[Seite 1]
Corinna Laqua Dipl.-Ing. Dipl. Wirt.-Ing. staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung des Brandschutzes
BRANDSCHUTZKONZEPT
Werheider Straße 16, 51069 Köln Tel.: 0221 / 96 47 68 – 0 Fax: 0221 / 96 47 68 – 33
Projekt: Neubau einer Bearbeitung: zweigeschossigen Christina Feisel Durchwahl: 0221 / 96 47 68 - 39 Kindertagesstätte christina.feisel@koelnbrandschutz.de in Modulbauweise
Anschrift: Am Tonnenberg 50129 Bergheim-Oberaußem
Bauherrschaft: rainbowtrekkers
Kinderhäuser GmbH
Joel Mertens
Auf der Vierzig 2
50859 Köln
Entwurfsverfasser: & Schnell GmbH
Bernstoffstraße 120
22767 Hamburg
Aufgestellt am: 11.05.2026
Seitenanzahl: 23
Anzahl der Anlagen: 5 (davon 2 Planunterlagen)
Az. kölnbrandschutz: 263583
[Seite 2]
- 2/23 -
1 GLIEDERUNG
1 GLIEDERUNG ..................................................................................................... 2 2 AUFTRAG, ZWECK, BESPRECHUNGEN UND VORBEMERKUNGEN ............ 3 3 UNTERLAGEN, VORSCHRIFTEN, RICHTLINIEN ............................................. 4
3.1 Unterlagen ................................................................................................................................. 4
3.2 Vorschriften und Richtlinien ................................................................................................... 4 4 KURZBESCHREIBUNG, NUTZUNG, RISIKOBEWERTUNG ............................. 6
4.1 Kurzbeschreibung und Nutzung ............................................................................................. 6
4.2 Zugang und Erschließung ....................................................................................................... 6
4.3 Risikobewertung ...................................................................................................................... 7 5 BAURECHTLICHE EINORDNUNG ..................................................................... 8 6 BRANDSCHUTZKONZEPT ................................................................................. 9
6.1 Zu- und Durchfahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen .................................................... 9
6.2 Löschwasserversorgung, Löschwassermenge, Löschwasserrückhalt ............................. 9
6.3 Brandabschnitte ....................................................................................................................... 9
6.4 Besondere Anforderungen an Bauteile und bauliche Trennungen .................................. 10
6.5 Rettungswege, Kennzeichnung, Sicherheitsbeleuchtung ................................................. 16
6.6 Haustechnische Anlagen / Leitungsanlagen ....................................................................... 17
6.7 Blitzschutzanlagen ................................................................................................................. 18
6.8 Lüftungsanlagen .................................................................................................................... 18
6.9 Rauchabzug ............................................................................................................................ 18
6.10 Alarmierungseinrichtungen .................................................................................................. 18
6.11 Löschanlagen, Wandhydranten und Feuerlöschgeräte ..................................................... 19
6.12 Brandmeldeanlagen ............................................................................................................... 19
6.13 Feuerwehrpläne ...................................................................................................................... 20
6.14 Organisatorische Maßnahmen zur Brandverhütung .......................................................... 20
6.15 Prüfung von technischen Anlagen ....................................................................................... 21
6.16 Abweichungen vom materiellen Baurecht, Erleichterungen ............................................. 21 7 ZUSAMMENFASSUNG ..................................................................................... 23
Anlagenverzeichnis
263583 Brandschutzkonzept vom 11.05.2026 Corinna Laqua, Brandschutzsachverständige Neubau einer Kindertagesstätte, Am Tonnenberg, Bergheim-Oberaußem
[Seite 3]
- 3/23 -
2 AUFTRAG, ZWECK, BESPRECHUNGEN UND
VORBEMERKUNGEN
Die gemeinnützige GmbH rainbowtrekkers Kinderhäuser erteilte den Auftrag, für den Neubau der in diesem Konzept betrachteten Kindertagesstätte, ein Brandschutzkonzept zu erstellen.
Dieses wird auf Grundlage der in 3.1 genannten Unterlagen erstellt, nach § 9 BauPrüfVO ausgearbeitet und dient im Zuge des Baugenehmigungsverfah- rens zur Vorlage bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde / Brandschutzdienst- stelle.
In Vorbesprechungen und Vorprüfungen wurde in Abstimmung mit dem Ar- chitekten das betrachtete Bauvorhaben in brandschutztechnischer Hinsicht zur Genehmigungsreife gebracht.
Das Baugrundstück befindet sich etwa im Eckbereich der Straßen „Am Ton- nenberg“ und „Auf dem Driesch“.
Im nachfolgenden Bild ist die Position (roter Kreis) markiert:
Das ehemalige Schulgebäude ist bereits abgerissen.
Der geplante Neubau ist in Nord-Süd-Richtung ausgerichtet und erhält seine Haupterschließung von Nordosten über die Straße „Auf dem Driesch“. Das Gebäude wird zentral auf dem derzeit brachliegenden Grundstück angeord- net.
263583 Brandschutzkonzept vom 11.05.2026 Corinna Laqua, Brandschutzsachverständige Neubau einer Kindertagesstätte, Am Tonnenberg, Bergheim-Oberaußem
[Seite 4]
- 4/23 -
3 UNTERLAGEN, VORSCHRIFTEN, RICHTLINIEN
3.1 Unterlagen
An Unterlagen standen zur Verfügung:
• Lageplan
• aktuelle Bauantragsunterlagen
• Visualisierung
3.2 Vorschriften und Richtlinien
Folgende Vorschriften und Richtlinien wurden im Wesentlichen herangezo- gen und ausgewertet:
• Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 – BauO NRW 2018)
• Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (M VV TB NRW in Verbindung mit VV TB NRW)
• Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) vom 6.12.1995
• PrüfVO NRW - Prüfverordnung - Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten
- Nordrhein-Westfalen - vom 24. November 2009
• Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen (Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie M-LüAR) mit Stand vom 11. Dezember 2015
• Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie MLAR) vom 05. April 2016
• [Fachempfehlung AGBF] Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren und des Deutschen Feuerwehrverbandes (AGBF bund) Tageseinrichtungen für Kinder (September 2019)
• Diverse Begleitnormen und Richtlinien
263583 Brandschutzkonzept vom 11.05.2026 Corinna Laqua, Brandschutzsachverständige Neubau einer Kindertagesstätte, Am Tonnenberg, Bergheim-Oberaußem
[Seite 5]
- 5/23 -
3.3 Allgemeine Hinweise
Die dem Brandschutzkonzept beigefügten Pläne stellen keine Ausführungs- planung dar. Die Anzahl und Lage der Rettungswegkennzeichen, der Sicher- heitsbeleuchtung und der Feuerlöscher etc. sind exemplarisch dargestellt. Sie sind von haustechnischen Fachplanern in Verbindung mit ausführenden Fachfirmen und Betreibern nach Örtlichkeit und Erfordernis auszuführen.
Die brandschutztechnischen Anforderungen dieses Konzeptes an die Bau- teile und Baustoffe sind in die Ausführungsplanung zu übernehmen bzw. die bestehenden Bauteile und Baustoffe sind dahingehend zu überprüfen. Wei- tere brandschutztechnische Anforderungen aus der Baugenehmigung sind zu beachten.
Sofern Bauteile mit einer brandschutztechnischen Qualität in den Planunter- lagen versehen sind (insbesondere Wände und Decken), ist stets von einem raumabschließenden Bauteil auszugehen. Sollte kein Raumabschluss not- wendig sein, wird dies gesondert gekennzeichnet (z. B.: „statisch-konstruk- tiv“).
3.4 Arbeitsschutz
Die Belange des Arbeitsschutzes sind gemäß § 3 ArbSchG vom Arbeitgeber zu berücksichtigen. Die erforderlichen Planungsleistungen sind vom Betrei- ber und dem Entwurfsverfasser vorzunehmen.
3.5 Barrierefreiheit
Die rechtlichen Grundlagen und die darauf basierenden Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten unterscheiden sich je nach Bauvorhaben.
Die maßgeblichen Rechtsgrundlagen sind in den jeweiligen Landesbauord- nungen der Bundesländer festgehalten sowie in DIN-Normen (z.B. DIN 18040 Teil 1-3) mit ihren ggfs. durch eine Verwaltungsvorschrift eingeführten Teilen konkretisiert. Eventuell erforderliche Planungsleistungen sind vom Entwurfsverfasser bzw. Fachplaner zu berücksichtigen. Dem Bauantrag liegt ein gesondertes Barrierefrei-Konzept bei.
In diesem Konzept werden entsprechend § 9 Abs. 2 Nr. 6 BauPrüfVO die An- forderungen hinsichtlich der Mobilität und Grundzüge der Evakuierung mitbe- trachtet. In Anlehnung an die DIN 18040 Teil 1 Punkt 4.7 wird zur Alarmie- rung und Evakuierung Stellung genommen.
263583 Brandschutzkonzept vom 11.05.2026 Corinna Laqua, Brandschutzsachverständige Neubau einer Kindertagesstätte, Am Tonnenberg, Bergheim-Oberaußem
[Seite 6]
- 6/23 -
4 KURZBESCHREIBUNG, NUTZUNG, RISIKOBEWERTUNG
4.1 Kurzbeschreibung und Nutzung
Auf dem Grundstück im Eckbereich der Straßen „Am Tonnenberg“ und „Auf dem Driesch“ ist im Zuge der Entwicklung des Wohnbaugebiets ein freiste- hendes, zweigeschossiges Gebäude mit flach geneigtem Satteldach geplant, das als Kindertagesstätte genutzt werden soll.
Es ist vorgesehen das Gebäude als Holzbau in Modulbauweise ohne Keller- geschoss zu errichten.
