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08.06.2026 Vid, HK
200466 2000466 IM 01.0
Wetzel & von Seth Friesenweg 5e 22763 Hamburg
Alstergymnasium Henstedt-Ulzburg Maurepasstraße 67 24558 Henstedt-Ulzburg
9 Schriftseiten 3 Anlagen
Hannes Krummheuer M. A. Tomislav Vidos B.Sc. Fachlich Verantwortlicher Bearbeiter
S:\Projektarbeit\Projekte\200466_AGY Alstergymnasium Henstedt- Ulzburg\2_Berichte_Berechnungen\Berichte\200466_IM_01.0_Schallimmissionsprognose_260608.docx
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1 Vorbemerkungen ............................................................................................................................................................................ 3
2 Grundlagen ....................................................................................................................................................................................... 3
2.1 Normen und Regelwerke ............................................................................................................................................................. 3
2.2 Arbeitsunterlagen .......................................................................................................................................................................... 3
3 Baubeschreibung ............................................................................................................................................................................ 3
4 Anforderungen ................................................................................................................................................................................ 4
5 Schallquellen ................................................................................................................................................................................... 5
5.1 Gebäudetechnische Anlagen ...................................................................................................................................................... 5
5.2 Vorbelastung .................................................................................................................................................................................... 7
6 Immissionsorte ............................................................................................................................................................................... 7
7 Prognose der Schallimmissionspegel ..................................................................................................................................... 7
7.1 Rechenverfahren und Prognosegenauigkeit ......................................................................................................................... 7
7.2 Ergebnisse ........................................................................................................................................................................................ 8
8 Bewertung ........................................................................................................................................................................................ 9
Anlage 1: Lageplan inkl. der Schallquellen Anlage 2: Schallausbreitungskarten: 2 Wärmepumpen und 7 Lüftungsanlagen Anlage 3: 3D-Ansicht der modellierten Schallquellen
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Am geplanten Neubau des Alstergymnasiums in der Maurepasstraße 67 in 24558 Henstedt-Ulzburg sol- len zwei Wärmepumpen und diverse gebäudetechnische Anlagen (Lüftungsgeräte inkl. Außen- und Fort- luftauslässe) auf dem Dach installiert werden. Im Rahmen dieser Untersuchung sollen die schalltechni- schen Auswirkungen der Emissionen der Geräte auf die umliegende schutzbedürftige Bebauung sowie das eigene Gebäude untersucht und beurteilt werden.
Die ermittelten Beurteilungspegel beziehen sich auf den aktuell vorliegenden Planungsstand. Bei maß- geblichen Änderungen immissionswirksamer Vorgänge gegenüber diesem Planungsstand sind die hier ermittelten Ergebnisse und Aussagen zu überprüfen bzw. ist gegebenenfalls eine Neuberechnung erfor- derlich.
[1] TA Lärm „Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Tech- nische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm)“, 26.08.1998, ergänzt im Juli 2017 [2] DIN ISO 9613-2:1999-10 „Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien - Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren“
[A] Lagepläne, Schnitte und Grundrisse mit Verortung der Emittenten (2x Wärmepumpe, 7x Lüftungs- geräte inkl. Fort- und Außenluftauslässe), Stand: Juni 2026 [B] E-Mail-Austausch, Telefonate mit Fachplanern, Stand: Juni 2026 [C] Technische Datenblätter aller Außenluft- und Fortluftkanäle inkl. Lüftungsgeräte, FläktGroup, Stand: 26.11.25/09.01.26 [D] Technisches Datenblatt, Wärmepumpe 61AQ 440P, Fa. Carrier, Stand: 27.02.2026 [E] CadnaA DataKustik GmbH, Version 2025 MR 1 (64 Bit) (build: 211.5558) [F] Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 154 „Alstercampus“, Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Stand: 29.08.2025 [G] Bebauungsplan Nr. 51 „Nördlich Schule am Beckersberg“, Gemeinde Henstedt-Ulzburg, 2. Ände- rung, in Kraft getreten 10.02.2011 [H] Bebauungsplan Nr. 55 „Nördlich Beckersbergstraße“, Gemeinde Henstedt-Ulzburg, in Kraft getre- ten 08.10.1986
Das Alstergymnasium in Henstedt-Ulzburg soll um einen Neubau in Massivbauweise erweitert werden. Der geplante Baukörper verfügt über vier Vollgeschosse (EG-3.OG) und ist ca. 16 m hoch (Attika ca. 16,5 m).
