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rainbowtrekkers Kinderhäuser GmbH Vergabeverfahren 01/26: Neubau Kita Bergheim - GU-Leistung
Bieterfragen und Antworten
Stand: 3. September 2026
| Nr. | Bezug | Frage | Antwort | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 1 | VGU | VGU | In den Vergabeunterlagen konnten wir keine GAEB- Datei finden und bitten darum, eine GAEB-Datei zur Verfügung zu stellen. | In den Vergabeunterlagen | Die Ausschreibung erfolgt auf | |||||
| konnten wir keine GAEB- | Grundlage der Funktionalen | ||||||||||
| Datei finden und bitten | Leistungsbeschreibung sowie der | ||||||||||
| darum, eine GAEB-Datei zur | weiteren zur Verfügung gestellten | ||||||||||
| Verfügung zu stellen. | Vergabe- und Planungsunterlagen. | ||||||||||
| Ein positionsweises | |||||||||||
| Leistungsverzeichnis ist nicht | |||||||||||
| Bestandteil der Ausschreibung. Die | |||||||||||
| Bieter haben den für die | |||||||||||
| vollständige und vertragsgemäße | |||||||||||
| Erbringung der ausgeschriebenen | |||||||||||
| Leistungen erforderlichen | |||||||||||
| Leistungsumfang auf Grundlage der | |||||||||||
| Vergabeunterlagen | |||||||||||
| eigenverantwortlich zu ermitteln und | |||||||||||
| bei ihrer Angebotskalkulation zu | |||||||||||
| berücksichtigen. | |||||||||||
| 2 | Deklarationsanalysen; Funktionale Leistungsbeschreibung, Abschnitt 2.7 Erdarbeiten | Auf Seite 35 der Leistungsbeschreibung wird beschrieben, dass das ausgebaute Bodenmaterial zwischengelagert und nicht entsorgt werden soll. Weiterhin steht dort, dass Bodenprobungen, Deklarationsanalysen und sonstige Untersuchungen zur Einstufung des Bodenmaterials durch den AN zu erbringen sind. Gehen wir Recht in der Annahme, dass Deklarationsanalysen oder sonstige Bodenuntersuchungen vom späteren Verwender erbracht werden und nicht einkalkuliert werden sollen? | Ja. Deklarationsanalysen oder | ||||||||
| sonstige Untersuchungen zur | |||||||||||
| späteren Verwertung bzw. | |||||||||||
| Entsorgung des ausgebauten | |||||||||||
| Bodenmaterials sind nicht | |||||||||||
| Bestandteil der Leistung des AN | |||||||||||
| und nicht einzukalkulieren. | |||||||||||
| Das im Zuge der Erdarbeiten | |||||||||||
| anfallende Bodenmaterial ist auf der | |||||||||||
| hierfür vorgesehenen Fläche | |||||||||||
| außerhalb des Baufeldes | |||||||||||
| zusammenhängend | |||||||||||
| zwischenzulagern. Eine getrennte | |||||||||||
| Lagerung nach Bodenarten sowie | |||||||||||
| ein Abtransport oder eine | |||||||||||
| Entsorgung durch den AN sind nicht | |||||||||||
| vorgesehen. | |||||||||||
| Sollte sich im weiteren | |||||||||||
| Projektverlauf herausstellen, dass | |||||||||||
| für die spätere Wiederverwendung | |||||||||||
| oder Entsorgung des | |||||||||||
| zwischengelagerten Materials | |||||||||||
| Untersuchungen, Beprobungen | |||||||||||
| oder Deklarationsanalysen | |||||||||||
| erforderlich werden, erfolgen diese | |||||||||||
| außerhalb des Leistungsumfangs | |||||||||||
| des AN. | |||||||||||
| 3 | Tiefbau; Urgelände | Bieterfrage zur Massenermittlung im Tiefbau: | Eine aktuelle | ||||||||
| Bestandsvermessung des | |||||||||||
| Vermessungsbüros Stollenwerk & | |||||||||||
| Burghof mit Darstellung der |
Burghof mit Darstellung der
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rainbowtrekkers Kinderhäuser GmbH Vergabeverfahren 01/26: Neubau Kita Bergheim - GU-Leistung
| Da das Gelände derzeit nicht zugänglich ist, bitte wir um Mitteilung, ob es ein Urgeländeaufmaß gibt. Ohne ein solches sind die Tiefbauarbeiten nicht kalkulierbar. Falls es kein Urgelände gibt, bitten wir um Mitteilung, wann und wie ein örtliches Aufmaß möglich ist. | vorhandenen Geländehöhen und | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| der bestehenden Geländesituation | |||||||