In der zweigeschossigen KITA werden 6 Gruppenraumeinheiten zur Verfü- gung stehen.
Das gesamte Gebäude untersteht demnach der alleinigen Nutzung als Kin- dertagesstätte. Um auf notwendige Flure zu verzichten, die dem offenen Kita-Konzept widersprächen, werden mehrere brandschutztechnisch abge- trennte Bereiche mit eigenen Rettungswegen gebildet, im Folgenden werden diese Bereiche Teilnutzung genannt.
Diese Teilnutzungen beherbergen auch die für den KITA-Betrieb notwendi- gen Räumlichkeiten (z.B. Büro, Küche, Mehrzweck- und Abstellräume etc.).
Die beiden Krippenbereiche, sowie zwei weitere altersgemischte Gruppen, befinden sich im Erdgeschoss. Die beiden Elementargruppen mit Kindern ab 3 Jahren werden im Obergeschoss untergebracht. Hier sind auch weitere Funktionsbereiche sowie der Mehrzweckraum zu finden.
Das Gebäude hat eine Größe von ca. 43 m x 12,5 m (~540 qm BGF) und ist mit seiner Längsseite etwa parallel zur Straße „Am Tonnenberg“ angeordnet.
4.2 Zugang und Erschließung
Der Hauptzugang zur Kindertagesstätte befindet sich an der Gebäudelängs- seite.
Die Erschließung erfolgt im Wesentlichen über den Haupteingang mit Wind- fang und daran angeschlossener interner Verbindungstreppe. In diesem Be- reich ist der Aufzug geplant.
Zudem ist das Obergeschoss auch über zwei Außentreppen erreichbar.
Innerhalb des Gebäudes sind die Teilnutzungen durch Türen miteinander verbunden.
263583 Brandschutzkonzept vom 11.05.2026 Corinna Laqua, Brandschutzsachverständige Neubau einer Kindertagesstätte, Am Tonnenberg, Bergheim-Oberaußem
[Seite 7]
- 7/23 -
Weitere Zugangsmöglichkeiten bzw. Ausgänge sind im EG unmittelbar gege- ben bzw. im OG am Laubengang geplant.
Seitlich von der Straße „Am Tonnenberg“ ist ein Zugang für die Feuerwehr (Törchen mit Feuerwehrschließung) vorgesehen, der im Wesentlichen dieser Nutzung dient. Die beiden Außentreppen sind somit unmittelbar erreichbar.
4.3 Risikobewertung
Das Gebäude wird mit Hilfe der in 3.1 genannten Grundlagen, in Verbindung mit der Bauordnung NRW 2018, bewertet.
Mit Anwendung der darin genannten Kriterien und unter Berücksichtigung der besonderen Nutzung, kann davon ausgegangen werden, dass die Anforde- rungen an den Brandschutz, sowohl für den Bau als auch den Betrieb, si- chergestellt sind.
Das betrachtete Bauvorhaben kann aufgrund vorbeschriebener Punkte und der sehr guten Rettungswegsituation brandschutztechnisch insgesamt positiv bewertet werden.
263583 Brandschutzkonzept vom 11.05.2026 Corinna Laqua, Brandschutzsachverständige Neubau einer Kindertagesstätte, Am Tonnenberg, Bergheim-Oberaußem
[Seite 8]
- 8/23 -
5 BAURECHTLICHE EINORDNUNG
Der Fußboden des obersten Geschosses mit Aufenthaltsräumen liegt bei we- niger als 7 m über der maßgebenden Geländeoberfläche. Die Gesamtfläche der Nutzungseinheiten beträgt mehr als 400 m².
Somit ist entsprechend § 2 Abs. 3 BauO NRW 2018 eine Einordnung in die
Gebäudeklasse 3
vorzunehmen.
Die Kindertagesstätte stellt nach § 50 Abs. 2 Nr. 11 BauO NRW 2018 einen
großen Sonderbau
dar.
An diesen Sonderbau können - im Einzelfall - zur Verwirklichung der allge- meinen Anforderungen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauO NRW 2018 in Verbin- dung mit § 50 Abs. 1 BauO NRW 2018
besondere Anforderungen
gestellt werden.
Aber auch
Erleichterungen
sind möglich.
Die brandschutztechnische Bewertung erfolgt auf Basis der BauO NRW 2018.
Für das Bauvorhaben wird nach § 70 Abs. 2 BauO NRW 2018 in Verbindung mit § 1 Abs. 2 BauPrüfVO zum Bauantrag ein Brandschutzkonzept nach § 9 BauPrüfVO ausgearbeitet und als Bauvorlage eingereicht. Es kann auf das für das Vorhaben Notwendige beschränkt werden.
263583 Brandschutzkonzept vom 11.05.2026 Corinna Laqua, Brandschutzsachverständige Neubau einer Kindertagesstätte, Am Tonnenberg, Bergheim-Oberaußem
[Seite 9]
- 9/23 -
6 BRANDSCHUTZKONZEPT
6.1 Zu- und Durchfahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen
Die Feuerwehraufstellflächen befinden sich auf der öffentlichen Verkehrsflä- che. Von dort ist der Haupteingang sowie der seitliche Eingang (Törchen mit Feuerwehrschließung) zu den Außentreppen jeweils über eine kurze Zuwe- gung unmittelbar erreichbar.
Aufstellmöglichkeiten für Hubrettungsfahrzeuge werden für die Kindertages- stätte nicht benötigt, da die Rettungswege baulich ausgebildet sind.
6.2 Löschwasserversorgung, Löschwassermenge, Löschwasserrückhalt
Die Löschwasserversorgung wird mit Hydranten durch die öffentliche Trink- wasserversorgung sichergestellt.
Durch die Geschossigkeit wird gemäß DVGW Arbeitsblatt W 405 eine Lösch- wassermenge von 48 m³/h über einen Zeitraum von zwei Stunden notwen- dig. Es kann angenommen werden, dass die Löschwasserversorgung durch den Bestand sichergestellt ist. Ein Löschwassernachweis wurde dennoch eingeholt (siehe Anlage).
Da keine Gefahrstoffe verarbeitet oder gelagert werden, ist eine besondere Löschwasserrückhaltung nicht erforderlich.
Der Herstellung besonderer Hydrantenpläne bedarf es nicht.
6.3 Brandabschnitte
Zur Grundstücksgrenze hält das Gebäude ausreichend Abstand, sodass es der Errichtung von Gebäudeabschlusswänden entsprechend § 30 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauO NRW 2018 nicht bedarf.
Die Kindertagesstätte stellt ein ausgedehntes Gebäude im Sinne des § 30 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauO NRW 2018 dar. Auf die Ausbildung einer Brand- wand bzw. Wand anstelle einer Brandwand soll verzichtet werden. (Erleich- terung 1)
Die Unterteilung von ausgedehnten Gebäuden in Brandabschnitte von nicht mehr als 40 m ist notwendig, um ein Brandereignis beherrschbar zu halten. Die Brandabschnittslänge von 40 m wird geringfügig überschritten (Gebäude- länge ca. 43 m).
Die maximale Größe eines Brandabschnitts liegt bei 40 m x 40 m = 1.600 m².
263583 Brandschutzkonzept vom 11.05.2026 Corinna Laqua, Brandschutzsachverständige Neubau einer Kindertagesstätte, Am Tonnenberg, Bergheim-Oberaußem
[Seite 10]
- 10/23 -
Durch die geringe Gebäudetiefe von rund 12,5 m verfügt der Brandabschnitt im betrachteten Fall über eine Fläche von ca. 540 m². Dies unterschreitet die zulässige Fläche erheblich.
Aufgrund der Trennung in „Teilnutzungen“ sowie der Möglichkeit eines allsei- tigen Löschangriffes bestehen keine Bedenken gegen die vorgesehene Er- leichterung.
Zudem wird eine interne Gefahrenwarnanlage zur Brandfrüherkennung vor- gesehen.
6.4 Besondere Anforderungen an Bauteile und bauliche Trennungen
6.4.1 Tragende und aussteifende Bauteile
Die tragenden und aussteifenden Wände und Stützen werden gemäß § 27 Abs. 1 BauO NRW 2018 feuerhemmend (F30) ausgebildet.
6.4.2 Decken
Die Decken werden raumabschließend sein und nach § 31 Abs. 1 BauO NRW in feuerhemmender Bauweise errichtet.
Hiervon ausgenommen ist die Öffnung, die der Verbindung der Geschosse über die interne Verbindungstreppe dient.
Nach § 31 Abs. 4 Nr. 2 BauO NRW 2018 ist eine solche Öffnung zulässig, wenn die Fläche der jeweiligen Einheiten kleiner als 400 m² in nicht mehr als 2 Geschossen sind. Im Vorliegenden Fall wird diese Fläche überschritten (~ 430 m²). (Erleichterung 2)
Im Rahmen der Gestaltung und Planung zeitgemäßer Betreuungseinrichtun- gen für Kinder, haben sich die Ansprüche an Raumstrukturen verändert.
In Anlehnung an die Fachempfehlung AGBF (Tageseinrichtungen für Kinder) wird der Treppenbereich der Nutzungseinheit 1 inklusive der sie umgeben- den Spielflure als Art Halle betrachtet. Neben der Funktion als Verkehrsflä- che darf dieser auch als Spielfläche genutzt werden. Brandlasten in diesem Sinne sind eine nutzungsbedingte Möblierung, einschließlich Spielsachen und Dekorationen.
