8.1 GEG Nachweis Wärmeschutz und Energie Naubau Schule.pdf

Neubau des Alstergymnasiums einschließlich Planungs- und Bauleistungen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 18.09.2026, 09:58 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Thermische Bauphysik Beratende Ingenieure Partnerschaft mbB und Energie Ingenieurbüro für Bauwesen

Dipl.-Ing. Bernd von Seht

Dr.-Ing. Markus Wetzel

Dipl.-Ing. Wolfgang Keen

Dipl.-Ing. Christian Kühner

Prof. Dr.-Ing. Eric Brehm

Prüfingenieure für Bautechnik VPI

Dipl.-Ing. Bernd von Seht

Dr.-Ing. Markus Wetzel

Dipl.-Ing. Christian Kühner

Erläuterungsbericht zum GEG-Nachweis und BEG EG40 ohne QNG Energieeffizienz und Energieeinsparung nach GEG und Einhaltung des EG40- Standards mit Ökobilanz ohne QNG-Zertifizierung Hamburg

Friesenweg 5E | 22763 Hamburg Bauvorhaben AGY Alstergymnasium Tel/Fax +49 (0)40 88 91 67-0 / 67 Maurepasstraße 67 24558 Henstedt-Ulzburg Berlin Gutenbergstraße 4 | 10587 Berlin Auftraggeber ppp architekten + stadtplaner gmbh Tel/Fax +49 (0)30 74 00 66-0 / 22 Kanalstraße 52 23552 Lübeck Husum Osterhusumer Straße 130 | 25813 Husum Objektplanung ppp architekten + stadtplaner gmbh Tel/Fax +49 (0)4841 80 470-0 / 2 Kanalstraße 52 23552 Lübeck Darmstadt Rosa-Parks-Straße 4 | 64295 Darmstadt Wärmeschutz und Wetzel & von Seht Tel/Fax +49 (0)6151 78 648-0 / 99 Energiebilanzierung Beratende Ingenieure Partnerschaft mbB München Ingenieurbüro für Bauwesen Pettenkoferstraße 35 | 80336 München Friesenweg 5E | 22763 Hamburg Tel/Fax +49 (0)89 12 14 060-40 / 60

WvS-Projekt-Nr. 24244

Hamburg 8. Juni 2026 info@wvs.eu www.wvs.eu

Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001

4 2 0 2 3. 0 .5 1

0 /

1 :m u ta D

/ .rN .ve R

[Seite 2]

24244 | Neubau - AGY Alstergymnasium Erläuterungsbericht zum GEG-Nachweis und BEG EG 40

Inhaltsverzeichnis

1 Vorbemerkung ........................................................................................................................................ 4

2 Begriffe .................................................................................................................................................... 6 2.1 Abkürzungen von Verordnungen und Gesetzen ...................................................................................... 6 2.2 Energiebedarfsberechnungen .................................................................................................................. 6 2.3 Gebäudehülle, Zonierung, Temperaturbereiche nach GEG und Wärmebrücken ................................... 6 2.4 Energiebilanz ........................................................................................................................................... 7

3 Verordnungen, bauordnungsrechtliche Nachweise und Planungsziele .......................................... 9 3.1 Gebäudeenergiegesetz (GEG) ................................................................................................................ 9 3.2 Qualitätssigel nachhaltige Bauen (QNG) ................................................................................................. 9 3.3 Sommerlicher und winterlicher Mindestwärmeschutz .............................................................................. 9 3.4 Hinweise zur Erstellung von Energieausweisen nach Fertigstellung .................................................... 10

4 Ergänzende Grundlagen der Planung Energieeffizienz und Energieeinsparung .......................... 11 4.1 Ausbildung der Wärmebrücken und Mindestwärmeschutz .................................................................... 11 4.2 Luftdichtigkeit und hygienischer Luftwechsel ......................................................................................... 11 4.3 Feuchteschutz ........................................................................................................................................ 12 4.4 Verteilungsverluste - Anforderungen an die Dämmung von Leitungen ................................................. 13

5 Zusammenfassung wesentlicher Planungsgrundlagen .................................................................. 14 5.1 Thermische Hülle ................................................................................................................................... 14 5.2 Technische Gebäudeausrüstung ........................................................................................................... 15

6 Übersicht der thermischen Hülle – Dämmstoffdicken und Qualitäten ........................................... 17

7 Außenbauteile der thermischen Hülle und Bauteilberechnungen .................................................. 22 7.1 Bauteile des Schulgebäudes ................................................................................................................. 22 7.2 Bauteile der Energiezentrale .................................................................................................................. 30

8 Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Anforderungen Schulgebäude ...................................... 35 8.1 Nachweis nach GEG für das Nichtwohngebäude .................................................................................. 35 8.1.1 Nachweis der Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten .......................................................... 35 8.1.2 Nachweis des Primärenergiebedarf ....................................................................................................... 35 8.2 Nachweis des KfN bzw. EG 40 Standards für das Nichtwohngebäude ................................................ 35 8.2.1 Nachweis der Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten .......................................................... 35 8.2.2 Nachweis des Primärenergiebedarf des Schulgebäudes ...................................................................... 36

9 Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Anforderungen Energiezentrale ................................... 37 9.1 Nachweis nach GEG für das Nichtwohngebäude .................................................................................. 37 9.1.1 Nachweis der Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten .......................................................... 37 9.1.2 Nachweis des Primärenergiebedarf ....................................................................................................... 37

10 Sommerlicher Wärmeschutz ............................................................................................................... 38 10.1 Thermische Simulation ........................................................................................................................... 38 10.1.1 Beschreibung des Nachweisverfahrens ................................................................................................. 38 10.1.2 Verwendete Software ............................................................................................................................. 38 10.1.3 Randbedingungen für die thermische Simulation .................................................................................. 39 10.1.4 Ergebnis der thermischen Simulation .................................................................................................... 41

Seite 2 | 42

[Seite 3]

24244 | Neubau - AGY Alstergymnasium Erläuterungsbericht zum GEG-Nachweis und BEG EG 40

Anlagen

Anlage 1: Thermische Hülle

A1 2026-06-08 Übersicht – Thermische Hülle

Anlage 2: Sommerlicher Wärmeschutz

A2 2026-06-08 Übersicht – Sommerlicher Wärmeschutz

Anlage 3: Zonierung

A3 2026-06-08 Übersicht – Zonierung

Anlage 4: Bilanzierung

A4.1 2026-06-08 Bilanzierung IST Gebäude Schulgebäude

A4.2 2026-06-08 Bilanzierung IST Gebäude Energiezentrale

Anlage 5: Energieausweis (NIHCT TEIL DIESER UNTERLAGE)

A5.1 2026-XX-XX Energieausweis vorläufig Schulgebäude

A5.2 2026-XX-XX Energieausweis vorläufig Energiezentrale

Seite 3 | 42

[Seite 4]

24244 | Neubau - AGY Alstergymnasium Erläuterungsbericht zum GEG-Nachweis und BEG EG 40

1 Vorbemerkung

Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg plant eine umfassende Neustrukturierung des Alstergymnasiums. Im Zuge dieser Maßnahme soll das bestehende Hauptgebäude zurückgebaut werden. Am derzeitigen Standort des Sportplatzes ist der Neubau des Hauptgebäudes vorgesehen, welcher die Mensa und Aula (Gebäude A) sowie die Klassenräume, Lehrerzimmer und Sekretariat (Gebäude B1-B4) umfassen wird. Die bestehenden Sporthallen Nord und Süd (Gebäude C1+C2) werden in Teilbereichen saniert.

Das Projekt befindet sich zwischen der Maurepasstraße im Süden und der Beckerbergstraße im Norden.

Abbildung 1: Lageplan (ppp Architekten)

Im Folgenden wird zur besseren Übersicht der Neubau des Schulgebäudes beschrieben. Der Neubau gliedert sich in das Gebäude A sowie die Gebäude B1 bis B4. Die fünf Bauteile sind miteinander verbunden und verfügen jeweils über vier Geschosse.

Im Gebäude A sind die Aula, die Mensa sowie weitere Veranstaltungs- und Aufenthaltsräume untergebracht. Die Gebäude B1 bis B4 enthalten die Klassenräume, Lehrerzimmer und das Sekretariat. Die Grundrisse der Bauteile B1 bis B4 sind nahezu identisch aufgebaut.

Auf die konstruktive Ausführung der Gebäude wird auf den folgenden Seiten näher eingegangen.

Abbildung 2: Draufsicht Neubau

Seite 4 | 42

[Seite 5]

24244 | Neubau - AGY Alstergymnasium Erläuterungsbericht zum GEG-Nachweis und BEG EG 40

Diese Unterlage dient der Dokumentation für die Nachweise zum Neubau des Schulgebäude sowie der Energiezentrale (Die Sporthallen sind nicht Teil der Unterlage):

− der Nachweisführung gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) mit Novellierung zu 2024, − der Nachweisführung für die Förderung eines Klimafreundlichen Neubaus (KfN) ohne QNG: o Der Effizienzhausstandard 40 (gemäß GEG-Richtlinien) wird erfüllt. o In seinem Lebenszyklus wird so wenig CO2 ausgestoßen, dass die Anforderung an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) Plus“ erfüllt werden o Es wird nicht mit Öl, Gas oder Biomasse (Ausnahme in Fernwärmenetzen) beheizt. − der durch das GEG in Bezug genommenen Normen (z.B. sommerlicher Wärmeschutz).

Das vorliegende Bauvorhaben ist als Neubau eines Nichtwohngebäudes nach dem Gebäudeenergiegesetz nachzuweisen. Das GEG 2024 ist anzuwenden, wenn der Bauantrag nach dem 01.01.2024 eingereicht wurde. Die Berechnungsgrundlage hierfür bildet die DIN V 18599:2018.

Die Bilanzierung des Schulgebäudes erfolgt mit dem Programm Solarcomputer.

Die Bilanzierung der Energiezentrale erfolgt mit dem Programm Dämmwerk 2026.

Der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes wird im Zuge der Planung nach dem GEG mittels des standardisierten Rechenverfahrens und der thermischen Simulation nach DIN 4108-2:2013 geführt.

