VHB_214_10_Weitere_Besondere_Vertragsbedingungen.pdf

Neubau einer Instandsetzungshalle als Totalunternehmerleistung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 11:00 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.landbw.de

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Maßnahme:GDSK BW Neubau Instandsetzungshallen Leistung:Totalunternehmerleistung (Bau- und Planungsleistungen sowie Instandhaltungsleistungen), Neubau einer Instandsetzungshalle in der General Dr. Speidel-Kaserne in Bruchsal Vergabe-Nr.:26-10182

Weitere besondere Vertragsbedingungen

Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass im Rahmen der Durchführung und Abwicklung dieses Vergabeverfahrens mich betreffende personenbezogene Daten von den Vergabestellen der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg erhoben und auf elektronischen Datenträgern aufgezeichnet und genutzt werden. Hierzu gehören insbesondere auch Informationen über die Qualität der von mir ausgeführten Leistungen. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nur im Rahmen der bestehenden Vorschriften und unter Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Regelungen. Die Abgabe der vorstehenden Erklärung erfolgt in Kenntnis, dass ich diese verweigern oder widerrufen kann und in diesem Fall nur die zur Verfahrens- und Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten verarbeitet werden.

Angriffe auf die IT-Infrastruktur

Der Auftragnehmer wird im Rahmen der vertraglichen Nebenpflichten den Auftraggeber unverzüglich informieren, wenn er auf Basis konkreter Anhaltspunkte erkennt, dass eine in feindseliger Willensrichtung begangene Handlung betreffend die IT-Infrastruktur des Auftragnehmers oder des Auftraggebers, z.B. ein Cyberangriff, zu einem Schaden oder einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der schutzwürdigen Interessen des Auftraggebers, seiner Kunden oder seiner Beschäftigten führt. Dies gilt entsprechend, wenn aufgrund einer derartigen Handlung ein Schaden oder eine schwerwiegende Beeinträchtigung bereits eingetreten ist. Unter den gleichen Voraussetzungen wird der Auftragnehmer den Auftraggeber über anderweitige den Auftraggeber betreffende Sicherheitsvorfälle in Kenntnis setzen. Die Meldung ist an die Informationssicherheit des BBBW mit der E-Mail-Adresse Informationssicherheit.Bundesbau@vbv.bwl.de zu richten. Soweit berechtigte Interessen nicht entgegenstehen hat die Meldung insbesondere folgende Angaben zu umfassen:

  • konkrete Beschreibung des Vorfalls, - Zeitpunkt des Bekanntwerdens, - den erkannten oder vermuteten Angriffsvektor, - Erkenntnisse zu einer möglichen Kompromittierung von Daten der Landesverwaltung BW oder der DV-Infrastruktur der Landesverwaltung BW, - ob es sich um einen meldepflichtigen Vorgang nach Art. 33 DSGVO handelt und ob eine Meldung an die/den zuständige/n Landesbeauftragte/n für Datenschutz und Informationssicherheit erfolgt ist, - ob das Landeskriminalamt oder sonstige (Strafverfolgungs-)Behörden informiert worden sind, - die Benennung einer Ansprechperson des Auftragnehmers bzgl. des Vorfalls für den Auftraggeber, - die Art der Zugriffe der Mitarbeiter/innen des Auftragnehmers auf die DV-Infrastruktur der Landesverwaltung BW. Der Aufragnehmer wird den Auftraggeber erforderlichenfalls bei der Bearbeitung der Vorgänge und der Aufklärung des Sachverhalts unterstützen. Diese Benachrichtigung lässt anderweitige Meldepflichten insbesondere auch Melde- und Benachrichtigungspflichten nach Art. 33 und Art. 34 DSGVO unberührt. Der Auftraggeber wird auf die berechtigten Interessen des Auftragnehmers bei der Bearbeitung des Vorgangs Rücksicht nehmen. Er erkennt insbesondere an, dass die Eindämmung des Vorfalls durch den Auftragnehmer Vorrang vor einer Meldung an den Auftraggeber haben kann.

Wasser- und Energieverbrauch

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Die Wasser- und Energiekosten werden vom Auftraggeber übernommen, diese Kosten sind deswegen nicht in die Einheitspreise einzukalkulieren.

Übermittlung von Rechnungen

Ab dem 01. Januar 2022 sind öffentliche Auftragnehmer nach § 4a E-Government-Gesetz Baden-Württemberg in Verbindung mit der E-Rechnungsverordnung Baden-Württemberg grundsätzlich zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt nur für Rechnungen bis zu einem Betrag von 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer. Für die elektronische Rechnungsstellung ist ausschließlich der Zentrale Rechnungseingang Baden-Württemberg, der zusammen mit weiteren Informationen unter https:// service-bw.de/erechnung zu erreichen ist, zu verwenden. Das Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) die im Zuschlagsschreiben angegebene Leitweg-ID aufweisen. Außerdem ist im Feld Purchase-Order-Reference (BT-13) die im Zuschlagsschreiben angegebene Mittelbindungsnummer einzutragen. Es gelten die über E-Rechnung – Nutzungsbestimmungen für Rechnungssteller - Serviceportal Baden-Württemberg (service-bw.de) einsehbaren Nutzungsbedingungen nebst Anlage (Technische Informationen) des Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung.

Anwendungsverpflichtung PlanTeam-Server

Der Datenaustausch und die Kommunikation der Projektbeteiligten erfolgt über die vom Auftraggeber eingerichtete Internetplattform, den PlanTeam-Server (PTS). Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche projektbezogenen Unterlagen und Nachrichten in den PTS einzustellen und die ihm über den PTS zugesandten Dateien herunterzuladen. Informationen zur Bedienung des PTS können der folgenden Kurzanleitung entnommen werden:

www.vbv.statistik-bw.de/PTS-Kurzanleitung.pdf

Baustellenbesprechungen

Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen geeigneten Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden jeweils mind. 14-tägig statt.

Baufristenplan

Der Auftragnehmer hat einen Baufristenplan Balkenterminplan über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Die Vertragsfristen ergeben sich aus den Besonderen Vertragsbedingungen. Die Festlegungen des Auftraggebers, z.B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan durch den Auftragnehmer unverzüglich zu überarbeiten. Der Plan ist

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dem Auftraggeber 10 Werktage nach Auftragserteilung, bei Überarbeitungen unverzüglich jeweils in 1 (digital) Fertigung zu übergeben.

Behandlung von Plänen

Pläne oder Unterlagen können nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) eingestuft sein. SÜG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de) Der Umgang mit diesen Unterlagen ist in der Verschlusssachenanweisung (VSA) geregelt Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung - VSA) (verwaltungsvorschriften-im-internet.de). Sämtliche den Auftragnehmern übergebene Pläne, insbesondere Lagepläne, dürfen nur für den internen Gebrauch benutzt und nicht der Öffentlichkeit oder Unbefugten zugänglich gemacht werden. Nach Abschluss der Arbeiten sind sämtliche Unterlagen dem Auftraggeber unaufgefordert zurückzugeben bzw. digitale Dateien zu löschen.

Staatenliste

Bei der Beschäftigung von Arbeitskräften auf der Baustelle gelten folgende Beschränkungen: Es dürfen keine Arbeitskräfte eingesetzt werden, die einem Staat mit besonderen Sicherheitsrisiken angehören. Diese Staaten sind in der von dem Bundesministerium des Innern und für Heimat herausgegebenen Staatenliste in der jeweils gültigen Fassung zusammengestellt. Diese Staatenliste ist unter dem folgenden Link abrufbar:

BMI - Homepage - Staatenliste im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG (bund.de)

Keine Verwendung gefährlicher Stoffe

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, keine Stoffe zu verwenden, deren Bestandteile ganz oder teilweise als gefährliche Stoffe in der Gefahrstoffverordnung vom 23.12.2004 (BGBl. I S 3758) aufgeführt sind, sofern alternative Stoffe zur Verfügung stehen. Die Verwendung von asbesthaltigen Produkten ist nicht gestattet. Als Ersatz kommen vorzugsweise die in dem vom Bundesumweltamt herausgegebenen Ersatzstoffkatalog aufgeführten Stoffe in Betracht.

Firmenliste

Zutritt zur Liegenschaft haben nur Personen, die in einer Firmenliste eingetragen sind. Hierzu muss der Auftragnehmer bei der Bundeswehr vor Ort eine Antrag mit Name, Vorname, Staatszugehörigkeit, Personalausweisnummer und -gültigkeit einreichen. Dies gilt auch für Nachunternehmer und Lieferfirmen.

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Wartezeiten

Die durch Kontrolle von Personen und Fahrzeugen entstehenden Wartezeiten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Privatfahrzeuge müssen außerhalb des Kasernengeländes abgestellt werden.

Einrichtung von Unterkünften

Unterkünfte, wie Schlafräume und Aufenthaltsräume, für die Freizeit dürfen in der Liegenschaft, in der sich die Baustelle befindet, nicht eingerichtet werden.

Anfuhr von Stoffen und Bauteilen

Für die Anfuhr von Stoffen und Bauteilen zu Baustellen sind folgende Beschränkungen zu beachten: Fahrzeugen aus Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken ist das Befahren der Liegenschaften nicht gestattet.

Feuergefährliche Arbeiten

Der Bauleiter des Auftraggebers, der Koordinator im Sinne der Baustellenverordnung sowie die für die Arbeitssicherheit und Brandschutz beauftragte Person der nutzenden Verwaltung sind bei Zuwiderhandlungen gegen Vorgaben der Berufsgenossenschaft zu feuergefährlichen Arbeiten berechtigt, die feuergefährlichen Arbeiten auf der Baustelle sofort einzustellen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Erstattung der damit verbundenen Kosten. Auch ist der Auftragnehmer verpflichtet, Schadenersatz zu leisten, wenn wegen der Arbeitseinstellung andere Unternehmer bzw. der planmäßige Fortschritt der gesamten Baumaßnahme behindert werden.

Verkehrsregelung

Für den Straßenverkehr innerhalb von Liegenschaften gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Das Befahren von Gehwegen und Rasenflächen ist grundsätzlich verboten.

Fotografierverbot

Dem Auftragnehmer und seinen Beschäftigten sowie seinen Nachunternehmern ist das Fotografieren auf der Liegenschaft untersagt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet das Fotografierverbot seinen Beschäftigten sowie seinen Nachunternehmern in geeigneter Weise bekannt zu geben.

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Aufenthaltseinschränkung

Beschäftigte des Auftragnehmers dürfen den ihnen zugewiesenen Arbeitsbereich nicht ohne Erlaubnis verlassen. Bei Zuwiderhandlung können die betreffenden Personen in Ausübung des Hausrechts von der Bundeswehrliegenschaft verwiesen werden.

Kasernenbereich

Die Arbeiten sind so zu koordinieren und auszuführen, dass sämtliche Zufahrten und Gehwege weitgehend unbehindert genutzt werden können. Erforderliche Sperrungen von Zufahrten und Gehwegen sind mit der Bauleitung sowie mit dem Nutzer abzustimmen. Die gesamte Baustelle ist über die gesamte Bauzeit ausreichend zu sichern und im Bedarfsfall zu beleuchten.

Arbeitszeiten auf der Baustelle

Die vertragliche Leistung darf auf der Baustelle nur während den zwischen dem Nutzer und der Bauleitung festzulegenden Arbeitszeiten ausgeführt werden. In der Regel kann werktags Montag bis Freitag von 07:00 bis 18:00 gearbeitet werden. Abweichende Zeiten werden bei der Bauvorbesprechung festgelegt.

Commercial Court

Die Parteien vereinbaren, dass für Rechtsstreitigkeiten mit einem Streitwert ab 500.000,00 Euro, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über dessen Gültigkeit ergeben, ausschließlich der Commercial Court des Oberlandesgerichts Düsseldorf zuständig ist, sofern die Voraussetzungen des § 1 Abs.2 Nr.1a der Commercial-Court- und Commercial-Chambers-Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vorliegen.

Individuelle Weitere Besondere Vertragsbedingungen

Weitere Besondere Vertragsbedingungen zu Formblatt 214 für die kombinierte Vergabe von Planungs- und Bauleistungen auf Grundlage von funktionalen Leistungsbeschreibungen (Anlage WBVB FLB - ist erst im Umfang der 2. Verfahrensstufe enthalten)

Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen

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