| einschließlich der vorhandenen | |||||||
| Mulde liegt dieser Nachricht bei und | |||||||
| wird als Teil der Vergabeunterlagen | |||||||
| ergänzend zur Verfügung gestellt | |||||||
| (zwei Dateien: pdf und dxf). | |||||||
| Die Bestandsvermessung ist als | |||||||
| Grundlage für die Kalkulation der | |||||||
| Erd- und Tiefbauarbeiten | |||||||
| heranzuziehen. | |||||||
| Ergänzend wird darauf | |||||||
| hingewiesen, dass eine Zufahrt zum | |||||||
| Grundstück mit einem | |||||||
| Zahlenschloss gesichert ist. Der | |||||||
| Zugangscode kann bei Bedarf bei | |||||||
| der Kreisstadt Bergheim, | |||||||
| Fachbereich 9.3 Liegenschaften, | |||||||
| Frau Saskia Delle, Tel. 02271 / 89- | |||||||
| 694, erfragt werden. | |||||||
| 4 | Tiefbau; Mulde im Gelände | Bei einem Ortstermin haben wir festgestellt, dass im Bereich des neuen Gebäudes im Gelände eine Mulde vorhanden ist. War hier ggf. vorher ein Keller vorhanden, der verfüllt wurde? Wie ist mit den Verfüllmassen eines eventuellen Kellers umzugehen? Sind diese tragfähig und wir können davon ausgehen, dass nur ein Aushub für ein Schotterpolster erforderlich ist? Gibt es Pläne zu eventuellen Verfüllungen? | Die vorhandene Geländesituation | ||||
| einschließlich der Mulde ist der | |||||||
| ergänzend zur Verfügung gestellten | |||||||
| Bestandsvermessung zu | |||||||
| entnehmen. | |||||||
| Sämtliche für die Herstellung einer | |||||||
| fachgerechten und tragfähigen | |||||||
| Gründung erforderlichen Erd- und | |||||||
| Gründungsarbeiten sind durch den | |||||||
| AN auf Grundlage des Baugrund- | |||||||
| und Gründungsgutachtens sowie | |||||||
| der durch ihn zu erstellenden | |||||||
| Tragwerks- und Gründungsplanung | |||||||
| eigenverantwortlich zu ermitteln, zu | |||||||
| bemessen und vollständig | |||||||
| einzukalkulieren. | |||||||
| Hierzu gehören insbesondere | |||||||
| erforderlicher Bodenaustausch, der | |||||||
| Einbau geeigneten Auffüll- und | |||||||
| Tragschichtmaterials, | |||||||
| Gründungspolster, Verfüllungen, | |||||||
| Verdichtungsarbeiten sowie | |||||||
| sonstige sich aus dem | |||||||
| Baugrundgutachten und der | |||||||
| gewählten Gründung ergebende | |||||||
| Maßnahmen. | |||||||
| Die Annahme, dass im Bereich der | |||||||
| Mulde lediglich ein Schotterpolster | |||||||
| erforderlich ist, wird daher nicht | |||||||
| bestätigt. | |||||||
| 5 | Sonnenschutz | Im Dokument wird nach dem | Vielen Dank für den Hinweis, wir | ||||
| Punkt | haben die Bezeichnung der |
Punkt haben die Bezeichnung der
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| Formblatt „Angabe zu angebotenen Produkten“ | "Fenstergriffe/Beschläge" das Produkt für "Textiler Sonnenschutz" abgefragt. Weiterhin fragen Sie unter "Sonstige Produktangaben/ Fabrikate" das Produkt der "Sonnenschutzanlage" ab. Können Sie bitte präzisieren, welche Produkte jeweils gemeint sind? Wo ist der innenliegende Sonnenschutz, wo der außenliegende Sonnenschutz einzutragen? | Produkte präzisiert und das | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Formblatt „Angabe Produkte“ | |||||||
| entsprechend angepasst: Auf Seite | |||||||
| 1 finden Sie nunmehr die Punkte | |||||||
| „Textiler Außensonnenschutz | |||||||
| /Senkrechtmarkise“ sowie „Textiler | |||||||
| innenliegender Sonnenschutz“, die | |||||||
| Erwähnung unter „Sonstiges“ wurde | |||||||
| entfernt. Das korrigierte Formblatt | |||||||
| „Angabe Produkte“ liegt dieser | |||||||
| Nachricht bei und wird auch in den | |||||||
| Vergabeunterlagen neu zur | |||||||
| Verfügung gestellt. | |||||||
| Bitte beachten Sie, dass für die | |||||||
| Angebotsabgabe ausschließlich | |||||||
| dieses geänderte Formblatt | |||||||
| Angabe Produkte mit Stand vom | |||||||
| 21.8.26 zu verwenden ist. | |||||||
| 6 | Funktionale Leistungsbeschreibung, Abschnitt 2.10, Stahlbetonarbeiten / Gründung | Gem. Ausschreibungstext | Die Überwachung der Betonarbeiten richtet sich nach den für die tatsächlich ausgeführten Betonbauteile maßgebenden technischen Regelwerken und der sich daraus ergebenden Überwachungsklasse. Eine Fremdüberwachung ist nur insoweit erforderlich, wie diese aufgrund der tatsächlich ausgeführten Betonbauteile bzw. der hierfür maßgebenden Überwachungsklasse erforderlich ist. Eine darüber hinaus gehende generelle Fremdüberwachung sämtlicher Betonarbeiten wird nicht gefordert. Sofern sich aufgrund der durch den AN gewählten Konstruktion, Betoneigenschaften oder Ausführungsart erhöhte Anforderungen an die Überwachung ergeben, sind die hieraus erforderlichen Überwachungs- und Nachweisleistungen durch den AN zu berücksichtigen und Bestandteil seiner Leistung. | Die Überwachung der | |||
| auf Seite 38 im Absatz | Betonarbeiten richtet sich nach den | ||||||
| Qualitätssicherung wird | für die tatsächlich ausgeführten | ||||||
| durch den AN eine | Betonbauteile maßgebenden | ||||||
| Fremdüberwachung sowie | technischen Regelwerken und der | ||||||
| Durchführung von | sich daraus ergebenden | ||||||
| Betonprüfungen gefordert. | Überwachungsklasse. | ||||||
| Dieser Text entspricht | Eine Fremdüberwachung ist nur | ||||||
| Anforderungen an eine ÜK2- | |||||||
| insoweit erforderlich, wie diese | |||||||
| Überwachung der | |||||||
| aufgrund der tatsächlich | |||||||
| Betonarbeiten. | |||||||
| ausgeführten Betonbauteile bzw. | |||||||
| Erfahrungsgemäß wird die | |||||||
| der hierfür maßgebenden | |||||||
| Bodenplatte die Betongüte | |||||||
| Überwachungsklasse erforderlich | |||||||
| C25/30 ohne besondere | |||||||
| ist. Eine darüber hinaus gehende | |||||||
| Expositionsklassen erhalten, | |||||||
| generelle Fremdüberwachung | |||||||
| sodass eine ÜK2- | |||||||
| sämtlicher Betonarbeiten wird nicht | |||||||
| Überwachung gem. DIN | |||||||
| gefordert. | |||||||
| 1045-3 nicht erforderlich ist. | |||||||
| Auch aus dem | Sofern sich aufgrund der durch den | ||||||
| Bodengutachten geht keine | AN gewählten Konstruktion, | ||||||
| Anforderung an eine WU- | Betoneigenschaften oder | ||||||
| Bodenplatte als | Ausführungsart erhöhte | ||||||
| Voraussetzung für ÜK2 | Anforderungen an die Überwachung | ||||||
| hervor. | ergeben, sind die hieraus | ||||||
| Gehen wir Recht in der | erforderlichen Überwachungs- und | ||||||
| Nachweisleistungen durch den AN | |||||||
| Annahme, dass diese | |||||||
| zu berücksichtigen und Bestandteil | |||||||
| Anforderung an eine ÜK2- | |||||||
| seiner Leistung. | |||||||
| Baustelle hier nicht zutrifft | |||||||
| und diese Leistungen nicht | |||||||
| kalkuliert werden müssen? | |||||||
| 7 | Funktionale Leistungsbeschreibung, Abschnitt 1.9 Hausanschluss / Medieneinführung. | Gem. Ausschreibungstext | Die Herstellung der versorgerseitigen Medienanschlüsse erfolgt durch die jeweils zuständigen Versorgungsträger. Sämtliche innerhalb des Grundstücks erforderlichen Erd- und Trassenarbeiten für die Medienerschließung sind durch den AN herzustellen, soweit | ||||
| übernimmt der AN die | |||||||
| vollständige Herstellung | |||||||
| sämtlicher | |||||||
| Medienanschlüsse bis zum | |||||||
| Anschluss an die öffentlichen | |||||||
| Ver- und Entsorgungsnetze. | |||||||
| Gehen wir Recht in der | |||||||
| Annahme, dass diese | |||||||
| Leistung vom Bieter nur bis |
Leistung vom Bieter nur bis
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| zur Grundstücksgrenze kalkuliert werden soll und die Leistung im öffentlichen Bereich bauseits durch örtliche Vertragsunternehmen der Versorger bzw. die Versorger selbst ausgeführt wird? | nachfolgend nicht anders | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| beschrieben: | |||||
| Strom- und Multimediaversorgung: | |||||
| Die Versorgungsleitungen werden | |||||
| durch die jeweiligen | |||||
| Versorgungsträger bis zu den | |||||
| Hausanschlusseinrichtungen im | |||||
| Gebäude verlegt. Der AN stellt | |||||
| innerhalb des Grundstücks die | |||||
| hierfür erforderliche Trasse | |||||
| einschließlich Kabelgraben, | |||||
| Sandbett, erforderlicher Schutz- und | |||||
| Leerrohre, Hauseinführungen sowie | |||||
| sämtlicher Verfüll- und | |||||
| Wiederherstellungsarbeiten her. Als | |||||
| Kalkulationsgrundlage ist eine | |||||
| Trassenlänge von ca. 40 m bei | |||||
| einer Grabentiefe von ca. 0,70 m | |||||
| und einer Grabenbreite von ca. 0,40 | |||||
| m einschließlich 10 cm Sandbett | |||||
| anzusetzen. Ein Übergabeschacht | |||||
| an der Grundstücksgrenze ist nicht | |||||
| vorgesehen. | |||||
| Trinkwasserversorgung: Die | |||||
| Herstellung und Verlegung der | |||||
| Trinkwasser-Hausanschlussleitung | |||||
| bis in das Gebäude erfolgt durch | |||||
| den zuständigen Zweckverband und | |||||
| ist nicht Bestandteil der Leistung | |||||
| des AN. Der AN hat innerhalb des | |||||
| Grundstücks die für die | |||||
| Leitungsverlegung erforderliche | |||||
| Trasse einschließlich Mediengraben | |||||
| sowie die erforderlichen Erd-, | |||||
| Verfüll- und | |||||
| Wiederherstellungsarbeiten | |||||
| vollständig herzustellen. Die | |||||
| erforderliche Hauseinführung ist | |||||
| durch den AN entsprechend den | |||||
| Vergabeunterlagen herzustellen. | |||||
| Schmutzwasser: Der | |||||
| Kanalanschluss wird durch die | |||||
| Stadtwerke Bergheim GmbH | |||||
| grundsätzlich bis zur | |||||
| Grundstücksgrenze einschließlich | |||||
| Kontrollschacht hergestellt. Ab | |||||
| diesem Kontrollschacht sind | |||||
| sämtliche Schmutzwasserleitungen | |||||
| innerhalb des Grundstücks bis zum | |||||
| Gebäude einschließlich | |||||
| erforderlicher Grundleitungen, | |||||
| Revisions- und | |||||
| Anschlusseinrichtungen sowie |
Anschlusseinrichtungen sowie
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| sämtlicher Erdarbeiten durch den | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| AN herzustellen. | |||||
| Regenwasser: Ein Anschluss an | |||||
| das öffentliche Regenwassernetz ist | |||||
| nicht vorgesehen. Sämtliche | |||||
| Regenwasserleitungen | |||||
| einschließlich Grundleitungen, | |||||
| erforderlicher Schächte, Revisions- | |||||
| und Anschlusseinrichtungen sowie | |||||
| Erdarbeiten sind durch den AN vom | |||||
| Gebäude bis zum vorgesehenen | |||||
| Übergabepunkt der bauseitig im | |||||
| Zuge der Außenanlagen | |||||
| herzustellenden Versickerungs- | |||||
| /Retentionsanlage herzustellen. | |||||
| Die endgültigen Übergabepunkte | |||||
| und Leistungsgrenzen sind im Zuge | |||||
| der Ausführung mit den jeweiligen | |||||
| Versorgungsträgern abzustimmen. | |||||
| 8 | Funktionale Leistungsbeschreibung | Ist eine halogenfreie Verkabelung erforderlich? | Eine grundsätzlich halogenfreie Ausführung sämtlicher Kabel und Leitungen ist in der Funktionalen Leistungsbeschreibung nicht gefordert. Soweit sich für einzelne Kabel und Leitungen aufgrund der technischen Regelwerke, des Brandschutzkonzeptes oder der jeweiligen Einbausituation weitergehende Anforderungen ergeben, sind diese einzuhalten. | ||
| 9 | Funktionale Leistungsbeschreibung S. 8/9 | Wer trägt die Kosten für den konstruktiv prüfenden Prüfingenieur? | Die Gebühren des Prüfingenieurs für Standsicherheit sowie die behördlichen Prüfgebühren werden durch den AG übernommen. Die erforderliche Abstimmung und Koordination der Tragwerksplanung mit dem Prüfingenieur ist Bestandteil der Leistung des AN. | ||
