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Beratung Datum Bearbeiter 08.06.2026 Vid, Ju, AMo, HK,
Akustikberatung
Boe, Lue
Projekt-Nr. Dokument 200466 200466 BE 01.2
Auftraggeber Wetzel & von Seth Friesenweg 5e 22763 Hamburg
Objekt Alstergymnasium Henstedt-Ulzburg Maurepassstraße 67 24558 Henstedt-Ulzburg
Umfang 33 Schriftseiten 3 Anlagen
Bearbeiter
Dipl.-Ing. Annika Moll Tomislav Vidos, B.Sc. Geschäftsführung Bearbeiter Bauakustik
Christoph Böhm, M.Sc. Bearbeiter Raumakustik
S:\Projektarbeit\Projekte\200466_AGY Alstergymnasium Henstedt- Ulzburg\2_Berichte_Berechnungen\Berichte\200466_BE_01.2_BA_RA_LP3_260612.docx
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Inhaltsverzeichnis
Nr. Thema Seite
1 Vorbemerkungen ............................................................................................................................................................................ 3
2 Grundlagen ....................................................................................................................................................................................... 3
2.1 Normen und Regelwerke ............................................................................................................................................................. 3
2.2 Arbeitsunterlagen .......................................................................................................................................................................... 3
3 Baubeschreibung ............................................................................................................................................................................ 4
4 Raumakustik .................................................................................................................................................................................... 4
4.1 Anforderungen ................................................................................................................................................................................ 4
4.1.1 DIN 18041 .......................................................................................................................................................................................... 4
4.1.2 ASR A3.7 ............................................................................................................................................................................................ 7
4.1.3 ISO 23591 .......................................................................................................................................................................................... 8
4.2 Maßnahmen ..................................................................................................................................................................................... 9
4.3 Materialien ...................................................................................................................................................................................... 13
5 Bauakustik .......................................................................................................................................................................................15
5.1 Anforderungen ...............................................................................................................................................................................15
5.1.1 Innerbaulicher Schallschutz .....................................................................................................................................................15
5.1.2 Schallschutz gegen Außenlärm ............................................................................................................................................... 18
5.1.3 Anforderungen an gebäudetechnische Anlagen ................................................................................................................ 20
5.2 Nachweis des Schallschutzes und zusätzliche Hinweise ............................................................................................... 20
5.2.1 Innenwände ................................................................................................................................................................................... 21
5.2.2 Decken ............................................................................................................................................................................................. 26
5.2.3 Aufzüge ............................................................................................................................................................................................ 30
5.2.4 Treppen ............................................................................................................................................................................................ 31
5.2.5 Türen zu Unterrichtsräumen und Büros .............................................................................................................................. 32
5.2.6 Außenbauteile ............................................................................................................................................................................... 32
6 Fazit .................................................................................................................................................................................................. 33
Anlage 1: Lageplan der Schallquellen und des Beurteilungsobjektes Anlage 2: Beurteilungspegel aus Verkehr an der Fassade Anlage 3: Maßgeblicher Außenlärmpegel (inklusive Gewerbelärm)
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1 Vorbemerkungen
Das Alstergymnasium in Henstedt-Ulzburg soll durch einen Neubau erweitert werden.
Der vorliegende Text umfasst die raumakustische und bauakustische Beratung von exemplarischen Räu- men. Es werden die raumakustischen Anforderungen und Empfehlungen sowie notwendige raumakusti- sche Maßnahmen aufgeführt. Zudem werden die Anforderungen an den baulichen Schallschutz definiert und zu empfehlende Bauteilaufbauten genannt.
Die Umsetzung unserer Empfehlungen obliegt der Objektplanung. Alle Bauteilaufbauten und Empfehlun- gen sind hinsichtlich nicht-akustischer Parameter zu überprüfen.
2 Grundlagen
2.1 Normen und Regelwerke
[1] RLS-19: Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen. FGSV 052. Ausgabe 2019. Berechnung des Beur- teilungspegels für Straßen [2] TA Lärm „Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Tech- nische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm)“, 26.08.1998, ergänzt im Juli 2017 [3] DIN ISO 9613-2:1999-10 „Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien - Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren“ [4] DIN 18041:2016-03 „Hörsamkeit in Räumen - Anforderungen, Empfehlungen und Hinweise für die Planung“ [5] Technische Regeln für Arbeitsstätten - Lärm, ASR A3.7, Ausgabe: März 2021 [6] ISO 23591:2021-09 “Acoustic quality criteria for music rehearsal rooms and spaces” [7] DIN 4109-1:2018-01 „Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen“ [8] DIN 4109-2:2018-01 „Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen“ [9] DIN 4109-31 bis 36:2016-07 „Schallschutz im Hochbau - Teil 31 bis 36: Daten für die rechnerischen Nachweise des Schallschutzes (Bauteilkataloge)“ [10] DIN 4109 Beiblatt 2:1989-11 „Schallschutz im Hochbau; Hinweise für Planung und Ausführung; Vorschläge für einen erhöhten Schallschutz; Empfehlungen für den Schallschutz im eigenen Wohn- oder Arbeitsbereich“ [11] DIN 8989:2019-08 „Schallschutz in Gebäuden – Aufzüge“ [12] DIN EN 14351-1:2016-12 „Fenster und Türen - Produktnorm, Leistungseigenschaften - Teil 1: Fens- ter und Außentüren“
2.2 Arbeitsunterlagen
[A] Planungsunterlagen (Grundrisse, Schnitte, Details), ppp architekten + generalplaner gmbh, LP3, Stand 02.10.2025 [B] Deckenspiegel, ppp architekten + generalplaner gmbh, Vorabzug, Stand 22.10.2025 [C] Raumakustik-Simulationssoftware CATT Version 9 [D] Bebauungsplan Nr. 154, „Alstercampus“, Gemeinde Henstedt-Ulzburg vom 29.08.2025 [E] CadnaA DataKustik GmbH, Version 2025 MR1 (64 Bit) (build: 211.5558) [F] KS-Schallschutzrechner, Bundesverband Kalksandsteinindustrie e.V., Version 8.03 [G] E-Mail-Verkehr und Telefonate mit Projektbeteiligten im Zeitraum Juli 2025 – Oktober 2025 [H] Lärmkontor GmbH, Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 154 „Alstercampus“ der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Berichtsnummer LK 2024.140.1, 28.10.2025
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[I] Fensterfalzlüfter, Regel-Air Broschüre, https://www.regel-air.de/down- loads/file/019266cced3473caa20d5ce14fa61353, letzter Zugriff: 30.09.25 [J] Knauf W11.de, Metallständerwände, W112.de, letzter Zugriff: 20.10.25 [K] Schlagzeugpodest, https://www.aixfoam.de/info/anwendungsgebiete/instrumente-lautspre- cher/schallschutz-schlagzeug-e-drums [L] Akustik im Schulbau, Neue Konzepte und Empfehlungen, Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft, Stand 20.10.25
3 Baubeschreibung
Das Alstergymnasium in Henstedt-Ulzburg soll um einen Neubau in Massivbauweise erweitert werden.
Im Erdgeschoss sollen sich neben den Räumen der Schulverwaltung, wie das Sekretariat, mehrere Be- sprechungsräume und Büros, auch das Lehrerzimmer befinden. Zusätzlich sollen die Mensa mit Küche und Lehrküche sowie verschiedene Werk- und Lehrräume im Erdgeschoss untergebracht werden.
In den Obergeschossen befinden sich die Unterrichtsräume sowie Lernlandschaften zwischen den Klas- senzimmern. Im Gebäude A, das die vier Unterrichtsflügel miteinander verbindet, ist im ersten Oberge- schoss ein Bewegungsraum und eine Galerie zu finden, die über den offenen Luftraum mit dem Erdge- schoss verbunden ist. Im zweiten und dritten Obergeschoss befindet sich in Gebäude A die Aula, welche für verschiedene Schul- sowie Gemeindeveranstaltungen genutzt werden soll.
4 Raumakustik
4.1 Anforderungen
An die hier betrachteten Räume bestehen Anforderungen und Empfehlungen zur Raumakustik durch die DIN 18041:2016 [4] und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten – Lärm ASR A3.7 [5]. Wird für einen Raum mehr als ein Regelwerk angesetzt, wird die strengere Empfehlung / Anforderung zugrunde gelegt.
4.1.1 DIN 18041
Die DIN 18041 [4] legt die akustischen Empfehlungen und Planungsrichtlinien zur Sicherung der Hörsamkeit vorrangig für die Sprachkommunikation und die Raumbedämpfung einschließlich der dazu erforderlichen Maßnahmen fest. In der Norm werden zwei prinzipielle Nutzungsarten unterschieden:
– Räume der Gruppe A für Sprachkommunikation wie z. B. Unterrichtsräume – Räume der Gruppe B wie z. B. Verkehrsflächen
Räume der Gruppe A Räume der Gruppe A dienen vorwiegend der Sprachkommunikation über mittlere bis größere Entfernun- gen. Sie werden entsprechend ihrer vorgesehenen Nutzung in die Nutzungsarten A1 bis A5 eingeteilt, für welche Anforderungen an die Soll-Nachhallzeit T festgelegt sind. Erforderlich ist neben einer optima- Soll len Nachhallzeit auch die Vermeidung störender Schallreflexionen im Raum. Wünschenswert sind hinge- gen frühe Erstreflexionen, die den Direktschall unterstützen und somit die Sprachverständlichkeit för- dern.
Die Sollwerte der Nachhallzeit für die entsprechende Nutzungsart sind nach DIN 18041, Gleichung (1) bis (6), in Abhängigkeit des Volumens V zu berechnen. Die frequenzabhängige Betrachtung der Nachhallzeit ist dabei zwingend erforderlich. Die DIN 18041 definiert in Abschnitt 4.2.3 hierzu frequenzabhängige To- leranzbereiche. Die Anforderungen an die Nachhallzeit beziehen sich auf den besetzten Zustand
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(Besetzungsgrad: 80 % der Regelbesetzung) des jeweiligen Raumes und gelten für die relevanten Nut- zungsszenarien des Raumes. Folgende Nutzungsarten werden durch die Norm in der Gruppe A definiert:
– A1 Musik – A2 Sprache / Vortrag – A3 Sprache / Vortrag inklusiv bzw. Unterricht / Kommunikation – A4 Unterricht / Kommunikation inklusiv – A5 Sport
Öffentliche Neubauten sind inklusiv zu errichten. In Bezug auf die Raumakustik bezieht sich dies auf be- sondere Anforderungen an die Nachhallzeit. Die DIN 18041:2016-03 sieht für Räume für Sprache der Nut- zungsart A2 die höhere inklusive Anforderung A3 und für Räume der Nutzungsart A3 die inklusive Anfor- derung A4 vor und macht hierzu folgende Angabe: "Aus dem Behindertengleichstellungsgesetz, vergleichba- ren Landesregelungen und der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ergibt sich, dass der Öffentlichkeit zugängliche Neubauten inklusiv zu errichten sind, soweit dies nicht nur mit einem unver- hältnismäßigen Mehraufwand erfüllt werden kann. Näheres ist den jeweiligen Landesgesetzen zu entnehmen." Hierbei wird davon ausgegangen, dass Personen mit Hörschädigungen, aber auch "[...]Personen mit Sprach- oder Sprachverarbeitungsstörungen, Konzentrations- bzw. Aufmerksamkeitsstörungen, Leistungsbeein- trächtigungen" kürzere Nachhallzeiten benötigen. Dies gilt auch "für die Kommunikation mit Personen in einer Sprache, die nicht als Muttersprache gelernt wurde". Laut DIN 18040-1 [4] gehören zu den "öffentlich zugänglichen Gebäuden insbesondere Einrichtungen des Kultur- und des Bildungswesens [...]". Die ver- bindlich geltende ASR A3.7 [5] gibt denselben Hinweis und empfiehlt in diesen Fällen ebenfalls die Nach- hallzeit gegenüber A3 zu verringern.
In der aktuellen Planung besteht die Vorgabe des Bauherrn, einzelne Klassenräume inklusiv mit der Nut- zungsart A4 auszuführen und die übrigen Räume in der nicht-inklusiven Variante A3. Aus diesem Grund sind nachfolgend sowohl die inklusiven als auch nicht-inklusiven Anforderungen enthalten. Bei der Be- schreibung der Maßnahmen in Abschnitt 4.2 sind entsprechende Ausführungshinweise ebenfalls für beide Varianten aufgeführt. Die zusätzlichen Maßnahmen können laut Architektur auch im Nachhinein nachgerüstet werden.
Die Raumtypen der Nutzungskategorie A werden in Tabelle 1 der entsprechenden Nutzungsart nach DIN 18041 zugeordnet. Tabelle 1 zeigt außerdem die berechnete Soll-Nachhallzeit T nach DIN 18041. Soll Für jede hier betrachtete Raumkategorie wird innerhalb der LP3 ein Beispielraum berechnet. Die erfor- derlichen baulichen Maßnahmen für diese Beispielräume werden in Abschnitt 4.2 genannt. Die Maßnah- men sind auf die weiteren Räume derselben Kategorie zu übertragen.
Tabelle 1 Nutzungsart und Beschreibung für die betreffenden Räume der Gruppe A
| Raumvolu- | Nachhallzeit | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gebäude/ | Nut- | Grundfläche | ||||
| Raum | Höhe in m | men | T in s soll | |||
| Etage | zungsart | A in m2 | ||||
| V in m3 | (DIN 18041) | |||||
| A/EG | Lehrküche | A4 | 47 | 3,55 | 168 | 0,44 |
| B3/EG | Biologie 1 | A4 | 76 | 3,55 | 272 | 0,49 |
| B3/EG | Biologie 1 | A3 | 76 | 3,55 | 272 | 0,61 |
| B1/EG | Besprechung SL | A4 | 22 | 3,55 | 77 | 0,35 |
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| Raumvolu- | Nachhallzeit | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gebäude/ | Nut- | Grundfläche | ||||
| Raum | Höhe in m | men | T in s soll | |||
| Etage | zungsart | A in m2 | ||||
| V in m3 | (DIN 18041) | |||||
| B4/EG | Besprechung | A4 | 21 | 3,55 | 73 | 0,35 |
| B1/1OG | AUR | A4 | 66 | 3,55 | 233 | 0,48 |
| B1/1OG | AUR | A3 | 66 | 3,55 | 233 | 0,59 |
| B1/1OG | DAZ | A4 | 36 | 3,55 | 127 | 0,41 |
| B1/1OG | Lernlandschaft | A4 | 119 | 3,55 | 424 | 0,54 |
| B3/2OG | Musik 2 | A3 | 79 | 3,55 | 280 | 0,61 |
| A/2OG-3OG | Aula | A3 | 362 | 7,47 | 2706 | 0,96 |
| B3/3OG | Chemie 2 | A4 | 115 | 3,55 | 408 | 0,54 |
| B3/3OG | Chemie 2 | A3 | 115 | 3,55 | 408 | 0,67 |
Räume der Gruppe B Für Räume der Gruppe B sind Maßnahmen zur Raumbedämpfung zu empfehlen. Damit wird eine Sen- kung des mittleren Grundgeräuschpegels im Raum und eine Begrenzung der Halligkeit erreicht.
In Räumen der Gruppe B werden Anforderungen an das A/V-Verhältnis, also das Verhältnis von der äqui- valenten Schallabsorptionsfläche A des Raumes zum Raumvolumen V, im Frequenzbereich von 250 Hz bis 2 kHz angegeben. Die Sollwerte für das A/V-Verhältnis berechnen sich aus der Raumhöhe gemäß DIN 18041. Das A/V-Verhältnis sollte nicht unterschritten werden. Die DIN 18041 unterscheidet hier zwi- schen den folgenden Nutzungsarten:
– B1 Räume ohne Aufenthaltsqualität – B2 Räume zum kurzfristigen Verweilen – B3 Räume zum längerfristigen Verweilen – B4 Räume mit Bedarf an Lärmminderung und Raumkomfort – B5 Räume mit besonderem Bedarf an Lärmminderung und Raumkomfort
Die betreffenden Räume werden in der nachfolgenden Tabelle 2 der entsprechenden Nutzungsart nach DIN 18041 zugeordnet. Die erforderlichen baulichen Maßnahmen werden in Abschnitt 4.1.2 genannt. Für alle hier betrachteten Raumkategorien wurden Beispielräume berechnet. Die Maßnahmen sind auf die weiteren Räume derselben Kategorie zu übertragen.
Tabelle 2 Nutzungsart und Beschreibung für die betreffenden Räume der Gruppe B
| A/V-Verhält- | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gebäude/ | Nut- | Grundfläche | Raumvolumen | nis | ||
| Raum | Höhe in m | |||||
| Etage | zungsart | A in m2 | V in m3 | A/V soll | ||
| (DIN 18041) | ||||||
| B2/EG | Holzwerkstatt | B5 | 79 | 3,55 | 281 | 0,25 |
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| A/V-Verhält- | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gebäude/ | Nut- | Grundfläche | Raumvolumen | nis | ||
| Raum | Höhe in m | |||||
| Etage | zungsart | A in m2 | V in m3 | A/V soll | ||
| (DIN 18041) | ||||||
| B2/EG | Maschinenraum | B5 | 38 | 3,55 | 136 | 0,25 |
| A/EG | Zubereitungskü- che | B5 | 29 | 3,55 | 102 | 0,25 |
| A/EG | Mensa, Freeflow | B5 | 310 | 3,55 | 1101 | 0,25 |
| B1/EG | Schulleitung | B3 | 22 | 3,55 | 77 | 0,18 |
| B1/EG | Sekretariat | B4 | 41 | 3,55 | 147 | 0,21 |
| B1/EG | Teeküche, Lounge | B3 | 33 | 3,55 | 118 | 0,18 |
| B4/EG | Lehrerzimmer | B4 | 272 | 3,55 | 965 | 0,21 |
| B4/EG | Lehrkräfte Still- arbeit | B4 | 29 | 3,55 | 103 | 0,21 |
| A/1OG | Bewegungsraum | B5 | 123 | 3,55 | 435 | 0,25 |
4.1.2 ASR A3.7
Die ASR A3.7 [5] ist beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten anzuwenden. Sie legt im Zusam- menhang mit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz Mindestanforderungen für Büro- und Unter- richträume sowie sonstige Arbeitsräume für Sprachkommunikation fest. Die Anforderungen werden durch Zielwerte für die Nachhallzeit in den Oktavbändern von 250 Hz bis 2 kHz und den mittleren Schallabsorptionsgrad definiert.
Tabelle 3: Anforderungen an die Nachhallzeit nach ASR A3.7 für die betreffenden Räume
| Raum | Nachhallzeit T |
|---|---|
| Unterrichtsräume | s. TSoll nach DIN 18041, Tabelle 1 |
| Ein- und Zweipersonenbüros | ≤ 0,8 s |
| Mehrpersonenbüros | ≤ 0,6 s |
Die folgende Tabelle 4 enthält die betreffenden Büroräume im Projekt und führt die Anforderungen an die Nachhallzeit abhängig von der Nutzungsart bzw. Arbeitsplatzbelegung auf. Für die Besprechungs- räume gelten die Anforderungen der DIN 18041, s. Tabelle 1.
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Tabelle 4 Nutzung / Anzahl Arbeitsplätze und resultierende Anforderung für die betreffenden Büro- räume
| Gebäude/ | Nutzung / Arbeitsplätze | Nachhallzeit | |
|---|---|---|---|
| Raumtyp | |||
| Etage | (AP) | T in s | |
| B1/EG | Schulleitung | ||
| 1 AP | ≤ 0,8 s | ||
| B1/EG | Sekretariat | 3 AP | ≤ 0,6 s |
| B4/EG | Lehrerzimmer | ≥ 32 AP | ≤ 0,6 s |
| B4/EG | Lehrkräfte Stillarbeit | 10 AP | ≤ 0,6 s |
4.1.3 ISO 23591
Die internationale Norm ISO 23591 [6] enthält Anforderungen und Planungshinweise für Musik-Proben- räume und Aufführungsstätten.
Ziel der Vorgaben aus der Norm ist zum einen eine gute Hörsamkeit der Musiker untereinander und für sich selbst zu schaffen und zum anderen, die Lautstärke im Raum auf ein sinnvolles Maß zu reduzieren. Hierfür müssen reflektierende und absorbierende Flächen kombiniert werden, um ein passendes Verhält- nis von Nachhallzeit und Lautheit zu schaffen und gleichzeitig Reflexionen zum Hören des eigenen In- struments und der anderen Instrumente zu ermöglichen.
Eine Probezelle wurde exemplarisch nach dieser Norm betrachtet. Für die Raum wird eine Nutzung für unverstärkte Instrumente angenommen. Für Proben mit elektrisch verstärkten Instrumenten müssten höhere Anforderungen angesetzt werden.
Die ISO 23591 enthält Anforderungen an die Nachhallzeit für die in Tabelle 5 benannten Räume. Außer- dem werden Toleranzgrenzen zum Frequenzbereich angegeben.
Tabelle 5 Soll-Nachhallzeiten und empfohlene Raummaße nach ISO 23591
| Raumvolu- | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Raumhöhe | men | |||||
| Nachhall- | ||||||
| in m (Soll- | V in m3 | |||||
| Etage | Raum. | Raumtyp | Nutzungsart | zeit | ||
| Wert in | (Soll- | |||||
| T in s soll | ||||||
| Klammern) | Wert in | |||||
| Klammern) | ||||||
| 2 | Probezelle | Musikprobenraum | „Acoustical quiet music”, „Individual practise room” (1-2 Personen) | 3,6 (≥ 2,7) | 45 (≥ 35) | 0,46-0,59 |
Aus den Vorgaben an die Raumeigenschaften ergeben sich Mindestgrößen für die Übungsräume, welche je nach Art der Musik und Anzahl der musizierenden Personen variieren. Die Mindestgrößen sollten ein- gehalten werden, da sich in kleineren Räumen anderenfalls zu hohe und unter Umständen gehörschädi- gende Pegel entwickeln können.
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Für leise Musik sind die Raumeigenschaften der Probezelle angemessen. Um die geforderte Nachhallzeit zu erreichen, müssen jedoch akustische Maßnahmen getroffen werden, die in Kap. 4.2 aufgeführt sind.
4.2 Maßnahmen
Im Folgenden werden die raumakustischen Maßnahmen zur Einhaltung der in Kap. 4.1 vorgegebenen Empfehlungen und Anforderungen erläutert. Die hier definierten und angegebenen Absorberflächen soll- ten mindestens eingehalten werden.
Als Berechnungs- und Bewertungsgrundlage diente hierbei der aus den Unterlagen (2.2) entnommene Planungsstand. Detaillierte Angaben zu Konstruktionen und Absorptionswerten der vorgeschlagenen akustisch wirksamen Materialien werden im Kap. 4.3 genannt.
Die Nachhallzeiten für die Aula wurden mittels eines dreidimensionalen Raummodells und der Raum- akustik-Simulationssoftware CATT Version 9 [C] berechnet. Die Nachhallzeiten und A/V-Verhältnisse der restlichen Räume wurden gemäß DIN 18041 und DIN EN 12354-6 [4] prognostiziert.
Raumakustische Computersimulationen basieren im vorliegenden Fall nach aktuellem Stand der Technik auf dem Modell der geometrischen Akustik zur Vereinfachung der Simulation wellenförmiger Schallaus- breitung. Diese Methode bildet ein geeignetes Mittel zur quantitativen Prognose raumakustischer Kenn- werte, beinhaltet jedoch auch Unsicherheiten in Bezug auf die zugrundeliegenden Eingangsparameter wie Materialkennwerte und die Gültigkeit der geometrischen Akustik für tiefe Frequenzen. Die Präzision der Ausgangsparameter einer Simulation ist somit direkt von den Eingangsparametern und sekundären Eigenschaften der Simulation abhängig. Die verwendete Simulationsmethode ist ein zuverlässiges Werk- zeug zur Prognose und Beurteilung raumakustischer Kennwerte. Die Quantifizierung der Messabwei- chung ist jedoch Gegenstand aktueller Forschung.
Prinzipiell sollten die erforderlichen Absorptionsflächen möglichst gleichmäßig im Raum verteilt werden. Zum Erreichen einer optimalen Raumakustik spielt neben der akustischen Aktivierung der Deckenfläche auch die akustische Gestaltung der Wandflächen eine große Rolle, da durch das Anbringen von absorbie- renden Materialien (wie z. B. Wandabsorber, Vorhänge etc.) und/oder streuenden Materialien (grob strukturiert, wie z. B. Regale) an optimalerweise zwei benachbarten (senkrecht zueinanderstehenden) Wänden ungünstige Reflexionen verringert werden können. Die Höhe, in welcher die Materialien an der Wand angebracht werden sollten, sollte in Kopfhöhe, also ca. einem Bereich zwischen 1 m und 2 m liegen.
Die folgende Tabelle 6 enthält die mindestens benötigten Akustikflächen, welche für die Einhaltung der Empfehlungen und Anforderungen aus Kap. 4.1 erforderlich sind. Detaillierte Erläuterungen sind den nachfolgenden Abschnitten zu entnehmen. Für einzelne sich wiederholende Raumtypen wie Klassenzim- mer, Büros und z. B. Teeküchen wurden exemplarische Berechnungen durchgeführt. Die genannten abso- luten Flächenanteile beziehen sich auf die hier betrachteten Beispielräume. Die Maßnahmen können auf die Räume derselben Kategorie übertragen, die Absorberflächen müssen jedoch an die jeweilige Raum- größe angepasst werden. Auf Wunsch der Nutzer und Architekten wurden sowohl Maßnahmen für die in- klusive (A4) als auch die nicht-inklusive Nutzung der Klassenzimmer festgelegt. Aus akustischer Sicht und in Übereinstimmung mit den Anforderungen in Abschnitt 4.1 wird jedoch empfohlen, alle Klassen- räume inklusiv zu gestalten. Zwar ist eine nachträgliche Umrüstung eines nicht-inklusiven Klassenraums möglich, jedoch ist dies mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden, der aus unserer Erfahrung nicht im Verhältnis zum Aufwand steht, der bei einer frühzeitigen Umsetzung inklusiver Maßnahmen erforderlich ist. Daher wäre es vorteilhaft, von Beginn an inklusive Konzepte zu integrieren, um langfris- tig zukunftssichere und optimale Lernbedingungen zu gewährleisten.
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Tabelle 6 Empfohlene raumakustische Maßnahmen.
| Wandabsor- | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Deckenabsorber | ||||||
| ber | ||||||
| Absorber-Typ | Absorber-Typ | Absorber-Typ | Absorber-Typ | Absorber-Typ | Absorber-Typ | |
| Räume | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
| HWL- | HWL- | HWL- | Hygienede- | Akustikde- | Glaswolle | |
| Decke, | Decke, | Decke, | cke | ckensegel | ||
| 40 cm TKH | 20 cm TKH | Rohdecke | ||||
| Holzwerkstatt | 75 % | |||||
| Maschinen- raum | 100 % | |||||
| Lehrküche | 100 % | |||||
| Zubereitungs- küche | 100 % | |||||
| Biologie 1 (nicht-inklusiv) | 90 % (90 %) | 5 m² (5 m²) | ||||
| Mensa, Freeflow | 65 % | 35 % | ||||
| Schulleitung | 3 Stk. | |||||
| Besprechung SL | 4 Stk. | 10 m² | ||||
| Sekretariat | 5 Stk. | 5 m² | ||||
| Teeküche, Lounge | 90 % | |||||
| Lehrerzimmer | 32 Stk. | 15 m² | ||||
| Lehrkräfte Stillarbeit | 4 Stk. | 10 m² | ||||
| Besprechung | 90 % | 5 m² | ||||
| AUR (nicht-inklusiv) | 50 % ca. 32 m2 (50 % ca. 32 m2) | 20 m² (10 m²) | ||||
| DAZ | 80 % | 10 m2 |
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| Wandabsor- | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Deckenabsorber | ||||||
| ber | ||||||
| Absorber-Typ | Absorber-Typ | Absorber-Typ | Absorber-Typ | Absorber-Typ | Absorber-Typ | |
| Räume | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
| HWL- | HWL- | HWL- | Hygienede- | Akustikde- | Glaswolle | |
| Decke, | Decke, | Decke, | cke | ckensegel | ||
| 40 cm TKH | 20 cm TKH | Rohdecke | ||||
| Lernlandschaft | 80 % | 50 m² (ca. 30 % der Wandfläche) | ||||
| Bewegungs- raum | 100 % | |||||
| Musik 2 | 90% | |||||
| Probezelle | 90 % | 3 m² | ||||
| Aula | siehe nachfolgende Erläuterung | |||||
| Chemie 2 (nicht-inklusiv) | 90 % (90 %) | 5 m² (5 m²) |
Im Folgenden möchten wir zu einzelnen Räumen noch einige Planungshinweise geben.
Klassenzimmer (AUR)
In den Klassenzimmern soll nach [A] die Decke mit einer ca. 32 m2 Holzwolle-Abhangdecke vom Absor- ber-Typ 1 ausgeführt werden. Damit die Räume nach [4] inklusiv genutzt werden können, müssen zu- sätzlich 20 m2 Wandabsorber (z. B. vom Absorber-Typ 6) in den Raum eingefügt werden. Für eine nicht- inklusive Nutzung gemäß [4] reichen 10 m2 Wandabsorber vom Absorber-Typ 6 aus. Die Wandabsorber können aus raumakustischer Sicht auch teilweise in den Wandaufbau mit integriert werden, wie im Klas- senzimmer-Detail [A] aufgeführt. Eine inklusive Ausführung aller Klassenräume wird empfohlen. Die gleichmäßige Verteilung der Wandabsorber an zwei benachbarten Wänden ist essentiell für die Verringe- rung ungünstiger Reflexionen und einen angemessenen Raumkomfort.
Fachräume (z.B. Chemie 2, Biologie 1)
Die Fachräume wie z. B. Chemie 2 oder Biologie 1 wurden mit einer Holzwolle-Abhangdecke (Absorber- Typ 1) und einem kleinen Anteil Wandabsorber vorgesehen. Bei in Fachräumen teilweise üblichen größe- ren Flächenanteilen von Regalen, kann ggf. auf die Wandabsorber verzichtet werden. Mit einer vollflächig abgehängten Decke können die Fachräume gemäß [4] inklusiv genutzt werden. Kann die Decke nur teil- weise akustisch aktiviert werden, sollten bei 75 % aktivierter Decke, 15 m2 für die inklusive und 5 m2 an Wandabsorber (Absorber-Typ 6) für die nicht-inklusive Nutzung in den Raum eingefügt werden. Bei ab- weichender Deckenbelegung müssen die Wandabsorber-Flächen entsprechend angepasst werden. Auch hier ist die gleichmäßige Verteilung der Wandabsorber wichtig für eine angenehme Raumakustik.
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Musikräume
Die akustischen Anforderungen an Räume für Sprache, wie im Fall der Unterricht-Nutzung, und die an Musikräume sind gegensätzlich, da in Musikräumen eher eine längere Nachhallzeit gewünscht ist, die wiederum die Sprachverständlichkeit reduziert, was nicht optimal für eine Sprachdarbietung ist. Als Kompromisslösung zwischen beiden Nutzungsarten können die folgenden fest verbauten Maßnahmen ergriffen werden: 90 % der Decke sollte mit einer Holzwolle-Abhangdecke vom Absorber-Typ 1 belegt werden. Sollte in dem Musikraum ein Schlagzeug benutzt werden, muss der Deckenaufbau aus bauakus- tischen Gründen gemäß 5.2.2, Seite 27 angepasst werden. In diesem Fall sollte auch die neue Deckenkon- struktion zu 90 % mit einer Holzwolle-Abhangdecke verkleidet werden, jedoch kann hier der Abhang auf 20 cm reduziert werden (Absorber-Typ 2), sodass der Gesamtaufbau inklusive der bauakustisch notwen- digen geschlossenen Unterdecke immer noch etwa 40 cm entspricht.
Probezelle
Um die Anforderungen an die Nachhallzeit gemäß [6] einzuhalten, sollten in den Probezellen 90 % der Decke mit einer Holzwolle-Abhangdecke (Absorber-Typ 1) belegt werden. Zusätzlich sollten 3 m2 an Wandabsorbern (Absorber-Typ 6) gleichmäßig an den Raumwänden verteilt werden. Durch diese Maß- nahmen werden die Anforderungen an Proberäume für leise akustische Musik und ein bis zwei Personen erfüllt. Sollte diese Nutzung nicht der realen Nutzungsart entsprechen, müssen die Maßnahmen erneut geprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
DAZ
Die DAZ-Räume sind gemäß [B] mit 80 % Deckenabsorber vom Absorber-Typ 1 betrachtet worden. Zu- sätzlich sollten 10 m2 an Wandabsorber (z. B. Absorber-Typ 6) für die inklusive Nutzung gemäß [4] in den Raum eingebracht werden. Da in den DAZ-Räumen die Seitenwände aus Fensterfronten bestehen, ist hier der Einsatz von Vorhängen, zumindest an einer Fensterfront zu empfehlen. Durch die Anordnung der Fenster parallel zueinander, wird das Entstehen von Flatterechos begünstigt, was unter anderem die Sprachverständlichkeit stark beeinträchtigen kann. Das Anbringen eines Vorhangs kann dieses Phänomen vorbeugen bzw. reduzieren. Falls ein akustisch hochwirksamer Vorhang genutzt werden sollte, kann die Fläche an zusätzlichen Wandabsorbern reduziert werden.
Lernflure
Auch in den Lernfluren soll die Decke gemäß [B] mit 80 % Deckenabsorber vom Absorber-Typ 1 belegt werden. Den Empfehlungen aus [L] folgend, sollte die Nachhallzeit in den Lernfluren unter 0,4 s liegen. Um sich diesem Ziel anzunähern, sollten zusätzlich zur Decke mindestens 30 % der gesamten Wandflä- che des Lernflures mit Wandabsorbern vom Absorber-Typ 6 belegt werden. Diese sollten gleichmäßig über die gesamten Wände verteilt werden Des Weiteren sollten die Flure durch entsprechende Möblie- rung sinnvoll in einzelne abgetrennte Bereiche zoniert werden. Durch diese Zonierung soll die direkte Schallausbreitung auf die einzelnen Zonen beschränkt werden und somit ein störungsfreies Arbeiten ver- schiedener Gruppen und Personen gleichzeitig ermöglicht werden.