Seite 5 | 42

[Seite 6]

24244 | Neubau - AGY Alstergymnasium Erläuterungsbericht zum GEG-Nachweis und BEG EG 40

2 Begriffe

Im Folgenden werden ausgewählte Grundbegriffe für die Planung der Energieeffizienz und Energieeinsparung aufgeführt und erläutert.

2.1 Abkürzungen von Verordnungen und Gesetzen

GEG Gebäudeenergiegesetz

2.2 Energiebedarfsberechnungen

Berechnungen des Energiebedarfs von Gebäuden werden auf der Grundlage von Normen und öffentlich- rechtlichen Vorgaben zur vergleichenden Beurteilung der energetischen Qualität von Gebäuden durchgeführt.

Öffentlich-rechtliche Energiebedarfsberechnungen sind die Grundlage für die Erstellung von Energieausweisen zur Dokumentation der energetischen Qualität von Gebäuden.

Im bauordnungsrechtlichen Verfahren sind für Neubauten grundsätzlich Nachweise auf der Grundlage von Energiebedarfsberechnungen erforderlich. Bei Umbauten und Anbauten sind Energiebedarfsberechnungen im bauordnungsrechtlichen Verfahren nicht zwingend erforderlich, sondern abhängig vom gewählten Nachweisverfahren.

2.3 Gebäudehülle, Zonierung, Temperaturbereiche nach GEG und Wärmebrücken

− thermische Hülle Die thermische Hülle ist die Systemgrenze der Nachweisführung bei der Berechnung von Energiebedarfsberechnungen, die alle beheizten oder gekühlten Bereiche eines Gebäudes umfasst.

− beheizte und gekühlte Bereiche Beheizte und gekühlte Bereiche sind Räume, die dauerhaft gegen Außenluft geschlossen sind und die direkt oder durch Raumverbund beheizt oder gekühlt werden.

− Gebäudezonen / Zonierung Nichtwohngebäude sind in der Regel im Rahmen von Energiebedarfsberechnungen nach Nutzung, Temperaturbereichen und gebäudetechnischer Versorgung zu zonieren. Wohngebäude werden im Rahmen von Energiebedarfsberechnungen nicht weiter zoniert, sondern als „Einzonenmodell“ berechnet.

− Temperaturbereiche nach GEG Die Temperaturbereiche werden nach GEG wie folgt gegliedert: • normal beheizte Bereiche T ≥ 19°C • niedrig beheizte Bereiche 12°C ≤ T < 19°C • unbeheizte Bereiche T < 12°C

Seite 6 | 42

[Seite 7]

24244 | Neubau - AGY Alstergymnasium Erläuterungsbericht zum GEG-Nachweis und BEG EG 40

Die Temperaturbereiche nach GEG sind als die für den Energiebedarf des Gesamtgebäudes angesetzten Temperaturen zu verstehen, die sich in den betreffenden Bereichen einstellen aus Temperierung durch: (1) direkte Beheizung (2) Wärmetransfer aus angrenzenden Zonen durch Wärmetransmission oder Luftverbund (3) interne Wärmegewinne in bestimmten Bereichen aus z.B. techn. Geräten, Ausstattung, etc. So wird ein in der Heizauslegung "unbeheizter Raum", also ein nicht "direkt" beheizter Bereich im GEG- Nachweis u.U. als „beheizt“ angesetzt, sofern sich aus (2) oder (3) entsprechende Temperaturen (im Winterfall) einstellen. Es ist durch die Fachplanung TGA im Rahmen der Heizungsplanung sicherzustellen, dass für die Räume innerhalb der in dieser Unterlage angesetzten thermischen Hülle (vgl. Anlage A1) im Winterlastfall eine Temperatur von 12 °C nach (2) oder (3) plausibel ist, wenn sie nicht durch direkte Beheizung nach (1) gewährleistet ist. Ggf. sind zusätzliche Heizkörper im Raum selbst oder in angrenzenden Bereichen vorzusehen.

Wärmebrücken Der Begriff Wärmebrücken umschreibt in seiner ursprünglichen Bedeutung Bereiche mit einem erhöhten Wärmestrom gegenüber angrenzenden Bereichen aufgrund stofflicher oder geometrischer Randbedingungen. Heute wird der Begriff in zwei Bereichen benutzt, die zu unterscheiden sind:

• Gefahr von Tauwasser- oder Schimmelbildung im Bereich von Wärmebrücken: siehe hierzu weitere Ausführungen im Abschnitt 3.3.

• Wärmebrückenverluste im Rahmen einer Energiebedarfsrechnung: zusätzliche Wärmeverluste durch Wärmebrücken gegenüber dem Ansatz der Wärmeverluste der Bauteilflächen, i.d.R. werden diese zusätzlichen Wärmebrückenverluste durch pauschale Zuschlagswerte berücksichtigt Für Neubauten von Wohngebäuden und normal beheizten Bereichen von Nichtwohngebäuden sieht das Referenzniveau nach GEG ein erhöhtes Niveau und Ausführung gemäß den Wärmebrückenbeispielen nach Beiblatt 2 der DIN 4108 vor. Bei Einhaltung dieses Niveaus kann ein pauschaler Wärmebrückenzuschlag von U = 0,05 W/m²K über die gesamte Hüllfläche angesetzt werden. WB Bei niedrig beheizten Bereichen von Nichtwohngebäuden sieht das Referenzniveau nach GEG einen pauschalen Wärmebrückenzuschlag von U = 0,10 W/(m²K) ohne erhöhte Anforderungen vor. WB

2.4 Energiebilanz

Werden auf der Grundlage von Energiebedarfsberechnungen Energiebilanzen erstellt, sind die im Folgenden aufgeführten Begriffe wichtig und ggf. voneinander zu unterscheiden:

• Referenzverfahren Mit Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 wurde mit dem Referenzverfahren ein neues Nachweisverfahren für den öffentlich-rechtlichen Nachweis eingeführt. Der öffentlich-rechtliche Nachweis ist mittlerweile nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu führen. Im Referenzverfahren werden die einzuhaltenden Grenzwerte des Primärenergiebedarfs auf der Grundlage eines Gebäudes berechnet, das dem geplanten Gebäude in seiner Geometrie, Nutzung und Ausrichtung gleicht. Das sogenannte Referenzgebäude wird dann auf der Grundlage von Referenzwerten (Referenzniveau) für die thermische Hülle und der Gebäudetechnik nach geltendem GEG berechnet. Weicht die energetische Qualität eines Gebäudes (Gebäudehülle und Gebäudetechnik) in Teilen vom Referenzniveau nach GEG nach unten ab, so sind zum Erreichen des Neubauniveaus nach GEG Ausgleichsmaßnahmen erforderlich.

• Endenergiebedarf Der Endenergiebedarf ist die rechnerische Energiemenge, die für die Gebäudeversorgung mit Heizwärme, Trinkwarmwasser, Kühlung und Beleuchtung unter Berücksichtigung von Verteilungsverlusten und

Seite 7 | 42

[Seite 8]

24244 | Neubau - AGY Alstergymnasium Erläuterungsbericht zum GEG-Nachweis und BEG EG 40

Hilfsenergie (z.B. für Pumpen) aufgebracht werden muss. Die Endenergie wird an der „Schnittstelle“ Gebäudehülle übergeben und stellt die Energiemenge dar, die vom Verbraucher bezahlt werden muss.

• Primärenergiebedarf Neben den Mindestanforderungen an die Ausführung der thermischen Gebäudehülle ist der Primärenergiebedarf die maßgebliche Kenngröße im GEG-Nachweisverfahren für Neubauten oder Maßnahmen im Bestand mit Nachweisführung in Anlehnung an das Verfahren für Neubauten. Der Primärenergiebedarf ist die Energiemenge, die zur Deckung des Endenergiebedarfs benötigt wird - unter Berücksichtigung der zusätzlichen Energiemenge, die durch vorgelagerte Prozessketten außerhalb der Systemgrenze „Gebäude“ entsteht. Zusätzlicher Energieaufwand entsteht bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung der jeweils eingesetzten Brennstoffe. Grundlage für die primärenergetische Bewertung von Energieträgern sind die Primärenergiefaktoren (f ), die P vom Gesetzgeber und Normverfassern festgelegt werden.

Abbildung 3: Begriffe Energie Bilanzverfahren

Seite 8 | 42

[Seite 9]

24244 | Neubau - AGY Alstergymnasium Erläuterungsbericht zum GEG-Nachweis und BEG EG 40

3 Verordnungen, bauordnungsrechtliche Nachweise und Planungsziele

Die Anforderungen an die Planung der Energieeffizienz und Energieeinsparung werden für das oben genannte Gebäude durch die nachfolgend aufgeführten Gesetze, Verordnungen und Normen auf der Grundlage des GEG definiert:

• Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) • Klimafreundlicher Neubau (KfN) • Qualitätssiegel nachhaltige Gebäude (QNG) • sommerlicher und winterlicher Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2:2013-02 • Feuchteschutz in Bauteilquerschnitten und an Bauteiloberflächen nach DIN 4108-3:2017-09

Allgemein gilt, dass bezüglich der einzuhaltenden Anforderungen in der Regel das Datum des Bauantrags maßgebend ist, sofern keine anderweitigen Übergangsregelungen gelten.

Im Folgenden werden die oben aufgeführten Gesetze, Verordnungen und Normen bzgl. ihres Inhaltes und Geltungsbereiches kurz erläutert.

3.1 Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland.

Im GEG Teil 2, Abschnitt 4 wird die Nutzung von erneuerbaren Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung bei einem zu errichtenden Gebäude behandelt. Zur Einhaltung wird dazu ein Deckungsanteil des Wärme- und Kältebedarfs von 50% gefordert. Alternativ kann der Nachweis über einen Deckungsanteil von 15% mittels solarthermischer Anlagen oder durch eine Unterschreitung der Anforderungen an die Gebäudehülle (§16 oder §19) von 15% erfolgen.

3.2 Qualitätssigel nachhaltige Bauen (QNG)

Das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (im Folgenden „Qualitätssiegel“) ist ein staatliches Qualitätssiegel für Gebäude. Voraussetzung für die Vergabe des Qualitätssiegels ist ein Nachweis der Erfüllung allgemeiner und besonderer Anforderungen an die ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität von Gebäuden.

3.3 Sommerlicher und winterlicher Mindestwärmeschutz

Die bauordnungsrechtlich maßgebenden Anforderungen an den sommerlichen und winterlichen Mindestwärmschutz werden im Teil 2 der DIN 4108 vom Februar 2013 formuliert. Das GEG nimmt auf die DIN 4108-2:2013-02 explizit Bezug.

Zunächst ist zu prüfen, ob der Standardnachweis nach 8.5 und 8.6 der DIN 4108-2 eingehalten werden kann. Ist dies durch die vorgesehene Planung nicht möglich, bzw. nicht sinnvoll einzuhalten, sind ergänzende Untersuchungen durch Simulation sinnvoll.

Der winterliche Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 formuliert verschiedene Anforderungen. Zunächst sind im Rahmen einer Planung die Bauteilanforderungen nach Tabelle 3 der DIN 4108-2 maßgebend. Diese formuliert Anforderungen, die in der Fläche an jeder Stelle von Außenbauteilen eingehalten werden sollten. Bei Einhaltung dieser Anforderungen kann davon ausgegangen werden, dass sich an den betreffenden Innenoberflächen bei

Seite 9 | 42

[Seite 10]

24244 | Neubau - AGY Alstergymnasium Erläuterungsbericht zum GEG-Nachweis und BEG EG 40

ausreichender Belüftung der Oberflächen kein Kondensat (Feuchteschutz an Oberflächen) und kein Schimmel bildet.

Darüber hinaus sind die Mindestanforderungen an die Vermeidung von Schimmelpilz im Bereich von Wärmebrücken zu berücksichtigen, die eine „gleichmäßige Beheizung und ausreichende Belüftung der Räume sowie einer weitestgehend ungehinderten Luftzirkulation an den Außenwandoberflächen“ voraussetzt.

Die Mindestanforderung an die Vermeidung von Schimmelpilz im Bereich von Wärmebrücken ist als minimale Oberflächentemperatur (12,6°C) unter normierten Randbedingungen für die Temperaturen und relative Luftfeuchte jeweils innen und außen formuliert.

Sofern im Bereich von Wärmebrücken die Mindestanforderungen nach Tabelle 3 der DIN 4108-2 eingehalten sind (siehe oben) oder die Ausführung den Beispielen des Beiblatts 2 der 4108 entsprechen, muss kein zusätzlicher Nachweis geführt werden. Ansonsten sind weitere Betrachtungen und Untersuchungen erforderlich.

Es wird im Rahmen der Norm aber darauf hingewiesen, dass es auch bei Einhaltung der Anforderungen an den Mindestwärmeschutz bei Außenbauteilen, im Fall von Außentemperaturen von kurzfristig weniger als -5°C, vorübergehend zu Kondensat auf Innenoberflächen kommen kann.

3.4 Hinweise zur Erstellung von Energieausweisen nach Fertigstellung

Für neue Gebäude ist die Ausstellung eines Energieausweises bauordnungsrechtlich vorgeschrieben.

Der Energieausweis nach Fertigstellung wird auf der Grundlage der folgenden Inhalte erstellt:

• Zuarbeit der Fach- und Objektplanung, • Bestätigungen der Bauleitung Hochbau (Bestätigung der erstellten Bauarten und Baustoffe) und • Bestätigungen der Bauleitung Gebäudetechnik (Bestätigung der anlagentechnischen Grundlagen).

Es wird vorausgesetzt, dass die ausführenden Firmen alle GEG relevanten Gebäudeeigenschaften des fertig gestellten Gebäudes erfassen und nachvollziehbar aufbereiten. Diese Nachweis- und Dokumentationspflicht des AN ist in allen relevanten Ausschreibungstexten zu berücksichtigen.

Die Dokumentation der Bauarten und Baustoffe muss über techn. Datenblätter, Prüfzeugnisse, Lieferscheine, Fotos, Pläne und Nachweise erfolgen.

Im Wesentlichen sind folgende Angaben vorab der Ausstellung des Energieausweises zu liefern:

• Dämmstoffdicken und -qualitäten der Regelbauteile (mit Eintragungen in den GEG-Nachweis!) • U-Wert Nachweis der Gefälledämmungen nach DIN EN ISO 6946 Anhang E • g -Werte der gelieferten Fenster/Verglasungen v

• U -Wert Nachweise der gelieferten Fenster w

• Fc-Wert Nachweis durch den Sonnenschutzhersteller ODER Angabe der strahlungsphysikalischen und geometrischen Eigenschaften der Lamellen

• Datenblätter der Energieerzeuger • Ergebnis hydraulischer Abgleich (z.B. VdZ Formular) • Heizungsregler (0,5K, 1K oder 2K) • Vor- und Rücklauftemperaturen der Heizung • Angaben zum Puffer- und Trinkwarmwasser-Speicher (Volumen und Temperatur) • Der Abgleich zwischen Planung und Ausführung hat neben der Ausweispflicht einen qualitätssichernden Zweck.

Seite 10 | 42

[Seite 11]

24244 | Neubau - AGY Alstergymnasium Erläuterungsbericht zum GEG-Nachweis und BEG EG 40

4 Ergänzende Grundlagen der Planung Energieeffizienz und Energieeinsparung

In den folgenden Abschnitten werden ergänzende Grundlagen für die Planung der Energieeffizienz und Energieeinsparung erläutert.

4.1 Ausbildung der Wärmebrücken und Mindestwärmeschutz

Das Hüllflächenreferenzniveau nach GEG 2024 sieht eine hochwertige Ausbildung der Wärmebrücken vor. Für den nach GEG 2024 vorgesehenen pauschalen Wärmebrückenzuschlag von ΔU = 0,05 W/m²K sind die WB Vorgaben nach Beiblatt 2 der DIN 4108 nach aktuellem Stand zu berücksichtigen. Weiterhin gilt:

• Wärmebrücken sind grundsätzlich konstruktiv zu vermeiden. • Die Detailplanung ist so durchzuführen, dass keine kritischen tauwassergefährdeten Wärmebrücken vorhanden sind. • Horizontale oder vertikale Bauteile, die gegen außen oder gegen unbeheizte Bereiche grenzen und an aufgehende Wände der beheizten thermischen Hülle anschließen, sind durch Verzögerungsstreifen an der „Kaltseite“ mit 5 cm WLF 035 bzw. 6 cm WLF 040 oder besser einzupacken.

Der bauliche Mindestwärmeschutz dient für einen Neubau nach GEG in erster Linie der Vermeidung von Tauwasserausfall in und an Bauteiloberflächen an jeder Stelle. Für opake Bauteile der beheizten Zonen ist daher der Mindestwärmeschutz in allen Teilbereichen und Detailpunkten einzuhalten. In der Regel sind dafür 5 bis 6 cm Dämmung vorzuhalten.

4.2 Luftdichtigkeit und hygienischer Luftwechsel

Das GEG sieht die Ausführung einer luftdichten Hülle zur Vermeidung von erhöhten Lüftungsenergieverlusten und Bauschäden durch konvektiven Eintrag von Feuchte in Bauteilaufbauten vor.

Zur Einhaltung dieser Anforderung ist eine Planung der Luftdichtigkeit erforderlich. Diese obliegt der Objektplanung und ist in der fortgeführten Planung zu berücksichtigen.

Dauerhafte Öffnungen der thermisch beheizten Hülle bzw. von beheizten Raumluftbereichen gegen Außenluft sind für das vorliegende Bauvorhaben somit nicht zulässig.

Zur rechtlich eindeutigen Einhaltung dieser Anforderung nach GEG wird der Grundsatz der luftdichten Hülle auch für Brandschutzöffnungen, wie beispielsweise zur Entrauchung von Aufzugschächten empfohlen. Dafür sind entsprechend gesteuerte RWA-Systeme vorzusehen. Abweichungen sind mit Wetzel & von Seht und dem Bauherrn abzustimmen.

Das Referenzniveau nach GEG 2024 sieht eine Prüfung der Luftdichtigkeit vor. Diese wird unbedingt empfohlen. Eine Prüfung der Luftdichtigkeit ist auch aus bauphysikalischen Gründen sinnvoll, da nur so eine Qualitätsprüfung der geschuldeten Luftdichtigkeit möglich ist.

Wenn keine Luftdichtigkeitsprüfung erfolgt, darf nach GEG 2024 §28 bei Wohngebäuden eine eventuell vorhandene Wärmerückgewinnung einer mechanischen Lüftungsanlage oder ein reduzierter Luftwechsel nicht berücksichtigt werden.

Seite 11 | 42

[Seite 12]

24244 | Neubau - AGY Alstergymnasium Erläuterungsbericht zum GEG-Nachweis und BEG EG 40

Es wird die Einhaltung der Anforderungen an die Luftdichtigkeit nach §13 des GEG durch eine Prüfung nach §28 GEG für das Gebäude oder für Teilbereiche des Gebäudes empfohlen.

Luftdichtigkeitsprüfungen für mittlere Gebäude oder auch große Gebäude entsprechen dem Stand der Technik und sind machbar.

Außenliegende Fenster, Fenstertüren und Dachflächenfenster müssen der Fugendurchlässigkeit nach DIN EN 12207:2017-03 entsprechen. Das Gebäude ist so auszuführen, dass der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist.

Es wird empfohlen für Räume ohne mechanische Belüftung bzw. mit Fensterlüftung im Rahmen der TGA-Planung die Einhaltung des Mindestluftwechsels zu untersuchen.

4.3 Feuchteschutz

Die bauordnungsrechtlich maßgebenden Anforderungen an den Feuchteschutz werden in der DIN 4108-3 formuliert. Die DIN 4108-3 liegt aktuell in der Fassung von 2018 vor.

Der Feuchteschutz kann als Mindestanforderung an den hygienischen Feuchteschutz und an die Konstruktion von Bauteilen zum Eigenerhalt zusammengefasst werden.

Die Norm schließt folgende für die Planung maßgebliche Themenbereiche ein:

• DIN 4108-3, Abs. 4.1: Vermeidung der Gefahr von Tauwasserbildung an Innenoberflächen. Die Anforderungen werden bei Einhaltung der Anforderungen nach DIN 4108-2 eingehalten. • DIN 4108-3, Abs. 4.2: Vermeidung der Gefahr von Tauwasserbildung im Innern von Bauteilen. Die Anforderungen werden in der Regel bei Einhaltung der Anforderungen nach DIN 4108-2 durch außenliegende Dämmung oder Kerndämmung eingehalten. Bei Innendämmung sind differenzierte Untersuchungen erforderlich. • DIN 4108-3, Abs. 4.3: Bauteilkonstruktionen für die kein rechnerischer „Tauwassernachweis“ erforderlich ist. Dieser Absatz bezieht sich im Wesentlichen auf die unter Abs. 4.2 aufgeführten Ausführungen. • DIN 4108-3, Abs. 5: Schlagregenschutz von Wänden

Die Prüfung und Berücksichtigung des Feuchteschutzes im Rahmen der Beratungsleistungen der Thermischen Bauphysik umfassen nicht die Planung der Gebäudeabdichtung und Schlagregendichtigkeit.

Seite 12 | 42

[Seite 13]

24244 | Neubau - AGY Alstergymnasium Erläuterungsbericht zum GEG-Nachweis und BEG EG 40

4.4 Verteilungsverluste - Anforderungen an die Dämmung von Leitungen

Die Anforderungen an die Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen sind nach GEG 2024, Anlage 8 einzuhalten. In der Tabelle 1 wird ein Auszug der Mindestanforderungen an Dämmungen von Rohrleitungen gemäß GEG aufgeführt.

Tabelle 1: Anforderungen an Wärmedämmung von Rohrleitungen nach GEG

ZeileArt der Leitungen / ArmaturenMindestdicke der Dämmschicht, bezogen auf eine WLF von 0,035 W/m²K
1Innendurchmesser bis 22 mm20 mm
2Innendurchmesser über 22 mm bis 35 mm30 mm
3Innendurchmesser über 35 mm bis 100 mmgleich Innendurchmesser
4Innendurchmesser über 100 mm100 mm
5Leitungen und Armaturen nach den Zeilen 1 bis 4 in Wand- und Deckendurchbrüchen, im Kreuzungsbereich von Leitungen, an Leitungsverbindungsstellen, bei zentralen Leitungsnetzverteilern1/2 der Anforderungen der Zeilen 1 bis 4
6Leitungen von Zentralheizungen nach den Zeilen 1 bis 4, die nach dem 31. Januar 2002 in Bauteilen zwischen beheizten Räumen verschiedener Nutzer verlegt werden1/2 der Anforderungen der Zeilen 1 bis 4
7Leitungen nach Zeile 6 im Fußbodenaufbau6 mm
8Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen6 mm

Soweit in Fällen Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen direkt an die Außenluft grenzen, sind diese mit dem Zweifachen der Mindestdicke nach Tabelle 1, Zeile 1 bis 4 zu dämmen. Dies gilt beispielsweise im Fall von Leitungen an Außenwänden und auf Dachflächen.

Seite 13 | 42

[Seite 14]

24244 | Neubau - AGY Alstergymnasium Erläuterungsbericht zum GEG-Nachweis und BEG EG 40

5 Zusammenfassung wesentlicher Planungsgrundlagen

Im Folgenden werden die angesetzten und abgestimmten Planungsgrundlagen für das oben genannte Bauvorhaben aufgeführt.

5.1 Thermische Hülle

• Die Architektenpläne von ppp-Architekten vom 29.05.2026 bilden die Grundlage dieses Nachweises. • Dämmstoffdicken und -qualitäten sind hinsichtlich sonstiger Randbedingungen (beispielsweise Brandschutz, erhöhte Anforderungen an die Druckfestigkeit) durch die Objektplanung in der Ausführungsplanung zu prüfen. • Die spezifischen Anforderungen aus dem Brandschutz sind bei der Prüfung der optionalen Materialien und Produkte zu beachten. • Die Detailausführung von Wärmebrücken ist zu beachten. Grundsätzlich sind mindestens die erhöhten Anforderungen nach Beiblatt 2 der DIN 4108 zu beachten und einzuhalten. • Für das vorliegende Gebäude wurde zur Einhaltung des GEG und des EG 40 Standards im Nachweis ein Wärmebrückenzuschlag von ΔUWB = 0,050 W/(m²K) angesetzt. Dies bedingt die Berücksichtigung des Beiblatts 2 der DIN 4108. Für den Nachweis im Rahmen einer Förderung ist dieser Qualitätsstufe anhand eines Gleichwertigkeitsnachweises zu bestätigen. • Verzögerungsdämmstreifen zur Vermeidung / Reduzierung von Wärmebrücken sind grundsätzlich in der weiteren Planung vorzuhalten. • Die Planung der Luftdichtigkeit obliegt der Objektplanung. Die luftdichte Hülle entspricht in ihren Umfassungsbereichen den dargestellten thermischen Systemgrenzen und ist in der Objektplanung so zu berücksichtigen. • Eine Prüfung der Luftdichtigkeit für die relevanten Zonen des Nichtwohngebäudes ist im vorliegenden Nachweis berücksichtigt und zur Einhaltung der energetischen Ziele auch erforderlich. • Sollten Schächte, die mit Außenluft in Verbindung stehen, bzw. die planmäßig Temperaturen von kleiner 12°C im Winterfall aufweisen können, durch beheizte Gebäudebereiche geführt werden, so sind die Umfassungswände dieser Schächte auf der Kaltseite zu dämmen. • Bei Gefälledämmung ist der U-Wert unter Berücksichtigung der zur Ausführung kommenden Entwässerungsgeometrie zu prüfen bzw. vom AN durch Berechnung nach DIN EN ISO 6946, Anhang C nachzuweisen. Im Entwurf sind Entwässerungsgeometrien hinsichtlich Machbarkeit (Entwässerungspunkte, gewünschte Neigungen, sich ergebende Gefällelängen im Zusammenhang mit maximalen Dämmstoffdicken an den Anschlusspunkten der Dachränder) durch die Objektplanung zu prüfen. • Zum sommerlichen Mindestwärmeschutz o Umlaufend leichte Sonnenschutzverglasung gv = 0,40 o Außenliegender Sonnenschutz mit Raffstoreanlage gem. Übersicht in Anlage 2 o Nachtlüftung ▪ Klassenräume: über Fenster hinter „Lüftungsgitter“ ▪ Mensa: über RLT-Anlage

Die im Vorangegangenen aufgeführten Kennwerte sind, ebenso wie die unter Abschnitt 6 und 7 aufgeführten Qualitäten der thermischen Hülle in der weiteren Planung sowie Vergabe zu berücksichtigen und durch den Aufragnehmer bzw. die ausführenden Firmen zu dokumentieren und nachzuweisen.

Entsprechende Dokumentationen und Nachweise sind auf Nachfrage dem Bauherrn oder den mit der Planung beauftragten Fachplanern vorzulegen. Dies umfasst neben den aufgeführten Kennwerten auch die Ausführung der Gebäudetechnik. Änderungen oder Abweichungen in der Ausführung sind mit den jeweils beauftragten Planern abzustimmen und Wetzel & von Seht mitzuteilen.

Seite 14 | 42

[Seite 15]

24244 | Neubau - AGY Alstergymnasium Erläuterungsbericht zum GEG-Nachweis und BEG EG 40

5.2 Technische Gebäudeausrüstung

  • Die Erstellung und Prüfung eines Lüftungskonzeptes unter anderem zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach §13 GEG und ggf. nach 1946-6 obliegt der Fachplanung der TGA.
  • Die nachfolgend aufgeführten Komponenten zur technischen Gebäudeausrüstung, welche mit Planungsgruppe KMO Ing.-Gesellschaft mbH abgestimmt wurden, bilden die Grundlage des vorliegenden Nachweises und sind zur Einhaltung des EG 40 Standards erforderlich:

Heizung • Erzeugung: Wärmepumpen (LUFT-WASSER Wärmepumpen)

• Verteilung: horizontale Verteilleitungen innen, Steiger innenliegend, Systemtemperaturen 40/30 °C, geregelte Pumpe • Übergabe: überwiegend Fußbodenheizung, elektronische Regeleinrichtung mit zeit- und temperatur- abhängig arbeitendem PI-Regelverhalten

Warmwasser • Erzeugung: bereichsweise elektrische Durchlauferhitzer / Frischwasserstationen

Beträgt der tägliche Nutzenergiebedarf für Trinkwarmwasser weniger als 0,2 kWh je Person und Tag bzw. weniger als 0,2 kWh je Beschäftigte und Tag (entspricht etwa 5 l je Person und Tag bzw. 5 l je Beschäftigte und Tag bei einer Warmwassertemperatur von 45 °C), darf der Nutzenergiebedarf für Trinkwarmwasser vernachlässigt werden (DIN V 18599-10:2011-12, Tabelle 7). Warmwasserbedarf im Schulgebäude kann vernachlässigt werden. Der Warmwasserbedarf für die Küche wir nach KfW Richtlinien als Prozessenergie definiert und ist im GEG-Nachweis nicht zu berücksichtigen. ➔ Im vorliegenden Gebäude ist kein Warmwasser zu bilanzieren.

Lüftung • Anlage 1: Lehrküche 1.200m³/h mit WRG 70 % • Anlage 2: Küche 6.000m³/h mit WRG 60 % • Anlage 3: Mensa 9.000m³/h mit WRG 70 % • Anlage 4: Aula 13.500m³/h mit WRG 70 % • Anlage 5: Fachklassen 3.800m³/h mit WRG 70 % • Anlage 6+7+8 B4+B1+B2 12.600m³/h mit WRG 70 %

Für die GEG-Bilanzierung sind die Luftwechselraten der RLT-Anlagen eingepflegt worden. Als SFP-Klassen für die Ventilatoren ist die SFP-Klasse 3 oder besser umzusetzen.

Seite 15 | 42

[Seite 16]

24244 | Neubau - AGY Alstergymnasium Erläuterungsbericht zum GEG-Nachweis und BEG EG 40

Beleuchtung • LED-Beleuchtung mit EVG als direkte Beleuchtung mit Präsensmelder für Klassenräume, Foyer, Lehrküche und Büroflächen

Photovoltaik GEG NACHWEIS • Module als Flachdachaufstellung = ca. 860 m² Aperturfläche • Ost / West (325m²/325m²) Ausrichtung mit 10° Neigung + Süd (200m²) • Kpk = 0,182 (Maximaler Wert gemäß GEG) -> 156,5 kWp im GEG-Nachweis bilanzierbar

Photovoltaik QNG NACHWEIS • Module als Flachdachaufstellung = ca. 860 m² Aperturfläche • Ost / West Ausrichtung mit 10 -20 ° Neigung • Kpk = 0,225 -> 191,25 kWp bilanzierbar

Hinweise zur Photovoltaik: • Der Stromertrag ist dem Gebäude unmittelbar zur Verfügung zu stellen. Der erzeugte Strom darf nur Anrechnung finden, wenn der Strom auch physisch dem Gebäude zugeordnet werden kann.

.

Seite 16 | 42

[Seite 17]

24244 | Neubau - AGY Alstergymnasium Erläuterungsbericht zum GEG-Nachweis und BEG EG 40

6 Übersicht der thermischen Hülle – Dämmstoffdicken und Qualitäten

In diesem Abschnitt werden nur die thermisch maßgeblichen Bauteilschichten aufgeführt. Die hier aufgeführten Bauteilaufbauten geben die für den GEG-Nachweis und EG 40 Standard relevanten Größen wieder und sind kein Bauteilkatalog. Das bedeutet, dass thermisch nicht relevante Größen, beispielsweise Stahlbetoneigenschaften (Dicke, Dichte etc.) oder Wandverkleidungen nicht unbedingt der aktuellsten Planung entsprechen. Maßnahmen der Gebäudeabdichtung und die Schichten beispielsweise zur Luftdichtigkeit werden nicht aufgeführt.

Die thermische Qualität von Dämmstoffen wird als WLF (Wärmeleitfähigkeit) angegeben. Diese Wärmeleitfähigkeit ist als Bemessungswert nach DIN 4108-4:2017-03 einzuhalten.

Die thermischen Qualitäten der jeweiligen Dämmebenen sind unter Berücksichtigung der Anwendung zusätzlicher Anforderungen an die Dämmstoffe anderer Fachplanungen (z.B. Schallschutz, Brandschutz, Statik) einzuhalten.

Sofern sich in der fortzuführenden Planung oder aus anderen Fachplanungen Dämmstoffe, Geometrien oder Bauteilaufbauten ändern, ist die Einhaltung des U-Wertes des jeweiligen Außenbauteils als maßgebendes Kriterium durch die Objektplanung oder die ausführenden Firmen zu gewährleisten.

Die aufgeführten Dämmstoffqualitäten und Dämmstoffmaterialien entsprechen der Abstimmung mit der Objektplanung. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Unterlage sind keine weiteren maßgeblichen Einschränkungen für die Wahl von Dämmstoffqualitäten und Dämmstoffmaterialien bekannt. Die aufgeführten Dämmstoffqualitäten und / oder Dämmstoffmaterialien richten sich nach den Anforderungen des GEG und des EG 40 Standards.

Bei Gefälledämmung ist der U-Wert unter Berücksichtigung der zur Ausführung kommenden Entwässerungsgeometrie zu prüfen bzw. vom AN durch Berechnung nach DIN EN ISO 6946 Anhang C nachzuweisen.

Die Lokalisierung der in der Tabelle 2 aufgeführten Bauteilpositionen kann der Anlage A1 entnommen werden. Die Übersichten dienen der grundsätzlichen Orientierung und sind nicht zwingend deckungsgleich mit den aktuellen Planständen.

Sofern sich aus der fortgeführten Planung oder Bauausführung Änderungen ergeben oder weitere Außenbauteile bzw. eine Erweiterung der Gliederung der Außenbauteile aufgrund weiterer Konstruktionen, Dämmstoffgeometrien oder -qualitäten erforderlich werden, ist dies durch die Objektplanung mitzuteilen.

Tabelle 2: Übersicht der thermischen Hülle | Schulgebäude

ZeileBauteilpos.BauteiltypU - Wert [W/m²K]rechnerisch erforderliche Dämmstoffdicke und -qualität im Gesamtaufbau
1A1Außenwand Klinkerriemchen zweischaliges Mauerwerk mit Kerndämmung und Fingerspalt0,1818 cm WLF 032 Es wurde eine Korrektur des U-Wertes von 10% zur Berücksichtigung der Befestigungsebenen vorgenommen. Der U-Wert der Fassade ist durch den NU final zu bestätigen.

Seite 17 | 42

[Seite 18]

24244 | Neubau - AGY Alstergymnasium Erläuterungsbericht zum GEG-Nachweis und BEG EG 40

ZeileBauteilpos.BauteiltypU - Wert [W/m²K]rechnerisch erforderliche Dämmstoffdicke und -qualität im Gesamtaufbau
2A2Außenwand WDVS Wärmedämmverbundsystem WDVS Flächen auf der Dachlandschaft (Aufzugsüberfahrt, Versprünge)0,1818 cm WLF 035 Es wird eine thermisch hochwertige Befestigung des WDVS vorausgesetzt.
3D1Dach Trapenzblech Warmdach mit Gefälledämmung0,15i.M. 22 cm WLF 035 Die Dämmstoffdicke entspricht einem rechnerischen mittleren Wert. Bei Gefälledämmung ist der U-Wert unter Berücksichtigung der zur Ausführung kommenden Entwässerungsgeometrie zu prüfen bzw. vom AN durch Berechnung nach DIN EN ISO 6946, Anhang E nachzuweisen.
4D2Dach begrünt / bekiest Warmdach mit Gefälledämmung und extensiver Begrünung und Kiesschicht mit wasserableitender Trennlage0,15i.M. 22 cm WLF 035 Die Dämmstoffdicke entspricht einem rechnerischen mittleren Wert. Bei Gefälledämmung ist der U-Wert unter Berücksichtigung der zur Ausführung kommenden Entwässerungsgeometrie zu prüfen bzw. vom AN durch Berechnung nach DIN EN ISO 6946, Anhang E nachzuweisen.
5F1Fenster0,90Nachweis des U -Wertes durch AN w nach DIN EN ISO 10077-1, aktuelle Ausgabe g-Wert umlaufend 0,40
6F2Pfosten Riegel Fassade1,00Nachweis des U -Wertes durch AN CR nach DIN EN ISO 10077-1, aktuelle Ausgabe g-Wert umlaufend 0,40
7R1RWA1,5Nachweis des U -Wertes durch AN rc nach DIN EN 1873, aktuelle Ausgabe. Wir bitten die Machbarkeit des U-Wertes zu prüfen

Seite 18 | 42

[Seite 19]

24244 | Neubau - AGY Alstergymnasium Erläuterungsbericht zum GEG-Nachweis und BEG EG 40

ZeileBauteilpos.BauteiltypU - Wert [W/m²K]rechnerisch erforderliche Dämmstoffdicke und -qualität im Gesamtaufbau
8G1Bodenplatte Im Randbereich0,28oberhalb der Bodenplatte 3 cm Trittschall WLF 040 8 cm Wärmedämmung WLF 080 (gebundene Schüttdämmung in einer Installationsebene) unterhalb der Bodenplatte 6 cm Perimeterdämmung WLF 040 Die vorliegenden Wasserverhältnisse im Baugrund stehen in Abhängigkeit mit der Dämmstärke und -qualität des Planungsproduktes. Wir bitten die Machbarkeit des U-Wertes zu prüfen. Für das Planungsprodukt ist eine Zulassung (dibt) zu berücksichtigen.
9G2Bodenplatte Im Kernbereich0,48oberhalb der Bodenplatte 3 cm Trittschall WLF 040 8 cm Wärmedämmung WLF 080 (gebundene Schüttdämmung in einer Installationsebene) unterhalb der Bodenplatte keine Dämmung
10G3Bodenplatte Aufzugsunterfahrt0,56oberhalb der Bodenplatte keine Dämmung unterhalb der Bodenplatte 6 cm Perimeterdämmung WLF 040 Die vorliegenden Wasserverhältnisse im Baugrund stehen in Abhängigkeit mit der Dämmstärke und -qualität des Planungsproduktes. Wir bitten die Machbarkeit des U-Wertes zu prüfen. Für das Planungsprodukt ist eine Zulassung (dibt) zu berücksichtigen.
11E1Wand zum Erdreich Aufzugsunterfahrt0,576 cm Perimeterdämmung WLF 040 Die vorliegenden Wasserverhältnisse im Baugrund stehen in Abhängigkeit mit der Dämmstärke und -qualität des Planungsproduktes. Wir bitten die Machbarkeit des U-Wertes zu prüfen. Für das Planungsprodukt ist eine Zulassung (dibt) zu berücksichtigen

Seite 19 | 42

[Seite 20]

24244 | Neubau - AGY Alstergymnasium Erläuterungsbericht zum GEG-Nachweis und BEG EG 40

ZeileBauteilpos.BauteiltypU - Wert [W/m²K]rechnerisch erforderliche Dämmstoffdicke und -qualität im Gesamtaufbau
12R1RWA1,50Nachweis des U -Wertes durch AN rc nach DIN EN 1873, aktuelle Ausgabe. Wir bitten die Machbarkeit des U-Wertes zu prüfen
13T1Tür opak1,2Nachweis des U -Wertes durch AN D nach DIN EN ISO 10077-1, aktuelle Ausgabe Wir bitten die Machbarkeit des U-Wertes zu prüfen
14T2Glaseingangstüren1,8Nachweis des U -Wertes durch AN D nach DIN EN ISO 10077-1, aktuelle Ausgabe Wir bitten die Machbarkeit des U-Wertes zu prüfen
15konstruktive Dämmung Wärmebrücken Dämmung von Wärmebrücken durch Verzögerungsstreifen - Innenseite Attika - Außenkante Fundamente - …5 cm WLF 035 oder 6 cm WLF 040 Länge Verzögerung L = 3 x Dicke min des auskragenden Bauteils oder 1,00 m