Gegen die beschriebene Erleichterung Teilnutzung über zwei Geschosse größer 400 m² bestehen keine Bedenken, da neben bereits genannten Kom- pensationsmaßnahmen (allseitiger Löschangriff, interne Gefahrenwarnan-
263583 Brandschutzkonzept vom 11.05.2026 Corinna Laqua, Brandschutzsachverständige Neubau einer Kindertagesstätte, Am Tonnenberg, Bergheim-Oberaußem
[Seite 11]
- 11/23 -
lage), auch eine Rauchableitung (> 1 m²) vorgesehen wird, die in beiden Ge- schossen ausgelöst werden kann. Die Rauchableitung kann auch über un- mittelbar ins Freie führende Fenster mit Vorrichtungen zum Öffnen ihrer Ab- schlüsse ausgeführt werden.
6.4.3 Außenwände und Außenwandbekleidungen
An die Außenwände und deren Bekleidung werden nach § 28 BauO NRW 2018 keine besonderen Anforderungen gestellt. Sie sind jedoch so auszubil- den, dass eine Brandausbreitung auf und in diesen Bauteilen ausreichend lang begrenzt wird.
Im Bereich der Außentreppen werden die Außenwände zum Schutz des Ret- tungsweges feuerhemmend hergestellt.
6.4.4 Trennwände
Es werden Trennwände zwischen den Teilnutzungen vorgesehen. Die Trenn- wände werden nach § 29 BauO NRW 2018 ausgebildet und raumabschlie- ßend mindestens feuerhemmend sein. Sie führen bis zur Rohdecke bzw. bis unter die Dachhaut.
Türen in Trennwänden werden feuerhemmend, dicht- und selbstschließend sein (T30).
Im Obergeschoss wird auch der Technikraum durch Trennwände separiert. Hier ist die Platzierung des Wechselrichters für die PV Anlage vorgesehen. Die Öffnung zum Technikraum benötigt ebenfalls einen feuerhemmenden, dicht- und selbstschließenden Abschluss (T30).
6.4.5 Treppen
Nach § 34 Abs. 1 BauO NRW 2018 muss jedes nicht zu ebener Erde lie- gende Geschoss über eine notwendige Treppe zugänglich sein.
Vor der südlichen Außenwand ist im Obergeschoss ein Laubengang gele- gen, der an den Gebäudeecken jeweils durch eine Außentreppe erschlossen wird.
Die Außentreppen werden gemäß § 34 Abs. 4 Satz 2 BauO NRW 2018 aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen.
Entsprechend § 35 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 BauO NRW 2018 müssen Außentrep- pen nicht in Treppenräumen geführt werden, wenn ihre Nutzung ausreichend sicher und im Brandfall nicht gefährdet ist.
263583 Brandschutzkonzept vom 11.05.2026 Corinna Laqua, Brandschutzsachverständige Neubau einer Kindertagesstätte, Am Tonnenberg, Bergheim-Oberaußem
[Seite 12]
- 12/23 -
Notwendige Außentreppen müssen auch unter winterlichen Bedingungen un- eingeschränkt begehbar sein. Dementsprechend sind Treppenstufen und Laubengangplatte aus Gitterrosten hergestellt. Zudem ist der Laubengang überdacht. Gegebenenfalls sind bei ungünstigen Witterungsbedingungen (z.B. Herbstlaub, Schnee) organisatorische Maßnahmen zur sicheren Trep- pennutzung zu ergreifen.
Wegen der Anordnung der Treppen am jeweils entgegengesetzten Ende des Laubenganges ist stets eine Treppe im Brandfall nicht gefährdet. Zudem wer- den die Außenwände im Bereich der Treppen feuerhemmend hergestellt.
Die interne Verbindungstreppe ist keine notwendige Treppe im Sinne des § 34 Abs. 1 BauO NRW 2018. An diese Treppe werden daher keine beson- deren Anforderungen gestellt.
6.4.6 Aufzug
Innerhalb des Gebäudes wird ein Aufzug geführt, der sich nicht innerhalb ei- nes Raumes befindet (die Zugangshalle wird nicht als ein zusammenhängen- der „Raum“ angesehen).
Daher wird dieser Aufzug entsprechend § 39 BauO NRW 2018 einen Fahr- schacht erhalten, der aus raumabschließend feuerhemmenden Bauteilen (Wände) und entsprechenden Fahrschachttüren der Klassifizierung E 30 (nach VV TB Anhang 4 Punkt 5.3) bestehen wird.
Der Fahrschacht wird über eine Rauchaustrittsöffnung verfügen, die mindes- tens 0,10 m² groß sein wird. Die Positionierung erfolgt so, dass der Rauch- austritt durch Windeinfluss nicht beeinträchtigt wird. Sofern der Aufzug über keine ständige Öffnung zum Rauchabzug verfügt, wird ein Abschluss der Öff- nung hergestellt, der über eine Bedienstelle an geeigneter Position (z.B. Ein- gangsbereich Erdgeschoss) bedient werden kann. Zudem wird der Ab- schluss im Brandfall selbsttätig öffnen.
6.4.7 Notwendige Flure
Die Erschließung der Kindertagesstätte erfolgt über Flure. Aufgrund der Grö- ßen der „Teilnutzungseinheiten“ von mehr als 200 m² müssten diese Flure als notwendige Flure nach § 36 BauO NRW 2018 ausgebildet werden. Ab- weichend soll auf die Ausbildung solcher Flure verzichtet werden. (Erleichte- rung 3)
Notwendige Flure dienen der Führung von Rettungswegen zu Treppenräu-
263583 Brandschutzkonzept vom 11.05.2026 Corinna Laqua, Brandschutzsachverständige Neubau einer Kindertagesstätte, Am Tonnenberg, Bergheim-Oberaußem
[Seite 13]
- 13/23 -
men oder Ausgängen ins Freie. Zudem sollen sie der Feuerwehr einen siche- ren Angriffsweg ermöglichen.
In diesem konkreten Einzelfall haben die Flure keine wesentliche Bedeutung als Angriffswege. Dies ist der Vielzahl der schwellenlosen Ein- und Aus- gänge, mit der Möglichkeit eines Löschangriffs über einen dieser Zugänge geschuldet. Diese sind im Erdgeschoss vom Außengelände und im OG über den Laubengang erreichbar.
Hinsichtlich der Rettungswege ist festzustellen, dass diese aus den Gruppen- einheiten entweder unmittelbar ins Freie bzw. auf den Laubengang oder aus einem Raum über kurze Wege (jeweils weniger als 15 m Lauflänge) in einen sicheren / anderen Bereich bzw. eine andere Teilnutzung und von dort ins Freie führen. In Verbindung mit der vorgesehenen internen Gefahrenwarnan- lage kann eine unmittelbare Evakuierung zeitnah erfolgen.
Aus diesem Grund bestehen gegen den gewünschten Verzicht auf Ausbil- dung notwendiger Flure im konkreten Einzelfall keine Bedenken gegen die Erleichterung.
Der Laubengang ist im Grunde ebenfalls ein notwendiger Flur, der allerdings als offener Gang vor einer Außenwand geführt wird. Da dieser Gang beide Außentreppen miteinander verbindet, werden nur an die Laubengangplatte Anforderungen gestellt. Diese müsste entsprechend der Deckenqualität feu- erhemmend hergestellt sein (§ 31 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BauO NRW 2018 in Verbindung mit § 31 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 BauO NRW 2018).
Abweichend (Erleichterung 4) wird im betrachteten Fall nur die Tragkon- struktion der Laubenganganlage feuerhemmend geplant (hier: Holz auf Ab- brand berechnet). Die eigentliche Laubengangplatte soll aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen (Gitterrost). Es bestehen keine Bedenken, dass ein Raumabschluß an dieser Stelle nicht hergestellt ist, da der Laubengang zwei Fluchtrichtungen aufweist und durch die interne Gefahrenwarnanlage ein Brandereignis frühzeitig erkannt und somit immer eine Treppe erreichbar sein wird.
Die beschriebene Ausbildung ist der Tatsache geschuldet, dass das Ge- bäude als Holzbau hergestellt wird und die Außentreppen aus Stahl errichtet werden sollen. Ein Materialwechsel soll vermieden werden. Weiterhin beste- hen keine Bedenken gegen diese Erleichterung da innerhalb des Gebäudes durch die brandschutztechnisch getrennten Bereiche horizontal verschoben werden kann. Dadurch ist ein Zeitgewinn zu erzielen. Außerdem steht eine
263583 Brandschutzkonzept vom 11.05.2026 Corinna Laqua, Brandschutzsachverständige Neubau einer Kindertagesstätte, Am Tonnenberg, Bergheim-Oberaußem
[Seite 14]
- 14/23 -
weitere Treppe intern zur Verfügung über die unmittelbar der Haupteingang als Ausgang ins Freie erreichbar ist.
6.4.8 Dach
Das Satteldach wird mit ca. 15 % Dachneigung als Sparrendach mit Zwi- schensparrendämmung und Metalldachdeckung ausgeführt. Es wird somit eine harte Bedachung nach § 32 BauO NRW 2018 erhalten, die gegen Flug- feuer und strahlende Wärme ausreichend lang widerstandsfähig ist.
Eine Vorrüstung für eine Photovoltaikanlage ist vorgesehen.
Hinsichtlich der Errichtung von Photovoltaikanlagen sind baurechtlich keine besonderen Anforderungen zu beachten.
6.4.9 Begrünung von Dächern und Wänden
Soll eine Dachbegrünung aufgebracht werden, so wird zur Planung und Aus- führungen auf die VV zur BauO NRW 2000 verwiesen.
Die dort genannten Anforderungen (Nr. 35.43 VV BauO NRW 2000) werden zur Vermeidung erhöhter Brandlasten berücksichtigt.
Somit wird der Anforderung "harte Bedachung" entsprochen.
Sollen begrünte Fassaden vorgesehen werden, so werden Kletterhilfen und Ranksysteme aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen.
