211 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung)
Vergabestelle Stadt Cham Datum der Versendung 12.06.2026 Marktplatz 2 Vergabeart 93413 Cham Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb Freihändige Vergabe Internationale NATO-Ausschreibung Ablauf der Angebotsfrist Datum 01.10.2026 Uhrzeit 08:00 (Er)Öffnungstermin Datum 01.10.2026 Uhrzeit 08:00 Ort on line Vergabeplattform aumass
Raum Bindefrist endet am 31.10.2026
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 1 VOB/A)
Bezeichnung der Bauleistung Maßnahmennummer Baumaßnahme 201-24 Technologiecampus Cham
Vergabenummer Leistung 201-24-301 Funktionale Leistungsbeschreibung Roh- und Ausbau
Anlagen A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind: 212 Teilnahmebedingungen (Ausgabe 2019) 216 Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen 226.H Mindestanforderungen an Nebenangebote 227.H Gewichtung der Zuschlagskriterien 242.H Instandhaltung 2440 Informationen zur Datenerhebung 2492 Online-Vergaben
B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden: Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, sonstige Anlagen 214.H Besondere Vertragsbedingungen 225 Stoffpreisgleitklausel 228 Nichteisenmetalle 2330 Nachunternehmererklärung 241 Abfall 244 Datenverarbeitung
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211 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung) 247.H Aufträge mit besonderen Anforderungen aufgrund Geheimschutz oder Sabotageschutz G enehmigu ng der Bauvoranfrage
C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind 213.H Angebotsschreiben Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis / Leistungsprogramm 124 Eigenerklärung zur Eignung 125.H Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Teilnehmer 221/222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222 224 Angebot Lohngleitklausel 233 Nachunternehmerleistungen 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten 2481 Erklärung zur Lieferung und Verwendung von gebietseigenen Pflanzen 2491 Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit Vertragsformular für Instandhaltung: W ettbewer bsregisterauszug 2 17 Eigene rklärung Bezug Russland
D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind: 126.H Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung – Nachunternehmer/Unterauftragnehmer 223 Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 2 36 Verpfli chtungserklärung
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211 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung)
1 Es ist beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen zu verge- ben im Namen und für Rechnung Stadt Cham, Marktplatz 2, 93413 Cham
diese vertreten durch: Erster Bürgermeister Martin Stoiber dieser/diese/dieses vertreten durch:
Es ist beabsichtigt, die in beigefügtem Vertragsformular bezeichneten Instandhaltungsleistungen zu vergeben im Namen und für Rechnung
diese vertreten durch:
dieser/diese/dieses vertreten durch:
2 Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform auf andere Weise (schriftlich/Textform) in Kombination: bis zur Angebots(er)öffnung elektronisch über die Vergabeplattform; danach schrift- lich oder in Textform Stelle St adt Cham Straße Ma rktplatz 2 PLZ/Ort 93 413 Cham E-Mail m elanie.gietl@cham.de Fax
3 Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise)
3.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
siehe Formblatt Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen
3.2 - frei - 3.3 Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert. teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen:
nicht nachgefordert 3.4 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
siehe Formblatt Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen
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211 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung)
4 Losweise Vergabe: 8 nein ja, Angebote sind möglich nur für ein Los für ein Los oder mehrere Lose
nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
5 Mehrere Hauptangebote Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist zugelassen Werden mehrere Hauptangebote abgegeben, muss jedes aus sich heraus zuschlagsfähig sein. § 13 Absatz 1 Nummer 2 VOB/A gilt für jedes Hauptangebot. nicht zugelassen.
6 Nebenangebote 6.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen; Nummer 4 der Teilnahmebedingungen gilt nicht.
6.2 Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nummer 4 der Teilnahmebedingungen) - ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten - für die gesamte Leistung nur für nachfolgend genannte Bereiche:
mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:
unter folgenden weiteren Bedingungen: nur in Verbindung mit einem Hauptangebot
7 Angebotswertung Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhal-tungs- angeboten.
Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Gewichtung der Zuschlagskriterien
Bei der Vergabe von Aufträgen werden Werkstätten für behinderte Menschen, Inklusionsbetriebe und an- erkannte Blindenwerkstätten als bevorzugte Bieter berücksichtigt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit
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211 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung) von Angeboten wird der von einem bevorzugten Bieter angebotene Preis mit einem Abschlag von 10 Pro- zent gewertet. Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, wird der Ermittlung des Abschlags auf den Preis nur derjenige Anteil zugrunde gelegt, den bevorzugte Bieter an dem Gesamtan- gebot der Bietergemeinschaft haben. Ist das Angebot eines bevorzugten Bieters ebenso wirtschaftlich wie das eines sonstigen Bieters, so ist dem bevorzugten Bieter der Zuschlag zu erteilen.
8 Zugelassene Angebotsabgabe Elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.
Schriftlich
Das beigefügte Angebotsschreiben ist zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu senden oder dort abzugeben: siehe Briefkopf Stelle:
Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe „Angebot für …"
| Maßnahmenummer: | Baumaßnahme: |
|---|---|
| Vergabenummer: | Leistung: |
zu versehen (ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels).
9 Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann (Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A): Regi erung der Oberpfalz, Emmeramsplatz 8, 93047 Regensburg
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212 (Teilnahmebedingungen)
Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen Einheitliche Fassung
Hinweis: Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A, Abschnitt 1). 1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständig- keiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. 2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässi- gen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. 3 Angebot
3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Ange- bot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- und fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
3.3 Eine selbstgefertigte Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbind- lich.
3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise ein- zelner Leistungspositionen in „Mischkalkulation“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wer- tung ausgeschlossen.
3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzu- geben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragser- teilung Vertragsinhalt. 4 Nebenangebote
4.1 Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschrei- ben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bau- leistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Ver- tragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende An- gaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
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212 (Teilnahmebedingungen)
4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflus- sen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelprei- sen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausge- schlossen. 5 Bietergemeinschaften
5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte / mit Siegel versehene Erklärung abzugeben. 5.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen. 6 Nachunternehmen
Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmen auszuführenden Leistungen angeben und auf Verlangen die vorgesehenen Nachunternehmen benennen. 7 Eignung
7.1 Öffentliche Ausschreibung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. er- gänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspe- zifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Ei- generklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzel- nachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeich- nis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nach- unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ ge- nannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 7.2 Beschränkte Ausschreibungen / Freihändige Vergaben Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der en- geren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen Nachunter- nehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten Nachunternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch gefor- derte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abge- fasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte Nach- unternehmer) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.
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216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen)
| Vergabenummer | ||
|---|---|---|
| 201-24-301 | ||
| Baumaßnahme Technologiecampus Cham | ||
| Leistung Funktionale Leistungsbeschreibung Roh- und Ausbau |
Ergänzung der Aufforderung zur Angebotsabgabe Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise)
1 Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind 1.1 Formblätter
Angebotsschreiben (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot)
Angaben zur Preisermittlung entsprechend den Formblättern 221 oder 222 (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot)
127 – Erklärung Bezug Russland
224 - Angebot Lohngleitklausel (wenn ein Änderungssatz angeboten wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot, zu dem ein Änderungssatz angeboten wird)
233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (wenn Teile der Leistung an Nachunternehmer ver- geben werden sollen; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem Teile der Leistung an Nachunternehmer vergeben werden sollen)
234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgege- ben wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft)
235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn sich der Bieter der Kapazi- täten anderer Unternehmen bedienen wird; bei Abgabe mehrere Hauptangebote für jedes Hauptange- bot, in dem sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient)
248 - Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot)
Vertragsformular/e Instandhaltung (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot)
2481 - Erklärung zur Lieferung und Verwendung von gebietseigenen Pflanzen
2491 - Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit
2292.StB - Erklärung zu Fahrzeug-Rückhaltesystemen
Vertragsformular für Instandhaltung:
We ttbewerbsregisterauszug
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216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen)
1.2 Unternehmensbezogene Unterlagen Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung
1.3 Leistungsbezogene Unterlagen Leistungsverzeichnis mit den Preisen
1.4 Sonstige Unterlagen Erfüllung von Mindestanforderungen, z.B. Datenblätter, Muster, spezielle Nachweise
2 Mit dem Angebot auf gesonderter Anlage vorzulegende „Unterlagen zu den Zuschlagskriterien“
Für das Zuschlagskriterium Beschleunigungsregelung: Angabe des verbindlichen Endes der Bauzeit (Datum oder Werktage je nach Vorgabe in den Besonde- ren Vertragsbedingungen) durch den Bieter unter Berücksichtigung vertraglicher Vorgaben wie z. B. Fristen, Arbeiten Dritter; das Bauende darf nicht nach dem in den Besonderen Vertragsbedingungen genannten Bauende liegen. Mit dem Angebot Abgabe eines Bauzeitenplans, als Balkenplan mit mind. folgenden Angaben: Lfd. Nr. der Tätigkeit, Tätigkeit, Anfang und Ende der jeweiligen Tätigkeit nach Datum oder Werktagen, Dauer der jeweiligen Tätigkeit, Angabe von Zwischen- und Endterminen, Zeitachse in Wochen.“
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216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen)
3 Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind 3.1 Formblätter
126 - Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Nachunternehmer/Unterauftragnehmer
236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223
3.2 Unternehmensbezogene Unterlagen (Bestätigungen der Eigenerklärungen)
Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben
Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, ge- gliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insol- venzplanes angegeben wurde)
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Fi- nanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
Vorname, Name, Geburtsdatum und Geburtsort aller Geschäftsführer und Prokuristen
Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung
Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen ge- mäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssiche- rung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)" oder gleichwertiger Nachweis.
Qualifikation der geprüften Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen und Qualifikation des Unternehmens gemäß ZTV oder gleichwertiger Qualifikationsnachweise
Prüfurkunde Schutzplanken-Montagefachmann nach ZTV oder gleichwertiger Nachweis.
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216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen)
3.3 Leistungsbezogene Unterlagen
Produktdatenblätter benannter Fabrikate
Zertifikat bzw. Einzelnachweis entsprechend der Erklärung im Formblatt 248
Zertifikat bzw. Einzelnachweis entsprechend der Erklärung im Formblatt 2481
Nachweis der im Rahmen des konkreten Beschaffungsvorgangs von der Beschaffungsstelle geforder- ten „Technischen Kriterien für den Einsatz von Fahrzeug-Rückhaltesystemen in Deutschland“, veröf- fentlicht auf der Homepage der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), durch Einzelnachweis oder Bezugnahme auf die von der BASt veröffentlichte „Technische Übersichtsliste für Fahrzeug-Rückhalte- systeme in Deutschland.
Nachweis der im Rahmen des konkreten Beschaffungsvorgangs von der Beschaffungsstelle geforder- ten „Technischen Kriterien für den Einsatz von Fahrzeug-Rückhaltesystemen in Deutschland“, veröf- fentlicht auf der Homepage der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), durch positives Begutach- tungsschreiben der BASt bzw. einer mit der BASt direkt vergleichbaren Institution eines anderen Mit- gliedstaats der Europäischen Union oder der Türkei oder einem EFTA-Staat, der Vertragspartei des EWR-Abkommens ist.
3.4 Sonstige Unterlagen
Auszüge aus der Urkalkulation zur Aufklärung auffälliger Einheitspreise
Urkalkulation
Zur Höhe des Umsatzes Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers oder eines Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrech- nungen
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214.H (Besondere Vertragsbedingungen)
| Vergabenummer | ||
|---|---|---|
| 201-24-301 | ||
| Baumaßnahme 201-24 Technologiecampus Cham | ||
| Leistung Funktionale Leistungsbeschreibung Roh- und Ausbau |
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
1 Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B) 1.1 Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen): Mit der Ausführung ist zu beginnen
am . spätestens Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens. in der KW ,spätestens am letzten Werktag dieser KW. innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum zugehen; Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt. nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) am . innerhalb von Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungs- beginn. in der KW , spätestens am letzten Werktag dieser KW. in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist. 1.2 Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Absatz 1 VOB/B sind: vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen aus dem beigefügten Bauzeitenplan: Baubeginn Baustelleneinrichtung: 06.04.2027 Fertigstellung "Dach dicht": 05.08.2027
Beginn TGA: 15.07.2027 Flächenbereitstellung: 13.03.2028
2 Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B) 2.1 Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: € (ohne Umsatzsteuer) 0 ,1 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 5 2.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auf- tragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbar- ten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den in Satz 1 genannten Prozentsatz des Teils der Auf- tragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbrin- genden Leistungen entspricht.
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214.H (Besondere Vertragsbedingungen)
2.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Ein- zelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
3 Zahlung (§ 16 VOB/B) Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gemäß § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B verlängert auf Tage
4 Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)
Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet. Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicher- heit für die Vertragserfüllung in Höhe von _ 5___ Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteu- er, ohne Nachträge) zu leisten.
5 Sicherheitsleistung für Mängelansprüche
Auf Sicherheit für die Mängelansprüche wird verzichtet. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt _ 3 ___ Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
6 Bürgschaften Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftrag- gebers zu verwenden, und zwar für
- die Vertragserfüllung das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“
- die Mängelansprüche das Formblatt „Mängelansprüchebürgschaft“
- vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen „Abschlagszahlungs-/ Voraus- gem. § 16 Absatz 1 Nummer 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt zahlungsbürgschaft“
7 Technische Spezifikationen Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame tech- nische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den aus- drücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
8 Werbung Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
9 Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln Die Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln im Rahmen der Leistungs- erbringung ist verboten.
10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen
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201-24-301
2440|L2440|V.C.2
(Informationen Datenerhebung)
Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen Stadt Cham Marktplatz 2 93413 Cham
(Vergabestelle)
Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten Ingrid Raith Stadt Cham Marktplatz 2 93413 Cham
(Datenschutzbeauftragte/r)
Zwecke der Verarbeitung, Rechtsgrundlage für die Verarbeitung und Speicherdauer
Die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten werden durch Stadt Cham Marktplatz 2 93413 Cham
(Vergabestelle)
und von dieser/m mit der Vorgangsbearbeitung beauftragte externe Dienstleister (z.B. Projektsteuerer und Planungsbüros) nach den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes/Landesdatenschutzgesetzes in der jeweils aktuellen Fassung, streng vertraulich behandelt und genutzt. Diese Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung der Bewerbung/ des Angebotes. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens werden die Daten für die Dauer der Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten gemäß den verwaltungsspezifischen und haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen aufbewahrt und anschließend gelöscht.
Die Datenerhebung und -verarbeitung beruht auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und e DSGVO i.V.m. § 3 Bundesdatenschutzgesetz sowie Art. 4 Absatz 1 BayDSG.
Ihre Rechte
Bezüglich der über Sie bei uns gespeicherten Daten haben Sie das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, Löschung nach Artikel 17 DSGVO, Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO sowie Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO.
Darüber hinaus haben Sie nach Artikel 21 DSGVO das Recht, der Verarbeitung Ihrer Daten zum o.g. Zweck jederzeit zu widersprechen.
In den genannten Fällen richten Sie Ihr Schreiben bitte an Stadt Cham Marktplatz 2 93413 Cham
(Vergabestelle)
Nach Artikel 77 DSGVO steht Ihnen ein jederzeitiges Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde zu.
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