Seite 20 | 42

[Seite 21]

24244 | Neubau - AGY Alstergymnasium Erläuterungsbericht zum GEG-Nachweis und BEG EG 40

Tabelle 3: Übersicht der thermischen Hülle | Energiezentrale

ZeileBauteilpos.BauteiltypU - Wert [W/m²K]rechnerisch erforderliche Dämmstoffdicke und -qualität im Gesamtaufbau
16A1Außenwand Holzbekleidung0,3012 cm WLF 035 Zuschlag 15 % für Holz in Dämmebene
17D1Dach Warmdach mit Gefälledämmung0,27i.M. 12 cm WLF 035 Die Dämmstoffdicke entspricht einem rechnerischen mittleren Wert. Bei Gefälledämmung ist der U-Wert unter Berücksichtigung der zur Ausführung kommenden Entwässerungsgeometrie zu prüfen bzw. vom AN durch Berechnung nach DIN EN ISO 6946, Anhang E nachzuweisen.
18G1Sohle0,56unterhalb der Bodenplatte 6 cm Perimeterdämmung WLF 040 Die vorliegenden Wasserverhältnisse im Baugrund stehen in Abhängigkeit mit der Dämmstärke und -qualität des Planungsproduktes. Wir bitten die Machbarkeit des U-Wertes zu prüfen. Für das Planungsprodukt ist eine Zulassung (dibt) zu berücksichtigen.
19T1Außentür1,80Nachweis des U -Wertes durch AN D nach DIN EN ISO 10077-1, aktuelle Ausgabe Wir bitten die Machbarkeit des U-Wertes zu prüfen

Seite 21 | 42

[Seite 22]

24244 | Neubau - AGY Alstergymnasium Erläuterungsbericht zum GEG-Nachweis und BEG EG 40

7 Außenbauteile der thermischen Hülle und Bauteilberechnungen

7.1 Bauteile des Schulgebäudes

Bauteil: A1 Außenwand Stahlbeton (A1)

Bauteiltyp "Außenwand" (3) mit den Wärmeübergangswiderständen R = 0,13 und R = 0,04 m²K/W si se

................................................................................................................................................................................... Querschnitt

s   R von innen cm kg/m³ kg/m² W/(mK) m²K/W ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ Rsi 0,13 01 Stahlbeton siehe TWP 25,00 2300 575,0 2,300 0,11 02 Wärmedämmung 18,00 20 3,6 0,032 5,63 03 Stahlbeton gem. Fassadenplanung 8,00 2300 184,0 2,300 0,03 04 Klinkerriemchen 5,00 2400 120,0 1,400 0,04 Rse 0,04 ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ d = 56,00 G = 882,6 RT = 5,97

................................................................................................................................................................................... Wärmedurchgangskoeffizient

Wärmedurchgangskoeffizient U = 0,167 + 0,017 = 0,18 W/(m²K) c

0,017 Zuschlag für Verbindungselemente im Sandwichelement

U-Wert Gesamtkorrektur = 10%

Seite 22 | 42

[Seite 23]

24244 | Neubau - AGY Alstergymnasium Erläuterungsbericht zum GEG-Nachweis und BEG EG 40

Bauteil: A2 Außenwand WDVS (A2)

Bauteiltyp "Außenwand" (3) mit den Wärmeübergangswiderständen R = 0,13 und R = 0,04 m²K/W si se

................................................................................................................................................................................... Querschnitt

s   R von innen cm kg/m³ kg/m² W/(mK) m²K/W ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ Rsi 0,13 01 Tragebene siehe TWP 25,00 2300 575,0 2,300 0,11 02 Wärmedämmung 18,00 20 3,6 0,035 5,14 Rse 0,04 ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ d = 43,00 G = 578,6 RT = 5,42

................................................................................................................................................................................... Wärmedurchgangskoeffizient

Wärmedurchgangskoeffizient U = 0,18 W/(m²K)

Seite 23 | 42

[Seite 24]

24244 | Neubau - AGY Alstergymnasium Erläuterungsbericht zum GEG-Nachweis und BEG EG 40

Bauteil: D1 Dach Trapezblech (D1)

Bauteiltyp "Decke gegen die Außenluft" (1) mit den Wärmeübergangswiderständen R = 0,10 und R = 0,04 m²K/W si se

................................................................................................................................................................................... Querschnitt

s   R von innen cm kg/m³ kg/m² W/(mK) m²K/W ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ Rsi 0,10 01 Trapezprofil 10,00 - - - - 02 Dampfsperre SD > 100 0,10 - - - - 03 Wärmedämmung im MIttel 22,00 20 4,4 0,035 6,29 04 Abdichtung 1,00 1050 10,5 0,170 0,06 Rse 0,04 ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ d = 33,10 G = 14,9 RT = 6,48

.................................................................................................................................................................................. Wärmedurchgangskoeffizient

Wärmedurchgangskoeffizient U = 0,15 W/(m²K)

Seite 24 | 42

[Seite 25]

24244 | Neubau - AGY Alstergymnasium Erläuterungsbericht zum GEG-Nachweis und BEG EG 40

D2 Dach Brespa (D2)

Bauteiltyp "Decke gegen die Außenluft" (1) mit den Wärmeübergangswiderständen R = 0,10 und R = 0,04 m²K/W si se

................................................................................................................................................................................... Querschnitt

s   R von innen cm kg/m³ kg/m² W/(mK) m²K/W ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ Rsi 0,10 01 Brespa Decke 25,00 2300 575,0 2,300 0,11 02 Dampfsperre SD > 100 0,10 - - - - 03 Wärmedämmung im Mittel 22,00 20 4,4 0,035 6,29 04 Abdichtung 1,00 1050 10,5 0,170 0,06 05 Bisoroof Substrat E (extensiv) 8,00 1000 80,0 - - Rse 0,04 ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ d = 56,10 G = 669,9 RT = 6,59

................................................................................................................................................................................... Wärmedurchgangskoeffizient

Wärmedurchgangskoeffizient U = 0,15 W/(m²K)

Seite 25 | 42

[Seite 26]

24244 | Neubau - AGY Alstergymnasium Erläuterungsbericht zum GEG-Nachweis und BEG EG 40

Bauteil: G1 Sohle Randbereich (G1)

Bauteiltyp "Fußboden gegen Erdreich" (9) mit den Wärmeübergangswiderständen R = 0,17 und R = 0,00 m²K/W si se

................................................................................................................................................................................... Querschnitt

s   R von innen cm kg/m³ kg/m² W/(mK) m²K/W ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ Rsi 0,17 01 Zementestrich 6,00 2000 120,0 1,400 0,04 02 Folie mit SD > 20m 0,02 1000 0,2 - - 03 Trittschalldämmung 3,00 20 0,6 0,040 0,75 04 Wärmedämmung 8,00 20 1,6 0,080 1,00 05 Dampfsperre SD >100m 0,10 - - - - 06 Stahlbeton siehe TWP 30,00 2300 690,0 2,300 0,13 07 Perimeterdämmung 6,00 25 1,5 0,040 1,50 Rse 0,00 ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ d = 53,12 G = 813,9 RT = 3,59

................................................................................................................................................................................... Wärmedurchgangskoeffizient

Wärmedurchgangskoeffizient U = 0,28 W/(m²K)

Seite 26 | 42

[Seite 27]

24244 | Neubau - AGY Alstergymnasium Erläuterungsbericht zum GEG-Nachweis und BEG EG 40

Bauteil: G2 Sohle Kernbereich (G2)

Bauteiltyp "Fußboden gegen Erdreich" (9) mit den Wärmeübergangswiderständen R = 0,17 und R = 0,00 m²K/W si se

................................................................................................................................................................................... Querschnitt

s   R von innen cm kg/m³ kg/m² W/(mK) m²K/W ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ Rsi 0,17 01 Zementestrich 6,00 2000 120,0 1,400 0,04 02 Baufolie PE 0,02 1000 0,2 - - 03 Trittschalldämmung 3,00 20 0,6 0,040 0,75 04 Wärmedämmung 8,00 20 1,6 0,080 1,00 05 Stahlbeton siehe TWP 30,00 2300 690,0 2,300 0,13 Rse 0,00 ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ d = 47,02 G = 812,4 RT = 2,09

................................................................................................................................................................................... Wärmedurchgangskoeffizient

Wärmedurchgangskoeffizient U = 0,48 W/(m²K)

Seite 27 | 42

[Seite 28]

24244 | Neubau - AGY Alstergymnasium Erläuterungsbericht zum GEG-Nachweis und BEG EG 40

Bauteil: G3 Sohle Aufzugsunterfahrt (G3)

Bauteiltyp "Fußboden gegen Erdreich" (9) mit den Wärmeübergangswiderständen R = 0,17 und R = 0,00 m²K/W si se

................................................................................................................................................................................... Querschnitt

s   R von innen cm kg/m³ kg/m² W/(mK) m²K/W ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ Rsi 0,17 01 Stahlbeton siehe TWP 30,00 2300 690,0 2,300 0,13 02 Perimeterdämmung 6,00 25 1,5 0,040 1,50 Rse 0,00 ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ d = 36,00 G = 691,5 RT = 1,80

................................................................................................................................................................................... Wärmedurchgangskoeffizient

Wärmedurchgangskoeffizient U = 0,56 W/(m²K

Seite 28 | 42

[Seite 29]

24244 | Neubau - AGY Alstergymnasium Erläuterungsbericht zum GEG-Nachweis und BEG EG 40

Bauteil: E1 Wand zum Erdreich Aufzugsunterfahrt (E1)

Bauteiltyp "Außenwand gegen Erdreich" (5) mit den Wärmeübergangswiderständen R = 0,13 und R = 0,00 m²K/W si se

................................................................................................................................................................................... Querschnitt

s   R von innen cm kg/m³ kg/m² W/(mK) m²K/W ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ Rsi 0,13 01 Stahlbeton siehe TWP 30,00 2300 690,0 2,300 0,13 02 Perimeterdämmung 6,00 25 1,5 0,040 1,50 Rse 0,00 ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ d = 36,00 G = 691,5 RT = 1,76