| 10 | Funktionale Leistungsbeschreibung | Ist eine vBg/ZiE erforderlich? Wenn ja, ist diese Abnahmevoraussetzung? | Eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBg) bzw. Zustimmungen im Einzelfall (ZiE) sind nicht vorgesehen. Die vom AN gewählten Konstruktionen, Bauarten und Bauprodukte sind so zu wählen, dass für deren Ausführung keine vBg bzw. ZiE erforderlich wird. Die erforderlichen bauaufsichtlichen Verwendbarkeits- und Anwendbarkeitsnachweise müssen für die angebotenen Systeme vorliegen. | ||
| 11 | Funktionale Leistungsbeschreibung | Muss die Tragwerksplanung durch einen bei einer Ingenieurkammer | Die Tragwerksplanung ist durch einen hierfür ausreichend qualifizierten und nach den einschlägigen |
einschlägigen
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| eingetragenen "qualifizierten" Tragwerksplaner erfolgen? | bauordnungsrechtlichen Bestimmungen berechtigten Tragwerksplaner zu erstellen. Der AN hat sicherzustellen, dass die mit der Tragwerksplanung beauftragte Person sämtliche hierfür erforderlichen Qualifikationen, Eintragungen bzw. Berechtigungen nach der Landesbauordnung NRW sowie den einschlägigen kammer- und berufsrechtlichen Bestimmungen erfüllt. | ||
|---|---|---|---|
| 12 | Generalunternehmer- vertrag bzw. VOB/B | Ist es möglich mit Ihnen eine Vorauszahlung gegen eine Vorauszahlungsbürgschaft zu vereinbaren? | Die Vereinbarung einer Vorauszahlung ist nicht beabsichtigt. Im Übrigen wird hinsichtlich des Zahlungsplans auf § 11.1 des GU-Vertrags verwiesen. |
| 13 | Funktionale Leistungsbeschreibung insb. Abschnitte 1.19, 2.15, 2.19, 2.23 | Müssen hier VSG verglaste Fenster zur Ausführung kommen? Wenn ja, wo? | Sicherheitsverglasungen sind entsprechend den Vorgaben der Funktionalen Leistungsbeschreibung (siehe insb. Abschnitte 1.19, 2.15, 2.19, 2.23) auszuführen. Für die ausgeschriebenen Fenster- und Türelemente ist VSG wie folgt vorzusehen: VSG beidseitig: – Typ A.7 (Haupteingangstür) – Typ A.1 und B.1 (Notausgänge) VSG innenseitig: – Typ A.2 und A.3: Festverglasung im Brüstungsbereich sowie öffenbares Seitenelement – Typ A.4, A.5 und B.2: Festverglasungen im Brüstungsbereich – Typ B.4, B.5 und B.6 Innenfenster/-türen: – Typ C.1 und C.3: jeweils raumseitig zu Raum 1.02, 1.18 bzw. 1.01 – Typ T.1 und T.2: Glasausschnitte der Türen beidseitig – Typ D.1 und D.2: Glasausschnitte der Türen sowie festverglaste Seitenelemente beidseitig Im Übrigen gelten die Anforderungen der Funktionalen Leistungsbeschreibung an Sicherheits- und absturzsichernde Verglasungen. |
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| 14 | Funktionale Leistungsbeschreibung | Dürfen die Fundamente über die Modulaußenkante auskragen? | Auf ein Auskragen der Fundamente über die Gebäudeaußenkante ist möglichst zu verzichten. Sofern konstruktiv erforderlich, ist für die bis an das Gebäude herangeführte Pflasterung einschließlich Unterbau eine Aufbauhöhe von mindestens ca. 30 cm freizuhalten. Abdichtung und Entwässerung sind entsprechend auszubilden; Wasseransammlungen sind konstruktiv auszuschließen. |
|---|---|---|---|
| 15 | Funktionale Leistungsbeschreibung | Mit welcher Sohlpressung sollen die Fundamente bemessen werden? | Die Bemessung der Fundamente ist auf Grundlage des den Vergabeunterlagen beigefügten Baugrund- und Gründungsgutachtens sowie der durch den AN zu erstellenden Tragwerks- und Gründungsplanung vorzunehmen. Die für die jeweilige Gründung anzusetzenden Bemessungswerte bzw. Bodenpressungen sind hieraus eigenverantwortlich abzuleiten und, soweit erforderlich, mit dem Baugrundgutachter abzustimmen. |