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Beiblatt zu 2140.StB (Weitere Besondere Vertragsbedingungen)
- Gewährleistung
Es wird eine Gewährleistung von 5 Jahren für sämtliche Leistungen vereinbart.
- Vorauszahlungen für die Stahlhohlkastenträger
Vorauszahlung von einem Drittel der Netto-Stahlbausumme der Stahlhohlkastenträger zuzüglich der anteiligen Umsatzsteuer bei nachgewiesenen Fertigungsbeginn im Werk nach Stellung der Sicherheit. Vorauszahlung von einem weiteren Drittel der Netto-Stahlbausumme der Stahlhohlkastenträger zuzüglich der anteiligen Umsatzsteuer bei nachgewiesener Bereitstellung der Bauteile nach Stellung der Sicherheit. Abschlagszahlungen werden über die Vorauszahlung hinaus geleistet entsprechend dem jeweiligen Leistungsstand bis zur Höhe der Auftragssumme unter Anrechnung der Vorauszahlungen.
Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen