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Arbeitsgemeinschaft Grote - SAV
zum Neubau der Seeschleuse im
Hafen der Stadt Papenburg
Planungsbegleitende Risikobeurteilung
nach DIN EN ISO 12100 für den Neubau des
Außen- und Binnentores der Seeschleuse
im Hafen der Stadt Papenburg
(Bestand der Seeschleuse im Hafen der Stadt Papenburg, 2024)
RB AHPT BHPT-OP3-001 (Entwurf) Version 1
Papenburg, den 13.09.2024
Neubau eines Schleusentores am BHPT der Seeschleuse Papenburg Planungsbegleitende Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100 1
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Inhaltsverzeichnis
-
Vorwort zur Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100 ............................. 3
-
Verwendung und Grenzen der Anlage
2.1 Allgemeines zur neuen Seeschleuse ................................................. 4
2.2 Festlegen der Grenzen
2.2.1 Verwendungsgrenzen ........................................................... 6
2.2.2 Zeitliche Grenzen .................................................................. 7
2.2.3 Räumliche Grenzen ............................................................... 7
- Identifizierung von Gefährdungen
3.1 Tor allgemein ..................................................................................... 8
3.2 Begehungen, Zugänge, Leitern, Abstiege etc. ................................... 8
3.3 Klappen, Luken etc. ........................................................................... 8
3.4 Schütze, Schützzylinder ..................................................................... 8
3.5 Torantriebsraum ................................................................................. 9
3.6 Elektrische Versorgung .................................................................... 10
3.7 Geschlossene Räume / Auftriebstanks ............................................ 10
- Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100
4.1 Matrix zur Bewertung von Risiken .................................................... 11
4.2 Performance Level ........................................................................... 12
4.3 Allgemeine Sicherheitsanforderungen und/oder Maßnahmen .............
zur Vermeidung von Gefahren ......................................................... 13
4.4 E- und steuerungstechnische Sicherheitsanforderungen und / oder ....
Maßnahmen zur Vermeidung von Gefahren .................................... 19
4.5 Risikobeurteilung
4.5.1 Tor allgemein ....................................................................... 24
4.5.2 Begehungen, Zugänge, Leitern, Abstiege etc. .................... 26
4.5.3 Klappen, Luken etc. ............................................................. 27
4.5.4 Schütze, Schützzylinder ...................................................... 27
4.5.5 Torantriebsraum .................................................................. 29
4.5.6 Elektrische Versorgung ....................................................... 31
4.5.7 Geschlossene Räume / Auftriebstanks ............................... 34
-
Normenverzeichnis ................................................................................... 35
-
Abkürzungen ............................................................................................ 40
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- Vorwort zur Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100
Der vorliegende Bericht analysiert anhand der DIN EN ISO 12100 und der
Maschinenrichtlinie MRL 2006/42/EG die vorhersehbaren Gefahren beim
Betrieb der neuen Schleusentore und bei den auszuführenden Arbeiten am
neuen Binnentor der Seeschleuse Papenburg im Rahmen der Entwurfsplanung.
Hieraus werden, in Übereinstimmung mit den Maßgaben aus dem Anhang I der
Maschinenrichtlinie und den anzuwendenden technischen Regeln, erforderliche
Maßnahmen zur Verhütung von Gefährdungen und die verbleibenden
Restrisiken ermittelt.
Die Risikobeurteilung umfasst alle vorhersehbaren Gefährdungen, denen
Personen in und auf der Anlage und bei deren bestimmungsgemäßer
Verwendung ausgesetzt sind. Diese Gefährdungen sind mechanischer,
elektrischer oder ergonomischer Art.
Der Personenkreis, der geschützt werden, muss umfasst die Gruppen, welche
die Schleuse direkt nutzen (z.B. Fachpersonal, Schifffahrt) oder auch indirekt
mit der Anlage in Kontakt kommen (Personenverkehr, Besucher,
Fremdarbeitnehmer).
Organisatorische Maßnahmen wie Ausbildung und Unterweisung helfen, die
Risiken von Unfällen bei den Personengruppen zu verringern.
Ziel ist es, die Anlage nach Abschluss der Montage und dem Einbau so zu
betreiben, dass bei bestimmungsgemäßer Verwendung keine Verletzungen und
Gesundheitsschädigungen verursacht werden.
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- Verwendung und Grenzen der Anlage
2.1. Allgemeines zur neuen Seeschleuse
Die Seeschleuse im Hafen der Stadt Papenburg gewährleistet die See-,
Binnen- sowie Sportschifffahrt und ging in ihrer jetzigen Form 1975 in Betrieb.
Bei Außenwasserständen von +2,50 m NN bis -1,50 m NN erfolgen
durchschnittlich 2.000 Schiffsschleusungen pro Jahr.
Nach 40 Jahren Betriebsdauer soll die Seeschleuse stufenweise (3 Baustufen)
während des laufenden Betriebes der vorhandenen Schleuse neu gebaut
werden, um den zukünftigen Schleusenbetrieb und die Deichsicherheit zu
gewährleisten.
In der 1. Stufe soll das Außenhaupt, in der 2. Stufe das Binnenhaupt und in der
- Stufe die Schleusenkammer neu gebaut werden. Die 1. Stufe ist Jahr 2023
abgeschlossen worden
Die Seeschleuse verbindet das Fahrwasser der Ems bei Ems-km 0 bzw. des
Dortmund-Ems-Kanals bei DEK-km 225,82 mit dem Hafen der Stadt Papenburg
und kann von Seeschiffen mit einem Tiefgang bis 5,50 m zzgl. 0,50 m Keel
Clearence angelaufen werden, deren Hauptumschlagsgüter aus Baustoffen,
Holz, Stahl, Papier, Torf, Mineralöle und Getreide bestehen.
Die Sohle der Schleuse, des Sielkanals sowie des weiterführenden Hafens liegt
auf ca. – 5,20 m NN. Die lichte Breite der Seeschleusendurchfahrt beträgt
ca. 26,5 m. Vollcontainerschiffe mit 8 Reihen und einer Schiffsbreite von 23,0 m
können die Schleuse passieren. Zwischen den Torachsen ist die Seeschleuse
ca. 155 m lang.
Baustufe 2: Neues Binnenhaupt
Die vorliegende Entwurfsplanung befasst sich mit dem Neubau eines neuen
Binnenhauptes für die Seeschleuse. Das Binnenhaupt wird wie im Bestand mit
einem Schiebetor einschließlich 4 Schützen ausgestattet und mit einem
Unterwagen, der auf Schienen eines neuen Drempels läuft sowie einen
Oberwagen, mit dem das Tor in eine seitliche Kammer verfahren werden kann.
Der Torkörper hat eine Länge von ca. 28 m und eine Höhe von ca. 12,0 m.
Gegenüber dem Bestandstor wird die Torbreite von ca. 1,90 m auf ca. 3,0 m
vergrößert, um die Stabilität zu verbessern.
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Die Schiebetore am Außen- und Binnenhaupt werden durch elektrisch-
mechanisch angetriebene Seilantriebe, die im Antriebsgebäude untergebracht
sind, bewegt
Für die Erfassung und Überwachung der Geschwindigkeiten und Positionen
werden im Antriebsstrang der Seilantriebe Drehgeber als Absolutwertgeber
eingesetzt.
Die Füll- und Entleerungsschütze im Torkörper werden mit elektrisch
betriebenen Hubzylindern (EHZ) bewegt.
Prinzipiell ist die Seeschleuse im Automatikbetrieb zu bedienen. Ein Umschalten auf
manuellen Betrieb ist grundsätzlich möglich (ohne Umgehung von relevanten
Sicherheitsfunktionen) und ggf. punktuell auch sinnvoll.
Folgende Betätigungsebenen sind festgelegt:
- Betätigungsebene Steuerstand / Touch-Panel / ggf. mobiles Panel = Priorität 1
Zentrale Überwachung und Steuerung der Tore im Normalfall
- Betätigungsebene "Vor Ort" = Priorität 2
Die elektromechanischen Seilwinden und die Schützzylinder sind direkt vor Ort zu
bedienen. Die Steuerung der Komponenten von der Vor-Ort-Betätigungsebene
erfolgt unter Umgehung der Automatisierungsprozesse. Zusätzlich sind für die
Schützzylinder und den Torantrieb Handräder vorgesehen, für die Seilwinden
steht bei Stromausfall ein weiterer Dieselmotor für den stromlosen Betrieb zur
Verfügung.
Die Vor-Ort-Steuerstelle gilt als reine Reparatur- und Not-Bedienebene.
- Not-Aus-Betätigung
Not-Aus-Taster sind an jedem Antrieb und am Schaltpult vorgesehen. Bei der
Betätigung werden jeweils Antriebsgruppen oder verfahrenstechnisch
zusammenhängende Bereiche abgeschaltet.
Die gesamte Schleusenanlage ist mit Pegelstandserfassungen für alle erforder-
lichen Pegelmessungen zum sicheren Betrieb der Schleuse sowie mit einer
Videoüberwachung ausgestattet.
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2.2. Festlegen der Grenzen
2.2.1. Verwendungsgrenzen
Die planungsbegleitende Risikobeurteilung in der Entwurfsphase umfasst den
Neubau des Binnenhauptes der Seeschleuse im Hafen der Stadt Papenburg.
Das beschriebene Binnenhaupt wird ausgelegt, konstruiert und gebaut, um bei
ausgeglichenem Wasserstand Schiffe aus einem Hafenbecken in einen Fluss
(Ems) überführen zu können. Es werden zum Schleusen immer beide Tore
(Außentor und Binnentor) geöffnet. Die Betätigung der Tore und Schütze zum
Öffnen und Schließen bzw. zum Wasserausgleich erfolgt grundsätzlich
nacheinander. Eine sogenannte „Dockschleusung“, bei der beide Tore geöffnet
sind, darf nur im Notfall und auf Anordnung durch übergeordnetes Personal bei
bestimmten Wasserständen und mit einem begrenzten Zeitfenster erfolgen.
Im geschlossenen Zustand soll die Schleuse das Hafenbecken vom
tidenabhängigen Wasserstand der Ems abschotten. Die Bedienung und
Zugänglichkeit der Anlage ist nur speziell qualifiziertem Personal der Stadt
Papenburg erlaubt. Bestimmte Bereiche der Schleuse sind aber auch der
Öffentlichkeit zugänglich. Diese Bereiche der Schleuse sind eine von der
Öffentlichkeit begehbare Ebene auf den Schleusentoren zum Überqueren der
Seeschleuse, die beim Öffnen und Schließen des Tores jedoch gesperrt wird.
Die bestimmungsgemäße Verwendung einer Schleuse besteht darin, durch
Füllen oder Leeren der Schleusenkammer Schiffe zu heben bzw. zu senken,
um eine Fallstufe zu überwinden. Tore, Füll- und Entleerungsschütze sowie
andere Komponenten der Schleuse sind so aufgebaut, dass sie als Gesamtheit
funktionieren. Um die Sicherheit für Personen und Güter im Gefahrenbereich
der Schleuse zu gewährleisten, ist es notwendig die Schleuse als Gesamtheit
zu betrachten. Sicherheitseinrichtungen verhindern z.B. das gleichzeitige
Öffnen beider Tore, verriegeln der Steuerung der Ein- und Ausfahrtsignale
gegeneinander oder gewährleisten eine schnelle Unterbrechung des
Schleusungsvorganges (Schleusen-Halt).
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2.2.2. Zeitliche Grenzen
In Anlehnung an die DIN EN ISO 12100 werden bei der Durchführung der
Risikobeurteilung folgende Lebensphasen der Schleuse betrachtet. Dabei
beträgt die geforderte Lebensdauer nach DIN 19704-1 für den Stahlbau 70
Jahre und für die Maschinenkomponenten 35 Jahre. Davon ausgenommen sind
Verschleißteile. Für elektronische Betriebsmittel ist eine Lebensdauer von
mindestens 8 Jahren vorzusehen.
I Transport, Zusammenbau, Installation
II Inbetriebnahme / Störung
III Verwendung / Schleusenbetrieb
IV Wartung / Reinigung (auch Bauwerksinspektion) und Instandsetzung /
Reparatur
V Außerbetriebnahme / Demontage / Entsorgung
2.2.3. Räumliche Grenzen
Die Risikobeurteilung bezieht sich nur auf die Häupter der Seeschleuse mit
Antriebsräume und der Seiltriebe zum Öffnen und Schließen sowie der
Steuerungs-, Überwachungs- und Kontrolleinrichtungen. Diese sind im
Wesentlichen:
-
Begehungen, Zugänge, Leitern, Abstiege im Torkörper, etc.
-
Schützantriebe (Zylinder, Aggregate....) im Torkörper,
-
Torantrieb (Unterwagen, Oberwagen mit Antriebsraum und Torantrieb),
-
Elektrische Versorgung (Schaltschränke, spannungsführende Teile, etc.),
-
Geschlossene Räume im Torkörper (Auftriebstanks),
-
Allgemeine Geometrie, scharfe Kanten, Sicherheitsabstände etc.
-
Signal- und Pegelanlagen mit ihrer Kopplung zur Steuerung.
Die Arbeiten in und an den Toren finden im Freien oder innerhalb von
Einhausungen statt. Sie und die maschinentechnische Ausrüstung sind den
klimatischen Bedingungen anzupassen. In den Toren sind die Arbeiten und die
maschinentechnische Ausrüstung vor direkten Witterungseinflüssen geschützt.
Die Ausrüstung in Schaltschränken ist vor Temperaturen <= 5°C und > 35°C zu
schützen. Betauung der elektrischen und elektronischen Bauteile ist zu
vermeiden.
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- Identifizierung von Gefährdungen
| Gefährdungsbereich: 1. Tor Allgemein | ||||
|---|---|---|---|---|
| Lfd.-Nr. | Lebensphase | Gefährdungssituation /-beschreibung | Gefährdungsart | Abschnitt n. DIN EN ISO 12100 |
| 1.1 | II - IV | Schneiden, Abschürfen oder Stoßen an scharfen Kanten, spitzen Teilen oder rauen Oberflächen | Mechanische Gefährdungen | 6.2.2.1 c) |
| 1.2 | II - IV | Ungesu nde Körperhaltung und/oder körperliche Überbelastung bei Wartung und Instandhaltung durch Vernachlässigung ergonomischer Grundsätze | Ergonomische Gefährdungen | 6.2.8 |
| 1.3 | III | Versagen der Auftriebssicherheit bzw. Überbelastung der Ober- und Unterwagen bei Leckagen an den Schwimmtanks | Mechanische Gefährdungen | 6.2.6 |
| 1.4 | II - IV | Ermüdung und/oder Stress durch unangepasste örtliche Beleuchtung im Torkörper (bei Wartung etc.), Ausfall der Energieversorgung | Ergonomische Gefährdungen | 6.2.8 |
| 1.5 | II - IV | Fehlerhafte Montage von Stahl- und Maschinenbaukomponenten | Mechanische Gefährdungen | 6.2.6 |
| 1.6 | II - IV | Mechanisches Versagen von Stahl- und Maschinenbaukomponenten | Mechanische Gefährdungen | 6.2.6 |
| 1.7 | II - IV | Gefährdungen durch unberechtigten Zugang / unbefugtes Eindringen | Mechanische Gefährdungen | 6.3.3.3 |
| Gefährdungsbereich: 2. Begehungen, Zugänge, Leitern, Abstiege etc. | ||||
| 2.1 | III / IV | Ausrutschen, Stolpern und Stürzen bei Benutzung der Begehung, Zugänge, Leitern, Abstiege etc. | Mechanische Gefährdungen | 6.3.5.6 |
| 2.2 | III / IV | Gefährdungen durch Benutzung ortsfester Leitern | Mechanische Gefährdungen | 6.3.5.6 |
| 2.3 | III / IV | Gefährdungen bei Arbeiten auf der Begehung am Wasser | Gefährdungen im Zusammenhang mit der Einsatzumgebung der Maschine | 6.2.6 |
| 2.4 | III | Gefährdung Unbeteiligter durch offen stehende Absperrungen der oberen Begehung auf dem Schleusentor beim Schleusungsvorgang | Mechanische Gefährdungen | 6.3.3.3 |
| 2.5 | III / IV | Absturzgefahr von der oberen Begehung auf dem Schiebetor. Begehung ist zwischen den Schleusungen öffentlicher Verkehrsweg | Mechanische Gefährdungen | 6.3.5.6 |
| Gefährdungsbereich: 3. Klappen, Luken, etc. | ||||
| 3.1 | III / IV | Quetschen, Scheren und Stoßen von Körperteilen im Bereich von beweglichen Klappen, Luken etc. | Mechanische Gefährdungen | 6.2.3 / 6.2.8 |
| Gefährdungsbereich: 4. Schütze, Schützzylinder | ||||
| 4.1 | IV | Gefährdungen bei Wartungsarbeiten in den Durchflussöffnungen unterhalb angehobener Schütze durch unvorhergesehene Absenkvorgänge / unbeabsichtigtes Anfahren bzw. Antriebszylinder ist nicht druck- und spannungslos | Mechanische Gefährdungen | 6.2.11 |
| 4.2 | IV | Stolpern, Stoßen und Stürzen bei Wartungs-, Inspektions- und Umbauarbeiten beim Einstieg in die Durchflussöffnungen | Mechanische Gefährdungen | 6.2.7 |
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[Seite 9: gedrehter Text]
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| Gefährd ungsbereich: 6. Elektrische Versorgung | ||||
|---|---|---|---|---|
| Lfd.-Nr. | Lebensphase | Gefährdungssituation /-beschreibung | Gefährdungsart | Abschnitt n. DIN EN ISO 12100 |