Die Verwendung von Pflanzenarten mit hohem Anteil an ätherischen Ölen (u. a. Efeu, Immergrünes Geißblatt, Nadelhölzer) ist bei Sonderbauten ausge- schlossen.
Um einer Brandgefahr vorzubeugen, ist ein Pflege- und Bewässerungskon- zept für die Fassadenbegrünung vorzusehen.
Denn trockene und insbesondere tote Pflanzen(teile) können die Brandlast erhöhen.
6.4.10 Beheizung
Die Beheizung erfolgt über eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. Besondere An- forderungen werden insofern nicht gestellt.
6.4.11 Weitere Bauteilanforderungen
Die Anforderungen an die Bauteile ergeben sich aus Abschnitt 4 bis 6 der
263583 Brandschutzkonzept vom 11.05.2026 Corinna Laqua, Brandschutzsachverständige Neubau einer Kindertagesstätte, Am Tonnenberg, Bergheim-Oberaußem
[Seite 15]
- 15/23 -
BauO NRW 2018. In folgender Tabelle sind die Mindestanforderungen an die Baustoffklassen und die Feuerwiderstandsklassen der Bauteile dargestellt.
Wichtiger Hinweis: Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten sind § 26 Abs. 2 BauO NRW 2018 zu entnehmen.
Die Eintragungen in den Planunterlagen sind zu beachten.
Bauteilanforderungen, Feuerwiderstandsklassen, Baustoffklassen:
| Pkt. | Bauteil | Anforderungen |
|---|---|---|
| 1 | tragende und aussteifende Bauteile sowie Decken | feuerhemmend |
| 2 | Trennwände Türen in Trennwänden | feuerhemmend, dicht - und selbstschließend (T30) |
| 3 | nichttragende Außenwände sowie nichttragende Teile von Außenwänden | k. A. |
| 4 | Oberflächen von Außenwänden, Außenwandbekleidungen und Dämmstoffe in Außenwänden | k. A. |
| 5 | Außenwänden im Bereich der Außentreppen | feuerhemmend |
| 6 | Aufzug - Wände (Fahrschacht) - Türen (Fahrschachttüren) | feuerhemmend VV TB Anhang 4 Punkt 5.3 E30 |
Hinweis zu Türen
Sollen Brandschutz- und Rauchschutztüren betriebsbedingt offengehalten werden, so muss eine qualifizierte Offenhaltevorrichtung verwendet werden, die die Tür im Brandfall selbsttätig schließt.
Hinweis zu Bauteilanschlüssen
Bauteile, wie Wände und Decken, die den Raumabschluss sicherstellen, müssen fugenlos aneinanderstoßen. Sollen Fugen ausgebildet werden, so
263583 Brandschutzkonzept vom 11.05.2026 Corinna Laqua, Brandschutzsachverständige Neubau einer Kindertagesstätte, Am Tonnenberg, Bergheim-Oberaußem
[Seite 16]
- 16/23 -
sind diese gemäß DIN 4102 Teil 4 herzustellen.
6.5 Rettungswege, Kennzeichnung, Sicherheitsbeleuchtung
6.5.1 Rettungswege
6.5.1.1 Allgemein
Die Anforderungen an Rettungswege ergeben sich aus § 14 BauO NRW 2018 in Verbindung mit § 33 BauO NRW 2018.
Ausgänge dürfen nicht durch Sonnen- oder Einbruchschutzvorrichtungen versperrt sein. Soll nicht auf die Installation von Rollläden, Raffstores usw. verzichtet werden, so sind diese mit einer akkugepufferten Notraffung auszu- führen. Diese Anlagen müssen nach Herstellerangaben gewartet werden. Al- ternativ können Sonnenschutzrollos innen fest an den Flügeln oder zwischen der Verglasung vorgesehen werden.
Die Türen, die als unmittelbare Ausgänge aus den Räumen dienen, schlagen entgegen der Fluchtrichtung auf. Aus brandschutztechnischer Sicht bestehen hiergegen keine Bedenken, da die Anzahl der anwesenden Personen (Kinder und Erzieher) vergleichbar mit denen der Anzahl vor Schülern in einem Klas- senzimmer ist und dort die Tür aus dem Klassenraum (im zu betrachtenden Fall direkt ins Freie) nicht in Fluchtrichtung aufschlagen muss.
6.5.1.2 Rettungswegführung
Es werden die Anforderungen des § 33 BauO NRW 2018 beachtet. Über die im Plan eingetragenen Rettungswegkennzeichen ist der Verlauf der Ret- tungswege erkennbar.
Aus jedem Gruppenraum und den zugehörigen Nebenräumen im Erdge- schoss führt jeweils mindestens 1 Ausgang ins Freie. Dieser Ausgang ist von jedem Punkt des beschriebenen Aufenthaltsraumes in weniger als 15 m zu erreichen, so dass gemäß § 33 Abs. 2 Satz 2 BauO NRW 2018 auf einen zweiten Rettungsweg verzichtet werden kann.
Vor den erdgeschossigen Ausgängen sind Terrassenflächen angelegt, die sich auf Niveau des Fertigfußbodens der Innenräume befinden. Somit ist der Forderung des ebenerdigen Ausgangs entsprochen.
Aus jedem Gruppenraum und den zugehörigen Nebenräumen im Oberge- schoss führt jeweils mindestens 1 Ausgang auf den Laubengang und von dort über die Außentreppen erdgeschossig auf das Grundstück.
263583 Brandschutzkonzept vom 11.05.2026 Corinna Laqua, Brandschutzsachverständige Neubau einer Kindertagesstätte, Am Tonnenberg, Bergheim-Oberaußem
[Seite 17]
- 17/23 -
Der Ausgang zum Laubengang ist von jedem Punkt des beschriebenen Auf- enthaltsraumes in weniger als 15 m zu erreichen. Der Übergang zur Gelän- deoberfläche wird von eben diesem Punkt in weniger als 35 m erlangt.
Durch die beiden Fluchtrichtungen des Laubenganges mit den beiden entge- gengesetzt liegenden Außentreppen, ist immer ein Rettungsweg sicher nutz- bar. Zusätzlich führt innerhalb des Gebäudes die interne Treppe in den erd- geschossigen Eingangsbereich und von dort ins Freie.
Die Rettungswege der Kita sind sichergestellt.
6.5.2 Kennzeichnung Rettungswege / Sicherheitsbeleuchtung
Rettungswege werden ausreichend gekennzeichnet sein.
Bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung ist die Ausleuchtung der Flure und der Außentreppe sowie des Laubengangs mittels einer Sicherheitsbe- leuchtung zu empfehlen (1 Lux). Diese kann aus Einzelbatteriegeräten der Rettungswegkennzeichnung für mindestens 1-stündigen Dauerbetrieb beste- hen.
Hinweis: Die Beschilderung wird so vorgenommen, dass eine Anhäufung von Zeichen vermieden wird. Es wird empfohlen die Technische Regel ASR A1.3 „Sicher- heits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ im Zuge der Ausführungspla- nung bzw. der Baumaßnahme heranzuziehen. Die Eintragungen in den bei- gefügten Planunterlagen sind exemplarisch.
6.6 Haustechnische Anlagen / Leitungsanlagen
Für die Errichtung von Leitungsanlagen wird die Muster-Leitungsanlagen- richtlinie beachtet.
Folgende Anforderungen werden eingehalten:
Werden Leitungen durch brandschutztechnisch qualifizierte Wände und De- cken geführt, so sind diese in der jeweils dem Bauteil entsprechenden Feuer- widerstandsklasse abzuschotten. Das System muss über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung verfügen und ist nach den dort formulierten Ein- baubestimmungen zu installieren.
Sinngemäß gilt dies auch für brennbare Rohrleitungen. Diese sind mit Ab- sperrvorrichtungen entsprechend der Feuerwiderstandsdauer z. B. der De- cken und Wände auszurüsten.
263583 Brandschutzkonzept vom 11.05.2026 Corinna Laqua, Brandschutzsachverständige Neubau einer Kindertagesstätte, Am Tonnenberg, Bergheim-Oberaußem
[Seite 18]
- 18/23 -
6.7 Blitzschutzanlagen
Nach § 45 BauO NRW 2018 ist sicherzustellen, dass Blitzschläge bei bauli- chen Anlagen, bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung Blitzschlag leicht eintreten kann, nicht zu schweren Folgen führen. Hierüber ist von einem Elektrofachplaner oder einem Fachunternehmen ein entsprechender Nach- weis zu führen.
6.8 Lüftungsanlagen
Die Muster-Lüftungsanlagenrichtlinie - M-LüAR - wird beachtet.
Werden Lüftungsleitungen verlegt, so werden diese aus nichtbrennbaren Baustoffen hergestellt.
Die Abschottungen werden entsprechend der Bauteilqualität bei brand- schutztechnisch qualifizierten Wänden und Decken vorgenommen.
Die anerkannten Regeln der Technik werden beachtet.
6.9 Rauchabzug
Zur Entrauchung der Räume dienen diverse Fenster bzw. Türen, die im Be- darfsfall geöffnet werden können. Weitere Maßnahmen sind baurechtlich nicht vorgesehen.
Der Raum, in dem die interne Verbindungstreppe geführt wird, wird öffenbare Fenster erhalten, die mindestens 1 m² groß sind. Die Bedienung wird über eine Bedienstelle jeweils im EG und OG möglich sein.
Der Aufzug wird eine Öffnung zur Rauchableitung erhalten. → siehe hierzu Abschnitt 6.4.6
6.10 Alarmierungseinrichtungen
Es wird eine flächendeckende interne Gefahrenwarnanlage nach DIN V VDE 0826 errichtet.