................................................................................................................................................................................... Wärmedurchgangskoeffizient

Wärmedurchgangskoeffizient U = 0,57 W/(m²K)

Seite 29 | 42

[Seite 30]

24244 | Neubau - AGY Alstergymnasium Erläuterungsbericht zum GEG-Nachweis und BEG EG 40

7.2 Bauteile der Energiezentrale

Abbildung 4 Genehmigungsplanung der Energiezentrale (ppp Architekten)

Seite 30 | 42

[Seite 31]

24244 | Neubau - AGY Alstergymnasium Erläuterungsbericht zum GEG-Nachweis und BEG EG 40

Bauteil: A1 Außenwand Holzbekleidung (A1)

Bauteiltyp "Außenwand hinterlüftet" (4) mit den Wärmeübergangswiderständen R = 0,13 und R = 0,13 m²K/W si se

................................................................................................................................................................................... Querschnitt

s   R von innen cm kg/m³ kg/m² W/(mK) m²K/W ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ Rsi 0,13 01 Kalksandstein-MW 1800 17,50 1800 315,0 0,990 0,18 02 Dämmung WLF 032 12,00 20 2,4 0,035 3,43 03 Luftschicht schwach belüf. 4,00 1 0,0 - 0,18 04 Holzbekleidung 6,00 500 30,0 0,130 0,46 Rse 0,13 ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ d = 39,50 G = 347,4 RT = 4,83

schwach belüftete Luftschicht = "Luftschicht schwach belüf." (3), Av = mm²  R = (1500-)/10004,247 + (-500)/10003,605 = 4,57 m²K/W (EN ISO 6946:2008, Gl.2) Hinweis: Für den Diffusionsnachweis empfehlen wir die Verwendung einer "ruhenden Luftschicht"

U = 0,21 W/(m²K) Gefach

Rahmenbereich

Seite 31 | 42

[Seite 32]

24244 | Neubau - AGY Alstergymnasium Erläuterungsbericht zum GEG-Nachweis und BEG EG 40

Rahmenbreite Achsabstand zusammengesetztes Bauteil ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯

  • cm - cm 15,0 % 356,1 kg/m²

s   R Rahmenanteil von innen cm kg/m³ kg/m² W/(mK) m²K/W ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ Rsi 0,13 01 Kalksandstein-MW 1800 17,50 1800 315,0 0,990 0,18 02 Nutzholz 500 12,00 500 60,0 0,130 0,92 03 Luftschicht schwach belüf. 4,00 1 0,0 - 0,18 04 Holzbekleidung 6,00 500 30,0 0,130 0,46 Rse 0,13 ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ 39,50 405,0 RT = 2,32

schwach belüftete Luftschicht = "Luftschicht schwach belüf." (3), Av = mm²  R = (1500-)/10001,741 + (-500)/10001,100 = 2,06 (EN ISO 6946:2008, Gl.2)

U = 0,43 W/(m²K) (R)

R´ = 1 / (85,00% * 1/4,828 + 15,00% * 1/2,322) = 4,16 m²K/W T R´´ = 0,13 + 1/(0,850/0,177+0,150/0,177) + 1/(0,850/3,429+0,150/0,923) + T 1/(0,850/0,180+0,150/0,180) + 1/(0,850/0,462+0,150/0,462) + 0,13 = 3,52 m²K/W R = (R´ + R´´ )/2 = 3,84 m²K/W (maximaler Fehler = R´ - R´´ / 2 * R = 8 %) T T T T T T

U = 1 / R = 0,261 W/(m²K) T

................................................................................................................................................................................... Wärmedurchgangskoeffizient

Wärmedurchgangskoeffizient U = 0,261 + 0,042 = 0,30 W/(m²K) c

0,042 Befestigung Ann. therm. getrennte Edelstahlwandhalter 0,000 Korrektur für Mauerwerksanker über Luftschicht

U-Wert Gesamtkorrektur = 15%

Seite 32 | 42

[Seite 33]

24244 | Neubau - AGY Alstergymnasium Erläuterungsbericht zum GEG-Nachweis und BEG EG 40

Bauteil: D1 Dach (D1)

Bauteiltyp "Dachdecke" (1) mit den Wärmeübergangswiderständen R = 0,10 und R = 0,04 m²K/W si se

................................................................................................................................................................................... Querschnitt

s   R von innen cm kg/m³ kg/m² W/(mK) m²K/W ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ Rsi 0,10 01 NEU Stahlbeton siehe TWP. 25,00 2300 575,0 2,300 0,11 02 Gefälledämmung i.M. 12,00 20 2,4 0,035 3,43 03 Drainageschicht/Kies 5,00 1800 90,0 0,700 0,07 04 Gründachaufbau 12,00 1000 120,0 - - Rse 0,04 ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ d = 54,00 G = 787,4 RT = 3,75

................................................................................................................................................................................... Wärmedurchgangskoeffizient

Wärmedurchgangskoeffizient U = 0,27 W/(m²K)

Seite 33 | 42

[Seite 34]

24244 | Neubau - AGY Alstergymnasium Erläuterungsbericht zum GEG-Nachweis und BEG EG 40

Bauteil: G1 Sohle (G1)

Bauteiltyp "Fußboden gegen Erdreich" (9) mit den Wärmeübergangswiderständen R = 0,17 und R = 0,00 m²K/W si se

................................................................................................................................................................................... Querschnitt

s   R von innen cm kg/m³ kg/m² W/(mK) m²K/W ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ Rsi 0,17 01 Stahlbeton siehe TWP 25,00 2300 575,0 2,300 0,11 02 Dämmung 6,00 20 1,2 0,040 1,50 Rse 0,00 ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ d = 31,00 G = 576,2 RT = 1,78

................................................................................................................................................................................... Wärmedurchgangskoeffizient

Wärmedurchgangskoeffizient U = 0,56 W/(m²K)

Seite 34 | 42

[Seite 35]

24244 | Neubau - AGY Alstergymnasium Erläuterungsbericht zum GEG-Nachweis und BEG EG 40

8 Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Anforderungen Schulgebäude

8.1 Nachweis nach GEG für das Nichtwohngebäude

Gemäß des Gebäudeenergiegesetzes GEG 2024 wird zum einen die Einhaltung der Höchstwerte für die Wärmedurchgangskoeffizienten U und zum anderen die Einhaltung des Primärenergiebedarfs bezogen auf die max Referenzberechnung gefordert.

8.1.1 Nachweis der Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten

Tabelle 4: Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten nach GEG, Anlage 3 für das Nichtwohngebäude

BauteilHöchstwerte nach GEG U [W/m²K] max,GEG T ≥ 19°C T < 19°C i ivorhandene Höchstwerte U [W/m²K] max,vorh T ≥ 19°C T < 19°C i iNachweis
opake Außenbauteile0,280,500,150,17
Fenster1,502,800,931,0
Vorhangfassade1,503,001,0-
Oberlichter2,503,101,61,6

8.1.2 Nachweis des Primärenergiebedarf

Der Primärenergiebedarf des Neubaus darf gemäß GEG im Verhältnis zum Primärenergiebedarf des entsprechenden Referenzgebäudes maximal 55 % betragen.

Schulgebäude: vorh. q = 31,7 ≤ 60,36 = 0,55 · q [kWh/m²a] → Nachweis eingehalten P P,REF

8.2 Nachweis des KfN bzw. EG 40 Standards für das Nichtwohngebäude

Gemäß der „Anlage zu den Merkblättern Energieeffizient Bauen und Sanieren – Nichtwohngebäude“ werden von der BEG an ein Effizienzgebäude Anforderungen an die gemittelten Wärmedurchgangskoeffizienten und den Jahres-Primärenergiebedarf Q gestellt. Sowie anderseits über die Einhaltung der Anforderungen des QNG- P Pakets oder einer Ökobilanzierung nach QNG.

8.2.1 Nachweis der Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten

Das BEG-Effizienzgebäudes 40 darf nach Angaben der BEG für die opaken und transparenten Außenbauteile sowie Vorhangfassaden, Glasdächer / Lichtbänder und Lichtkuppeln die in der Tabelle 5 angegebenen gemittelten Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) nicht überschreiten.

Tabelle 5: Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten für den EG 40 Standard

Seite 35 | 42

[Seite 36]

24244 | Neubau - AGY Alstergymnasium Erläuterungsbericht zum GEG-Nachweis und BEG EG 40

BauteilHöchstwerte nach BEG U [W/m²K] max,BEG T ≥ 19°C T < 19°C i ivorhandene Höchstwerte U [W/m²K] max,vorh T ≥ 19°C T < 19°C i iNachweis
opake Außenbauteile0,180,240,150,17
transparente Außenbauteile und Vorhangfassaden1,01,30,901,0
Glasdächer / Lichtbänder und Lichtkuppeln1,62,01,61,6

8.2.2 Nachweis des Primärenergiebedarf des Schulgebäudes

Der Primärenergiebedarf für den EG 40 Standard darf im Verhältnis zum Primärenergiebedarf des entsprechenden Referenzgebäudes einen prozentualen Maximalwert von 40 % nicht überschreiten.

vorh. q = 31,7 ≤ 43,9 = q [kWh/m²a] → Nachweis eingehalten P P,REF,40

Seite 36 | 42

[Seite 37]

24244 | Neubau - AGY Alstergymnasium Erläuterungsbericht zum GEG-Nachweis und BEG EG 40

9 Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Anforderungen Energiezentrale

9.1 Nachweis nach GEG für das Nichtwohngebäude

Gemäß des Gebäudeenergiegesetzes GEG 2024 wird zum einen die Einhaltung der Höchstwerte für die Wärmedurchgangskoeffizienten U und zum anderen die Einhaltung des Primärenergiebedarfs bezogen auf die max Referenzberechnung gefordert.