| 6.1 | Alle | Stromschlag durch Isolations- bzw. Anschlussfehler spannungsführender Teile bei direkter Berührung im Bereich der gesamten elektrischen Anlage | Elektrische Gefährdungen | 6.2.9 |
| 6.2 | Alle | Elektrischer Schlag beim Öffnen von Schaltschränken, Gehäusen etc. | Elektrische Gefährdungen | 6.2.9 |
| 6.3 | II / IV | Gefährdungen durch Ausfall von Komponenten bei Überflutung spannungsführender Teile durch Hochwasser | Eletrische Gefährdungen | 6.2.9 |
| 6.4 | II / IV | Verbrennungen bzw. Stromschlag in die Toranlage | Gefährdungen mit der Einsatzumgebung der Maschine | 6.2.11.11 |
| 6.5 | Alle | Gefährdungen durch unsachgemäße Installation | Elektrische Gefährdungen | 6.2.9 |
| 6.6 | Alle | Gefährdungen einer Brandentstehung durch fehlerhafte elektrische Anlagen, elektrische Betriebsmittel und dergleichen. | Elektrische Gefährdungen Thermische Gefährdungen | 6.2.9, 6.2.4 b), 6.2.8 c) |
| 6.7 | Gefährdungen durch Ausfall von Sensoren, wie z.B. Endlagenschalter, Messsonden etc. | Gefährdungen mit der Einsatzumgebung der Maschine | 6.2.12.4 | |
| 6.8 | Gefährdungen durch Ausfall der Energieversorgung | Gefährdungen mit der Einsatzumgebung der Maschine | 6.2.12 | |
| 6.9 | II - IV | Fehlzustände in der Steuerung - Ampelanlage für die Schifffahrt, Freigabe der Ein- oder Ausfahrt bei nicht geöffneten Toren | Mechanische Gefährdungen | 6.2.11.7 |
| 6.10 | II - IV | Fehlzustände in der Steuerung - Ampelanlage für die Schifffahrt, Schließen der Tore bei nicht gesperrter Ein- oder Ausfahrt | Mechanische Gefährdungen | 6.2.11.7 |
| 6.11 | II - IV | Fehlzustände in der Steuerung - Keine Verriegelung der öffentlichen Begehung auf dem Außentor beim Öffnen des Tores | Mechanische Gefährdungen | 6.2.11.7 |
| 6.12 | II - IV | Fehlzustände in der Steuerung - Öffnen des Tores bei nicht ausreichendem Pegelausgleich | Mechanische Gefährdungen | 6.2.11.7 |
| Gefährdungsbereich: 7. Geschlossene Räume / Auftriebstanks | ||||
| 7.1 | II / IV | Erstickungs-/ Vergiftungsgefahr durch Bildung von gefährlichen Konzentrationen giftiger Gase oder Sauerstoffmangel beim Betreten der Auftriebstanks bei Reparatur- oder Instandhaltungsmaßnahmen | Gefährdungen durch Materialien und Substanzen | 6.2.2.2 6.2.3 b) und c) |
| 7.2 | II / IV | Stolpern, Stoßen und Stürzen bei Wartungs- und Inspektionsarbeiten beim Einstieg in die Auftriebstanks | Mechanische Gefährdungen | 6.2.7 |
| 7.3 | II / IV | Stolpern, Stoßen und Stürzen bei mangelnder Beleuchtung | Mechanische Gefährdungen | 6.2.7 |
| 7.4 | II / IV | Mangelnder Bewegungsfreiraum sowie mangelnde Rettung von Personen im Bereich der Auftriebstanks | Mechanische Gefährdungen | 6.2.2.1 |
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- Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100
4.1. Matrix zur Bewertung von Risiken
Risiko [R] für allgemeine Gefahren vor der Verwendung einer
Schutzmaßnahme (VOR) bzw. allgemeine Gefahren nach Ergreifung einer
Schutzmaßnahme (NACH).
Risiko = f [SA, AD, EA, WE)
| SA: Schadensausmaß K: keine Verletzung = kein Risiko L: leichte Verletzung (reversibel) S: schwere Verletzung (irreversibel) T: Tod | AD: Aufenthaltsdauer im Gefahrenbereich S: selten bis öfter H: häufig bis dauernd |
|---|---|
| EA: Erkennen und Ausweichen der Gefahr M: möglich unter bestimmten Bedingungen K: kaum möglich | WE: Wahrscheinlichkeit des Eintretens K: klein (unwahrscheinlich) M: mittel G: groß (wird häufig eintreten) |
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4.2. Performance Level für sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen nach DIN
EN ISO 13849-1
| Schadensausmaß S1: leichte Verletzung (reversibel) S2: schwere Verletzung (irreversibel) | Häufigkeit und/oder Dauer der Gefährdungsexposition F1: selten bis öfter F2: häufig bis dauernd |
|---|---|
| Möglichkeit zur Vermeidung der Gefahr P1: möglich unter bestimmten Bedingungen P2: kaum möglich |
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4.3. Allgemeine Sicherheitsanforderungen und / oder Maßnahmen zur Vermeidung
von Gefahren
4.3.1. Allgemeines
Für den Stahlwasserbau, Maschinenbau und die E-Technik sind die
Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen im Wasserbau (ZTV-W) sowie
die einschlägigen Normen zu berücksichtigen.
Bei der Auswahl der Maßnahmen zur Minderung der ermittelten Risiken ist
nach folgender Reihenfolge vorzugehen:
- Inhärent sichere Konstruktion, d.h. die Sicherheit ist in Konstruktion und Bau
der Maschine/Anlage soweit wie möglich umzusetzen.
- Schutzmaßnahmen, d.h. Umsetzung von Schutzmaßnahmen gegen Risiken,
die sich nicht beseitigen lassen.
- Benutzerinformation, d.h. Benutzer sind über Restrisiken infolge nicht
vollständig wirksamer Schutzmaßnahmen zu unterrichten (z.B. in der
Bedienungsanleitung, entsprechend ausgebildetes Personal etc.).
4.3.2. Vermeiden oder Sichern von Gefährdungen an Quetsch, Scher- und
Einzugsstellen im Allgemeinen und bei Wartungsarbeiten
- Quetschgefahren an feststehenden Teilen der Maschinen sind durch
Einhaltung der Sicherheitsabstände nach DIN EN 349 zu vermeiden. Wenn
die Einhaltung dieser Sicherheitsabstände nicht möglich ist, müssen die
möglichen Quetschstellen durch feststehende, trennende
Schutzeinrichtungen gem. DIN EN ISO 953 gesichert werden. Können
Gefahrstellen nicht gesichert werden, so ist in der Betriebsanweisung darauf
hinzuweisen, dass erforderliche Wartungsarbeiten nur im Stillstand
durchgeführt werden dürfen. Der betroffene Anlagenteil ist abzuschalten, auf
Spannungsfreiheit zu überprüfen und gegen Wiedereinschalten zu sichern.
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- Einbau trennender Schutzeinrichtungen wie Gehäuse, Abdeckungen,
Verkleidungen, feste Schutzbügel und dgl. muss der DIN EN ISO 12100, DIN
EN 953 und DIN EN ISO 13857 entsprechen. Sie müssen so beschaffen
sein, dass sie folgende Anforderungen erfüllen:
- Sie sind, ihrer Schutzfunktion entsprechend, fest und widerstandsfähig
ausgeführt.
-
Sie können nur durch Werkzeug gelöst werden.
-
Sie verursachen keine zusätzlichen Gefährdungen.
-
Sie können nicht auf einfache Weise entfernt, umgangen oder
unwirksam gemacht werden.
4.3.3. Absturzsicherungen und Geländer
Die Art der Geländerkonstruktion (Form des Geländers, Befestigung der
Pfosten sowie für Instandsetzungsarbeiten etc.) richtet sich nach den örtlichen
Gegebenheiten. Dabei ist die DIN EN ISO 14122 (Sicherheit von Maschinen -
Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen) zu beachten.
4.3.4. Arbeitsplätze, Zugänge, Begehungen, Durchgänge
Die Anforderungen aus DIN EN ISO 14122 „Ortsfeste Zugänge zu maschinellen
Anlagen“ sind zu erfüllen.
Teil 1: Wahl eines ortsfesten Zugangs zwischen zwei Ebenen
Teil 2: Arbeitsbühnen und Laufstege
Teil 3: Treppen, Treppenleitern und Geländer
Teil 4: Ortsfeste Steigleitern
Befehlsgeräte oder zu bedienende Teile sollen möglichst vom Boden aus
zugänglich sein. Wenn dies nicht möglich ist, sind Arbeitsbühnen mit Zugängen
vorzusehen.
Wo ein Zugang für Reinigungs-, Einstell- oder Wartungsarbeiten
erforderlich ist, müssen Arbeitsbühnen und Laufstege vorhanden sein.
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Wenn Anforderungen an Durchgangshöhe und Breite (mind. 600 mm)
ausnahmsweise aus baulichen Gründen nicht eingehalten werden können,
müssen alle Gefahrenbereiche mit einer schwarzgelb gestreiften Polsterung
versehen werden. Die zugänglichen Maschinenteile dürfen, sofern dies ihre
Funktion zulässt, weder scharfe Kanten und Ecken noch raue Oberflächen
haben, die zu Verletzungen führen können. Diese Anforderung gilt ebenfalls für
die Innenteile von Maschinen, mit denen das Bedienpersonal bei Montage,
Wartungsarbeiten usw. in Berührung kommen kann.
4.3.5. Fehlerhafte Montage
Fehler bei der Montage oder der erneuten Montage bestimmter Teile, die zu
Gefahren führen können, müssen durch die Bauart dieser Teile oder andernfalls
durch Hinweise auf den Teilen selbst und/oder auf den Gehäusen unmöglich
gemacht werden. Dieselben Hinweise müssen auf den beweglichen Teilen
und/oder auf ihren Gehäusen stehen, wenn die Kenntnis der
Bewegungsrichtung für die Vermeidung einer Gefahr notwendig ist. Ggf. muss
die Betriebsanleitung zusätzliche Informationen enthalten.
Vor der Inbetriebnahme sowie nach Instandsetzungsarbeiten ist die korrekte
Montage von den montierten oder wieder montierten Bauteilen oder
Baugruppen zu überprüfen. Ein entsprechender Hinweis ist in der
Bedienungsanleitung zu geben.
4.3.6. Lärm
Alle Anlagenteile sind möglichst Lärm mindernd zu konstruieren. Es sind die
Anforderungen der Arbeitsschutzverordnungen zu erfüllen. Bei der Festlegung
von Lärmminderungsmaßnahmen ist folgende Rangfolge zu beachten:
Die Lärmemission muss am Entstehungsort verhindert werden oder so weit wie
möglich verringert werden. Technische Maßnahmen (einschließlich
Raumakustik) haben Vorrang vor organisatorischen Maßnahmen. Diese
Maßnahmen haben Vorrang vor der Verwendung von Gehörschutz.
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4.3.7. Beleuchtung
Bei Verkehrswegen und Arbeitsplätzen sind bezüglich der Beleuchtung die
Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung und hinsichtlich von explosions-
gefährdeten Bereichen die Betriebssicherheitsverordnung zu berücksichtigen.
Weitere Konkretisierungen ergeben sich aus den Arbeitsstätten-Richtlinien und
den Berufsgenossenschaftlichen Regeln (z.B. BGR 131). Beleuchtungsniveau,
Blendungsbegrenzung und Leuchtdichteverteilung sind bei der Planung und
Ausführung der Beleuchtungsanlagen von vorrangiger Bedeutung.
Wahrnehmung, Konzentration und Aufmerksamkeit werden dadurch deutlich
beeinflusst. Die Anforderungen der DIN EN 12464 sind zu beachten.
Bei der Installation der Leuchten etc. ist darauf zu achten, dass die erforderliche
freie Durchgangshöhe nicht beeinträchtigt wird.
4.3.8. Ergonomische Prinzipien
Ergonomische Prinzipien sind auch bei der Gestaltung und Anordnung von
Bedienungselementen und Warnzeichen entsprechend EN 894-1 und EN 894-2
zu berücksichtigen.
4.3.9. Anforderungen an das Verschlusssystem
Es dürfen durch angetriebene Teile des Verschlusses keine Verletzungen oder
Schäden hervorgerufen werden, die aufgrund von unbeabsichtigten oder
ungesteuerten Bewegungen entstehen können. Mögliche Ursachen hierfür ist
das Lösen von Bauteilen in jeglicher Art, wie Herabfallen oder Überfahren von
Endlagen.
Die Mindest-Sicherheitsfaktoren für die Stahlkonstruktion sind in der DIN
19704:2014 festgelegt.
Weiterhin muss die Konstruktion im Fall eines einzelnen Versagens
sicherstellen, dass kein zweites Versagen auf Grund der kurzzeitigen
Belastungen anderer Bauteile des Verschlusssystems auftritt. Für feste Teile,
z.B. Wellen und Hebel, muss ein mögliches Versagen des Tragmittels nicht
unterstellt werden, vorausgesetzt, dass sie korrekt bemessen und konstruiert
sind.
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4.3.10. Brandgefahr
Die Anlage und elektrotechnische Ausrüstung muss so konstruiert sein, dass
die Wahrscheinlichkeit eines Brandes möglichst klein ist, die Ausbreitung eines
Brandes begrenzt wird und eine sichere Evakuierung möglich ist.
Die Antriebs- bzw. Maschinenräume sind mit einem Brandmeldesystem und
geeigneten Möglichkeiten zur Rauchbewältigung auszustatten.
Für die Bekämpfung von Entstehungsbränden sind Feuerlöscheinrichtungen in
ausreichender Anzahl bereit zu halten. Das Personal muss in diese
Einrichtungen eingewiesen sein.
Können bei einem Brand Flüssigkeiten (z.B. Hydrauliköl, Kunststoffe usw.) zur
Brandausbreitung beitragen, sind ausreichende Maßnahmen zu deren
Rückhaltung zu treffen.
4.3.11. Signale und Warneinrichtungen
Akustische Informationen müssen sich ausreichend von
Umgebungsgeräuschen abheben.
Die Schallpegel von Signalen sollten um mindestens 15 dB höher liegen als die
Schallpegel von Störgeräuschen. Der A-Schallpegel von Notsignalen sollte
nicht kleiner als 75 dB sein (siehe auch DIN EN 981).
Optische Informationen müssen ausreichend sichtbar sein. Die Anordnung von
Anzeigeeinrichtungen sollen möglichst im Gesichtsfeld, gruppiert nach
Wichtigkeit der Anzeige, Häufigkeit der Benutzung, Ablesereihenfolge erfolgen
(vgl. auch DIN EN 981, DIN EN 842-1, DIN EN 894-2, DIN EN 61310-1/VDE
0113-101).
Die Größe von Schriften ist in Verbindung mit dem Blickwinkel und
Betrachtungsabstand, den Lichtverhältnissen, Kontrasten, der Anzahl
wahrzunehmender Ziffern und der Anordnung von Ziffer und Buchstaben zu
beachten (vgl. auch DIN 461, DIN 1450, DIN 43790).
Graphische Symbole für Sicherheitszeichen am Arbeitsplatz siehe BGV A8,
Anhang I Nr. 2 GefStoffV (branchenspezifische Symbole werden hier nicht
erfasst).
Neubau eines Schleusentores am BHPT der Seeschleuse Papenburg Planungsbegleitende Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100 17
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Arbeitsgemeinschaft Grote / SAV
Farbliche Gestaltung als Informationsträger soll der DIN 30601 folgen.
Informationen müssen verständlich und voneinander unterscheidbar sein. Die
Kriterien für Gefahrensignale (Warnsignale, Notsignale) müssen eindeutig und
deutlich von anderen Signalen und voneinander unterscheidbar sein.
4.3.12. Kennzeichnung
Die Mindestkennzeichnung muss enthalten:
-
den Namen und die Anschrift des Herstellers,
-
vorgeschriebene Kennzeichnungen,
-
Baujahr,
-
Bezeichnung,
-
Leistungsangaben.
Neubau eines Schleusentores am BHPT der Seeschleuse Papenburg Planungsbegleitende Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100 18
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4.4. E- und steuerungstechnische Sicherheitsanforderungen und / oder Maßnahmen zur
Vermeidung von Gefahren
4.4.1. Elektrische Ausrüstung
Es sind die Anforderungen aus DIN EN 60204-1, DIN EN 60204-11, DIN EN
61000-6-2 und DIN EN 61508 zu beachten.
Die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen - Wasserbau (ZTV-W) für
die elektrische Ausrüstung von Stahlwasserbauten“ sind anzuwenden für die
elektrische Ausrüstung der Antriebe von Stahlwasserbauten (Antriebe sind die
Gesamtheit aus elektrischen Maschinen und zugehörigen mechanischen und
elektrischen Einrichtungen, unabhängig von der räumlichen Anordnung).
Sie ergänzen die DIN 19704, „Stahlwasserbauten, Teil 3, Elektrische
Ausrüstung“, die „Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für
Bauleistungen“ (ATV-VOB/C) - Elektrische Kabel und Leitungsanlagen in
Gebäuden - DIN 18382 - und die einschlägigen elektrotechnischen DIN- und
EN-Normen sowie das VDE-Vorschriftenwerk.
4.4.2. Antriebssysteme und Kraftübertragungselemente
Die Kraftübertragungselemente zwischen den Antriebsmotoren und den
zugehörigen Maschinengruppen müssen entsprechend DIN EN ISO 13857 und
DIN EN 953 gesichert werden.
Elektrische Systeme müssen der DIN EN 60204-1 und DIN EN 61000-6-2
entsprechen.
Alle elektrischen Bauteile des Antriebssystems sind deutlich und dauerhaft zu
kennzeichnen.
Entsprechend der einschlägigen Norm DIN 19704 und der ZTV-W LB 216/2 ist
ein Überlastschutz für die Antriebe zu installieren. Beim Ansprechen einer
Überlastsicherung müssen die betroffenen Antriebe speichernd stillgesetzt
werden. Das Rücksetzen darf nicht zum Anlauf der Antriebe führen.
Maßnahmen zur Drucküberwachung sind vorzusehen.
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Arbeitsgemeinschaft Grote / SAV
Motorbetriebene Teile, die bei Energieausfall von Hand bewegt werden können,
sind so auszuführen, dass keine Gefährdung durch den Handantrieb bei
Verwendung des Kraftantriebs entsteht. Handräder sind beispielsweise als
Scheibenräder auszuführen. Bei Handpumpen ist der Hebel zur Betätigung
nach dem Gebrauch abzuziehen. Generell sind die Handbetätigungselemente
von den Antrieben zu trennen. Kann es aufgrund von zu hohen oder zu
niedrigen Temperaturen zu gefährlichen Zuständen in einem Hydrauliksystem
kommen, ist eine Überwachung der Temperatur am Hydrauliksystem
vorzunehmen.
4.4.3. Steuerungstechnische Maßnahmen / Sicherheitsbezogene Steuerungen
Im Regelbetrieb ist sicherzustellen, dass die folgenden Prozesszustände
vermieden werden:
-
beide Schiebetore (Außentor und Binnentor) sind gleichzeitig geöffnet
-
Öffnen der Schiebetore vor abgeschlossenem Pegelausgleich
-
Schiebetore sind nicht vollständig geöffnet und die Signalanlage gibt
Durchfahrt frei
- Schließen der Schiebetore bei Anwahl eines falschen Signalbilds wie z.B.
Durchfahrt frei, Torbewegung, etc.
-
Öffnen Außentor bei geöffneten Be-/Entwässerungsschützen am Binnentor
-
Einfahrts- und Ausfahrtssignale geben gleichzeitig die Durchfahrt frei
-
Einfahrts- und Ausfahrtssignale Grün bei geschlossenem Schiebetor
-
Unvorhergesehene Bewegungen von Antriebs- und Stahlwasserbauteilen
Das Vermeiden dieser Prozesszustände ist durch geeignete steuerungs-
technische Verriegelungen der Bedienebenen, Betriebsarten, Signale und
Antriebskomponenten mit- und gegeneinander sicherzustellen.
Sicherheitsbezogene Steuerungen müssen mit den Anforderungen der
folgenden Normen übereinstimmen:
- DIN EN ISO 13849-1 für Systeme, die auf mechanischen, hydraulischen oder
nicht komplexen elektrischen Techniken basieren,
- DIN EN 62061 und DIN EN 61508 für Systeme mit komplexen elektrischen,
elektronischen und programmierbaren elektronischen Techniken.
Neubau eines Schleusentores am BHPT der Seeschleuse Papenburg Planungsbegleitende Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100 20
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Arbeitsgemeinschaft Grote / SAV
Zu den sicherheitsbezogenen Steuerungen zählen die Steuerungen für Not-
Halt, Schleusen-Halt, Verriegelungssysteme und Verriegelungen für Schutzein-
richtungen
4.4.4. Energietrennung und Energieabbau, Sicherung gegen unerwarteten Anlauf
NOT-HALT
Zum Energieabbau und zur Trennung der elektrischen Ausrüstung von Energie-
quellen zwecks Stillsetzung aller kraftbetätigten Bewegungen im Notfall müssen
geeignete Mittel (Not-Halt) vorhanden sein. Ebenfalls sind Mittel zur Sicherung
gegen unerwarteten Anlauf von elektrischen Antrieben und elektrisch
angetriebenen Teilen vorzusehen.
Befehlsgeräte zur Energietrennung müssen möglichst in der Nähe der
Maschine oder der zugehörigen Maschinengruppe angeordnet werden. Die
Befehlsgeräte müssen jederzeit leicht erreichbar sein.
Durch Zuschalten der Energie (auch bei Spannungswiederkehr nach
Spannungsausfall) dürfen keine gefahrbringenden Bewegungen ausgelöst
werden.
Die Anforderungen der DIN EN 13850 sind zu berücksichtigen.
Bei Fehlern im Not-Halt-System muss automatisch ein Not-Halt ausgelöst
werden. Wenn während der Bewegung der Tore Sensoren / Daten oder die
Verbindung zu anderen Steuerungen oder der Zentralsteuerung ausfällt, ist ein
automatischer Not-Halt auszulösen.
Antriebs- und Maschinenkomponenten müssen mit Bremseinrichtungen
ausgestattet sein, die bei Betätigung der Not-Halt-Einrichtung so wirken, dass
die Nachlaufzeit der Maschinen nach dem Not-Halt-Befehl so kurz wie möglich
ist.
Neubau eines Schleusentores am BHPT der Seeschleuse Papenburg Planungsbegleitende Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100 21
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SCHLEUSEN-HALT
Zum schnellstmöglichen Stoppen des Schleusungsvorganges (alle direkten und
indirekten Bewegungen) ist ein Schleusen-Halt-Gerät an jedem Bedienstand /
jeder Bedienebene vorzusehen. Diese Schleusen-Halt-Funktion muss durch
gezieltes Schließen alle Schütze den Wasserstand in der Schleuse möglichst
schnell stabilisieren, ohne z.B. zusätzliche Gefährdungen durch
Wellenbewegungen zu erzeugen.
Die Verfahrgeschwindigkeit der Verschlüsse sollte für diesen Schleusen-Halt-
Fall die hierbei höchstmögliche Geschwindigkeit der Antriebe ausnutzen. Durch
Vor-Ort-Testen der Funktion können die Auswirkungen überprüft werden.
Weiterhin sind die übrigen Antriebe zu stoppen.
Da der Schleusen-Halt hier die primäre Sicherheitsfunktion darstellt, ist das
entsprechende Schleusen-Halt-Gerät so anzuordnen, dass es für das Bedien-
personal deutlich erkennbar und vor dem Not-Halt-Gerät erreichbar ist. Eine
Verwechslung mit anderen Steuerungsgeräten muss ausgeschlossen werden.
Bei unkoordiniertem Wechsel der Bedieneben ist an der Anlage automatisch
der Schleusen-Halt auszulösen.
Das Entriegeln der Schleusen-Halt-Funktion darf keine Bewegungen auslösen.
In der Betriebsanleitung muss die Funktion, die Verwendung und die Prüfung
der Schleusen-Halt-Geräte beschrieben sein. Die Schleusen-Halt Einrichtung
muss so beschaffen sein, dass die Entscheidung, dass Schleusen-Halt-Stellteil
zu betätigen, der Person keine Überlegungen bezüglich der sich daraus
ergebenden Wirkungen abverlangt.
Neubau eines Schleusentores am BHPT der Seeschleuse Papenburg Planungsbegleitende Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100 22
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4.4.5. Ausfall von Sensorgen / Endlagenschaltern
Elektronische und mechanische Schalter zur Erfassung von Vor- und Endlagen
werden 2-polig und mit antivalent schaltenden Signalausgängen ausgeführt. Bei
Erkennung eines Objektes werden beide Ausgänge umgeschaltet. Die
Auswerteeinheit überwacht beide Signale auf Querschluss, Kurzschluss und
Diskrepanz (00, 11, 01 > t > 01). Hierdurch erfolgt auch eine Überwachung der
Anschlussverkabelung und Klemmpunkte.
Die fehlersichere Auswertung bewirkt:
- bei gestörter Vorendlage: Fahren der Schiebetore nur mit kleiner
Geschwindigkeit in Richtung Endlage
- bei gestörter Endlage: Abschalten der Torbewegung in die betreffende
Richtung. Torbewegung nur mit kleiner Drehzahl und „Notprogramm“
möglich.
Die Endlagenerfassung wird konstruktiv so gestaltet, dass die Vor und
Endlagenschalter in Bewegungsrichtung dauerhaft belegt werden (keine
Schaltimpulse). Das mechanische „Überfahren“ einer Endlage wird durch die
konstruktive Anordnung verhindert.
Neubau eines Schleusentores am BHPT der Seeschleuse Papenburg Planungsbegleitende Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100 23
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[Seite 24: gedrehter Text]
[Seite 25]
[Seite 25: gedrehter Text]
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Arbeitsgemeinschaft Grote / SAV
| Gefährd ungsbereich: 2. Begehungen, Zugänge, Leitern, Abstiege | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Lfd.- Nr. | Lebens- phase | Gefährdungssituation /- beschreibung | Risiko VOR | PLr | Maßnahmenbeschreibung | Risiko NACH | PL | Bemerkung | ||
| 2.1 | III / IV | Ausrutschen, Stolpern und Stürzen bei Benutzung der Begehung, Zugänge etc. | SA | S | d | Normengerechte Auslegung und Berechnung von Laufstegen, Treppen etc. nach DIN 19704-1, -2 und DIN EN ISO 14122-1, -2, -3, -4. | SA | L | a | |
| AD | H | AD | S | |||||||
| EA | M | EA | M | |||||||
| WE | M | WE | M | |||||||
| R | 4 | R | 0 | |||||||
| 2.2 | III / IV | Gefährdungen durch Benutzung ortsfester Leitern | SA | S | d | Rückenschutz vorsehen, Fallhöhen reduzieren, siehe auch lfd. Nr. 2.1. | SA | L | a | |
| AD | H | AD | S | |||||||
| EA | M | EA | M | |||||||
| WE | M | WE | M | |||||||
| R | 4 | R | 0 | |||||||
| 2.3 | III / IV | Gefährdungen bei Arbeiten auf der Begehung am Wasser | SA | S | d | Geländer, rutschfeste Gitterroste, Fallhöhen reduzieren etc., siehe auch lfd. Nr. 2.1. | SA | L | a | |
| AD | H | AD | S | |||||||
| EA | M | EA | M | |||||||
| WE | M | WE | M | |||||||
| R | 4 | R | 0 | |||||||
| 2.4 | III | Gefährdung Unbeteiligter durch offen stehende Absperrungen der oberen Begehung auf dem Schleusentor beim Schleusungsvorgang | SA | T | Zugänge müssen verriegelt werden, Öffnen nur mit Schlüssel oder Spezialwerkzeug möglich, Schranke als Zugangssperre mit Endlagenschalter für Freigabe zum Öffnen des Schiebetores, Sichtkontrolle des Bedieners. | SA | L | Hinweise in der BDA | ||
| AD | H | AD | S | |||||||
| EA | M | EA | M | |||||||
| WE | M | WE | M | |||||||
| R | 8 | R | 0 | |||||||
| 2.5 | III / IV | Absturzgefahr von der oberen Begehung auf dem Schiebetor. Begehung ist zwischen den Schleusungen öffentlicher Verkehrsweg | SA | T | Brücke ist mit Geländer ausgerüstet. | SA | L | |||
| AD | S | AD | S | |||||||
| EA | M | EA | M | |||||||
| WE | G | WE | G | |||||||
| R | 7 | R | 0 |
Neubau eines Schleusentores am BHPT der Seeschleuse Papenburg Planungsbegleitende Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100 26
[Seite 27]
Arbeitsgemeinschaft Grote / SAV
| Gefährdungsbereich: 3. Klappen, Luken etc. | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Lfd.- Nr. | Lebens- phase | Gefährdungssituation /-beschreibung | Risiko VOR | PLr | Maßnahmenbeschreibung | Risiko NACH | PL | Bemerkung | ||
| 3.1 | III / IV | Quetschen, Scheren und Stoßen von Körperteilen im Bereich von beweglichen Klappen, Luken etc. | SA | S | d | Arretierung geöffneter Klappen, Luken etc., Schließüberwachung, Absturzsicherungen, Hinweise, Kennzeichnungen | SA | L | a | |
| AD | H | AD | S | |||||||
| EA | M | EA | M | |||||||
| WE | M | WE | M | |||||||
| R | 4 | R | 0 | |||||||
| Gefährdungsbereich: 4. Schütze , Schützzylinder | ||||||||||
| Lfd.- Nr. | Lebens- phase | Gefährdungssituation /-beschreibung | Risiko VOR | PLr | Maßnahmenbeschreibung | Risiko NACH | PL | Bemerkung | ||
| 4.1 | IV | Gefährdungen bei Wartungsarbeiten in den Durchflussöffnungen unterhalb angehobener Schütze durch unvorhergesehene Absenkvorgänge / unbeabsichtigtes Anfahren bzw. Antriebszylinder ist nicht druck- und spannungslos | SA | S | c | Arbeiten nur bei verriegelten Schützen und spannungslosem Antrieb, nur Fachpersonal. | SA | L | a | Hinweis in der BDA |
| AD | S | AD | S | |||||||
| EA | M | EA | M | |||||||
| WE | M | WE | M | |||||||
| R | 2 | R | 0 | |||||||
| 4.2 | IV | Stolpern, Stoßen und Stürzen bei Wartungs-, Inspektions- und Umbauarbeiten beim Einstieg in die Durchflussöffnungen | SA | S | d | Zugang über normengerecht ausgelegtem Laufsteg, absturzgesicherte und rutschfeste Arbeitsbühnen in den Schächten, nur eingewiesenes Fachpersonal, Fallhöhen > 2,0 m PSA. | SA | L | a | Hinweis in der BDA |
| AD | H | AD | S | |||||||
| EA | M | EA | M | |||||||
| WE | M | WE | M | |||||||
| R | 4 | R | 0 | |||||||
| 4.3 | III / IV | Gefährdungen beim Heben schwerer Lasten mittels Hebezeugen (z.B. Ein- oder Ausbau der Segmentschütze oder der Antriebszylinder, Setzen von Dammbalken) | SA | S | d | Nur eingewiesenes Fachpersonal, PSA. | SA | L | a | Hinweis in der BDA |
| AD | H | AD | S | |||||||
| EA | M | EA | M | |||||||
| WE | M | WE | M | |||||||
| R | 4 | R | 0 |
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Arbeitsgemeinschaft Grote / SAV
| Gefährd ungsbereich: 5. Torantriebsraum | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Lfd.- Nr. | Lebens- phase | Gefährdungssituation /- beschreibung | Risiko VOR | PLr | Maßnahmenbeschreibung | Risiko NACH | PL | Bemerkung | ||
| 5.1 | I / II | Quetschen, Scheren und Stoßen von Körperteile n bei Montage bzw. unerwarteter Anlauf bei Inbetriebnahme | SA | S | d | Benutzung geeigneter Werkzeuge und Montagehilfsmittel, kein Automatikbetrieb sondern Funktionstest nur manuell, nur qualifiziertes Montagepersonal einsetzen, bei Inbetriebnahme Bereich absperren, Zutritt für unbefugte verboten. | SA | L | a | |
| AD | H | AD | S | |||||||
| EA | M | EA | M | |||||||
| WE | M | WE | M | |||||||
| R | 4 | R | 0 | |||||||
| 5.2 | III | Geräuschemission bei Betrieb | SA | L | b | Verringerung der Geräuschemissionen durch elastische Lagerung der Maschineneinheiten, ggf. Hörschutz anordnen. | SA | L | a | Hinweise in der BDA |
| AD | H | AD | S | |||||||
| EA | M | EA | M | |||||||
| WE | G | WE | G | |||||||
| R | 1 | R | 1 | |||||||
| 5.3 | II - IV | Fehlfunktion und daraus folgend Personenschäden infolge Brandeinwirkung im Torantriebsraum | SA | S | c | Verwendung geeigneter Materialien (Kabel, Wanddurchführungen), Brandmeldeanlage mit Wärme-, Rauch- und UV-Sensoren, optische und akustische Warneinrichtungen, geeignete Feuerlöscher in ausreichender Anzahl, Fluchtwege freihalten. | SA | L | a | |
| AD | S | AD | S | |||||||
| EA | M | EA | M | |||||||
| WE | M | WE | M | |||||||
| R | 2 | R | 0 | |||||||
| 5.4 | II - IV | Einziehen / Einfangen der oberen und unteren Gliedmaßen, der Haare und Kleidung | SA | T | Verbot des Aufenthaltes von Personen im Bereich der Seilführung während des Betriebes. Schutz durch Not-Aus- Schalter. | SA | L | |||
| AD | S | AD | S | |||||||
| EA | M | EA | M | |||||||
| WE | G | WE | M | |||||||
| R | 7 | R | 0 | |||||||
| 5.5 | II - IV | Mangelnder Bewegungsfreiraum, zu geringe Abstände zu den Gefahrenstellen | SA | S | c | Zugang nur für Fachpersonal, Sicherheitsabstände einhalten, Flucht- und Rettungswege freihalten, Gefahrstellen markieren. | SA | L | a | Hinweise in der BDA |
| AD | S | AD | S | |||||||
| EA | M | EA | M | |||||||
| WE | M | WE | M | |||||||
| R | 2 | R | 0 |
Neubau eines Schleusentores am BHPT der Seeschleuse Papenburg Planungsbegleitende Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100 29
[Seite 30]
[Seite 30: gedrehter Text]
[Seite 31]
[Seite 31: gedrehter Text]
[Seite 32]
Arbeitsgemeinschaft Grote / SAV
| Lfd.- Nr. | Lebens- phase | Gefährdungssituation /-beschreibung | Risiko VOR | PLr | Maßnahmenbeschreibung | Risiko NACH | PL | Bemerkung | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 6.3 | Alle | Gefährdungen durch Ausfall von Komponenten bei Überflutung spannungsführender Teile durch Hochwasser | SA | S | c | Schaltschränke und E-Geräte in überflutungssichere Räume anordnen (Antriebsraum), ausreichende Isolierung elektrischer Leitungen, ausreichende Abdichtung von Kabelschächten, Verwendung von Schutzrohren im Außenbereich, Verwendung von E-Komponenten mit ausreichender Schutzart. | SA | L | a | |
| AD | S | AD | S | |||||||
| EA | M | EA | M | |||||||
| WE | M | WE | M | |||||||
| R | 2 | R | 0 | |||||||
| 6.4 | Alle | Verbrennungen bzw. Stromschlag in die Toranlage | SA | S | c | Berücksichtigung von Blitzschutzmaßnahmen, Maßnahmen zum Potentialausgleich, Erdungsmaßnahmen. | SA | L | a | |
| AD | S | AD | S | |||||||
| EA | M | EA | M | |||||||
| WE | M | WE | M | |||||||
| R | 2 | R | 0 | |||||||
| 6.5 | Alle | Gefährdungen durch unsachgemäße Installation | SA | S | d | Nur Fach- und Aufsichtspersonal, Installationsanweisungen und - pläne. | SA | L | a | |
| AD | H | AD | S | |||||||
| EA | M | EA | M | |||||||
| WE | M | WE | M | |||||||
| R | 4 | R | 0 | |||||||
| 6.6 | Alle | Gefährdungen einer Brandentstehung durch fehlerhafte elektrische Anlagen, elektrische Betriebsmittel und dergleichen. | SA | S | c | Verwendung geeigneter Materialien (Kabel, Wanddurchführungen), Brandmeldeanlage mit Wärme-, Rauch- und UV-Sensoren, optische und akustische Warneinrichtungen, geeignete Feuerlöscher in ausreichender Anzahl, Fluchtwege freihalten. | SA | L | a | |
| AD | S | AD | S | |||||||
| EA | M | EA | M | |||||||
| WE | M | WE | M | |||||||
| R | 2 | R | 0 | |||||||
| 6.7 | Alle | Gefährdungen durch Ausfall von Sensoren, wie z.B. Endlagenschalter, Messsonden etc. | SA | S | c | Redundanz vorsehen, Anschlagpuffer, Drehwertgeber Initiatoren mit 2 antivalent schaltenden Signalausgängen (1 Schließer, 1 Öffner), Diskrepanzüberwachung beider Signale durch SPS, Verhinderung von Schnelllauf. | SA | L | a | Hinweise in der BDA |
| AD | S | AD | S | |||||||
| EA | M | EA | M | |||||||
| WE | M | WE | M | |||||||
| R | 2 | R | 0 |
Neubau eines Schleusentores am BHPT der Seeschleuse Papenburg Planungsbegleitende Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100 32
[Seite 33]
Arbeitsgemeinschaft Grote / SAV
| Lfd.- Nr. | Lebens- phase | Gefährdungssituation /- beschreibung | Risiko VOR | PLr | Maßnahmenbeschreibung | Risiko NACH | PL | Bemerkung | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 6.8 | Alle | Gefährdungen durch Ausfall der Energieversorgung | SA | S | c | Verhinderung des Ausfalls von sicherheitsrelevanten Komponenten, Notstromversorgung etc., Selbshemmung bzw. stromlose Gängigkeit der beweglichen Teile bei Engergieausfall. | SA | L | a | Hinweise in der BDA |
| AD | S | AD | S | |||||||
| EA | M | EA | M | |||||||
| WE | M | WE | M | |||||||
| R | 2 | R | 0 | |||||||
| 6.9 | II - IV | Fehlzustände in der Steuerung - Ampelanlage für die Schifffahrt, Freigabe der Ein- oder Ausfahrt bei nicht geöffneten Toren | SA | S | c | Die sicherheitsrelevanten Überwachungen und Verriegelungen werden über sichere Betriebsmittel ausgeführt. Die sichere Position des Tores muss erfasst werden. Die Signallampen dürfen nur grün zeigen, wenn die Tore sicher geöffnet sind. | SA | L | a | |
| AD | S | AD | S | |||||||
| EA | M | EA | M | |||||||
| WE | M | WE | M | |||||||
| R | 2 | R | 0 | |||||||
| 6.10 | II - IV | Fehlzustände in der Steuerung - Ampelanlage für die Schifffahrt, Schließen der Tore bei nicht gesperrter Ein- oder Ausfahrt | SA | S | c | Die sicherheitsrelevanten Überwachungen und Verriegelungen werden über sichere Betriebsmittel ausgeführt. Die sichere Position des Tores muss erfasst werden. Die Signallampen dürfen nur grün zeigen, wenn die Tore sicher geöffnet sind. | SA | L | a | |
| AD | S | AD | S | |||||||
| EA | M | EA | M | |||||||
| WE | M | WE | M | |||||||
| R | 2 | R | 0 | |||||||
| 6.11 | II - IV | Fehlzustände in der Steuerung - Keine Verriegelung der öffentlichen Begehung auf dem Außentor beim Öffnen des Tores | SA | S | c | Die Verriegelung der öffentlichen Begehung (Schranke) ist mit einem Endlagenschalter auszustatten. Das Tor kann erst bei sicherer Verschließen der Verriegelung geöffnet werden. | SA | L | a | |
| AD | S | AD | S | |||||||
| EA | M | EA | M | |||||||
| WE | M | WE | M | |||||||
| R | 2 | R | 0 | |||||||
| 6.12 | II - IV | Fehlzustände in der Steuerung - Öffnen des Tores bei nicht ausreichendem Pegelausgleich | SA | S | c | Die Pegel in der Kammer und der Ems werden über Pegelmesseinrichtungen erfasst. Das Tor kann erst bei Pegelgleichstand geöffnet werden. | SA | L | a | |
| AD | S | AD | S | |||||||
| EA | M | EA | M | |||||||
| WE | M | WE | M | |||||||
| R | 2 | R | 0 |
Neubau eines Schleusentores am BHPT der Seeschleuse Papenburg Planungsbegleitende Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100 33
[Seite 34]
Arbeitsgemeinschaft Grote / SAV
Gefährdungsbereich: 7. Geschlossene Räume / Auftriebstanks Lfd.- Lebens- Gefährdungssituation /- Risiko PLr Maßnahmenbeschreibung Risiko PL Bemerkung Nr. phase beschreibung VOR NACH 7.1 II / IV Erstickungs-/ Vergiftungsgefahr SA S d Vor Betreten der Tanks Freimessung durchführen, bei SA L a durch Bildung von gefährlichen AD H Arbeiten in den Tanks Kontrollperson mit Sichtkontakt am AD S Konzentrationen giftiger Gase oder EA M Ausgang postieren, Rettungswege vorsehen. EA M Sauerstoffmangel beim Betreten der WE M WE M Auftriebstanks bei Reparatur- oder R 4 R 0 Instandhaltungsmaßnahmen 7.2 II / IV Stolpern, Stoßen und Stürzen bei SA S d Zugang nur für eingewiesenes Fachpersonal, PSA SA L a Hinweise in Wartungs- und Inspektionsarbeiten AD H AD S der BDA beim Einstieg in die Auftriebstanks EA M EA M WE M WE M R 4 R 0 7.3 II / IV Stolpern, Stoßen und Stürzen bei SA S d Anforderungen und Grundsätze gem. Kap. 4.3.10 dieser SA L a mangelnder Beleuchtung AD H Risikobeurteilung. AD S EA M EA M WE M WE M R 4 R 0 7.4 II / IV Mangelnder Bewegungsfreiraum SA S d Zugang nur für eingewiesenes Fachpersonal, PSA SA L a Hinweise in sowie mangelnde Rettung von AD H AD S der BDA Personen im Bereich der EA M EA M Auftriebsstanks WE M WE M R 4 R 0
Neubau eines Schleusentores am BHPT der Seeschleuse Papenburg Planungsbegleitende Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100 34
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Arbeitsgemeinschaft Grote / SAV
- Normenverzeichnis
5.1. Liste der harmonisierten Normen
DIN EN ISO 12100 Sicherheit von Maschinen – Allgemeine Gestaltungs-
leitsätze, Risikobeurteilung und Risikominderung
DIN EN 349 Sicherheit von Maschinen - Mindestabstände zur
Vermeidung des Quetschens von Körperteilen
DIN EN 614-1 Sicherheit von Maschinen - Ergonomische Gestaltungs-
grundsätze - Teil 1: Begriffe und allgemeine Leitsätze
DIN EN 614-2 Sicherheit von Maschinen - Ergonomische Gestaltungs-
grundsätze - Teil 2: Wechselwirkungen zwischen der
Gestaltung von Maschinen und den Arbeitsaufgaben
DIN EN 842 Sicherheit von Maschinen - Optische Gefahrensignale -
Allgemeine Anforderungen, Gestaltung und Prüfung
DIN EN 894-1 Sicherheit von Maschinen – Ergonomische
Anforderungen an die Gestaltung von Anzeigen und
Stellteilen – Teil1: Allgemeine Leitsätze
DIN EN 894-2 Sicherheit von Maschinen – Ergonomische
Anforderungen an die Gestaltung von Anzeigen und
Stellteilen – Teil2: Anzeigen
DIN EN 953 Gestaltung trennender Schutzeinrichtungen
DIN EN 981 Sicherheit von Maschinen - System akustischer und
optischer Gefahrensignale und Informationssignale
DIN EN 1037 Sicherheit von Maschinen – Vermeidung von
unerwartetem Anlauf
EN ISO 3740 Akustik - Bestimmung des Schallleistungspegels von
Geräuschquellen - Leitlinien zur Anwendung der
Grundnormen
EN ISO 3741 Akustik – Bestimmung der Schallleistungspegel von
