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Vergabestelle
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Ort Rendsburg Schleswig-Holstein D atum: 04.09.2026 Standort Rendsburg Tel.: 04331/784-0 Kieler Str. 19 Fax: 04331/784-444 24768 Rendsburg E-Mail: vergabegruppe-rendsburg@lbv-sh.landsh.de Az-Nr.: 16110
LBV-SH, Postfach 180, 24757 Rendsburg
Vergabeart
Offenes Verfahren
Nichtoffenes Verfahren
Wettbewerblicher Dialog
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
Innovationspartnerschaft
Ablauf der Angebotsfrist: Datum: 06 . 1 0 . 2 0 2 6 Uhrzeit: 1 0 : 3 5
Bindefrist endet am: 13.11.2026
EU-Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
- Straßenbau - Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 2 der VOB/A
Bezeichnung der Bauleistung:
| L000SH002701 | SM414 Neubau Straßenmeisterei Grande |
|---|---|
| 09_40226_084501 | Los 106 Hinterlüftete Fassade |
A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
HVA B-StB Teilnahmebedingungen
HVA B-StB Gewichtung der Zuschlagskriterien
HVA B-StB Mindestanforderungen Nebenangebote
HVA B-StB Vorzulegende Unterlagen
HVA B-StB Information Datenschutz
B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
Leistungsbeschreibung
HVA B-StB Besondere Vertragsbedingungen – Straßenbau –
HVA B-StB Weitere Besondere Vertragsbedingungen – Straßenbau –
SH SH HVA B-StB EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe S 03-23 1
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C) Anlagen, die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
HVA B-StB Angebotsschreiben
Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm
HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung
HVA B-StB Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen
HVA B-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
HVA B-StB Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit
HVA B-StB Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
HVA B-StB Verpflichtungserklärung VGSH
Bieterangabenverzeichnis
D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:
HVA B-StB Verpflichtungserklärung Eigenerklärung im Bezug auf Russland
1 Es ist beabsichtigt, die oben genannte Leistung im Namen und für Rechnung
des Landes Schleswig-Holstein
endvertreten durch den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein,
zu vergeben.
2 Kommunikation:
Die Kommunikation erfolgt:
elektronisch über die Vergabeplattform
in Kombination: bis zur Angebotsöffnung elektronisch über die Vergabeplattform; danach schriftlich oder in Textform (Anschrift nachstehend): Name: Landesbetrieb Straßenbau und Ve rk ehr Fax: 04331/784-444 Schleswig-Holstein E-Mail: vergabegruppe-rendsburg@lbv-sh.landsh.de Straße: Kieler Str. 19 PLZ/Ort: 24768 Rendsburg
3 Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise):
3.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
Siehe Vordruck „HVA B-StB Vorzulegende Unterlagen (Abschnitt 1: „Mit dem Angebot vorzulegen“)“
3.2 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot auf gesonderter Anlage zu den in der Anlage Vordruck
HVA B-StB Gewichtung der Zuschlagskriterien genannten bzw. angekreuzten Zuschlagskriterien
vorzulegen:
Siehe Vordruck „HVA B-StB Vorzulegende Unterlagen (Abschnitt 2: „Unterlagen zu den
Zuschlagskriterien“)
3.3 Nachforderung:
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden
nachgefordert.
nicht nachgefordert.
SH SH HVA B-StB EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe S 03-23 2
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3.4 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
Siehe Vordruck „HVA B-StB Vorzulegende Unterlagen (Abschnitt 3: „Auf gesondertes Verlagen
vorzulegen“)“
4 Losweise Vergabe:
Nein
Ja, Angebotsabgabe ist zugelassen
nur für ein Los
für ein oder mehrere Lose
für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
Bei zugelassener Angebotsabgabe für mehr als ein Los; maximale Anzahl der Lose, die
an einen Bieter vergeben werden können:
Zugehörige Regelung zur Auswahl der Lose:
5 Abgabe mehrerer Hauptangebote
Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist
zugelassen. Werden mehrere Hauptangebote abgegeben, muss jedes aus sich heraus zuschlagsfähig sein. § 13 Absatz 1, Nummer 2 VOB/A gilt für jedes Hauptangebot.
nicht zugelassen.
6 Nebenangebote
6.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen; Nr. 4 der EU-Teilnahmebedingungen gilt nicht
6.2 Nebenangebote sind zugelassen (s. auch Nr. 4 der EU-Teilnahmebedingungen) – ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten –
für die gesamte Leistung
nur für nachfolgend genannte Bereiche
mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche
unter folgenden weiteren Bedingungen:
Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen
Nebenangebote mit Pauschalierungen für Leistungen im Erdbau sind nicht zugelassen
Nebenangebote zur Verkürzung der Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen sind zugelassen. Nebenangebote für eine Verkürzung der Einzelfristen für Verkehrs- beschränkungen müssen folgende Angaben und Unterlagen enthalten:
- Anzahl der Kalendertage der Verkürzung,
- Kosten für die Verkürzung gesondert für: • Mehr-/Minderkosten für jede Leistungsposition,
SH SH HVA B-StB EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe S 03-23 3
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• ggf. gesonderte OZ (Positionen) für durch die Verkürzung erforderlich werdende Leistungen, z. B. zusätzliche Baustelleneinrichtungen und Baustellensicherung, gesonderte OZ für Beleuchtung etc.
- Verbindlicher Bauablaufplan mit allen wichtigen terminlichen Einzelheiten der beschleunigten Baudurchführung,
- Erläuterungen zur Sicherstellung der angebotenen verkürzten Fristen,
- Erläuterungen zur Sicherstellung der Qualität,
- Erläuterungen zum gewählten Bauverfahren, Art und Anzahl der vorgesehenen Baugeräte, Personaleinsatz.
Zusätzlich zu Nr. 4 der Teilnahmebedingungen gilt:
Nebenangebote müssen die Mindestanforderungen der Baubeschreibung Abschnitt 1.5 und die Vorgaben in den einschlägigen Regelwerken gemäß beigefügtem Vordruck HVA B-StB Mindestanforderungen Nebenangebote erfüllen.
- Asphaltdecken und -tragschichten: Nebenangebote, die als Alternative zum Hauptangebot eine Repave- bzw. Remix-Maßnahme vorsehen, werden nicht gewertet.
- Frostschutzschichten: Wenn in der Ausschreibung für die obere Lage der Frostschutzschicht eine Verfestigung mit hydraulischen Bindemitteln vorgesehen ist, werden Nebenangebote, die die Verwendung eines Kies-Sand-Gemisches beinhalten, nicht gewertet. Bei einer Verfestigung der Frostschutzschicht im Baumischverfahren ist eine Verwendung von Normalzement nicht gleichwertig. Entsprechende Nebenangebote werden nicht gewertet.
- Fahrbahndecken aus Beton: Nebenangebote, die als Alternative zum Hauptangebot eine Fahrbahndecke aus Beton vorsehen, werden nur gewertet, wenn über den gesamten Querschnitt die Dübelverteilung nach Ausführungsart B1 gem. ZTV Beton vorgesehen ist.
- Stoffpreisgleitung: Ist in den Vergabeunterlagen eine Stoffpreisgleitung vorgesehen, werden Nebenangebote mit einem Verzicht auf eine Stoffpreisgleitung nicht gewertet.
7 Angebotswertung:
Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote:
Zuschlagskriterium Preis
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbesondere unter Berücksichtigung preis- lich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen, ggf. monetarisierter Zuschlagskriterien sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen.
Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 v.H. eingeräumt. Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.
Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Vordruck HVA B-StB Gewichtung der Zuschlagskriterien
SH SH HVA B-StB EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe S 03-23 4
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8 Angebote können abgegeben werden:
Elektronisch
in Textform, mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel, mit qualifizierter/m Signatur/Siegel,
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/Siegel zu versehen.
Das elektronische Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.
Schriftlich (nur zugelassen in den Ausnahmefällen des § 11b EU Absatz 3 und 4)
Beigefügtes Angebotsschreiben ist zu unterschreiben und mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an die folgende Anschrift zu senden oder dort abzugeben:
siehe Briefkopf
Stelle:
Straße:
PLZ/Ort:
Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe „Angebot für …:“
zu versehen (ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels).
9 Stelle, an die sich interessierte Unternehmen oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden können (Nachprüfungsbehörde nach § 21 EU-VOB/A):
Vergabekammer (§ 156 GWB):
Name: Ve rgabekammer Schleswig-Holstein
Straße: Dü sternbrooker Weg 94 PLZ/Ort: 24 105 Kiel
10 Wertung negativer Einheitspreise
Für alle OZ (Positionen), in denen ein Erlös insbesondere für Ausbauasphalt, Stahl, Holz, Naturstein oder Natursteinpflaster einzurechnen ist und zu erwarten ist, dass der Erlös den Leistungsaufwand übersteigt, sind negative Einheitspreise für diese OZ zugelassen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer für die Entrichtung der entsprechenden Steuer bei Vorliegen eines tauschähnlichen Umsatzes selbst verantwortlich ist. Mit freundlichen Grüßen
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Bei elektronischer Versendung ohne Unterschrift gültig
SH SH HVA B-StB EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe S 03-23 5