9.1.1 Nachweis der Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten

Tabelle 6: Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten nach GEG, Anlage 3 für das Nichtwohngebäude

BauteilHöchstwerte nach GEG U [W/m²K] max,GEG T ≥ 19°C T < 19°C i ivorhandene Höchstwerte U [W/m²K] max,vorh T ≥ 19°C T < 19°C i iNachweis
opake Außenbauteile0,280,50-0,32

9.1.2 Nachweis des Primärenergiebedarf

Der Primärenergiebedarf des Neubaus darf gemäß GEG im Verhältnis zum Primärenergiebedarf des entsprechenden Referenzgebäudes maximal 55 % betragen.

Energiezentrale: vorh. q = 54,8 ≤ 102,6 = 0,55 · q [kWh/m²a] → Nachweis eingehalten P P,REF

Seite 37 | 42

[Seite 38]

24244 | Neubau - AGY Alstergymnasium Erläuterungsbericht zum GEG-Nachweis und BEG EG 40

10 Sommerlicher Wärmeschutz

Der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes ist gemäß des GEG auf Grundlage des Berechnungsverfahrens der DIN 4108-2:2013-02 zu führen. Der sommerliche Wärmeschutznachweis nach der DIN 4108-2:2013-02 ist ein standardisiertes Nachweisverfahren im Sinne einer Energieeinsparung (solarer Eintrag, Verhinderung / Minimierung des Einsatzes von Energie zur Kühlung) und lässt keine verbindlichen Rückschlüsse auf zu erwartende Raumtemperaturen zu.

Gegenstand der Nachweisführung sind Aufenthaltsräume, die sich für den Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes aufgrund ihres Fensterflächenanteils, ihrer Lage und Ausrichtung als maßgebliche Räume herausstellen. Eine Kennzeichnung der betrachteten maßgebenden Räume kann der Anlage A2 entnommen werden. Des Weiteren wird empfohlen auch für Nichtaufenthaltsflächen mit einem großen Glasanteil Sonnenschutzglas und Lüftungsflügel vorzusehen.

Die durchgeführten Berechnungen erfolgten mithilfe einer thermischen Simulation nach DIN 4108-2:2013-02.

10.1 Thermische Simulation

10.1.1 Beschreibung des Nachweisverfahrens

Der Nachweis zum Sommerlichen Wärmeschutz wird in der DIN 4108-2:2013-02 geregelt. Grundsätzlich wird zwischen Wohn- und Nichtwohngebäude unterschieden. Der Nachweis wird über die Anzahl der Übertemperaturgradstunden geführt. Für den Fall, dass die Raumtemperatur für einen Zeitraum von einer Stunde bei beispielsweise 30 °C liegt und die Grenztemperatur 26 °C beträgt, lägen die Übertemperaturgradstunden für diese eine Stunde bei 4 Kh.

Übertemperaturgradstunden werden in Kh/a angegeben und stellen die akkumulierten Überschreitungsstunden einer Grenztemperatur für ein ganzes Jahr dar. Für Nichtwohngebäude liegt der Grenzwert bei 500 Kh/a, für Wohngebäude bei 1200 Kh/a.

Auszug aus der Norm (DIN 4108-2:2013-02, Kap. 8.4.1):

„Die angegeben Bezugswerte der operativen Innentemperaturen1 sind nicht im Sinne von zulässigen Höchstwerten für Innentemperaturen zu verstehen. Sie dürfen nutzungsabhängig in dem durch die Übertemperaturgradstundenanforderungswerte vorgegebenen Maß überschritten werden. Insbesondere wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die Berechnungsergebnisse nur bedingt Rückschlüsse auf tatsächliche Überschreitungshäufigkeiten.“

Aufgrund dieser Vereinfachung bzw. dieser bauordnungsrechtlich verankerten Einschränkung zur Abbildung des tatsächlichen Zustandes, kann der hier geführte Nachweis nur bedingt als Behaglichkeitsnachweis verstanden werden. Dieser Nachweis nicht dazu geeignet, zu erwartende Raumtemperaturen für den späteren Betrieb abzuleiten.

10.1.2 Verwendete Software

Die Gebäudeberechnungen werden mit der Software „DesignBuilder“ durchgeführt. DesignBuilder beruht auf dem Rechenkern von „EnergyPlus“ und ist vielfach validiert und erfüllt u.a. die „Anforderungen an Rechenverfahren zur Gebäude- und Anlagensimulation, Gebäudesimulation“ gemäß VDI 6020 und wird – mit der Oberfläche „DesignBuilder“ - u.a. in Forschung und Lehre an der TU Dresden und an der Hochschule München eingesetzt.

1 Die operative Raumtemperatur entspricht dem Mittelwert aus der Raumlufttemperatur und der raumumschließenden, mittleren Oberflächentemperatur. Man spricht auch von der gefühlten Raumtemperatur.

Seite 38 | 42

[Seite 39]

24244 | Neubau - AGY Alstergymnasium Erläuterungsbericht zum GEG-Nachweis und BEG EG 40

Es können mit „DesignBuilder“ sowohl thermische als auch Strömungssimulationen (CFD) durchgeführt werden. Die Leistungen dieser Honoraraufgabe beschränken sich zu diesem Zeitpunkt auf die thermische Gebäudesimulation ohne differenzierte Untersuchungen von Strömungen und Temperaturschichtungen in den untersuchten Räumen.

10.1.3 Randbedingungen für die thermische Simulation

Die DIN 4108-2:2013-02 regelt jene Berechnungsgrundlagen, die einen wesentlichen Einfluss auf die thermische Gebäudesimulation haben. Zum Teil gibt die Norm starre Randbedingungen vor, die unabhängig von der Frage, ob diese Angaben auf das Projekt zutreffen, anzusetzen sind. Andere Parameter sind je nach Vorhandensein wie in der Norm zu definieren oder bei Verzicht nicht anzusetzen (z.B., wenn erhöhte Nachtlüftung möglich, dann Luftwechsel fix mit 2 h-1). Die Norm gibt den Nachweisführenden in gewissen Bereichen einen Spielraum eigene Ansätze zu definieren. Für den Fall, dass Randbedingungen nicht geregelt sind, ist dem Nachweisführenden gänzlich überlassen, ob und wie vorgegangen wird (z.B. Verschattung durch Bäume). Zusammengefasst wird nach Folgenden Randbedingungen unterschieden:

  • Starre Randbedingungen
  • Gewählte Randbedingungen (ob angesetzt)
  • Variable Randbedingungen (ob und wie angesetzt)

Die im Rahmen der thermischen Simulation angesetzten Randbedingungen können der Tabelle 7 entnommen werden.

Tabelle 7: Randbedingungen für die thermische Simulation

RandbedingungBerechnungsgrundlage
SimulationsumgebungDesignBuilder / EnergyPlus
r r a tsAnforderungswert Übertemperaturgradstunden500 Kh/a
Nutzungszeitentäglich, 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr
Klimadaten

Seite 39 | 42

[Seite 40]

24244 | Neubau - AGY Alstergymnasium Erläuterungsbericht zum GEG-Nachweis und BEG EG 40

RandbedingungBerechnungsgrundlage
operative Grenztemperatur26°C (Region B)
ZeitraumEin komplettes Jahr beginnend mit einem Montag. Feiertage und Ferienzeiten bleiben unberücksichtigt.
interne Wärmeeinträge144 Wh/(m2d) (Personen + Arbeitshilfen)
Soll-RaumtemperaturT ≥ 21 °C (ohne Nachtabsenkung) h,soll
Grundluftwechsel (Lüftungsprofil)n = 4 A /V während der Nutzungszeit G n = 0,24 h-1 außerhalb der Nutzungszeit
tlh ä w e gerhöhter Tagluftwechselwenn T > 23 °C und T > T , Raumluft Raumluft außen dann darf der mittlere Luftwechsel bis auf n = 3,0 h-1 erhöht werden von 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Montag bis Freitag [NWG]
NachtluftwechselKlassenräume: Der Nachtluftwechsel kann über das Öffnen der „Nachtlüftungsfenster“ sichergestellt werden.“ Mensa: Nach Abstimmung mit der TGA-Fachplanung kann ein Nachtluftwechsel von n = 2,0 h-1 für den Mensabereich angesetzt werden. wenn T > 21 °C und T > T , Raumluft Raumluft außen dann darf der mittlere Luftwechsel bis auf n = 2,0 h-1 (erhöhte/hohe Nachtlüftung) erhöht werden von 18:00 Uhr bis 7:00 Uhr, Montag bis Sonntag Die aufgeführten Temperatur- und Zeitabhängigkeiten für das Öffnen und Schließen der Fenster sind zu berücksichtigen.
le b a ir a vVisualisierung

Seite 40 | 42

[Seite 41]

24244 | Neubau - AGY Alstergymnasium Erläuterungsbericht zum GEG-Nachweis und BEG EG 40

RandbedingungBerechnungsgrundlage
Bauliche VerschattungWeitere bauliche Verschattungen wurden vernachlässigt. Bäume wurden nicht modelliert.
Passive KühlungEs ist keine passive Kühlung vorgesehen.
VerglasungEs wurde umlaufend ein Energiedurchlassgrad der Verglasung von g v ≤ 0,40 angesetzt.
SonnenschutzvorrichtungAußenliegender Sonnenschutz (Raffstoreanlagen ) gemäß Übersichten A2
SonstigesEin interzonaler Luftaustausch bleibt unberücksichtigt. Die Simulation läuft in 10-Minuten-Schritten.

10.1.4 Ergebnis der thermischen Simulation

Mit den vorab aufgeführten Kennwerten sind die Anforderungen an den sommerlichen Mindestwärmeschutz eingehalten.

Zur Klaren Zuordnung sind die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz in der Anlage A2 in den Grundrissen dargestellt.

Seite 41 | 42

[Seite 42]

24244 | Neubau - AGY Alstergymnasium Erläuterungsbericht zum GEG-Nachweis und BEG EG 40

Schlussblatt zur Thermischen Bauphysik und Energie

Erläuterungsbericht zum GEG-Nachweis

Seiten 1 bis 42

Anlagen siehe Inhaltsverzeichnis

Bearbeitet von Bernd von Seht Christian Kühner Andy Tenbrake Roman Reichmut

WvS-Projekt-Nr. 24244

Standortauswahl 8. Juni 2026

Seite 42 | 42

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung