B02 LOS106 Fassade Baubschreibung.pdf

Neubau einer hinterlüfteten Fassade für eine Groß-Kraftfahrzeug-Halle

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 18.09.2026, 07:36 (Europe/Berlin)

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Landesbetrieb 1 Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein Neubau Straßenbahnmeisterei Grande (L94)

Neubau Straßenbahnmeisterei Grande (L94)

Los 106: Hinterlüftete Fassade

Gebäude 2 -

Groß-KFZ-Halle

mit Werkstat tund Waschhalle

Leistungsbeschreibung

Bauort: An der L94 Hamburger Straße 84 22946 Tri(cid:28)au

Bauherr: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein Kieler Straße 19 24768 Rendsburg

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Baubeschreibung

ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN

LAGE DES BAUGRUNDSTÜCKES Das Baugrundstück ist in zwei Flurstücke geteilt. Ein Flurstück befindet sich in der Gemeinde Grande und das Zweite in der Gemeinde Trittau. Beide liegen im Kreis Stormarn im Land Schleswig-Holstein. Die Gemeinden Grande und Trittau liegen etwas 30 km östlich von Hamburg und werden vom Amt Trittau aus (Sitz ist der Europaplatz 5 in Trittau) verwaltet. Im Süden bildet der Fluss Bille die Grenze zum Kreis Herzogtum Lauenburg. Das Grundstück liegt an der Straße Möllner Landstraße – Hamburger Straße (Landes-straße L94), ca. 1,2 km nördlich vom Ort Grande und ca. 1,0 km südlich vom Ort Trittau. Die Anschlussstelle zur B404 ist in Sichtweite ca. 500 m entfernt. In unmittelbarer Nähe befindet sich der Autobahnzubringer 6 Schwarzenbek/ Grande zur A24.

Derzeit laufen die Erschließungsarbeiten auf dem Baufeld. Eine Abbiegespur mitsamt befestigter Fläche als Zufahrt wurde 2024 als vorgezogene Maßnahme errichtet. Eine Firma für Erdbau und Kanalarbeiten ist u.a.. mit den Maßnahmen Bodenaustausch und Geländeregulierung beauftragt. Diese Maßnahmen sind im betreffenden Baufeld vor Beginn der Leistungen des AN für die ausgeschriebene Leistung abgeschlossen.

ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG

In der Baumaßnahme "Neubau Straßenmeisterei Grande" sind folgende Gebäude und Anlagen geplant:

Gebäude 1: Betriebsgebäude inkl. Büros für Bauüberwachung Gebäude 2: Groß-KFZ-Halle mit Werkstatt und Waschhalle Gebäude 3: Klein-KFZ-Halle Gebäude 4: Lagerhalle Gebäude 5: Funktionsbereich Streustofflagerung Gebäude 6: Remise (offene Unterstand mit 7 Achsen) Gebäude 7: Materialboxen Gebäude 8: Betriebstankanlage Anlagen:

  • Außenwaschplatz
  • Containerplätze
  • PKW-Stellplätze für Beschäftigte inkl. Vorrichtung zum Aufladen von E-Auto und Besucher-Stellplätze
  • Dienstfahrzeug-Stellplätze für die Meisterei und für die Bauüberwachung, inkl. Vorrichtung zum Aufladen von E-Auto
  • Löschwasserbehälter – Volumen 200 m3, überfahrbar

Die Anlage wird abschnittsweise realisiert. Parallel zu den Leistungen an der Groß-KFZ-Halle laufen Leistungen zur Errichtung der Salzlagerhalle (durch Dritte) parallel. Gemäß Bauablaufplan sind parallel weitere Gewerke auf der Baustelle mit den Ausführungen beauftragt.

Es wird eine komplette Leistungsübernahme für den ausgeschriebenen Leistungsumfang erwartet. Gegenstand des Vertrages sind die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Lieferungen und Leistungen, einschließlich sämtlicher Nebenleistungen, die zur technisch einwandfreien Ausführung der Arbeit erforderlich sind. Der Bieter ist verpflichtet, die Leistungsbeschreibung auf Vollständigkeit und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck und die zu erwartenden Beanspruchungen zu prüfen.

AUSFÜHRUNG Die Bauausführung ist unter laufender Abstimmung mit der örtlichen Bauüberwachung des Auftraggebers nach der vorher festgelegten Bau- und Terminplanung vorzunehmen.