Diese Anlage wird Melder mit der Kenngröße Rauch und zusätzlich Hand- druckknopfmelder haben. In Bereichen, in denen die Detektion mittels Rauchmelder zu Fehlalarmen führen kann (z.B. Küche), werden geeignete alternative Melder verwendet (z.B. Wärmemelder). Auf die Überwachung von Räumen ohne nennenswerte Brandlasten (→ sanitäre Einrichtungen) kann aus Sicht der Unterzeichner verzichtet werden. Die Eintragungen der Hand- druckknopfmelder in den Planunterlagen sind exemplarisch.
263583 Brandschutzkonzept vom 11.05.2026 Corinna Laqua, Brandschutzsachverständige Neubau einer Kindertagesstätte, Am Tonnenberg, Bergheim-Oberaußem
[Seite 19]
- 19/23 -
6.11 Löschanlagen, Wandhydranten und Feuerlöschgeräte
6.11.1 Löschanlagen und Wandhydranten
Die Installation einer selbsttätigen Feuerlöschanlage und die Vorrichtung von Wandhydranten oder trockenen Steigleitungen ist nicht vorgesehen und bau- rechtlich auch nicht notwendig.
6.11.2 Feuerlöschgeräte
Zur Bekämpfung eines Entstehungsbrandes werden Feuerlöschgeräte vorge- halten.
Die Anzahl und Art werden in Abhängigkeit von der Brandgefährdung und Raumkonfiguration geprüft und nachfolgend dargestellt. Die erforderlichen Löschmitteleinheiten werden gemäß den Technischen Regeln für Arbeitsstät- ten ASR A2.2 ermittelt.
Für alle Bereiche werden die Löschmitteleinheiten (LE), unter Ansatz einer normalen Brandgefährdung gemäß Punkt 3.2 ASR A2.2 bemessen.
• Erdgeschoss → 540 m² 24 LE
• Obergeschoss → 540 m² 24 LE
Die Angaben beziehen sich immer auf die Flächen der jeweiligen Einheiten.
Hinweis: Die Anzahl der Löschmitteleinheiten ist eine Hilfsgröße, die nicht di- rekt die Anzahl der Feuerlöscher darstellt.
Anstelle von Schaumlöschern können andere Löscher zum Einsatz kommen, soweit die benötigten Löschmitteleinheiten eingehalten werden. Sofern mit Fettbränden zu rechnen ist, müssen auch hierfür geeignete Löscher bereitge- halten werden.
Gegebenenfalls ist eine Kennzeichnung der Feuerlöscher gemäß Punkt 5.2.3 ASR A2.2 notwendig. Dies ergibt sich im Zuge der Bauausführung durch die endgültige Positionierung der Löscher. Die in den Planunterlagen eingetrage- nen Positionen sind exemplarisch.
6.12 Brandmeldeanlagen
Es wird eine flächendeckende interne Gefahrenwarnanlage nach DIN V VDE 0826 errichtet. Diese soll nicht auf die Feuerwehr aufgeschaltet werden.
Die Installation von weiteren Anlagen zur automatisierten Brandmeldung und -weiterleitung ist nicht vorgesehen.
263583 Brandschutzkonzept vom 11.05.2026 Corinna Laqua, Brandschutzsachverständige Neubau einer Kindertagesstätte, Am Tonnenberg, Bergheim-Oberaußem
[Seite 20]
- 20/23 -
Die Alarmierung der Feuerwehr erfolgt vom jeweiligen Telefon.
6.13 Feuerwehrpläne
Feuerwehrpläne dienen der raschen Orientierung in einem Objekt und der Beurteilung der Lage. Sie sind stets auf aktuellem Stand zu halten.
Für das betrachtete Gebäude sind baurechtlich keine Feuerwehrpläne anzu- fertigen.
6.14 Organisatorische Maßnahmen zur Brandverhütung
6.14.1 Schulungen und Übungen
Um die Kinder an evtl. Notfallsituationen zu gewöhnen, ist es hilfreich, tur- nusmäßig Evakuierungsübungen durchzuführen. Da Kinder durch die im Gefahrenfall verwendete, ungewohnte Atemschutz- ausrüstung der Feuerwehr verängstigt werden könnten, ist es empfehlens- wert das Vertreter der Feuerwehr bei derartigen Übungen anwesend sind. So können gefährliche Situationen spielend erlernt werden.
Um eine Rettung von Menschen mit Behinderung rechtzeitig durchführen zu können, bedarf es einer klar strukturierten Brandschutzordnung mit entspre- chender Anweisung. Auf die Ausführungen des folgenden Abschnitts wird hingewiesen.
Die Brandschutzordnung muss durch den Betreiber oder dessen Beauftrag- ten aufgestellt werden. In der Brandschutzordnung werden für den Notfall (Brandereignis etc.) geeignete Maßnahmen geregelt.
Die Mitarbeiter der Kindertagesstätte werden in regelmäßigen Abständen brandschutztechnisch geschult. Insbesondere wird auf die Evakuierungssitu- ation und auf die Bedienung der Feuerlöscher eingegangen.
Es wird darauf geachtet, dass Rettungswege ständig freigehalten werden und alle Türen von Rettungswegen unverschlossen bzw. durch Panikbe- schläge öffenbar sind. An Türen in Rettungswegen können auch zugelas- sene Sicherungssysteme wie Fluchtwächter etc. installiert werden.
6.14.2 Barrierefreiheit
Gemäß DIN 18040 Teil 1 (Barrierefreies Bauen in öffentlich zugänglichen Gebäuden) müssen in Brandschutzkonzepten Menschen mit motorischen und sensorischen Einschränkungen berücksichtigt werden.
263583 Brandschutzkonzept vom 11.05.2026 Corinna Laqua, Brandschutzsachverständige Neubau einer Kindertagesstätte, Am Tonnenberg, Bergheim-Oberaußem
[Seite 21]
- 21/23 -
Die KITA wurde so konzipiert, dass zumindest in den erdgeschossigen Nut- zungen eine angeleitete Selbstrettung ins Freie möglich ist.
Zudem ist durch die Ausbildung von Trennwänden die KITA in mehrere „Teil- nutzungen“ so aufgeteilt, dass eine horizontale Verschiebung möglich ist. Hierdurch kann auch bei ungünstigen Witterungsverhältnissen ein sicherer Bereich schnell erreicht werden. Von dort ist eine weitergehende Evakuie- rung ebenfalls möglich.
Die Alarmierung erfolgt nach dem „Zwei Sinne Prinzip“ (akustisch und visu- ell).
6.15 Prüfung von technischen Anlagen
Die Kindertagesstätte ist nicht nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 10 PrüfVO ein- zuordnen.
Daher müssen die vorhandenen Anlagen von Sachkundigen der Erstab- nahme unterzogen werden bzw. sind wiederkehrend (WKP) nach Hersteller- angaben zu prüfen und zu warten.
Dies gilt insbesondere für:
- Alarmierungsanlage / interne Gefahrenwarnanlage WKP 3 Jahre
- lüftungstechnische Anlagen (soweit vorhanden) WKP 3 Jahre
- elektrische Anlagen WKP 6 Jahre
- Sicherheitsbeleuchtungsanlagen WKP 3 Jahre
Darüber hinaus sind ggfs. weitere Anlagen (z.B. Feststellanlagen, Feuerlö- scher, Blitzschutz etc.) zu prüfen und zu warten.
6.16 Abweichungen/ Erleichterungen vom materiellen Baurecht
Es werden vier Erleichterungen beantragt.
• Erleichterung 1 von § 30 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauO NRW 2018 → Verzicht auf Ausbildung einer Brandwand → siehe Abschnitt 6.3
• Erleichterung 2 von § 31 Abs. 4 Nr. 2 BauO NRW 2018 → Öffnung der Decke in einem brandschutztechnisch abgetrennten Bereich > 400 m² → siehe Abschnitt 6.4.2
• Erleichterung 3 von § 36 Abs. 1 BauO NRW 2018 → Verzicht auf Ausbildung notwendiger Flure
263583 Brandschutzkonzept vom 11.05.2026 Corinna Laqua, Brandschutzsachverständige Neubau einer Kindertagesstätte, Am Tonnenberg, Bergheim-Oberaußem
[Seite 22]
- 22/23 -
→ siehe Abschnitt 6.4.7
• Erleichterung 4 von § 31 Abs. 1 Satz 2 BauO NRW 2018 → Laubengangplatte ohne Feuerwiderstand, aber nichtbrennbar → siehe Abschnitt 6.4.7
Bei der vorliegenden betrachteten Kindertagesstätte handelt es sich um ei- nen ungeregelten Sonderbau gemäß § 50 Abs. 1 BauO NRW 2018, für wel- chen neben besonderen Anforderungen auch Erleichterungen gestattet wer- den können.
In diesem Sinne bitten wir die Bauaufsicht die oben genannten Erleichterun- gen zu gestatten.
263583 Brandschutzkonzept vom 11.05.2026 Corinna Laqua, Brandschutzsachverständige Neubau einer Kindertagesstätte, Am Tonnenberg, Bergheim-Oberaußem
[Seite 23]
- 23/23 -
7 ZUSAMMENFASSUNG
In diesem Brandschutzkonzept wurde der Neubau einer Kindertagesstätte betrachtet. Insgesamt sollen sechs Gruppen in der Einrichtung betreut wer- den.
Mit Einhaltung der bauaufsichtlichen und der im Brandschutzkonzept darge- stellten Maßnahmen entspricht das Bauvorhaben den Anforderungen des Brandschutzes, so dass wirksame Lösch- und Rettungsmaßnahmen im Ge- fahrenfall durchgeführt werden können.
Köln, 11.05.2026
Christina Feisel Corinna Laqua
Dipl.-Ing. (FH) Dipl.-Ing. (FH) Dipl. Wirt.-Ing. (FH)
Fachplanerin für Brandschutz (EIPOS) saSV für die Prüfung des Brandschutzes
Fachplanerin für Barrierefreiheit (EIPOS) Prüfingenieurin für Brandschutz
Fachplanerin für Barrierefreiheit (EIPOS)
263583 Brandschutzkonzept vom 11.05.2026 Corinna Laqua, Brandschutzsachverständige Neubau einer Kindertagesstätte, Am Tonnenberg, Bergheim-Oberaußem
[Seite 24]
Anlagen zum Brandschutzkonzept
Projekt: Neubau einer zweigeschossigen Kindertagesstätte in Modulbauweise
Anschrift: Am Tonnenberg 50129 Bergheim-Oberaußem
Bauherrschaft: rainbowtrekkers Kinderhäuser GmbH
Joel Mertens
Auf der Vierzig 2
50859 Köln
Entwurfsverfasser: & Schnell GmbH Bernstoffstraße 120 22767 Hamburg
Dokumentation: Löschwasserbereitstellung Hydrantenplan Lageplan informativ
Plananlagen (Brandschutzpläne):
Plananlage 1 Grundriss EG Plananlage 2 Grundriss OG
[Seite 25]
Faxlogo
Westnetz GmbH · Humboldtstraße 4-6 · 50126 Bergheim Kölnbrandschutz Werheider Str. 16 Regionalzentrum Westliches Rheinland 51069 Köln Ihre Zeichen Ihre Nachricht 22.04.2026 Unsere Zeichen DRW-F-WP-BM Name Martin Wiemann Telefon 02271604-1233 E-Mail m.wiemann@westnetz.de
Bergheim, 23. April 2026
Löschwasserbereitstellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit teilen wir Ihnen mit, dass im Brandfall aus dem öffentlichen Trinkwassernetz in
Stadt: Bergheim Ortsteil: Oberaußem Straße/Bereich: Am Tonnenberg – Neubau KiTa
Wasser gem. dem techn. Regelwerk (DVGW W 405) in der geforderten Menge von 48 m³/h für Löschzwe- cke zur Deckung des Grundschutzes in einem Umkreis von 300 m über Hydranten entnommen werden kann. Bei Entnahme der angegebenen Löschwassermenge ist damit zu rechnen, dass der Versorgungs- druck sinkt.
Voraussetzung für die Bereitstellung des Löschwassers ist, dass zum Zeitpunkt der Entnahme kein weite- rer Brandfall in unmittelbarer Nähe auftritt und keine Versorgungsunterbrechung vorliegt.
Des Weiteren senden wir Ihnen auch unseren Bestandsplanausschnitt mit dem Hinweis, dass es sich hier nur um den derzeitigen Zustand handelt. Zukünftig können sich Hydrantenstandorte oder die Anzahl der Hydranten bzw. Leitungsdimensionen ändern.
Im Auftrag der RWW Rheinisch-Westfälischen Wasserwerksgesellschaft mbH
Freundliche Grüße Westnetz GmbH
Meghna
Digital signiert von Meghna Chugh Martin D D F- i N g W : it P a cn - l B s = M i M gn , a i o r e t u i r n t = v N W o e n ie t z m M p a l a a n r n t n i u n , n o W g = , i D em R a W n - n Chugh D o e D = m N a N t a : u e i c m l= t n z : M = p 2 M l e a 0 g e n 2 h g u 6 n h n .0 a n g 4 . a , C . o 2 C h u 3 u h = g 1 u D h 0 g R @ : h 5 W , 1 w c : - = e 5 F s D 5 - t W E n + e , 0 P t 2 z -B ' . 0 d M 0 e ' , Wiemann email=m.wiemann@westnetz.de Datum: 2026.04.23 10:46:16 +02'00' i.A. Martin Wiemann i.A. Meghna Chugh
Westnetz GmbH Neue Jülicher Str. 60 · 52353 Düren · T 0800 93786389 · westnetz.de Geschäftsführung Gudrun Alt · Jochen Dwertmann · Dr. Jürgen Grönner · Dr. Alexander Montebaur Sitz der Gesellschaft Dortmund · Eingetragen beim Amtsgericht Dortmund · Handelsregister-Nr. HRB 30872 Bankverbindung Commerzbank Essen · BIC COBADEFF360 · IBAN DE02 3604 0039 0142 0934 00 Gläubiger-IdNr. DE44ZZZ00002236870 · USt-IdNr. DE325265170
[Seite 26]
26 88915 27 30 17 PE DA 32 PE DA 50 32 PE DA 50 9 1965 150 PVC Dür bau m str aß e PE DA 32 2 8 PE DA 3 3 2 0 150 GGG 32 P 1 E 9 DA 8 3 9 2
34 PE DA 32 PE DA 32 P E DA 32 8706 PE DA 5 2 0 9 31 PE DA 50 PE D 3 A 3 32 3 P 5 E DA 32
37 PE DA 50 PE DA 50 unb. HA 24 unb. HA 26 904 9 6 0 45 9047 150 GG 9044 2 P 1
E DA 50 19 unb. HA unb. HA
PE DA 50 5 PE DA 50 5a PE DA 50 5b
8897 PE DA 50 39 8667 PE DA 32 866 3 3 PE D 196 A 5 3 1 2 50 PVC 5 unb. HA 7 1965 8 PE D 10 A 50 u n 1 b 0 . a HA P E DA 32 PE DA 32 3 6 PE DA 3 3 2 8
PE DA 32 40 W PE e D g A 32 4 2 150 GGG 1989
A P
u E DA 32
f de PE DA
m 32
Driesch 2 8682 5 PE DA 32
.0 PE DA 32 3.2 19 0 89 20 PE 4 DA 1 3 1 2 9 89 150 G 4 G 3 G P E DA 32 P 4 E 5 DA 32 4 P 7 4 E D 5 A a P
3 E
2 DA 50 PE DA 32 1 PE DA 32 3 F rie 1 d 9 r 6 i 0 c h -E b e rt Y
/
S 5
t . Y
r 0 /
a /
15 5 ~
ß 0 .
e 0
G /
G ~
15 0 GG 25 P 2 E 7 D
88 8 1 A
7 8 1 3
5 2
88 16 PE DA 32
8 PE DA 32 10 P A E D n A 3 2 d e 1 r 2 P E W DA 3 i 2 n dm
14 PE ü P
D E h
A D A
3 l
2 5 e 0
16 3a
1960 15 1 0 8 GG 1960 9101
A 8664 8665 6 m str aß e 8821 8822 8818 8 G 823
Y 6 PE DA 32
PE DA 32 bau 8820 4 Weg
4 Dür 8819 un 2
b. HA unb. HA
8668 PE DA 50 150 P 1 V 9 C 6 5 1963
2
unb. HA
150 GG 1954 PE DA 3
3 8
2 150 PVC
PE DA 50 unb. HA
9
2a 49
PE DA 50
PE DA 32 PE DA 3
1 2
0
Y//
S//
34 36
PERC1 32 P 5
E 2
DA 32 Auf dem Driesc 8h862 PERC1 32 5 unb. HA 7
12 8683 PERC1 32
PE DA 32 3
PE DA 32 23 21 100 GGG 1989
1989 P 8 E DA 32 6 PE DA 32 4 PE DA 32 PE DA 32 Friedenschule 13 m T onn e nb erg 30 unb. HA 3
P 2
E DA 32 PE DA 50 54 1963 PE DA 32 1 100 PVC 8861 1963 PE 6 DA 32 8 PE DA 3
PE DA 32
PE DA 50 PE DA 3 1
2 9
18
P 1
E 7
DA .