Geräuschquellen aus Schalldruckmessungen –
Hallraumverfahren der Genauigkeitsklasse 1
Neubau eines Schleusentores am BHPT der Seeschleuse Papenburg Planungsbegleitende Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100 35
[Seite 36]
Arbeitsgemeinschaft Grote / SAV
DIN EN ISO 4413 Fluidtechnik – Allgemeine Regeln und sicherheits-
technische Anforderungen an Hydraulikanlagen und
deren Bauteile
DIN EN 13478 Sicherheit von Maschinen – Brandschutz
DIN EN 13849-1 Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen
DIN EN ISO 13850 Sicherheit von Maschinen – Not-Halt -
Gestaltungsgrundsätze
DIN EN ISO 13855 Sicherheit von Maschinen - Anordnung von
Schutzeinrichtungen im Hinblick auf
Annäherungsgeschwindigkeiten von Körperteilen
DIN EN ISO 13857 Sicherheit von Maschinen – Sicherheitsabstände gegen
das Erreichen von Gefährdungsbereichen mit den
oberen und unteren Gliedmaßen
DIN EN ISO 14122-1 Sicherheit von Maschinen – Ortsfeste Zugänge zu
maschinellen Anlagen – Teil1: Wahl eines ortsfesten
Zugangs zwischen zwei Ebenen
DIN EN ISO 14122-2: Sicherheit von Maschinen – Ortsfeste Zugänge zu
maschinellen Anlagen – Teil2: Arbeitsbühnen und
Laufstege
DIN EN ISO 14122-3 Sicherheit von Maschinen – Ortsfeste Zugänge zu
maschinellen Anlagen – Teil3: Treppen, Treppenleitern
und Geländer
DIN EN ISO 14122-4 Sicherheit von Maschinen – Ortsfeste Zugänge zu
maschinellen Anlagen – Teil4: Ortsfeste Steigleitern
DIN EN 60204-1 Sicherheit von Maschinen, Elektrische Ausrüstung von
Maschinen - Teil 1: Allgemeine Anforderungen
DIN EN 60204-11 Sicherheit von Maschinen - Elektrische Ausrüstung von
Maschinen - Teil 11: Anforderungen an
Hochspannungs-ausrüstung für Spannungen über 1000
V Wechselspannung oder 1500 V Gleichspannung,
aber nicht über 36 kV
DIN EN 61000-6-2 Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV),
Fachgrundnorm Störfestigkeit - Teil 2: Industriebereich
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DIN EN 61000-6-4 Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) - Teil 6-4:
Fachgrundnormen - Störaussendung für
Industriebereiche
DIN EN 61800-3 Drehzahlveränderbare elektrische Antriebe - Teil 3:
EMV- Anforderungen einschließlich spezieller
Prüfverfahren
DIN IEC 61310-1 Sicherheit von Maschinen – Anzeigen, Kennzeichnen
und Bedienen – Teil 1: Anforderungen an sichtbare,
hörbare und erkennbare Signale
DIN IEC 61310-2 Sicherheit von Maschinen – Anzeigen, Kennzeichnen
und Bedienen – Teil 2: Anforderungen an die
Kennzeichnung
DIN EN 62061 Sicherheit von Maschinen - Funktionale Sicherheit
sicherheitsbezogener elektrischer, elektronischer und
programmierbarer elektronischer Steuerungssysteme
5.2. Liste aller sonstigen Normen, Regeln und Vorschriften
EU-Richtlinien für das Inverkehrbringen
2006/42/EG (Maschinenrichtlinie)
2006/95/EG (Niederspannungsrichtlinie)
2004/108/EG (EMV-Richtlinie)
DIN 461 Graphische Darstellung in Koordinatensystemen
DIN 1450 Schriften; Leserlichkeit
DIN EN ISO 9921 Ergonomie - Beurteilung der Sprachkommunikation
DIN EN 12464-1 Licht und Beleuchtung - Beleuchtung von Arbeitsstätten
Teil 1:Abeitsstätten in Innenräumen
DIN EN 12464-2 Licht und Beleuchtung - Beleuchtung von Arbeitsstätten
Teil 2: Arbeitsplätze im Freien
DIN 19704 Stahlwasserbauten
DIN 43790 Grundregeln für die Gestaltung von Strichskalen und
Zeigern
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DIN EN 61800-1 Drehzahlveränderbare elektrische Antriebe - Teil 1:
Allgemeine Anforderungen; Festlegungen für die
Bemessung von Niederspannungs-Gleichstrom-
Antriebssystemen
DIN EN 61800-2 Drehzahlveränderbare elektrische Antriebe - Teil 2:
Allgemeine Anforderungen; Festlegungen für die
Bemessung von Niederspannungs-Wechselstrom-
Antriebssystemen mit einstellbarer Frequenz
DIN EN 61800-3 Drehzahlveränderbare elektrische Antriebe - Teil 3:
EMV- Anforderungen einschließlich spezieller
Prüfverfahren
DIN VDE 0100-410 Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 4-41:
Schutzmaßnahmen - Schutz gegen elektrischen Schlag
DIN VDE 0100-443 Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 4-44:
Schutzmaßnahmen - Schutz bei Störspannungen und
elektromagnetischen Störgrößen - Abschnitt 443:
Schutz bei Überspannungen infolge atmosphärischer
Einflüsse oder von Schaltvorgängen
DIN VDE 0100-534 Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 5-53:
Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel -
Trennen, Schalten und Steuern - Abschnitt 534:
Überspannung-Schutzeinrichtungen (ÜSE)
DIN VDE 0113-101 Sicherheit von Maschinen - Anzeigen, Kennzeichen und
Bedienen - Teil 1: Anforderungen an sichtbare, hörbare
und tastbare Signale
DIN VDE 0845-1 Schutz von Fernmeldeanlagen gegen
Blitzeinwirkungen, statische Aufladungen und
Überspannungen aus Starkstromanlagen; Maßnahmen
gegen Überspannungen
§5 ArbSchuG Beurteilung der Arbeitsbedingungen
ProdSG Produktsicherheitsgesetz (ersetzt seit 01.12.2011 das
Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GSPG))
BGV A3 Unfallverhütungsvorschrift - Elektrische Anlagen und
Betriebsmittel
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BGV A8 Grundregeln für die Gestaltung von Strichskalen und
Zeigern
BGBl. I S. 261 Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung vom 6.
März 2007
VDS 2010 Blitz- und Überspannungsschutz in elektrischen Anlage,
Unverbindliche Richtlinien zur Schadenverhütung
ZTV-W LB 216-1 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen –
Wasserbau für Stahlwasserbau (Leistungsbereich
216/1)
ZTV-W LB 216-2 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen –
Wasserbau für die Elektrische Ausrüstung von
Stahlwasserbauten (Leistungsbereich 216/2)
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- Abkürzungen
ArbSchG Arbeitsschutzgesetz
ArbStättV Arbeitsstättenverordnung BArbBl Bundesarbeitsblatt
BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung
BGR Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und
Gesundheit bei der Arbeit
BGV Berufsgenossenschaftliche Vorschriften
BMA (ehemaliges) Bundesministerium für Arbeit
BMAS Bundesministerium für Arbeit und Soziales
CE Communauté Européenne – Europäische
Gemeinschaft
DIN Deutsches Institut für Normung
EG Europäische Gemeinschaft
EMV Elektromagnetische Verträglichkeit
EN Europäische Norm
EU Europäische Union
EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EWR Europäischer Wirtschaftsraum
FBZ Fernbedienzentrale
FMEA Fehler- Möglichkeits- und Einfluss-Analyse
FVT Fachstelle der WSV für Verkehrstechniken
GPSG Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
GPSGV Verordnung zum GPSG
ISO International Organization for Standardization
MaschV Maschinenverordnung
MRL Maschinenrichtlinie
MSR Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik
NSV Niederspannungsverteilung PFHD (Probability of dangerous failure per hour)
Wahrscheinlichkeit eines gefahrbringenden Ausfalls pro
Stunde
PL Performance Level
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PLr Performance Level required, erforderlicher Performance
Level
RL Richtlinie
RRL Rahmenrichtlinie
SPS Speicherprogrammierbare Steuerung
USV unterbrechungsfreie Stromversorgung
UVV Unfallverhütungsvorschriften
VBG Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
VDE Verband der Elektrotechnik
WaStrG Bundeswasserstraßengesetz
WSA Wasser- und Schifffahrtsamt
WSV Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
ZTV-W Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen im
Wasserbau
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Papenburg, den 13.09.2024 Dipl.-Ing. M. Carstens
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