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Abweichungen in der Bauausführung sind nur mit Zustimmung der örtlichen Bauüberwachung und im schriftlichen Einvernehmen mit dem Auftraggeber möglich. Der AN koordiniert eigenverantwortlich seine Leistungen in Zeitfolge und Arbeitstechnologie im notwendigen Umfang mit weiteren am Bau beteiligten Unternehmen in laufender Abstimmung mit der Bauüberwachung des AG auf der Basis des Terminplanes, für dessen Einhaltung er allein verantwortlich ist. Technologisch bedingte Bauabläufe werden nicht gesondert vergütet. Der AN hat die örtliche Bauüberwachung von allen wichtigen Maßnahmen und Ergebnissen auf der Baustelle zu unterrichten. Der AN ist verpflichtet, der Bauüberwachung jede geforderte Auskunft im Zusammenhang mit den Bauarbeiten zu geben und ihm alle einschlägigen Unterlagen und Berichte zur Verfügung zu stellen. Der AN hat zur Leitung der Arbeiten einen hinsichtlich der Bauleistungen besonders erfahrenen und qualifizierten Bauleiter zu stellen und ihn zu bevollmächtigen die Baustelle verantwortlich zu leiten. Dieser Bauleiter übernimmt auch alle Funktionen des "Verantwortlichen Bauleiters" entsprechend der Landesbauordnung.

LAGERFLÄCHEN Auf dem Grundstück sind begrenzt Freiflächen für die Lagerung von Baumaterial vorhanden. Notwendige Flächenbefestigungen sind durch den AN zu schaffen. Der AN ist selbst für die Sicherung seiner Lagerflächen verantwortlich. Material- und Unterkunftsräume werden bauseits nicht zur Verfügung gestellt.

Der Plan zur Baustelleneinrichtung ist als Vorschlag zu sehen und stellt die Zufahrt und möglichen Lagerflächen für die Ausführung der Leistungen des AN dar. Den Einsatz von Hochbau- bzw. Mobilkränen hat der AN auf den eigenen Bedarf auszurichten. Anschlusswerte für den Einsatz von Maschinen sind im Vorfeld abzustimmen.

VERSORGUNG (BAUWASSER/BAUSTROM) Durch den Auftraggeber (AG) wird ein Baustromschrank in ca. 50 m Entfernung und ein Bauwasseranschluss (1/2") in ca. 100 m Entfernung zur Verfügung gestellt. Abnahme, Verteilung und Vorhaltung mit entsprechenden Anschlussleitungen (für Wasser in frostgeschützter Ausführung) hat durch den jeweiligen Auftragnehmer (AN) zu erfolgen. Diese Kosten sind in die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. Das Abwasser ist durch den AN vorschriftsmäßig zu entsorgen. Abwasserleitungen sind auf dem Gelände zum Zeitpunkt der Bauausführung vorhanden.

HAFTUNG / VERSICHERUNGEN Der Auftragnehmer (AN) schließt auf seine Kosten eine Bauleistungsversicherung mit ausreichender Deckung nach den Allgemeinen Bedingungen für Bauleistungsversicherung von Gebäuden ab. Der Abschluss der Bauleistungsversicherung ist dem Auftraggeber spätestens vor Beginn der Leistungserbringung unaufgefordert nachzuweisen.

ERBRINGEN VON PLANUNGSLEISTUNGEN / AUSFÜHRUNGSUNTERLAGEN Die Ausführung der Baumaßnahme erfolgt nach Zeichnungen und Plänen des Planungsbüros. Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber (AG) ausdrücklich als zur Ausführung bestimmt, gekennzeichnet sind.

EINHEITSPREISE In die Angebotspreise sind alle zur Herstellung und Vollendung der Arbeiten notwendigen Lieferungen, Leistungen und

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Nebenleistungen, sowie Kosten und Nebenarbeiten wie Fracht, Verpackung, Auslösung, An-, Ab- und Zwischentransporte von Materialien usw. einzurechnen. Alle Leistungen dieses Leistungsverzeichnisses verstehen sich gemäß VOB einschl. Materiallieferung, falls dies nicht durch den Ausdruck "Material des AG" ausgeschlossen ist.