32 1 2.2019
PE DA 3 1
2 5 8599 8600
13 2
Friedensstraße 8926 1 W 0
1 8 0 Z 0
9 0 S
2 G
G 5 G 8
G 0 GG
8923 8924 A
26 unb. H 2
A 8
PE DA 32 PE DA 32 56
58 150 PVC
1
6 9
0 63 150 GGG 8870 8866
8 868
150 PVC 1963
2 PE 4
DA 32
21a PE DA 32 11 9 10 1 0 98 G 9 G G 8601
1954 22 24 unb. HA PE DA 32 8729 1969 8728 PE DA 50 PE DA 32 7 1989 150 GG unb. HA 51 PE DA 32 5 150 PVC PE DA 32 3 PE DA 3 1 2 a PE DA 5 1 0 100 GGG 1989 8678 8679 8680 18 unb. 2 H 0 A unb. HA PE DA 50 PE DA 50 6 PE DA 32 4 unb. HA 2 Zum Rott 100 PVC 1969 P 3 E DA 32 P 1 E DA 32 Auf dem Driesch 1970 8922
21 Y/2.0/75 PERC1 50 unb. HA
11 8681
16 unb. HA PE DA 32 8
1969 7 8864 5
8879
unb. HA 23 25 PE DA 32 unb. HA 9 14 10 1969 9 PE DA 32 PE DA 5 6 0 2 8938 27 unb. HA 100 PVC PE DA 50 64 Friedhof PE DA 32 Leitungsauskunft 11
Mit Abweichungen der tatsächlichen Leitungslage von der Darstellung im Bestandsplan muß gerechnet werden. Leitungslagen sind grundsätzlich nicht abzugreifen ! In Leitungsnähe sind Erdarbeiten unbedingt von Hand auszuführen. Wir weisen ausdrücklich auf die Erkundigungspflicht hin. Sparte: Bearbeiter: Dieser Plan verliert seine Gültigkeit nach 10 Tagen. © Geobasisinformationen der amtl. Vermessungs-/Katasterverwaltungen. Telefon: Störungsannahme Blattnummer: 1 von 1 Fax: Strom, Wasser, Wärme, Telekommunikation: Maßstab: 1:1.000 Druckdatum: 12.02.2026 Gas:
[Seite 27]
137/11 135/11
623 FH=120,83 113,76 111144,,5533 139/11 624 FH=126,62 625
141/11 B9 626 1053
627
P ar k p b l ä a t r z r e i er efr ei) 115,6
M 7 üll 6 116 GG
,5 ee
0 hhww
ee 3 gg . 11 5 üü 11
bb 66
ee ,,3
rr 3
ff 33
aahhrrtt Auf dem Driesch FH=127,61 1008 562 G rundstücks Z A g U N r 3 e 0 A n 0 u z ß 0 e e m n ZZ 2 s 3 AA p 8 UU i , e 3 NN l 6 flä N ch a e t u g 1 e r 1 e 8 s , a r 0 l m 0 e t b R ZZ e n AA 11 t i 11 UU e s 77 NN n p ,, t 55 8 f i 4 o 4 a ,1 n d 5 sfläche S 0 a 1 , n 1 7 d 7 2 g 1 , s r 1 9 ü p 2 8 9 n , i , 4 e 0 e 2 0 l B 3 ö 6 s Z P c A K
2 ( W h U d
, a
N
9 u v o
2 n n 1 F g O l K 3 u O r T s K r t a ü F u O i c f r 1 e K s k 1 t = 8 T 8 1 = , r 1 1 1 7 a 7 0 P 1 2 1 1 u 6 , a E 2 1 1 3 6 f r 6 0 e k
, 8 7
l S 9 1 A e e , , , 1 = 0 n
6 n
6 1
p m 8 l
6 i
7 3 1 , N e i 1 2 f e e N 2 0 H e 2 4 r
l n H F
N u b , a
2 n
2 h N 4 t L r g e a 3 D r
3 a a st d
, r a e N r 6 s
3 n
e t
c k 9 f e
H 0 a l
h i l h
1 i p
, c r D N n n 1 l
1 r ä a t
2 h e 8 a d z
d O s e
T i c , t
g p
2 e h K e l
u . 0 n F r r n e F N r g K 1 i a g E H 1 Z i 1 t s u G 8 N 5 u a , n s º 1 g 1 g 5 e 1 a 1 E 1 n 1 1 , 8 1 3 7 i 5 g 8 5 n , 1 º s 2 g , 9 0 t 0 a Z 2 o , 8 , A n 3 1 r 2 U N g 1 N HN 1 1 4, 1 6 3 8 8,10 2,9 1 2 2 2 , 3 , , 4 6 4 2 2 3 K 0, r S 7 i 1 2 p g p 1 1 I r ü 1 I 1 p 7
i 1 n e 1 e 9 1 ,
e 3 7 B l , 8 ö 7 ,
b n 0 3 , 1 s 1 1 4 c 0 1 1 e k h 1 S 8 9 u i r n , , a n 1 g 7 e n 0 1 d i B d c e s 1 h a 2 r p , 6 ZZ u 8 ie AA g l UU 8 r NN e 75 nze 11 Z 8 1
1 1 A , 1 U 1
1 1 0 N 11 1 0 7
8 7
11 9 1 ,
, ,
9 , 1 7 9 4 9 7
, 2 9 7 1 9 , 3 7 7 4 , 6 , 7 1 8 9 6 118,93 A m T o n n e n b e r g F H = 1 2 7. 7 3 845 828
NN UU
118 8
,8 7
9 6 42,68 ZAUN
11 B
9
, 3 8 . 5 1
6 erf ZZ
a AA
hrt 2 6, 0 5 119,86 135
b ü g 120,20 G e h w e 1 2 9. 8 1 134
7,11 F H 1 1 2 2 0 0 ,1 ,212 12 102,40 6 ,46 = 1 2 9. 7 2 H F 133
00 00 132 00.. 33 11
HH FF Lageplan 1 : 814 131 500 nalpegaL
miehgreB atiK / gartnauaB DNATSNALP
MUTAD BATSSSAM NOITAREPOOK NI RUTKETIHCRA
REBEGGARTFUA
ESSERDATKEJORP sgnugimheneG 6202.50.80
005 : 1 noelemaK HbmG llenhcS &
,31 grebnennoT mA srekkertwobniaR gnunalp
1 seirG mA 021 eßartsffrotsnreB
miehgreB 92105 fuAHbmG resuähredniK XEDNI
.ZEG
TUOYAL
suelniaM 63359 grubmaH 76722
nlöK 958052 gizreiV red 0
ha / coj
3A NID
[Seite 28]
Schnitt B-B
Legende GK 3
Brandwand / Gebäudeabschlusswand fh_fb (von innen F30-B und von außen F90-B) Wand anstelle Brandwand, hochfeuerhemmend (F 60)
feuerbeständig (F90-AB)
feuerhemmend, nichtbrennbar (F30-A)
feuerhemmend (F30)
nichtbrennbare Baustoffe (A)
notwendiger Treppenraum Außen- Rauchabzugsfläche treppe interne Verbindungstreppe / Außentreppe
Laubengang / nicht brennbar
5m Streifen feuerhemmend, raumabschließend (F30) harte Bedachung
RS-Tür, Bestand RS
T30-Tür, rauchdicht, selbstschließend T30-RS
T30-Tür, dichtschließend, selbstschließend T30
Tür, rauchdicht, selbstschließend RS
dichtschließende Tür - nicht selbstschließend dsT
dichtschließende Tür - selbstschließend dsT-SS FSA Feststellanlage FTS Freilauftürschließer
F90 F90 - Verglasung
G90 G90 - Verglasung
Feuerlöscher
FSD Feuerwehr Schlüsseldepot
BMZ Brandmeldezentrale FBF Feuerwehrbedienfeld anleiterbare Stelle
Blitzleuchte
Aufstellfläche Steckleiter
Einsatzweg Feuerwehr
Zugang Gebäude
erster Rettungsweg Rettungswegzeichen, exemplarisch weiterer Rettungsweg
Fensteröffnung 0,5 m²
Möglichkeit zur Entrauchung Keller
Rauchabzug Bedienstelle
Rauchabzug
Hausalarm
SB Sicherheitsbeleuchtung
Dieser Plan ist nur gültig in Verbindung mit dem Textteil des Brandschutzkonzeptes und den weiteren Plananlagen des Bauvorhabens! Bei Unstimmigkeiten ist der Verfasser/-in zu informieren!
Brandschutzkonzept
Plananlage 1 zum BSK vom 11.05.2026 kbs-Az 263583
Neubau einer zweigeschossigen Kindertagesstätte alle tragenden und aussteifenden Bauteile weitere technische Anforderungen: in Modulbauweise Am Tonnenberg sowie Decken und Trennwände feuerhemmend Rauchabzug Bergheim-Oberaußem ein Ausgang ins Freie wird in 15 m erreicht Blitzschutz Rettungswege zu den Notausgängen müssen Sicherheitsbeleuchtung GEZ: CF M= 1:150 DIN A3 Erdgeschoss + Schnitt B-B durch dauerhafte und gut sichtbare Rettungszeichen Feuerlöscher die in der Zeichnung eingetragenen Laufwege gekennzeichnet sein. Telefon 0221 / 96 47 68 - 0 Corinna Laqua sind maßstabsgerecht und Diese müssen aus langnachleuchtenden Materialen interne Gefahrenwarnanlage zur Kompensation Telefa x 0221 / 96 47 68 -33 staatlich anerkannte Sachverständige bestehen. Dienen sie auch als Sicherheitsbeleuchtung, Nutzungseinheiten > 200 m² info@koelnbrandschutz.de für die Prüfung des Brandschutzes haben jeweils eine Länge von 15 m beträgt die Beleuchtungsstärke 1 Lux bzw. > 400 m² über 2 Geschosse Werheider Straße 16, 51069 Köln 2,0
2,0
2,0
10,4
61,0 42,0 2,0
6,2
2,0
2,0 6,0
54,2
6,0
6,2
4,0 OK First 126,06NHN
º51 15º
OK Traufe 123,96NHN
- OG 121,40NHN
2% Gefälle O - K 0 G ,0 el 2m ände 11 O 8 K ,2 FF 0 N EG HN O - K 0 G ,0 el 2m ände 2% Gefälle
Eingang
0.01 Windfang 6.1qm 0.17 0.16 0.18 Krippe Krippe Erwaschenen WC Nebenraum 3 Schlafen 4 6.5qm 23.2qm 11.2qm 0.04 altersgemischt Ruhen 0.03 Gruppe 1 Kinder 0.02 0.15 11.2qm Rollstuhl WC Interne Verbindungstreppe/ 0.20 0.19 Krippe Wickelplatz Spielflur/Garderobe 1+2 Garderrobe 3+4/Fl ür Putzmittel Nebenraum 4 11.0qm 66.3qm 26.0qm 3.7qm 16.4qm
0.05 altersgemischt Nebenraum 16.4qm
0.06 0.07 0.08 0.09 0.10 0.11 0.12 0.13 0.14 altersgemischt Sanitär 1+2 altersgemischt altersgemischt altersgemischt Krippe Krippe Sanitär Krippe Gruppe 1 altersgemischt Nebenraum 2 Gruppe 2 Schlafen 2 Schlafen 3 Gruppe 3 Krippe Gruppe 4 43.9qm 16.0qm 16.3qm 51.2qm 16.3qm 16.3qm 33.8qm 16.1qm 43.8qm
GTS 01 0,92/0,61 GTS 01 0,92/0,61 2,30 1,90 81,1 06,0
2,30 1,90 09,1
2,02 20,2
1,90 2,30 1,90 2,02 1,90 2,30 1,90 2,30 1,90 2,02 1,90 2,30 1,90
GTS 01 0,92/0,61 09,1 20,2
GTS 01 0,92/0,61 1,01 2,135 1,90 2,02 1,01 2,135
20,2 09,1
1 2 , , 0 1 1 35 1 2 , , 0 1 1 35 1 2 , , 0 1 1 35 1,01 1,01 2,135 2,135
1,01 2,135
10,1 531,2 1 2 , , 0 1 1 35 1,01 1,01 2,135 2,135
1,20 1,18 1 2 , , 0 1 1 35 1 2 , , 0 1 1 35 09,1 03,2
1 2 , , 0 1 1 35
1 2 , , 0 1 1 35
1,20 1,18 1 2 , , 0 1 1 35 0.21 Technik 8.0qm
Aufzug 02,1 1 1 1 ,5 0 q x m 140 0 2 , , 8 1 8 3 5 5 81,1
1,90 2,30
02,1 1,18 81,1 1,20 81,1 06,0
BRH:0,00 BRH:1,10 BRH:0,00 BRH:0,28 BRH:0,00 BRH:0,28 BRH:0,00 BRH:0,00 BRH:0,28 BRH:0,00 BRH:1,10 BRH:0,28
BRH:0,28
BRH:1,10 82,0:HRB
00,0:HRB
01,1:HRB BRH:0,28 BRH:1,10 BRH:0,28 BRH:0,28 BRH:0,00 BRH:0,00 BRH:1,10 BRH:0,00 BRH:0,28 BRH:0,28
1,01 2,135 09,1 20,2
BRH:0,28 81,1 02,1
BRH:0,00
2,02 1,90 BRH:0,28 09,1 03,2
BRH:0,00
0,885 2,135 OKFF EG=±0,00 118,20 NHN 02,1 06,0 02,1 06,0 B
1,20 0,60 A A'
B' 09,1 20,2 09,1 20,2 09,1 03,2 09,1 20,2
BRH:1,70 BRH:1,70 07,1:HRB 02,1 06,0
BRH:1,70 02,1 06,0
Erdgeschoss
BRH:1,70
1,01 2,135 1 2 , , 0 1 1 35 42,7
SB
SB SB SB T30
1 + 2.RW 1 + 2.RW 1 + 2.RW 1 + 2.RW 1 + 2.RW
Nutzungseinheit 1 Nutzungseinheit 2 EG ~ 280 m² ~ 215 m² 7,21 RA Aufzug
1 + 2.RW
[Seite 29]
Legende GK 3
OK First 126,06NHN
Brandwand / Gebäudeabschlusswand fh_fb (von innen F30-B und von außen F90-B) OK Traufe Wand anstelle Brandwand, 123,96NHN hochfeuerhemmend (F 60)
feuerbeständig (F90-AB)
feuerhemmend, nichtbrennbar (F30-A)
- OG 121,40NHN feuerhemmend (F30)
nichtbrennbare Baustoffe (A)
notwendiger Treppenraum
Rauchabzugsfläche OKFF EG 118,20NHN interne Verbindungstreppe / Außentreppe
Laubengang / nicht brennbar
5m Streifen feuerhemmend, raumabschließend (F30) harte Bedachung
RS-Tür, Bestand RS
T30-Tür, rauchdicht, selbstschließend T30-RS
T30
Tür, rauchdicht, selbstschließend RS
dichtschließende Tür - nicht selbstschließend dsT
dichtschließende Tür - selbstschließend dsT-SS FSA Feststellanlage FTS Freilauftürschließer
F90 F90 - Verglasung
G90 G90 - Verglasung
Feuerlöscher
FSD Feuerwehr Schlüsseldepot BMZ Brandmeldezentrale FBF Feuerwehrbedienfeld
anleiterbare Stelle
Blitzleuchte
Aufstellfläche Steckleiter
Einsatzweg Feuerwehr
Zugang Gebäude
erster Rettungsweg Rettungswegzeichen, exemplarisch weiterer Rettungsweg
Fensteröffnung 0,5 m²
Möglichkeit zur Entrauchung Keller
Rauchabzug Bedienstelle
Rauchabzug
SB Sicherheitsbeleuchtung
Dieser Plan ist nur gültig in Verbindung mit dem Textteil des Brandschutzkonzeptes und den weiteren Plananlagen des Bauvorhabens! Bei Unstimmigkeiten ist der Verfasser/-in zu informieren!
Brandschutzkonzept
Plananlage 2 zum BSK vom 11.05.2026 kbs-Az 263583
Neubau einer zweigeschossigen Kindertagesstätte alle tragenden und aussteifenden Bauteile weitere technische Anforderungen: in Modulbauweise Am Tonnenberg sowie Decken und Trennwände feuerhemmend Rauchabzug Bergheim-Oberaußem Blitzschutz Rettungswege zu den Notausgängen müssen Sicherheitsbeleuchtung GEZ: CF M= 1:150 DIN A3 Obergeschoss + Ansicht Süd durch dauerhafte und gut sichtbare Rettungszeichen Feuerlöscher gekennzeichnet sein. Telefon 0221 / 96 47 68 - 0 Corinna Laqua Diese müssen aus langnachleuchtenden Materialen interne Gefahrenwarnanlage zur Kompensation Telefa x 0221 / 96 47 68 -33 staatlich anerkannte Sachverständige bestehen. Dienen sie auch als Sicherheitsbeleuchtung, Nutzungseinheiten > 200 m² info@koelnbrandschutz.de für die Prüfung des Brandschutzes beträgt die Beleuchtungsstärke 1 Lux bzw. > 400 m² über 2 Geschosse Werheider Straße 16, 51069 Köln 09,1 20,2 09,1
2,30 20,2
1,90 09,1 20,2 09,1
2,02 20,2
1,90 2,02 1,90 09,1 03,2
2,02 1,90 09,1 03,2
2,30 1,90 1.04 Elementar Nebenraum 5 23.3qm
2,30 1,90 2,30 1,90 2,02 1,90 1.17 1.16 Technik / HWR Büro 8.0qm 10.6qm 1.14 1.02 P 22 e . r 0 s q o m nal Interne Verbindungstreppe/ Spielflur/Garderobe 5+6 55.2qm
1.10 Vorrat 6.2qm
1.05 1.07 1.08 1.09 Elementar Elementar Elementar Kinder 1.11 1.12 1.13 Gruppe 5 Nebenraum 6 Gruppe 6 Restaurant mit Mitmachfl ächen Küche Büro Bewegung inkl. Lager 49.4qm 16.3qm 51.2qm 46.1qm 16.3qm 16.1qm 68.9qm
1,20 1,18 2,30 1,90 1,20 1,18 2,30 1,90 1.01 Treffpunkt 6.4qm
1.03 Sanitär Ele 5 11.0qm
1.06 Sanitär 6 Elementar 16.0qm
GTS 01 0,92/0,61 GTS 01 0,92/0,61 GTS 01 0,92/0,61 GTS 01 0,92/0,61 1,01 2,135
1,90 2,30 1 2 , , 0 1 1 35 1,01 2,135
1,01 1,01 2,135 2,135
1 2 , , 0 1 1 35 1 2 , , 0 1 1 35 1,01 1,01 2,135 2,135
1 2 , , 0 1 1 35 02,1 81,1
1,01 2,135
1,01 2,135 09,1 03,2 09,1 03,2 09,1 03,2
Aufzug 1 1 1 ,5 0 q x m 140 0 2 , , 8 1 8 3 5 5 81,1 06,0 81,1 06,0 09,1 03,2 B
A A'
BRH:0,00 BRH:1,10 BRH:0,00 BRH:0,28 BRH:0,00 BRH:0,28 BRH:0,28 BRH:0,00 BRH:0,28 BRH:1,10 BRH:0,00 BRH:0,00
B' BRH:1,10
BRH:0,00
BRH:0,00 BRH:0,28 BRH:0,28 BRH:1,80 BRH:0,28 BRH:0,28 BRH:0,00 BRH:0,00 BRH:0,00 BRH:1,80 BRH:0,00 BRH:0,00 BRH:0,00 BRH:0,00
BRH:0,00
BRH:0,00 1.15 Sanitär 11.0qm
OKFF 1.OG=+3,20 1 F 2 . 5 l 1 ü . 8 6 r qm 1 2 , , 1 3 8 0
03,2 09,1
02,1 81,1 GTS 01 0,92/0,61 GTS 01 0,92/0,61 81,1 06,0
0,885 2,135 02,1 06,0 09,1 03,2
BRH:1,70
1,18 1,20 1 2 , , 0 1 1 35 00,1 06,0
BRH:0,00 BRH:1,70
1 2 , , 0 1 1 35 42,7
SB
SB SB
1,01 2,135
SB 7,21
Ansicht Süd
1 + 2.RW 1 + 2.RW 1 + 2.RW 1 + 2.RW 1 + 2.RW 1 + 2.RW
Außen- 1 + 2.RW 1 + 2.RW 1 + 2.RW 1 + 2.RW Außen- treppe 1 treppe 2
T30-Tür, dichtschließend, selbstschließend
Obergeschoss
T30
T30 T30
1 + 2.RW 1 + 2.RW 1 + 2.RW 1 + 2.RW 1 + 2.RW 1 + 2.RW
Hausalarm
Nutzungseinheit 3 Nutzungseinheit 1 Nutzungseinheit 4 ~ 90 m² OG ~150 m² ~245 m²
ein Ausgang ins Freie wird in 15 m erreicht
die in der Zeichnung eingetragenen Laufwege sind maßstabsgerecht und haben jeweils eine Länge von 15 m