Auf dem Dach des geplanten Neubaus sollen sieben gebäudetechnische Anlagen für die Außen- und Fort- luft installiert werden. Zusätzlich sollen auf dem Dach des nordöstlichen Unterrichtsflügels zwei Wärme- pumpen aufgestellt werden.
Die nächsten Wohnbebauungen befinden sich südlich an der Maurepasstraße (Luftlinie > 70 m) und ent- lang der Beckersbergstraße im Nordosten (Luftlinie > 115 m).
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Für die relevanten Bereiche des Untersuchungsgebietes sind teilweise Bebauungspläne festgesetzt oder im Verfahren befindlich. Das Gebiet südlich des geplanten Neubaus der Schule ist im Bebauungsplan- Vorentwurf [F] als allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen und wird hier dementsprechend behan- delt. Das Gebiet nördlich der Schule am Beckersberg und ein Teil nördlich der Beckersbergstraße ist als Mischgebiet (MI) ausgewiesen [G][H]. Dementsprechend wird die in unmittelbarer Nähe befindliche Wohnbebauung an der Beckersbergstraße (nördlich und südlich) als Mischgebiet (MI) angesetzt. Für das eigene Gebäude, das im Bebauungsplan-Vorentwurf [F] auf einer Fläche für den Gemeinbedarf liegt, wird die Schutzbedürftigkeit eines Mischgebiets tagsüber angesetzt.
Die Lage der Gebäude, der Schallquellen und der Immissionsorte sind dem Lageplan der Anlage 1 zu ent- nehmen.
Nach TA Lärm [1], Abschnitt 6.1, gelten folgende Immissionsrichtwerte „Außen“ für den Beurteilungspe- gel L, welcher in 0,5 m Abstand vor den geöffneten Fenstern der vor Lärmeinwirkungen zu schützenden r Aufenthaltsräumen einzuhalten ist:
Allgemeines Wohngebiet (WA) tags (06.00 bis 22.00 Uhr) 55 dB(A) nachts (22.00 Uhr bis 06.00) 40 dB(A)
Mischgebiet (MI) tags (06.00 bis 22.00 Uhr) 60 dB(A) nachts (22.00 Uhr bis 06.00) 45 dB(A)
Für die eigenen Unterrichtsräume gelten nur die IRW am Tag.
Kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen den Richtwert am Tag um nicht mehr als 30 dB und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB überschreiten.
Der Beurteilungspegel ist ein Maß für die durchschnittliche Geräuschbelastung innerhalb eines vorgege- benen Bezugszeitraumes. Für den Tag ist ein Bezugszeitraum von 16 Stunden festgelegt, in der Nacht wird die ungünstigste Stunde zur Beurteilung der Geräuschimmission herangezogen. Der rechnerisch zu ermittelnde Beurteilungspegel wird aus den A-bewerteten Schalldruckpegeln unter Berücksichtigung der Einwirkungsdauer, der Zeit des Auftretens und besonderer Geräuschmerkmale (Ton- und Impulshaltig- keit) bestimmt.
In Abschnitt 6.5 der TA Lärm sind die Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit dargestellt, die in Wohngebieten mit einem Zuschlag von 6 dB berücksichtigt werden:
an Werktagen 06.00 bis 07.00 Uhr 20.00 bis 22.00 Uhr an Sonn- und Feiertagen 06.00 bis 09.00 Uhr 13.00 bis 15.00 Uhr 20.00 bis 22.00 Uhr
Seltene Ereignisse dürfen nach TA Lärm, Kap. 7.2, nur „über eine begrenzte Zeitdauer, aber an nicht mehr als zehn Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres und nicht an mehr als an jeweils zwei aufeinander folgenden
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Wochenenden“ stattfinden. Während dieser seltenen Ereignisse sind die Beurteilungspegel tags 70 dB(A) und nachts 55 dB(A) einzuhalten; einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen diese Werte in Misch- und Wohngebieten „am Tag um nicht mehr als 25 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 15 dB(A) überschrei- ten“.
In Abschnitt 7.1 der TA Lärm sind Ausnahmeregelungen für Notsituationen beschrieben: Ist die Abwehr eines betrieblichen Notstandes nötig, so können die Richtwerte überschritten werden. „Ein betrieblicher Notstand ist ein ungewöhnliches, nicht vorhersehbares, vom Willen des Betreibers unabhängiges und plötzlich eintretendes Ereignis.“
Bei bereits vorhandener Überschreitung durch Emissionen anderer Anlagen ist Abs. 4.2.c der TA Lärm anzuwenden: Wenn sichergestellt ist, dass der Anteil der durch die geplanten Anlagen entstehenden Ge- räusche an den nächstgelegenen Immissionsorten um mindestens 6 dB niedriger als der Immissions- richtwert ist, führt dies entsprechend TA Lärm, Abs. 3.2.1, nicht zu einer weiteren Belastung. Bei Progno- seergebnissen, die mindestens 6 dB geringer als der Immissionsrichtwert sind, darf folglich die Vorbe- lastung in der Schallimmissionsprognose unberücksichtigt bleiben.
Bei den betrachteten Anlagen handelt es sich um zwei Wärmepumpen und jeweils sieben Fort- und Au- ßenluftkanäle inkl. der jeweiligen angeschlossenen Lüftungsgeräte, die sich allesamt auf dem Dach be- finden. Für alle genannten gebäudetechnischen Anlagen liegen Daten für die Schallleistung vor [C][D]. Alle angesetzten Geräte und Schallleistungspegel sind in Tabelle 1 dargestellt.
Tabelle 1: Gebäudetechnische Anlagen
| 2 Wärmepumpen | 61AQ 440P Heizen ~ 332 kW | Modelliert als Boxen (2,25 m üOK Dach) mit jeweils 1 Flächen- schallquelle (Obere Fläche) und 2 vertikalen Flächenschallquel- len (Längsflächen). Angesetzter Schallleistungspegel Flächenschallquelle oben LWA = 90,5 dB 1 und vertikale Flächenschallquelle LWA = 87,5 dB 1 Um die erforderlichen Immissionsrichtwerte nach Kap. 4 einzu- halten wird in Abstimmung mit dem TGA-Fachplaner [B] eine nächtliche Absenkung für o. g. Quellen von ∆LWA = -5 dB berück- sichtigt. | 24 h | |
|---|---|---|---|
| #1 Fort- und Au- ßenluftauslass inkl. Lüftungsgerät (SX 128.096AVBV) | Fort- und Außenluftauslässe als Punktquellen (0,5 m üOK Dach), Lüftungsgerät als Flächenquelle (1 m üOK Dach) model- liert. Angesetzte Schallleistungspegel: LWA = 94 dB Fortluftausblasung LWA = 76 dB Außenluftansaugung LWA = 66,3 dB 2 Lüftungsgerät | 16 h (tagsüber) |
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| #2 Fort- und Au- ßenluftauslass inkl. Lüftungsgerät (SX 160.096AVBV) | Fort- und Außenluftauslässe als Punktquellen (0,6 m üOK Dach), Lüftungsgerät als Flächenquelle (1,2 m üOK Dach) mo- delliert. Angesetzte Schallleistungspegel: LWA = 81 dB Fortluftausblasung LWA = 76 dB Außenluftansaugung LWA = 61,8 dB 2 Lüftungsgerät | 16 h (tagsüber) | |
|---|---|---|---|
| #3 Fort- und Au- ßenluftauslass inkl. Lüftungsgerät (SX 128.128AVBV) | Fort- und Außenluftauslässe als Punktquellen (0,75 m üOK Dach), Lüftungsgerät als Flächenquelle (1,5 m üOK Dach) mo- delliert. Angesetzte Schallleistungspegel: LWA = 83 dB Fortluftausblasung LWA = 77 dB Außenluftansaugung LWA = 62,8 dB 2 Lüftungsgerät | 16 h (tagsüber) | |
| #4 Fort- und Au- ßenluftauslass inkl. Lüftungsgerät (SX 128.096AVBV) | Fort- und Außenluftauslässe als Punktquellen (0,6 m üOK Dach), Lüftungsgerät als Flächenquelle (1,2 m üOK Dach) mo- delliert. Angesetzte Schallleistungspegel: LWA = 76 dB Fortluftausblasung LWA = 77 dB Außenluftansaugung LWA = 56,8 dB 2 Lüftungsgerät | 16 h (tagsüber) | |
| #5 Fort- und Au- ßenluftauslass inkl. Lüftungsgerät (SX 128.096AVBV) | Fort- und Außenluftauslässe als Punktquellen (0,6 m üOK Dach), Lüftungsgerät als Flächenquelle (1,2 m üOK Dach) mo- delliert. Angesetzte Schallleistungspegel: LWA = 81 dB Fortluftausblasung LWA = 76 dB Außenluftansaugung LWA = 61,1 dB 2 Lüftungsgerät | 16 h (tagsüber) | |
| #6 Fort- und Au- ßenluftauslass inkl. Lüftungsgerät (SX 096.096AVBV) | Fort- und Außenluftauslässe als Punktquellen (0,6 m üOK Dach), Lüftungsgerät als Flächenquelle (1,2 m üOK Dach) mo- delliert. Angesetzte Schallleistungspegel: LWA = 80 dB Fortluftausblasung LWA = 75 dB Außenluftansaugung LWA = 60,8 dB 2 Lüftungsgerät | 16 h (tagsüber) | |
| #7 Fort- und Au- ßenluftauslass inkl. Lüftungsgerät (SX 096.096AVBV) | Fort- und Außenluftauslässe als Punktquellen (0,6 m üOK Dach), Lüftungsgerät als Flächenquelle (1,2 m üOK Dach) mo- delliert. | 16 h (tagsüber) |
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Angesetzte Schallleistungspegel: LWA = 81 dB Fortluftausblasung LWA = 76 dB Außenluftansaugung LWA = 61,5 dB 2 Lüftungsgerät
1 Hierbei handelt es sich um einen um +3 dB erhöhten Wert, der die Tonhaltigkeit bei handelsüblichen Wärmepumpen abbildet. 2 Der Wert ergibt sich aus der energetischen Summe der Schallleistungspegel der Zu- und Abluft „Außen am Gerät“.
Auf dem Luftbild ist erkennbar, dass sich weitere technische Anlagen oder andere Betriebe in der Nähe befinden, die zur Vorbelastung beitragen könnten (z.B. Kulturkate Beckersberg am Beckersbergsee). Um eine zeitintensive Betrachtung der Vorbelastung zu vermeiden, wird auf das Irrelevanzkriterium nach TA Lärm (vgl. Kap. 4) abgezielt.
Mit Verweis auf Abs. 3.2.1 der TA Lärm bedeutet dies, dass die Zusatzbelastung durch die neuen Anlagen die Immissionsrichtwerte der TA Lärm an allen fremden Immissionsorten um mindestens 6 dB unter- schreiten muss. In diesem Fall kann nach TA Lärm auf die genaue Ermittlung der Vorbelastung verzichtet werden. Am eigenen Gebäude wird eine Einhaltung der Immissionsrichtwerte (ohne 6 dB Unterschrei- tung) angestrebt.
Als Immissionsorte werden die nächstgelegenen Fensteröffnungen schutzwürdiger Räume in 0,5 m Ent- fernung vor der jeweiligen Fassade betrachtet.
An den umliegenden fremden Gebäuden werden ohne Kenntnis der konkreten Raumnutzungen pauschal die nächstgelegenen bzw. am stärksten betroffenen Fensteröffnungen als Immissionsorte betrachtet. Am eigenen Gebäude werden anhand der Grundrisse konkret die am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Unterrichtsräume herangezogen.