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Aula
Die Aula wurde mit vollständig absorbierenden Flächen an Decke, Rückwand und Unterseite der Empore modelliert, um eine gleichmäßige Schallabsorption im Raum zu gewährleisten. Die Seitenwände der Bühne sollen angeschrägt werden (mindestens 5 % Schräge), wodurch eine gezielte Schalllenkung und Verbesserung der Sprachverständlichkeit auf der Bühne erreicht werden kann. Reflektoren unmittelbar vor dem Portal der Bühne werden als sinnvoll erachtet, da sie zur besseren Sprachverständlichkeit auf den hinteren Plätzen sowie der Empore beitragen. Diese verdecken teilweise die Dachflächenfenster. Eine architektonische Lösung ist hier zu finden. Zwischen den Fensterflächen an den Seitenwänden der Aula sind Absorber und Diffusoren vorgesehen, um Flatterechos zu vermeiden und die Nachhallzeit gezielt anzupassen. Besonders die Seitenwände vor der Empore (siehe Abbildung 1) können durch gezielte Schrägstellung günstige Reflexionen auf die Empore leiten und somit die Sprachverständlichkeit in die- sem Bereich erhöhen. In Abbildung 1 ist ein Vorschlag zur Gestaltung der Seitenwände zu sehen. Die Brüstung der Empore sollte außerdem entweder akustisch aktiviert werden oder schräggestellt werden, um störende Reflexionen in den Bühnenraum und das Publikum auf dem Parkett zu vermeiden.
Abbildung 1: Simulationsmodell der Aula mit Reflektoren (hängend), Diffusoren (dunkelblau) und Ab- sorptionsflächen (grün.). Der rot umrandete Bereich kann besonders gut für hilfreiche Re- flexionen auf die Empore genutzt werden.
4.3 Materialien
Absorber-Typ 1 Holzwolledecke, 400 mm abgehängt mit 40 mm Mineralwolle
Rohdecke 335 mm Luftraum 40 mm Mineralwollauflage 25 mm Holzwolleplatte (z. B. Troldtekt ultrafein)
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Schallabsorptionsgrade αp des Produktes:
| Frequenz in Hz | 125 | 250 | 500 | 1k | 2k | 4k |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Troldtekt Holzwolleplatte, ultrafein, 25 mm dick 400 mm TKH, 40 mm MW | 0,70 | 1,00 | 1,00 | 1,00 | 0,95 | 1,00 |
Absorber-Typ 2 Holzwolledecke, 200 mm abgehängt mit 40 mm Mineralwolle
Rohdecke bzw. Unterdecke wie vorgesehen von Bauakustik (5.2.2, Seite 27) 135 mm Luftraum 40 mm Mineralwollauflage 25 mm Holzwolleplatte (z. B. Troldtekt ultrafein)
Schallabsorptionsgrade αp des Produktes:
| Frequenz in Hz | 125 | 250 | 500 | 1k | 2k | 4k |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Troldtekt Holzwolleplatte, ultrafein, 25 mm dick 200 mm TKH, 40 mm MW | 0,70 | 1,00 | 1,00 | 0,95 | 0,95 | 1,00 |
Absorber-Typ 3 Holzwolledecke, direkt auf Rohdecke
Rohdecke 25 mm Holzwolleplatte (z. B. Troldtekt ultrafein)
Schallabsorptionsgrade αp des Produktes:
| Frequenz in Hz | 125 | 250 | 500 | 1k | 2k | 4k |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Troldtekt Holzwolleplatte, ultrafein, 25 mm dick auf Rohdecke | 0,10 | 0,15 | 0,30 | 0,60 | 0,90 | 0,80 |
Absorber-Typ 4 Hygienedecke
Rohdecke 180 mm Luftraum 20 mm Glaswolleplatte (z. B. Ecophon Hygiene Foodtec)
Schallabsorptionsgrade αp des Produktes:
| Frequenz in Hz | 125 | 250 | 500 | 1k | 2k | 4k |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Ecophon Hygiene Foodtec A, 20 mm dick, 200 mm TKH | 0,55 | 0,80 | 0,85 | 0,85 | 1,00 | 0,95 |
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Absorber-Typ 5 Akustikdeckensegel
Rohdecke 160 mm Luftraum 40 mm Akustikdeckensegel, 2400 mm x 1200 mm (z. B. APN Vinta A (eT))
Äquivalente Absorptionsfläche A des Produktes: obj
| Frequenz in Hz | 125 | 250 | 500 | 1k | 2k | 4k |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Akustikdeckensegel, APN Vinta A (eT), mit Tiefenabsorber, 2400 mm x 1200 mm, 40 mm dick, 200 mm TKH | 1,90 | 3,35 | 3,55 | 4,25 | 4,15 | 3,95 |
Absorber-Typ 6 Wandabsorber aus Glaswolle
Wand 40 mm Mineralwolle 40 mm Glaswolleplatte
Schallabsorptionsgrade αp des Produktes:
| Frequenz in Hz | 125 | 250 | 500 | 1k | 2k | 4k |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Ecophon Akusto Wall C / Texona + extra Bass, 80 mm TKH, 40 mm Paneel, 40 mm Mineralwolle | 0,65 | 1,00 | 0,95 | 1,00 | 1,00 | 1,00 |
5 Bauakustik
5.1 Anforderungen
5.1.1 Innerbaulicher Schallschutz
Für Unterrichtsräume und vergleichbare Räume gelten die baurechtlichen Mindestanforderungen für Schulen nach DIN 4109-1, Tabelle 6 [7]. Bei den Büro- und Besprechungsräumen im Verwaltungsbereich handelt es sich um den eigenen Nutzungsbereich, hier bestehen keine baurechtlichen Mindestanforde- rungen an den Schallschutz. Es können die Empfehlungen nach DIN 4109:1989-11, Beiblatt 2, Tab. 3 [10], herangezogen werden.
In Tabelle 7 und Tabelle 8 werden die relevanten Anforderungen und Empfehlungen aufgeführt. Die Kenngrößen sind das bewertete Bau-Schalldämm-Maß R' für die Luftschalldämmung und der bewertete w Norm-Trittschallpegel L' für die Trittschalldämmung. n,w
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Tabelle 7 Mindestanforderungen an den Schallschutz nach DIN 4109-1
| Nr. | Bauteil | R’ w | L’ n,w | Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| [dB] | [dB] | |||
| 1 | Decken zwischen Unterrichts- räumen oder ähnlichen Räu- men / Decken unter Fluren | ≥ 55 | ≤ 53 | Die Anforderung an die Tritt- schalldämmung gilt für die Tritt- schallübertragung in Aufenthalts- räumen in alle Schallausbrei- tungsrichtungen. |
| 2 | Decken zwischen Unterrichts- räumen oder ähnlichen Räu- men und „lauten“ Räumen (z. B. Speiseräume, Cafeterien, Musikräume, Spielräume, Technikzentralen) | ≥ 55 a | ≤ 46 | Wegen der verstärkten Übertra- gung tiefer Frequenzen können zusätzlich Maßnahmen zur Kör- perschalldämmung erforderlich sein. |
| 3 | Decken zwischen Unterrichts- räumen oder ähnlichen Räu- men und z. B. Sporthallen, Werkräumen | ≥ 60 | ≤ 46 | |
| 4 | Wände zwischen Unterrichts- räumen oder ähnlichen Räu- men untereinander und zu Fluren | ≥ 47 | - | Zu ähnlichen Räumen gehören auch solche Räume mit erhöhtem Ruhebedürfnis, z. B. Schlafräume |
| 5 | Wände zwischen Unterrichts- räumen oder ähnlichen Räu- men und Treppenhäusern | ≥ 52 | - | |
| 6 | Wände zwischen Unterrichts- räumen oder ähnlichen Räu- men und „lauten“ Räumen (z. B. Speiseräume, Cafeterien, Musikräume, Spielräume, Technikzentralen) | ≥ 55 a | - | |
| 7 | Wände zwischen Unterrichts- räumen oder ähnlichen Räu- men und z. B. Sporthallen, Werkräumen | ≥ 60 | - | |
| 8 | Türen zwischen Unterrichts- räumen oder ähnlichen Räu- men und Fluren | ≥ 32 | - | Nach DIN 4109-2 muss ein Si- cherheitsbeiwert von 5 dB berück- sichtigt werden. |
| 9 | Türen zwischen Unterrichts- räumen oder ähnlichen Räu- men untereinander | ≥ 37 | - | Nach DIN 4109-2 muss ein Si- cherheitsbeiwert von 5 dB berück- sichtigt werden. |
a Abhängig vom Innenpegel sind ggf. höhere Werte erforderlich bzw. empfehlenswert, vgl. auch Tabelle 9
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Tabelle 8: Empfehlungen für normalen Schallschutz im eigenen Nutzungsbereich nach DIN 4109:1989-11, Beiblatt 2
| Nr. | Raumart / Bereich | Bauteil | erf. R’ w | erf. L’ n,w | Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|
| in dB | in dB | ||||
| 10 | Büro- und Bespre- chungsräume im eigenen Bereich | Decken, Treppen, Decken von Fluren und Treppenraumwände | ≥ 52 | ≤ 53 | |
| 11 | Wände zwischen Räumen mit üblicher Bürotätigkeit | ≥ 37 (42)1 | - | ||
| 12 | Wände von Räumen für konzentrierte geistige Tätigkeit oder zur Behand- lung vertraulicher Angelegenheiten bzw. zwischen ähnlichen Räumen und Fluren | ≥ 45 | - | ||
| 13 | Türen in Wänden nach Zeile 11 | ≥ 27 | - | Sicherheitsbeiwert von 5 dB ist zu be- rücksichtigen. | |
| 14 | Türen in Wänden nach Zeile 12 | ≥ 37 | - | Sicherheitsbeiwert von 5 dB ist zu be- rücksichtigen. |
Räume mit kurzer Aufenthaltsfunktion (z. B. Lagerräume etc.) haben keine bauakustischen Anforderun- gen.
„Besonders laute“ Räume sind gemäß [7] Räume, in denen der Schalldruckpegel des Luftschalls L AF,max häufig mehr als 75 dB beträgt. Im vorliegenden Fall sind das die Musikräume, in denen ein herkömmli- ches Schlagzeug zum Einsatz kommen soll. Diese grenzen an Unterrichtsräume im 1. OG und 3. OG an, wodurch Räume mit unterschiedlichen Bedürfnissen direkt aufeinandertreffen. Für die Luftschalldäm- mung von Bauteilen zwischen „besonders lauten“ Räumen einerseits und schutzbedürftigen Räumen an- dererseits können die folgenden Anforderungen an das bewertete Bau-Schalldämm-Maß R' richtungs- w weisend herangezogen werden.
1 Entspricht der Empfehlung für erhöhten Schallschutz nach DIN 4109:1989-11, Beiblatt 2 [10]
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Tabelle 9: Anforderungen an die Luftschalldämmung von Bauteilen zwischen „besonders lauten“ und schutzbedürftigen Räumen
| Schalldruckpegel L im Raum AF,max | R’ w |
|---|---|
| in dB | in dB |
| 75 bis 80 | ≥ 57 |
| 81 bis 85 | ≥ 62 |
| 86 bis 90 | ≥ 67 |
| 91 bis 95 | ≥ 72 |
Bei der Schallübertragung sind auch die Flankenübertragungen über andere Bauteile und sonstige Ne- benwegübertragungen, z. B. RLT-Leitungen, zu berücksichtigen. In vielen Fällen kann eine zusätzliche Körperschalldämmung von Maschinen, Geräten und Rohrleitungen erforderlich sein. Sie kann zahlenmä- ßig nicht genau angegeben werden, da sie von der Größe der Körperschallerzeugung der Maschinen und Geräte abhängt und vom Gerätehersteller bzw. -aufsteller auszulegen / vorzusehen ist.
5.1.2 Schallschutz gegen Außenlärm
Der erforderliche Schallschutz der Außenbauteile als passive Schallschutzmaßnahme wird auf Basis des maßgeblichen Außenlärmpegels L nach DIN 4109-1 und -2 [7][8] berechnet. a
Das erforderliche bewertete Bau-Schalldämm-Maß R' des gesamten Außenbauteils (Wand, Fenster, w,ges evtl. Rollladenkästen und Lüftungseinrichtungen) von schutzbedürftigen Räumen ergibt sich gemäß DIN 4109-1, Gleichung (6), nach
R' = L - K w,ges a Raumart
mit hier
K = 30 dB für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Raumart Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und Ähnliches
K = 35 dB für Büroräume und Ähnliches Raumart
Zur Bestimmung des maßgeblichen Außenlärmpegels L werden die einzelnen Beurteilungspegel der je- a weiligen Schallquellen energetisch addiert. Der maßgebliche Außenlärmpegel ergibt sich aus dem Beur- teilungspegel tags unter Berücksichtigung eines Zuschlags von 3 dB.
Prognose der Schallimmissionspegel Zur Berechnung der Beurteilungspegel durch Verkehrslärm im Untersuchungsgebiet wurde die aktuelle Version des EDV-Programmes CadnaA zur Berechnung und Beurteilung von Lärmimmissionen im Freien [E] eingesetzt. Es berücksichtigt die entsprechenden Regelwerke zur Durchführung des Bundes-Immissi- onsschutzgesetzes. Die Ausbreitungsberechnungen für den Verkehrslärm erfolgen nach der RLS-19 [1]. Dabei wird die entfernungsbedingte Pegelabnahme, die Pegelminderung durch Abschirmung, die Gelän- detopographie und die Pegelerhöhung durch Reflexionen an reflektierenden Bauteilen an den Immissi- onsorten (Fassaden) nach RLS-19 berücksichtigt.
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Die Lage des geplanten Neubaus inklusive aller relevanten Verkehrsschallquellen ist Anlage 1 zu entneh- men.
Für jede Fassade werden zur Auslegung der erforderlichen bewerteten Schalldämm-Maße der Außenbau- teile die Beurteilungspegel für Teilfassadenflächen (einer maximalen Länge von 5 m) berechnet (siehe Anlage 2).
Straßenverkehrslärm Die Beurteilungspegel des Straßenlärms werden unter Anwendung der RLS-19 [1] berechnet.
Die in etwa 160 m Luftlinie im Süden befindliche Maurepasstraße ist eine Landesstraße (L75), die im Nordosten befindliche Beckersbergstraße ist in etwa 105 m Luftlinie entfernt. Die Zu- und Ausfahrt zum Schulgelände wurde ebenfalls berücksichtigt.
Für alle Straßenabschnitte wurden Daten für die durchschnitte tägliche Verkehrsstärke (DTV) aus dem vorliegendem Lärmschutzgutachten [H] (Planfall) entnommen. Dabei wurden die Kfz-Daten im eigenen Modell so angepasst, dass sich die jeweiligen Emissionspegel der Straßen einstellen.
Auf allen betrachteten Straßen besteht die Fahrbahnoberfläche aus Asphalt.
Die Eingangsdaten zur Berechnung des Verkehrslärms sind in folgender Tabelle 10 zu finden.
Tabelle 10: Längenbezogener Schallleistungspegel L ' tags (06:00 – 22:00 Uhr) nach RLS-19 w
| Straße | Zul. v in km/h | tags (06.00 - 22.00 Uhr) | |||
|---|---|---|---|---|---|
| M in Kfz/h | P 1 in % | P 2 in % | L ' W in dB(A) | ||
| Maurepasstraße | 50 | 236 | 3,0 | 5,0 | 78,4 |
| Beckersbergstraße | 50 | 118 | 3,0 | 4,0 | 75,3 |
| Schulgelände Zufahrt | 30 | 23 | 3,0 | 4,0 | 65,3 |
| Schulgelände Ausfahrt | 30 | 22 | 3,0 | 4,0 | 65,2 |
M Stündliche Verkehrsstärke p Anteil an Fahrzeugen der Gruppe Lkw1 = LKW ohne Anhänger über 3,5 t + Busse 1 p Anteil an Fahrzeugen der Gruppe Lkw2 = LKW mit Anhänger und Sattelzüge über 3,5 t 2 sowie Motorräder
Gewerbelärm Das Grundstück befindet sich in einem durch einen Bebauungsplan überplanten Gebiet [D]. Gemäß die- sem liegt der Neubau auf einer Fläche für den Gemeinbedarf. Da die umliegende Wohnbebauung im Sü- den als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen ist, wird dies für die Berechnungen berücksichtigt.
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Nach TA Lärm [2], Abschnitt 6.1, gilt für Gewerbelärm in allgemeinen Wohngebieten folgender Immissi- onsrichtwert „Außen“ für den Beurteilungspegel L, die in 0,5 m Abstand vor den geöffneten Fenstern r der vor Lärmeinwirkungen zu schützenden Aufenthaltsräumen einzuhalten sind:
tags (06.00 bis 22.00 Uhr) 55 dB(A)
Der für die Berechnung des maßgeblichen Außenlärmpegels angesetzte Beurteilungspegel durch Gewer- belärm L ergibt sich aus dem Immissionsrichtwert erhöht um einen Zuschlag von 3 dB mit tags r L = 58 dB. Dieser Ansatz deckt auch die Möglichkeit neuer Gewerbebetriebe in der Zukunft ab, da die Im- a missionsrichtwerte der TA Lärm stets für die Gesamtbelastung aus allen Anlagen in der Umgebung gel- ten. Bei neu zu eröffnenden Betrieben muss die Einhaltung durch die Genehmigungsbehörden sicherge- stellt werden.
Maßgeblicher Außenlärmpegel Die berechneten maßgeblichen Außenlärmpegel liegen zwischen L = 59 dB – 60 dB. Alle berechneten a maßgeblichen Außenlärmpegel sind in Anlage 3 visualisiert.
5.1.3 Anforderungen an gebäudetechnische Anlagen
Gebäudetechnische Anlagen sind den Gebäuden dienende Ver- und Entsorgungsanlagen (Wasser- und Abwasseranlagen), Transportanlagen und fest eingebaute betriebstechnische Anlagen. Als gebäudetech- nische Anlagen gelten außerdem Gemeinschaftswaschanlagen, Schwimmanlagen, Saunen und derglei- chen, Sportanlagen, zentrale Staubsauganlagen, Garagenanlagen und fest eingebaute, motorbetriebene außenliegende Sonnenschutzanlagen und Rollläden.
Anforderungen bestehen an den maximalen A-bewerteten Norm-Schalldruckpegel aus gebäudetechni- schen Anlagen L . Tabelle 11 stellt die Mindestanforderung nach DIN 4109-1 dar. AFmax,n
Tabelle 11: Anforderungen an gebäudetechnische Anlagen nach DIN 4109-1
| Geräuschquellen | Mindestanforderung |
|---|---|
| nach DIN 4109-1 für | |
| Büro- und Unterrichtsräume | |
| L AF,max,n | |
| [dB] | |
| Sanitärtechnik / Wasserinstallationen sowie sonstige hausinterne, fest installierte technische Schallquellen der technischen Gebäudeausrüstung, Ver- und Entsor- gung sowie Garagenanlagen | ≤ 35 |
5.2 Nachweis des Schallschutzes und zusätzliche Hinweise
Die geplanten Bauteilaufbauten werden aus den vorliegenden Planunterlagen entnommen und dort, wo erforderlich, mit planerischen Vorgaben präzisiert.
Unterstrichene Textteile in den Bauteilaufbauten sind planerische Vorgaben / Empfehlungen und Konkreti- sierungen unsererseits.
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Die Berechnung der Schalldämmwerte findet mithilfe des KS-Rechners [F] exemplarisch an den schall- technisch ungünstigsten Raumsituationen statt. Die in den folgenden Abschnitten angegebenen Werte der bewerteten Bau-Schalldämm-Maße bzw. Norm-Trittschallpegel beinhalten bereits die Sicherheits- beiwerte von u = 2 dB für die Luftschalldämmung und u = 3 dB für die Trittschalldämmung. Für Tü- prog prog ren wird ein Sicherheitsbeiwert u = 5 dB berücksichtigt. prog
5.2.1 Innenwände
Treppenraumwände Gemäß [A] ist folgender Aufbau vorgesehen:
250 mm Stahlbeton
Erforderliche Randbedingungen der flankierenden Bauteile:
– Innenwände Trockenbau oder 25 cm Stahlbeton – Spannbeton-Hohldielendecke mit Fußbodenaufbau nach Kap. 5.2.2 – Außenwände und Dach nach Kap. 5.2.6
Mit diesem Wandaufbau lässt sich unter Berücksichtigung der flankierenden Bauteile nach DIN 4109-2 nachweisen:
Luftschalldämmung: R' = 58 dB ≥ erf. R' = 52 dB w w
Die Anforderungen nach Abschnitt 5.1.1 werden eingehalten.
Trennwände zwischen Unterrichtsräumen Gemäß [A][G] ist folgender Aufbau vorgesehen:
2 x 12,5 mm GKB-Platte, flächenbez. Masse m′ ≥ 8,5 kg/m² 100 mm Ständerprofil CW 100, mit 80 mm mineralische Dämmung, längenspezifischer Strömungswi- derstand r ≥ 5 kPa s/m2 2 x 12,5 mm GKB-Platte, flächenbez. Masse m′ ≥ 8,5 kg/m²
Die Schalldämmung der Trennwand kann nach [J] mit einem bewerteten Schalldämm-Maß von R = 58 dB in Ansatz gebracht werden. Alternativprodukte müssen mindestens dieses Schalldämm-Maß w aufweisen.
Erforderliche Randbedingungen der flankierenden Bauteile:
– Innenwände: 25 cm Stahlbeton, Stahlbetonstütze oder Trockenbau (Einbaudetail nach Abbildung 2). Angesetzte bewertete Norm-Flankenschallpegeldifferenz nach DIN 4109-33 Tab. 26, Z. 2: D ≥ 59 dB n,f,w
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| 1 Trennwand | |
|---|---|
| 2 Flankierende Wand | |
| 3 Dämmstoff | |
| 4 Innenseitige Beplankung der flankierenden Wand |
Abbildung 2: Wandanschluss Trockenbauweise gemäß DIN 4109-33 Tab. 26
– Spannbeton-Hohldielendecke mit Fußbodenaufbau nach Kap. 5.2.2 – Außenwände und Dach nach Kap. 5.2.6
Mit diesem Wandaufbau lässt sich unter Berücksichtigung der flankierenden Bauteile nach DIN 4109-2 nachweisen:
Luftschalldämmung: R' = 50 dB ≥ erf. R' = 47 dB w w
Die Anforderungen nach Abschnitt 4.1 werden eingehalten.
Trennwand zwischen Maschinenraum und Fachraum Plus (EG) Gemäß [A][G] ist folgender Aufbau vorgesehen:
12,5 mm GKF-Platte, flächenbez. Masse m′ ≥ 12,8 kg/m² (z.B. Knauf Diamant) 12,5 mm GKF-Platte, flächenbez. Masse m′ ≥ 18 kg/m² (z.B. Knauf Silentboard) 100 mm Ständerprofil CW 100, mit 80 mm mineralische Dämmung, längenspezifischer Strömungswi- derstand r ≥ 5 kPa s/m2 12,5 mm GKF-Platte, flächenbez. Masse m′ ≥ 18 kg/m² (z.B. Knauf Silentboard) 12,5 mm GKF-Platte, flächenbez. Masse m′ ≥ 12,8 kg/m² (z.B. Knauf Diamant)
Die Schalldämmung der Trennwand kann nach [J] mit einem bewerteten Schalldämm-Maß von R = 67 dB in Ansatz gebracht werden. Alternativprodukte müssen mindestens dieses Schalldämm-Maß w aufweisen.
Erforderliche Randbedingungen der flankierenden Bauteile:
– Innenwände: 25 cm Stahlbeton, Stahlbetonstütze oder Trockenbau (Einbaudetail Fotolabor / Fach- raum Plus nach Abbildung 2 und Flurwand nach Abbildung 3). Angesetzte bewertete Norm-Flanken- schallpegeldifferenz nach DIN 4109-33 Tab. 26, Z. 9: D ≥ 65 dB (Flurwand) n,f,w
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| 1 Trennwand | |
|---|---|
| 2 Flankierende Wand | |
| 3 Dämmstoff | |
| 4 Innenseitige Beplankung der flankierenden Wand | |
| 6 Innendeckprofil |
Abbildung 3: Wandanschluss Flurwand Trockenbauweise gemäß DIN 4109-33 Tab. 26
– Spannbeton-Hohldielendecke mit Fußbodenaufbau nach Kap. 5.2.2. inkl. Unterdecke im Maschinen- raum vollflächig verlegt: Abhanghöhe ≥ 10 cm mit Schwingungsabhängern inkl. 8 cm Mineralwolle, einfach beplankte GKB-Platte, flächenbez. Masse m′ ≥ 8,5 kg/m² – Bodenplatte 40 cm Stahlbeton – Außenwände nach Kap. 5.2.6
Mit diesem Wandaufbau lässt sich unter Berücksichtigung der flankierenden Bauteile nach DIN 4109-2 nachweisen:
Luftschalldämmung: R' = 60 dB ≥ erf. R' = 60 dB w w
Die Anforderungen nach Abschnitt 4.1 werden eingehalten.
Trennwände zwischen Unterrichtsräumen und Fluren Gemäß [A][G] ist folgender Aufbau vorgesehen:
2 x 12,5 mm GKB-Platte, flächenbez. Masse m′ ≥ 8,5 kg/m² 100 mm Ständerprofil CW 100, mit 80 mm mineralische Dämmung, längenspezifischer Strömungswi- derstand r ≥ 5 kPa s/m2 2 x 12,5 mm GKB-Platte, flächenbez. Masse m′ ≥ 8,5 kg/m²
Die Schalldämmung der Trennwand kann nach [J] mit einem bewerteten Schalldämm-Maß von R = 58 dB in Ansatz gebracht werden. Alternativprodukte müssen mindestens dieses Schalldämm-Maß w aufweisen.
Erforderliche Randbedingungen der flankierenden Bauteile:
– Innenwände: 25 cm Stahlbeton oder Trockenbau (Einbaudetail nach Abbildung 4). Angesetzte bewer- tete Norm-Flankenschallpegeldifferenz nach DIN 4109-33 Tab. 26, Z. 4: D ≥ 59 dB n,f,w
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| 1 Trennwand | |
|---|---|
| 2 Flankierende Wand | |
| 3 Dämmstoff | |
| 4 Innenseitige Beplankung der flankierenden Wand |
Abbildung 4: Wandanschluss Trockenbauweise gemäß DIN 4109-33 Tab. 26
– Spannbeton-Hohldielendecke mit Fußbodenaufbau nach Kap. 5.2.2 – Außenwände und Dach nach Kap. 5.2.6
Mit diesem Wandaufbau lässt sich unter Berücksichtigung der flankierenden Bauteile nach DIN 4109-2 nachweisen:
Luftschalldämmung: R' = 50 dB ≥ erf. R' = 47 dB w w
Die Anforderungen nach Abschnitt 4.1 werden eingehalten.
Trennwände zwischen Musikräumen untereinander Gemäß [A][G] ist folgender Aufbau vorgesehen:
2 x 12,5 mm GKB-Platte, flächenbez. Masse m′ ≥ 8,5 kg/m² 100 mm Ständerprofil CW 100, mit 80 mm mineralische Dämmung, längenspezifischer Strömungswi- derstand r ≥ 5 kPa s/m2 2 x 12,5 mm GKB-Platte, flächenbez. Masse m′ ≥ 8,5 kg/m²
Die Schalldämmung der Trennwand kann nach [J] mit einem bewerteten Schalldämm-Maß von R = 58 dB in Ansatz gebracht werden. Alternativprodukte müssen mindestens dieses Schalldämm-Maß w aufweisen.
Erforderliche Randbedingungen der flankierenden Bauteile:
– Innenwände: Trockenbau (Einbaudetail nach Abbildung 5). Angesetzte bewertete Norm-Flanken- schallpegeldifferenz nach DIN 4109-33 Tab. 26, Z. 4: D ≥ 59 dB n,f,w
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| 1 Trennwand | |
|---|---|
| 2 Flankierende Wand | |
| 3 Dämmstoff | |
| 4 Innenseitige Beplankung der flankierenden Wand |
Abbildung 5: Wandanschluss Trockenbauweise gemäß DIN 4109-33 Tab. 26
– Spannbeton-Hohldielendecke mit Fußbodenaufbau nach Kap. 5.2.2 inkl. Unterdecke GK-Lochdecke nach Raumakustik (Kap. 4.3: Absorber-Typ 1 (Musikräume ohne Schlagzeug) / Absorber-Typ 2 (Mu- sikräume mit Schlagzeug)) – Außenwände nach Kap. 5.2.6 inkl. Vorsatzkonstruktion in den Probezellen vollflächig verlegt: Wand- abstand ≥ 5 cm inkl. 4 cm Mineralwolle, einfach beplankte GKB-Platte mit flächenbez. Masse m′ ≥ 8,5 kg/m² (z.B. 12,5 mm Knauf Bauplatte)
Mit diesem Wandaufbau lässt sich unter Berücksichtigung der flankierenden Bauteile nach DIN 4109-2 nachweisen:
Luftschalldämmung: R' = 55 dB ≥ erf. R' = 55 dB w w
Die Anforderungen nach Abschnitt 4.1 werden eingehalten.
Hinweis: Dadurch, dass zwischen einigen Musikräumen und Probezellen Türen verbaut sind, wird der o. g. Anforderungswert für die Gesamtkonstruktion (Wand + Tür) nicht eingehalten. Auch wenn eine Tür nach Kap. 5.1.1 mit R = 42 dB (Prüfwert) eingebaut wird, ist bei gleichzeitiger Nutzung der benachbar- w,P ten Räume mit Störungen zu rechnen.
Trennwände zwischen Büros Gemäß [A][G] ist folgender Aufbau vorgesehen:
2 x 12,5 mm GKB-Platte, flächenbez. Masse m′ ≥ 8,5 kg/m² 100 mm Ständerprofil CW 100, mit 80 mm mineralische Dämmung, längenspezifischer Strömungswi- derstand r ≥ 5 kPa s/m2 2 x 12,5 mm GKB-Platte, flächenbez. Masse m′ ≥ 8,5 kg/m²
Die Schalldämmung der Trennwand kann nach [J] mit einem bewerteten Schalldämm-Maß von R = 58 dB in Ansatz gebracht werden. Alternativprodukte müssen mindestens dieses Schalldämm-Maß w aufweisen.
Erforderliche Randbedingungen der flankierenden Bauteile:
– Innenwände: 25 cm Stahlbeton, Stahlbetonstütze oder Trockenbau (Einbaudetail nach Abbildung 6). Angesetzte bewertete Norm-Flankenschallpegeldifferenz nach DIN 4109-33 Tab. 26, Z. 4: D ≥ 59 dB n,f,w
[Seite 26]
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| 1 Trennwand | |
|---|---|
| 2 Flankierende Wand | |
| 3 Dämmstoff | |
| 4 Innenseitige Beplankung der flankierenden Wand |
Abbildung 6: Wandanschluss Trockenbauweise gemäß DIN 4109-33 Tab. 26
– Spannbeton-Hohldielendecke mit Fußbodenaufbau nach Kap. 5.2.2 – Außenwände nach Kap. 5.2.6
Mit diesem Wandaufbau lässt sich unter Berücksichtigung der flankierenden Bauteile nach DIN 4109-2 nachweisen:
Luftschalldämmung: R' = 50 dB ≥ erf. R' = 45 dB w w
Die Anforderungen nach Abschnitt 4.1 werden eingehalten.
5.2.2 Decken
Geschossdecke zwischen Unterrichtsräumen Gemäß [A][G] ist folgender Aufbau vorgesehen (von oben nach unten):
Bodenbelag 60 mm Zementestrich, schwimmend verlegt 30 mm Trittschalldämmung, dynamische Steifigkeit s' ≤ 30 MN/m³, z. B. ISOVER Akustic EP 2 Mine- ralwolle, BACHL EPS o. glw. 265 mm Stahlbeton-Hohldielendecke, flächenbezogene Masse m' ≥ 409 kg/m2 nach [G]
Erforderliche Randbedingungen der flankierenden Bauteile:
– Innenwände Trockenbau, 25 cm Stahlbeton oder Stahlbetonstütze – Außenwände nach Kap. 5.2.6 Für die DAZ Räume im B1 Flügel wurde für die Pfosten-Riegel-Fassade in vertikaler Richtung (EG – 3. OG) eine bewertete Norm-Flankenschallpegeldifferenz nach DIN 4109-35/A1: D ≥ 54 dB angesetzt. Mögliche Ausführungsdetails siehe DIN 4109-35/A1: Tabelle 17 und 18 n,f,w
Mit diesem Bodenaufbau lässt sich unter Berücksichtigung der flankierenden Bauteile nach DIN 4109-2 nachweisen:
Luftschalldämmung: R' = 58 dB ≥ erf. R' = 55 dB w w Trittschalldämmung: L' = 51 dB ≤ zul. L' = 53 dB n,w n,w
Die Anforderungen nach Abschnitt 5.1.1 werden eingehalten.
[Seite 27]
Seite 27 Bericht 200466 BE 01.2
Geschossdecke zwischen Unterrichtsräumen (1.OG) und Holzwerkstatt/Maschinenraum (EG) Aufbauend auf [A][G] wird folgender Aufbau vorgeschlagen (von oben nach unten):
Bodenbelag 60 mm Zementestrich, schwimmend verlegt 30 mm Trittschalldämmung, dynamische Steifigkeit s' ≤ 30 MN/m³, z. B. ISOVER Akustic EP 2 Mine- ralwolle, BACHL EPS o. glw. 265 mm Stahlbeton-Hohldielendecke, flächenbezogene Masse m' ≥ 409 kg/m2 nach [G] 50 mm Metall-Unterkonstruktion an Schwingungsabhängern, Hohlraum mit 40 mm Mineralwolle, längenspezifischer Strömungswiderstand ≥ 5 kPa s/m2 12,5 mm GKB-Platte, flächenbezogene Masse m′ ≥ 8,5 kg/m2
Erforderliche Randbedingungen der flankierenden Bauteile:
– Innenwände Trockenbau, 25 cm Stahlbeton oder Stahlbetonstütze – Außenwände nach Kap. 5.2.6
Mit diesem Bodenaufbau lässt sich unter Berücksichtigung der flankierenden Bauteile nach DIN 4109-2 nachweisen:
Luftschalldämmung: R' = 61 dB ≥ erf. R' = 60 dB w w
Die Anforderungen nach Abschnitt 5.1.1 werden eingehalten.
Alternativ zum o. g. Aufbau soll in Absprache mit der Architektin [G] ein Aufbau ohne Unterdecke vorge- schlagen werden. Dieser ist folgendermaßen aufgebaut (von oben nach unten):
Bodenbelag 60 mm Zementestrich, schwimmend verlegt 30 mm Trittschalldämmung, dynamische Steifigkeit s' ≤ 12 MN/m³, z. B. ISOVER Akustic EP 1 Mine- ralwolle 265 mm Stahlbeton-Hohldielendecke, flächenbezogene Masse m' ≥ 409 kg/m2 nach [G]
Erforderliche Randbedingungen der flankierenden Bauteile:
– Innenwände Trockenbau, 25 cm Stahlbeton oder Stahlbetonstütze – Außenwände nach Kap. 5.2.6
Mit diesem Bodenaufbau lässt sich unter Berücksichtigung der flankierenden Bauteile nach DIN 4109-2 nachweisen:
Luftschalldämmung: R' = 60 dB ≥ erf. R' = 60 dB w w
Die Anforderungen nach Abschnitt 5.1.1 werden eingehalten.
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Geschossdecke zwischen Unterrichtsräumen (1.OG/3.OG) und Musikräumen (2.OG) Laut Auftraggeber [G] sollen in den Musikräumen auch Bandinstrumente wie E-Gitarren / E-Bässe und Schlagzeuge zum Einsatz kommen. Die Anforderungen nach Kap. 5.1.1 für Musikräume sind dafür nicht ausgelegt und es sind zusätzliche Schallschutzmaßnahmen vor allem in Bezug auf das Schlagzeug not- wendig. Anhaltspunkte für die notwendige Luftschalldämmung liefern die Anforderungen nach Tabelle 9 für „besonders laute“ Räume., ferner sind auch zusätzliche Maßnahmen zur Körperschallentkopplung erforderlich.
Die Musikräume befinden sich als Sandwich-Anordnung zwischen den Räumen anderer Fachbereiche. Die erforderlichen Luftschalldämm-Maße für die Nutzung eines herkömmlichen, akustischen Schlagzeu- ges sind nur mit aufwändigen Decken- und Wandkonstruktionen zu erreichen (Raum-in-Raum-Systeme oder besondere Wandkonstruktionen und schwere Abhangdecken in den Musikräumen sowie den darun- ter befindlichen Unterrichtsräumen, Vorsatzschalen an den Außenwänden). Eine Alternative stellt die Verwendung eines E-Drum Sets anstelle von herkömmlichen Schlagzeugen dar.
Zur Schwingungsisolierung muss das Schlagzeug körperschallentkoppelt auf einem Podest aufgestellt werden, damit die tieffrequenten Körperschallanteile nicht direkt in die Gebäudestruktur übertragen werden (Beispielaufbau siehe [K]). Ferner ist darauf zu achten, dass auch die anderen Bandinstrumente entsprechend elektronisch leiser geregelt werden.
Aufbauend auf [A][G] wird folgender Aufbau zwischen Musikräumen, in denen kein herkömmliches Schlagzeug und auch sonst keine laut verstärkten Instrumente zu Einsatz kommen (2. OG) und Unter- richtsräumen (1. OG/3. OG), vorgeschlagen (von oben nach unten):
Bodenbelag 60 mm Zementestrich, schwimmend verlegt 30 mm Trittschalldämmung, dynamische Steifigkeit s' ≤ 7 MN/m³, z. B. ISOVER Akustic EP 1 Mineral- wolle 265 mm Stahlbeton-Hohldielendecke, flächenbezogene Masse m' ≥ 409 kg/m2 nach [G] Raumakustik-Decke nach Kap. 4.3 (Absorber-Typ 1) in den Musikräumen
Erforderliche Randbedingungen der flankierenden Bauteile:
– Innenwände Trockenbau, 25 cm Stahlbeton oder Stahlbetonstütze – Außenwände nach Kap. 5.2.6
Mit diesem Deckenaufbau lässt sich unter Berücksichtigung der flankierenden Bauteile nach DIN 4109-2 nachweisen:
Luftschalldämmung: R' = 62 dB ≥ erf. R' = 55 dB w w Trittschalldämmung: L' = 40 dB ≤ zul. L' = 46 dB n,w n,w
Die Anforderungen für normale Musikräume (ohne Charakter als Bandprobenraum) nach Abschnitt 5.1.1 werden eingehalten.
Aufbauend auf [A][G] wird folgender Aufbau zwischen Musikräumen, in denen ein herkömmliches, akus- tisches Schlagzeug und laut verstärkte Instrumente zum Einsatz kommen (2. OG) und Unterrichtsräumen (1. OG/3. OG), vorgeschlagen (von oben nach unten):
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Seite 29 Bericht 200466 BE 01.2
Bodenbelag 60 mm Zementestrich, schwimmend verlegt 30 mm Trittschalldämmung, dynamische Steifigkeit s' ≤ 7 MN/m³, z. B. ISOVER Akustic EP 1 Mineral- wolle 265 mm Stahlbeton-Hohldielendecke, flächenbezogene Masse m' ≥ 409 kg/m2 nach [G] 200 mm Metall-Unterkonstruktion an Schwingungsabhängern, Hohlraum mit 140 mm Mineralwolle, längenspezifischer Strömungswiderstand ≥ 5 kPa s/m2 2 x 12,5 mm GKF-Platte, flächenbezogene Masse m′ ≥ 12,5 kg/m2 (z. B. Knauf Diamant) Raumakustik-Decke nach Kap. 4.3 (Absorber-Typ 2) in den Musikräumen
Erforderliche Randbedingungen der flankierenden Bauteile:
– Innenwände Trockenbau, 25 cm Stahlbeton oder Stahlbetonstütze – Außenwände nach Kap. 5.2.6 inkl. Vorsatzkonstruktion in den Musikräumen: Wandabstand ≥ 10 cm inkl. 7 cm Mineralwolle, doppelt beplankte GKF-Platten mit flächenbez. Masse m′ ≥ 12,5 kg/m² (z.B. 2 x 12,5 mm Knauf Diamant)
Mit diesem Deckenaufbau lässt sich unter Berücksichtigung der flankierenden Bauteile nach DIN 4109-2 nachweisen:
Luftschalldämmung: R' ≈ 73-74 dB ≥ R' = 72 dB (L = 91 – 95 dB) w w AF,max Trittschalldämmung: L' = 33 dB ≤ zul. L' = 46 dB (Musikräume) n,w n,w
Hinweis: Mit dem o. g. Bauteilaufbau lassen sich sehr hohe Werte der Luftschalldämmung erreichen (siehe Tabelle 9, letzte Zeile für „besonders laute“ Räume).
Dennoch können Störungen des Unterrichtes in den angrenzenden Räumen nicht ausgeschlossen werden. Eine weitere Zusatzmaßnahme wären Vorsatzschalen auch an den Außenwänden der Unterrichtsräume, die sich unmittelbar unter / über den Musikräumen befinden.
Eine Alternative sind Raum-in-Raum-Systeme, die die Funktion von Abhangdecken und Wandvorsatz- schalen in einem freistehenden und damit akustisch sehr wirksamen System vereinen. Entsprechende Systeme werden von verschiedenen Herstellern angeboten2 (z. B. Knauf Cubo).
Ausführungshinweise schwimmender Estrich Der schwimmende Estrich ist von allen aufgehenden Bauteilen und Installationen (Heizungsrohre o. ä.) schallbrückenfrei durch einen Estrich-Randdämmstreifen zu trennen. Fußleisten sind vom Estrich zu entkoppeln. In der Trittschalldämmebene dürfen keine Rohre und sonstige Installationen geführt wer- den. Hierfür muss eine Installationsebene bzw. die Wärmedämmung unter der Trittschalldämmung an- geordnet werden.
Der Bodenaufbau muss im Bereich von Türen sowie mobilen Trennwänden mit Anforderungen an die Schalldämmung durch eine Fuge getrennt werden. In die Fuge ist ein Fugentrennprofil einzulegen, um eine dauerhaft schallbrückenfreie Fuge zu gewährleisten. Die genaue Lage der Fuge ist im Vorfeld zu
2 Nicht zu verwechseln mit ebenfalls häufig als „Raum-in-Raum“ bezeichneten Besprechungs- und Telefonkabinen für Büroumgebun- gen, diese sind an dieser Stelle nicht geeignet!
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Seite 30 Bericht 200466 BE 01.2
planen, von einem nachträglich auf der Baustelle ausgeführten Fugenschnitt wird abgeraten. Es sind die entsprechenden Estrich-Normen zu beachten.
5.2.3 Aufzüge
Der Schalldruckpegel aus gebäudetechnischen Anlagen wie z. B. Aufzügen kann derzeit noch nicht rech- nerisch nachgewiesen werden, da keine normungsfähigen Rechenverfahren vorliegen (vgl. DIN 4109-2, Nr. 4.5 [8]). Die DIN 8989 [11] definiert als Musterlösung bauliche Voraussetzungen an das Gebäude so- wie technische Voraussetzungen an die Aufzugskonstruktion. Bei deren Einhaltung kann davon ausge- gangen werden, dass die Mindestanforderung an den maximalen Norm-Schalldruckpegel von L ≤ 30 dB gemäß DIN 4109-1 (Wohn- und Schlafräume) eingehalten wird. Im vorliegenden Fall gilt AF,max,n für die Büro- und Unterrichtsräume ein um 5 dB höherer Pegel von L ≤ 35 dB (vgl. Kap. 5.1.3). AFmax,n
Der Umkehrschluss gilt nicht, d. h. es sind nicht zwingend die baulichen Voraussetzungen der DIN 8989 einzuhalten, um die jeweilige Anforderung an den L einzuhalten, sondern es sind auch andere Lö- AF,max,n sungen möglich.
Gemäß den Planunterlagen [A] handelt es sich um einen Aufzug ohne Triebwerksraum. Der Aufzugs- schacht erstreckt sich vom EG bis zum 3. OG und grenzt im EG an schutzbedürftige Räume an (Sekreta- riat). Die Unterrichtsräume sind vom Aufzugsschacht durch einen Pufferraum getrennt.
Die einschalige Schachtwand wird nach [A] folgendermaßen geplant:
250 mm Stahlbetonschacht
Die flächenbezogene Masse der Schachtwand beträgt damit m′ = 600 kg/m² ohne Putzschicht. Tabelle 12 zeigt den Nachweis der erforderlichen Bauteilmassen nach DIN 8989, Tab. 4. Dabei werden zur Berück- sichtigung des um 5 dB höheren zulässigen Pegels für Unterrichts- / Büroräume die baulichen Anforde- rungen gemäß DIN 8989 Tab. 4 um zwei Stufen niedriger angesetzt.
Tabelle 12: Anforderungen an flächenbezogene Massen nach DIN 8989
| Raum: 1. OG, Unterrichtsraum V ≥ 125 m3 / Situation: Pufferraum zwischen Schacht und schutzbedürftigen | ||
|---|---|---|
| Räumen. | ||
| Flächenbezogene Masse m′ | ||
| [kg/m²] | ||
| Bauteil | ||
| gemäß | erforderlich für | |
| Planung | L = 35 dB AFmax,n | |
| (DIN 4109-1) | ||
| Schachtwand 1) | ≥ 600 (ohne Putz) | ≥ 580 erfüllt |
| Unmittelbar verbundene Decken | ≥ 409 | ≥ 350 erfüllt |
| Unmittelbar verbundene flankie- rende Wände | ≥ 600 (ohne Putz) | ≥ 220 erfüllt |
- sowie Schachtdecke, sofern diese Befestigungselemente des Aufzugs trägt.
[Seite 31]
Seite 31 Bericht 200466 BE 01.2
Die baulichen Voraussetzungen der DIN 8989 zur Einhaltung der Mindestanforderungen der DIN 4109-1 werden somit größtenteils (siehe Hinweis unten) erfüllt.
Der maximal zulässige A-bewertete Schalldruckpegel nach DIN 8989, Tabelle 3, beträgt:
– im Schacht: 72 dB – vor den Schachttüren beim Öffnen und Schließen und bei Vorbeifahrt mit Nenngeschwindigkeit: 62 dB
Ein alternativer Nachweis der Einhaltung von L ≤ 35 dB durch den Hersteller ist möglich. AF,max,n
Festpunkte der Tragmittel am Bauwerk sind körperschallentkoppelt auszuführen und sollten möglichst im Bereich der Geschossdecken angeordnet werden. Bremsen sollten gedämpft ausgeführt werden. Wei- tere Ausführungshinweise gibt die DIN 8989.
Hinweis: Für das Sekretariat werden die baulichen Voraussetzungen nicht erfüllt. Alternativ kann im vorliegen- den Fall eine Vorsatzschale im Sekretariat an dem Aufzugsschacht mit 50 mm Luftspalt inkl. 40 mm mineralische Dämmung, längenspezifischer Strömungswiderstand r ≥ 5 kPa s/m2 und doppelt beplankten GKB-Platten mit flä- chenbezogener Masse m' ≥ 8,5 kg/m2 installiert werden. Wie oben schon erwähnt, heißt das Nichteinhalten der baulichen Voraussetzungen nach DIN 8989 [11] zwingend, dass der Norm-Schalldruckpegel L ≤ 35 dB nach AF,max,n Kap. 5.1.3 nicht eingehalten wird.
5.2.4 Treppen
Die Treppenhäuser sind als gegenläufige Treppenläufe mit Zwischenpodest geplant. Die Treppenläufe bestehen aus Stahlbeton.
Formal bestehen in Schulen und vergleichbaren Einrichtungen keine Anforderungen an die Trittschall- dämmung von Treppen (vgl. Kap. 5.1.1).
Für die Hauptpodeste als Teil der Geschossdecke ist dennoch ein Bodenaufbau mit schwimmendem Est- rich erforderlich. Dieser ist nach [A][G] wie folgt geplant:
Bodenbelag 60 mm Zementestrich, schwimmend verlegt 30 mm Trittschalldämmung, dynamische Steifigkeit s' ≤ 30 MN/m³ 265 mm Stahlbeton-Hohldielendecke, flächenbezogene Masse m' ≥ 409 kg/m2 nach [G]
Mit diesem Deckenaufbau mit s' ≤ 30 MN/m³ lässt sich unter Berücksichtigung der flankierenden Bau- teile in einer beispielhaft ausgewählten Raumsituation nach DIN 4109-2 nachweisen:
Trittschalldämmung: L' = 44 dB ≤ zul. L' = 53 dB n,w n,w
Die Anforderungen nach Kap. 5.1.1 an Geschossdecken werden damit auch von den Hauptpodesten einge- halten.
Für die Treppenläufe empfehlen wir eine elastische Entkopplung, z. B. mit dem Schöck Tronsole® – Sys- tem (o. glw.). Die Treppenläufe sind entkoppelt auf den Geschossdecken zu lagern und dürfen an keiner Stelle fest mit der Treppenraumwand verbunden werden.
[Seite 32]
Seite 32 Bericht 200466 BE 01.2
5.2.5 Türen zu Unterrichtsräumen und Büros
Türelemente müssen im Prüfstand ein um 5 dB höheres Schalldämm-Maß (R ) erreichen als im einge- w,P bauten Zustand (erf. R ). Der Prüfstandwert R der kompletten Tür (inkl. Zarge und Dichtungen) ist w w,P durch ein entsprechendes Prüfzeugnis vom Hersteller nachzuweisen.
Somit sind folgende Laborschalldämmmaße für den Mindestschallschutz nach DIN 4109-1 einzuhalten:
– Türen zwischen Räumen mit üblicher Bürotätigkeit und Fluren oder ähnlichen Räumen untereinander: erf. R = 32 dB w,P – Türen zwischen Unterrichtsräumen oder ähnlichen Räumen und Fluren: erf. R = 37 dB w,P – Türen zwischen Unterrichtsräumen oder ähnlichen Räumen untereinander / Räumen für konzentrierte geistige Tätigkeit bzw. vertrauliche Angelegenheiten untereinander oder zu Fluren: erf. R = 42 dB w,P
5.2.6 Außenbauteile
Die Bildung des gesamten bewerteten Bau-Schalldämm-Maßes des Außenbauteils R' berücksichtigt w,ges flächenanteilig die Eingangsdaten der einzelnen Bestandteile des Außenbauteils.
Außenwand Die Außenwände weisen nach [A][G] folgenden Aufbau auf (von innen nach außen):
15 mm Innenputz 150 mm Kalksandstein-Mauerwerk, Rohdichte RDK 1.8 180 mm Dämmung WLF 035 40 mm Luftschicht 115 mm Verblendmauerwerk
Für die vorliegende Außenlärmsituation ist es ausreichend, nur das innenliegende Kalksandstein-Mauer- werk für die Schalldämmung zu betrachten. Die potentielle Verbesserung der Schalldämmung durch das zusätzliche WDVS inkl. Verblendmauerwerk führt zu keinen geringeren Fenster Schalldämm-Maßen.
Nach DIN 4109-32 [9] ergibt sich damit für die Außenwand ein bewertetes Schalldämm-Maß von R = 52 dB (KS-Mauerwerk, RDK 1.8). w,Wand
Dach Das Dach weist nach [A][G] folgenden Aufbau auf (von außen nach innen):
80 mm Substrat 50 mm Drainageschicht/Kies 220 mm Gefälledämmung WLF 035 265 mm Stahlbeton-Hohldielendecke, flächenbezogene Masse m' ≥ 409 kg/m2 nach [G]
Nach DIN 4109-32 [9] ergibt sich für das Dach ein bewertetes Schalldämm-Maß von R = 58 dB. w,Dach
[Seite 33]
Seite 33 Bericht 200466 BE 01.2
Fenster Aufgrund der großen Fensterflächen kommt eine Korrektur nach DIN EN 14351-1 [12], Anhang B, Ta- belle B.3, für die Fenster Schalldämm-Maße hinzu. Demnach muss der in einem Fensterprüfstand ge- messene Wert R bei einer Fensterfläche zwischen 2,7 m² und 3,6 m² um 1 dB, bei einer Fensterfläche w zwischen 3,6 m² und 4,6 m² um 2 dB und bei einer Fensterfläche größer 4,6 m² um 3 dB erhöht werden. Die großen Fenster der Büro- und Unterrichtsräume erhalten demnach einen Zuschlag von 3 dB, womit sich
R ≥ 33 dB w,Fenster,Unterricht R ≥ 32 dB w,Fenster,Büro
als Anforderungswerte ergeben, wenn Prüfzeugnisse von Fenstern mit Normgröße aus Fensterprüfstän- den als Nachweis verwendet werden. Der Unterschied zwischen den Büro- und Unterrichtsräumen ent- steht durch die unterschiedlichen Anforderungen je nach Raumart (siehe Kap. 5.1.2).
Für die Auslegung der Fenster kann einfacherweise R ≥ 33 dB für alle Unterrichts- und Büroräume w,Fenster angesetzt werden.
Lüftungselemente Bei der Lüftung mittels Fensterfalzlüftern ist zu beachten, dass das Fenster inklusive der FFL die o. g. Schalldämm-Maße der Fenster einhalten muss. In der Regel ist das bis zu erf. R ≤ 44 dB [I] möglich. w,Fenster
6 Fazit
Raumakustik Mit Hilfe der geplanten und empfohlenen raumakustischen Maßnahmen können die Empfehlungen und Anforderungen der DIN 18041 und der ASR A.3.7 an die hier beschriebenen Räumlichkeiten erfüllt werden.
Bauakustik Mit Hilfe der geplanten und empfohlenen baulichen Maßnahmen können die Anforderungen der DIN 4109-1 für alle Standard-Unterrichts- und Fachräume rechnerisch erfüllt werden. Für Musikräume mit Schlagzeug und laut verstärkten Instrumenten sind aufwändige Zusatzmaßnahmen empfehlenswert, um mögliche Störungen zu direkt angrenzenden anderen Unterrichtsräumen soweit wie möglich zu re- duzieren.
Bei Änderungen in der fortschreitenden Objektplanung ist gegebenenfalls eine rechnerische Überprüfung erforderlich.
[Seite 34]
| Beckersbergstraße AGY Erweiterungsbau Schulgelände Zufahrt Schulgelände Ausfahrt Maurepassstraße | ||||
|---|---|---|---|---|
| Straße Haus | Lageplan der Schallquellen und des Beurteilungsobjektes | |||
| Maurepassstraße 67 24558 Henstedt-Ulzburg | ||||
| Stand: 03.06.2026 | Maßstab: 1 : 1900 |
| Straße | |
|---|---|
| Haus |
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| Straße Haus Hausbeurteilung | > -99.0 dB > 35.0 dB > 40.0 dB > 45.0 dB > 50.0 dB > 55.0 dB > 60.0 dB > 65.0 dB > 70.0 dB > 75.0 dB > 80.0 dB > 85.0 dB | Beurteilungspegel aus Verkehr an der Südwestfassade | tags | |
|---|---|---|---|---|
| Maurepassstraße 67 24558 Henstedt-Ulzburg | ||||
| Stand: 03.06.2026 |
| > -99.0 d | |
|---|---|
| > 35.0 dB | |
| > 40.0 dB | |
| > 45.0 dB | |
| > 50.0 dB > 55.0 dB | |
| > 60.0 dB | |
| > 65.0 dB | |
| > 70.0 dB | |
| > 75.0 dB | |
| > 80.0 dB | |
| > 85.0 dB |
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| Straße Haus Hausbeurteilung | > -99.0 dB > 35.0 dB > 40.0 dB > 45.0 dB > 50.0 dB > 55.0 dB > 60.0 dB > 65.0 dB > 70.0 dB > 75.0 dB > 80.0 dB > 85.0 dB | Beurteilungspegel aus Verkehr an der Nordostfassade | tags | |
|---|---|---|---|---|
| Maurepassstraße 67 24558 Henstedt-Ulzburg | ||||
| Stand: 03.06.2026 |
| > -99.0 d | |
|---|---|
| > 35.0 dB | |
| > 40.0 dB | |
| > 45.0 dB | |
| > 50.0 dB > 55.0 dB | |
| > 60.0 dB | |
| > 65.0 dB | |
| > 70.0 dB | |
| > 75.0 dB | |
| > 80.0 dB | |
| > 85.0 dB |
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| Straße Haus Hausbeurteilung | > -99.0 dB > 35.0 dB > 40.0 dB > 45.0 dB > 50.0 dB > 55.0 dB > 60.0 dB > 65.0 dB > 70.0 dB > 75.0 dB > 80.0 dB > 85.0 dB | Maßgebliche Außenlärmpegel an der Südwestfassade | ||
|---|---|---|---|---|
| Maurepassstraße 67 24558 Henstedt-Ulzburg | ||||
| Stand: 03.06.2026 |
| > -99.0 d | |
|---|---|
| > 35.0 dB | |
| > 40.0 dB | |
| > 45.0 dB | |
| > 50.0 dB > 55.0 dB | |
| > 60.0 dB | |
| > 65.0 dB | |
| > 70.0 dB | |
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| Straße Haus Hausbeurteilung | > -99.0 dB > 35.0 dB > 40.0 dB > 45.0 dB > 50.0 dB > 55.0 dB > 60.0 dB > 65.0 dB > 70.0 dB > 75.0 dB > 80.0 dB > 85.0 dB | Maßgebliche Außenlärmpegel an der Nordostfassade | ||
|---|---|---|---|---|
| Maurepassstraße 67 24558 Henstedt-Ulzburg | ||||
| Stand: 03.06.2026 |
| > -99.0 d | |
|---|---|
| > 35.0 dB | |
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