
| Bemessungswerte bzw. | |||||
| Bodenpressungen sind hieraus | |||||
| eigenverantwortlich abzuleiten | |||||
| und, soweit erforderlich, mit dem | |||||
| Baugrundgutachter | |||||
| abzustimmen. | |||||
| 16 | Baugrundgutachten/ Funktionale Leistungsbeschreibung Abschnitt 1.8 Höhenlage | Gemäß dem Baugrundgutachten 20260629_260079_GB wurde die geotechnische Beurteilung auf Grundlage einer angenommenen Höhenlage von OKFF EG = 119,27 m NHN sowie einer Gründungssohle von 118,47 m NHN durchgeführt. In der Funktionalen Leistungsbeschreibung ist hingegen unter "Höhenlage des Gebäudes" angegeben: "Für die Kalkulation gilt +/-0,00 m = ca. 118,20 m NHN." Hieraus ergibt sich eine Differenz von ca. 1,07 m zwischen den Höhenansätzen der Ausschreibungsunterlagen. Wir bitten daher um Klarstellung: Welche Höhe ist für die Angebotskalkulation verbindlich anzusetzen? Falls die Höhenlage gemäß Baugrundgutachten nicht mehr gültig ist, bitten wir um Bereitstellung eines aktualisierten Höhenkonzeptes einschließlich verbindlicher OKFF-Höhen und Gründungshöhen. | Für die Angebotskalkulation ist die in der Funktionalen Leistungsbeschreibung angegebene Höhenlage von OKFF EG = ca. 118,20 m NHN maßgebend. Die im Baugrundgutachten angesetzte Höhenlage von OKFF EG = 119,27 m NHN basiert auf dem damaligen Planungsstand. Der Baugrundgutachter hat die geänderte Höhenlage geprüft und bestätigt, dass hieraus aus geotechnischer Sicht keine Anpassung der bisherigen Gründungsempfehlung erforderlich ist. Die Gründungsempfehlungen des Baugrundgutachtens behalten somit ihre Gültigkeit. | ||
| 17 | Funktionale Leistungsbeschreibung Abschnitt 2.15 Holzfenster und Fenstertüren | Zu Fenster Typ A.1: Die gewünschte Ausführung ist aus verschiedenen Gründen technisch nicht möglich. Zum einen muss u.E. die nach außen öffnende Tür eine Haustür nach DIN 179 sein. Nur so kann der Fingerklemmschutz und die Öffnung nach außen innerhalb der DIN umgesetzt werden. Die Dämpfungs- und Feststelleinheit müsste dann über einen Obentürschließer abgebildet | Typ A.1 ist als Fenstertür analog einer Terrassen-/Balkontür und nicht als klassische Haustür vorgesehen. Die Fenstertür ist aufgrund ihrer Funktion als Fluchttür nach außen öffnend auszuführen. Die selbstständige Bedienung durch Kinder ist durch eine geeignete Ausführung auszuschließen. Der dargestellte Druckknopfgriff ist nicht zwingend; gleichwertige |
Obentürschließer abgebildet nicht zwingend; gleichwertige
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| werden. Druckknopfolive nicht möglich, da es diese nur beim Fensterbeschlag gibt. Dies kann mit einem nach innen öffnenden Dreh-Kipp-Fenster gekoppelt werden incl. Statik- Kopplungsprofil wegen der massiven Schwingung der Haustüre, deren Bänder zum Mittelpfosten hin angeschlagen sind. Aufgrund der Öffnungsbreite der nach außen öffnenden Tür und des breiten Mittelpfostens wegen Statikkopplung und 2 Blendrahmen, ist das Element letztlich optisch asymmetrisch. Das gesamte Element kann nicht zertifiziert nach RC2 angeboten werden, da dies bei nach außen öffnenden Türen nicht geprüft ist und zum anderen bildet das Gesamtelement eine Kopplung aus Haustür und Fenster, welches in Kombination auch keiner RC2 Prüfung unterliegt. Demnach können beide Elemente lediglich baugleich in Anlehnung an RC2 (ohne Zertifikat) angeboten und ausgeführt werden. Frage: Soll die nach außen öffnende Tür als Haustüre und das Dreh-Kipp-Element als Fenster aneinander gekoppelt angeboten werden? | Lösungen, z. B. eine erhöhte Anordnung des Fenstergriffs, sind zulässig. Eine konstruktive Kopplung mit dem angrenzenden Fensterelement ist grundsätzlich möglich. Sofern für die nach außen öffnende Fenstertür bzw. das gekoppelte Gesamtelement kein geprüftes RC2-System verfügbar ist, ist eine Ausführung in Anlehnung an RC2 mit entsprechenden einbruchhemmenden Komponenten ausreichend; ein RC2-Zertifikat für das Gesamtelement ist in diesem Fall nicht erforderlich. Die konkrete systemgerechte Ausbildung ist durch den AN im Rahmen der Werkplanung festzulegen und mit dem AG abzustimmen. | ||
|---|---|---|---|
| 18 | Funktionale Leistungsbeschreibung Abschnitt 2.15 Holzfenster und Fenstertüren | Im Bereich "reines" Holzfenster empfehlen wir aufgrund der Beschaffenheit die Holzart Meranti (PEFC oder FSC geprüft). Weiterhin stellt sich die Frage, ob aus Kostengründen 1- farbig nach RAL (innen + außen) angeboten werden darf. Frage: Darf das Holzfenster/ die Holztüren in der Holzart Meranti und 1-farbig nach RAL angeboten werden? | Die Verwendung heimischer bzw. europäischer Holzarten, z. B. Fichte, wird bevorzugt. Auf Tropenholz wie Meranti ist nach Möglichkeit zu verzichten. An der vorgesehenen zweifarbigen Ausführung wird festgehalten: außen deckend nach RAL gemäß Abstimmung mit dem AG, innen mit sichtbarer Holzoberfläche bzw. Klarlack. Eine einfarbig deckende RAL-Beschichtung innen und außen ist nicht vorgesehen. |