Alle betrachteten Immissionsorte sind in Tabelle 2 beschrieben sowie in Anlage 1 dargestellt.
Zur Berechnung des Schallpegels im Untersuchungsgebiet wurde die aktuelle Version des EDV-Program- mes CadnaA zur Berechnung und Beurteilung von Lärmimmissionen im Freien eingesetzt [E]. Es berück- sichtigt die entsprechenden Regelwerke zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Die Ausbreitungsberechnungen erfolgen gemäß [1] nach [2]. Unter Berücksichtigung der entfernungsbeding- ten Pegelabnahme, der Pegelminderung durch Abschirmung und der Pegelerhöhung durch Reflexionen an reflektierenden Bauteilen, werden an den Immissionsorten (Fassaden) die zur Beurteilung maßgebli- chen Schalldruckpegel bestimmt. Die Bodendämpfung auf dem Ausbreitungsweg wurde als reflektierend angesetzt (Bodenfaktor G = 0, sicherer Ansatz). Es wird mit Mitwindbedingung gerechnet, d. h. die Prog- nose liegt auf der sicheren Seite. Zur Ermittlung der Beurteilungspegel gegebenenfalls relevante Zu- schläge für Ton- und Informationshaltigkeit sowie Impulshaltigkeit sind bereits in der computergestütz- ten Berechnung durch die Emissionskenndaten berücksichtigt.
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Die Prognosequalität ist maßgeblich durch die Genauigkeit der Eingangsdaten, hier den akustischen Kenndaten der TGA, gegeben. Weitere Unsicherheit besteht in der Prognose (neben den üblichen Unsi- cherheiten durch Berechnungsalgorithmen) durch die Modellierung und mögliche Abweichungen zwi- schen dem 3D-Rechenmodell und der realen Gelände- und Gebäudestruktur.
Nach DIN ISO 9613-2 beträgt die geschätzte Genauigkeit des Rechenverfahrens bei mittleren Höhen von Quelle und Empfänger bis 30 m und Abständen zwischen Quelle und Empfänger bis 1.000 m im Allgemei- nen +/- 3 dB. Im Sonderfall einer mittleren Höhe von Quelle und Empfänger zwischen 5 m und 30 m und eines Abstands zwischen Quelle und Empfänger bis 100 m kann sie auf +/- 1 dB sinken.
Die angegebenen Ergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die geprüfte Situation.
Tabelle 2 zeigt die berechneten Beurteilungspegel für die am stärksten belasteten Immissionsorte in der Umgebung des Alstergymnasiums. Für die umliegende Wohnbebauung im allgemeinen Wohngebiet (WA) entlang der Maurepasstraße wurde ein Werktag (Mo-Fr) mit den entsprechenden Ruhezeitenzuschlägen tagsüber berücksichtigt.
Die zugehörigen Schallausbreitungskarten (Rasterkarten) zu Tabelle 2 sind in Anlage 2 dargestellt.
Tabelle 2: Berechnete Beurteilungspegel durch Betrieb der gebäudetechnischen Anlagen nach Kap. 5.1
| 1 | Beckersbergstr. 46 | MI | EG (1,5 m) | 60 1 | 45 1 | 41 | 36 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2 | Beckersbergstr. 71 | MI | 1.OG (4,5 m) | 60 1 | 45 1 | 38 | 32 |
| 3 | Maurepassstr. 89A | WA | 1.OG (4,5 m) | 55 1 | 40 1 | 44 | 34 |
| 4 | Maurepassstr. 75 | WA | 1.OG (4,5 m) | 55 1 | 40 1 | 45 | 34 |
| 5 | Maurepassstr. 69B | WA | 1.OG (4,5 m) | 55 1 | 40 1 | 43 | 33 |
| 6 | Unterrichtsraum B3.3.00 NaWi Begabtenförderung | MI | 3. OG (13,8 m) | 60 | - 2 | 59 | - |
| 7 | Unterrichtsraum B3.3.00 Chemie 2 | MI | 3. OG (13,8 m) | 60 | - 2 | 57 | - |
| 8 | Unterrichtsraum B3.3.00 Computerraum | MI | 3. OG (13,8 m) | 60 | - 2 | 54 | - |
1 Aufgrund der Vorbelastung um mindestens 6 dB zu unterschreiten, vgl. Abs. 4 2 Für Unterrichtsräume gelten nur die IRW für den Tag
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Sowohl tagsüber als auch nachts werden die Immissionsrichtwerte an allen fremden Immissionsorten eingehalten und um mindestens 6 dB unterschritten. Am eigenen Gebäude werden die Immissionsricht- werte eingehalten. Zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen sind nicht erforderlich. Die Anforderungen der TA Lärm an den Beurteilungspegel sind eingehalten.
Kurzzeitige Geräuschspitzen treten beim Betrieb von Wärmepumpen und Abluftanlagen üblicherweise nicht auf, da es sich um stationäre Dauergeräusche handelt. Die Anforderungen der TA Lärm an den Ma- ximalpegel sind damit ebenfalls eingehalten.
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| IO 1 Beckersbergstraße IO 2 AGY Erweiterungsbau IO 6 IO 7 IO 8 Schule IO 3 IO 4 IO 5 Maurepassstraße | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Punktquelle Flächenquelle vert. Flächenquelle Haus Schirm Immissionspunkt | Lageplan des Untersuchungsgebiets | |||||
| vert. Flächenquelle | Maurepassstraße 67 24558 Henstedt-Ulzburg | |||||
| Haus | ||||||
| Stand: 08.06.2026 | Maßstab: 1 : 2500 |
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| IO 6 IO 7 2 Wärmepumpen Anlage 7 Anlage 4 Anlage 1 Anlage 2 IO 8 Anlage 3 Anlage 5 Anlage 6 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Punktquelle Flächenquelle vert. Flächenquelle Haus Schirm Immissionspunkt | Lageplan der Schallquellen: Lüftungsgeräte inkl. Außen- und Fortluftauslässe, Wärmepumpen Maurepassstraße 67 24558 Henstedt-Ulzburg | |||
| Stand: 08.06.2026 | Maßstab: 1 : 500 |
| Punktquelle | |
|---|---|
| Flächenquelle | |
| vert. Flächenquelle |
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565350 565400 565450 565500 565550 565600
565350 565400 565450 565500 565550 565600 0590695 0090695 0580695 0080695
0570695
0070695 0590695 0090695 0580695 0080695
0570695
0070695
Beurteilungspegel in dB(A): Rasterhöhe 4,5 m ü GOK tags
00.0 dB
> 25.0 dB Maurepassstraße 67,
Punktquelle > 30.0 dB 24558 Henstedt-Ulzburg
35.0 dB Flächenquelle 40.0 dB vert. Flächenquelle
> 45.0 dB Schallausbreitungskarte:
Haus
50.0 dB
Gebäudetechnische Anlagen
Schirm
55.0 dB Immissionspunkt > 60.0 dB 65.0 dB 70.0 dB Schallimmissionsprognose 75.0 dB Stand: 08.06.2026
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565350 565400 565450 565500 565550 565600
565350 565400 565450 565500 565550 565600 0590695 0090695 0580695 0080695
0570695
0070695 0590695 0090695 0580695 0080695
0570695
0070695
Beurteilungspegel in dB(A): Rasterhöhe 4,5 m ü GOK nachts
00.0 dB
> 25.0 dB Maurepassstraße 67,
Punktquelle > 30.0 dB 24558 Henstedt-Ulzburg
35.0 dB Flächenquelle 40.0 dB vert. Flächenquelle
> 45.0 dB Schallausbreitungskarte:
Haus
50.0 dB
Gebäudetechnische Anlagen
Schirm
55.0 dB Immissionspunkt > 60.0 dB 65.0 dB 70.0 dB Schallimmissionsprognose 75.0 dB Stand: 08.06.2026
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| Punktquelle Flächenquelle vert. Flächenquelle Haus Schirm Immissionspunkt | 3D-Ansicht der Schallquellen | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| vert. Flächenquelle | Maurepassstraße 67 24558 Henstedt-Ulzburg | ||||
| Haus | |||||
| Stand: 08.06.2026 |