Die Einheitspreise enthalten u.a. die Kosten für:

  • sämtliche Werkstattzeichnungen, soweit sie für die ordnungsgemäße Ausführung aller vertraglichen Bauwerksteile erforderlich sind bzw. vom Auftraggeber oder Ingenieur als notwendig erachtet werden, einschl. zugehöriger prüffähiger Berechnungen und Nachweise sowie eventuell erforderlicher Bedienungsanweisungen usw.;
  • alle erforderlichen Transporte, einschl. Auf- und Abladen sowie die sachgemäße Lagerung und Sicherung aller Baumaterialien;
  • die Auslösungen, Trennungsentschädigungen, Wege-, Übernachtungs-, Urlaubsgelder, Reisekosten, tarifliche und außertarifliche Zulagen usw.;
  • die Prämien für Haftpflicht-, Baugeräte-, Bauwesen-, Montage- und sonstige Versicherungen;
  • die Sicherung aller voll oder teilweise fertig gestellten Bauleistungen zur gefahrlosen Überbrückung der Bauzustände;
  • die Mehraufwendungen jeder Art bei Arbeitserschwernissen und Arbeitsunterbrechungen aus den verschiedensten Ursachen wie Regen, Sturm, Frost und dergleichen;
  • die Vermessungsarbeiten, soweit sie für die Bauausführung, die Abrechnung der Bauleistungen und Erstellen der Bestandspläne erforderlich sind;

Die Baustelleneinrichtung ist gesondert auszuweisen. Für nutzlos aufgewendete An- und Abfahrtzeiten, Wartezeiten von Arbeitskräften, Kraftfahrzeugen und Geräten erfolgt keine gesonderte Vergütung.

HINWEISE ZUR AUSSCHREIBUNG Änderungen in den Ausschreibungsunterlagen sind nicht zulässig. Sollte ein anderes Fabrikat als die Richtqualität angeboten werden, ist die Gleichwertigkeit des Materials durch entspr. Zertifikate und Eignungsnachweise durch den Bieter b e i A n g e b o t s a b g a b e nachzuweisen. Auf Anforderung sind dem Bauherrn/ Architekten Muster des angebotenen Fabrikates vorzulegen.

AUFMASS UND ABRECHNUNG Mengenberechnungen sind in Papierform und als DA 11 REB

  • VB 23.003 zu übergeben.

INFORMATIONSPFLICHT DES BIETERS Der Bieter hat sich von Art, Umfang und Besonderheiten der Leistungen ein umfassendes Bild zu verschaffen und ist für die Beschaffung von weiteren Unterlagen und Informationen, die er für sein Angebot benötigt, selbst verantwortlich, soweit sie nicht vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden können. Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter den Auftraggeber schriftlich darauf hinzuweisen.

DOKUMENTATION UND BESTANDSZEICHNUNGEN Von allen wichtigen Bauphasen hat der Auftragnehmer (AN) Fotografien anzufertigen und dem Auftraggeber auf Datenträger zu liefern. Der Auftragnehmer hat nach Fertigstellung des Bauwerkes von allen für die Ausführung benutzten Zeichnungen Bestandszeichnungen zu erstellen. Kopien der Bestandszeichnungen sind mit der Schlussabrechnung in 3-facher Ausfertigung für die Bauwerksakten des Auftraggebers zu liefern, sowie auf Datenträger in DXF- bzw. DWG- und im PDF-Format (siehe Titel Baustelleneinrichtung). Die hierfür erforderlichen Aufmaße sind vom Auftragnehmer durchzuführen. Die Übereinstimmung mit der

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Ausführung ist vom Auftragnehmer und der örtlichen Bauaufsicht auf den Kopien mit Stempel und Unterschrift zu bescheinigen.

........................................................, den.................................

................................................................................................ Arbeitnehmer

Vorbemerkungen Vorgehängte Hinterlüftete Fassade:

Die Ausführung von vorgehängten hinterlüfteten Fassaden hat nach den Allgemeinen Anerkannten Regeln der Technik bzw. nach dem Stand der Technik zu erfolgen. Zur Errichtung einer vorgehängten hinterlüfteten Fassade hat der Auftragnehmer gemäß der Landesbauordnung ein Verwendbarkeitsnachweis (bspw. Norm, ETA, CE-Kennzeichnung, Leistungserklärung, abP oder abZ) zu erbringen. Angaben aus der Zulassung hinsichtlich Beschaffenheit der Unterkonstruktion oder den Befestigungs-, Verankerungs- bzw. Verbindungselementen sind zu berücksichtigen. Die Angaben zur Bemessung der Unterkonstruktion inkl. Verankerung zum Bauwerk und die Befestigung der Fassadenbekleidung sind als Richtwerte anzusehen und sind gesondert durch einen Fachplaner des AN (gesonderte Vergütung) nachzuweisen. Erhöhte Winddruck oder Windsogbelastungen an den unterschiedlichen Gebäudebereichen erfordern zusätzliche Befestigungs- bzw. Verbindungsmittel sowie geringere Achsabstände der Unterkonstruktion. Dieses ist durch eine statische Berechnung nachzuweisen und entsprechend zu kalkulieren. Auf Einheitlichkeit der Materialien ist bei der Auswahl und Beschaffung zu achten. Probestücke, Farbproben und dergl. hat der Auftragnehmer kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Erstellung von Musterflächen wird, sofern nicht anders beschrieben, gesondert vergütet. Die spezifischen Hersteller- und Ausführungsangaben sowie Montageanleitungen sind zwingend einzuhalten, sofern kein Wiederspruch zu den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik vorliegt. Die sichtbaren Kanten der Fassadentafel sind vor der Montage leicht zu brechen. Die Ausbildung von Fest-, Gleit- und Langlochpunkten ist gemäß der Montagerichtlinie durchzuführen. Die Fassadenplatten sind auf der Baustelle bis zur Montage gegen Witterungseinflüsse zu schützen. Die Schutzfolie auf den Fassadentafeln muss sobald als möglich nach der Montage entfernt werden. Die Fassadentafeln sind bei einer mechanischen Befestigung nicht zu beschädigen, dabei ist das Anzugsdrehmoment bzw. der Anpressdruck zu überprüfen. Die verwendeten Werkstoffe sind aufeinander abzustimmen. Insbesondere dürfen keine ungünstigen Wechselwirkungen (bspw. Kontaktkorrosion, Dehnungen, Materialunverträglichkeiten) auftreten. Der Ausgleich von Rohbautoleranzen nach DIN 18202 sind einzukalkulieren. Erhöhte Anforderungen an die Toleranzen sind gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Bei Fugenbreiten wird eine Toleranz mit mindestens ± 20% empfohlen. (vgl. FVHF-Leitlinie - Planung und Ausführung von vorgehängten hinterlüfteten Fassaden (VHF), Stand 01.11.2017, Kapitel 3) Besondere Sorgfalt ist auf die Ausbildung aller Fugen, An- / Abschlüsse sowie von Kanten- und Eckausbildungen zu legen. Besondere Sorgfalt ist auf die Anordnung und Gleichmäßigkeit bei Plattenstößen sowie beim Befestigungs- und Fugenbild zu legen. Besondere Sorgfalt ist auf die Ebenheit der Oberfläche von Fassadenbekleidung zu legen. Die konstruktive Wasserführung ist durch entsprechende Maßnahmen vorzusehen. Dabei sind die Mindestüberstände von bspw. Fensterbänken, Abdeckblechen und Dächern zu berücksichtigen. Die Unterkonstruktionen sind flucht- und lotrecht, statisch bemessen und gemäß den Formaten der Tafelbekleidung zu montieren. Die Verbindungs- und Befestigungsart der Einzelteile (Unterkonstruktion / Tafelbekleidung) müssen die Bewegungen an den Bauteilen und dem Bauwerk aufnehmen können. Dabei sind die Schraubverbindungen gegen selbstständiges Lösen zu sichern. Zum Höhenausgleich der Konstruktion sind geeignete Unterlegplatten, Keile o.‰. zu verwenden. Die Lage der Materialien ist zu sichern. Die Montage der Tragprofile und der Fassadenbekleidung sind mit entsprechenden Gleitmöglichkeiten zu versehen.

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Hinterlüftungsraum

Der freie Hinterlüftungsraum zwischen der Innenseite der Bekleidung einschließlich etwaiger Schalungen und der Außenwand bzw. der Wärmedämmung muss mindestens 20 mm betragen. Bei vertikal angeordneten Trapez-oder Wellprofiltafeln darf die Bekleidung streifenförmig aufliegen, wobei sicherzustellen ist, dass der freie horizontale Hinterlüftungsquerschnitt mindestens 200 cm2/m beträgt. Bei Holzunterkonstruktionen ist die Querschnittsminderung durch den Holzanteil zu berücksichtigen. Der Hinterlüftungsraum darf z.B. durch die Unterkonstruktion oder durch Wandunebenheiten örtlich bis auf 5 mm reduziert werden. Für die Funktionsfähigkeit der Hinterlüftung müssen freie Be-und Entlüftungsöffnungen von mindestens 50 cm2/m Wandlänge vorhanden sein. Querschnittseinengungen durch z. B. Lüftungsgitter als Kleintierschutz sind zu berücksichtigen. Zu- und Abluftöffnungen mit einer Spaltbreite von über 20 mm sind mit Lüftungsgittern abzudecken, als Lochgröße der Gitter werden 5 bis 8 mm empfohlen. Die Be- und Entlüftungen sind konstruktiv so auszubilden, dass ihre Funktionstüchtigkeit gewährleistet ist. Grundsätzlich sind bei allen Wandunterbrechungen (Fenstern,Türen usw.) im Sturzbereich und unterhalb der Sohlbänke Zu- und Abluftöffnungen anzuordnen. Bei Öffnungen bis zu einer Breite von 1,5 m kann, sofern eine entsprechende Querdurchlüftung sichergestellt ist, auf die Anordnung von Zu- und Abluftöffnungen verzichtet werden.

Wärmedämmung Dämmplatten sind dichtgestoßen und im Verband zu verlegen. Dies gilt insbesondere auch an den Gebäudeecken. Sie müssen am Untergrund anliegen, um eine Hinterströmung zu vermeiden und sind gegen deren Lageverschiebung zu sichern. Grundsätzlich sind ganze Dämmplatten zu verlegen. Passstücke sollten >150mm sein. Passstücke dürfen nur in der Fläche und nicht an Gebäudekanten eingebaut werden. Die Dämmplatten müssen lückenlos und in ihrer Lage dauerhaft gesichert angebracht werden (in Abhängigkeit der verwendeten Unterkonstruktion ist die Lagesicherung mittels Dübeln, Kleben, Klemmen/ mechanisches Anpressen möglich). Hierbei sind die auftretenden Windkräfte jederzeit, auch während der Montage, zu berücksichtigen. Ein zu starkes Eindrücken der Dämmung im Bereich der Dämmstoffhalter ist zu vermeiden. Die Wärmedämmung ist sorgfältig an die Durchdringungspunkte der Unterkonstruktion anzuarbeiten. Im Spritzwasserbereich sind feuchteunempfindliche Dämmstoffe einzusetzen. Grundsätzlich sind etwaige nationale Vorschriften und Verlegevorschriften des Dämmstoffherstellers zu beachten.

Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB Teile A, B und C) unter besonderer Berücksichtigung der ATV (Allgemeine, technische Vorbemerkungen) in aktuell gültiger Fassung: (cid:1) DIN 1960, VOB Teil A: Allg. Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen (cid:1) DIN 1961, VOB Teil B: Allg. Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (cid:1) DIN 18299, VOB Teil C: Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art (cid:1) DIN 18334, VOB Teil C: Zimmer- und Holzbauarbeiten (cid:1) DIN 18338, VOB Teil C: Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten (cid:1) DIN 18339, VOB Teil C: Klempnerarbeiten (cid:1) DIN 18351, VOB Teil C: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden (cid:1) DIN 18360, VOB Teil C: Metallbauarbeiten (cid:1) DIN 18384, VOB Teil C: Blitzschutzanlagen (cid:1) DIN 18451, VOB Teil C: Gerüstarbeiten

Aufmaß und Abrechnung: Alle Preise nach m2 gelten im übrigen für die fertige Leistung einschließlich Überdeckung und Verschnitt. Das Aufmaß der Leistungen hat nach VOB prüffähig zu erfolgen. Die Abrechnung hat auf Grundlage des Raumbusches zu erfolgen. Mengenberechnungen sind in Papierform und als DA 11 REB - VB 23.003 zu übergeben. Die Positionsreihenfolge ist wie im LV einzuhalten. Teilleistungen, die nach Fertigstellung der Gesamtleistung nicht mehr nachvollziehbar sind, sind mit der Bauleitung gemeinsam auf zumessen.

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